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Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin – Bundeskanzleramt: Antwort auf fünf grundlegende Zukunftsfragen

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RfD Rettung für Deutschland hat durch Uwe Melzer am 23.03.2012 für grundlegende Fragen unserer Zukunft folgende 5 Vorschläge unterbreitet.
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1. Ohne Schulden leben ist das Wichtigste!
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=350
2. Billiglohnschiene ruiniert den Staat!
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=340
3. Altersarbeitslosigkeit in Deutschland bei fast 10 %.
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=334
4. Einfaches & gerechtes Steuersystem sichert den Wirtschaftsstandort Deutschland. https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=326
5. Bürgerversicherung & Bürgergeld für die Sozialversicherungen und Kranken- Rentensysteme. https://rettung-uer-deutschland.de/blog/?p=305

Darauf hat das Büro der Bundeskanzlerin – Bundeskanzleramt am 16.08.2012 wie folgt geantwortet.

Ihre Teilnahme am Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
zukunftsdialog@bk.bund.de / Do 16.08.2012 09:56 / melzer@wissen-agentur.de
Ihre Teilnahme am Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin

Sehr geehrter Herr Melzer,

herzlichen Dank für Ihre aktive Mitwirkung am Dialog über Deutschlands Zukunft. Die Bundeskanzlerin hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben.

Zu Ihren Vorschlägen ist folgendes auszuführen:

1. Die Staatsverschuldung muss kontinuierlich zurückgeführt werden.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt daher die neue Schuldenregel des Artikels 109 Grundgesetz, der im Rahmen der Föderalismuskommission II reformiert wurde. Danach müssen Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme ist neben der Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen auch eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben durchzuführen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mit Hilfe einer Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt. Die Berechnungsergebnisse und Datengrundlagen der Bundesregierung hierzu werden im Internetportal des Bundesministeriums der Finanzen regelmäßig zeitnah zu den gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen – in der Regel zum Ende der Monate Januar, April und Oktober – veröffentlicht.

2. Die Bundesregierung hat Ende 2011 einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche festgesetzt.
Demnach sind Verleiher verpflichtet, ihren Arbeitnehmern das durch eine Rechtsverordnung festgesetzte Mindestentgelt zu zahlen. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine darüber hinausgehende Angleichung der Entlohnungsbedingungen von Zeitarbeitnehmern auf der einen Seite sowie den Stammbeschäftigten des Entleihbetriebs auf der anderen, ist derzeit Gegenstand weiterer Diskussionen. Auch hier sind zunächst die Tarifpartner gefordert, mögliche Lösungen für eine Heranführung an den Equal-Pay-Grundsatz zu finden. Entsprechende Regelungen wurden gerade in der Metall- und Elektrobranche vereinbart.

Der Bundeskanzlerin ist eine faire Bezahlung der Arbeitnehmer in Deutschland sehr wichtig. Die Festsetzung der Löhne ist in Deutschland in erster Linie eine Angelegenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sei es durch individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag. In diesem Sinne schützt unser Grundgesetz nicht nur die Vertragsfreiheit, sondern garantiert auch ausdrücklich die Tarifautonomie, d.h. das Recht von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, durch autonome Vereinbarungen verbindliche Arbeitsbedingungen festzusetzen. Diese Tarifautonomie hat sich in Deutschland bewährt. Die Bundesregierung hat sich deshalb bei der Festsetzung von Mindestlöhnen dafür entschieden, die Tarifautonomie zu stärken, indem möglichst auf Tarifverträge zurückgegriffen wird. Dadurch kann am besten festgestellt werden, welches für die unterschiedlichen Branchen und Berufe mit ihren unterschiedlichen Anforderungen und Qualifikationserfordernissen der sachgerechteste Mindestlohn ist.

3. Die Teilnahme Älterer am Arbeitsleben hat erheblich zugenommen, das ist eine richtige und positive Entwicklung, die die Bundesregierung unterstützen möchte.
Berufliche Weiterbildung ist ein Kernelement der Arbeitsmarktpolitik. Die Voraussetzungen sind in § 81 ff des dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) geregelt. Um individuellen Erfordernissen eines jeden Einzelfalles angemessen Rechnung tragen zu können, hat der Gesetzgeber die Anwendung dieses Instruments der Arbeitsmarktpolitik bewusst ins pflichtgemäße Ermessen des Leistungsträgers gestellt. Dies wäre über zentrale Vorgaben nicht möglich. Daher entscheidet allein der Leistungsträger vor Ort über die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.

Eine besondere Altersgrenze für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gibt es nicht. Auch 50jährige können gefördert werden, wenn die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist.

Außerdem muss die Teilnahme notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die Arbeitsmarktbedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente Erfolg versprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

4. Die Bundesregierung hat sich entschieden, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Ungerechtfertigte wie leistungshemmende Belastungen bei der Einkommensteuer sollen vermieden werden. Rein inflationsbedingte Lohnsteigerungen dürfen nicht zu einer höheren Steuerlast führen.

Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression soll diesen nicht gewollten Steuerbelastungen entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung will nicht Nutznießer „heimlicher Steuererhöhungen“ sein. Mit einem Teil der Lohnerhöhungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird regelmäßig lediglich die Inflation ausgeglichen. Durch den progressiven Steuertarif müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch einen höheren Steuersatz zahlen, obwohl sie real kein höheres Einkommen haben. Um dies zu vermeiden, soll der Tarifverlauf angepasst werden. Darüber hinaus soll zukünftig alle zwei Jahre die kalte Progression überprüft werden. Die Länder haben dem Vorhaben im Bundesrat nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bleibt abzuwarten.

5. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit einiger Zeit steht und in Zukunft stehen wird, werden immer wieder unterschiedliche Krankenversicherungsmodelle sowie deren Vor- und Nachteile zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems diskutiert.
Eine einheitliche Krankenversicherung für die gesamte Bevölkerung, deren Finanzierung über die Mehrwertsteuer bzw. degressive Steuer auf Kapitaleinkünfte erfolgt, würde nicht automatisch zu einer gerechteren Finanzierung oder der Verhinderung von Zwei-Klassen-Medizin führen.

Auch wenn in Deutschland die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einkommensabhängig errechnet und nicht aus der Mehrwertsteuer getragen werden, werden GKV-Versicherte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bzw. privat Krankenversicherte oder auch Einkommen aus anderen Quellen an den Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Dies erfolgt durch den Bundeszuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro, der jährlich aus Steuermitteln in die GKV fließt.

Neben Ihren Vorschlägen haben uns auch im Internet tausende Vorschläge erreicht.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Online-Bürgerdialog vom 1. Februar bis zum 15. April 2012 war mit rund 1,7 Millionen Besuchen außerordentlich hoch. Im Durchschnitt verzeichnete die Seite täglich 22.000 Besuche. 11.618 Vorschläge und 74.165 Kommentare sind online – ein Ergebnis, das unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen hat.

Das große Engagement zeigt deutlich, wie stark das Interesse am gemeinsamen Nachdenken über Deutschlands Zukunft ist.

Auch in der Gesamtschau der Beiträge finden sich viele wertvolle Hinweise darauf, welche Themen Ihnen und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig sind, welche Sorgen und Hoffnungen und welche Bilder einer wünschenswerten Zukunft sie haben. Wir werden auch diese Informationen im weiteren Verlauf auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen.

Die rund 130 unabhängigen Wissenschaftler und Praktiker des Expertendialogs, die seit Frühjahr 2011 in 18 Arbeitsgruppen diskutieren, haben sich ebenfalls mit den Vorschlägen des Bürgerdialogs auseinandergesetzt. Sie werden Ende August 2012 der Bundeskanzlerin ihren Abschlussbericht vorlegen, in dem sie auf den Bürgerdialog und einzelne Vorschläge Bezug nehmen werden. Auch diese Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Ab Herbst können Sie in einem Newsletter erfahren, wie die Vorschläge des Zukunftsdialogs im politischen Willensbildungsprozess diskutiert werden oder welche Ideen sich auf dem Weg der Umsetzung befinden. Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden (https://www.dialog-ueber-deutschland.de/Newsletter).

Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre Mitwirkung. Mit Ihren Erfahrungen und konstruktiven Anregungen haben Sie und die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen wertvollen Beitrag zum Dialog über Deutschlands Zukunft geleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Simons
________________________
Büro der Bundeskanzlerin
Bundeskanzleramt
11012 Berlin

Anmerkung
Ich persönlich finde es sehr gut und bemerkenswert, daß das Büro der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, Bundeskanzleramt, auf eingereichte Vorschläge antwortet. Das hat es so in der deutschen Politik schon lange nicht mehr gegeben. Wir finden das ist ein guter Weg und unterstützen diese Initiative.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter ISBN: 978-3-8442-2969-1.



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Erschreckende Studie: Jeder vierte Arbeitslose wird direkt zum Hartz-IV-Empfänger!

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Studie (15.04.2012 aus FOCUS Online): Immer mehr Menschen fallen nach dem Job-Verlust durch die Maschen des Versicherungssystems. So wird jeder vierte Deutsche sofort Hartz-IV-Empfänger. Bei den Zeitarbeitern ist es fast jeder zweite Arbeitslose – Tendenz steigend.
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Dies hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ausgerechnet, wie die Tageszeitung „Die Welt“ vom Montag berichtet. Jeder vierte Arbeitslose ist 2011 sofort Hartz-IV-Empfänger geworden – vor vier Jahren war es nur jeder fünfte: 26,4 Prozent derjenigen, die ihren Job verlieren, sind im vergangenen Jahr sofort in die Grundsicherung gerutscht. 2008 hat dieser Anteil laut DGB-Experte Wilhelm Adamy noch bei 21,5 Prozent gelegen.

Zwischen 2008 und 2011 stieg die Zahl derjenigen um 18,7 Prozent, die nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit direkt in das Hartz-IV-System rutschten. Der Grund: Sie waren nicht innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate am Stück beschäftigt. Während 2008 noch 621.000 Menschen diesen Anspruch nicht erfüllen konnten, waren es laut dem DGB 2011 bereits 736.800.

Immer weniger Arbeitslose kommen ins Versicherungssystem
Gleichzeitig habe der Anteil derjenigen, die nach dem Arbeitsplatzverlust ins Versicherungssystem gelangen, abgenommen: um 9,5 Prozent zwischen 2008 und 2011. Das Fazit: „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab“; sagte DGB-Experte Wilhelm Adamy der „Welt“. Dabei zahlten vor allem unstetig Beschäftigte zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, erhielten im Risikofall aber oft keinen Versicherungsschutz, so Adamy.

Diese Entwicklung führt der DGB darauf zurück, dass die Arbeitsverhältnisse immer instabiler werden. Die Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld seien für viele zu hoch, sagt Adamy. Eine steigende Zahl von Beschäftigten falle nach dem Job-Verlust durch die Maschen des Versicherungssystems und sei direkt auf staatliche Fürsorge angewiesen. Sie schaffen es nicht, die nötigen Ansprüche schnell genug aufzubauen. Besonders schwierig sei die Situation etwa in der Zeitarbeit: Dort sei im vergangenen Jahr mit 45,2 Prozent fast die Hälfte der Zeitarbeiter, die ihre Beschäftigung verloren haben, direkt zum Hartz-IV-Empfänger geworden.

Der DGB nimmt diese Entwicklung zum Anlass, die Forderung aufzustellen, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung „für alle kurzfristig Beschäftigten zu verbessern“, wie es in einem Positionspapier, das der „Welt“ vorliegt, heißt. Schon nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollen Arbeitslose den Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I bekommen, derzeit müssen sie mindestens zwölf Monate in die Versicherung eingezahlt haben, um sechs Monate Bezüge aus der Versicherung zu erhalten. Zudem will der DGB die Rahmenfrist wieder verlängern, in der dieser Anspruch erworben werden muss. Im Zuge der Hartz-Reformen war die Frist von 36 auf 24 Monate gekürzt worden – diese Reform soll wieder rückgängig gemacht werden. (pie)

Anmerkung von Autor Uwe Melzer: Die Auswirkung auf die Rentensysteme ist noch viel fataler. Eine Studie hat nachgewiesen, dass Billiglohn, Minijobs und die meisten Zeitarbeitsbeschäftigungen dazu führen, dass über Jahrzehnte hinweg nur ein Rentenanspruch von ca. € 139 im Monat erworben wird. Alle diese Menschen, die in Zukunft aus der Billiglohnschiene in die Rente kommen benötigen fast die volle Zuzahlung zu HARTZ IV / SBG II. Dies betrifft Stand heute ca. 8 Millionen Arbeitnehmer. Wie der Staat zukünftiger über HARTZ IV und SBG II diese Renten aufstocken soll und muss ist in der Finanzierung völlig offen. Hier laufen wir in Gefahr, dass der deutsche Staat die Renten irgendwann – in der Zuzahlung – nicht mehr bezahlen kann. Dies bedeutet realistisch, die Schulden der Bundesrepublik Deutschland werden in Zukunft weiter steigen, anstatt verringert.

Der Mindestlohn ist die Rettung aus der Hartz IV Falle!

Das Schlimme ist, dass diese Zahlen inzwischen den Politikern und den Parteien im Bundestag auch bekannt sind. Keiner aber unternimmt etwas dagegen. Wir brauchen wieder Löhne von den Menschen Leben können und später auch eine Rente erhalten – ohne Sozialzuzahlung – von der sie auch leben können. Das geht nur über einen Mindestlohn. Zum Leben wird ein Mindestlohn von € 8,50 Stand heute benötigt. Für eine Rente über der Sozialleistung ist aber ein Stundenlohn von € 10,50 notwendig. Auch das ist bekannt. Trotzdem wird ein solcher Mindestlohn nicht eingeführt.

Der Grund ist, dass sogenannte Sachverständige der Meinung sind, dass durch einen gesetzlichen Mindestlohn in dieser Höhe viele Arbeitsplätze wegfallen würden. Das ist ein Irrtum. Arbeitsplätze werden geschaffen bei guter Wirtschaftslage und Arbeitsplätze werden gekündigt bei schlechter Wirtschaftslage. Allein die Wirtschaftslage regelt die Arbeitsplätze. Die Arbeit muss grundsätzlich von jemand getan werden, egal für welchen Lohn. Ohne Arbeiter (innen) kann auch nicht produziert oder verkauft werden. Die Wahrheit ist, egal wie hoch oder niedrig die Arbeitslöhne sind, das hat keine Auswirkung auf die Anzahl der Arbeitsplätze. Die Anzahl der Arbeitsplätze wird allein durch eine positive oder negative Wirtschaftslage bestimmt. Deswegen würde auch ein Mindestlohn keinen einzigen Arbeitsplatz kosten. Die Folgen sind alle Sozialkassen und die Rentenkassen werden wieder gefüllt. Der Staat erhält mehr Steuern aus Lohn- und Einkommensteuer. Die Menschen können mehr ausgeben und konsumieren, die Einnahmen für den Staat, allein durch die Mehrwertsteuer, steigen. Alle profitieren von einem vernünftigen Lohn.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter ISBN: 978-3-8442-0365-3.



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