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Islam: Imame in Moscheen warnen Muslime vor Integration in Deutschland und Österreich!

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Kein Begriff wird in der Debatte um Zuwanderer in Deutschland und Österreich so oft benutzt wie der der „Integration“. Doch die für viele muslimische Migranten wichtigste Institution leistet dazu meist keinen Beitrag oder kämpft sogar aktiv gegen Integration: die Moschee. Das ist das Ergebnis einer offiziellen Studie aus Österreich und von privaten Recherchen eines deutschen Journalisten. (Autor: Stefan Frank)

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), eine Abteilung des Außenministeriums, legte Ende September die Studie „Die Rolle der Moschee im Integrationsprozess“ vor. Dazu besuchten Mitarbeiter des ÖIF 16 Wiener Moscheen, hörten jeweils mehrere Freitagspredigten und sprachen mit dem jeweiligen Imam – falls dieser zu einem Gespräch bereit war, was oft nicht der Fall war. Das Ergebnis: Nur zwei der Moscheevereine fördern nach Ansicht des ÖIF die Integration ihrer Mitglieder. Gelobt wird etwa ein bosnischer Moscheeverein, der auch einen Fußballverein betreibt. Im Gespräch sagte der Imam: „Jedes Land, wie auch Österreich, hat seine Regeln und seine Gesetze und – das betone ich immer – es ist auch unsere religiöse Pflicht, diese Normen einzuhalten und sich entsprechend zu integrieren.“

Im Hinblick auf die Geschlechterrollen fiel den Autoren in allen Moscheen die fast völlige Abwesenheit von Frauen beim Freitagsgebet auf:

„Nur in drei Moscheen … werden eigene Räumlichkeiten für Frauen reserviert und auch von diesen genutzt. … Die meisten Moscheen stellen die Frauenräume, sofern überhaupt vorhanden, an Freitagen ebenfalls den Männern zur Verfügung.“

Nach Ethnien getrennt

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind die Wiener Moscheen nach Volkszugehörigkeit sortiert.

„Es gibt türkische, albanische, bosnische, arabische, pakistanische etc. Moscheen, in denen in der Regel auch ausschließlich in der jeweiligen Landessprache gepredigt wird. Nur in seltenen Fällen werden Teile der Predigt, oder noch seltener die gesamte Predigt, ins Deutsche übersetzt.“

Die Moscheevereine seien somit „ethnisch und sprachlich geschlossene Räume“, was die „Sozialintegration in ein binnenethnisches Milieu, mithin ethnische Segmentation“ fördere. In acht der untersuchten 16 Moscheen werde diese Tendenz noch verstärkt durch „verbreiteten und offen propagierten Nationalismus“.

Als besonders radikal fiel eine Moschee auf, die von der türkischen Bewegung Milli Görüs geführt wird. Milli Görüs ist eine der größten islamischen Organisationen in Europa und steht ideologisch dem türkischen Präsidenten Erdogan nahe. Der Imam in der Milli-Görüs-Moschee, so der Bericht, trete „offen für die Errichtung einer politisch geeinten Umma unter einem Kalifat ein“. Der Niedergang des Islam sei auf Fitna (Unruhe) zurückzuführen, die von außen in die islamische Gemeinschaft hineingetragen werde. Der Imam, so die Autoren der Studie, sehe sich „überall von Feinden des Islams umgeben, die die islamische Gemeinschaft daran hindern wollen, die Welt so zu beherrschen, wie es prophezeit sei.“ In allen drei gehörten Predigten sei die Einheit der Muslime das bestimmende Thema gewesen: Auf der einen Seite die Muslime, auf der anderen die „Ungläubigen“. Einige der Aussagen des Imams, so die Studie, deuteten auf ein „verfestigtes verschwörungstheoretisches Weltbild“ hin. „Kräfte, die sich außerhalb der Umma befinden, haben alles dafür getan, um das Umma-Bewusstsein der Umma zu schwächen.“

Das Fazit der Studie:

„Zusammenfassend lässt sich für die in dieser Studie untersuchten 16 Moscheevereine sagen, dass sie, mit Ausnahme der Moscheen D01 [eine der wenigen deutschsprachigen Moscheen] und B02 [die erwähnte bosnische Moschee], die soziale Integration ihrer Mitglieder nicht aktiv fördern. Bestenfalls stehen sie dieser nicht im Weg. Mehrheitlich wirken sie hemmend auf den Integrationsprozess.“

Sechs der untersuchten 16 Moscheevereine (37,5%) betrieben „eine Politik, die Integration in die Gesellschaft aktiv behindert und zum Teil fundamentalistische Tendenzen aufweist.“ In der Hälfte der untersuchten 16 Moscheen werde „ein dichotomes Weltbild gepredigt, in dem die Aufteilung der Welt in Muslime auf der einen und alle anderen auf der anderen Seite zentral“ sei. Eine „dezidierte Abwertung der westlichen Gesellschaft“ habe sich in sechs Moscheen gefunden.

Warnung vor dem Leben in Deutschland

Ähnliches beobachtete der deutsche Journalist Constantin Schreiber, als er 2016 über acht Monate die Freitagspredigten in deutschen Moscheen besuchte. Schreiber spricht fließend Arabisch und ist bekannt als Moderator von arabischsprachigen Fernsehsendungen, in denen er Flüchtlingen das Leben in Deutschland erklärt. Seine Erfahrungen in den Moscheen hat er in einem Buch veröffentlicht, das in Deutschland seit Monaten ein Bestseller ist: Inside Islam. Was in Deutschlands Moscheen gepredigt wird. Schreiber stellte sich in den Moscheevereinen als Journalist vor und legte seine Absicht – ein Sachbuch über Moscheen in Deutschland zu schreiben – offen. Nur wenige Imame waren zu einem Interview bereit. In einem Fall wurde ihm gesagt, mit ihm zu reden, sei „verboten“. Die Imame, mit denen er sprechen durfte, sprachen in der Regel kaum ein Wort Deutsch. „Offenbar ist es möglich, viele Jahre in Deutschland zu leben, mit Frau und Kindern, ohne auch nur in der Lage zu sein, auf Deutsch ein Brötchen zu kaufen“, so Schreiber.

Ein häufiges Thema der Predigten, die Schreiber in den Moscheen hörte, waren Warnungen vor dem Leben in Deutschland.

„Immer wieder wurden die Muslime darauf eingeschworen, sie seien eine Art Schicksalsgemeinschaft, etwa in der Al-Furqan-Moschee [eine sunnitisch-arabische Moschee in Berlin]: ‚Ihr seid eine Diaspora! Wir sind eine Diaspora! … Sie [diese Umgebung] gleicht einem gewaltigen Strom, der dich auflöst, dich auslöscht, dir deine Werte nimmt und durch seine Werte ersetzt.'“

In der sunnitisch-türkischen Moschee Mehmed Zahid Kotku Tekkesi in Berlin habe der Imam am Tag vor Heiligabend in der Freitagspredigt vor der „größten aller Gefahren“ gewarnt – der „Weihnachtsgefahr“: „Wer einen anderen Stamm nachahmt, wird einer von ihnen. Gehört denn Silvester zu uns? Sind Weihnachtsbäume denn ein Teil von uns? Nein, sind sie nicht!“ Der Imam in der Al-Rahman-Moschee in Magdeburg habe das Leben in Deutschland mit einem Weg durch einen betörenden Wald verglichen, so Schreiber. Die Reize würden den Muslim dazu verleiten, vom rechten Weg abzukommen, sich im „Dickicht des Waldes“ zu verlaufen, bis ihn „die wilden Tiere des Waldes fressen“.

Staat hat keinen Überblick

Was Schreiber schon bei der Vorbereitung seiner Besuche auffiel, war die Intransparenz, die Moscheen in Deutschland umgibt. So gibt es etwa kein amtliches Verzeichnis der Moscheen; niemand kann mit Sicherheit sagen, wie viele Moscheen es überhaupt in Deutschland gibt. Das einzige Register ist die private Website Moscheesuche.de. „Deutsche Behörden“, so Schreiber, „stützen sich also auf Listen, die eine Privatperson führt, die ganz offensichtlich von einer bestimmten ideologischen Grundhaltung geprägt ist“. Da das Register zudem darauf beruhe, dass nach freiwilliger Meldung Einträge erfolgen, dürfe bezweifelt werden, dass Moscheen, die unerkannt bleiben wollen, sich dort eintragen lassen. Schreiber hält es für unwahrscheinlich, dass die Liste auch nur annähernd vollständig und aktuell ist:

„Ich stieß auf Moscheen, die eingetragen sind, aber schon lange nicht mehr bestehen. Oder auf neueröffnete Moscheen, die nirgendwo erfasst sind und von denen weder Verfassungsschutz noch Landesämter wissen, dass sie existieren.“

Eine Anfrage Schreibers bei der Stadt Hannover brachte zudem zutage, dass deutsche Behörden offenbar Hemmungen haben, Auskunft über Moscheen in ihrer Stadt zu geben. Ein Mitarbeiter der Kommunalbehörde schrieb in einer E-Mail: „Teilen Sie mir bitte noch einmal genauer mit, wofür Sie die Liste verwenden wollen? Wir möchten nicht, dass die Einrichtungen unter Generalverdacht gestellt werden.“

Angst und Schweigen

Eine Überraschung war die abwehrende Reaktion, die dem Journalisten von Leuten entgegenschlug, deren Beruf eigentlich Offenheit und Kooperation gebietet. Weil Schreiber beim Übersetzen der Predigten sicher gehen wollte, keine Aussage falsch zu übersetzen, kontaktierte er eines der, wie er sagt, renommiertesten Übersetzungsbüros in Deutschland:

„Man bittet mich, eine der verschrifteten Predigten zur Ansicht zuzusenden, um den Aufwand abschätzen zu können. Ich bekomme eine Absage. Die Texte würden außerhalb des ’normalen Arbeitsfeldes‘ der Übersetzer liegen, keiner traue es sich zu, diese ‚Art von Texten‘ richtig zu übersetzen.“

Auch für die türkischen Predigten habe sich die Suche nach einem Übersetzer schwierig gestaltet: „Allein die Tatsache, dass ich mich für dieses Thema interessiere, bringt mir bei allen Anfragen den direkten Vorwurf ein, ich wolle doch nur ‚Islambashing‘ betreiben.“ Auf eine Abwehrmauer stößt Schreiber auch, als er sich nach deutschen Islamwissenschaftlern umsieht, um mit ihnen über die Inhalte der Predigten zu diskutieren. Professoren – die vom deutschen Steuerzahler bezahlt werden –weigerten sich, Auskunft zu etwas zu geben, das ihr eigenes Fach betrifft:

„Über Monate hinweg richte ich Anfragen an islamwissenschaftliche Fakultäten, mit denen wir häufig als Redaktion Interviews geführt hatten. Eine Universität vertröstet mich über Monate hinweg, man suche noch nach dem richtigen Ansprechpartner. Am 16. Dezember, drei Monate nach meiner ersten Anfrage, schreibt mir die Professorin der Islamwissenschaften, dass es nun zeitlich zu knapp sei für ein Gespräch. Als ich erwidere, dass ich notfalls auch noch Anfang Januar als Ausweichtermin anbieten könnte, erhalte ich keine Antwort mehr. Mehrere weitere Universitätsprofessoren sagen mir, ich solle ihnen die Predigten zuschicken, was ich auch tue. Danach erhalte ich auch auf Nachfragen keine Antworten mehr.“

Dies sei, so Schreiber, eine „interessante Erfahrung“, wo doch Islamwissenschaftler und Islam-Experten sich Redaktionen sonst „sehr bereitwillig als Interviewpartner zu aktuellen politischen Themen“ anböten. Nicht so, wenn es um Predigten in deutschen Moscheen geht: „Zahlreiche Experten gehen mir nach meinen Anfragen aus dem Weg, lassen Anrufe und E-Mails konsequent unbeantwortet.“ Ein Islamwissenschaftler habe ihm indirekt geraten, das Projekt fallenzulassen, da es „die Gräben vertiefen“ könne. Wieso das? Weil, so der Islamwissenschaftler, „selbst liberale und tolerante Leser die Texte einfach extrem unverständlich und fremdartig und ‚krude‘ finden“ könnten.

Ahnungslose Politiker

Schreibers Fazit über die von ihm gehörten Predigten lautet:

„Nach acht Monaten Recherche muss ich feststellen: Moscheen sind politische Räume. Die von mir besuchten Predigten waren mehrheitlich gegen die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft gerichtet. Wenn das Leben in Deutschland thematisiert wurde, dann hauptsächlich in einem negativen Zusammenhang. Oftmals beschrieben die Imame den deutschen Alltag als Gefahr und forderten ihre Gemeinden dazu auf zu widerstehen. Fast allen Predigten ist der Aufruf an die Gläubigen gemein, sich abzukapseln und unter sich zu bleiben.“

Dabei seien ihm „in eigentlich allen Moscheen“ „die vielen Flüchtlinge aufgefallen, die noch nicht lange in Deutschland leben“. Auch sie würden davor gewarnt, sich anzupassen: „Während vor der Moschee-Tür permanent von Integration gesprochen wird, predigt man im Innern das Gegenteil.“

Wie gefährlich das ist, zeigt der Mord an Farima S., einer im bayerischen Prien lebenden Afghanin. Sie hatte vor acht Jahren den Islam verlassen und das Christentum angenommen und war vor sechs Jahren nach Deutschland geflohen. Am 29. April wurde sie von einem afghanischen Muslim auf offener Straße ermordet. Während etliche im Ort lebende Muslime an der Beerdigung des Opfers teilnahmen, taten die Moscheeverbände so, als ginge sie der Mord nichts an. Der Pfarrer der evangelischen Gemeinde Prien, der Farima S. angehörte, bat die Verbände darum, die Tat zu verurteilen. Im Oktober, ein halbes Jahr nach dem Mord, sagt er auf Anfrage: „Leider ist bis heute keinerlei Reaktion da.“

Er vermutet, dass sich die islamischen Verbände nicht gegen fatwas wie der von Kairos Al-Azhar-Moschee stellen wollen, wonach „Apostaten“ – diejenigen, die sich vom Islam lossagen – zu töten sind. Das alles wirft die Frage auf, warum etwa die deutsche Regierung sich von solchen Verbänden Hilfe bei der Lösung von Problemen erhofft. Die bekannte Menschenrechtlerin und Islamkritikerin Necla Kelek schrieb kürzlich:

„Politiker, die immer wieder betonen, mit den Moscheen zusammenarbeiten zu wollen, sie zu Islamkonferenzen einladen, wissen gar nicht, wer in den Moscheen was predigt.“

Die Welt hat nur ein einziges Problem – DEN ISLAM!
Für Deutschland muss ein generelles Islam Verbot eingeführt werden.
Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur.
Der Islam beinhaltet staatliche Elemente der Justiz mit der Scharia.
Der Islam fordert für seine Verbreitung Gewalt, Mord und Krieg.
Der Islam ist deswegen keine Religion. sondern eine Staatsform.
Der Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der EU nicht vereinbar.
Der Islam ist eine Staatsform die eine freie Gesellschaft nicht dulden kann.
Muslime, die an der Staatsform und der Scharia des Islam festhalten und diese aktiv ausüben, müssen aus Deutschland und der EU ausgewiesen werden.
Der Islam ist auch hauptverantwortlich für die weltweite Flüchtlingskrise!
Wenn wir das politisch in Deutschland und Europa nicht schaffen, dann ernten wir Bürgerkrieg.

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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Rettung & Vision für Deutschland
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Islam – Wir finanzieren unseren eigenen Untergang – Dschihadisten nutzen Sozialsysteme in Europa aus!

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Autor: Soeren Kern, Englischer Originaltext: Europe: Jihadists Exploit Welfare Benefits, Übersetzung: Stefan Frank

  • Während er Geld von den Schweizer Steuerzahlern nimmt, fordert Abu Ramadan, ein bekannter Salafist, die Einführung des Schariarechts in der Schweiz, und drängt Muslime dazu, Integration in die Schweizer Gesellschaft zu vermeiden. Zudem sagte er, dass Muslime, die in der Schweiz Verbrechen verübten, nicht nach Schweizer Gesetzen gerichtet werden dürften.
  • „Dieser Skandal ist so riesig, dass es schwer zu glauben ist. Imamen, die Hass auf Christen und Juden predigen und die Verkommenheit des Westens kritisieren, wird Asyl gewährt und sie leben komfortabel als Flüchtlinge mit Sozialleistungen. All dies mit der Komplizenschaft feiger und inkompetenter Behörden, die den untätigen und naiven Assistenten des Asyl- und Sozialsystems einen Freifahrtsschein geben“, sagt der Schweizer Bundesrat Adrian Amstutz.
  • Die Behörden in der schwedischen Stadt Lund schreckt das nicht: Sie haben ein Pilotprojekt gestartet, das darauf zielt, aus Syrien zurückkehrende schwedische Dschihadisten mit Wohnungen, Jobs, Bildung und anderer finanzieller Unterstützung zu versorgen – dem schwedischen Steuerzahler sei Dank.
  • Ein libyscher Imam, der Allah dazu aufgerufen hat, alle Nichtmuslime zu „zerstören“, hat von der Schweizer Regierung Sozialleistungen in Höhe von 600.000 Schweizer Franken erhalten. Das berichtet die Schweizer Rundfunkanstalt SRF.

    Abu Ramadan kam 1998 in die Schweiz und erhielt 2004 Asyl, nachdem er behauptet hatte, er werde von der libyschen Regierung wegen seiner Verbindung zur Muslimbruderschaft verfolgt. Seither hat Ramadan laut dem SRF die genannte Summe an Sozialleistungen kassiert.

    Obwohl Ramadan seit fast 20 Jahren in der Schweiz lebt, spricht er kaum Deutsch oder Französisch und hatte nie einen festen Job. Bald wird der 64-Jährige berechtigt sein, vom Schweizer Staat Rente zu beziehen.

    Während er Geld von den Schweizer Steuerzahlern nimmt, fordert Ramadan, der ein bekannter Salafist ist, die Einführung des Schariarechts in der Schweiz und drängt Muslime dazu, Integration in die Schweizer Gesellschaft zu vermeiden. Zudem sagte er, dass Muslime, die in der Schweiz Verbrechen verüben, nicht nach Schweizer Gesetzen gerichtet werden dürften. In einer Predigt, die Ramadan kürzlich in einer Moschee in der Nähe von Bern hielt, sagte er:

    „Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu zerstören; zerstöre die Juden, die Christen, die Hindus, die Russen und die Schiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu zerstören und den Islam zu seiner alten Herrlichkeit zurückzuführen.“

    Sein Widerstand gegen die Integration von Muslimen mache Ramadan gefährlich, sagt Saïda Keller-Messahli, eine Schweizerisch-tunesische Menschenrechtsaktivistin: „Das ist jemand, der nicht direkt zum Dschihad aufruft, aber den mentalen Nährboden dafür legt.“

    Bundesrat Adrian Amstutz macht den Schweizer Multikulturalismus für die Situation verantwortlich:

    „Dieser Skandal ist so riesig, dass es schwer zu glauben ist. Imamen, die Hass auf Christen und Juden predigen und die Verkommenheit des Westens kritisieren, wird Asyl gewährt und sie leben komfortabel als Flüchtlinge mit Sozialleistungen. All dies mit der Komplizenschaft feiger und inkompetenter Behörden, die den untätigen und naiven Assistenten des Asyl- und Sozialsystems einen Freifahrtsschein geben.“

    Beat Feurer, ein Stadtrat in Biel, wo Ramadan seit 20 Jahren lebt, ruft die Schweizer Behörden dazu auf, eine Untersuchung einzuleiten: „Ich persönlich bin der Meinung, dass solche Leute hier nichts zu suchen haben. Man sollte sie ausweisen.“

    Der Skandal um Ramadan wiederholt sich in Ländern überall in Europa, wo möglicherweise Tausende von gewalttätigen und gewaltfreien Dschihadisten Sozialleistungen benutzen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Eine Anleitung für Dschihadisten im Westen – „Wie man im Westen überlebt“ –, den der Islamische Staat 2015 herausgab, rät: „Wenn du von der Regierung weitere Leistungen einfordern kannst, dann tu das.“

    In Österreich kassierten mehr als ein Dutzend Dschihadisten Sozialleistungen, um ihre Reisen nach Syrien zu finanzieren. Unter denen, die deshalb verhaftet wurden, war auch Mirsad Omerovic, 32, ein extremistischer islamischer Prediger, von dem die Polizei sagt, dass er mehrere Hunderttausend Euro für den Krieg in Syrien eingesammelt habe. Als Vater von sechs Kindern, der allein vom österreichischen Wohlfahrtsstaat lebt, profitierte Omerovic auch noch von zusätzlichen Zahlungen (Väterkarenz).

    In Belgien waren viele der Dschihadisten, die für die Anschläge von Brüssel und Paris verantwortlich waren, bei denen 2015 und 2016 162 Menschen getötet wurden, Empfänger von Sozialleistungen; sie kassierten mehr als 50.000 Euro, die sie dazu benutzten, um ihre Terroraktivitäten zu finanzieren. Fred Cauderlier, ein Sprecher des belgischen Ministerpräsidenten, verteidigte die Zahlungen: „Dies ist eine Demokratie. Wir haben keine Mittel, zu prüfen, wofür die Leute ihre Sozialhilfe ausgeben.“

    Allein in Flämisch-Brabant und Brüssel erhielten Dutzende von Dschihadisten, die in Syrien gekämpft haben, laut dem Justizministerium mindestens 123.898 Euro an unrechtmäßigen Leistungen.

    Schon früher hatte die flämische Tageszeitung De Standaard berichtet, dass 29 Dschihadisten aus Antwerpen und Vilvoorde weiterhin Sozialleistungen in Höhe von jeweils tausend Euro pro Monat erhielten, selbst nachdem sie nach Syrien und in den Irak gereist waren, um für den Islamischen Staat zu kämpfen. Antwerpens Bürgermeister Bart de Wever sagte: „Es wäre ungerecht, wenn diese Leute von Sozialprogrammen profitieren und beispielsweise ihr Arbeitslosengeld dazu benutzen, um ihren Kampf in Syrien zu finanzieren.“

    Im Februar 2017 hatte die nationale belgische Arbeitslosenagentur RVA gemeldet, dass 16 Dschihadisten, die nach Belgien zurückgekehrt waren, nachdem sie in Syrien gekämpft hatten, Arbeitslosenunterstützung erhalten. RVA-Sprecher Wouter Langeraert sagte:

    „Wir leben in einem Verfassungsstaat. Nicht jeder aus Syrien zurückgekehrte Krieger ist im Gefängnis. Einige erfüllen alle Kriterien: Sie sind nicht im Gefängnis, sie haben sich wieder in ihrer Kommune registrieren lassen und sie sind auf der Jobsuche usw.“


    Der Islam befindet sich im Krieg gegen Deutschland & Europa!

    Der nächste Terroranschlag in Deutschland mit Allahu Akbar kommt sicher. „Ihr habt keine Chance mehr gegen uns. Wir sind bereits zu viele!“ Dies sagte ein in Deutschland lebender Moslem der Polizei gegenüber und das deutsche Establishment tut nichts dagegen …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

    In Großbritannien finanzierten die Steuerzahler Khuram Butt, den Drahtzieher des Terroranschlags von der London Bridge und dem Borough Market, bei dem acht Menschen ermordet und 48 weitere verletzt wurden.

    Salman Abedi, der Selbstmordbomber von Manchester, nutzte seine vom Steuerzahler finanzierten Studentenkredite und andere Leistungen, um seinen Terrorplan zu finanzieren. Abedi erhielt von der vom Steuerzahler finanzierten Student Loans Company mindestens 7.000 Pfund (8.000 Euro), nachdem er im Oktober 2015 ein Studium der Betriebswirtschaft an der Salford University begonnen hatte. Mutmaßlich soll er im Studienjahr 2016 weitere 7.000 Pfund erhalten haben, obwohl er das Studium da bereits abgebrochen hatte. Man nimmt an, dass Abedi auch Wohngeld und Stütze in Höhe von 250 Pfund (275 Euro) pro Woche erhalten hat.

    David Videcette, ein Kommissar der Londoner Polizei, der an den Ermittlungen zu den Londoner Terroranschlägen von 2005 beteiligt war, sagt über das System der Studentenkredite:

    „Es ist für Terroristen einfach, ihre Aktivitäten auf Kosten der Steuerzahler zu finanzieren. Alles was man zu tun braucht, ist, sich an einer Universität einzuschreiben, das war’s. Oft haben sie gar nicht die Absicht, jemals dort zu erscheinen.“

    Professor Anthony Glees, Direktor des Buckingham University’s Centre for Security and Intelligence Studies, sagt: „Das britische System stellt dschihadistischen Studenten die Gelder bereit, ohne sie einer Überprüfung zu unterziehen. Das muss Gegenstand einer Untersuchung werden.“

    Unterdessen verwandte Shahan Choudhury, ein 30-jähriger Dschihadist mit Herkunft aus Bangladesch, der in einem britischen Gefängnis radikalisiert wurde, Sozialleistungen dazu, um sich mit seiner gesamten engeren Familie, darunter drei kleine Kinder, dem Islamischen Staat anzuschließen. Die Familie verschwand übernacht und ließ nach Angaben der Vermieterin ihre gesamte Habe in ihrem Apartment im Osten London zurück.

    2015 kam heraus, dass drei Schwestern aus Bradford, die nach Syrien ausgereist waren, weiterhin Sozialleistungen bezogen. Khadija, 30, Zohra, 33 und die 34 Jahre alte Sugra Dawood, die zusammen mit ihren insgesamt neun Kindern nach Syrien gereist waren, benutzten Stütze und Kindergeld, um ihren Trip zu bezahlen.

    Und erst kürzlich enthüllte eine parlamentarische Anfrage, dass der Islamist Anjem Choudary, der eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren absitzt, weil er zur Unterstützung des Islamischen Staates aufgerufen hatte, für seinen fruchtlosen Versuch, das Urteil anzufechten, mehr als 140.000 Pfund (150.000 Euro) an vom Steuerzahler finanzierter Rechtshilfe erhalten hat. Diese Summe wird noch steigen, da seine Anwälte weiterhin Berufung einlegen. Der Vater von fünf Kindern hat zudem mehr als 500.000 Pfund (550.000 Euro) an Sozialleistungen erhalten, die er selbst als „Unterstützung für Dschihadsuchende“ bezeichnet.

    Choudary glaubt, Muslime hätten ein Recht auf Sozialleistungen, da diese eine Form der Jizya darstellten, eine Steuer, die Nichtmuslimen in von Muslimen regierten Ländern auferlegt wird, als Erinnerung daran, dass Nichtmuslime den Muslimen allzeit unterstellt und ihnen zum Dienst verpflichtet seien.

    Wie britische Medien berichten, strich Choudary vor seiner Inhaftierung mehr als 25.000 Pfund (27.500 Euro) an Sozialleistungen ein. Neben anderen Leistungen bekam er jährlich 15.600 Pfund Wohngeld, damit er weiterhin in einem 320.000 Pfund (355.000 Euro) teuren Haus in Leytonstone, Ost-London, wohnen konnte. Dazu erhielt er 1.820 Pfund kommunale Unterstützung, 5.200 Pfund Sozialhilfe und 3.120 Pfund Kindergeld. Da seine Sozialleistungen nicht versteuert wurden, belief sich sein Einkommen auf das Äquivalent eines Jahresgehalts von 32.500 Pfund (45.000 Euro). Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt eines vollzeitbeschäftigten Briten betrug 2016 28.200 Pfund (31.000 Euro).

    Weitere Beispiele dafür, wie Dschihadisten den Sozialstaat in Großbritannien missbrauchen, finden sich hier.

    In Dänemark berichtet der Inlandsgeheimdienst PET, dass Dschihadisten, die zu krank zum Arbeiten waren, doch gesund genug, um für den Islamischen Staat zu kämpfen, Krankengeld und Frührenten vom dänischen Staat erhalten haben.

    Schon zuvor hatte ein Dokument des Arbeitsministeriums enthüllt, dass mehr als 30 dänische Dschihadisten weiterhin Sozialleistungen erhalten – die sich auf inzwischen 672.000 Dänische Kronen (80.000 Euro) summieren –, selbst nachdem sie sich dem Islamischen Staat in Syrien angeschlossen haben.

    Arbeitsminister Troels Lund Poulsen sagte:

    „Es ist völlig inakzeptabel und eine Schande. Das muss gestoppt werden. Wenn einer nach Syrien reist, um am Dschihad teilzunehmen, ein IS-Krieger zu werden, dann sollte er selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Zahlungen der dänischen Regierung haben.“

    In Frankreich hat die Regierung die Sozialleistungen von rund 300 Personen gestrichen, die als Dschihadisten identifiziert worden waren. Frankreich ist mit mehr als 900 ausgereisten Dschihadisten der größte Exporteur von Auslandskämpfern in den Irak und nach Syrien.


    Bereits am 18.07.2017 hat Autor Uwe Melzer folgenden Presseartikel veröffentlicht: Ein Geheimnis ist gelüftet: Die Grundlage der Bundeskanzlerin Angela Merkel für Ihre Flüchtlingspolitik – der MIGRATIONSPLAN der Vereinten Nationen! Diese Studie begeht aber einen grundlegenden Fehler. Sie geht davon aus, dass Flüchtlinge und Migranten sich genauso verhalten wie eine deutsche Gesellschaft und deutsche Arbeitnehmer (-innen). Aber genau das ist der Fehler. Deshalb wird uns die Flüchtlingskrise mehr als 400 Milliarden Euro kosten! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

    In Deutschland benutzte Anis Amri, der 23 Jahre alte Tunesier, der den tödlichen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübte, zahlreiche Identitäten, um auf illegale Weise Sozialleistungen zu erschleichen. Offenbar wussten die deutschen Behörden von diesem Betrug, versäumten es aber, zu handeln.

    Unterdessen erhielt ein in Wolfsburg lebender Dschihadist, der mit seiner Ehefrau und seinen zwei kleinen Kinder nach Syrien ausgereist war, von Deutschland noch ein Jahr lang Sozialleistungen, die sich auf Zehntausende von Euro belaufen. Die örtlichen Behörden sagen, die deutschen Datenschutzgesetze machten es ihnen unmöglich, zu erfahren, dass die Familien das Land verlassen hatte.

    Wie sich herausgestellt hat, haben 20 Prozent der in Syrien und dem Irak kämpfenden aus Deutschland stammenden Dschihadisten weiterhin Sozialleistungen erhalten; auch können sie nach ihrer Rückkehr wieder Sozialleistungen beziehen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagt:

    „Deutsche Steuergelder dürfen niemals direkt oder indirekt islamistischen Terror finanzieren. Die Leistungen an solche Terror-Schmarotzer gehören sofort unterbunden. Nichts arbeiten und auf Kosten des deutschen Staates Terror verbreiten, das ist nicht nur brandgefährlich, das ist auch übelste Provokation und Schande.“


    Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel, verantwortungsbewusste Bürger erkennen zunehmend, daß Sie mit Hilfe der Medien die Bevölkerung bezüglich Ihrer politischen Absichten täuschen. Sie bekämpfen islamkritische Politiker, die sich für die Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates engagieren. Sie haben den verfassungswidrigen Islam legitimiert und zum Bestandteil Deutschlands erklärt (Ihre Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland. ……. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia mit Aufruf zum Krieg, Mord & Totschlag, Folterung und Verstümmelungen. Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Der Islam hat damit auch sein Recht auf Religionsfreiheit verwirkt. Der Islam gehört deswegen in Deutschland verboten, wenn die Politik in Deutschland konsequent wäre. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

    In den Niederlanden hat die Regierung die Zahlung von Sozialleistungen an Dutzende von Dschihadisten gestoppt, nachdem ein niederländischer Kämpfer namens Khalid Abdurahman in einem YouTube-Video mit fünf abgetrennten Köpfen aufgetreten war. Der ursprünglich aus dem Irak stammende Abdurahman hatte in den Niederlanden über ein Jahrzehnt lang von der Stütze gelebt, bevor er sich dem Islamischen Staat in Syrien angeschlossen hatte. Die niederländischen Sozialdienste hatten ihn für arbeitsunfähig erklärt, die Steuerzahler zahlten ihm Medikamente gegen Klaustrophobie und Schizophrenie.

    Das Gesetz zur Beendigung der Zahlung von Sozialleistungen an Dschihadisten gilt nicht für Studentendarlehen: Wie der stellvertretende Ministerpräsident Lodewijk Asscher sagte, wäre ein solches Verbot kontraproduktiv, da es den Dschihadisten die Reintegration erschwere.

    In Spanien hat Saib Lachhab, ein 41-jähriger marokkanischer Dschihadist mit Wohnsitz in der baskischen Stadt Vitoria, 9.000 Euro an Sozialleistungen angehäuft, um seinen Plan zu finanzieren, sich dem Islamischen Staat in Syrien anzuschließen. Jeden Monat erhält er 625 Euro von der Zentralregierung und 250 Euro von der baskischen. Zusätzlich bekommt er 900 Euro Arbeitslosengeld pro Monat.

    Samir Mahdjoub, ein 44-jähriger Dschihadist aus der baskischen Stadt Bilbao, bekam monatlich 650 Euro an Stütze und 250 Euro Wohngeld. Redouan Bensbih, ein 26-jähriger marokkanischer Dschihadist mit Wohnsitz in der baskischen Stadt Barakaldo, erhielt Sozialleistungen in Höhe von 836 Euro pro Monat, selbst nachdem er in Syrien auf dem Schlachtfeld getötet worden war. Die Polizei im Baskenland verhaftete schließlich fünf Muslime, die die Zahlungen in Empfang genommen und sie nach Marokko weitergeleitet hatten. Nach Angaben der baskischen Behörden seien die Zahlungen weitergelaufen, da sie nicht über den Tod des Mannes informiert worden seien.

    Ahmed Bourguerba, ein in Bilbao lebender 31-jähriger algerischer Dschihadist, erhielt 625 Euro pro Monat an Sozialhilfe und 250 Euro Wohngeld, ehe er wegen terroristischer Aktivitäten ins Gefängnis wanderte. Mehdi Kacem, ein 26-jähriger marokkanischer Dschihadist mit Wohnsitz in der baskischen Stadt San Sebastian, kassierte monatlich 800 Euro an Sozialleistungen, bevor er wegen der Mitgliedschaft im Islamischen Staat verhaftet wurde.

    Zuvor war ein in der baskischen Hauptstadt Vitoria residierendes Paar aus Pakistan beschuldigt worden, Dokumente gefälscht zu haben, um so Sozialleistungen für zehn fiktive Personen zu erschleichen. Insgesamt hat das Paar die baskische Regierung nach Polizeiangaben im Laufe von drei Jahren um über 395.000 Euro betrogen.

    In Schweden kommt ein von der Nationalen Militärakademie vorgestellter Bericht zu dem Ergebnis, dass 300 schwedische Bürger auch dann noch Sozialleistungen erhielten, als sie das Land bereits verlassen hatten, um für den Islamischen Staat in Syrien und dem Irak zu kämpfen. In den meisten Fällen benutzten die Dschihadisten Freunde und Verwandte, um den Papierkram zu erledigen und die Illusion zu schaffen, sie seien immer noch in Schweden.

    Der muslimische Konvertit Michael Skråmo etwa erhielt mehr als 5.000 Schwedische Kronen (4.000 Euro) an Sozialleistungen, nachdem er mit seiner Frau und seinen vier Kindern nach Syrien ausgereist war. Erst ein Jahr, nachdem Skråmo Göteborg verlassen hatte, wurden die Zahlungen eingestellt.

    Magnus Ranstorp, einer der Autoren des Berichts, sagt, diese Zahlungen offenbarten die Schwäche von Schwedens Kontrollmechanismen:

    „Michael Skråmo war schon seit einiger Zeit einer der bekanntesten IS-Sympathisanten gewesen. Die Polizei sollte dazu in der Lage sein, irgendwie Alarm zu schlagen und alle Behörden zu informieren, wenn jemand dorthin gereist ist.“

    Unterdessen hat Schwedens staatliche Beschäftigungsagentur Arbetsformedlingen ein Pilotprogramm beendet, das Einwanderern bei der Suche nach Beschäftigung helfen sollte – nachdem bekannt geworden war, dass muslimische Angestellte der Agentur Dschihadisten rekrutiert hatten. Mitglieder des Islamischen Staats sollen Angestellte der Agentur bestochen – und in einigen Fällen bedroht – haben, um auf diese Weise zu versuchen, Kämpfer aus Schweden zu rekrutieren.

    Die Behörden in der schwedischen Stadt Lund schreckt das nicht: Sie haben ein Pilotprojekt gestartet, das darauf zielt, aus Syrien zurückkehrende schwedische Dschihadisten mit Wohnungen, Jobs, Bildung und anderer finanzieller Unterstützung zu versorgen – dem schwedischen Steuerzahler sei Dank. – Quelle: Gatestone Institute

    Autor Uwe Melzer:

    Wir schaffen das ……. Deutschland zu ruinieren!
    Bei dem berühmten Satz der Bundeskanzlerin von Deutschland Frau Dr. Angela Merkel „Wir schaffen das?“ fehlt allerdings der zweite Satzteil …… Deutschland zu ruinieren! Das Problem ist, den Untergang von Deutschland aufzuhalten oder zu verhindern ist nicht mehr möglich. …. vollständigen Presseartikel lesen

    Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

    Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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    Türkei: Erdogans Besessenheit Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden

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    Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel – Presseartikel lesen

    Vor weniger als einem Jahr vereinbarten die Türkei und Israel, die seit sechs Jahren stagnierte diplomatische Situation zu beenden und „normalisierten“ ihre Beziehungen ganz offiziell. Sie ernannten die beiden bekannten Berufsdiplomaten Kemal Ökem und Eitan Na’eh zu Botschaftern in Israel beziehungsweise der Türkei. Seither kämpfen beide intensiv um die Normalisierung der offiziell normalisierten Beziehungen. (Artikel von Burak Bekdil 21. Juli 2017 – Englischer Originaltext: Turkey: Erdogan’s Obsession to Take Jerusalem – Übersetzung: Audiatur Online)

    Einige Beobachter, darunter auch Ihr bescheidener Korrespondent, mahnten allerdings bereits 2016:

    „Erdogan hat zwar pragmatisch zugestimmt, Israel die Hand zu reichen, seine ideologische Feindseligkeit gegenüber dem jüdischen Staat und seine ideologische Liebesbeziehung zur Hamas sind jedoch nicht verschwunden; der türkisch-israelische ‚Frieden‘ wird daher nicht leicht zu wahren sein.“

    Nur ein halbes Jahr nach der „normalisierten Charta“ versprach Erdogan im Mai, seine Regierung werde mit dem palästinensischen Volk zusammenarbeiten, um die „Judaisierung Jerusalems“ zu verhindern.
    Das ist viel eher der Erdogan, wie wir ihn kennen. Das Versprechen des türkischen Präsidenten unterschied sich nicht allzu sehr von einem Aufruf zum Kampf gegen die „Katholisierung des Vatikans“.

    Es gehört zu den grundlegenden Fakten der Geschichte, dass die vor-islamische Periode Jerusalems von ca. 3300 vor Christus bis 620 Jahre nach Jesus Christus bereits im Buch Genesis erwähnt wird – das Zeitalter von Abraham, Isaak und Jakob – als die Vorfahren Erdogans vermutlich noch Jäger und Sammler in den Steppen Zentralasiens waren. Die Jahre 1000–732 v. Chr. kennzeichnen die Zeit der alten Königreiche von Israel und Juda. Einfach ausgedrückt: die jüdische Geschichte Jerusalems lässt sich auf Tausende Jahre vor der Entstehung des Islam zurückdatieren. Der Islam dagegen entstand erst im Jahr 620 (unserer Zeitrechnung) nach Jesus Christus!

    Dennoch besteht laut Erdogan die Notwendigkeit, „vor der Judaisierung Jerusalems zu schützen“.
    Erdogan wiederholte in seiner Rede im Mai außerdem einen früheren Aufruf an Moslems aus der ganzen Welt, die auf dem Tempelberg in Jerusalem befindliche „al-Aqsa-Moschee zu besuchen“. „Als muslimische Gemeinschaft müssen wir die al-Aqsa-Moschee oft besuchen“, sagte er. „Jeder Tag, den sich Jerusalem unter Besatzung befindet, ist eine Beleidigung für uns.“

    2016 besuchten insgesamt 26.000 Türken (aus einer Gesamtbevölkerung von 80 Millionen) die al-Aqsa-Moschee. Erdogan sagte außerdem, er wolle „Hunderttausende Moslems“ in seinem Kampf „Jerusalem [mit Moslems] zu überfluten und die Besatzer aus dem Land zu vertreiben“ an der heiligen Stätte der Muslime versammelt sehen.

    Während der Versöhnung mit Israel hatte Ankara zugesichert, seine Unterstützung für die Hamas zu beenden und verwies sogar den höchsten damals in der Türkei lebenden Hamas-Offiziellen Saleh al-Arouri des Landes. Letzten Endes gab es aber dennoch Berichte, dass Erdogan nicht wirklich willens war, seinen Teil der Abmachung zu erfüllen. Der Journalist Yoav Zitun schrieb auf der Nachrichten-Website Ynetnews:

    Die Präsenz der Hamas in der Türkei besteht weiterhin, auch nach der Abreise von Saleh al-Arouri, der die Hamas in der Türkei anführte, bevor er aufgrund israelischer Forderungen bei den Versöhnungsverhandlungen das Land verlassen musste.

    Seine Nachfolger rekrutieren palästinensische Studenten, damit diese in islamischen Ländern im Allgemeinen, speziell jedoch in der Türkei, studieren. Die Studenten werden dann zum Militärtraining in den Libanon oder nach Syrien geschickt und kehren von dort ins Westjordanland zurück, um Anschläge auf Israel zu verüben.

    Zitun nennt Details zu einigen interessanten Fällen:
    So verhafteten beispielsweise vor zwei Monaten die IDF und der Schin Bet einen Palästinenser, der einige Jahre lang im türkischen Teil Zyperns gelebt hatte. Im August 2015 wurde Qazmar in Jordanien von der Hamas rekrutiert; er erhielt militärisches Training und man vermittelte ihm Fachwissen über Sprengstoff. Bei einem Treffen mit Hamas-Agenten im vergangenen Januar in Istanbul erhielt er die Anweisung, mithilfe verschlüsselter Speicherkarten Terroristen im Westjordanland zu rekrutieren.

    Ein weiterer Fall, über den viel berichtet wurde, betrifft Muhammad Murtaja, den ehemaligen Leiter einer humanitären Hilfsorganisation der türkischen Regierung im Gazastreifen. Wie der Shin Bet nach seiner Verhaftung mitteilte, wurde Murtaja beschuldigt, Millionen von Dollars, die aus Ankara stammten, an Hamas-Agenten weitergeleitet zu haben.

    Türkisches Geld, das in die Hände von Männern fließt, die sich der Vernichtung Israels verschrieben haben, ist Teil einer Ideologie, nicht aber von humanitärer Hilfe.

    In dem Bestreben, sich selbst als den internationalen Retter der islamischen Sache zu etablieren, hat die Türkei seit 2004 Millionen Dollars in 63 unterschiedliche Projekte investiert, die darauf abzielen, „das muslimische Erbe und den muslimischen Charakter Jerusalems zu verteidigen und zu stärken.“ Das Geld wird häufig durch eine Regierungsbehörde geschleust: das Türkische Präsidium für Internationale Kooperation und Koordination (TIKA).

    In diesen Bestrebungen, „das muslimische Erbe und den muslimischen Charakter Jerusalems zu verteidigen und zu stärken“, hat sich die Türkei auch mit Scheich Raed Salah, dem Anführer des nördlichen Zweigs der islamischen Bewegung in Israel und mit Scheich Akram Sabri, einem ehemaligen Mufti von Jerusalem, zusammengetan. Beide Männer lehnen das Existenzrecht Israels ab.

    Wie ein amerikanischer Freund vorsichtig fragte: „Sollte die Türkei nicht Millionen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Gazastreifen investieren?“ Anscheinend nicht, wenn islamische Ideologie mit im Spiel ist.

    Burak Bekdil, Journalist in der Türkei, wurde im Januar 2017 nach 29 Jahren von der wichtigsten Zeitung des Landes entlassen, nachdem er für Gatestone über das aktuelle Geschehen in der Türkei berichtet hatte. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Middle East Forum.

    Waffenkäufe Erdogan Flugabwehrraketensysteme S-400 aus Russland. Türkei will Technologie zum Angriff auf Israel?
    https://de.sputniknews.com/politik/20170725316733182-s-400-usa-tuerkei/
    https://de.sputniknews.com/politik/20170714316590589-tuerkei-kauft-russische-raketensysteme-bloomberg/

    Seit Januar 2015 verfolgt der Autor Uwe Melzer mit großer Aufmerksamkeit die Ereignisse um den Präsidenten Erdogan in der Türkei. Nachfolgend seine Presseartikel über die Entwicklung in der Türkei. Die Frage stellt sich allerdings, warum unsere Bundesregierung in Deutschland mit Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, auf diese Ereignisse im Prinzip eigentlich gar nicht reagiert? Dagegen werden weiterhin EU-Gelder und damit auch Geld aus Deutschland an die Türkei überwiesen.
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    15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: *** Bericht lesen ***

    08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***

    17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***

    27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***

    14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***

    19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***

    08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***

    01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! *** Bericht lesen ***

    22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
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    Der Islam führt Krieg gegen den Westen, damit wir den islamischen Terror als neue Normalität akzeptieren und uns dem Islam unterwerfen!

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    von Nonie Darwish, 5. Juni 2017, Englischer Originaltext: Accept Islamic Terror as the New Normal? – Übersetzung: Daniel Heiniger

    • „Der Einsatz von Terror unter dieser Doktrin [Targhib wal tarhib, „ködern und terrorisieren“] ist eine legitime Verpflichtung der Scharia.“ — Salman Al Awda, muslimischer Scheich des Mainstreams, auf der Al Jazeera Fernsehshow „Scharia und Leben“.

    • Ein Teil der tarhib oder „terrorisierenden“ Seite dieser Doktrin ist es, ein grausames Exempel zu statuieren für diejenigen, die sich nicht an die Erfordernisse des Islam halten. Das ist der Grund, warum muslimische Länder wie Saudiarabien und der Iran, und Entitäten wie ISIS, bewusst feierliche öffentliche Enthauptungen, Auspeitschungen und Amputationen von Gliedmaßen durchführen.

    • Der islamische Dschihad hat sich immer darauf verlassen, dass die Menschen in eroberten Ländern schließlich aufgeben und den Terrorismus als Teil des Lebens akzeptieren, ähnlich wie Naturkatastrophen, Erdbeben und Überschwemmungen.

    Nach Terrorangriffen hören wir oft von westlichen Medien und Politikern, dass wir Terroranschläge als „neue Normalitätakzeptieren müssen.

    Für westliche Bürger ist diese Phrase gefährlich.

    Die islamische Doktrin von Dschihad, Ausdehnung und Dawah (islamische Überzeugung, Missionierung) stützen sich stark auf den Einsatz von Terror und Köderung. Targhib wal tarhib ist eine islamische Lehre, die „Verführung (locken) und terrorisieren“ als Werkzeug für dawah bedeutet, um Nationen zu erobern und die Bürger dazu zu zwingen, sich dem islamischen Recht, der Scharia, zu unterwerfen. Sie läuft auf die Manipulation der instinktiven Teile des menschlichen Gehirns mit extremem entgegengesetzten Druck von Lust und Schmerz – Belohnung, dann strenge Bestrafung – hinaus, um die Menschen mittels Gehirnwäsche dahin zu bringen, sich dem Islam unterwerfen.

    Die meisten gewöhnlichen Muslime sind sich dieser Lehre nicht einmal bewusst, aber es sind islamische Bücher darüber geschrieben worden. Muslimische Scheichs des Mainstream wie Salman Al Awda haben es auf Al Jazeera TV diskutiert. Auf einer Show namens „Scharia und Leben“ empfahl Al Awda, mit Extremen „zu übertreiben … Belohnung und Strafe, moralisch und materiell … in beide Richtungen“. „Der Einsatz von Terror“, sagte er, “ ist unter dieser Doktrin eine legitime Verpflichtung der Scharia.“

    Die Menschen im Westen denken, dass Terror etwas sei, das islamische Dschihadisten Nicht-Muslimen zufügen, und das ist es auch. Aber Terror ist ebenfalls der Mechanismus zur Sicherstellung der Fügsamkeit unter dem Islam. Unter islamischem Recht sollen Dschihadisten, die sich dem Dschihad widersetzen, getötet werden. Terror ist also die Bedrohung, die Dschihadisten auf Kurs hält, und die gewöhnliche Muslime dazu bringt, der Scharia zu folgen.

    Eine Online-Schulung für die Rekrutierung von Dschihadisten enthält diese Beschreibung:

    Individuelles Dawa hängt davon ab, emotionale Reaktionen von Kandidaten zu erlangen (und eine persönliche Beziehung aufzubauen). Abu ‚Amrs Ansatz veranschaulicht ein Rekrutierungskonzept namens al-targhib wa’l-tarhib, das eine Karotten-und-Stock-Technik ist, das die Vorteile des Handelns gegenüber den furchtbaren Konsequenzen der Untätigkeit illustriert. Das Konzept wurde im Koran eingeführt und wird von vielen islamischen Denkern diskutiert, die den besten Weg erforschen, um Menschen zum Islam aufzurufen (mehrere Gelehrte haben zum Beispiel Bücher mit dem Titel al-targhib wa ‚ L-tarhib geschrieben) Nach Abu ‚Amr sollten die Anwerber das Konzept während des gesamten Rekrutierungsprozesses anwenden, jedoch die Vorteile des Handelns frühzeitig und die Kosten der Untätigkeit später betonen.“

    Mit anderen Worten: Anwerber von Dschihadisten sollen zunächst die „guten Sachen“, den „Köder“ – den zukünftigen Ruhm, die Vorherrschaft und die Erfüllung jedes lustvollen Wunsches, wie die Jungfrauen im Himmel, betonen. Später sollen sie die Rekruten mit „Terror“ und Schande bedrohen – die Konsequenzen, wenn sie nicht am Dschihad teilnehmen.

    Ein Teil der tarhib oder „terrorisierenden“ Seite dieser Lehre ist es, ein grausames Exempel zu statuieren für diejenigen, die sich nicht an die Erfordernissen des Islam halten. Das ist der Grund, warum muslimische Länder wie Saudiarabien und der Iran, und Entitäten wie ISIS, absichtlich feierliche öffentliche Enthauptungen, Auspeitschungen und Amputationen von Gliedmaßen durchführen. Länder wie Ägypten, Jordanien und die Türkei sind diskreter, aber sie tolerieren und unterstützen Ehrenmorde; Tötung von Abtrünnigen; Frauen und Kinder zu schlagen und Folter und Mord in ihren Gefängnissen. Die Lehre von targhib und tarhib ist lebendig und blüht, nicht nur in islamischen Theokratien, sondern auch in den so genannten „gemäßigten“ muslimischen Ländern.

    Der Islam hat diese „Lust und Schmerz“ Gehirnwäschetechniken, und grausame und ungewöhnliche Bestrafung, seit seiner Gründung und bis heute eingesetzt. Während die Bibel – die westliche jüdisch-christliche Tradition – im Einklang steht mit der Güte in der menschlichen Natur und sie nährt und pflegt, macht der Islam das Gegenteil: Er nutzt die menschlichen Instinkte der Selbsterhaltung und des Überlebens aus, um den Willen eines Volkes zu brechen und es zu sklavischem Gehorsam zu betäuben.

    Wie die Mehrheit der Muslime habe ich von dieser fundamentalen islamischen Doktrin nie gehört, als ich in Ägypten aufwuchs, jedoch die Auswirkungen davon auf mein Leben gefühlt – in jedem Aspekt der islamischen Kultur; in der islamischen Predigt, in meiner islamischen Familienbeziehung; wie die islamischen Regierungen operieren und wie die Autoritäten im Allgemeinen die Menschen unter ihnen behandeln.

    Die islamische Doktrin von „ködern und terrorisieren“ hat eine Kultur von toxischen Extremen hervorgebracht: Misstrauen und Angst, Stolz und Schande, die Erlaubnis zu lügen („Taqiyya„) und die Ablehnung der Verantwortung für die eigenen Taten.

    Nachdem ich die meiste Zeit meines Lebens unter dem Islam gelebt habe, muss ich traurigerweise sagen, dass die Menschen, die der Westen „moderate Muslime“ nennt, in der Regel Bürger sind, die gelernt haben, mit Terror zu leben und ihn als normal zu akzeptieren. Seit Jahrhunderten haben sie viele Ausreden für Terror gefunden, haben Terroropfer verurteilt, sind stumm geblieben oder liessen sich nicht festlegen, und haben sogar mit den Terroristen Kompromisse geschlossen, um zu überleben. Die islamische Kultur, in der ich lebte, sah in die andere Richtung, wenn Frauen geschlagen wurden. Wenn Mädchen ehrengemordet wurden, dann war die Frage: „Was hat sie getan?“ statt „wie konnte das geschehen?“ Wenn Christen getötet und verfolgt wurden, beschuldigten viele die Christen für ihr eigenes Verfolgtwerden durch die Muslime. Die normale islamische Antwort auf den Terror wurde: „Geht mich nichts an.“

    Und jetzt ist die islamische Lehre von Targhib wal Tarhib in den Westen gezogen und zielt darauf ab, die westliche humanistische Kultur zu verändern. Sie wird die Achtung der Menschenrechte, die Sorge um den Nächsten und die Werte der Freiheit und des Friedens ersetzen durch die Werte der Knechtschaft, des Terrors, der Tyrannei und der Angst.

    Der islamische Dschihad hat sich immer darauf verlassen, dass die Menschen in eroberten Ländern schließlich aufgeben und den Terrorismus als Teil des Lebens akzeptieren, ähnlich wie Naturkatastrophen, Erdbeben und Überschwemmungen.

    Es hat nicht lange gedauert, bis die islamische Doktrin von Targhib wal Tarhib in der Psyche der westlichen Führer und Medien zu arbeiten begann, und bis diese uns jetzt sagen, dass wir mit der „neuen Normalität“ leben sollen. Der Islam zählt darauf, alle in „gemäßigte“ Muslime zu verwandeln, die schließlich in die andere Richtung schauen, wenn Terror der Person neben dir zustößt.

    Nonie Darwish, geboren und aufgewachsen in Ägypten, ist Autorin von „Völlig anders: Warum ich mich gegen islamische Werte und für biblische Werte entschied.“ („Wholly Different; Why I chose Biblical Values Over Islamic Values.“)

    Autor Uwe Melzer:
    Islam in Europa – Manchester: Europa immer noch ‚Schockiert, Schockiert‘ – aber nur schockiert, es wird nicht gehandelt! Einfacher Merksatz: Gäbe es keinen Islam würden diese Attentate nicht passieren.

    Es sind also keine Einzelfälle, sondern eine gezielte Strategie des Islam zur Eroberung von Europa. Allein deswegen, weil der Islam, frei und ohne jegliche Kontrolle, in den Moscheen in Europa gelehrt wird, entstehen als Folge davon radikalisierte, islamische Terroristen. Wir gestatten, dass diese mitten in Europa „herangezüchtet“ werden.

    Wann begreifen wir endlich, dass wir den Islam in Deutschland und Europa verbieten müssen mit allen Konsequenzen. Denn der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur auf Basis des Koran mit dem Rechtssystem der Scharia.

    Im Koran steht unter anderem: dass jeder „Ungläubige, also alle Nichtmuslime, getötet werden müssen!
    Der Koran ist die Basis für alle Moslems, egal welcher Glaubensausrichtung. Der Koran und damit der Islam beinhalten die Grundlage für den islamischen Terrorismus. Der Koran fordert unter anderem dazu auf alle „Ungläubigen“ (Nichtmuslime) zu töten. Jede politische Partei in Deutschland, die das so oder ähnlich in Ihrem Parteiprogramm stehen hätte, würde sofort verboten. Eine peinliche Frage: „Warum dann der Islam & der Koran nicht?“ Beim Islam aber sagen alle deutschen Politiker: „weil es eine Religion ist, wird der Islam natürlich nicht verboten!“

    Der Islam ist aber keine Religion sondern ist eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, die laut unserem Grundgesetz in Deutschland eigentlich verboten sein müsste!

    Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel steigert diese Aussage noch mit dem Hinweis: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Das bedeutet im Umkehrschluss der Islam darf Morden, Rauben und Vergewaltigen nur weil er in Anspruch nimmt eine Religion zu sein. Das ist keine Religion, die bei einem Teenager-Konzert 8-jährige Mädchen umbringt. Leider werden unsere Regierung das erst begreifen, wenn es zu spät ist.

    Hier nur einige wenige Auszüge aus dem Koran:

    Sure 9: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! …“

    Sure 47, 4-5: “Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande!“

    Sure 66, 9: “Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler (munaafiqien) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen – ein schlimmes Ende!“

    Sure 9, 123: “O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und lasst sie in euch Härte finden; und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“

    Sure 8, 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“

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    Der Islam und französische Wahlen: Emmanuel Macron, eine Katastrophe für Frankreich & Europa?

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    Autor: Guy Millière, Englischer Originaltext: French Elections: Emmanuel Macron, a Disaster, Übersetzung: Daniel Heiniger

    • Anti-westliche, anti-israelische und anti-jüdische Schmähreden wurden vor einer begeisterten Masse von bärtigen Männern (Islamisten?) und verschleierten Frauen gehalten. Einhundertfünfzigtausend Menschen waren da.

    • Emmanuel Macron versprach, den Bau von Moscheen in Frankreich zu erleichtern. Er erklärte, dass „französische Kultur nicht existiert“ und dass er französische Kunst „nie gesehen“ hat. Das Risiko ist hoch, dass Macron die Franzosen noch schneller enttäuschen wird als Hollande.

    • Am Abend des zweiten Wahlgangs werden die Menschen in den schicken Vierteln von Paris und in den Ministerien Parties feiern. In den Bezirken, in denen arme Leute leben, werden Autos in Brand gesetzt werden. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden, wenn es in Frankreich etwas zu feiern gibt, in den Bezirken, in denen arme Leute leben, Autos in Brand gesetzt. Unassimilierte Migranten haben ihre eigenen Traditionen.

    Paris, Champs Elysees, 20. April, 20:50 Uhr. Ein islamischer Terrorist schießt auf einen Streifenwagen der Polizei. Ein Polizist wird getötet, ein anderer schwer verwundet.

    Der Terrorist versucht zu entkommen und schießt erneut. Die Polizisten töten ihn. Eine Stunde später enthüllt das französische Innenministerium seinen Namen und seine Vergangenheit. Sein Name ist Karim Cheurfi. Er ist ein französischer Muslim, der in einem islamisierten Vorort in Frankreich geboren wurde. Im Jahr 2003 wurde er zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt wegen des versuchten Mordes an zwei Polizisten. Er wurde vor Ablauf seiner Strafe freigelassen. Im Jahr 2014 zielte er auf einen Polizisten und wurde erneut verurteilt. Und wieder freigelassen. Im März wurde der Polizei mitgeteilt, dass er versuchte, militärische Waffen zu kaufen, und dass er ein Mitglied des islamischen Staates in Syrien kontaktierte. Ein Inspektor entdeckte, dass er Nachrichten veröffentlicht hatte über dschihadistische Social Media Netzwerke, die seine Bereitschaft zum Mord an Polizisten ausdrückten. Die Polizei durchsuchte sein Haus und fand mehrere Waffen und eine GoPro Videokamera ähnlich wie sie Terroristen benutzen, um ihre Verbrechen zu filmen. Die Polizei und die Mitglieder des französischen Justizsystems glaubten, sie hätten nicht genügend Beweise, um ihn überwachen zu lassen.

    Der Angriff auf den Champs Elysées zeigt deutlich, dass das französische Justizsystem für gefährliche Menschen lax ist und dass die französische Polizei nur wenig Aufmerksamkeit auf Verdächtige lenkt, die mit terroristischen Organisationen kommunizieren und Terrorprojekte hegen.

    Dieser Terroranschlag fasst alles zusammen, was heute in Frankreich in Sachen Sicherheit im Argen liegt.

    Männer mit einem Profil ähnlich dem von Karim Cheurfi waren in den letzten Jahren für die meisten Terroranschläge in Frankreich und Belgien verantwortlich: Mohamed Merah, der im Jahr 2012 drei jüdische Kinder und den Vater von zweien von ihnen in Toulouse getötet hat; Mehdi Nemmouche, der 2014 das Brüsseler Jüdische Museum angriff; Die Kouachi-Brüder, die das Charlie-Hebdo-Massaker im Jahr 2015 begangen haben; Amedy Coulibaly, der vier Juden im Saint Mandé-Kosher-Geschäft ermordete; Samy Amimour und andere, die im November 2015 130 unschuldige Menschen im Bataclan-Theater verstümmelten und ermordeten; Mohamed Lahouaiej Bouhlel, der im Juli 2016 in Nizza einen LKW in die Menge steuerte, 86 Menschen tötete und viele andere verwundete, und unter anderem diejenigen, die ein paar Wochen nach dem Angriff in Nizza in der Normandie einen Priester enthaupteten.

    Die aufeinanderfolgenden französischen Regierungen unter der Präsidentschaft von François Hollande zeigten sich schrecklich schwach und impotent.

    Ein Klima der Angst hat das Land eingeholt. Die Teilnahme an Theatervorführungen ist zurückgegangen. Die besonders oft angegriffene jüdische Gemeinde – zwei Drittel der Angriffe in Frankreich in den letzten fünf Jahren zielten auf Juden – fühlt sich im Stich gelassen. Als am 30. März in Waldwisse, Ostfrankreich, ein jüdischer Friedhof vandalisiert wurde, reagierten weder die Medien noch die politischen Führer. Eine Woche später wurde in Paris eine jüdische Frau namens Sarah Halimi gefoltert und dann von einem nicht radikalisierten Muslim aus einem Fenster geworfen, nur weil sie jüdisch war: die französischen Medien und die politischen Führer, mit Ausnahme des mutigen Abgeordneten Meyer Habib, reagierten ebenfalls nicht. Eine schweigende Versammlung unter dem Fenster wurde von einigen Führern der jüdischen Gemeinde organisiert. Nur Juden kamen; Sie wurden von antisemitischen Beleidigungen von arabischen Muslimen in der Nachbarschaft begrüßt. Die Implantation des radikalen Islam im Land verstärkt sich. Das jährliche Treffen der „Muslime Frankreichs“ (der neue Name des französischen Zweiges der Muslimbruderschaft) fand am 14./17. April in Le Bourget, zehn Meilen nördlich von Paris, statt. Anti-westliche, anti-israelische und anti-jüdische Schmähreden wurden vor begeisterten Massen von bärtigen Männern und verschleierten Frauen gehalten. Einhundertfünfzigtausend Menschen waren dabei.

    Wirtschaftlich ist Frankreich in schrecklicher Form. Die Arbeitslosenquote liegt über 10%. Neun Millionen Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze – 14% der Bevölkerung. Das Wirtschaftswachstum stagniert. Die Staatsausgaben machen 57% des BIP aus – 13% mehr als in Deutschland, dem wichtigsten Wettbewerber Frankreichs in Europa.

    Monat für Monat zeigen Umfragen, dass die französische Bevölkerung ängstlich, wütend, unermesslich enttäuscht ist von der aktuellen französischen Politik. François Hollande beendet seine Amtszeit mit einer Beliebtheit in der Nähe von Null. Er wurde so abgelehnt und diskreditiert, dass er sich entschloss, nicht wieder für die Präsidentschaft anzutreten.

    Der erste Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahl fand in diesem Zusammenhang statt und man könnte erwarten, dass die französische Bevölkerung alles ablehnen würde, was wie die Politik von François Hollande aussieht und stattdessen eine neue Richtung für das Land wählt.

    Das ist nicht was passiert ist, ganz im Gegenteil.

    Benoit Hamon, der Kandidat der Sozialistischen Partei, erlitt einen katastrophalen Schlag und erhielt nur 6% der Stimmen. Jean-Luc Mélenchon, ein weit Links stehender Kandidat, der vor einigen Jahren die Sozialistische Partei verließ und im Jahr 2012 Hollande unterstützte, erhielt eine viel höhere Punktzahl: 19% der Stimmen. Er ist ein Bewunderer von Hugo Chavez, Fidel Castro und dem verstorbenen palästinensischen Führer Jassir Arafat. Unmittelbar nach dem antisemitischen islamischen Angriff in Saint Mandé behauptete er, dass „der jüdische Extremismus gefährlicher ist als der islamische Extremismus“. Diese Aussage hat ihm nicht geschadet.

    Vor allem aber hat Emmanuel Macron, ein Kandidat, der Hollande nahe steht, das Rennen gewonnen und wird am 7. Mai zum Präsidenten gewählt. Er war seit mehr als zwei Jahren Hollandes Wirtschaftsberater und der Hauptarchitekt von Hollandes gescheiterter Wirtschaftspolitik. Er wurde dann Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitale Angelegenheiten und hielt diesen Posten, bis er das Präsidentschaftsrennen betrat.

    .

    Nach dem Angriff auf den Champs Elysees vom 20. April sagte er: „unvorhersehbare“ Ereignisse seien aufgetreten, und sie würden „Teil des täglichen Lebens der Franzosen sein in den kommenden Jahren“. Am nächsten Tag, als er gefragt wurde, was er tun würde, um weitere Morde zu verhindern, sagte er, dass er nicht „über Nacht einen Plan entwickeln könne, um den Terrorismus zu bekämpfen.“

    Wenn er über die Wirtschaft spricht, klingt er wie Hollande: Er benutzt vage Begriffe, wie die Notwendigkeit für mehr „soziale Mobilität“ und „Erfolg für alle“. Er beharrt darauf, dass er die ganze Sklerose, die vielen so teuer ist, wie die obligatorische 35-stündige Arbeitswoche oder das gesetzliche Alter für den Ruhestand, beibehalten wird: 62. Er sagte, er würde das fast bankrotte Rentensystem so lassen, wie es ist. Er versprach zusätzliche Regelungen, die „den Planeten retten“ sollen, und in einer klassisch-sozialistischen Weise sollten zehn Milliarden Regierungs- „Investitionen“ den „ökologischen Übergang“ und „öffentliche Dienstleistungen“ finanzieren.

    Manchmal macht er dermassen enttäuschende Bemerkungen, die nicht einmal Hollande gesagt hätte. In Algerien, in Anwesenheit der Vertreter der Nationalen Befreiungsfront, einer Organisation, die durch Terrorismus an die Macht kam und Hunderttausende „Harkis“ (Algerier, die Frankreich gewählt hatten) massakrierte, sagte er, dass die französische Präsenz in Algerien ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gewesen sei, und später versprach er, die Einwanderung aus der arabischen Welt und von Afrika nach Frankreich zu erleichtern, indem er ein „offenes und einladendes“ Frankreich bewahren werde. Er versprach, den Bau von Moscheen in Frankreich zu erleichtern. Er erklärte, dass „französische Kultur nicht existiert“ und dass er französische Kunst „nie gesehen“ habe.

    Er hat oft gezeigt, dass er ein politischer Anfänger ist und dass es sein erster Wahlkampf ist. Er stolperte über die Worte seiner Reden und gab gegenüber seinen Zuhörern zu, dass er die Bedeutung der Sätze, die er gerade gelesen hatte, nicht verstand, was demonstrierte, dass er nicht gelesen hatte, was für ihn geschrieben wurde, bevor er es der Öffentlichkeit vorlas.

    Wie lässt ich sein Erfolg unter diesen Bedingungen erklären?

    Die erste Erklärung liegt in der Elimination des Kandidaten der moderaten Rechten.

    François Fillon hatte ein glaubwürdiges und kohärentes Programm für die Erholung des Landes, aber er konnte kaum darüber sprechen. Seine Kampagne versank rasch in einem Skandal um gefälschte Arbeitsverträge. Er stellte sich als ein tadelloser Kandidat vor, doch er erschien nicht ganz so ohne Tadel. Ein vor kurzem veröffentlichtes Buch zeigte, dass der Skandal sorgfältig von einem „Schattenkabinett“ im Elysépalast orchestriert worden war. Fillon konnte sich nicht mehr davon erholen. Seine Entschuldigungen waren schwach und widersprüchlich. Er bestätigte seine Schwäche, indem er sofort nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Wahlgangs seine bedingungslose Unterstützung für Macron bekannt gab. Zum ersten Mal in mehr als fünfzig Jahren wird die gemäßigte Rechte im zweiten Wahlgang einer französischen Präsidentschaftswahl keinen Kandidaten haben. Ihre eigene Schwäche zeigend, folgten die meisten dem Beispiel des gemäßigten rechten Führers Fillon und beschlossen, Macron zu unterstützen.

    Die zweite Erklärung für den Erfolg von Emmanuel Macron liegt in einer sehr ausgeklügelten Kommunikationsstrategie.

    Emmanuel Macron profitierte kontinuierlich von der Unterstützung durch François Hollande und den meisten der sozialistischen Minister der letzten fünf Jahre, doch eine angeblich neutrale und unpolitische politische Struktur wurde für ihn geschaffen. Sie heißt En marche! („Unterwegs!“). Die sozialistischen Minister, die sich ihm angeschlossen haben, demonstrierten für En marche! und blieben ansonsten ruhig. Francois Hollande kündigte seine volle Unterstützung sehr spät im Wahlkampf an. Die Kommunikationsstrategie könnte funktionieren, denn Emmanuel Macron erhielt die Unterstützung der Linken Milliardäre, denen er geholfen hatte, als er Wirtschaftsminister war und die enge Beziehungen zu den Machthabern haben: Pierre Bergé, Xavier Niel und Patrick Drahi. Diese Leute besitzen auch die meisten französischen Mainstream-Medien und konnten starke Medienkampagnen zur Unterstützung von Macron durchführen. Kein Kandidat in der Geschichte der französischen Präsidentschaftswahl brachte es auf die Cover von so vielen Zeitschriften und Zeitungen. Emmanuel Macron genießt auch die Unterstützung der wichtigsten französischen Investmentbanken: Er ist Absolvent der Ecole Nationale d’Administration, die alle hochrangigen Beamten und fast alle französischen Politiker seit ihrer Gründung im Jahre 1945 ausbildete und hatte, vor dem Eintritt in Francois Hollandes Kabinett, eine Karriere in einem Finanzinstitut

    Die dritte Erklärung für den Erfolg von Emmanuel Macron ist, dass die Kommunikationskampagne zu seinen Gunsten weitgehend ohne politischen Inhalt ist, genauso wie En marche!.

    Er wurde als junger Mann präsentiert, der die „Zukunft“ verkörpert, eine „Erneuerung“, eine „Hoffnung“, eine „Veränderung“. Für den grössten Teil der Kampagne hatte Emmanuel Macron kein Programm. Sein Programm wurde erst sechs Wochen vor der Wahl im Internet veröffentlicht. Der Text ist oft ohne Sinn. Angst wird definiert als „tägliche Qual“. Es sagt, Frankreich müsse „Chancen“ bieten und Europa müsse eine „Chance“ sein. Emmanuel Macron sagte den Sozialisten, dass er ein Sozialist sei, dann sagte er, dass er überhaupt kein Sozialist sei, als er ein anderes Publikum ansprach. Meinungsumfragen haben gezeigt, dass viele von denen, die im ersten Wahlgang für ihn stimmten, seine Vorschläge zu beliebigen Themen nicht kannten.

    Diejenigen, die die Kampagne von Emmanuel Macron entwarfen, bezogen eine Menge Inspiration von Barack Obamas Präsidentschaftskampagne von 2008, und das Ergebnis zeigt, dass sie recht hatten.

    Das Ergebnis ist auch sehr beunruhigend, denn es zeigt, dass eine massive Kommunikationskampagne effektiv sein kann, auch wenn sie Inhaltleer ist und die Wähler als Idioten zu betrachten scheint. Die Kampagnenwirksamkeit von Emmanuel Macron ist auch darauf zurückzuführen, dass in Frankreich praktisch keine Medien im Widerspruch zu dem stehen, was in den Mainstream-Medien gesagt wird: Die französische Wirtschaft ist eine sehr staatliche Wirtschaft, in der die Medienunabhängigkeit von der Regierung und die Schaffung und Erhaltung von Medien unabhängig von staatlichen Subventionen fast unmöglich ist.

    Der zweite Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahl findet am 7. Mai statt. Emmanuel Macron wird der einzigen verbleibenden Kandidatin, der populistischen Marine Le Pen, begegnen.

    Während der gesamten Kampagne war sie fast die einzige, die klar über die islamische terroristische Bedrohung redete (auch François Fillon, aber diskreter) und glaubwürdige Lösungen anzubieten hatte, um sie zu bekämpfen. Sie war die einzige, die über den Aufstieg des radikalen Islam in Frankreich sprach und die Versammlung der Muslimbruderschaft in Le Bourget verurteilte. Sie war die einzige, die die zunehmenden Gefahren aus unkontrollierter Einwanderung hervorhob, und das Risiko, dass die französische Kultur verschwindet. Sie war auch die einzige, die den demografischen Wandel in Frankreich und in Europa wegen der neuen Migranten erwähnte. Sie war die einzige, die den islamischen Antisemitismus verurteilte, der unablässig Juden in Frankreich tötet. Leider hat sie ein fast marxistisches Wirtschaftsprogramm, in der Nähe von Jean Luc Melenchon. Sie ist Führerin des Front National, einer Partei, die von ihrem Vater gegründet wurde, einem Antisemiten, Jean-Marie Le Pen; Obwohl sie ihren Vater und fast alle seine antisemitischen Freunde aus dem Front National ausgeschlossen hat, ist sie doch die Parteiführerin und gilt als Tochter ihres Vaters.

    Marine Le Pen und der Front National werden als Vogelscheuchen benutzt, um die Wähler dazu zu bringen, sich massiv hinter Macron zu stellen, im Namen einer „republikanischen Front“ gegen den „Faschismus“. Die Strategie wurde vor dreißig Jahren von der französischen Linken unter Präsident Francois Mitterrand entwickelt. Es hat immer funktioniert, und in ein paar Tagen wird es wieder funktionieren.

    Macron hat jetzt die Unterstützung der gesamten sozialistischen Partei und die Unterstützung von fast allen anderen Politikern. Er hat auch die Unterstützung aller französischen muslimischen Organisationen. Der Rektor der Großen Moschee von Paris sagte, dass Muslime „massiv für ihn“ stimmen müssten. Die jüdischen Gemeindeführer demonstrierten ebenfalls im Namen von Macron. Am 7. Mai wird er wahrscheinlich mehr als 60% der Stimmen bekommen.

    Die meisten werden nicht auf der Unterstützung eines Projekts beruhen; Das Risiko ist hoch, dass Macron die Franzosen noch schneller enttäuschen wird als Hollande. Die Franzosen könnten rasch entdecken, dass er nur ein Mann ist, der von der französischen Linken gewählt wurde, um einen nicht nachhaltigen Status quo ein wenig länger zu bewahren, und ein Mitglied der selbst ernannten Eliten, die sich nicht um die Probleme der einfachen Menschen kümmern, die diese terroristischen Handlungen als „unvorhersehbare Ereignisse“ betrachten, und die glauben, dass nationale Identitäten in einer grenzenlosen globalisierten Welt wegschmelzen können. Wenn die Franzosen entdecken, wer Macron ist, wird es nichts geben, was sie tun können, um zu ändern, für wen sie gestimmt haben.

    Das Risiko für Frankreich in den nächsten fünf Jahren wird wahrscheinlich für die Franzosen schmerzhaft sein. Gemäss der Polizei leben mehr als 12.000 radikalisierte Muslime im Land und die meisten von ihnen werden nicht überwacht. Die Polizei hat nicht die Mittel, mehr zu tun, als sie derzeit tut, und Macron scheint das egal zu sein. Das Justizsystem liegt in den Händen von Richtern, die den Terroristen gegenüber nachsichtig erscheinen, und Macron scheint das zu akzeptieren. Der Fluss der Migranten wird nicht aufhören, und Macron hat anscheinend nicht vor, etwas dagegen zu unternehmen. Immer mehr segregieren sich die Muslime, weg von der französischen Gesellschaft, in sich ausweitende islamistische Mini-Staaten.

    Nichts, was Macron vorschlägt, kann den Niedergang der französischen Wirtschaft und der französischen Gesellschaft umkehren. Terrorangriffe werden zweifellos auftreten. Juden und andere werden zweifellos getötet. Unruhen und Unzufriedenheit werden zweifellos stattfinden.

    Am Abend des ersten Wahlgangs gab es Unruhen in Paris und Nantes. Am Abend des zweiten Wahlgangs werden die Menschen in den schicken Vierteln von Paris und in den Ministerien Parties feiern. In den Bezirken, in denen arme Leute leben, werden Autos in Brand gesetzt werden. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden, wenn es einen festlichen Abend gibt in Frankreich, in den Bezirken, in denen arme Leute leben, Autos in Brand gesetzt. Unassimilierte Migranten haben ihre eigenen Traditionen.

    Bei der nächsten Wahl im Jahre 2022 könnte das katholische Frankreich auch einen muslimischen Präsidentschaftskandidaten sehen – und gewinnen lassen.

    Autor Dr. Guy Millière, ein Profesor an der Universität von Paris, ist Autor von 27 Büchern über Frankreich und Europa.

    Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

    Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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    Die türkische Tradition Christen zu ermorden

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    Englischer Originaltext: Turkey’s Tradition of Murdering Christians
    Übersetzung: Daniel Heiniger / von Robert Jones

    • Die zahlreichen Verträge der Türkei mit westlichen Organisationen scheinen dort den Hass auf Christen nicht reduziert zu haben.

    • In der Türkei sind es „gewöhnliche Menschen“, die Christen töten oder angreifen, und dann findet die Justiz oder das politische System irgendwie einen Weg, den Tätern zu ermöglichen, mit den Verbrechen davon zu kommen. Über die meisten dieser Verbrechen wird nicht in den internationalen Medien berichtet und die Türkei wird nie zur Verantwortung gezogen.
    • Während Muslime ziemlich frei sind, überall in der Welt ihre Religion auszuüben und ihre Ansichten zu den anderen Religionen von sich zu geben, können Christen und andere Nicht-Muslime in der Türkei und anderen mehrheitlich muslimischen Ländern für den Versuch getötet werden, ihre Religion friedlich auszuüben oder offen ihre Ansichten auszudrücken.
    • „Multikulturalismus“, der von vielen Linken im Westen leidenschaftlich verteidigt wird, hätte Wunder wirken können in multi-ethnischen und multi-religiösen Regionen wie Anatolien. Aber leider erlaubt islamische Ideologie nur eine Kultur, eine Religion, und eine Denkrichtung unter ihrer Herrschaft: Islam. Ironischerweise ist dies die zentrale Tatsache, die diese Linken nicht sehen wollen.

    Am 26. Juli erlebte die französische Stadt Saint-Étienne-du-Rouvray einen schrecklichen islamistischen Angriff. Zwei Terroristen des Islamischen Staates (ISIS) töteten einen 85-jährigen Priester, Jacques Hamel, während der Messe in seiner Kirche. Zwei Nonnen und zwei Kirchgänger wurden als Geiseln genommen.

    Die Terroristen, die dem ISIS die Treue geschworen hatten und die „Allahu Akbar“ riefen, schlitzten die Kehle des Priesters auf und filmten die blutige Episode auf Video, gemäss einer Nonne, die den Angriff überlebte.

    Solche islamistischen Angriffe sind vielleicht neu in EU-Mitgliedsländern, aber nicht in der Türkei. Seit Jahrzehnten sind in der Türkei viele unschuldige, wehrlose Christen von muslimischen Angreifern abgeschlachtet worden.

    Christen werden in der Türkei auch heute täglich angegriffen, ermordet oder bedroht; die Angreifer kommen in der Regel mit ihren Verbrechen davon.

    In Malatya, während des Zirve Bibel-Verlag Massakers, wurden am 18. April 2007 drei christliche Mitarbeiter von fünf Muslimen angegriffen, schwer gefoltert, bekamen dann ihre Hände und Füße gefesselt und ihre Kehlen durchgeschnitten.

    Neun Jahre sind vergangen, aber es hat immer noch keine Gerechtigkeit gegeben für die Familien der drei Männer, die so brutal ermordet worden waren.

    Zunächst wurden die fünf Verdächtigen, die immer noch in Haft waren, von einem türkischen Gericht aus ihrem Hochsicherheitsgefängnis entlassen, das entschied, dass ihre Inhaftierung neu verabschiedete gesetzliche Grenzen überschritt.

    Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Staatsanwalt behauptet, dass die Tat „kein terroristischer Akt war, weil die Täter keine hierarchische Bindung hatten, ihre Tat nicht kontinuierlich war und die Messer, die sie für das Massaker verwendet hatten, technisch nicht ausreichen, um die Handlung als terroristische Tat aussehen zu lassen.“

    Wenn das Gericht diese Rechtsauffassung des Staatsanwalts akzeptiert, dann könnte es den Weg für einen Freispruch ebnen. Doch bei den vielen „mysteriösen“ Entscheidungen der türkischen Justiz, Verbrecher freizusprechen, könnten diese Mörder auch sonst jederzeit durch ein „Überraschungsurteil“ freigesprochen werden.

    Ironischerweise sagte Präsident Recep Tayyip Erdogan im März, dass es notwendig ist, den Terrorismus neu zu definieren und diejenigen, die solche Handlungen unterstützen, mit einzuschliessen, und fügte hinzu, dass es sich dabei um Journalisten, Gesetzgeber oder Aktivisten handeln könnte. Es gebe keinen Unterschied, sagte er, zwischen „einem Terroristen, der eine Waffe oder eine Bombe hält und denjenigen, die ihre Stellung und ihren Stift verwenden, um den Zielen von Terroristen zu dienen.“

    In einem Land, in dem staatliche Behörden so ausgesprochen „sensibel“ sind in Sachen „Terrorismus“ und „Menschen, die Gewehre halten,“ warum sind die Mörder von Christen nicht im Gefängnis, und warum versucht der Staatsanwalt, die Morde an Christen als „nicht-terroristische Handlungen darzustellen“?

    https://bpeinfo.wordpress.com/2009/12/26/systematische-christenverfolgung-in-der-turkei/

    Leider waren die drei Christen in Malatya weder die ersten noch die letzten Christen, die in der Türkei ermordet wurden.

    Am 5. Februar 2006 wurde Pater Andrea Santoro, ein 61-jähriger römisch-katholischer Priester, in der Kirche Santa Maria in der Provinz Trabzon ermordet. Er wurde erschossen, während er in seiner Kirche im Gebet kniete. Zeugen hörten die 16-jährigen Mörder während des Mordes „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“) schreien.

    Nach dem Mord führte der 74-jährige Pater Pierre François René Brunissen von Samsun den nächste Gottesdienst in der Kirche von Santoro durch, die sich eines knappen Dutzend Mitglieder rühmte. Weil niemand Santoro freiwillig ersetzen wollte, wurde Pater Pierre angewiesen, jeden Monat von Samsun nach Trabzon zu reisen, um sich um die kleine Gemeinde der Stadt zu kümmern.

    „Dies ist ein schrecklicher Vorfall“, sagte Pater Pierre. „Es ist eine Sünde, eine Person zu töten. Nach all diesen Vorfällen mache ich mir hier Sorgen um mein Leben.“

    Im Juli 2006 wurde er von einem Muslim in Samsun mit dem Messer verletzt und verwundet. Der Täter, 53, sagte, dass er auf den Priester eingestochen habe, um „seiner Missionstätigkeit entgegenzutreten.“ [1]

    Die Angriffe gegen die christliche Kultur in Anatolien gehen in der Neuzeit weiter – auch nachdem die Türkei 1949 dem Europarat und 1952 der NATO beigetreten ist.

    Die zahlreichen Verträge der Türkei mit westlichen Organisationen scheinen dort den Hass auf Christen nicht reduziert zu haben. Im März 2007, als die christliche Gemeinschaft von Mersin sich auf Ostern vorbereitete, betrat ein junger Muslim mit einem Kebab-Messer die Kirche und attackierte die Priester, Roberto Ferrari und Henry Leylek.

    Mersin, im Süden der Türkei, ist die Heimat von Tarsus, dem Geburtsort des heiligen Paulus, und mehrere Kirchen datieren aus der frühesten christlichen Ära.

    So wie die christlichen Wurzeln Anatoliens geschwächt wurden, so auch ihre Verbindungen zur westlichen Zivilisation. „Der Angriff gegen den Priester ist ein Indikator dafür, dass Ankara nicht bereit ist für Europa“, sagte der römisch-katholische Kardinal und Theologe, Walter Kasper, der italienischen Zeitung Corriere della Sera. „Es gibt ein gewisses Maß an Toleranz, aber es gibt keine wirkliche Freiheit. Die Türkei muss viele Dinge ändern. Diese Änderung dreht sich nicht um Gesetze. Eine Änderung der Mentalität ist notwendig. Aber man kann die Mentalität nicht an einem Tag ändern.“

    Bischof Luigi Padovese, apostolischer Vikar von Anatolien, sagte: „Wir fühlen uns nicht sicher, ich bin sehr besorgt. Fanatismus entwickelt sich in manchen Gruppen. Manche Menschen wollen gezielt die Atmosphäre vergiften und katholische Priester ins Visier nehmen. Anti-Missionsfilme werden im Fernsehen ausgestrahlt.“

    Bei einer Gedenkfeier für Pater Santoro im Februar sagte Bischof Padovese:

    „Heute stellen wir uns die Frage, die wir vor vier Jahren gestellt haben: Warum? Wir stellen die gleiche Frage auch für alle anderen Opfer, die so ungerecht ermordet wurden, obwohl sie unschuldig waren. Warum? Was versuchten sie durch die Ermordung von Pater Andrea zu zerstören? Nur einen Menschen, oder was dieser Mensch vertrat? Das Ziel der Erschießung Pater Andreas war auf jeden Fall, einen katholischen Geistlichen zu erschießen. Sein Patertum wurde der Grund seines Martyriums.

    „Die Botschaft von Christus am Kreuz ist klar‘. Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.‘ Hätten sie gewusst, hätten sie das nicht getan. Es ist falsch, ein Leben auszulöschen, um eine Ideologie hoch zu halten. Es ist falsch, zu denken, dass ein Mensch, der mit uns nicht einverstanden ist, ein Problem ist und vernichtet werden sollte. Dies ist der Fundamentalismus, der eine Gesellschaft zusammenbrechen lässt. Weil er die Koexistenz zerstört. Dieser Fundamentalismus – unabhängig davon, welcher Religion oder politischer Anschauung er angehört – gewinnt vielleicht ein paar Schlachten, aber er ist dazu verurteilt, den Krieg zu verlieren. Das ist es, was die Geschichte uns lehrt. Ich hoffe, dass diese Stadt und dieses Land sich in einen Ort verwandeln, wo die Menschen als Brüder und Schwestern leben können und sich vereinigen für das Gemeinwohl für alle. Ist unser aller Allah nicht derselbe?“

    Nein, leider ist der unser aller Allah nicht derselbe.

    Nur vier Monate später, im Juni 2010, war Padovese an der Reihe, ermordet zu werden. Dieses Mal war der Mörder des Bischofs sein eigener Fahrer der letzten vier Jahre. Der Fahrer stach zuerst auf den Bischof ein, dann schnitt er seine Kehle durch, während er „Allahu Akbar“ schrie.

    Bei der Verhandlung sagte der Fahrer, dass der Bischof „Masih ad-Dajjal“ („der falsche Messias“) sei, dann rezitierte er zweimal laut im Saal den Adhan (islamischer Gebetsruf).

    In dem Gebiet, wo die Christen einst gediehen, schafft selbst die Konversion zum Christentum jetzt ernste Probleme.

    „Neue Christen, die aus muslimischen Familien kommen, werden oft isoliert und ausgegrenzt“, schreibt Carnes. „Turgay Ucal, ein Pastor einer unabhängigen Kirche in Istanbul, der vom Islam zum Christentum konvertierte, sagte: ‚Der Buddhismus ist OK, aber nicht das Christentum. Es gab eine Geschichte.“‚

    Und zu dieser Geschichte gehört, wie einheimische Christen in Anatolien von Muslimen getötet wurden. [2]

    Die Gesamtbevölkerung der Türkei beträgt etwa 80 Millionen; Gläubige nicht-muslimischen Glaubens – meist Christen und Juden – umfassen 0,2%. Dennoch ist antichristliche Stimmung immer noch weit verbreitet in weiten Teilen der türkischen Gesellschaft. [3]

    Es scheint da ein Muster zu geben: Die Ermordung von Christen wird in der Türkei im Versteckten begangen: Es sind „normale Menschen“, die Christen ermorden oder angreifen, und dann findet die Justiz oder das politische System irgendwie einen Weg, den Mördern oder Angreifern zu ermöglichen, mit dem, was sie getan haben, davon zu kommen. Leider wird über die meisten dieser Verbrechen nicht in den internationalen Medien berichtet, und die Türkei wird nie zur Verantwortung gezogen.

    Die Türkei hat jedoch im Jahr 1995 ein Zollunionsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet und wurde als Kandidat für die volle Mitgliedschaft im Jahr 1999 offiziell anerkannt. Die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur EU sind noch nicht abgeschlossen.

    Wie kommt es, dass eine Nation, die so viele Christen im Laufe der Geschichte angegriffen oder ermordet hat, und die sich für diese Verbrechen nicht einmal entschuldigt hat, als geeigneter Kandidat für die EU-Mitgliedschaft gilt? Wegen der Gefahr der Erpressung, Europa mit Muslimen zu überschwemmen? Die Türkei wird Europa ohnehin mit ihnen fluten. Es gibt sogar einen Namen dafür: Hijrah, Verbreitung des Islam (Jihad) durch Auswanderung. Genau wie es die Muslime innerhalb der Türkei getan haben.

    Und welche Art von Kultur und Zivilisation haben viele Muslime größtenteils in den Ländern, die sie erobert haben, aufgebaut? Wenn man die historische und die aktuelle Situation in Ländern mit muslimischer Mehrheit beobachtet, so sieht man vorwiegend Morde, Angriffe und Hass: Der Hass auf Nicht-Muslime, Hass auf Frauen, Hass auf freies Denken und ein extrem tiefer Hass auf alles, was nicht islamisch ist. Viele Muslime, die in den Westen migriert sind, haben versucht, den politischen Islam auch in die freie Welt zu importieren.

    Muslimische Regime, einschliesslich der Türkei, haben keine zivilisierte Demokratisierung erreicht, die allen ihren Bürgern – Muslimen und Nicht-Muslimen – ermöglichen würde, ein freies und sicheres Leben zu leben.

    Während Muslime überall in der Welt ziemlich frei sind, ihre Religion auszuüben und ihre Ansichten über andere Religionen oder den Atheismus auszudrücken, können Christen und andere Nicht-Muslime in der Türkei und anderen Ländern mit muslimischer Mehrheit getötet werden, wenn sie nur schon friedlich ihre Religion auszuüben oder offen ihre Meinung zu äußern versuchen.

    „Multikulturalismus“, der von vielen Linken im Westen leidenschaftlich verteidigt wird, hätte in multi-ethnischen und multi-religiösen Orten wie Anatolien Wunder wirken können. Aber leider erlaubt die islamische Ideologie nur eine Kultur, eine Religion, und eine Denkart unter ihrer Herrschaft: Islam. Ironischerweise ist dies die zentrale Tatsache, die diese Linken nicht sehen wollen.

    Ein großer Teil der Geschichte des Islam zeigt, dass die Natur der islamischen Ideologie bedeutet, zu erobern oder zu infiltrieren, und dann Nicht-Muslime zu dominieren.

    Im Allgemeinen haben die Muslime nie das geringste Interesse an friedlicher Koexistenz mit Nicht-Muslimen gezeigt. Auch wenn die meisten Muslime nicht Dschihadisten sind, so sprechen sich die meisten nicht gegen Dschihad-Angriffe aus. Viele scheinen so Dschihadisten still zu unterstützen. Dass es auch friedliche muslimische Einzelpersonen gibt, die andere Religionen respektieren, ändert an dieser tragischen Tatsache nichts.

    Deshalb haben Nicht-Muslimen im Westen jedes Recht, den Tag zu fürchten, an denen ihnen in den Händen der Muslime dieselbe Behandlung zukommt. Die Angst, die Nicht-Muslime vor islamischen Angriffen haben, ist, aufgrund der jüngsten Beweise, sowohl rational als auch gerechtfertigt.

    Bedenkt man, wie unsäglich Nicht-Muslime in mehrheitlich muslimischen Ländern behandelt werden, einschließlich der Türkei, wer kann es ihnen verdenken, sich Sorgen zu machen über die mögliche Islamisierung ihrer eigenen freien Gesellschaften?

    Warum will die Türkei, die ihre eigenen Christen zu hassen scheint, überhaupt visafreien Zugang zum christlichen Europa haben?

    Robert Jones, ein Türkeiexperte, lebt aktuell in Grossbritannien.

    [1] Das Christentum hat in Samsun eine lange Geschichte – wie in allen anderen anatolischen Städten. Als Amisos, auf Griechisch, war es eines der Zentren der antiken griechischen Pontos-Region und trug dazu bei, den christlichen Einfluss in der Region zu verbreiten.

    „Nach 1914 schwand die griechische und armenische Bevölkerung beträchtlich aufgrund der organisierten Todesmärsche und anderer Methoden, die von den Türken während des griechischen und armenischen Genozid eingesetzt wurden“, gemäss „Pontos Welt“.

    Jahrzehnte später sind Angriffe gegen Christen immer noch alltäglich. Im Dezember 2007 wurde ein weiterer katholischer Priester, Adriano Franchini, 65, von Izmir, ebenfalls während des Sonntagsgottesdienstes von einem 19-jährigen Muslim mit dem Messer verwundet.

    Izmir, oder Smyrna, war ein kirchliches Territorium des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, und eine der sieben Kirchen Asiens, die von Apostel Johannes im Buch der Offenbarung erwähnt wird.

    Während der osmanischen Zeit verfügte Smyrna über eine der größten Populationen von Griechen und Armeniern. Heute gibt es nur noch eine kleine christliche Minderheit in der Stadt. Die Verwüstung der griechischen Kultur in der Stadt erreichte ihren Höhepunkt während der als „Katastrophe von Smyrna“ bekannten Ereignisse. Die türkische Armee zerstörte die Stadt im Jahre 1922, nach dem großen Brand von Smyrna. Die türkischen Soldaten ermordeten viele nicht-muslimische Zivilisten, darunter Dutzende von Priestern und Bischöfen und zwang unzählige griechische Männer in Arbeitsbataillone. Die meisten Griechen flohen aus ihren Häusern in der Stadt, um Zuflucht in Griechenland und anderen Staaten zu suchen.

    „Der große Brand von Smyrna“, schrieb der Autor Ioanna Zikakou, „war die Spitze der Katastrophe Kleinasiens, ein Ende der 3000 Jahre griechischer Präsenz an den Ägäis-Ufern Anatoliens und er verschob das Bevölkerungsverhältnis zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen.“

    Gemäss dem Journalisten Tony Carnes:

    „Nur wenige Nationen haben eine so reiche christliche Geschichte wie die Türkei. Dies ist der Ort, wo Paulus einige der frühesten Kirchen gründete, darunter die Gemeinde in Ephesus. Sieben Kirchen in dieser Region werden im Buch der Offenbarung angesprochen. Diejenigen, aus der frühen monastischen Bewegung fanden in den Höhlen von Kappadokien einen nahezu perfekten Ort, um ein Leben im Gebet zu führen.

    „Doch das Christentum kam in der Türkei im Jahr 1453 unter islamische Herrschaft und ist seit Jahrhunderten stetig zurückgegangen, wobei die letzten 100 Jahre das Schlimmste waren. Um 1900 betrug die christliche Bevölkerung 22 Prozent. Heute schätzen die meisten Experten, dass es weniger als 200.000 Christen im ganzen Land gibt, die weniger als 0,3 Prozent der Bevölkerung ausmachen.“

    Heute sind im islamisierten Anatolien die Mitglieder der winzigen christlichen Minderheit täglich verbalen oder körperlichen Angriffen ausgesetzt. Kamil Kiroglu ist in der Türkei als Muslim geboren und aufgewachsen. Im Alter von 24 wurde er Christ und diente in der türkischen Kirche bis 2009. Nachdem er Christ wurde, wurde er von seiner Familie ausgestossen.

    Am 8. Januar 2006 wurde Kiroglu von fünf jungen muslimischen Männern bewusstlos geschlagen.

    „Der Angriff folgte auf einen Gottesdienst“, schreibt der Gelehrte John L. Allen Jr. in seinem Buch The Global War on Christians. „Kiroglu berichtete später, dass einer der jungen Männer, ein Messer schwingend, geschrien hatte, ‚Schwöre Jesus ab oder ich werde dich jetzt töten!‘ Ein anderer schrie anderen Berichten zufolge: ‚Wir wollen keine Christen in diesem Land!‘ Als die Angreifer gingen, sagten sie einem Freund von Kiroglu, dass sie ein Geschenk für ihn hinterlassen hätten. Es stellte sich als ein drei Meter langes, gebogenes Messer heraus, hinterlassen als eine weitere Warnung vor christlichen Aktivitäten.


    https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1751

    „Die Türkei mag ein offiziell säkularer Staat sein, aber soziologisch ist es eine islamische Gesellschaft. Im Allgemeinen kommt die größte Bedrohung für die Christen nicht von religiösen fanatischen Formen des Islam, sondern von Ultranationalisten, die Christen als Agenten des Westens sehen, die ihnen oft vorwerfen, in derselben Liga wie die kurdischen Separatisten zu sein.“

    Im Jahr 2009 sagte Bartholomaios I. von Konstantinopel, der Patriarch der christlich-orthodoxen Kirche in einem Interview mit CBS, dass die Christen der Türkei Bürger zweiter Klasse seien, und dass er sich in den Händen der türkischen staatlichen Behörden „gekreuzigt“ fühle.

    [2] „Die Vernichtung der nicht-türkischen / nicht-muslimischen Völker aus Anatolien begann am 24. April 1915 mit der Verhaftung von 250 armenischen Intellektuellen in Istanbul“, schrieb der Kolumnist Raffi Bedrosyan.

    „Binnen weniger Monate sind 1,5 Millionen Armenier aus ihrer historischen Heimat von 4.000 Jahren getilgt worden, dort, wo jetzt der Osten der Türkei liegt, sowie aus den nördlichen, südlichen, zentralen und westlichen Teilen der Türkei. Über 250.000 Assyrer wurden zur selben Zeit im Südosten der Türkei massakriert. Dann war die Reihe an den pontischen Griechen, aus dem Norden der Türkei an der Schwarzmeerküste beseitigt zu werden, sporadisch immer wieder ab 1916.“

    Orhan Picaklar, der Pfarrer der Agape Kirche aus Samsun, wurde von muslimischen Einheimischen im Jahr 2007 entführt und bedroht. Er sagte, dass die Leute auch versucht hätten, seinen 11-jährigen Sohn von seiner Schule zu kidnappen. Seine Kirche wurde unzählige Male gesteinigt. Ahmet Guvener, der Pfarrer der evangelischen Kirche Diyarbakir, sagte, er habe so viele Drohungen erhalten, dass er auf den Tod wartet. „Ich werde einem Freund von mir eine schriftliche Vollmacht geben. Wenn ich sterbe, dann will ich, dass er sich um meine Kinder kümmert.“

    [3] Siehe die Jahresberichte des Verbandes Evangelischer Kirchen über Rechtsverletzungen gegen Christen in der Türkei.

    Anmerkung von Autor Uwe Melzer
    Bereits am 22. Januar 2015 haben wir in einem unserer Presseartikel darauf hingewiesen, dass sich die Türkei unter Präsident Erdogan zu einer islamischen Staatsdiktatur entwickeln wird. Artikel lesen: Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes!

    Die aktuelle Entwicklung mit dem angeblichen Putschversuch des Militärs in der Türkei hat sich Erdogan und die AKP – islamische Partei – zu eigen gemacht um bereits jetzt die Türkei in eine islamische Diktatur mit dem Rechtssystem der Scharia zu verwandeln. Es gibt viele erdrückende Beweise, dass dieser Putsch vom Erdogan-Clan selbst inszeniert wurde. Wir in Deutschland und die EU sind und waren noch so dumm, allein für die Beitragsverhandlungen zur EU, mehrere Milliarden Euro an die Türkei und damit an den herrschenden Erdogan-Clan zu überweisen. Dagegen wären jetzt die einzig richtigen Maßnahmen: Nur ein Boykott von Reisen in die Türkei und ein Wirtschaftsboykott der EU könnte Erdogan eventuell noch stoppen! Die Türkei gehört auch sofort aus der NATO ausgeschlossen. *** vollständigen Presseartikel dazu lesen ***

    Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer)
    Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de

    Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

    Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

    Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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    Systematische Islamisierung in Europa – Die raffinierte Strategie des Islam

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    Autor: Mahin Mousapour
    Menschen in Europa sollten informiert sein, dass sehr wohl an der Ausbreitung des Islam gearbeitet wird. Politischer Islam hat eine sehr raffinierte Strategie, wie folgt:

    1. Verbreitung durch islamische Organisationen, führende Personen islamischer Verbände, Prediger in Moscheen und gebildete, studierten Personen, die in den Medien, in Behörden, in der Politik etc. arbeiten oder sich als Sprecher für den Islam vorstellen und den Islam als friedliche, moderne Religion repräsentieren.

    2. Ihre Methode ist es, zuerst die Moslem als Opfer der Gesellschaft darzustellen und den Staat, die Gesellschaft und die Regierung zu beschuldigen für die Ziellosigkeit und das gesellschaftliche Versagen junger Muslime, die sich ISIS anschließen. Die Frage bleibt offen, warum junge Männer mit denselben Problemen aus Polen oder Griechenland oder Kroatien sich der Isis nicht anschließen.

    3. Nach der indirekten Schuldzuweisung, dass die Gesellschaft es nicht geschafft hat, Muslime hier zu integrieren, bieten sie Islamunterricht in den Schulen – als Lösung des Problems! Zurzeit wird in Schulen in Köln und Berlin bereits Islam unterrichtet!

    Die ISIS hat mehrere Male gezeigt, dass ihre Existenz auf dem Koran und der Lebensweise ihres Propheten Mohammad basiert. Sie folgen dem Koran. Leider werden nicht die feindseligen Verse in den Schulen behandelt, sondern die medinaischen Suren, wo Mohammed aus lauter Angst vor seinen Feinden friedliche Verse gegeben hatte.

    4. Die Mitglieder der Islamischen Vereine, Gebetshäuser und Moscheen sind sehr aktiv in den Asylheimen. Sie behaupten, dass sie den Flüchtlingen bzw. den Muslimen helfen, sich hier zu integrieren. Sie stellen sich als diejenigen dar, welche die Integration in Deutschland vorantreiben, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Sie missionieren ganz stark die Menschen in den Asylantenheimen. Sie arbeiten hier ganz gewaltig an der Ausbreitung des Islams.

    5. Die islamische Paralleljustiz regelt hier ihre rechtlichen Angelegenheiten wie Ehe-, Familien– und Erbrecht nach dem Gesetz der Scharia. Sie heiraten hier viele Frauen (unter 18 Jahre alt)und werden auch mit Hartz IV unterstützt. Die Demokratie wird hier missbraucht.

    6. Forum am Freitag 17.06.2016: Ein Programm bei „ZDF info“, in dem erklärt wird, dass Muslime von islamischen Pflegern/-innen betreut werden wollen. Anscheinend fühlen sich die Muslime wohler bei islamischen Pflegern.

    Ich bin nicht dagegen, aber meiner Meinung nach spricht es gegen deutschsprachige Arbeitnehmer sowie gegen das Integrationsprogramm in Deutschland. Das Ziel der Sendung war, uns verständlich zu machen und zu betonen, dass islamische Arbeitnehmer hier notwendig sind.

    7. Der Bau von Moscheen hier wird vorangetrieben, während christliche Gemeinden in vielen islamischen Ländern große Schwierigkeiten haben, Ihren Gottesdienst zu feiern. Mehrere Kirchen sind im Iran geschlossen oder mit Bulldozern dem Boden gleich gemacht wie in der Stadt Kerman.

    8. Zunehmend versuchen Muslime, hier mehr Freiheit zu haben, um ihren Glauben zu praktizieren.

    9. Harmlose Kruzifixe in Schulklassen wurden abgeschafft, stattdessen werden tiefgründige Islamunterrichte in den Schulen erteilt. Verstärkter Gebetsruf wird am Tag durch Lautsprecher in jeder kleinen und großen Stadt eingerichtet, bei dem Koranverse zitiert werden.

    10. Zunehmend wird das islamische Recht an Gerichten durchgesetzt. Hier werden die Rechte von Muslimen zum ungehinderten Praktizieren ihres Glaubens gestärkt: z. B. Erlaubnis der islamischen Form des Schächtens.

    11. Muslime bemühen sich, einflussreiche Positionen in Wirtschaft, Politik, Kultur etc. zu erreichen, auch auf diesem Weg gewinnt der Islam an Einfluss und Macht.

    12. Das Internet, Videoplattformen und Chatforen werden genutzt, um über den Islam zu informieren und vor allem junge Menschen von seiner Wahrheit zu überzeugen und für diese Religion zu gewinnen.

    13. Viele Muslime setzen sich mit starker Überzeugung und großem Eifer für ihre Religion ein. Manche bringen dabei ihre Erwartung, Europa in nächster Zeit für den Islam gewinnen zu können, mit starken Worten zum Ausdruck. Der Islam versklavt seine eigenen Anhänger Männer und Frauen. Alle sind Sklaven des Islams.


    Presseartikel lesen: Islamisierung: Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen von Europa!

    Die gebildeten Islamisten bzw. die Kopftuchträgerinnen, die sich sehr freundlich und schlagfertig bei den Debatten im Fernsehen präsentieren, wollen den Islam als modern und aufgeklärt vorstellen. Sie gehorchen selbst Allah im Koran immer noch mit Kopftuch (Symbol der Gehorsam). Ungehorsam treibt laut Koran die Muslime in die Hölle.

    Im Islam werden Nicht-Muslim sehr abwertend angesehen, da der Koran für sie ein Todesurteil ausgesprochen hat. Man darf den Koran nicht uminterpretieren oder umdeuten, um diese Versen zu mildern.

    Buddhisten zum Beispiel missionieren ganz stark, aber sie wollen nicht herrschen, und sie bedrohen niemanden. Christen mit buddhistischem Hintergrund werden nicht verfolgt.

    In islamischen Ländern müssen Christen um ihr Überleben kämpfen, hier aber bekommen Muslime immer mehr Rechte durch ihre Parallelgesellschaft, und wenn wir (Nicht-Muslime) den Islam oder die Koranverse in Frage stellen, werden wir, besonders leider von deutscher Seite mit einer falschen Toleranz, stark kritisiert. Somit brauchen Muslime sich nicht selbst zu verteidigen.

    Wir müssen den Islam hier höflich und bedächtig in Bezug auf die Demokratie kritisieren und unsere Angst verbergen. Man muss Tabus brechen, ansonsten wird Deutschland mit einer schwarzen Zukunft namens Islam zugrunde gehen.

    Innerer Frieden wird nicht bewahrt, wenn es nicht möglich ist, den Islam offen zu kritisieren. Wenn unsere Lehrerinnen Angst vor islamischen jungen Männer haben, müssen wir sie unterstützen und dürfen nicht schweigen und den Islam verharmlosen. Die Bevölkerung wird von ihrer Regierung enttäuscht, wenn immer wieder gesagt wird, dass der Islam mit Islamismus nicht zu tun habe. Es ist ein fataler Fehler, wenn die Politik die Ängste der eigenen Bevölkerung vor dem Islam nicht beachtet. Es ist unfassbar, dass bei jedem Terrorereignis sofort Muslime von Fernsehsendern eingeladen werden, um zu betonen, dass der Islam friedlich sei.

    Der Islam ist überhaupt nicht die Religion des Friedens. Der Islam ist nicht gekommen, um Teil dieser Welt zu werden, sondern um über die Welt zu herrschen Beispiel: Iran

    Es wäre schön, wenn die liberalen Muslime uns dabei helfen würden. Wir brauchen intellektuelle Denker, Autoren, Wissenschaftler, Schauspieler, besonderes (ich betone) Sänger und Rapper der Musikszene mit islamischen Hintergrund, die uns unterstützen, jungen Muslimen zu erklären, sich nicht terroristischen Gruppen anzuschließen. Sie haben Popularität und mehr Einfluss auf islamische Mitbürger.

    Alle Moslems wissen/ glauben, dass der Koran und der Islam und Allah über der Demokratie und ihrer Grundgesetzte samt der Kultur und Wissenschaft stehen.

    Sobald der Islam hier eine Partei gründet, werden viele Muslime – auch zum großen Teil die liberalen Moslems, die nie den Koran gelesen haben – ihre Stimmen hergeben. Manche Moslems sagen in Bezug auf manche ihrer ausländerfeindlichen Erfahrungen hier: „Ja, jetzt haben wir Türken „das Sagen“. Sie werden auch ahnungslos vom politischen Islam ausgenutzt.

    Saudi Arabien hat mindestens 100 000 sehr moderne Zelte für die Gäste, die zur Hadj (Mekka) zur Verfügung gestellt werden. Anstatt die Zelte für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, bieten sie uns, 200 Moscheen bei uns zu errichten. Das Böse offenbart sein Gesicht!

    Der Geist der absoluten Idealvorstellung der Nationalsozialisten von sich selbst als perfekte und reine Rasse hat der Islam ebenfalls von sich selbst auf religiöser Ebene mit Bezug auf Allah und sein Wort, dem Koran. Der Diktator des Nationalsozialismus, Hitler, war sterblich, und mit seinem Tod ist auch der Nationalsozialismus untergegangen. Allah ist aber unsterblich.

    Wenn wir übersehen, was der Islam in Iran gemacht hat, werden wir Schlimmes erleben müssen. Rund 80% der Perser haben bereits die Religion Islam verlassen.

    Vielleicht können Sie sich schwer vorstellen, was ich sage aber es ist die Wahrheit. Jetzt, wo der Islam noch nicht endgültig Fuß gefasst hat, kommunizieren wir nicht, haben Angst und hängen uns an eine falsche Toleranz.

    Ich sehe auf die Straßen, manche Deutsche sind zu nett zu Moslems. Ich spüre hier jedoch eine Nettigkeit, die aus der Angst stammt – glauben Sie mir!

    Wir sind Gottes Kinder. Deutschland gehört unserem himmlischen Vater und keinem anderen.

    Freie evangelische und charismatische Gemeinden haben keinen Raum im Fernsehen, aber islamische Programme sieht man zahlreich. Es ist Aufgabe der evangelischen sowie katholischen Kirchen, die freien Gemeinden mehr bei den Medien und im Staat zu unterstützen, damit sie nicht als Hardliner bezeichnet werden, sondern mehr Achtung und Respekt bekommen. Wir müssen unsere Differenzen beiseite legen und Deutschland schützen.

    Wichtig: Genau wie rechtsradikale Gruppierungen hier in einem demokratischen Land für ihre verfassungsfeindlichen Ziele KEINE Propaganda machen dürfen, so muss das Missionieren des Islams, diese religiöse Propaganda mit dem Ziel, den politischen Islam zu stärken, verboten werden. Der politische Islam möchte den Einfluss der Scharia-Verfassung intensivieren, um die Macht des Islams zu stabilisieren, um mehr Einfluss zu bekommen.

    Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.


    Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –

    Ein Muslim („der sich Unterwerfende“) ist ein Diener (Sklave) Allahs.

    Sure 19, Vers 93: „Keiner in den Himmeln und auf Erden darf sich dem Erbarmer anders nahen denn als Sklave.“

    Wenn die radikalen Islamisten die Verse des Korans benutzen, um Nicht-Muslime zu töten, dann können wir sehen, dass es kein Missbrauch des Islams ist, sondern der „Gebrauch“ des Islams. Der Koran ist eine Gebrauchsanweisung für jene Muslime, die entsprechend der Scharia ein Allah gefälliges Leben leben wollen. Frau Merkel soll als Verteidigerin der Demokratie erst das Volk fragen, ob der Islam ein Teil Deutschlands sei. Deutschland hat einen Besitzer, nämlich den allmächtigen Gott und seinen Sohn Jesus Christus, der das Land erbt.


    10 Tipps wie man den Islam in Deutschland und Europa aufhalten kann!

    Im Namen Jesus Christus: Brechen wir den Satz: „Der Islam gehört zu Deutschland oder ist ein Teil des Landes“, und weisen wir diesen Satz zurück, hier auf der Erde, damit Gott im Himmel ihn zurückweist und bricht.

    Eine unfassbar große, heilige Dreieinigkeit ist mit uns. Nämlich Gott der Vater, Gott der Sohn und Gott der Heilige Geist. Somit erlauben wir nicht, dass Deutschland ein Sklave Allahs bzw. des Islam wird.

    Mein Glaube definiert sich in meiner persönlichen Beziehung zu Jesus Christus, und meine Religion ist die Bewahrung der Demokratie.

    Quellen: www.conservo.wordpress.com / https://journalistenwatch.com/cms/die-raffinierte-strategie-des-islam-systematische-islamisierung-in-europa/

    Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer)
    Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de

    Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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    Rettung & Vision für Deutschland
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    Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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    Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

    Ein Überblick über die Rechtslage

    von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

    Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
    auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

    Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

    „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

    Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

    Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

    Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

    Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

    Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

    Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

    „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

    Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

    „Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

    Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

    „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

    Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

    Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

    Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

    „Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

    Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

    Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

    Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

     (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

    1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

    2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

    3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

    (3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
    (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

    1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

    2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

    (5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

    Schengen-Durchführungsübereinkommen

    Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

    (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
    (2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
    Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

    Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
    Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

    (1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
    (2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

    Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

    Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

    Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

    (1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

    1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
    2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
    3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

    (2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

    1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
    2. eine schwere Straftat begangen hat,
    3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
    4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

    Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

    (3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

    Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

    Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

    Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

    Art. 3 der Verordnung lautet:

    „Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

    Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

    Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

    „Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
    Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

    Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

    Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

    Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

    Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

    Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

    Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

    Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

    Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

    Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

    Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

    „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

    „Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

    Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

    Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

    Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

    Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

    Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

    Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

    Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

    Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

    § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

    Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

    Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

    Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

    Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

    Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

    Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

    Moralismus überwuchert Recht

    Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

    Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

    Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

    Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

    Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

    Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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    Der Hauptgrund und 3 Hauptschuldige für den BREXIT – Austritt der Engländer aus der EU

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    Es gab viele Diskussionen im Vorfeld der BREXIT-Wahlen in England und Europa. Viele Argumente, vor allem wirtschaftliche wurden von beiden Lagern, Gegner und Befürworte ausgetauscht. Dabei gibt es in Wirklichkeit nur einen Grund für den Ausstieg.

    Hauptgrund für den BREXIT ist die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016

    Die Wahrheit ist, dass tatsächlich nur ein Grund ausschlaggebend für die Wahlentscheidung zum Ausstieg aus Europa in Großbritannien war. Und das ist die Flüchtlingskrise, die zu einem enormen Anstieg von Migranten in ganz Europa geführt hat. Die Engländer hatten einfach Angst, dass Sie über die EU gezwungen werden, immer mehr Flüchtlinge und Migranten aufnehmen zu müssen, die die Sozialsysteme der Engländer plündern würden. Ohne die Flüchtlingskrise hätte es keinen BREXIT gegeben. Alles anderen waren nur Randthemen oder vorgeschobene Gründe. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Katastrophe für England aus der EU aus zu treten. Die entsprechenden Reaktionen gab es an den englischen Börsen mit einem erheblichen Einbruch und gravierender Abwertung der englischen Währung.

    Es gibt für die Flüchtlingskrise 3 Hauptschuldige

    1. IS – Der Islamische Staat und der Islam insgesamt.

    Der IS – islamische Staat hat mehrfach schon vor Jahre damit gedroht – was man in vielen Medien und Videos nachlesen konnte – die „Migrationswaffe“ dazu zu benutzen, um islamische Flüchtlinge in Massen nach Europa zu schicken und zwar mit dem Ziel Europa zu destabilisieren und für den Islam zu erobern. Je mehr der IS angegriffen wird, desto mehr wird er Flüchtlinge nach Europa schleusen. Unabhängig davon, sollten wir alles Erdenkliche unternehmen, um den IS vollständig zu vernichten. Fast alle Schleuserbanden in Nordafrika sind in den Händen der IS. Der IS verdient am Unglück der Flüchtlinge viele Millionen Dollar und es ist ein wichtiges Standbein, neben dem ÖL, um sich selbst zu finanzieren und seine „Söldner“ zu bezahlen. Gezielt werden vom IS alle Christen umgebracht und nur die Muslime als Flüchtlinge nach Europa getrieben. Damit will der IS auch erreichen, dass Europa auseinanderfällt und islamisiert wird. Die EU hat diese Gefahr viel zu spät erkannt und völlig unterschätzt.

    2. Präsident Erdogan, die Türkei und der Erdogan-Clan

    Es gibt inzwischen nicht mehr übersehbare, handfeste Beweise, dass der Erdogan-Clan den IS gegründet hat. Hier die kurze Zusammenfassung. Vor Jahren, als Erdogan noch am Anfang seiner Ministerpräsidentenlaufbahn war, lag die Erdölindustrie in der Türkei am Boden. Erdogan beantragte im Kabinett und mit Abstimmung im Parlament, dass die Erdölindustrie mit riesigen Staatsgeldern gefördert und unterstütz werden sollte. Als Verteiler und als Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende setze er dann seine Söhne und seinen Familienclan ein. Mit diesem Geld wurde eine Tankerflotte gekauft, die heute größer ist, als die von Onassis und Alles im Besitz des Erdogan-Clan. Als es Gerüchte um Korruption gab, lies Erdogan alle ermittelnde Staatsanwälte und Polizeibeamte (ca. 150) verhaften und wegen Hochverrat anklagen. Jetzt fehlte dem Erdogan-Clan nur noch das Öl für seine Tankerflotte. Dafür gründete der Sohn von Präsident Erdogan = Bilal Erdogan, im Auftrag seines Vaters, den IS – islamischen Staat. Dieser besetzte die Ölquellen im Nordirak und Syrien. Die Türkei bzw. der Erdogan-Clan kaufte das ÖL vom IS zu einem viertel des Weltmarktpreises und verkaufte es zum halben Weltmarktpreis nach Rotterdam. Damit erzielte der Erdogan-Clan riesige Gewinne. Der Krieg gegen die Kurden im Nordirak, der als angeblich Terrorabwehr tituliert wird, dient der völligen Vernichtung / Völkermord der Kurden, damit der Erdogan-Clan einen ungehindert Zugang zu allen Ölquellen im Nordirak hat, die sonst die Kurden beanspruchen könnten. Alles nach zu lesen mit den entsprechenden Beweisen in den folgenden Presseberichten.

    Präsident Erdogan hat nur das eine Ziel einen islamischen Staat und ein islamisches Staatenbündnis zu bilden, mit ihm als den obersten Kalifen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.

    Präsident Erdogan verfolgt persönlich das Ziel Europa und insbesondere Deutschland zu islamisieren.
    Das geschieht heute schon durch die vielen türkischen Verbände in Deutschland. Dazu kommt, dass die Türkei mit der Unterstützung des IS, die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016 selbst verursacht hat. Gezielt werden nur muslimische Flüchtlinge von der Türkei aus nach Europa geschickt. Hochgebildete Muslime erhalten keine Ausreisegenehmigung über die Türkei. Christen werden umgebracht bzw. ebenfalls an der Ausreise gehindert. Damit ist sichergestellt, dass nur muslimische Migranten und Flüchtlinge mit geringer Bildung nach Europa geschwemmt werden. Das plündert unsere Sozialsysteme und sorgt für erhebliche Spannungen in der europäischen Bevölkerung. Die sind jetzt mit dem BREXIT der Engländer eskaliert.

    Presseartikel zu Erdogan und der Türkei
    Erdogan-Clan kauft und handelt mit Öl von ISIS.
    Information über den Mann, der ISIS gründete: Bilal Erdogan, der Sohn des türkischen Präsidenten. Im Internetals PDF-Dokument
    Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1
    Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2
    Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

    3. Die deutsche Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die offizielle Asylanten-Politik der deutschen Bundesregierung und der Rot-Grün regierten Länder.

    Leider ist Frau Dr. Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass 2015 unkontrolliert die Grenzen von Deutschland und Europa geöffnet wurden und ohne jegliche Kontrolle und Prüfung ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Migranten Deutschland und Europa überschwemmten. Auch mit dem Satz von Frau Dr. Angela Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“, hat Sie im Prinzip alle Islamisten dazu aufgerufen nach Deutschland zu kommen. Dabei waren nur 20 % Kriegsflüchtlinge mit Familien aus Syrien, die uns in den öffentlichen Medien und Tagesschauen präsentiert wurden. Die Mehrheit sind Wirtschaftsflüchtlinge und junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die eigentlich Wehrtauglich wären und auch für Ihr Land kämpfen könnten, anstatt es zu verlassen. Nachweislich hat der IS über die Flüchtlingsrouten auch eine große Anzahl von Terroristen nach Europa eingeschleust. Die ersten davon haben islamische Attentate in Paris und Brüssel verübt. Deutschland wurde bisher von islamischen Attentaten nur deshalb verschont, weil es als Rückzugsraum und strategische Planungsstelle dient, weil wir über die sogenannte „Religionsfreiheit“ den Islamisten einen sicheren Aufenthaltsort bieten und über unsere Sozialhilfen auch noch finanzieren.

    Nachdem Frau Dr. Angela Merkel, und ein Großteil der deutschen Bevölkerung alle Flüchtlinge und Migranten über unsere sogenannte „Willkommenskultur“ zu uns eingeladen hatten und fast 1.5 Millionen Menschen kamen, stellte man fest, dass das zu viel ist. Jetzt sollten alle anderen EU-Mitglieder, damit auch die Engländer, diese Flüchtlinge im Nachhinein mit Quoten übernehmen, um Deutschland zu entlasten. Nun, das haben einige EU-Staaten nicht mitgemacht, unter anderem deswegen, weil man Sie vorher nicht gefragt hatte. Diese EU-Staaten sprechen von einem deutschen Problem und nicht von einem europäischen Flüchtlingsproblem.

    Die Bilder die im Zuge dieser Massenzuwanderung nach Deutschland und Europa auch in Großbritannien gesendet wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen die Kampagne um den BREXIT in England zu befeuern. Die Engländer hatten einfach Angst um Ihre „Werte“, wenn Sie immer mehr Flüchtlinge aufnehmen sollten und immer mehr „Europäern“ freien Zugang zu Ihren Arbeitsplätzen und Sozialsystem gewähren sollten. Diese „Angst“, hochstilisiert zu einer pauschalen „Ausländergefahr“ sorgte dann hauptsächlich dafür, dass die Engländer mit dem BREXIT für den Austritt aus der EU gestimmt haben.

    In Ihrer Not, die Flüchtlingswelle nicht mehr in den Griff zu bekommen, hat Frau Dr. Angela Merkel Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist eine demokratische Gesellschaft und gut funktionierende Wirtschaftsnation mit den Engländern aus der EU ausgetreten und wir verhandeln dagegen mit der Türkei, die das Alles zum großen Teil verursacht hat. Toll England raus aus der EU und als Belohnung dafür die Türkei rein in die EU. Das Alles hat Frau Dr. Angela Merkel persönlich zu verantworten. Auch wenn Herr EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) offiziell die Türkei und Präsident Erdogan für sein derzeitiges Verhalten öffentlich kritisiert, so wird doch weiter hinter verschlossenen Türen über einen EU-Beitritt der Türkei verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Normal müsste die Türkei aus der NATO ausgeschlossen werden, weil Sie unter anderem nachweislich unsere NATO-Waffen an den IS liefert und der größte Kriegstreiber in Syrien und dem Nordirak ist und dabei noch einen Völkermord in unserer heutigen Zeit an den Kurden begeht.

    Jetzt laufen wir in Gefahr, dass aus den gleichen Gründen wie die Engländer, auch andere Staaten sich aus der EU verabschieden werden.

    Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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    Islamisierung: Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen von Europa

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    In der Türkei erobern die Islamisten Schritt für Schritt die Bastionen der Macht und bedrohen nicht nur in den Augen des Militärs die strikte Trennung von Staat und Religion. Islam-Experten sagen eine ähnliche Entwicklung für Europa voraus. Auch Deutschland wird kein mehrheitlich christlich geprägtes Land bleiben, wenn die Entwicklung so weitergeht.

    Es ist eine schockierende Vision, mit der der britische Islam-Experte Bernard Lewis versucht, die westliche Welt aufzurütteln: „Europa wird islamisch, die Christen werden zur Minderheit“ – und das in wenigen Jahrzehnten. Inmitten dieser neuen Ordnung wird Deutschland sicher keine Insel bilden, wenn nicht gravierende Veränderungen den Vormarsch der Muslime deutlich bremsen.

    Absolutheitsanspruch macht Integration nahezu unmöglich
    Die Integration hatte nie eine reelle Chance. Alle Muslime sind davon überzeugt, im Besitz der göttlichen Offenbarung zu sein, die einzig wahre Religion zu besitzen und damit allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen zu sein. So steht es im Koran. Hinzu kommt ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, das in Verbindung mit dem Absolutheitsanspruch eine Integration nahezu unmöglich macht.

    Und wenn überhaupt miteinander geredet wird, dann – so ein Islamistenführer – nur unter der Voraussetzung, dass „am Ende alle Religionen zum Islam konvertieren“. Scheich Mahmud, einst Rektor der Al-Azhar-Universität in Kairo, einer der höchsten religiösen Instanzen des Islam, geht noch weiter: „Christen sind wie eine bösartige und ansteckende Krankheit. Muslime müssen sie ungerecht behandeln, verachten, boykottieren und hart anfassen, um sie zur Annahme des Islam zu zwingen.“ Deutlicher lässt sich kaum machen, wie sehr der Islam Denken und Handeln der Muslime in allen Lebensbereichen prägt.

    Im Jahr 2025 werden 40 Millionen Muslime in Europa leben
    Die Integration ist gescheitert, und das bedeutet nicht nur in Deutschland: es entstehen Parallelgesellschaften – in Berlin (das Muslime als „Diaspora-Istanbul“ bezeichnen), Hamburg und Köln, aber auch in München. Mehr als 15 Millionen Muslime leben derzeit in Westeuropa (rund 3,5 Millionen in der Bundesrepublik). Bereits um das Jahr 2025 wird ihre Zahl auf 30 bis 40 Millionen hochschnellen. Die damit verbundenen Veränderungen dürften gravierend sein: „Während die alteingesessene deutsche Bevölkerung schrumpft, hat die muslimische in Deutschland eine jährliche Wachstumsrate von derzeit 6,6 Prozent“, schreibt der Islam-Kenner Udo Ulfkotte in seinem neuesten Buch „Heiliger Krieg in Europa“.

    Bereits für das Jahr 2065 prognostizieren Wissenschaftler den Anteil der Muslime an der deutschen Gesamtbevölkerung auf dann „etwa 50 Prozent“. Am Rande notiert: In Brüssel (Belgien) waren 2005 bereits 57 Prozent der Neugeborenen muslimisch, in Frankreich sind schon jetzt 25 Prozent aller Schüler islamischen Glaubens.

    Die Zahl der muslimischen und türkischen Gemeinden steigt sprunghaft. Ebenso die Zahl der Moscheen und regelmäßig als Gebetsstätten genutzten Räumlichkeiten: Rund 380 sind es in Bayern, 45 allein in München – bundesweit geht ihre Zahl in die Tausende. Hunderte weitere Moscheen sind in Planung.

    Allein die Türken betreiben laut Auswärtigem Amt etwa 3000 Moscheen und Gebetsräume. Über etwa 870 Moscheevereine hält der DITIB (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion), eine Anstalt des türkischen Staates, seine schützende Hand. Sitz der DITIB in Deutschland ist Köln. Experten haben festgestellt, dass die Türkei – und vor allem die konservativ-islamische AKP-Partei unter Führung von Regierungschef Erdogan – jährlich bis zu 1000 Imame nach Deutschland schickt. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser speziell ausgebildeten Prediger die Aufgabe hat, die islamistische Heilsideologie zu exportieren, die türkisch-stämmige Bevölkerung Deutschlands islamistisch und türkisch-nationalistisch zu organisieren – letztlich also Integration zu verhindern.

    Jede vierte deutsche Moschee steht unter Islamismusverdacht
    Kein Wunder, dass Mohammed Mahdi Akef, oberster Führer der Fundamentalisten Muslimbruderschaft, jubelt: „Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen Europas.“ Bei der Muslimbruderschaft handelt es sich um die Dachorganisation nahezu aller in Deutschland tätigen und vom Verfassungsschutz beobachteten Islamisten-Gruppierungen, zu denen auch die in München beheimatete „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD) gehört. Daraus allerdings einen Generalverdacht auf Muslime ableiten zu wollen, wäre blanker Unsinn.

    Nachdenklich stimmen sollte aber, dass etwa 40 der insgesamt 160 großen deutschen Moscheen unter Islamismusverdacht stehen. Dazu zählt die Berliner „Al-Nur-Moschee“, die Verfassungsschützer als „Muttergeschwür des Islamismus“ bezeichnen, oder die Hamburger Al-Quds-Moschee, in deren Dunstkreis Mohammed Atta und seine Kumpane vor dem Angriff auf das World Trade Center vom 11. September 2001 gelebt haben. Es handelt sich um Treffpunkte potentieller Täter, alle jung, meist arbeitslos, oft kleinkriminell und auf der Suche nach Halt im Leben. Einem Halt, so Terrorismusexperte Elmar Theveßen, „den sie im Koran zu finden glauben“. Diese Leute – die ihren Hass mit Bildern aus dem Irak und Afghanistan befeuern – mit radikalen Ideen zu impfen, ist relativ einfach.

    Islam und deutsches Grundgesetz – einfach unvereinbar?
    Nachdenklich stimmen sollte auch, dass Umfragen zufolge nahezu 50 Prozent der in Deutschland lebenden türkischstämmigen Muslime glauben, dass die Regeln des Islam mit den Regeln der deutschen Gesellschaft nicht vereinbar sind; dass 30 Prozent aller in Deutschland lebenden Muslime Islam und Grundgesetz für unvereinbar halten.

    Auch wenn es in muslimischen Kreisen an Lippenbekenntnissen zur europäischen Werte-Orientierung nicht mangelt: Der Streit um das Tragen von Kopftüchern, deren politischer Inhalt eine antiwestliche Weltanschauung ist, spricht eine andere Sprache. Ebenso, dass im Oktober 2004 in Frankreich erstmals eine Muslima in Europa gesteinigt wurde. Die westlichen Behörden scheinen das „Spiel“ mitzumachen: So hat ein Schweizer Gericht festgestellt, dass es zum Recht auf freie Meinungsäußerung gehört, die Steinigung von Frauen zu rechtfertigen. In Großbritannien wird in stark muslimisch geprägten Städten und Vierteln eine Rechtsprechung nach der Scharia geduldet, und in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht einem Metzger das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung aus religiösen Gründen erlaubt, obwohl das Schächten laut Tierschutzgesetz verboten ist. Weitere gravierende Veränderungen im Bereich des Prozess-, Erb- und Eherechts dürften folgen. Schleichende Legalisierung auch in Sachen Polygamie: Schon jetzt sind in Deutschland muslimische Zweit- und Drittfrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, berichtet Ulfkotte.

    Wenn der neue Koordinierungsrat der Muslime – dessen Kompetenz umstritten ist – eine rechtliche Gleichstellung des Islams mit anderen Religionen fordert, beschreitet er nur einen Weg, den die Grünen seit langem zu ebnen versuchen: Bereits vor Jahren hat Renate Künast, damals noch Bundesministerin, gefragt: „Warum sollte man nur die Inhalte der Bibel, nicht aber des Korans vermitteln?“ – und eine rechtliche Gleichstellung des Islams gefordert.

    Es scheint in der Tat nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Lewis-Vision von einem islamisch dominierten Europa Realität wird. So, wie es auch der charismatische Gründer der Muslimbruderschaft, Hassan al-Banna, vorausgesagt hat: „Wir brauchen drei Generationen, um unsere Pläne verwirklichen zu können: eine zum Zuhören, eine zum Kämpfen und eine zum Siegen.“ (Autor / Quelle: Werner Menner – 26.03.15 – www.merkur.de/politik)

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