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Sind „Linke“ und „Grüne“ gegen GOTT? Regierung – eine kreuzfreie Zone?

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Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat in ihrem Ministerium ein Holzkreuz aufgehängt. Linke und Grüne laufen nun dagegen Sturm. In Berlin tobt ein Kulturkampf um christliche Symbole.
(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Autor: Wolfram Weimer und Anmerkungen von Uwe Melzer)

Ilse Aigner kommt aus Oberbayern. Da stehen Kruzifixe auf Bergesgipfeln, hängen in Klassenzimmern, in Wirtshäusern, beim Bürgermeister und in den Herrgottswinkeln jedes Bauernhauses. Die CSU-Politikerin lebt daher mit christlicher Selbstverständlichkeit und hat in ihrem Verbraucherschutzministerium in Berlin arglos ein kleines Kreuz im Besucherraum aufhängen lassen. So wie man das in Süddeutschland seit Jahrhunderten eben macht.

Aber Berlin ist nicht Bayern, und das dortige Jahrhundert wird zusehends gottlos. Denn gleich mehrere Bundestagsabgeordnete empören sich nun über das 30 Zentimeter große Holzkreuz, als stünde das Vaterland in Flammen. Das Kreuz müsse sofort entfernt werden. Der Linken-Abgeordnete Ilja Seifert organisiert eilends eine Kampagne, sucht die Medien und donnert in Interviews: „Ministerien sind weder Gottes- noch Parteihäuser“. Das Objekt sei eine Provokation und verletze die Gefühle der Menschen.

Er kündigt nun sogar an, den „Vorgang“ in den Bundestag einzubringen. Der Eklat ist da. „Das Kreuz muss weg“, wird plötzlich die Losung im deutschen Parlament. Aus der Grünen Bundestagsfraktion heißt es aufgeregt, Aigner müsse die „religiöse Neutralität des Staates“ akzeptieren. Eine Gruppe der hessischen Grünen‘ beschwert sich, als sei sie gerade noch einem Attentat entkommen. Es kursieren Protestbriefe und Gutachten, als ob wir in der Politik nichts „Wichtigeres“ zu tun hätten. Man könnte das auch, als einen Protest gegen GOTT bezeichnen.

Aigner will sich das nicht bieten lassen und lehnt das Abhängen des Kreuzes kategorisch ab. Mit erfrischendem Mut steht sie zum Kreuz und beweist erneut, dass sie es einmal zur ersten Ministerpräsidentin Bayerns schaffen könnte. Die Ministerin verweist auf eine Einschätzung des Innenministeriums, wonach das Kreuz die Religionsfreiheit nicht beeinträchtige. Tatsächlich hatte im Frühjahr 2011 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzen. In ministeriellen Besucherzimmern dann ja wohl auch nicht. Nun ist das Juristische das eine. Der systematische Angriff aufs Kreuz aber hat eine ganz andere Dimension. Er zielt darauf, die christliche Substanz unserer Gesellschaft zu zerstören.

Wenn es der Bundestag nicht mehr ertragen kann, das Kreuz zu sehen, dann will er nicht mehr erkennen, dass wir in einer Tradition, in einer Kultur, in einer Ethik des Kreuzes stehen (von Sinnstiftung und Glaube will ich gar nicht reden), dann gerät das Wichtigste in dieser Republik auf die schiefe Bahn: die Integrität; Politiker, die Kreuze abreißen wollen, zerstören die Grundlage des Staates. Denn der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Beckenförde hat es auf den Punkt gebracht: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Er lebt vom Erbe des Kreuzes. (Quelle: pro / Christliches Medienmagazin 2013)

Die ersten Grundrechte der Menschen stehen in den 10 Geboten der Bibel.
GOTT hat den Menschen die absolute Freiheit gegeben, das Gute oder das schlechte zu tun. GOTTES Sohn Jesus Christus brachte den Menschen die Freiheit von Krankheiten, okkulten Bindungen, Abhängigkeiten und malte ein Bild für die Menschen in Freiheit zu leben. Das scheinen die Linken und die Grünen in dieser Republik anders zu sehen?

Im Übrigen gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einen Bezug zu GOTT. Diese Präambel lautet wie folgt:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

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