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Israel: Die Annexion von Land in Judäa und Samaria ist nicht völkerrechtswidrig!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Judäa und Samaria sind das biblische Kernland von Israel.

(Autor: Uwe Melzer) Das wird in der Bibel mit einer Geschichte von über 3.000 Jahren bestätigt. Jerusalem war schon immer die Hauptstadt von Israel und Judäa und Samaria ein Mittelpunkt der jüdischen Geschichte. Diese hat ab heute gerechnet vor 5.000 Jahren begonnen. 3.000 Jahre im Alten Testament der Bibel und 2.000 Jahre ab dem Neuen Testament der Bibel. Das sogenannte „Palästina Flüchtlingsproblem“, gibt es erst seit 1949, als viele islamische, arabische Staaten und eine arabische Großarmee mit 1,2 Millionen Soldaten versucht haben, den Staat Israel und alle Juden auszulöschen. Seit heute wird von der arabischen und palästinensischen Seite die Geschichte immer wieder verdreht. In der Bibel beschreibt GOTT ganz exakt und genau, welches Land den Juden gehört. Und diese göttlichen Grenzen für Israel sind wesentlich größer, als das heutige Staatsgebiet von Israel. Das können Sie in diesem Presseartikel nachlesen!

In der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), die am 13. September 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer Mehrheit von 144 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen verabschiedet wurde, ist anerkannt worden, daß die indigenen Völker (auch als Urvölker, Ureinwohner oder Eingeborene bezeichnet) das Recht auf die Länder, Gebiete und Ressourcen haben, die sie traditionell besitzen, besetzten oder anderweitig nutzten oder erwarben (Art. 26.1), und daß die Ausübung dieser Rechte frei von jeder Art von Diskriminierung ist (Art. 2). (Autor: von Michel Calvo, Englischer Originaltext: Israel: The Settlements Are Not Illegal, Übersetzung: Audiatur Online)

Mit der innerstaatlichen Praxis haben sich der Rechtsstatus und die Rechte der indigenen Völker weiterentwickelt und zum internationalen Gewohnheitsrecht herauskristallisiert. 1. S. Wiessner, ‚The United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples‘ in A Constantines and N. Zaikos (eds.), The Diversity of In­ternational Law (Brill, Leiden, 2009) at 343–362.] So erklärte beispielsweise die Interamerikanische Menschenrechtskommission, daß „es eine internationale Gewohnheitsrechtsnorm gibt, die das Recht der indigenen Völker auf ihr traditionelles Land bekräftigt“. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrecht bestätigte, daß die Landrechte der indigenen Völker geschützt sind und daß diese Rechte „allgemeine Rechtsgrundsätze“ darstellen.

Unter anderem stimmten Belgien, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Israel und Luxemburg für die Erklärung. Seit 2007 haben Australien, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten, die dagegen gestimmt hatten, die Erklärung im Jahr 2010 formell gebilligt. In ihren Beziehungen zu Israel können diese Staaten nicht behaupten, daß die Erklärung nicht für israelische Juden gilt, da eine solche Position auf eine eklatante Rassendiskriminierung hinauslaufen würde.

Nach dem Völkerrecht sind die Juden die Ureinwohner der als Judäa, Samaria, Palästina, Israel und Heiliges Land bezeichneten Länder und erfüllen daher die völkerrechtlich geforderten Kriterien. Die Juden sind die ethnische Gruppe, die vor 3.500 Jahren die ursprünglichen Siedler von Judäa und Samaria waren, als das Land vom Allmächtigen den Juden geschenkt wurde. Führer dieser Welt, die sich dafür entschieden haben, die Geschichte zu verwässern, bezeichnen Judäa und Samaria fälschlicherweise als „Westbank“, „Westjordanland“ oder die „besetzten palästinensischen Gebiete“.

Nach der Balfour-Erklärung von 1917 schufen der Vertrag von Lausanne (1923), das britische Mandat für Palästina (1922), die San-Remo-Resolution (1920) und der Vertrag von Sevres (1920) internationales Recht und anerkannten die historischen angestammten Rechte der Juden auf ihr Land und führten sie wieder ein. Die Unterzeichner dieser Verträge und des Mandats (Grossbritannien, Frankreich, Türkei, Japan, Italien usw.) sind an diese Verträge und das Mandat gebunden.

Mit dem Mandat für Palästina, das Grossbritannien im August 1922 erteilt wurde, erkannte der Völkerbund „die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina an sowie die Grundlagen für die Wiederherstellung seiner nationalen Heimat in diesem Land“. Das Recht des jüdischen Volkes, sich im Land Palästina, seiner historischen Heimat, niederzulassen und dort seinen Staat zu gründen, ist somit ein völkerrechtlich verankerter Rechtsanspruch.

UNDRIP bekräftigt das Recht des jüdischen Volkes als Urvolk und „insbesondere seine Rechte auf sein Land, sein Territorium und seine Ressourcen“.

Neuere Resolutionen der UN-Generalversammlung, die besagen, daß die Ansiedlung von Juden in Judäa-Samaria völkerrechtswidrig ist, sind lediglich Empfehlungen und haben nie zu Änderungen bestehender verbindlicher Verträge geführt. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die besagen, daß jüdische Gemeinden in Judäa und Samaria illegal sind, sind nicht bindend. Nur Resolutionen nach Kapitel VII der UN-Charta sind für alle UN-Mitgliedsstaaten bindend. So wurde beispielsweise die Resolution 2334 des Sicherheitsrates am 23. Dezember 2016 mit 14:0 Stimmen angenommen. Vier ständige Mitglieder des Sicherheitsrates – China, Frankreich, Russland und das Vereinigte Königreich – stimmten dafür; die USA enthielten sich der Stimme. Diese Resolution wurde nicht gemäß Kapitel VII der Charta angenommen. Sie ist nicht bindend. In dieser Resolution heißt es, daß die Siedlungsaktivitäten Israels eine „eklatante Verletzung“ des Völkerrechts darstellen. Sie hat „keine Rechtsgültigkeit“. Diese Resolution verstößt gegen das UNDRIP, das Britische Mandat und die anderen Verträge.

Levy Report vom 9. Juli 2012). Gemäß dem Mandat ist das Recht, einige Teile von Judäa und Samaria zu annektieren, eine direkte Folge des Rechts der Juden, sich in ganz Palästina, d.h. im Gebiet des Mandats von 1936, niederzulassen.

Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen (1945) erkannte die Gültigkeit der bestehenden Rechte an, die Staaten und Völker im Rahmen der verschiedenen Mandate, einschließlich des Britischen Mandats für Palästina (1922), erworben haben, sowie das Recht der Juden, sich auf Grund dieser Rechtsakte im Land (Judäa und Samaria) niederzulassen. (Pr. E. Rostow). Diese Rechte können von der UNO nicht geändert werden.

Soweit in einzelnen, auf Grund der Artikel 77, 79 und 81 geschlossenen Treuhandabkommen zur Einbeziehung eines Treuhandgebiets in das Treuhandsystem nichts Anderes vereinbart wird und solange derartige Abkommen noch nicht geschlossen sind, ist dieses Kapitel nicht so auszulegen, als ändere es unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Staaten oder Völkern oder in Kraft befindliche internationale Übereinkünfte, deren Vertragsparteien Mitglieder der Vereinten Nationen sind. (Artikel 80, Absatz 1, Charta der Vereinten Nationen)

In einer Reihe von Entscheidungen und Gutachten zu Namibia entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), daß ein Völkerbundmandat ein verbindliches internationales Instrument einem Vertrag entsprechend ist, der als treuhänderische Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft fortbesteht, bis seine Bedingungen erfüllt sind. Im Falle Namibias bestätigte der Gerichtshof die Entscheidung des Sicherheitsrates, daß Südafrika seine Rechte als Zwangsmacht aufgegeben hat, indem es einige seiner grundlegenden Pflichten verletzt hat. Das Mandat überlebte als Trust, das auf Rechtsgrundsätzen beruhte, die durch Artikel 80 der Charta bestätigt wurden.

Wie das Mandat für Südwestafrika überlebte auch das Mandat für Palästina die Beendigung der britischen Verwaltung als Trust nach Artikel 80 der UN-Charta (Pr. E. Rostow).

Deshalb gibt es jüdische Rechte auf „Ansiedlung“ im sogenannten „Westjordanland“. Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, wie es die EU, Frankreich, Grossbritannien, Russland, China und andere Staaten tun, daß jüdische Gemeinden im Westjordanland illegal sind und daß die Annexion völkerrechtswidrig ist. Diese Position ist politisch motiviert, nicht juristisch. Trotz gegenteiliger UN-Resolutionen ist die Errichtung israelischer Zivilsiedlungen im Westjordanland nicht völkerrechtswidrig.

Israel, der jüdische Staat, hat als Mitglied der internationalen Gemeinschaft das Recht, aber auch die Pflicht, das Mandat zu erfüllen, welches die meisten Nationen missachtet haben, weil sie den Terrorismus und die islamische Welt fürchteten und von 2000 Jahren religiösem Hass und Antisemitismus beseelt waren.

Einhundertdrei Jahre sind seit der Balfour-Erklärung vergangen, 73 Jahre seit der Ablehnung der Resolution 181 der UN-Generalversammlung von 1947 durch die arabischen Staaten, 52 Jahre seit dem Sechstagekrieg von 1967 und 27 Jahre seit dem Oslo-Abkommen. Die Osloer Abkommen von 1993 und 1995 wurden zwar unterzeichnet, führten aber nicht zum Frieden. Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) will keinen Frieden; sie lehnte die Angebote Israels aus den Jahren 2000 und 2008 für einen palästinensischen Staat und ein Leben in Frieden ab.

Die Beteiligung des Sicherheitsapparates der Palästinensischen Autonomiebehörde an den Morden an Juden seit 1993 ist ein Beweis dafür, ebenso wie das Programm „Pay-to-slay“ für Gefangene, die in terrorbezogene Straftaten verwickelt sind. Die Drohungen von PA-Präsident Mahmoud Abbas, daß die Palästinenser nach der Konferenz von Bahrain und nach einer Annexion einen „Aufstand“ provozieren werden, sollten ernst genommen werden. Abbas ist definitiv nicht am Frieden interessiert.

Israel hat die Pflicht, die logischen Konsequenzen aus diesem Verhalten zu ziehen und alle oder einen Teil der Gebiete in Gebiet C zu annektieren, um die Existenz seiner Bevölkerung innerhalb sicherer Grenzen zu gewährleisten und die noch im Exil lebenden Millionen Juden aufnehmen zu können, die sich in Israel niederlassen wollen. Quelle: Gatestone Institute


Denn ich will die Gefangenschaft meines Volks Israel wenden, daß sie die verwüsteten Städte wieder aufbauen und bewohnen sollen, daß sie Weinberge pflanzen und Wein davon trinken, Gärten anlegen und Früchte daraus essen (bedeutet für die heutige Zeit: Reichtum herrscht im Land Israel). Denn ich will sie in ihr Land pflanzen, daß sie nicht mehr aus ihrem Land (Israel) ausgerottet werden, das ich ihnen gegeben habe, spricht der HERR, dein Gott. (Bibel, AT, Amos 9,11-15)

Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

Jerusalem war und ist historisch, geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel schon immer die Hauptstadt von Israel gewesen. US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Entscheidung vom 05.12.2017 recht! Der Islam und der Koran haben keinen legitimen Anspruch auf Jerusalem! Der Präsident Donald Trump handelte am 05.12.2017geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel völlig korrekt und richtig, wenn er Jerusalem als Hauptstadt von Israel anerkennt und die amerikanische Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt. Die Aufregung der islamischen Länder, insbesondere Präsident Erdogan in der Türkei – Erdogan (05.12.2017) droht offen Israel mit Krieg um Jerusalem: „Wir können die gesamte islamische Welt in Bewegung setzen!“ – beruht auf Lüge und Unwahrheiten, die seit Jahrzehnten über den Status von Jerusalem gestreut werden. Hier die biblischen, geschichtlichen und auch islamischen Tatsachen im Koran: Mohammed war zu Lebzeiten im 6. Jahrhundert nie in Jerusalem oder Israel gewesen. Er war immer mindestens ca. 1000 km entfernt von Jerusalem. Das Wort „Jerusalem“ als Hauptstadt der Juden über Jahrtausende kommt 900-mal in der Bibel vor, aber nicht ein einziges Mal im Koran. Der Islam beansprucht den Tempelberg in Jerusalem in Israel zu Unrecht. .… vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

(Presseartikel über Israel von Autor Uwe Melzer:)
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