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GRÜNE: Baerbock weiß nicht einmal, was sie studiert und abgebrochen hat oder täuscht sie bewusst, dann wäre Sie eine Hochstaplerin?

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland & Screenshot aus Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Was stimmt mit dieser Frau nicht?

Nach X Korrekturen ihres Lebenslaufs, nach etlichen nachgewiesenen Falschbehauptungen und Irreführungen behauptet Annalena Baerbock aktuell, sie hätte Politikwissenschaft und zusätzlich öffentliches Recht im Nebenfach studiert. Eine Anfrage bei der Universität Hamburg ergab nun, dass es diesen Studiengang so überhaupt nicht gibt. Eine Spurensuche in die tiefen Verstrickungen einer inzwischen schon tragischen Figur.

Hochstapelei und schwere charakterliche Mängel & Illoyalität ihrem eigenen politischen Partner gegenüber

Wer sich um das höchste Regierungsamt einer der größten Volkswirtschaften der Erde bewirbt, der muss damit rechnen, dass er auf Herz und Nieren geprüft wird, ob er intellektuell, von seiner Qualifikation und seiner Kompetenz her, von seiner Erfahrung, seiner Belastbarkeit und auch charakterlich dafür geeignet erscheint. Dass die CDU mit ihrer Entscheidung für Armin Laschet als Kanzlerkandidat sich hier sich selbst und dem Land keinen Gefallen getan hat, werden zumindest weite Teile in der Partei inzwischen bemerkt haben. Noch ärger gilt dies aber sicherlich für die Grünen, die sich völlig ohne Not für Annalena Baerbock entschieden haben, wobei diese wohl ihren grünen Frauenabonus als Trumpfkarte gegenüber ihrem Konkurrenten Dr. Robert Habeck zog, woraufhin dieser dann vor diesem doch mehr als fragwürdigen „Trumpf“ zurückzog, wo sonst doch eigentlich alles – Intellekt, Qualifikation, Kompetenz, Erfahrung und vor allem Charakter – für ihn sprach. (Autor: Jürgen Fritz)

Bei all den Skandalen und Skandälchen um Baerbock, die in den letzten drei, vier Monaten ans Tageslicht kamen, kann man inzwischen kaum noch den Überblick bewahren, so zahlreich sind diese: So gab sie sich selbst als „Völkerrechtlerin“ aus, ohne aber je in Deutschland Jura studiert, geschweige denn so ein Studium abgeschlossen zu haben mit wenigstens dem ersten Staatsexamen oder gar dem ersten und zweiten. Sie stellte ihren Mitbewerber um die grüne Kanzlerkandidatur Robert Habeck öffentlich als Kühemelker und Schweinebauern dar, während sie ja „vom Völkerrecht komme“. Dabei hat Habeck tatsächlich ein abgeschlossenes Studium plus abgeschlossene Promotion plus mehrere veröffentlichte, nicht plagiierte Bücher plus mehrjährige Regierungserfahrung als Landesminister und Stellvertreter des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein.

Immer wieder Versäumnisse, Falschangaben zum Lebenslauf, eklatante Kompetenzmängel und charakterliche Fragwürdigkeiten

Baerbock meldete teilweise mit Jahren Verspätung Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von über 25.000 Euro beim Deutschen Bundestag nach, die sie längst hätte melden müssen. Sie machte immer und immer wieder falsche und ungenaue, irreführende Angaben in ihrem Lebenslauf, musste diesen ein ums andere mal korrigieren. Dann kam heraus, dass sie ihre angefangene Promotion bereits 2015 abgebrochen hatte, aber selbst 2021 noch angab „Doktorandin des Völkerrechts, nicht abgeschlossen“, ohne diese zeitliche Angabe zu machen, so dass der Eindruck entstehen konnte, die Promotion würde nur ruhen, während sie schon vor sechs Jahren endgültig beendet worden war, ohne Erfolg.

Dann meinte sie und schrieb, Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern „verbrauchen“ (wie man sehr oft bei ihr den Eindruck hat, dass sie gar nicht so genau weiß, worüber sie redet und oft wirkt, als leiere sie antrainierte Phrasen herunter). Der Werbetexter, Politikberater und Autor Frank Stauss, der schon in den 1990ern Jahren im „National Speakers Bureau“, dem zentralen Rednereinsatz der Clinton/Gore-Kampagne tätig war, später für den SPD-Parteivorstand Bundes- und Europawahlkämpfe unter anderem als Kreativdirektor begleitete, sagte kürzlich gegenüber der WELT:

Die Menschen trauen ihr das Kanzleramt nicht zu. Annalena Baerbock steht dem Erfolg ihrer Partei im Weg. Nicht nur wegen der Fehler, die sie gemacht hat, sondern weil sie aus ihrer Biografie heraus für diesen Job nicht geeignet ist. Sie ist die unterqualifizierteste Kandidatin, die jemals für das wichtigste politische Amt dieses Landes nominiert worden ist.

Und die Fehler und Patzer der unterqualifiziertesten Kandidatin, die jemals für das wichtigste politische Amt Deutschland nominiert wurde, gehen immer weiter. Am Tag der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW meldete Baerbock still und heimlich mehrere Ehrenämter nach, die sie schon vor Monaten und Jahren hätte transparent machen müssen. Über ein Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung strich sie über drei bis vier Jahre hinweg mehr als 40.000 Euro ein, ohne dieses Studium je abgeschlossen und ohne das Geld zurückgezahlt zu haben, was zumindest einige Fragen aufwarf, ob dieses Stipendium wirklich zurecht gewährt wurde und dann auch noch so ungewöhnlich lange.

Massive Plagiatsvorwürfe

Schließlich kam heraus, dass sie in ihrem kürzlich veröffentlichten Buch an zig Stellen von zig verschiedenen Autoren und anderen Stellen abgeschrieben hatte, ohne das kenntlich zu machen, ohne Quellenangaben, ohne Hinweise. Ja sie schrieb sogar von Robert Habeck, ihrem Konkurrenten um die grüne Kanzlerkandidatur ab, ohne ihn zu nennen.

Baerbock wurde mit Plagiatsvorwürfen nur so überzogen und von Woche zu Woche kam mehr heraus. Offenbar hatte die Grünen-Politikerin umfangreich bei anderen abgeschrieben, ohne dies anzugeben. Der ZDF-Rechtsexperte Felix W. Zimmermann, der Baerbock anfangs noch in Schutz genommen hatte, schrieb dann:

Annalena Baerbock hat in ihrem Buch „Jetzt – Wie wir unser Land erneuern“ Textstellen anderer Autor*innen wörtlich übernommen. Wie dies moralisch, ethisch und politisch einzustufen ist, wird kontrovers diskutiert. Juristisch von Interesse ist die Frage, ob die Textübernahmen rechtmäßig sind. Dies ist auch die Hauptverteidigung von Annalena Baerbock und der Grünen, die einen Rechtsverstoß abstreiten.

Im Falle von Frau Baerbock wurden am 29. Juni vom Medienwissenschaftler Dr. Stefan Weber sechs Plagiatsvorwürfe publiziert. Dabei handelte es sich vor allem um übernommene Textstellen, in denen es um historische oder wirtschaftliche Fakten oder die Wiedergabe von Drittäußerungen ging. Insoweit mag eine Textübernahme moralisch diskussionswürdig sein, eine Urheberrechtsverletzung liegt jedoch hierin nicht. So hatte es der Autor dieses Beitrags auch in einer ersten spontanen Beurteilung gesehen.

Doch es blieb nicht bei diesen Funden. Weber hat inzwischen über ein Dutzend weitere Plagiatsvorwürfe veröffentlicht. Soweit dort Textübernahmen feststellbar sind, betreffen diese nicht mehr nur banale Formulierungen und Faktensammlungen, sondern teilweise auch kreative und originelle Textstellen, denen teilweise durchaus urheberrechtlichen Schutz zukommen dürfte. Eine Urheberrechtsverletzung dürfte daher vorliegen.

Unabhängig von der juristischen Bewertung sieht Rechtswissenschaftler Prof. Volker Riebel die neuen Funde auch in Sachen Redlichkeit als deutlich problematischer an. Da es nicht mehr nur um Übernahme von faktenbasierenden Formulierungen, sondern auch um gedankenbasierender Formulierungen gehe, sei eine „Irreführung der Leser“ gegeben.

Den von Baerbock behaupteten Studiengang gibt es so gar nicht

Und als wäre dies alles nicht längst mehr als genug, stellte sich inzwischen heraus, dass Baerbock trotz X-facher Überarbeitung ihres Lebenslaufes dort noch immer falsche Angaben macht. So schreibt sie aktuell noch immer, sie habe an der Universität Hamburg 2000-2004 Politische Wissenschaft studiert und im Nebenfach Öffentliches Recht.

Annalena Baerbock behauptet also, sie hätte in Hamburg 1. Politische Wissenschaft als Hauptfach studiert (dann nach dem Vordiplom, das studienbegleitend, ohne Prüfung gemacht wird durch den Erwerb von Scheinen, abgebrochen) und 2. im Nebenfach Öffentliches Recht. Der Plagiatsgutachter Dr. Stefan Weber fragte nun aber bei der Universität Hamburg nach, ob es diesen Studiengang dort überhaupt gibt. Und hier die überraschende Antwort:


(Screenshot aus Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Den Studiengang 1. Politikwissenschaft als Hauptfach + 2. Öffentliches Recht als Nebenfach gab es demnach gar nicht.
Man konnte sich gar nicht für das Nebenfach Öffentliches Recht immatrikulieren. Das Einzige, was es gab, war ein Wahlpflichtfach innerhalb des Studiums der Politikwissenschaft. Dr. Weber schreibt dazu: Es läge nun der Verdacht nahe, dass Frau Baerbock jahrelang bewusst ein zweites Jura-Studium dazu konstruiert hat, um als Juristin wahrgenommen zu werden. Eine Verwechslung von „Wahlpflichtfach“ (als Schwerpunktsetzung in ein und demselben Studium) mit „Nebenfach“ (als zweites, weiteres Studium mit eigener Immatrikulation) ist von Studierenden- und Absolvent*innenseite her auszuschließen.

Erneut eine völlige Irreführung durch nachweisbare Falschbehauptungen: Warum tut sie das immer und immer wieder?

Wenn jemand zusätzlich zu seinem Hauptfach noch ein Nebenfach studiert, dann studiert er tatsächlich zwei verschiedene, eigenständige Fächer. Ich habe beispielsweise Pädagogik und Mathematik im Hauptfach, Physik und Geschichte im Nebenfach und Ethik im Ergänzungsfach auf Lehramt studiert und in allen Fächern Prüfungen abgelegt.

Studiert man ein Haupt- plus ein Nebenfach, so liegt der Schwerpunkt dann natürlich auf dem Hauptfach, das Nebenfach wird in geringerem Umfang studiert, zum Beispiel im Verhältnis 75-25. Aber selbst im Nebenfach sind das zig Semesterwochenstunden. Eine Semesterwochenstunde heißt, dass mein Semester lang (13 bis 16 Wochen) jede Woche eine Stunde eine Veranstaltung besucht (Vorlesung, Übung, Proseminar, Seminar, Hauptseminar etc.). Im Nebenfach Physik kam ich beispielsweise insgesamt auf 38 Semesterwochenstunden. Das kann auch ein bisschen mehr oder weniger sein, zum Beispiel 30 Semesterwochenstunden, aber nicht sehr viel weniger.

Ein Wahlpflichtfach ist dagegen quasi nur ein Modul innerhalb des eigenen Studienfaches. Bei Baerbock war das Studienfach Politikwissenschaft. Und innerhalb dieses einen Faches belegte sie wohl das Wahlpflichtfach „Öffentliches Recht“. Das machte aber sicher keine 30 bis 40 Semesterwochenstunden aus, sondern maximal 8 bis 12, eventuell sogar nur 4 bis 6 Semesterwochenstunden.

Zu behaupten, sie hätte „Öffentliches Recht“ im Nebenfach, also als eigenständiges zweites Fach mit mindestens 30 bis 40 Semesterwochenstunden studiert, ist also erneut eine völlige Irreführung. Damit stellt sich die Frage: Warum tut Baerbock das immer und immer wieder, ohne aus ihren Fehlern zu lernen? Was stimmt mit dieser Frau ganz grundsätzlich nicht? Und wieso können diese Frau, aber auch ihre Partei und deren Anhänger allen Ernstes glauben, diese Person könnte für das höchste Regierungsamt in Deutschland geeignet sein? Was stimmt mit diesen Leuten nicht? (Quelle: Jürgen Fritz Blog)


GRÜNE: Baerbock & Studium? Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert? Es geht um 40.000 Euro Steuergeld, die Baerbock für ihr Promotionsstipendium erhielt. Doch mit ihrem Promotionsversuch als solchem stimmt etwas nicht. Wie konnte sie überhaupt an der FU zugelassen werden? Annalena Baerbock gibt bis heute in ihrem Lebenslauf an, an der Universität Hamburg Politikwissenschaft mit Nebenfach öffentlichem Recht studiert zu haben. Das stellt sich nun als falsch heraus: Wie der Plagiatsjäger Stefan Weber schreibt, soll Baerbock lediglich ohne Immatrikulation ein Wahlpflichtfach Politikwissenschaft absolviert haben. Damit erfand die grüne Kanzlerkandidatin ein Studium, das es gar nicht gab. Neben zahlreichen Fehlern in ihrem Lebenslauf ist es bereits der zweite zu ihrem Studium in Hamburg: Zuvor hatte Baerbock behauptet, einen Bachelor in Politikwissenschaft zu besitzen, sie hatte allerdings nur ein Vordiplom. Das ist nicht nur deshalb so brisant, weil es abermals zeigt, wie die grüne Kanzlerkandidatin ihren akademischen Weg aufhübscht – sondern auch, weil diese Information für Baerbocks spätere Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin relevant ist. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit ihres Promotionsstipendiums in Höhe von über 40.000 Euro aus Steuergeldern, deren Aufklärung in hohem Maße in öffentlichem Interesse steht. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wie die GRÜNEN die Medien beherrschen und die freiheitliche Demokratie unterlaufen! Die Grünen haben es geschafft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vollständig, aber doch weitgehend in eine Partei-Agentur zu verwandeln und zwar in eine Agentur, die primär für sie tätig wird, besonders extrem sichtbar in der ZDF heute-show und etlichen politischen Magazinen der ARD. Aber das ist nur die Spitze der Spitze eines gewaltigen Eisberges. Eine gigantische Agentur vor allem einer Partei, die sich aus Zwangsenteignungen aller Bürger speist, auch denen ihrer politischen Gegner. Diese gigantomanische Agentur Rundfunkbeitrag wird allein aus den Zwangsgebühren jährlich mit etwa 8 Milliarden Euro gespeist. Hinzu kommen hunderte Millionen Euro an Werbeeinnahmen, so dass insgesamt etwa 9,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das bezahlen auch die Bürger, welche die Grünen zum Teil als eine undemokratische Partei mit totalitären Zügen ansehen, die auf die Untergrabung der freiheitlichen, menschenrechtsbasierten Demokratie hinarbeitet. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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GRÜNE: Baerbock & Studium? Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert?

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland & Screenshot aus TE-Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Es geht nach wie vor um 40.000 Euro Steuergeld, die Baerbock für ihr Promotionsstipendium erhielt. Doch mit ihrem Promotionsversuch als solchem stimmt etwas nicht. Wie konnte sie überhaupt an der FU zugelassen werden?

Annalena Baerbock gibt bis heute in ihrem Lebenslauf an, an der Universität Hamburg Politikwissenschaft mit Nebenfach öffentlichem Recht studiert zu haben. Das stellt sich nun als falsch heraus: Wie der Plagiatsjäger Stefan Weber schreibt, soll Baerbock lediglich ein Wahlpflichtfach Politikwissenschaft absolviert haben, dafür ist keine Immatrikulation notwendig. TE liegt ein Mailverkehr mit der Universität Hamburg vor, der das belegt. (Autor: AIR TÜRKIS)


(Screenshot aus TE-Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Streng genommen erfand die grüne Kanzlerkandidatin damit ein Studium, das es gar nicht gab.

Die Anforderung an ein Wahlpflichtfach ist lediglich Teil eines anderen Studiums und eben kein Nebenfach. Neben zahlreichen Fehlern in ihrem Lebenslauf ist es bereits der zweite zu ihrem Studium in Hamburg: Zuvor hatte Baerbock behauptet, einen Bachelor in Politikwissenschaft zu besitzen, sie hatte allerdings nur ein Vordiplom. Als Medien darauf hinwiesen, versprach Baerbock schon vor Wochen: Sie wolle ihren Lebenslauf nicht weiter korrigieren.

Das ist nicht nur deshalb so brisant, weil es abermals zeigt, wie die grüne Kanzlerkandidatin ihren akademischen Weg aufhübscht – sondern auch, weil diese Information für Baerbocks spätere Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin relevant ist. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit ihres Promotionsstipendiums in Höhe von über 40.000 Euro aus Steuergeldern, deren Aufklärung in hohem Maße in öffentlichem Interesse steht.

Nachdem TE hier massive Ungereimtheiten öffentlich machte, prüfte die Heinrich-Böll-Stiftung dieses Stipendium und erklärte es nun für regelkonform. Auch diese Prüfung wirft erhebliche Fragen auf (mehr später).

Baerbocks merkwürdiger Weg zur „Doktorandin des Völkerrechts“

Doch der Reihe nach: Zum Wintersemester 2007/2008 wurde Annalena Baerbock zur Promotion an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin zugelassen. Das ist mindestens ungewöhnlich, denn: In der Regel ist für eine solche Promotion das erste juristische Staatsexamen Voraussetzung, das Baerbock nicht besitzt. Annalena Baerbock absolvierte nach ihrem genannten Vordiplom in Politikwissenschaft mit Wahlpflichtfach öffentlichem Recht lediglich einen einjährigen Masterstudiengang an der London School of Economics mit dem Abschluss LL.M.. Dieser im Ausland abgeschlossene Abschluss ist offensichtlich auch nicht gleichwertig zum deutschen Staatsexamen. Das bestätigte die Freie Universität gegenüber TE ausdrücklich: „Ein LL.M. wird niemals allein als einem juristischen Staatsexamen gleichwertig anerkannt.“

Nach TE-Informationen wurde Annalena Baerbock 2007 nach Paragraph 4 Absatz 4 der damals gültigen Promotionsordnung an der FU Berlin zugelassen. Das ermöglicht eine konkrete Überprüfung:

In der Promotionsordnung heißt es, eine Zulassung zur Promotion von Antragstellern, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, setze einen Hochschulgrad in einem nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengang voraus. Das besitzt Baerbock nicht. Ansonsten ist es erforderlich, eine dem deutschen Staatsexamen „gleichwertige juristische Prüfung“ abgelegt zu haben. Dies hat Annalena Baerbock ebenfalls nicht.

Aber wie konnte Baerbock dann zur Promotion zugelassen werden? Die FU schreibt uns dazu: “Es kommt maßgeblich darauf an, ob der LL.M. einschließlich der vorher erbrachten Studienleistungen inhaltlich eine hinreichende akademische Vorbildung für das anvisierte Promotionsprojekt gewährleisten.“

Entscheidend für ihre Zulassung sind also die vor dem Studium an der LSE erbrachten Studienleistungen – und da gibt es nur das Vordiplom in Hamburg, das nach den aktuellen Informationen jedoch anders gelagert und leichtgewichtiger ist als gedacht.

Genauere Informationen kann die FU Berlin nicht mitteilen, da die Akte von Annalena Baerbock entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet wurde. Die Richtlinie – das bestätigte das Archiv auf Anfrage – lautet, dass derartige Akten 50 Jahre lang aufgehoben werden müssen. Das gelte ausdrücklich auch für abgebrochene Promotionsvorhaben. Die FU äußert sich gegenüber TE ausschließlich im Konjunktiv. Auch das ist merkwürdig.

Die FU schreibt: „Eine Zulassung konnte jedenfalls nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 erfolgen. Die konkrete Zulassungsvariante lässt sich im Fall von Annalena Baerbock mangels Promotionsakte nicht mehr verifizieren. Es wäre grundsätzlich im Einzelfall aber möglich, dass die in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 angeführten Auflagen bis zur Einreichung der Dissertation erfüllt werden. Nach dieser Zulassungsvariante wäre auch denkbar, dass es sich bei Annalena Baerbocks ausländischen Hochschulabschluss – über die Anforderung dieser Variante hinaus – um einen juristischen Abschluss handelt und dass Annalena Baerbock – wie sich der öffentlichen Berichterstattung entnehmen lässt – im Rahmen ihres Studiums in Hamburg ein juristisches Nebenfach belegte und in diesem Zuge wohl auch einschlägige Prüfungsleistungen erbracht worden sein könnten.“

Auch hier wird als hypothetischer Grund der Zulassung das „Juristische Nebenfach“ angeführt, das in der Form aber eben nicht existiert. Zentral für die Zulassung ist also die „inhaltlich hinreichende akademische Vorbildung“ von Baerbock. Ein Wahlpflichtfach öffentliches Recht ist dahingehend allerdings marginal.

In der damals gültigen Ordnung über die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft der Universität Hamburg heißt es, dass selbst für den Abschluss des Diploms (Baerbock kam nur bis zum Vordiplom) im Wahlpflichtfach lediglich erforderlich wäre: Drei einführende Veranstaltungen, eine Überblicksveranstaltung, zwei Hauptseminare.

Selbst diese beiden Hauptseminare lassen sich aber – wenn sie in dem Fall überhaupt vorliegen – kaum zur Aufwertung von Baerbocks Londoner Abschluss anrechnen. Denn in der Promotionsordnung sind zusätzlich zur genannten gleichwertigen Prüfung „zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht“ Bedingung. Diese beiden Leistungsnachweise könnte Baerbock mit ihrem Wahlpflichtfach in Hamburg eventuell noch erfüllen. Für die Bedingung des Bestehens einer dem Staatsexamen „gleichwertigen juristischen Prüfung“ bleibt dann allerdings nur der Londoner L.L.M., der aber nach Aussage der FU ausdrücklich nicht gleichwertig ist.

Annalena Baerbocks juristische Ausbildung entspricht damit eindeutig nicht dem Niveau des ersten juristischen Staatsexamens. Es stellt sich damit die Frage, wie diese Promotion zustande gekommen sein kann – hier lassen sich nur Spekulationen anstellen.

Eins ist allerdings klar: Diese Vorgänge müssen geprüft werden. Denn es ist eben keine Bagatelle, an diese Promotion war ein massiver Betrag aus öffentlichen Geldern geknüpft.

Es geht immer noch um 40.000 Euro Steuerzahlergeld

Über eine irreguläre Promotionszulassung als solche könnte man noch hinwegsehen, da die Promotion nicht abgeschlossen wurde und daher keine Schäden für die Allgemeinheit entstanden sind. Aber an dieser Promotion hängt eben ein ungewöhnlich hohes Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung, für das 40.000 Euro direkt aus Mitteln des Forschungsministeriums ausgeschüttet wurden und das auch nicht zurückgezahlt wurde.

Nach einer TE-Recherche vor wenigen Wochen überprüfte die Böll-Stiftung das Stipendium bereits und stellte nun fest: Das Stipendium sei „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“ heißt es im Dokument der Böll-Stiftung, das TE vorliegt. Dass die Stiftung ihr eigenes Handeln für richtig erklärt, scheint manchen Medien auszureichen, um den Fall zu den Akten zu legen. Dabei steckt schon in der Begründung selbst ein massiver Widerspruch.

Der Vorwurf bestand darin, dass Annalena Baerbock durch vier Parteiämter, die sie während der Promotion innehatte (darunter der grüne Landesvorsitz in Brandenburg) mehr als die die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für ihr Promotionsvorhaben aufwenden konnte. Das Forschungsministerium verlangt von Promotionsstipendiaten allerdings eindeutig, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Promotion aufbringen. TE zeigte damals anhand des Finanzberichts des Grünen Landesverbands Brandenburg für das Jahr 2010, dass das nicht sein kann. Darin heißt es nämlich: „Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Landesverband, die Landesgeschäftsstelle ist mit zwei Vollzeitstellen dünn besetzt.“

Im Böll-Bericht heißt es zu diesem Vorwurf von TE: Frau Baerbock habe schriftlich bestätigt, dass ihre „Konzentration während der üblichen Arbeitszeit überwiegend und hauptsächlich“ ihrem Promotionsprojekt gegolten habe. „Das Engagement erfolgte – wie zu dieser Zeit im Landesverband üblich – überwiegend in den späten Nachmittags- sowie Abendstunden sowie an Wochenenden.“

Selbst, wenn man annimmt, dass das stimmt, geht das Problem für Frau Baerbock nicht weg. Denn wenn sie weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für den Landesverband arbeitete, schwindelte dieser in seinem Finanzbericht – und zwar offensichtlich zum Zweck, der Vorsitzenden ein Gehalt auszuzahlen.

So oder so: Baerbocks Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert. Das Bundesforschungsministerium, das sich bis dato auf den Standpunkt versteift, sich nicht zu Einzelfällen äußern zu wollen, muss die Sache untersuchen. Und zwar vor der Bundestagswahl. (Quelle: (TICHYS EINBLICK))


Grüne: Annalena Baerbock die Ungereimtheiten gehen weiter: Sie hat auch von Habeck abgeschrieben, ohne ihn zu nennen! Der Plagiatsgutachter Dr. Stefan Weber hat inzwischen die 44. Stelle in Baerbocks Buch entdeckt, wo sie von anderen übernommen hat, ohne dies deutlich zu machen. Besonders brisant: Sie hat selbst von ihrem Konkurrenten in der K-Frage Textstellen übernommen, ohne Robert Habeck zu nennen. Und das nachdem sie den erfolgreich studierten und promovierten mehrfachen Buchautor öffentlich als Schweinebauer betitelt hatte. Es stellt sich tatsächlich die Frage, wer hat ihr Buch in großen Teilen tatsächlich geschrieben? Charakterlich schon mehr als grenzwertig von dem abzuschreiben, den man mit dem Argument Frauenbonus aussticht, der sehr gerne Kanzlerkandidat geworden wäre und sich diesem Bonus dann beugt. Habeck als Studierten und Promovierten mit 6 Jahren Regierungserfahrung auch noch öffentlich als Schweinebauer und Kühemelker zu betiteln und sich selbst als Völkerrechtlerin auszugeben, obwohl Sie ihr Politikwissenschaftsstudium und Ihre Promotion erfolglos abgebrochen hat ist einer Kanzlerkandidatur mehr als unwürdig! 44. entdeckte Übernahmen von 23 verschiedenen Autoren: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wie die GRÜNEN die Medien beherrschen und die freiheitliche Demokratie unterlaufen! Die Grünen haben es geschafft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vollständig, aber doch weitgehend in eine Partei-Agentur zu verwandeln und zwar in eine Agentur, die primär für sie tätig wird, besonders extrem sichtbar in der ZDF heute-show und etlichen politischen Magazinen der ARD. Aber das ist nur die Spitze der Spitze eines gewaltigen Eisberges. Eine gigantische Agentur vor allem einer Partei, die sich aus Zwangsenteignungen aller Bürger speist, auch denen ihrer politischen Gegner. Diese gigantomanische Agentur Rundfunkbeitrag wird allein aus den Zwangsgebühren jährlich mit etwa 8 Milliarden Euro gespeist. Hinzu kommen hunderte Millionen Euro an Werbeeinnahmen, so dass insgesamt etwa 9,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das bezahlen auch die Bürger, welche die Grünen zum Teil als eine undemokratische Partei mit totalitären Zügen ansehen, die auf die Untergrabung der freiheitlichen, menschenrechtsbasierten Demokratie hinarbeitet. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Weitere Presseartikel von Autor Uwe Melzer über die „GRÜNEN“:

Erhielt Annalena Baerbock 2009 – 2012 zu Unrecht 40.950 € Förderung für Ihren abgebrochenen Promotionsversuch? https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8888
Annalena Baerbock: Eine GRÜNE die Bundeskanzlerin werden wollte ist an sich selbst und handfesten Skandalen gescheitert! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8805
Frau Baerbock von den GRÜNEN und Ihr Meisterstück: Falschangaben im Lebenslauf mit Bundeskanzlerin Kandidatur belohnt: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8612
Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: „Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen!“ https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8751
„DIE GRÜNEN“ 2021: Das LINKE & kommunistische Wahlprogramm zur Abschaffung Deutschlands: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8193
GRÜNE & LINKE: Genderismus ist nichts anderes als eine Form des Rassismus und eine Rebellion gegen GOTTES Schöpfung: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=7877
Deutschlands Rechtssystem in Gefahr: Linke & Grüne mit der systematischen Zerstörung der Polizei: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=7675
Links Grüne Regierung Thüringen kaufte Gesinnungsdemonstranten für 41.263,20 €: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=6855
Das Geheimnis warum die GRÜNEN heute so viele Wahlstimmen bekommen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=5619
Antideutsch, volksfeindlich, pädophil und nicht unbedingt gegen Krieg! Die negativen Seiten der Grünen!: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=5661
Pädophilie Genderisierung für den Islam – Warum die GRÜNEN & LINKE bei Europawahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen in Deutschland eigentlich nicht wählbar sind: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1658
Die LINKE & GRÜNE Hetzjagd gegen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=4782
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Bundestagswahl – Wahlhilfe: Rot-Rot-Grün oder der Tod Deutschlands: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2493
Verrücktes Deutschland: Die Mehrheit will von einer „GRÜNEN“ Sekte regiert werden: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=3480

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