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Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin – Bundeskanzleramt: Antwort auf fünf grundlegende Zukunftsfragen

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RfD Rettung für Deutschland hat durch Uwe Melzer am 23.03.2012 für grundlegende Fragen unserer Zukunft folgende 5 Vorschläge unterbreitet.
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1. Ohne Schulden leben ist das Wichtigste!
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=350
2. Billiglohnschiene ruiniert den Staat!
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=340
3. Altersarbeitslosigkeit in Deutschland bei fast 10 %.
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=334
4. Einfaches & gerechtes Steuersystem sichert den Wirtschaftsstandort Deutschland. https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=326
5. Bürgerversicherung & Bürgergeld für die Sozialversicherungen und Kranken- Rentensysteme. https://rettung-uer-deutschland.de/blog/?p=305

Darauf hat das Büro der Bundeskanzlerin – Bundeskanzleramt am 16.08.2012 wie folgt geantwortet.

Ihre Teilnahme am Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
zukunftsdialog@bk.bund.de / Do 16.08.2012 09:56 / melzer@wissen-agentur.de
Ihre Teilnahme am Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin

Sehr geehrter Herr Melzer,

herzlichen Dank für Ihre aktive Mitwirkung am Dialog über Deutschlands Zukunft. Die Bundeskanzlerin hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben.

Zu Ihren Vorschlägen ist folgendes auszuführen:

1. Die Staatsverschuldung muss kontinuierlich zurückgeführt werden.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt daher die neue Schuldenregel des Artikels 109 Grundgesetz, der im Rahmen der Föderalismuskommission II reformiert wurde. Danach müssen Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme ist neben der Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen auch eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben durchzuführen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mit Hilfe einer Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt. Die Berechnungsergebnisse und Datengrundlagen der Bundesregierung hierzu werden im Internetportal des Bundesministeriums der Finanzen regelmäßig zeitnah zu den gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen – in der Regel zum Ende der Monate Januar, April und Oktober – veröffentlicht.

2. Die Bundesregierung hat Ende 2011 einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche festgesetzt.
Demnach sind Verleiher verpflichtet, ihren Arbeitnehmern das durch eine Rechtsverordnung festgesetzte Mindestentgelt zu zahlen. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine darüber hinausgehende Angleichung der Entlohnungsbedingungen von Zeitarbeitnehmern auf der einen Seite sowie den Stammbeschäftigten des Entleihbetriebs auf der anderen, ist derzeit Gegenstand weiterer Diskussionen. Auch hier sind zunächst die Tarifpartner gefordert, mögliche Lösungen für eine Heranführung an den Equal-Pay-Grundsatz zu finden. Entsprechende Regelungen wurden gerade in der Metall- und Elektrobranche vereinbart.

Der Bundeskanzlerin ist eine faire Bezahlung der Arbeitnehmer in Deutschland sehr wichtig. Die Festsetzung der Löhne ist in Deutschland in erster Linie eine Angelegenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sei es durch individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag. In diesem Sinne schützt unser Grundgesetz nicht nur die Vertragsfreiheit, sondern garantiert auch ausdrücklich die Tarifautonomie, d.h. das Recht von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, durch autonome Vereinbarungen verbindliche Arbeitsbedingungen festzusetzen. Diese Tarifautonomie hat sich in Deutschland bewährt. Die Bundesregierung hat sich deshalb bei der Festsetzung von Mindestlöhnen dafür entschieden, die Tarifautonomie zu stärken, indem möglichst auf Tarifverträge zurückgegriffen wird. Dadurch kann am besten festgestellt werden, welches für die unterschiedlichen Branchen und Berufe mit ihren unterschiedlichen Anforderungen und Qualifikationserfordernissen der sachgerechteste Mindestlohn ist.

3. Die Teilnahme Älterer am Arbeitsleben hat erheblich zugenommen, das ist eine richtige und positive Entwicklung, die die Bundesregierung unterstützen möchte.
Berufliche Weiterbildung ist ein Kernelement der Arbeitsmarktpolitik. Die Voraussetzungen sind in § 81 ff des dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) geregelt. Um individuellen Erfordernissen eines jeden Einzelfalles angemessen Rechnung tragen zu können, hat der Gesetzgeber die Anwendung dieses Instruments der Arbeitsmarktpolitik bewusst ins pflichtgemäße Ermessen des Leistungsträgers gestellt. Dies wäre über zentrale Vorgaben nicht möglich. Daher entscheidet allein der Leistungsträger vor Ort über die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.

Eine besondere Altersgrenze für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gibt es nicht. Auch 50jährige können gefördert werden, wenn die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist.

Außerdem muss die Teilnahme notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die Arbeitsmarktbedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente Erfolg versprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

4. Die Bundesregierung hat sich entschieden, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Ungerechtfertigte wie leistungshemmende Belastungen bei der Einkommensteuer sollen vermieden werden. Rein inflationsbedingte Lohnsteigerungen dürfen nicht zu einer höheren Steuerlast führen.

Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression soll diesen nicht gewollten Steuerbelastungen entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung will nicht Nutznießer „heimlicher Steuererhöhungen“ sein. Mit einem Teil der Lohnerhöhungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird regelmäßig lediglich die Inflation ausgeglichen. Durch den progressiven Steuertarif müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch einen höheren Steuersatz zahlen, obwohl sie real kein höheres Einkommen haben. Um dies zu vermeiden, soll der Tarifverlauf angepasst werden. Darüber hinaus soll zukünftig alle zwei Jahre die kalte Progression überprüft werden. Die Länder haben dem Vorhaben im Bundesrat nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bleibt abzuwarten.

5. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit einiger Zeit steht und in Zukunft stehen wird, werden immer wieder unterschiedliche Krankenversicherungsmodelle sowie deren Vor- und Nachteile zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems diskutiert.
Eine einheitliche Krankenversicherung für die gesamte Bevölkerung, deren Finanzierung über die Mehrwertsteuer bzw. degressive Steuer auf Kapitaleinkünfte erfolgt, würde nicht automatisch zu einer gerechteren Finanzierung oder der Verhinderung von Zwei-Klassen-Medizin führen.

Auch wenn in Deutschland die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einkommensabhängig errechnet und nicht aus der Mehrwertsteuer getragen werden, werden GKV-Versicherte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bzw. privat Krankenversicherte oder auch Einkommen aus anderen Quellen an den Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Dies erfolgt durch den Bundeszuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro, der jährlich aus Steuermitteln in die GKV fließt.

Neben Ihren Vorschlägen haben uns auch im Internet tausende Vorschläge erreicht.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Online-Bürgerdialog vom 1. Februar bis zum 15. April 2012 war mit rund 1,7 Millionen Besuchen außerordentlich hoch. Im Durchschnitt verzeichnete die Seite täglich 22.000 Besuche. 11.618 Vorschläge und 74.165 Kommentare sind online – ein Ergebnis, das unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen hat.

Das große Engagement zeigt deutlich, wie stark das Interesse am gemeinsamen Nachdenken über Deutschlands Zukunft ist.

Auch in der Gesamtschau der Beiträge finden sich viele wertvolle Hinweise darauf, welche Themen Ihnen und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig sind, welche Sorgen und Hoffnungen und welche Bilder einer wünschenswerten Zukunft sie haben. Wir werden auch diese Informationen im weiteren Verlauf auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen.

Die rund 130 unabhängigen Wissenschaftler und Praktiker des Expertendialogs, die seit Frühjahr 2011 in 18 Arbeitsgruppen diskutieren, haben sich ebenfalls mit den Vorschlägen des Bürgerdialogs auseinandergesetzt. Sie werden Ende August 2012 der Bundeskanzlerin ihren Abschlussbericht vorlegen, in dem sie auf den Bürgerdialog und einzelne Vorschläge Bezug nehmen werden. Auch diese Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Ab Herbst können Sie in einem Newsletter erfahren, wie die Vorschläge des Zukunftsdialogs im politischen Willensbildungsprozess diskutiert werden oder welche Ideen sich auf dem Weg der Umsetzung befinden. Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden (https://www.dialog-ueber-deutschland.de/Newsletter).

Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre Mitwirkung. Mit Ihren Erfahrungen und konstruktiven Anregungen haben Sie und die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen wertvollen Beitrag zum Dialog über Deutschlands Zukunft geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Simons
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Büro der Bundeskanzlerin
Bundeskanzleramt
11012 Berlin

Anmerkung
Ich persönlich finde es sehr gut und bemerkenswert, daß das Büro der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, Bundeskanzleramt, auf eingereichte Vorschläge antwortet. Das hat es so in der deutschen Politik schon lange nicht mehr gegeben. Wir finden das ist ein guter Weg und unterstützen diese Initiative.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter ISBN: 978-3-8442-2969-1.



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