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Gegen Einsamkeit im Alter: anders und sinnerfüllt leben in einem 1Asehrgut MehrGenerationenHaus mit Jung und Alt unter einem Dach!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von 1Asehrgut Mehrgenerationenhaus Genossenschaft e.G. i.G. / Videos von Heinz Gernot Nieter)

Eines unserer größten, sozialen Probleme ist die Einsamkeit von älteren Menschen im Ruhestand. Auch können sich viele finanziell ein Pflegeheim mit optimaler Versorgung und genügend Personal nicht leisten. Das Leben in einem MehrGenerationenHaus mit Jung und Alt ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, diese Einsamkeit und die Kostenfalle im Alter zu bekämpfen.

Das Leben in einem MehrGenerationenHaus mit Jung und Alt unter einem Dach ist eine bereichernde Erfahrung, die sowohl soziale als auch praktische Vorteile bietet. Es fördert den intergenerationellen Austausch und schafft eine unterstützende Gemeinschaft, die das Leben im Alter lebenswerter macht.

Vorteile des sinnerfüllten Lebens im Alter in einem MehrGenerationenHaus

1. Soziale Interaktion:

Generic placeholder image  Ältere Menschen haben regelmäßig Kontakt mit jüngeren Generationen, was Einsamkeit reduziert und den sozialen Austausch fördert.

Generic placeholder image  Kinder und Jugendliche profitieren von der Lebenserfahrung und Weisheit der älteren Generationen.

2. Gemeinschaft und Unterstützung:

Generic placeholder image  Gemeinschaftliches Wohnen fördert das Gefühl der Zugehörigkeit und kann das Gefühl der Isolation verringern.

Generic placeholder image  Bewohner können sich gegenseitig unterstützen, sei es durch praktische Hilfe im Alltag oder emotionale Unterstützung.

3. Austausch von Fähigkeiten und Wissen:

Generic placeholder image  Ältere Menschen können ihre Fähigkeiten und ihr Wissen weitergeben, während sie gleichzeitig von den jüngeren Generationen lernen, z.B. in Bezug auf Technologie.

4. Sicherheitsgefühl:

Generic placeholder image  In einer Gemeinschaft zu leben, kann das Sicherheitsgefühl erhöhen, da im Notfall immer jemand in der Nähe ist.

5. Finanzielle Vorteile:

Generic placeholder image  Gemeinschaftliches Wohnen ist kostengünstiger, da Ressourcen geteilt werden können, z.B. Miete, Lebensmittel und Pflegeleistungen.

Überlegungen für das Leben in einem MehrGenerationenHaus

1. Richtige Planung:

Generic placeholder image  Es ist wichtig, das Konzept und die Regeln des Zusammenlebens klar zu definieren. Dazu gehören Aspekte wie Privatsphäre, gemeinsame Verantwortlichkeiten und Konfliktlösung.

2. Passende Gemeinschaft finden:

Generic placeholder image  Die Auswahl der richtigen Gemeinschaft ist entscheidend. Die Werte und Erwartungen der Bewohner sollten übereinstimmen, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

3. Architektonische Gestaltung:

Generic placeholder image  Das Haus sollte so gestaltet sein, dass es den Bedürfnissen aller Generationen gerecht wird, z.B. barrierefreier Zugang für ältere Menschen und sichere Bereiche für Kinder.

4. Flexibilität und Anpassung:

Generic placeholder image  Die Gemeinschaft muss bereit sein, sich an die sich ändernden Bedürfnisse der Bewohner anzupassen, sei es durch bauliche Anpassungen oder durch die Einführung neuer Gemeinschaftsaktivitäten.

Praktische Schritte zur Umsetzung

1. Informationssuche und Beratung:

Generic placeholder image  Informieren Sie sich über bestehende Mehrgenerationenprojekte und holen Sie sich Beratung bei Organisationen, die auf gemeinschaftliches Wohnen spezialisiert sind.

2. Besichtigung und Kennenlernen:

Generic placeholder image  Besuchen Sie verschiedene Mehrgenerationenhäuser und lernen Sie die Bewohner kennen, um zu sehen, ob Sie sich dort wohlfühlen würden.

3. Finanzielle Planung:

Generic placeholder image  Erstellen Sie einen Finanzplan, der die Kosten für das Leben in einem Mehrgenerationenhaus berücksichtigt. Dazu gehören Miete, gemeinschaftliche Ausgaben und eventuell notwendige Anpassungen.

4. Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten:

Generic placeholder image  Engagieren Sie sich aktiv in der Gemeinschaft, um soziale Bindungen zu stärken und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu entwickeln.

Das Leben im Alter in einem MehrGenerationenHaus mit Jung und Alt unter einem Dach ist eine bereichernde Erfahrung, die sowohl soziale als auch praktische Vorteile bietet. Es fördert den intergenerationellen Austausch und schafft eine unterstützende Gemeinschaft, die das Leben im Alter lebenswerter macht. Es ist weit erfüllender, als das Leben in einem normalen MehrGenerationenHaus!

Derzeit planen wir ein Projekt für ein attraktives Leben im Alter in einemMehrGenerationenHaus mit Jung und Alt unter einem Dach im Urlaubs- und Feriengebiet vom Hochschwarzwald in der Nähe vom Feldberg und Schluchsee in Baden-Württemberg. Wo andere Urlaub machen können Sie zukünftig Ihren Lebensabend unter optimalen Bedingungen verbringen. Bei Interesse senden Sie uns einfach eine E-Mail an: info@1asehrgut.de

1Asehrgut
MehrGenerationenHaus

Genossenschaft e.G. i.G.
Heinz-Gernot Nieter
Zum Bildstöckle 10
D-79859 Schluchsee
Telefon: 07656-9889834
Telefax: 07656-9889849
Internet: www.1asehrgut.de
E-Mail: info@1asehrgut.de

          

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Was Sie wissen sollten!

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Im Dezember 2017 bezogen in Deutschland knapp 1.059.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Damit waren es bereits 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als ein Jahr zuvor. Auch in Zukunft ist die Tendenz steigend. Wer Anspruch auf die staatliche Unterstützung hat und was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden. (Autorin: Laura Gosemann)

Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht für einen finanziell abgesicherten Ruhestand aus. Auch mithilfe einer privaten Altersvorsorge hat man nicht unbedingt ausgesorgt, denn grundsätzlich gilt: Wer nicht genug verdient, kann nicht hinreichend sparen.

Eine menschenwürdige Existenz soll dann durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährleistet werden. Anspruchsberechtigte müssen die Sozialleistung beim zuständigen Sozialhilfeträger oder der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Grundsicherung wird allerdings immer nur für zwölf Monate bewilligt, das heißt, jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Anspruchsberechtigung

Zwei Personengruppen können einen Anspruch auf die Grundsicherung haben. Das sind zum einen Bedürftige, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, und zum anderen Volljährige mit auf Dauer voller Erwerbsminderung.

Wer bis Ende 1946 geboren wurde, hat die notwendige Altersgrenze bereits mit 65 Jahren erreicht. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dagegen die Altersgrenze von 67 Jahren. Damit der Antrag bewilligt wird, muss

>>> der Antragsteller in Deutschland wohnen beziehungsweise eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
>>> das Einkommen oder das Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sein.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann ebenfalls die Grundsicherung beantragen – allerdings nur dann, wenn die Rente dauerhaft sowie ausschließlich aufgrund voller Erwerbsminderung gezahlt wird, und nicht etwa wegen der schwierigen Lage des Arbeitsmarkts.

Es können stattdessen aber andere Sozialleistungen gewährleistet werden, wenn es sich um eine Erwerbsminderungsrente lediglich auf Zeit oder wegen der Arbeitsmarktlage handelt, wie zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Höhe der Grundsicherung

Wie hoch die monatlichen Zahlungen für Bedürftige ausfallen, hängt von der Höhe des Einkommens beziehungsweise der Rente ab. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt an dieser Stelle den Richtwert von 838 Euro. Liegt das gesamte monatliche Einkommen unter dieser Grenze, sollte der Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden.

Bei der Grundsicherung existieren ebenso wie beim Arbeitslosengeld II pauschale Regelsätze. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt dieser 416 Euro im Monat für alleinstehende Personen und jeweils 374 Euro für Ehepaare. Gegebenenfalls werden auch Beiträge für Unterkunft und Heizung übernommen.

Anrechenbares Einkommen

Bei der Berechnung, ob ein Anspruch auf die Grundsicherung besteht, wird das gesamte Vermögen und Einkommen des Antragstellers betrachtet. Dabei werden alle bestehenden Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit, der Erhalt von Kindergeld sowie der Bezug von privaten und betrieblichen Renten miteinbezogen. Nicht angerechnet werden dagegen

>>> Leistungen der Sozialhilfe, z.B. Pflegegeld,
>>> die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
>>> Elterngeld,
>>> Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege und Ähnliches.

Außerdem gibt es einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass nur darüber hinausgehendes Vermögen auch als solches angerechnet wird.

Zusätzliche Ansprüche

Wer bereits die Leistungen der Grundsicherung bezieht, kann darüber hinaus weitere unterstützende Zahlungen erhalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gehbehinderung vorliegt. Zusätzliche 17 Prozent des Regelsatzes stehen dem Bedürftigen dann als Mehrbedarf zu. Außerdem werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Anspruchsberechtigten der Grundsicherung übernommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema, z.B. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, können Sie im umfassenden Ratgeber der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. nachlesen.


Arm im reichen Deutschland – Mehr als 6,75 Millionen Menschen beziehen Hartz-IV oder Arbeitslosengeld! Die Zahlen in Deutschland weisen auf eine große Armut hin. Mittlerweile beziehen mehr als 6,75 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen oder Arbeitslosengeld. Die Zahlen gelten als erschreckend hoch, da sich das Land in einer wirtschaftlich starken Situation befindet. Das statistische Wunder der Arbeitsagentur: angeblich nur 2,53 Millionen Arbeitslose, dafür aber 9,17 Millionen Arbeitsuchend & 4,76 Millionen Arbeitslose! Gut 760.000 Menschen erhalten Leistungen aus den Kassen für das Arbeitslosengeld, während gut 6,07 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen beziehen bzw. in einer „Bedarfsgemeinschaft“ leben, also in einem Haushalt, der „Hartz-IV“ empfängt. Zu den Empfängern rechnen mehr als 2 Millionen Kinder sowie Jugendliche in einem Alter von weniger als 18 Jahren. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Die reale Armut in Deutschland 2018 – tatsächlich 29,5 Millionen arme Bundesbürger! – was dagegen tun? Durch stetige Fehlentwicklungen zeigt sich ein erschreckendes Ergebnis und die Bundesregierung schweigt! 8 MILLIONEN beziehen soziale Mindestsicherung. Davon 6 Millionen Menschen Hartz IV – SGBII. Menschen, die sich aus Angst, Scham etc. nicht Arbeitslos melden, werden auf weitere 3,1 bis 4,9 Millionen geschätzt. 9 – 11 MILLIONEN Menschen haben demnach Anspruch auf SGBII-Leistungen! Ca. 10 MILLIONEN RENTNER. Jeder zweite Rentner lebt von weniger als Hartz IV. 13 MILLIONEN arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen mit monatl. NETTO-Einkommen von € 850 – € 1.100. Jeder zweite neue Arbeitsvertrag ist nur noch befristet! Die Zahl der Berufstätigen, die Armutsgefährdung sind, hat sich zwischen 2004 und 2014 mehr als verdoppelt. 2 MILLIONEN Menschen sind bei „DIE TAFEL“ als Lebensmittelempfänger registriert. Andere Einrichtungen nicht einberechnet! 5 MILLIONEN TEILZEIT-Beschäftigte sind unterbeschäftigt und verdienen nicht genug! NIEDRIGLOHN – Deutschland ist Niedriglohnland Nr. 1 in Europa. Jeder 5. verdient weniger als 10 EURO pro Stunde bei steigender Tendenz. 61 % MEHRAUSGABEN für SOZIALLEISTUNGEN seit 2005! Lösungsvorschlag: Was unsere Regierung dagegen tun sollte. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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