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Rente & Altersarmut – Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat!

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In ihrem aktuellen „Alterssicherungsbericht“ (Oktober 2016) warnt die Bundesregierung die Bürger eindringlich vor Altersarmut. Vor allem Geringverdiener müssten endlich mehr für ihre Altersvorsorge tun, um sich für den Ruhestand finanziell abzusichern.

Welch ein Hohn, wie soll ein Geringverdiener von seinem mehr als bescheidenen Einkommen noch Rücklagen für die Alterssicherung bilden können. Er kann nicht und selbst wenn er im bescheidenen Umfang könnte, bekommt er bei der Null-Zins-Politik und den schwindenden Erträgen bei Lebensversicherungen, weniger Geld heraus, als er einbezahlt hat. Allein die Inflation verringert jedes Jahr ein mögliches Kapital. Die Bundesregierung hat unter Schröder mit der SPD und den Grünen im Jahr 2002 über die Hartz IV Einführung und die Abschiebung der Arbeitslosen vom Arbeitsamt und den Jobcentern an Zeitarbeitsfirmen dafür gesorgt, dass dieser Geringverdienerbereich und die nachfolgenden Probleme mit den Renten, erst entstanden sind. Und das seit 14 Jahren.

Die Folge davon ist, dass jetzt die erste Million von insgesamt ca. 10-12 Millionen Geringverdiener in Rente kommen, die heute und zukünftig eine Rente erhalten, die unter der Sozialhilfe bzw. unter dem Hartz IV – Satz liegt. Diese Zuzahlungen zum Hartz IV Satz sind auf Dauer von der Bundesregierung nicht bezahlbar. Während die Renten in den letzten 15 Jahren 3 x gekürzt wurden haben sich die Pensionen für die Beamten mehrfach laufend erhöht. Auch diese überhöhten Pensionen wird der Staat und die Länder in 10 Jahren nicht mehr bezahlen können.

Mit Datum vom 13. Januar 2013 hat der Autor Uwe Melzer bereits eindringlich mit diesem Presseartikel vor Altersarmut bei der deutschen Rente gewarnt. Altersarmut Armut & Rente der Skandal – wenn das Geld fürs Nötigste fehlt! Jeder Fünfte durch Armut isoliert! Vergleich von Pensionen € 2.843 zu den Renten € 805. Im Jahr 2002 hat man bereits mit einem einfachen Taschenrechner die Folgen der Hartz IV – Entscheidung auf die Auswirkung der zukünftigen Renten feststellen können. Aber wir haben Politiker in unserer Regierung, unserem Bundestag und unseren Landtagen, die offensichtlich nicht mit einem Taschenrechner umgehen können.

Ein Rechenbeispiel zu den zukünftigen Renten
Das Rentenniveau bei zukünftig 43 % auf den Bruttolohn bedeutet bei einem Mindestlohn von 8,50 je Stunde, eine Rente von max. € 584,80 monatlich und das aber nur wenn mindestens 42 bis 45 Jahre ein durchlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben war und regelmäßig die Rentenbeiträge bezahlt wurden. Das gilt schon mal nicht für die meisten Frauen, und viele die eine Unterbrechung hatten wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit, oder eine längere Ausbildungszeit absolvierten. Durchschnittlich wird voraussichtlich bei einem Stundenlohne von € 8,50 für die Geringverdiener nur eine Rente von ca. € 490 wahrscheinlichen sein. Bis zur Einführung des heutigen Mindestlohn von € 8,50 je Stunde, wurden aber von 2002 bis 2014 teilweise nur Stundenlöhne über die Zeitarbeitsfirmen von € 5,00 bis max. € 7,20 bezahlt. Mit der Hartz IV Einführung im Jahr 2002 durch die SPD / Grünen Regierung von Bundeskanzler Schröder wurden nachfolgend von den Arbeitsämtern und den Jobcentern die Arbeitslosen einfach an die Zeitarbeitsfirmen abgeschoben. Dort mussten Sie für die niedrigen Stundenlöhne von € 5,00 (Ungelernte) bis € 7,20 (für Facharbeiter) arbeiten, ansonsten verweigerte das Arbeitsamt oder das zuständige Jobcenter die Leistungen für Arbeitslosengeld. Und genau von diesen Geringverdienern kam jetzt die erste Million in Rente. Und jetzt – welch unvorhergesehenes Ereignis – bekommen diese alle eine Rente unter dem Sozialniveau und der Staat muss zuzahlen. Bei den weiteren 10 – 12 Millionen Rentnern (innen) in den nächsten Jahren aus dem Geringverdienerbereich, wird der deutschte Staat das Geld für die Zuzahlung diese Renten nicht mehr aufbringen können. Sollten Sie gar 42 – 45 Jahre nur im Teilzeitbereich z.B. in einem 450 € Job tätig gewesen sein, was auf viele Frauen zutrifft, und was im Handel allgemein üblich ist, dann erhalten Sie nur eine Rente in Höhe von € 193,50 und das auch nur wenn Sie 42 – 45 Jahre gearbeitet haben. Hier darf der Staat für jede Rente ca. 500 – 600 € als Sozialleistung dazu bezahlen. Auch dies wird nicht finanzierbar sein. Das ist leider die tatsächliche und bittere Wahrheit.

Für eine Rente über dem Sozialniveau müsste eigentlich ein Mindestlohn von mindestens € 13,50 – € 17,00 je Stunde eingeführt werden. Und genau dieser Mindestlohn von € 13,50 gibt es bereits mehrheitlich in den EU Staaten und teilweise sogar bis € 17,00. Deutschland als „angeblich reiches Industrieland“ erlaubt sich aber einen Mindestlohn von nur € 8,50 mit nur geringen gesetzlichen Steigerungen. Auch das ist einem Führungsland in der EU nicht würdig!

Laut „Alterssicherungsbericht“ fordert die Bundesregierung von den Bürgern mehr Anstrengungen bei der Altersvorsorge, wenn sie später ihren Ruhestand genießen wollen. Aber ein Geringverdiener kann sich anstrengen und einschränken so weit wie möglich und wird trotzdem nie in der Lage sein für eine spätere Alterssicherung privat vorzusorgen, weil sein Einkommen gerade ausreicht, um seinen täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten und dies bei steigenden Mieten und laufenden Teuerungen.

Obwohl die Bürger mit einem geringen Einkommen (Mindestlohn) gar nicht die Möglichkeit haben Geld fürs Alter anzusparen, sagt die Bundesregierung: „Doch die Bürger müssen dringend mehr für ihre Altersvorsorge tun, warnt die Bundesregierung in ihrem „Alterssicherungsbericht 2016“. Denn sonst werden viele von ihnen im Ruhestand nicht ausreichend finanziell abgesichert sein.“

Das Versorgungsniveau der zukünftigen Rentner werde „ohne zusätzliche Altersvorsorge in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Bericht. Vor allem für Geringverdiener bestehe ein „erhebliches Risiko“ von Altersarmut. Und das hätte man bereits mit einem Taschenrechner im Jahr 2002 wissen können und hätte in der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen steuern müssen. Stattdessen hat man über 3 Rentenreformen die Renten noch weiter drastisch gekürzt und will von den Menschen verlangen bis 76 Jahre zu arbeiten, was bereits öffentlich diskutiert wird.

Gesetzliche Rente allein schützt nicht vor Altersarmut
Ein „Alterssicherungsbericht“ wird alle vier Jahr vom Bundesarbeitsministerium erstellt. Aus dem aktuellen Dokument geht hervor, dass die gesetzliche Rente weiterhin die größte Bedeutung für die Altersversorgung in Deutschland hat.

Anfang 2015 stammten drei Viertel der Altersleistungen an die rund 17 Millionen Menschen ab 65 Jahren aus der Rentenkasse. Knapp ein Drittel der Senioren hat Einkünfte aus anderen Quellen. Am häufigsten sind neben Rente und Pension die Zinseinkünfte. Hinzu kommen die betriebliche Altersvorsorge sowie Zusatzrenten aus privaten Versicherungen.

„Personen mit Wohneigentum weisen ein deutlich höheres verfügbares Einkommen auf als Mieter“, heißt es in dem Bericht. Er beruht auf der Erhebung „Alterssicherung in Deutschland“, die laut Bundesregierung umfangreichste repräsentative Datenquelle zur Einkommenssituation der deutschen Bevölkerung im Alter.

Anmerkung von Autor Uwe Melzer: Hier wird versucht im „Alterssicherungsbericht“ eine negative Nachricht und eine erschreckende Realität für zukünftig ca. 10-12 Millionen von Rentnern, die weniger als Hartz IV erhalten, positiv zu verkaufen.

Denn all diese Geringverdiener (ca. 16 Millionen) verfügen weder über zusätzliche Einkünfte, noch Zinserträge, noch Einkünfte aus Wohneigentum (Immobilien), noch Einkünfte aus einer Betriebsrente, denn diese Geringverdiener hatten in ihrem Arbeitsleben nie die Chance, auch nur wenige Euros auf die Seite zu legen, geschweige denn zu sparen oder zu investieren.

Und damit wird unterstellt, dass die Geringverdiener an Ihrer Situation selbst schuld sind. Nein, der Staat ist Schuld, der die Rentenkassen plündert, das Renteniveau laufend kürzt, die Altersarbeitzeit erhöht von heute 67 auf zukünftig 76 Jahre und dabei sich selbst bereichert durch großzügige und laufende Steigerungen der Beamtenpensionen, die aber in ca. 10 Jahren durch die öffentlichen Haushalte ebenfalls nicht mehr bezahlbar sind (siehe Presseartikel Deutschlands Finanzen).

Vergleich von Pensionen = durchschnittlich € 2.843 im Monat mal 13 Pensionen im Jahr zu den Renten = durchschnittlich im Monat € 805 (Stand Frühjahr 2015). Siehe Presseartikel: Altersarmut & Rente der Skandal!

Laut Bericht sind die Alterseinkommen bei Personen, die im Berufsleben selbstständig waren, deutlich ungleichmäßiger verteilt als bei den abhängig Beschäftigten. Fast die Hälfte der Selbstständigen verfüge im Alter nur über ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro. Und das „Alles“ (Renten für Arbeitsnehmer und Selbständige) wäre vermieden worden, wenn 2002 statt Hartz IV durch die SPD und die Grünen eine einheitliche Bürger-Renten-Versicherung, in der alle (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige etc.) einzahlen, eingeführt worden wäre. Bei dieser Solidarrente bezahlen die Besserverdienenden einen prozentualen Rentenbeitrag ohne Obergrenze, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das ist zum Beispiel ein Standard im Rentensystem der Schweiz, das im Übrigen zu einem Drittel nur aus Steuergeldern finanziert wird. (Autoren: Michael Müller & Uwe Melzer – Quelle: Berlin Journal)

Meldung über Pensionszahlungen von Aktuelle Epoch Times 1. November 2016

Über 7.600 Euro Pension für NRW-Minister pro Monat: Bürger zahlen jährlich 44,2 Millionen Euro für Regierungspensionen

Der Steuerzahler muss 44,2 Millionen Euro pro Jahr für die hohen Pensionen von Regierungsbeamten bezahlen. Im Gegensatz dazu verarmen immer mehr Rentner der Mittelschicht.

Frühere Minister in Nordrhein-Westfalen bekommen die höchsten Pensionen ehemaliger Regierungsmitglieder in Deutschland: Ihre durchschnittlichen Altersbezüge liegen mit über 7.600 Euro sogar um rund 66 Prozent höher als die früherer Bundesminister, berichtet „Bild“ (Dienstag) unter Berufung auf den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. Demnach erhalten nordrhein-westfälische Ex-Regierungsmitglieder 7.642 Euro im Monat an Pension. Dahinter folgen ehemalige Senatoren in Hamburg (6.811 Euro) und Ex-Minister in Baden-Württemberg (6.738 Euro).

Ex-Bundesminister kommen im Durchschnitt auf 4.600 Euro. Insgesamt kostet die Versorgung der 646 ehemaligen Regierungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen in Bund und Ländern die Steuerzahler 44,2 Millionen Euro pro Jahr. Die höchsten Abgeordnetenpensionen werden dem Bericht zufolge in Bayern (3.576 Euro), im Bundestag (3.550 Euro) und in Baden-Württemberg (3.101 Euro) gezahlt.

Insgesamt erhalten 3.907 Abgeordneten-Pensionäre und ihre Hinterbliebenen in Bund und Ländern Ruhegelder. Sie summieren sich auf 130,5 Millionen Euro im Jahr. Die höchsten Durchschnitts-Ruhegehälter unter den Beamten erhalten demnach pensionierte Berufssoldatinnen mit 3.370 Euro.

Staatsdiener in den Ländern erhalten im Durchschnitt 3.260 Euro Pension, in Städten und Gemeinden sind es 3.100 Euro und beim Bund 3.070 Euro. Bei den Sozialversicherungen (zum Beispiel Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) werden den Ruheständler im Durchschnitt 3.000 Euro im Monat gezahlt.

Das FDP-Bundesvorstandsmitglied Lencke Steiner kritisierte die hohen Pensionen: „Es kann nicht sein, dass sich viele Beamte auf ihre Pensionen freuen, während immer mehr Rentner zittern müssen, ob ihre Bezüge zum Leben reichen. Fair ist anders“, sagte sie der Zeitung. (dts)

Alarmierende Studie: Höheres Rentenniveau beseitigt Altersarmut nicht! (23.01.2017)

In der Debatte um die Bekämpfung von Altersarmut hat die Rentenversicherung vor falschen Strategien gewarnt. Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus würde nach Einschätzung der Rentenbehörde bei zwei Dritteln der heute von Altersarmut Betroffenen nicht dazu führen, dass sie auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen.

So mahnt die Deutsche Rentenversicherung in einem Schreiben an den Bundestag, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Die Behörde, die für rund 30 Millionen Versicherte und Rentner zuständig ist, beruft sich dem Bericht zufolge auf eine von ihr geförderte, aktuelle Studie: Danach bezögen rund 24 Prozent der heutigen Empfänger von Grundsicherung im Alter überhaupt keine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Weitere 40 Prozent der Betroffenen erhielten eine gesetzliche Rente von weniger als 400 Euro.

„Es ist inzwischen wohl unstrittig, dass Altersarmut häufig auf konkret benennbare Ursachen zurückzuführen ist, und es zu ihrer Bekämpfung gezielter, an diesen Ursachen orientierter Ansätze bedarf“, zitieren die Zeitungen aus der Stellungnahme. Ein höheres Rentenniveau löse die Probleme von spezifischen Gruppen mit erhöhtem Altersarmutsrisiko dabei nicht.

Flüchtlingskrise & Rente:
Es wird der Familiennachzug gewährt. Eltern kommen, gehen in Rente, haben nie bei uns gearbeitet. 80 % aller Flüchtlinge erhalten Hartz IV und werden auch in Zukunft nicht arbeiten. Gehen in Rente ohne jemals Rentenbeiträge bezahlt zu haben. Bekommen gleiche Renten wie Sozialrente für Deutsche, die 45 Jahre z.B. im Niedriglohnsektor / Teilzeit gearbeitet haben. Damit wird die Rentenkasse geplündert.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

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Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. Das Land steht am Abgrund. (Autor: von Dr. Michael Grandt) Grund 1: Die Staatsschulden sind viel höher, als offiziell verkündet Offiziell belaufen sich die Staatsschulden auf 2,2 Billionen Euro. Doch mit der impliziten (versteckten) Verschuldung, die sich aus der Höhe der zukünftigen staatlichen Zahlungsverpflichtungen wie etwa Renten- und Pensionszahlungen und Aufwendungen für die Sozialsysteme ergibt, liegt diese Verschuldung bei über 6,7 Billionen Euro. In Wahrheit ist die Staatsverschuldung also 3x höher als zugegeben! Grund 2: Deutschland hat bereits die höchsten Schulden in der EU Wir, bzw. Sie als deutscher Steuerzahler sind der „Zahlmeister“ der EU. Doch in Wirklichkeit haben wir die höchsten Schulden aller EU-Länder. Wie passt das zusammen? Ganz einfach: Der Gier-Staat nimmt Ihnen fast 53 Prozent Ihres Einkommens durch Steuern und Abgaben weg! In den EU-Pleite-Ländern Spanien und Griechenland – die von Ihnen als Steuerzahler alimentiert sind – werden rund 10 Prozent weniger Steuern bezahlt als hierzulande. Grund 3: Die EU kostet Deutschland viel mehr als sie uns bringt Die gesamten Aufwendungen die Sie als Steuerzahler für die EU aufbringen beläuft sich auf 2,8 Billionen Euro! Eingerechnet sind Target-Forderungen, Haftungen, Garantien, Bareinzahlungen, Rettungspakete, Überbrückungskredite und Einlagen. Der Vermögensverlust für den deutschen Sparer durch den niedrigen Euro beläuft sich pro Jahr auf 53 Milliarden Euro und der Wohlstandsverlust durch Wirtschaftswachstumsrückgang und deutsches Geld zur Bezahlung der Leistungsbilanzdefizite anderer EU-Länder beträgt 1 Billion Euro! Vergessen Sie also das Argument: Der Euro ist gut für uns. Im Gegenteil, er schadet uns mehr, als dass er uns nützt. Grund 4: Die Gesamtverschuldung ist so hoch wie noch nie Nicht nur unsere Staatsverschuldung ist exorbitant hoch, sondern auch die der anderen Volkswirtschaftlichen Faktoren: Der Finanzsektor steht mit 2,03 Billionen Euro in der Kreide, die Unternehmen mit 1,57 Billionen und die Privat-Haushalte mit derselben Summe. Zusammen mit der Staatsverschuldung von 6,7 Billionen beträgt die Gesamtverschuldung unseres Landes sage und schreibe 11,87 Billionen Euro! Diese Schulden sind mit „normalen“ Mitteln nicht mehr zu tilgen. Grund 5: Der Finanzsektor steht am Abgrund Die Bilanzsumme der deutschen Banken beträgt rund 8 Billionen Euro. Bei einem Ausfall von nur 15 Prozent aufgrund von europäischen Verwerfungen würde sich ein Abschreibungsbedarf von 1,2 Billionen Euro ergeben. Wenn die öffentliche Hand die Risiken schuldenwirksam übernähme würde die Staatsverschuldung um 75 (!) Prozent steigen. Schulden in dieser astronomischen Höhe wären nicht mehr zu bedienen. Die unmittelbare Folge: Zahlungsunfähigkeit. Grund 6: Das Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig Unser Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig, um irgendetwas am Schuldenabbau bedingen zu können. Denn die gesamte Verschuldung und Schuldentilgung ist darauf ausgerichtet, dass ein möglichst hohes Wirtschaftswachstum generiert wird. Was man Ihnen verschweigt: Nur um unsere Staatsschulden tilgen zu können, muss das Wirtschaftswachstum mindestens 1,5 Prozent betragen. Weiter verschwiegen: Seit Einführung des Euro beträgt unser Wirtschaftswachstum im Durchschnitt nur 0,9 Prozent. Das ist ein Rückgang im Vergleich zu den 1960er Jahren um 3,5 Prozent, zu den 1970er Jahren um 2 Prozent, zu den 1980er Jahren um 1,7 Prozent und zu den 1990er Jahren um 0,8 Prozent. Um tatsächlich ein „Wirtschaftsmotor“ zu sein, eine „Lokomotive“, die voran fährt, sollte der Anstieg der Wirtschaftsleistung zwischen 3 Prozent und 5 Prozent betragen – und die ist vollkommen utopisch. Grund 7: Die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu Auch die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ist in Deutschland jedes fünfte Kind unter 15 Jahren armutsgefährdet. Im Klartext: Sie wachsen unterhalb der Armutsgrenze auf. 50 Prozent dieser Kinder leben in Haushalten, die Hartz IV-Leistungen erhalten. Insgesamt sind 2,1 Millionen Jungen und Mädchen arm. Die Armut ist in Deutschland auf einem historischen Höchststand. Rund 12,5 Millionen Menschen sind davon betroffen. Die Armutsquote ist auf 15,5 Prozent gestiegen. „Noch nie war die Armut in Deutschland so hoch“. Dabei haben wir noch eine der höchsten Altersarbeitslosenquote weltweit bei Menschen über 50 Jahre. Es ist in Deutschland fast aussichtslos eine neue Arbeitsstelle zu finden, wenn jemand über 50 Jahre alt ist. Bis auf wenige Ausnahmen gelingt das nicht mehr. Persönlich kennt der Autor Uwe Melzer viele hochqualifizierte Mitarbeiter über 50, mit teilweise mehr als 1.000 Bewerbungen, die bis heute keinen Job mehr erhalten haben. Auch das ist eine bittere Wahrheit. Diese werden, wenn sie länger als 2 Jahre arbeitslos sind, nicht mehr in der Statistik als Arbeitslose geführt. Und wenn dann jemand über 50 eine Arbeitsstelle erhält, dann meistens nur über eine Zeitarbeitsfirma, an die das Arbeitsamt oder Jobcenter verwiesen hat mit dem Mindestlohn von € 8,50. Das wiederum bedeutet sozialer Abstieg bis auf das Hartz IV Niveau und als Folge eine Rente, die nicht zum Leben reicht. Auch das ist Armut. Grund 8: Die Flüchtlingskosten explodieren Das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat in einer Studie errechnet, dass bei einem Scheitern der Integration auf dem Arbeitsmarkt die Aufnahme von 1,1 Millionen Flüchtlinge langfristig bis zu 400 Milliarden Euro kosten würde. Als Kosten der Integration wurden im ersten Jahr 20.000 Euro für jeden Flüchtling angenommen. Allerdings sind die Flüchtlinge meist in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, wonach die Gesundheitskosten exorbitant höher sein dürften. Nicht eingerechnet sind die Kosten für neue Mitarbeiter für das BAMF und der Bundespolizei. Zudem dauert es realistisch gesehen 10 bis 15 Jahre (3 Jahre Sprache lernen, 3 Jahre Ausbildung – aber nur wenn für alle Flüchtlinge auch sofort Deutschunterricht angeboten wird!), bis die Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt eingebunden werden können. Bis dahin werden die Sozialkassen belastet. Das ist ein hochbrisanter, sozialer Sprengstoff für die nächsten 10 Jahre! Grund 9: Deutschland wird immer „unsicherer“ Im Jahr 2015 wurden über 6,3 Millionen Straftaten begangen. Das sind 4,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote beträgt nur 56,3 Prozent (2015: 54,9 Prozent). Die Kriminalität wird höher, die Aufklärungsquote stagniert. Grund 10: Einige Bundesländer stehen bereits vor dem Bankrott Ohne den Länderfinanzausgleich wären einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Saarland) jetzt schon zahlungsunfähig. Grund 11: Die Mittelschicht stirbt Diejenigen, die hierzulande Leistung erbringen werden bestraft, indem sie systematisch zur Kasse gebeten werden. Ausgerechnet die Bevölkerungsgruppe, die am meisten erwirtschaftet, wird durch immer höhere Steuern und Abgaben zerdrückt. Pro Kopf zahlt jeder Deutsche etwa 7.500 Euro im Jahr beziehungsweise 20 Euro am Tag ans Finanzamt. Jedes Jahr verlassen über 150.000 dieser Leistungsträger unser Land. Tendenz auch hier: steigend. Wer aber soll die Kosten, die ich oben aufgeführt habe alle bezahlen, wenn diejenigen, die am Fleißigsten sind nicht mehr zur Verfügung stehen? Grund 12: Eine alternde Gesellschaft und zu geringe Geburtenrate Wenn sich nichts ändert werden bis zum Jahr 2060 die „Rentner (innen)“ über 65 Jahren die Mehrheit der deutschen Bevölkerung stellen. Wir haben in Deutschland eine der geringsten Geburtenraten der Welt, zumindest die geringste Geburtenrate in Europa. Es werden deshalb die heutigen Renten und Pensionen, egal wie das Rentenalter herauf gesetzt wird, nicht mehr bezahlbar sein. (von Autor Uwe Melzer) Presseartikel lesen: Armut & Rente – wenn das Geld fürs Nötigste fehlt! Lesen Sie auch dazu den Presseartikel: Deutschland schafft sich ab – Zahl der Geburten sinkt auf Rekordtief! Grund 13: Wir haben ein völlig falsches Steuersystem Großunternehmen werden in Deutschland steuerlich bevorzugt und entlastet. Der Mittelstand dagegen überhöht besteuert, obwohl dieser 80 % aller Arbeitsplätze und 80 % unsres Bruttosozialproduktes erwirtschaftet. Die überhöhte und ungerechte Steuerprogression belasten übermäßig alle Arbeitnehmer. Es gibt in Deutschland 33.000 Steuer-Paragraphen, die einst Professor Paul Kirchhof auf 146 stutzen wollte, was im Übrigen sehr innvoll gewesen wäre. Ein Herr Merz hat seinen CDU-Fraktionsvorsitz im Bundestag deswegen verloren, weil er ein einfaches 3-stufiges Steuermodell zur Diskussion gestellt hat. Lesen Sie dazu auch die Steuervorschläge von RFD Rettung für Deutschland. Der deutsche Staat gibt jährlich durchschnittlich ca. 25 Milliarden an Subventionsgeldern aus, die alle zum großen Teil abgeschafft gehören. Und das sind nur die wichtigsten Faktoren. (von Autor Uwe Melzer) Grund 14: Für Pensionszahlungen und Rentenzuschüsse gibt es keine ausreichenden Rücklagen (Autor Uwe Melzer) Die Bundesländer und die Bundesregierung werden allein für die Zahlungen der überhöhten Pensionen über keine ausreichende finanzielle Mittel mehr verfügen. Zum Vergleich: Die Durchschnittsrente für einen Rentner aus der freien Wirtschaft inklusive aller besser Verdienenden und der Führungskräfte und Manager beträgt in Deutschland derzeit € 805,– (laut Bericht: „Der Tagesspiegel“ vom 12.06.015). Die Pensionen der Beamten in Deutschland betragen im Durchschnitt monatlich € 2843,– und das überwiegend noch bei 13 Pensionen im Jahr. (www.oeffentlichen-dienst.de vom 10. Juni 2015). Bemessungsgrundlage für Pensionen sind 72 % – 75 % des letzten Bruttogehalt. Bemessungsgrundlage für Rentner sind aber nur 44,3 % auf das durchschnittliche Monatseinkommen und wird jetzt noch auf 43 % abgesenkt. Man könnte auch sagen, dass Beamte in den Parlamenten den Bundeshaushalt als Selbstbedienungsladen sehen. Sie denken zuerst an sich, anstatt an die zukünftigen Finanzen des Bundes (Allgemeinwohl). Kostenfalle der Bundesregierung – Pensionen für Beamte Die Kosten für Pensionen belasten den Bund immer stärker. So beliefen sich die Kosten für die Pensionen und Beihilfen für Beamte und Pensionäre bei Bund, Post und Bahn im Jahr 2012 auf 465,4 Milliarden Euro und steigen seitdem explosionsartig weiter. Fakt ist auch „Pensionen steigen knapp doppelt so stark wie Renten“. Für diese Kosten gibt es keine ausreichenden Rücklagen um diese auch zukünftig finanzieren zu können. Kostenfalle Länder – Pensionen für Beamte Die Haushaltsabschlüsse für 2015 zeigen die Dimension des Problems. Die Länder wenden schon 31,2 Prozent ihrer Personalausgaben für Ruhegehälter und Krankenkostenzuschüsse auf. Bei den West-Ländern sind es im Schnitt fast 35 Prozent, im Osten dagegen nur 8,8 Prozent – weil dort bisher nur relativ wenige Beamte das Pensionsalter erreicht haben. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind nicht unbeträchtlich. Während Bayern unter den West-Ländern mit einer Versorgungsquote im Gesamtetat von 11,8 Prozent am besten dasteht, sind es in Baden-Württemberg schon 12,9 Prozent, in NRW 13,4 Prozent und im maroden Saarland gar 15,7 Prozent. Und die Pensionslasten haben eine beträchtliche Dynamik. Während die Personalausgaben der Länder 2015 im Schnitt um 2,3 Prozent gewachsen sind, stiegen die Versorgungsausgaben um 5,6 Prozent. Besondere Probleme unter den West-Ländern hat Baden-Württemberg – mit einer Steigerung von 7,5 Prozent. Auch diese Kosten in den Ländern gibt es keine ausreichenden Rücklagen um diese auch nur annähernd zukünftig finanzieren zu können. Man könnte auch sagen, dass allein an den Pensionszahlungen die Länder in 10 Jahren im Prinzip zahlungsunfähig sind. Und das schlimmste ist, die Politik in Bund und Land tut dagegen rein gar nichts, außer, dass die Renten immer weiter gekürzte werden. Das Rentenalter auf 76 Jahren heraufgesetzt werden muss, aber die Pensionen werden nicht angetastet. Das ist gegenüber den Rentenempfängern mehr als ungerecht. Siehe auch Presseartikel: Armut & Rente Fazit: Unser Sozialstaat lebt immer mehr auf Pump und steht dicht am Abgrund. Das ist die tatsächliche Lage unseres Landes. Ob Euro-, Schulden-, Banken-, Finanz-, Wirtschafts-, Währungs- oder Flüchtlingskrise: Die Unsicherheit nimmt zu. Lassen Sie sich nicht von dem Politiker-Mantra das da lautet: „Alles ist gut“ für dumm verkaufen. Die Lage in dem sich unser Land befindet war nach dem Zweiten Weltkrieg noch nie so bedrohlich!

Unsere Politiker glauben tatsächlich, dass wir alle diese Probleme über ein jährliches Wirtschaftswachstum lösen können, anstatt die Ursachen für die Staatsverschuldung zu beseitigen. Gibt es nur ein geringes Wirtschaftswachstum oder gar einen Stillstand oder Rückstand, dann erleben wir eine finanzielle Katastrophe.

Die digitale Wirtschaftsrevolution wird Arbeitsplätze überflüssig machen Auch das unsere Wirtschaft Arbeitskräfte und Fachleuchte fehlen und wir diese dringend brauchen und wegen unserer Geburtenrate jetzt durch Zuzug und Flüchtlinge regeln müssen ist ein fataler Irrtum. Die digitale Wirtschaftsrevolution hat erst begonnen und wird in Deutschland und weltweit schlichtweg viele Arbeitsplätze in der Produkten, Verwaltung und bei öffentlichen Ämtern und Einrichtungen überflüssig machen. Diese digitale Wirtschaftsrevolution wird zu einer neuen, hohen Arbeitslosenquote führen. Das könnten wir nur Auffangen durch neue Ideen, Patente, Erfindungen, Entwicklungen, die uns weltweit abgekauft werden. Dafür müssten wir aber erheblich mehr in Bildung investieren und in die Gründung von alternativen Unternehmen, als heute. Und genau das geschieht leider nicht.

So übel sehen die deutschen Finanzen wirklich aus

Nach Aussagen des Finanzministeriums droht Deutschland ein extremes Risiko der Schulden. Eigentlich hätte schon frühzeitiger dagegen gesteuert werden müssen. Der ausgeglichene Bundeshaushalt – die schwarze Null von Herrn Schäuble täuscht Durch die schnelle Überalterung der deutschen Gesellschaft sind wir geradezu unterwegs in eine absolute Staatspleite. Dagegen sind die Schwierigkeiten in mit Renten in Griechenland und den Problemen in Portugal wesentlich geringer, als das Staatsrisiko in Deutschland. Dem Finanzminister Herrn Schäuble steigt sein Blutdruck wenn er die fast täglichen Nachrichten hört, die von immer mehr neuen Forderungen seiner Kollegen berichten. SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks z.B. will erst 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau und dann verlangte sie 1,3 Milliarden. Der Finanzminister, der einen ausgeglichenen Bundeshaushalt erreichte, muss laufend seine Staatsfinanzen verteidigen. Frau Nahles fordert unter anderem eine halbe Milliarde Euro mehr für Soziales. Einen Finanzspielraum hat die Bundesregierung auf längere Sicht nicht mehr. In den vergangenen Wochen und Monaten hat das Bundesfinanzministerium verschiedene Finanzrisiken beleuchtet und heraus kam eine Studie, die zeigt, welche Folgen die Alterung der Gesellschaft für die Entwicklung des Staatshaushaltes hat. Egal, welche Faktoren man zugrunde legt: die Auswirkungen dieses Tragfähigkeitsberichts sind weit mehr als dramatisch. Die negativen Auswirkungen im ungünstigsten Fall Ohne frühzeitiges Gegensteuern führt die demografische Alterung zu einer überhöhten Schuldenentwicklung, die den Staat im Prinzip handlungsunfähig macht. Der Schuldenstand der Bundesregierung wird nur dann unter der Maastricht-Grenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung bleiben, wenn sich z.B. die Geburtenrate mehr als positiv nach oben entwickeln würde, was derzeit aber absolut nicht der Fall ist. Neben anderen Faktoren wäre die Folge, dass der Schuldenstand dagegen bis zum Jahr 2060 auf ca. 220 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen wird. Die Grundlage der Berechnungen ist die demografische Entwicklung von heute und für die nächsten Jahrzehnte. Im Jahr 2013 war knapp ein Drittel der Deutschen älter als 65 Jahre. Dagegen wird im Jahr 2060 fast jeder zweite Deutsche zu den über 65-Jährigen zählen. In einigen Jahrzehnten stellen diese „Rentner (innen)“ in Deutschland auf jeden Fall die Mehrheit in der Bevölkerung. Deutschland steht damit vor fast nicht zu bewältigten finanziellen Schwierigkeiten. Es arbeiten immer weniger Bürger und es gibt weniger Steuereinnahmen. Die Einnahmen der Sozialsicherungssysteme nehmen ab und gleichzeitig zahlt der Staat mehr Leistungen aus der Renten- und Pflegeversicherung. Der Ausweg: Mehr Einnahmen oder brutale Einschränkungen Die Ausgaben für Renten von heute 9,3 Prozent am BIP (2015 Bruttoinlandsprodukt 3,03 Billionen Euro) steigen bis 2060 auf 11,3 – 12,6 Prozent. Die Kosten der Pflegeversicherung verdoppeln sicht fast von heute 1,0 auf ca. 1,8 oder sogar bis 2,5 Prozent. Auch die Krankenversicherungen steigen von heute 7,0 Prozent auf ca. 7,8 Prozent. (Aber ohne das Flüchtlingsrisiko). Auch nehmen die Ausgaben der der Pensionszahlungen für Beamte übermäßig zu: von heute 2,1 auf bis zu 3,5 Prozent. Diese Kostensteigerungen kann der Staat nur mit erheblichen Mehreinnahmen finanzieren oder es gibt brutale Einschränkungen. Die Bundesregierung erzielte 2015 einen Überschuss von 12,1 Milliarden Euro Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung einen Haushaltsüberschuss von 12,1 Milliarden Euro erwirtschaftet. Damit sollen Rücklagen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gebildet werden. Damit die Staatsfinanzen tragfähig sind, sollten die Primärsalden (um Zinsausgaben bereinigten) sofort um 1,2 Prozent des BIP (2015 Bruttoinlandsprodukt 3,03 Billionen Euro) verbessert werden. Im negativsten Falle ist ein Anpassungsbedarf von 3,8 Prozent notwendig. Solche tiefen Einschnitte sind realistisch nicht zu machen. Im Besten Fall müsste die Bundesregierung sofort in jedem Jahr mindestens sieben Milliarden Euro weniger ausgeben oder entsprechend erheblich mehr einnehmen. Es kann sich unter allen negativen Kriterien sogar ein jährlicher Zusatzbedarf von bis zu 23 Milliarden Euro ergeben. Dagegen ist das Kostenrisiko aus der Flüchtlingskrise wesentlich geringer Es wurde berechnet, was geschieht, wenn die bisherige Finanzpolitik unverändert bleibt. Alle Fakten der Grundlagen sind realistisch, weil angenommen wird, dass die Ausgaben dauerhaft nicht höher werden, als die Wirtschaftsleistung pro Bürger. Die Flüchtlingskosten sind dabei nicht das große Problem. Wenn von den in 2015 angekommenen Flüchtlingen etwa 500.000 dauerhaft im Land bleiben und eine gute Arbeitsmarkteingliederung möglich ist, dann entstehen keine Mehrkosten. Ist dies nicht der Fall erhöht sich zusätzlich die Tragfähigkeitslücke. Der Staat kann finanziell eine Einwanderung von 500.000 Menschen langfristig verkraften. Allerdings würde ein dauerhaft höherer Zuzug von Flüchtlingen den negativen Effekt verstärken. Bis Oktober 2016 gibt es aber seit Januar 2015 mindestens ca. 1,2 Millionen Asylanten (legale & illegale). Das bedeutet, dass die Mehrkosten für 700.000 Flüchtlinge (lang- und mittelfristig auch Hartz IV Zahlungen) nicht durch den Haushalt der Bundesregierung und der Länder gedeckt sind. Das Finanzministerium hat ein fast nicht lösbares Problem – was würde helfen? Eine höhere Geburtenrate mit mehr Babys entfaltet seine Wirkung langsam und könnte aber bis zum Jahr 2060 einen guten finanziellen Beitrag zur Schließung der Finanzlücke leisten. Aber was tun wir?

Ca. 100.000 ungeborene Babys werden in Deutschland jährlich abgetrieben und auf dem Altar der Frauenkarrieren und der sogenannten Gleichberechtigung von Mann und Frau geopfert.

Ungeborene Babys werden überwiegen aus zwei Gründen umgebracht: 1. Frauenkarriere und zweitens finanzielle und soziale Nöte.

Nach seriösen Berechnungen könnten wir statt dem Flüchtlingszuzug für unser Babyproblem und der angeblich fehlenden Arbeitsplätze für die gleichen Kosten jeder Mutter in Deutschland pro geborenes Kind einen Betrag von € 25.000 bezahlen. Das würde dann tatsächlich helfen. Stattdessen wird das Kindergeld um 2 Euro im Monat erhöht. Welch ein Hohn gegen die „Würde des Menschen = gilt auch für das ungeborene Leben“. Lesen Sie dazu auch den Presseartikel bei WordPress von Autor Uwe Melzer vom 11. Juli 2012: Deutschland schafft sich ab – Zahl der Geburten sinkt auf Rekordtief! Job und Familie Es geht immer nur um die Jobs und weniger um die Familien. Der Job steht immer an erster Stelle. Es geht nicht um die Familie, es geht nicht um Mütter und Kinder, es geht immer nur darum wie schwierig es angeblich sei Job und Familie zu vereinbaren. Dafür wurde von Familienministerin Schwesig ein Bündnis von Politik und Arbeitgebern ins Leben gerufen, die aber alle an der falschen Stelle ansetzen. Problem ist: mit einem Mindestlohn von € 8,50 kann keine Familie unterhalten werden. Damit erwirtschaftet man in Deutschland gerade mal eine Rente von ca. 489 € im Monat, stand heute. Bei 10,50 € im Monat erhalten Sie gerademal eine Rente in Höhe der Sozialhilfe von ca. € 700, aber das alles nur bei mindestens 42 – 45 Jahren Beitragszahlungen. Für eine Rente über dem Sozialhilfesatz benötigen wir in Deutschland einen Mindestlohn von € 13,50. Deshalb gibt es in mehreren EU-Staaten exakt diesen Mindestlohn von € 13,50 und teilweise bis zu € 17,00. Mit einem vernünftigen Mindestlohn von € 13,50 – € 17,00 könnten viele Mütter zu Hause bleiben und Ihre Kinder bis zum Schulalter sorglos betreuen und anschließen mit weit weniger Leistungsdruck wieder arbeiten gehen. Das wäre eine wirklich sinnvolle Lösung. Dagegen setzt man in der Politik darauf immer mehr Frauen ins Arbeitsleben bringen zu müssen. Weiter wird davon ausgegangen, dass der medizinisch-technische Fortschritt zu einem längeren und gesunderem Leben führt und dadurch die Gesundheitsausgaben gesenkt werden. Und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von heute 67 wird bis zum 76. Lebensjahr diskutiert. Kreative Ideen unserer Politiker oder echte Lösungsvorschläge, wie eine Bürger-Renten-Versicherung in der alle (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige etc.) einzahlen, sind dagegen leider Mangelware. Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen! Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress Quellen: Alle Informationen stammen aus öffentlichen Nachrichten, Tageszeitungen und offiziellen Mitteilungen der Bundesregierung. Auf einen Einzelnachweis haben wir verzichtet, weil immer wieder Abmahnkanzleien Klagen einreichen, auch wenn nur aus irgendeinem Bericht etc. zitiert wird. Auch das ist ein großes Übel und traurig für die Rechtsanwälte, die so ihr Geld verdienen müssen. Rente & Altersarmut – Bundesregierung warnt In ihrem aktuellen „Alterssicherungsbericht“ (Oktober 2016) Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat! Welch ein Hohn, wie soll ein Geringverdiener von seinem mehr als bescheidenen Einkommen noch Rücklagen für die Alterssicherung bilden können. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress Diese beiden Presseartikel von Autor Uwe Melzer beinhalten ebenfalls einen hohen sozialen und gesellschaftlichen Sprengstoff. Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!< /a> Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen: Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download *** Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument. Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3. 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Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde!

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Wir geben hier einen offenen Brief des bekannten Publizisten Dr. Hans Penner wieder, in dem dieser in 15 Punkten darlegt, wie Angela Merkel die Islamisierung Deutschlands fördert. (Autor: davidbergerweb)

Frau Dr. Merkel,
verantwortungsbewusste Bürger erkennen zunehmend, daß Sie mit Hilfe der Medien die Bevölkerung bezüglich Ihrer politischen Absichten täuschen. Sie bekämpfen islamkritische Politiker, die sich für die Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates engagieren.

Es ist hinreichend belegbar, daß Sie den Islam in Deutschland wie folgt fördern:
1. Sie haben den verfassungswidrigen Islam legitimiert und zum Bestandteil Deutschlands erklärt (Ihre Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland.
2. Unter Ihrer Regierung ist die islamische Scharia in unsere Rechtssprechung eingedrungen.
3. Unter Ihrer Regierung sind eine islamische Subkultur und islamische Stadtviertel entstanden, die der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen sind.
4. Unter Ihrer Regierung sind islamische Lehrstühle entstanden.
5. Unter Ihrer Regierung wurde islamischer Schulunterricht eingeführt.
6. Unter Ihrer Regierung werden christliche Elemente aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
7. Unter Ihrer Regierung hat die CDU ihre christlichen Prinzipien aufgegeben.
8. Unter Ihrer Regierung macht die CDU mit einer von einem Moslem geleiteten Partei (Grüne) gemeinsame Sache.
9. Unter Ihrer Regierung hat die islamische Kriminalität stark zugenommen.
10. Unter Ihrer Regierung werden in Deutschland Juden von Moslems verfolgt.
11. Unter Ihrer Regierung belastet der Islam zunehmend unser Sozialsystem.
12. Unter Ihrer Regierung prägt die islamische Mode zunehmend das Bild der Öffentlichkeit.
13. Unter Ihrer Regierung sind islamische Speisevorschriften in öffentliche Einrichtungen eingedrungen.
14. Unter Ihrer Regierung werden Politik und öffentliche Einrichtungen vom Islam unterwandert.
15. Unter Ihrer Regierung erfolgt eine unkontrollierte Immigration von Moslems.

Mit Hilfe der Medien informieren Sie die Bevölkerung gezielt falsch über den Islam. Die Realität sieht so aus:
– Die meisten politischen Konflikte werden vom Islam hervorgerufen!
– Der Islam strebt die Judenvernichtung an wie einst der Nationalsozialismus.
– Der Islam ist in die christlich-abendländische Werteordnung nicht integrierbar.
– Islam ist die Unterwerfung unter die Lehre des Mohammed.
– Die Lehre des Islam ist im Koran unabänderlich festgelegt und nicht reformierbar.
– Der Islam misst dem Koran göttliche Autorität bei.
– Im Ramadan feiert der Islam die Herabsendung des Korans vom Himmel auf Mohammed.
– Der Islam kann nicht durch das Verhalten der Moslems in der Diaspora beurteilt werden.
– „Euro-Islam“, „demokratischer Islam“ oder „deutscher Islam“ sind Phantasien.
– Es gibt keinen Unterschied zwischen Islam und dem Islamismus, der angewandter Islam ist.
– Der Islam ist verfassungsfeindlich, weil er die UN-Menschenrechte-Charta bekämpft.
– Der Koran fordert die Ausbreitung des Islam mit Gewalt.
– Der Koran verbietet bei Strafe die Religionsfreiheit.
– Der Koran fordert die Körperstrafe.
– Der Koran verbietet die Trennung von Staat und Religion.
– Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau
– Der Koran fordert für den Islam die Weltherrschaft im religiösen, wirtschaftlichen und politischen Bereich.
– Der Koran fordert dazu auf alle „Ungläubigen“, also Nichtmuslime zu töten, wo auch immer sie zu finden sind.
– Islam & Koran & Scharia sind grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

Quelle:
philosophia perennis – Ein Blick auf die Welt mit von der philosophia perennis geschärften Augen.

Alle diese Aussagen können durch die entsprechenden Suren im Koran bestätigt werden. Der Autor Uwe Melzer hat den Koran und die Bibel gelesen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass im Koran genau das Gegenteil steht, von dem was in der Bibel steht. Hierzu nur ein kleines Beispiel:

Bibel: Liebet Eure Feinde, tut Gutes denen, die euch hassen.
Koran: Tötet alle „Ungläubigen“ (alle Nichtmuslime), wo immer ihr sie auch findet.

Das zentrale Thema der Bibel ist Liebe und Vergebung. Deshalb kommt das Wort „Liebe“ auch 324 Mal in der Bibel vor. Aber nicht ein einziges Mal im Koran vor.
Das zentrale Thema im Koran ist Gehorsam, Unterdrückung, Gewalt und Hass.

Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia mit Aufruf zum Krieg, Mord & Totschlag, Folterung und Verstümmelungen. Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Der Islam hat damit auch sein Recht auf Religionsfreiheit verwirkt. Der Islam gehört deswegen in Deutschland verboten, wenn die Politik in Deutschland konsequent wäre.

Dazu passt auch die Aussage von unserem Bundespräsidenten Herrn Gauck, dass er sich auch einen Muslim als Bundespräsidenten vorstellen könnte. Berlin 14,10.2016: Für den scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck ist es vorstellbar, dass ein Muslim sein Nachfolger werden könnte. Dem „Evangelischen Pressedienst“ sagte er: „Das will ich in Zukunft nicht ausschließen.“

Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.

Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –


Lesen Sie dazu auch diese Presseartikel über Erdogan und die Türkei von Autor Uwe Melzer:
14.02.2018 Erdogan & Türkei rekrutieren tausende von Ex-IS-Kämpfern für Ihren schmutzigen Krieg und Völkermord gegen die Kurden! Bericht lesen
14.12.2017 Seit 22.01.2015 ruft der türkische Staatspräsident Erdogan jährlich bis heute immer wieder öffentlich zum Krieg gegen Israel auf. Bericht lesen
24.07.2017 Türkei: Erdogans Besessenheit, Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden! Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem. Bericht lesen
15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: Bericht lesen
08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS Bericht lesen
17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! Bericht lesen
27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. Bericht lesen
14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: Bericht lesen
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: Bericht lesen
08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. Bericht lesen
01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! Bericht lesen
22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. Bericht lesen

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!

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Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc. ……

Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung. (Autor: Michael Brückner) Die Krankenkassen brauchen wieder einmal Geld. Mindestens 1,5 Milliarden Euro fehlen in ihren Kassen. Einer der Haupt-Kostentreiber sind die Folgen der Flüchtlings-Tsunamis. Mittlerweile haben weit über 1,5 Millionen Migranten Anspruch auf ärztliche Versorgung in Deutschland. Natürlich haben Sie nie einen Euro in das deutsche Gesundheitssystem eingezahlt. Und da es eben nicht hochqualifizierte Ingenieure und Fachärzte, sondern zu über 70 Prozent Ungelernte sind, die vor allem in die Bundesrepublik strömten, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich an dieser weitgehenden Gratis-Versorgung viel ändern könnte. Um das Finanzloch im Wahljahr zu stopfen, erhalten die Krankenkassen auf Beschluss der Bundesregierung eine Finanzspritze von 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds. Damit mögen sich die politisch Verantwortlichen zwar über den Wahltag retten (»Wir schaffen das«), an dem eigentlichen Problem ändert dies jedoch nichts. Experten erwarten eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen hat errechnet, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den nächsten dreieinhalb Jahren von aktuell 1,1 Prozent auf 2,4 Prozent des Einkommens steigen dürfte. Bislang war die GKV nur von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,8 Prozent im Jahr 2019 ausgegangen. Seit Anfang 2015 beträgt der Grundbeitrag für die GKV 14,6 Prozent des Einkommens. Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 7,3 Prozent. Darüber hinaus können die Krankenkassen einen weiteren sogenannten Zusatzbeitrag erheben, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Wie hoch dieser Beitrag ausfällt, kann jede Krankenkasse selbst entscheiden. In diesem Jahr liegt die Spanne zwischen 0 und 1,7 Prozent. Daraus ergibt sich ein Durchschnitt von 1,1 Prozent. Heute zahlt ein Arbeitnehmer mit einem beitragspflichtigen Einkommen von 1960 Euro im Schnitt einen Zusatzbeitrag von 21,76 Euro pro Monat. Nach Berechnungen des Wissenschaftlers Jürgen Wasem könnte sich dieser Aufwand bis 2020 mehr als verdoppeln. Dann müsste ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 2261 Euro schon einen Zusatzbeitrag von monatlich fast 55 Euro an seine Krankenkasse abführen. Das Ende der Willkommenskultur Daneben belastet die große Zahl von tatsächlichen oder nur vermeintlichen Flüchtlingen natürlich auch die Rentenkasse. Im vergangenen Jahr wurde den Deutschen von ihrer Regierung und deren Claqueuren in den Medien noch erzählt, die Zuwanderung sei sozusagen der Königsweg zur Lösung der demographischen Probleme in der Rentenversicherung. Wer erinnert sich nicht an Propagandasprüche wie diesen: »Flüchtlinge sichern unsere Rente«? Hinter vorgehaltener Hand (man will ja schließlich nicht »politisch inkorrekt« sein) räumen die Verantwortlichen in den Kommunen heute ein, dass allenfalls zehn Prozent der in Deutschland eingefallenen Asylanten so gut integriert werden können, dass sie in der Lage sind, dauerhaft zu arbeiten und dadurch Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Anders formuliert: Rund neunzig Prozent sind in unsere Sozialsysteme eingewandert und dürften uns sehr lange auf der Tasche liegen. »Wir schaffen das« – über diesen Satz der Kanzlerin wird mittlerweile allenthalben kontrovers diskutiert. Immerhin schon mal ein Fortschritt gegenüber der »Refugees-welcome«-Trunkenheit im Herbst vergangenen Jahres. Doch analysieren wir den Satz »Wir schaffen das« einmal auf ganz einfache Weise. Wer ist »wir«? Und was ist »das«? »Wir« – das ist nicht die Elite aus Politik und Wirtschaft, die noch vor wenigen Monaten geradezu verzückt die Flüchtlings-Karawane begrüßte und von den großen Chancen für Deutschland schwadronierte. »Wir« – das sind natürlich die Steuer- und Sozialabgabenzahler, die kräftig zur Kasse gebeten werden. Die Realität ist auch, dass nur ca. 20 % aller Flüchtlinge tatsächlich hilfebedürftige Kriegsflüchtlinge sind. 80 % der Flüchtlinge dagegen sind „nur“ Wirtschaftsflüchtlinge oder kommen aus anderen Gründen nach Deutschland. Normal wäre es, dass diese überwiegend jungen Männer in Ihren Ländern gegen den Terror und gegen den IS kämpfen oder helfen ihre wirtschaftlich schwachen Länder aufzubauen. Bei den Kurden kämpfen junge Frauen gegen den IS. Bei uns dagegen erhalten junge, arbeitsfähige und wehrfähige Männer Asylunterhalt und Hartz IV für das Nichtstun. Das entnehmen Sie allein den offiziellen Zahlen der UNHCR (UN-Flüchtlingshochkommissariat untersteht der UN-Generalversammlung), dass 75 % der Flüchtlinge Männer zwischen 19 und 45 Jahren sind. In unseren Medien und Fernsehnachrichten werden aber immer nur die Vorzeigeflüchtlingsfamilien mit Kinder und einem relativ gut gebildeten Vater gezeigt. Und genau das passt mit der Realität und der Wirklichkeit in unseren Asylantenheimen und dem Arbeitsmarkt nicht zusammen. Die steigenden Beiträge für die Krankenkassen sind dabei erst der Anfang. Und »das« kann nur bedeuten, Deutschland zu einer Art Weltsozialamt zu transformieren, in der Hoffnung, dass sich aus der großen Zahl von Zuwanderern irgendwann billige Arbeitskräfte für die Industrie rekrutieren lassen. Warum in fernen Ländern für Hungerlöhne produzieren, wenn man potenzielle Arbeitskräfte importieren kann – selbst wenn es nur zehn Prozent der Zuwanderer sind? Man brauche hierzulande eben auch minderqualifizierte Arbeitskräfte, heißt es nun plötzlich aus Kreisen der Wirtschaft, nachdem man – Überraschung! – plötzlich feststellen musste, dass es eben doch keine Facharbeiter, Ingenieure, IT-Spezialisten und Ärzte sind, die uns mit ihrer Zuwanderung bereichern. Nach Lage der Dinge dürften noch unsere Kinder und Enkel ihre Freude daran haben, die Willkommenskultur der deutschen Kanzlerin und ihrer karriere- und machtorientierten Vasallen zu finanzieren. Nach Schätzungen des Wirtschaftswissenschaftlers Bernd Raffelhüschen könnten die Folgen der Zuwanderung im schlimmsten Fall ein Finanzloch von bis zu 1,5 Billionen Euro in die öffentlichen Kassen reißen. Radikale Steigerung der Arbeitslosenzahl Hartz IV in Verbindung mit Migranten und Ausländern am aktuellen Beispiel von Österreich. Und das wird bei uns in Deutschland noch viel dramatischer werden! (Autor: Uwe Melzer) Aktuelle Flüchtlingszahlen in Deutschland am 31.08.2016 Mehr als 222.264 neue Flüchtlinge seit Jahresbeginn 2015. Prognose 2016 lautet auf drei Millionen Flüchtlinge. Aktuell sind fast 1.200.000 Flüchtlinge in Deutschland. Bis Ende 2015 sind somit mehr Flüchtlinge registriert worden als vom Bund offiziell vorausgesagt. Die Prognose der Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel lautete auf 800.000 Flüchtlinge in 2015. Tatsächlich wurden am Jahresende 2015 genau 1.091.894 Asylsuchende mit der vom BAMF zur Verteilung der Asylsuchenden verwendeten Software EASY erfasst. CDU-Innenexperte Armin Schuster sagte im Zusammenhang mit der 2016 beabsichtigten Einschränkung des Familiennachzuges von Asylbewerbern: „Ich kenne keinen Amtsleiter einer Ausländerbehörde, der nicht sagt, wir müssten statt mit einer mit drei Millionen Flüchtlingen rechnen.“ Den kompletten Flüchtlingsbericht können Sie hier nachlesen: Flüchtlingsbericht 2016 Hier lesen: Das sollte unsere Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland jetzt tun! Keine Rendite, sondern langfristig Kosten »Eine ungesteuerte Zuwanderung bringt dem Land keine fiskalische Rendite, sondern kostet dauerhaft«, stellt goldrichtig Michael Eilfort von der Stiftung Marktwirtschaft fest. Das Qualifikationsniveau der Zuwanderer liege deutlich unter dem der deutschen Bevölkerung. Selbst wenn es also gelingt, eine nennenswerte Zahl von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt zu integrieren, werden sie überwiegend in schlecht bezahlten Jobs arbeiten und somit nur sehr geringe Steuern und Sozialabgaben zahlen. Vor diesem Hintergrund dürften auch die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren verdutzt feststellen, dass sie immer mehr einzahlen müssen, aber immer weniger herausbekommen. Mit ihren Minibeiträgen zur Rentenversicherung wird der kleine Teil der beschäftigten Migranten dieses Problem nicht lösen, sondern sogar verschärfen, weil auch diese Beschäftigten Rentenansprüche aufbauen. Der Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding empfiehlt den Deutschen schon mal einen bescheideneren Lebensstil, den man im Alter durchhalten könne. Altersarmut Armut & Rente der Skandal – wenn das Geld fürs Nötigste fehlt! Bereits am 19.01.2013 warnten wir vor der Altersarmut! Jeder Fünfte durch Armut isoliert! Vergleich von Pensionen € 2.843 zu den Renten € 805. (Autor: Uwe Melzer) Sonderbar, in einem erfolgreichen Land mit boomender Wirtschaft sollen die Bürger den Gürtel enger schnallen. Warum nur? Allen, die Antworten auf diese spannende Frage suchen, sei abschließend Bruno Bandulets neues Buch Beuteland empfohlen. Eine weitere Folge werden bürgerkriegsähnliche Zustände sein! Durch die sozialen Eingriffe in das deutsche Krankenkassen- und Rentensystem, inklusive der massiv erhöhten Anzahl von Hartz IV Beziehern bei den Migranten und Asylanten wird es in Deutschland erhebliche soziale Spannungen geben. Dazu kommt, dass sich die überhöhten und utopischen Erwartungen von vielen Asylanten nicht erfüllen werden. Das wird zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen. Erste Vorboten davon waren die sexuellen Übergriffe in der Sylvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen Großstädten und die Angriffe von Asylanten gegen deutsche Bürger am 15.09.2016 in Bautzen. Es ist die Ruhe vor dem Sturm. Unser bequemes und sicheres Leben in Deutschland wird in den nächsten 2 bis 3 Jahren enden. Nur eine radikale Wende in unserer Sozialpolitik und in der Flüchtlingspolitik könnte das vielleicht noch verhindern. Aber genau das wird mit den heutigen regierenden Parteien nicht geschehen. (Autor: Uwe Melzer) Dazu kommt noch, dass wir teilweise unkontrolliert islamischen Terror nach Deutschland und Europa importieren! Das hat sich mit Meldungen vom 17.09.2016 bestätigt, als einige Bundesländer bestätigten, dass vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigte Asylanträge genehmigt wurden, obwohl die vorgelegten syrischen Pässe gefälscht waren. Es ist davon auszugehen, dass mindestens einige hundert anerkannte „syrische“ Asylanten keine Syrer sind und niemand weiß, wer diese Personen tatsächlich sind und woher sie wirklich stammen und mit welchen Zielen diese Personen sich in Deutschland aufhalten. Nur ein Presseartikel von vielen von ntv dazu! Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download *** Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument. Lesen Sie auch dazu den aktuellen Presseartikel zu der zukünftigen Finanzlage der Bundesrepublik Deutschland: 14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt! Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3. Rettung & Vision für Deutschland E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

Systematische Islamisierung in Europa – Die raffinierte Strategie des Islam

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Autor: Mahin Mousapour
Menschen in Europa sollten informiert sein, dass sehr wohl an der Ausbreitung des Islam gearbeitet wird. Politischer Islam hat eine sehr raffinierte Strategie, wie folgt:

1. Verbreitung durch islamische Organisationen, führende Personen islamischer Verbände, Prediger in Moscheen und gebildete, studierten Personen, die in den Medien, in Behörden, in der Politik etc. arbeiten oder sich als Sprecher für den Islam vorstellen und den Islam als friedliche, moderne Religion repräsentieren.

2. Ihre Methode ist es, zuerst die Moslem als Opfer der Gesellschaft darzustellen und den Staat, die Gesellschaft und die Regierung zu beschuldigen für die Ziellosigkeit und das gesellschaftliche Versagen junger Muslime, die sich ISIS anschließen. Die Frage bleibt offen, warum junge Männer mit denselben Problemen aus Polen oder Griechenland oder Kroatien sich der Isis nicht anschließen.

3. Nach der indirekten Schuldzuweisung, dass die Gesellschaft es nicht geschafft hat, Muslime hier zu integrieren, bieten sie Islamunterricht in den Schulen – als Lösung des Problems! Zurzeit wird in Schulen in Köln und Berlin bereits Islam unterrichtet!

Die ISIS hat mehrere Male gezeigt, dass ihre Existenz auf dem Koran und der Lebensweise ihres Propheten Mohammad basiert. Sie folgen dem Koran. Leider werden nicht die feindseligen Verse in den Schulen behandelt, sondern die medinaischen Suren, wo Mohammed aus lauter Angst vor seinen Feinden friedliche Verse gegeben hatte.

4. Die Mitglieder der Islamischen Vereine, Gebetshäuser und Moscheen sind sehr aktiv in den Asylheimen. Sie behaupten, dass sie den Flüchtlingen bzw. den Muslimen helfen, sich hier zu integrieren. Sie stellen sich als diejenigen dar, welche die Integration in Deutschland vorantreiben, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Sie missionieren ganz stark die Menschen in den Asylantenheimen. Sie arbeiten hier ganz gewaltig an der Ausbreitung des Islams.

5. Die islamische Paralleljustiz regelt hier ihre rechtlichen Angelegenheiten wie Ehe-, Familien– und Erbrecht nach dem Gesetz der Scharia. Sie heiraten hier viele Frauen (unter 18 Jahre alt)und werden auch mit Hartz IV unterstützt. Die Demokratie wird hier missbraucht.

6. Forum am Freitag 17.06.2016: Ein Programm bei „ZDF info“, in dem erklärt wird, dass Muslime von islamischen Pflegern/-innen betreut werden wollen. Anscheinend fühlen sich die Muslime wohler bei islamischen Pflegern.

Ich bin nicht dagegen, aber meiner Meinung nach spricht es gegen deutschsprachige Arbeitnehmer sowie gegen das Integrationsprogramm in Deutschland. Das Ziel der Sendung war, uns verständlich zu machen und zu betonen, dass islamische Arbeitnehmer hier notwendig sind.

7. Der Bau von Moscheen hier wird vorangetrieben, während christliche Gemeinden in vielen islamischen Ländern große Schwierigkeiten haben, Ihren Gottesdienst zu feiern. Mehrere Kirchen sind im Iran geschlossen oder mit Bulldozern dem Boden gleich gemacht wie in der Stadt Kerman.

8. Zunehmend versuchen Muslime, hier mehr Freiheit zu haben, um ihren Glauben zu praktizieren.

9. Harmlose Kruzifixe in Schulklassen wurden abgeschafft, stattdessen werden tiefgründige Islamunterrichte in den Schulen erteilt. Verstärkter Gebetsruf wird am Tag durch Lautsprecher in jeder kleinen und großen Stadt eingerichtet, bei dem Koranverse zitiert werden.

10. Zunehmend wird das islamische Recht an Gerichten durchgesetzt. Hier werden die Rechte von Muslimen zum ungehinderten Praktizieren ihres Glaubens gestärkt: z. B. Erlaubnis der islamischen Form des Schächtens.

11. Muslime bemühen sich, einflussreiche Positionen in Wirtschaft, Politik, Kultur etc. zu erreichen, auch auf diesem Weg gewinnt der Islam an Einfluss und Macht.

12. Das Internet, Videoplattformen und Chatforen werden genutzt, um über den Islam zu informieren und vor allem junge Menschen von seiner Wahrheit zu überzeugen und für diese Religion zu gewinnen.

13. Viele Muslime setzen sich mit starker Überzeugung und großem Eifer für ihre Religion ein. Manche bringen dabei ihre Erwartung, Europa in nächster Zeit für den Islam gewinnen zu können, mit starken Worten zum Ausdruck. Der Islam versklavt seine eigenen Anhänger Männer und Frauen. Alle sind Sklaven des Islams.


Presseartikel lesen: Islamisierung: Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen von Europa!

Die gebildeten Islamisten bzw. die Kopftuchträgerinnen, die sich sehr freundlich und schlagfertig bei den Debatten im Fernsehen präsentieren, wollen den Islam als modern und aufgeklärt vorstellen. Sie gehorchen selbst Allah im Koran immer noch mit Kopftuch (Symbol der Gehorsam). Ungehorsam treibt laut Koran die Muslime in die Hölle.

Im Islam werden Nicht-Muslim sehr abwertend angesehen, da der Koran für sie ein Todesurteil ausgesprochen hat. Man darf den Koran nicht uminterpretieren oder umdeuten, um diese Versen zu mildern.

Buddhisten zum Beispiel missionieren ganz stark, aber sie wollen nicht herrschen, und sie bedrohen niemanden. Christen mit buddhistischem Hintergrund werden nicht verfolgt.

In islamischen Ländern müssen Christen um ihr Überleben kämpfen, hier aber bekommen Muslime immer mehr Rechte durch ihre Parallelgesellschaft, und wenn wir (Nicht-Muslime) den Islam oder die Koranverse in Frage stellen, werden wir, besonders leider von deutscher Seite mit einer falschen Toleranz, stark kritisiert. Somit brauchen Muslime sich nicht selbst zu verteidigen.

Wir müssen den Islam hier höflich und bedächtig in Bezug auf die Demokratie kritisieren und unsere Angst verbergen. Man muss Tabus brechen, ansonsten wird Deutschland mit einer schwarzen Zukunft namens Islam zugrunde gehen.

Innerer Frieden wird nicht bewahrt, wenn es nicht möglich ist, den Islam offen zu kritisieren. Wenn unsere Lehrerinnen Angst vor islamischen jungen Männer haben, müssen wir sie unterstützen und dürfen nicht schweigen und den Islam verharmlosen. Die Bevölkerung wird von ihrer Regierung enttäuscht, wenn immer wieder gesagt wird, dass der Islam mit Islamismus nicht zu tun habe. Es ist ein fataler Fehler, wenn die Politik die Ängste der eigenen Bevölkerung vor dem Islam nicht beachtet. Es ist unfassbar, dass bei jedem Terrorereignis sofort Muslime von Fernsehsendern eingeladen werden, um zu betonen, dass der Islam friedlich sei.

Der Islam ist überhaupt nicht die Religion des Friedens. Der Islam ist nicht gekommen, um Teil dieser Welt zu werden, sondern um über die Welt zu herrschen Beispiel: Iran

Es wäre schön, wenn die liberalen Muslime uns dabei helfen würden. Wir brauchen intellektuelle Denker, Autoren, Wissenschaftler, Schauspieler, besonderes (ich betone) Sänger und Rapper der Musikszene mit islamischen Hintergrund, die uns unterstützen, jungen Muslimen zu erklären, sich nicht terroristischen Gruppen anzuschließen. Sie haben Popularität und mehr Einfluss auf islamische Mitbürger.

Alle Moslems wissen/ glauben, dass der Koran und der Islam und Allah über der Demokratie und ihrer Grundgesetzte samt der Kultur und Wissenschaft stehen.

Sobald der Islam hier eine Partei gründet, werden viele Muslime – auch zum großen Teil die liberalen Moslems, die nie den Koran gelesen haben – ihre Stimmen hergeben. Manche Moslems sagen in Bezug auf manche ihrer ausländerfeindlichen Erfahrungen hier: „Ja, jetzt haben wir Türken „das Sagen“. Sie werden auch ahnungslos vom politischen Islam ausgenutzt.

Saudi Arabien hat mindestens 100 000 sehr moderne Zelte für die Gäste, die zur Hadj (Mekka) zur Verfügung gestellt werden. Anstatt die Zelte für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, bieten sie uns, 200 Moscheen bei uns zu errichten. Das Böse offenbart sein Gesicht!

Der Geist der absoluten Idealvorstellung der Nationalsozialisten von sich selbst als perfekte und reine Rasse hat der Islam ebenfalls von sich selbst auf religiöser Ebene mit Bezug auf Allah und sein Wort, dem Koran. Der Diktator des Nationalsozialismus, Hitler, war sterblich, und mit seinem Tod ist auch der Nationalsozialismus untergegangen. Allah ist aber unsterblich.

Wenn wir übersehen, was der Islam in Iran gemacht hat, werden wir Schlimmes erleben müssen. Rund 80% der Perser haben bereits die Religion Islam verlassen.

Vielleicht können Sie sich schwer vorstellen, was ich sage aber es ist die Wahrheit. Jetzt, wo der Islam noch nicht endgültig Fuß gefasst hat, kommunizieren wir nicht, haben Angst und hängen uns an eine falsche Toleranz.

Ich sehe auf die Straßen, manche Deutsche sind zu nett zu Moslems. Ich spüre hier jedoch eine Nettigkeit, die aus der Angst stammt – glauben Sie mir!

Wir sind Gottes Kinder. Deutschland gehört unserem himmlischen Vater und keinem anderen.

Freie evangelische und charismatische Gemeinden haben keinen Raum im Fernsehen, aber islamische Programme sieht man zahlreich. Es ist Aufgabe der evangelischen sowie katholischen Kirchen, die freien Gemeinden mehr bei den Medien und im Staat zu unterstützen, damit sie nicht als Hardliner bezeichnet werden, sondern mehr Achtung und Respekt bekommen. Wir müssen unsere Differenzen beiseite legen und Deutschland schützen.

Wichtig: Genau wie rechtsradikale Gruppierungen hier in einem demokratischen Land für ihre verfassungsfeindlichen Ziele KEINE Propaganda machen dürfen, so muss das Missionieren des Islams, diese religiöse Propaganda mit dem Ziel, den politischen Islam zu stärken, verboten werden. Der politische Islam möchte den Einfluss der Scharia-Verfassung intensivieren, um die Macht des Islams zu stabilisieren, um mehr Einfluss zu bekommen.

Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.


Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –

Ein Muslim („der sich Unterwerfende“) ist ein Diener (Sklave) Allahs.

Sure 19, Vers 93: „Keiner in den Himmeln und auf Erden darf sich dem Erbarmer anders nahen denn als Sklave.“

Wenn die radikalen Islamisten die Verse des Korans benutzen, um Nicht-Muslime zu töten, dann können wir sehen, dass es kein Missbrauch des Islams ist, sondern der „Gebrauch“ des Islams. Der Koran ist eine Gebrauchsanweisung für jene Muslime, die entsprechend der Scharia ein Allah gefälliges Leben leben wollen. Frau Merkel soll als Verteidigerin der Demokratie erst das Volk fragen, ob der Islam ein Teil Deutschlands sei. Deutschland hat einen Besitzer, nämlich den allmächtigen Gott und seinen Sohn Jesus Christus, der das Land erbt.


10 Tipps wie man den Islam in Deutschland und Europa aufhalten kann!

Im Namen Jesus Christus: Brechen wir den Satz: „Der Islam gehört zu Deutschland oder ist ein Teil des Landes“, und weisen wir diesen Satz zurück, hier auf der Erde, damit Gott im Himmel ihn zurückweist und bricht.

Eine unfassbar große, heilige Dreieinigkeit ist mit uns. Nämlich Gott der Vater, Gott der Sohn und Gott der Heilige Geist. Somit erlauben wir nicht, dass Deutschland ein Sklave Allahs bzw. des Islam wird.

Mein Glaube definiert sich in meiner persönlichen Beziehung zu Jesus Christus, und meine Religion ist die Bewahrung der Demokratie.

Quellen: www.conservo.wordpress.com / https://journalistenwatch.com/cms/die-raffinierte-strategie-des-islam-systematische-islamisierung-in-europa/

Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer)
Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Rettung & Vision für Deutschland
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Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Der Hauptgrund und 3 Hauptschuldige für den BREXIT – Austritt der Engländer aus der EU

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Es gab viele Diskussionen im Vorfeld der BREXIT-Wahlen in England und Europa. Viele Argumente, vor allem wirtschaftliche wurden von beiden Lagern, Gegner und Befürworte ausgetauscht. Dabei gibt es in Wirklichkeit nur einen Grund für den Ausstieg.

Hauptgrund für den BREXIT ist die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016

Die Wahrheit ist, dass tatsächlich nur ein Grund ausschlaggebend für die Wahlentscheidung zum Ausstieg aus Europa in Großbritannien war. Und das ist die Flüchtlingskrise, die zu einem enormen Anstieg von Migranten in ganz Europa geführt hat. Die Engländer hatten einfach Angst, dass Sie über die EU gezwungen werden, immer mehr Flüchtlinge und Migranten aufnehmen zu müssen, die die Sozialsysteme der Engländer plündern würden. Ohne die Flüchtlingskrise hätte es keinen BREXIT gegeben. Alles anderen waren nur Randthemen oder vorgeschobene Gründe. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Katastrophe für England aus der EU aus zu treten. Die entsprechenden Reaktionen gab es an den englischen Börsen mit einem erheblichen Einbruch und gravierender Abwertung der englischen Währung.

Es gibt für die Flüchtlingskrise 3 Hauptschuldige

1. IS – Der Islamische Staat und der Islam insgesamt.

Der IS – islamische Staat hat mehrfach schon vor Jahre damit gedroht – was man in vielen Medien und Videos nachlesen konnte – die „Migrationswaffe“ dazu zu benutzen, um islamische Flüchtlinge in Massen nach Europa zu schicken und zwar mit dem Ziel Europa zu destabilisieren und für den Islam zu erobern. Je mehr der IS angegriffen wird, desto mehr wird er Flüchtlinge nach Europa schleusen. Unabhängig davon, sollten wir alles Erdenkliche unternehmen, um den IS vollständig zu vernichten. Fast alle Schleuserbanden in Nordafrika sind in den Händen der IS. Der IS verdient am Unglück der Flüchtlinge viele Millionen Dollar und es ist ein wichtiges Standbein, neben dem ÖL, um sich selbst zu finanzieren und seine „Söldner“ zu bezahlen. Gezielt werden vom IS alle Christen umgebracht und nur die Muslime als Flüchtlinge nach Europa getrieben. Damit will der IS auch erreichen, dass Europa auseinanderfällt und islamisiert wird. Die EU hat diese Gefahr viel zu spät erkannt und völlig unterschätzt.

2. Präsident Erdogan, die Türkei und der Erdogan-Clan

Es gibt inzwischen nicht mehr übersehbare, handfeste Beweise, dass der Erdogan-Clan den IS gegründet hat. Hier die kurze Zusammenfassung. Vor Jahren, als Erdogan noch am Anfang seiner Ministerpräsidentenlaufbahn war, lag die Erdölindustrie in der Türkei am Boden. Erdogan beantragte im Kabinett und mit Abstimmung im Parlament, dass die Erdölindustrie mit riesigen Staatsgeldern gefördert und unterstütz werden sollte. Als Verteiler und als Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende setze er dann seine Söhne und seinen Familienclan ein. Mit diesem Geld wurde eine Tankerflotte gekauft, die heute größer ist, als die von Onassis und Alles im Besitz des Erdogan-Clan. Als es Gerüchte um Korruption gab, lies Erdogan alle ermittelnde Staatsanwälte und Polizeibeamte (ca. 150) verhaften und wegen Hochverrat anklagen. Jetzt fehlte dem Erdogan-Clan nur noch das Öl für seine Tankerflotte. Dafür gründete der Sohn von Präsident Erdogan = Bilal Erdogan, im Auftrag seines Vaters, den IS – islamischen Staat. Dieser besetzte die Ölquellen im Nordirak und Syrien. Die Türkei bzw. der Erdogan-Clan kaufte das ÖL vom IS zu einem viertel des Weltmarktpreises und verkaufte es zum halben Weltmarktpreis nach Rotterdam. Damit erzielte der Erdogan-Clan riesige Gewinne. Der Krieg gegen die Kurden im Nordirak, der als angeblich Terrorabwehr tituliert wird, dient der völligen Vernichtung / Völkermord der Kurden, damit der Erdogan-Clan einen ungehindert Zugang zu allen Ölquellen im Nordirak hat, die sonst die Kurden beanspruchen könnten. Alles nach zu lesen mit den entsprechenden Beweisen in den folgenden Presseberichten.

Präsident Erdogan hat nur das eine Ziel einen islamischen Staat und ein islamisches Staatenbündnis zu bilden, mit ihm als den obersten Kalifen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.

Präsident Erdogan verfolgt persönlich das Ziel Europa und insbesondere Deutschland zu islamisieren.
Das geschieht heute schon durch die vielen türkischen Verbände in Deutschland. Dazu kommt, dass die Türkei mit der Unterstützung des IS, die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016 selbst verursacht hat. Gezielt werden nur muslimische Flüchtlinge von der Türkei aus nach Europa geschickt. Hochgebildete Muslime erhalten keine Ausreisegenehmigung über die Türkei. Christen werden umgebracht bzw. ebenfalls an der Ausreise gehindert. Damit ist sichergestellt, dass nur muslimische Migranten und Flüchtlinge mit geringer Bildung nach Europa geschwemmt werden. Das plündert unsere Sozialsysteme und sorgt für erhebliche Spannungen in der europäischen Bevölkerung. Die sind jetzt mit dem BREXIT der Engländer eskaliert.

Presseartikel zu Erdogan und der Türkei
Erdogan-Clan kauft und handelt mit Öl von ISIS.
Information über den Mann, der ISIS gründete: Bilal Erdogan, der Sohn des türkischen Präsidenten. Im Internetals PDF-Dokument
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2
Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

3. Die deutsche Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die offizielle Asylanten-Politik der deutschen Bundesregierung und der Rot-Grün regierten Länder.

Leider ist Frau Dr. Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass 2015 unkontrolliert die Grenzen von Deutschland und Europa geöffnet wurden und ohne jegliche Kontrolle und Prüfung ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Migranten Deutschland und Europa überschwemmten. Auch mit dem Satz von Frau Dr. Angela Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“, hat Sie im Prinzip alle Islamisten dazu aufgerufen nach Deutschland zu kommen. Dabei waren nur 20 % Kriegsflüchtlinge mit Familien aus Syrien, die uns in den öffentlichen Medien und Tagesschauen präsentiert wurden. Die Mehrheit sind Wirtschaftsflüchtlinge und junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die eigentlich Wehrtauglich wären und auch für Ihr Land kämpfen könnten, anstatt es zu verlassen. Nachweislich hat der IS über die Flüchtlingsrouten auch eine große Anzahl von Terroristen nach Europa eingeschleust. Die ersten davon haben islamische Attentate in Paris und Brüssel verübt. Deutschland wurde bisher von islamischen Attentaten nur deshalb verschont, weil es als Rückzugsraum und strategische Planungsstelle dient, weil wir über die sogenannte „Religionsfreiheit“ den Islamisten einen sicheren Aufenthaltsort bieten und über unsere Sozialhilfen auch noch finanzieren.

Nachdem Frau Dr. Angela Merkel, und ein Großteil der deutschen Bevölkerung alle Flüchtlinge und Migranten über unsere sogenannte „Willkommenskultur“ zu uns eingeladen hatten und fast 1.5 Millionen Menschen kamen, stellte man fest, dass das zu viel ist. Jetzt sollten alle anderen EU-Mitglieder, damit auch die Engländer, diese Flüchtlinge im Nachhinein mit Quoten übernehmen, um Deutschland zu entlasten. Nun, das haben einige EU-Staaten nicht mitgemacht, unter anderem deswegen, weil man Sie vorher nicht gefragt hatte. Diese EU-Staaten sprechen von einem deutschen Problem und nicht von einem europäischen Flüchtlingsproblem.

Die Bilder die im Zuge dieser Massenzuwanderung nach Deutschland und Europa auch in Großbritannien gesendet wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen die Kampagne um den BREXIT in England zu befeuern. Die Engländer hatten einfach Angst um Ihre „Werte“, wenn Sie immer mehr Flüchtlinge aufnehmen sollten und immer mehr „Europäern“ freien Zugang zu Ihren Arbeitsplätzen und Sozialsystem gewähren sollten. Diese „Angst“, hochstilisiert zu einer pauschalen „Ausländergefahr“ sorgte dann hauptsächlich dafür, dass die Engländer mit dem BREXIT für den Austritt aus der EU gestimmt haben.

In Ihrer Not, die Flüchtlingswelle nicht mehr in den Griff zu bekommen, hat Frau Dr. Angela Merkel Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist eine demokratische Gesellschaft und gut funktionierende Wirtschaftsnation mit den Engländern aus der EU ausgetreten und wir verhandeln dagegen mit der Türkei, die das Alles zum großen Teil verursacht hat. Toll England raus aus der EU und als Belohnung dafür die Türkei rein in die EU. Das Alles hat Frau Dr. Angela Merkel persönlich zu verantworten. Auch wenn Herr EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) offiziell die Türkei und Präsident Erdogan für sein derzeitiges Verhalten öffentlich kritisiert, so wird doch weiter hinter verschlossenen Türen über einen EU-Beitritt der Türkei verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Normal müsste die Türkei aus der NATO ausgeschlossen werden, weil Sie unter anderem nachweislich unsere NATO-Waffen an den IS liefert und der größte Kriegstreiber in Syrien und dem Nordirak ist und dabei noch einen Völkermord in unserer heutigen Zeit an den Kurden begeht.

Jetzt laufen wir in Gefahr, dass aus den gleichen Gründen wie die Engländer, auch andere Staaten sich aus der EU verabschieden werden.

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Islam Ayatholla Khomeini: „Der Islam erlaubt Sex mit Kleinkindern!“ Kinderehen in Deutschland und der Türkei

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Allein in der islamischen Türkei existieren 181.036 Kinderehen und bei uns in Deutschland gibt es unter den Muslimen ca. 1.500 – 2.000 Kinderehen, die wir leider tolerieren und noch über Hartz IV als vollwertige Ehefrauen finanzieren. Das gilt auch für die Mehrfachehefrauen von Moslems in Deutschland. Auch hier handeln wir gegen unser eigenes Grundgesetz!

Islam oder das institutionalisierte Verbrechen an der Menschlichkeit „Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen.“ (Quelle: Ayatollah Khomeini: “Tahrirolvasyleh”, vierter Band, Darol Elm, Gom, Iran, 1990) Als Michael Mannheimer diese Aussage des Großayathollas Khomeini – in seiner Position innerhalb des Schiismus immerhin vergleichbar mit dem Papst der Katholiken – zum ersten Mal gelesen habe, hat er seinen Augen nicht getraut und war sich sicher, dass es sich um eine bösartige Verleumdung durch seine Feinde handeln müsse. Er fing an zu recherchieren, und je tiefer er grub, desto mehr an Dreck, Schmutz und Perversion förderte sich zutage. Das Zitat ist echt, Khomeini hat das Recht männlicher Muslime auf Sex mit Babys mehrfach und in verschiedenen Variationen wiederholt. So steht in einer anderen Veröffentlichung des Großayathollas folgende Stelle: “Es ist nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau vor der Vollendung ihres neunten Lebensjahres zu haben, sei die Ehe von Dauer oder befristet. Was die anderen Freuden angeht, wie das Berühren mit Lust, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so ist dies kein Problem, selbst wenn sie noch ein Säugling ist.“ (Quelle: Khomeini, in seinem Werk Tahrir Al-Wasilah (Band 2, Seite 241 / Buch der Ehe):Punkt 12) Allein für diese Aussage gehörte dieser Perversling sofort auf die seinerzeitige Fahndungsliste der Interpol – und vor das Völkermordtribunal von Den Haag wegen Verbrechen an der Menschlichkeit. Nicht Khomeini erlaubt den Sex mit Kleinkindern. Der Islam als „Religion“ erlaubt es! Doch damit ist es nicht getan. Denn Khomeini gab nicht seine Privatmeinung kund, sondern die offizielle Einstellung der Pseudoreligion Islam. Khomeini bezieht sich „lediglich“ auf die Praktiken Mohammeds, des „besten aller Menschen“. Nachzulesen in der Hadithe, den Überlieferungen des Propheten. Die Hadithe ist neben dem Koran die zweite zentrale Säule und ein dem Koran gleichrangiger Orientierungspunkt der muslimischen „Ethik:“ der Frage also, was richtig oder falsch, gut oder böse ist. Und da Mohammed selbst Sex mit Kindern pflegte (keinesfalls nur mit Aisha, wie von islamischer Seite oft kolportiert wird), können, ja müssen islamische Gelehrte diese Praxis gutheißen. Sollten sie es wagen Mohammed dafür zu kritisieren, müssen sie mit ihrem Tod rechnen. Denn das Gebot Mohammeds, „tötet, wer den Islam kritisiert“, gilt auch für Imame. Islam, Sex mit Kinder und praktische Konsequenzen aus dieser Perversität Eine Konsequenz dieser islamischen Ethik sind Kinderhochzeiten zwischen Greisen und Kleinkindern, die, wenn man die Fotos sieht, einem den Atem stocken lassen, wenn man sich dabei das unfassliche Leid dieser jungen Mädchen vor Augen hält.

Khomeinis Nachfolger, Großayatholla Chamenei, „begrüßt “ einen Jungen mit einem Zungenkuss

Eine andere Konsequenz ist, dass wohl in keiner andern Kultur so viel Missbrauch an Kindern stattfindet wie in der islamischen – der Begriff Zivilisation verbietet sich hier. Jährlich etwa gibt Google Statistiken über bestimmte Suchwörter heraus. Zum Suchwort „Kindersex“ führen nicht – wie man aufgrund permanenter Desinformation durch das hiesige linke Medienkartell vermuten würde – die „dekadenten“ westlichen Ländern. – Foto / Quelle –Führend seit Jahren ist die Türkei, gefolgt von anderen islamischen Ländern wie Pakistan etwa. – Islamische Türkei: es existieren 181.036 Kinderehen – in Deutschland gibt es unter den Muslimen ca. 1.500 – 2.000 Kinderehen! Durch ihr Schweigen machen sich die Medien zu Mittätern am Sex mit Kindern Die Institutionalisierung von Sex mit Kleinstkindern durch den Islam ist Skandal genug, um diese perverse Pseudoreligion international zu bekämpfen und zu isolieren. Ein weiterer, nicht weniger schlimmer Skandal jedoch ist die Heuchelei der Linkspresse zu diesem Thema. Regelmäßig stürzt sie sich wie ein Schwarm gefräßiger Heuschrecken auf die Institution Kirche, wenn von einigen wenigen ihrer Vertreter Kindesmissbrauch begangen wurde – ohne jedoch zu erwähnen, dass dieser Missbrauch einen klaren und schlimmen Sündenfall innerhalb der Kirche darstellt. Während – ich wiederhole mich hier – im Gegensatz dazu der Islam den Sex mit Kindern und Babys offiziell erlaubt und sanktioniert. Dass die Medien diesen Unterschied nirgendwo herausarbeiten zeigt, dass es ihnen nicht um den Missbrauch an Kindern, sondern um die Zerstörung der Kirche geht. Denn die Pädophilie des Islam und Mohammeds wird so gut wie nie zum Thema gemacht – ebenso wenig wie die Pädophilie führender Vertreter der Linken (Daniel Cohn-Bendit etwa). Und wenn dann nur, weil es nicht mehr zu verschweigen ist. Und mit Ihrem Schweigen machen sich die Medien und die Linken zu stillen Mittätern an der sexuellen Perversion des Islam. Aus dieser Schuld werden sie nicht mehr entlassen. Quelle / Autor: Michael Mannheimer Riesen-Ärger um Kinderehe-Gesetz – Murks nach Maas – Seine Pannenliste wird immer länger (30.10.2016) Bundesjustizminister Heiko Maas (50, SPD) kündigt gern neue Gesetzentwürfe an, rudert dann jedoch bisweilen weit zurück und präsentiert eine Ausrede. Aktuellster Fall: Kinderehen in Deutschland. Maas’ Ministerium gab am Freitag seinen jüngsten Gesetzentwurf bekannt und wollte ihn als Maßnahme gegen illegale Kinderehen verstanden wissen. Bei genauerem Hinsehen (BILD berichtete) wurde jedoch deutlich, dass der Maas-Entwurf entgegen vorheriger Verlautbarungen im Ausland geschlossene Kinderehen NICHT generell annullieren will. Die Ausrede: „Die Berichterstattung von BILD.de beruht auf komplett veralteten Entwürfen“, erklärte das Ministerium per E-Mail. Quelle: Bild.de Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument. *** Islamliste downloaden *** Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3. Rettung & Vision für Deutschland E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

Islamisierung: Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen von Europa

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In der Türkei erobern die Islamisten Schritt für Schritt die Bastionen der Macht und bedrohen nicht nur in den Augen des Militärs die strikte Trennung von Staat und Religion. Islam-Experten sagen eine ähnliche Entwicklung für Europa voraus. Auch Deutschland wird kein mehrheitlich christlich geprägtes Land bleiben, wenn die Entwicklung so weitergeht.

Es ist eine schockierende Vision, mit der der britische Islam-Experte Bernard Lewis versucht, die westliche Welt aufzurütteln: „Europa wird islamisch, die Christen werden zur Minderheit“ – und das in wenigen Jahrzehnten. Inmitten dieser neuen Ordnung wird Deutschland sicher keine Insel bilden, wenn nicht gravierende Veränderungen den Vormarsch der Muslime deutlich bremsen.

Absolutheitsanspruch macht Integration nahezu unmöglich
Die Integration hatte nie eine reelle Chance. Alle Muslime sind davon überzeugt, im Besitz der göttlichen Offenbarung zu sein, die einzig wahre Religion zu besitzen und damit allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen zu sein. So steht es im Koran. Hinzu kommt ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, das in Verbindung mit dem Absolutheitsanspruch eine Integration nahezu unmöglich macht.

Und wenn überhaupt miteinander geredet wird, dann – so ein Islamistenführer – nur unter der Voraussetzung, dass „am Ende alle Religionen zum Islam konvertieren“. Scheich Mahmud, einst Rektor der Al-Azhar-Universität in Kairo, einer der höchsten religiösen Instanzen des Islam, geht noch weiter: „Christen sind wie eine bösartige und ansteckende Krankheit. Muslime müssen sie ungerecht behandeln, verachten, boykottieren und hart anfassen, um sie zur Annahme des Islam zu zwingen.“ Deutlicher lässt sich kaum machen, wie sehr der Islam Denken und Handeln der Muslime in allen Lebensbereichen prägt.

Im Jahr 2025 werden 40 Millionen Muslime in Europa leben
Die Integration ist gescheitert, und das bedeutet nicht nur in Deutschland: es entstehen Parallelgesellschaften – in Berlin (das Muslime als „Diaspora-Istanbul“ bezeichnen), Hamburg und Köln, aber auch in München. Mehr als 15 Millionen Muslime leben derzeit in Westeuropa (rund 3,5 Millionen in der Bundesrepublik). Bereits um das Jahr 2025 wird ihre Zahl auf 30 bis 40 Millionen hochschnellen. Die damit verbundenen Veränderungen dürften gravierend sein: „Während die alteingesessene deutsche Bevölkerung schrumpft, hat die muslimische in Deutschland eine jährliche Wachstumsrate von derzeit 6,6 Prozent“, schreibt der Islam-Kenner Udo Ulfkotte in seinem neuesten Buch „Heiliger Krieg in Europa“.

Bereits für das Jahr 2065 prognostizieren Wissenschaftler den Anteil der Muslime an der deutschen Gesamtbevölkerung auf dann „etwa 50 Prozent“. Am Rande notiert: In Brüssel (Belgien) waren 2005 bereits 57 Prozent der Neugeborenen muslimisch, in Frankreich sind schon jetzt 25 Prozent aller Schüler islamischen Glaubens.

Die Zahl der muslimischen und türkischen Gemeinden steigt sprunghaft. Ebenso die Zahl der Moscheen und regelmäßig als Gebetsstätten genutzten Räumlichkeiten: Rund 380 sind es in Bayern, 45 allein in München – bundesweit geht ihre Zahl in die Tausende. Hunderte weitere Moscheen sind in Planung.

Allein die Türken betreiben laut Auswärtigem Amt etwa 3000 Moscheen und Gebetsräume. Über etwa 870 Moscheevereine hält der DITIB (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion), eine Anstalt des türkischen Staates, seine schützende Hand. Sitz der DITIB in Deutschland ist Köln. Experten haben festgestellt, dass die Türkei – und vor allem die konservativ-islamische AKP-Partei unter Führung von Regierungschef Erdogan – jährlich bis zu 1000 Imame nach Deutschland schickt. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser speziell ausgebildeten Prediger die Aufgabe hat, die islamistische Heilsideologie zu exportieren, die türkisch-stämmige Bevölkerung Deutschlands islamistisch und türkisch-nationalistisch zu organisieren – letztlich also Integration zu verhindern.

Jede vierte deutsche Moschee steht unter Islamismusverdacht
Kein Wunder, dass Mohammed Mahdi Akef, oberster Führer der Fundamentalisten Muslimbruderschaft, jubelt: „Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen Europas.“ Bei der Muslimbruderschaft handelt es sich um die Dachorganisation nahezu aller in Deutschland tätigen und vom Verfassungsschutz beobachteten Islamisten-Gruppierungen, zu denen auch die in München beheimatete „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD) gehört. Daraus allerdings einen Generalverdacht auf Muslime ableiten zu wollen, wäre blanker Unsinn.

Nachdenklich stimmen sollte aber, dass etwa 40 der insgesamt 160 großen deutschen Moscheen unter Islamismusverdacht stehen. Dazu zählt die Berliner „Al-Nur-Moschee“, die Verfassungsschützer als „Muttergeschwür des Islamismus“ bezeichnen, oder die Hamburger Al-Quds-Moschee, in deren Dunstkreis Mohammed Atta und seine Kumpane vor dem Angriff auf das World Trade Center vom 11. September 2001 gelebt haben. Es handelt sich um Treffpunkte potentieller Täter, alle jung, meist arbeitslos, oft kleinkriminell und auf der Suche nach Halt im Leben. Einem Halt, so Terrorismusexperte Elmar Theveßen, „den sie im Koran zu finden glauben“. Diese Leute – die ihren Hass mit Bildern aus dem Irak und Afghanistan befeuern – mit radikalen Ideen zu impfen, ist relativ einfach.

Islam und deutsches Grundgesetz – einfach unvereinbar?
Nachdenklich stimmen sollte auch, dass Umfragen zufolge nahezu 50 Prozent der in Deutschland lebenden türkischstämmigen Muslime glauben, dass die Regeln des Islam mit den Regeln der deutschen Gesellschaft nicht vereinbar sind; dass 30 Prozent aller in Deutschland lebenden Muslime Islam und Grundgesetz für unvereinbar halten.

Auch wenn es in muslimischen Kreisen an Lippenbekenntnissen zur europäischen Werte-Orientierung nicht mangelt: Der Streit um das Tragen von Kopftüchern, deren politischer Inhalt eine antiwestliche Weltanschauung ist, spricht eine andere Sprache. Ebenso, dass im Oktober 2004 in Frankreich erstmals eine Muslima in Europa gesteinigt wurde. Die westlichen Behörden scheinen das „Spiel“ mitzumachen: So hat ein Schweizer Gericht festgestellt, dass es zum Recht auf freie Meinungsäußerung gehört, die Steinigung von Frauen zu rechtfertigen. In Großbritannien wird in stark muslimisch geprägten Städten und Vierteln eine Rechtsprechung nach der Scharia geduldet, und in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht einem Metzger das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung aus religiösen Gründen erlaubt, obwohl das Schächten laut Tierschutzgesetz verboten ist. Weitere gravierende Veränderungen im Bereich des Prozess-, Erb- und Eherechts dürften folgen. Schleichende Legalisierung auch in Sachen Polygamie: Schon jetzt sind in Deutschland muslimische Zweit- und Drittfrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, berichtet Ulfkotte.

Wenn der neue Koordinierungsrat der Muslime – dessen Kompetenz umstritten ist – eine rechtliche Gleichstellung des Islams mit anderen Religionen fordert, beschreitet er nur einen Weg, den die Grünen seit langem zu ebnen versuchen: Bereits vor Jahren hat Renate Künast, damals noch Bundesministerin, gefragt: „Warum sollte man nur die Inhalte der Bibel, nicht aber des Korans vermitteln?“ – und eine rechtliche Gleichstellung des Islams gefordert.

Es scheint in der Tat nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Lewis-Vision von einem islamisch dominierten Europa Realität wird. So, wie es auch der charismatische Gründer der Muslimbruderschaft, Hassan al-Banna, vorausgesagt hat: „Wir brauchen drei Generationen, um unsere Pläne verwirklichen zu können: eine zum Zuhören, eine zum Kämpfen und eine zum Siegen.“ (Autor / Quelle: Werner Menner – 26.03.15 – www.merkur.de/politik)

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Zentralrat der Muslime: „Vergleicht AfD mit Hitlers NSDAP“ – Der Islam gehört nicht zu Europa!

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Frauke Petry von der AfD verließ a, 23.05.2016 nach einer Stunde das Fernsehduell mit dem Zentralrat der Muslime, man kann es gut verstehen. Dieser dauerhafte und ewige Nazi Vorwurf ist untragbar und das für ganz Deutschland.

Sieht der Zentralrat der Muslime nicht was der Islam in der ganzen Welt anrichtet?
Sieht dieser Rat nicht, dass Islam staatliche Alleinmacht heißt, wie es jetzt gerade exakt uns in der Türkei durch Herrn Erdogan vor Augen geführt wird? Sieht dieser Zentralrat der Muslime nicht, was nun in Europa geschieht? Sieht dieser Rat nicht was tatsächlich in den Moscheen gepredigt wird? Der Islam stürzt die halbe Welt in Kriege und tötet weltweit tausende von Menschen allein durch islamische Attentate. Warum ist er als Zentralrat dermaßen blind und unehrlich? Denken Sie nur an die islamischen Attentate mitten in Europa z.B. in Paris & Brüssel etc.. Weshalb werden weltweit im Namen des Islam überwiegend Christen getötet? Das geschah direkt vor unseren Augen im Nahen Osten in Syrien, im Irak und in den Kurdengebieten und dort auch durch die türkische (islamische) Arme. Der IS / ISIS wütet dort im Namen des Islam mit unvorstellbaren Gräueltaten und Massenvergewaltigungen von nicht islamischen Frauen. Genau das tat alles der Prophet Mohammed bzw. seine Kriegshorden zu seinen Lebezeiten. Deshalb sind aus der Sicht der Islamisten auch alle Kriege, Attentate, Tötungsdelikte, Folterungen und Vergewaltigungen gedeckt durch das Vorbild von Mohammed uns seinen Kriegstaten. Und niemand wird es im Islam wagen, das Leben von Mohammed zu kritisieren oder sich davon zu distanzieren. Deswegen gibt es auch keine islamischen Proteste gegen die vielen weltweiten Kriege und Attentate, die durch Islamisten im Namen von Allah und dem Islam verübt werden. Das Alles sieht der muslimische Zentralrat in Deutschland nicht und nimmt auch dazu keine Stellung.

Aber er sagt, nur weil sich einige Deutsche kritisch zum Islam äußern, dass die AfD eine Hitler Partei sei. Damit drückt der Zentralrat der Muslime auch aus, dass alle, die den Islam in Deutschland kritisieren im Prinzip Nazis sind. Das ist das wahre Gesicht der muslimischen Verbände in Deutschland. Quelle: https://www.welt.de vom 18.04.2016 – Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland Herr Mazyek vergleicht AfD mit Hitlers NSDAP. Erstmals seit „Hitler-Deutschland“ gebe es „eine Partei, die eine ganze Religionsgemeinschaft (Islam) diskreditiert“.

Der Islam gehört nicht zu Europa
Muslime leben zwar in Europa, aber der Islam gehört nicht zur europäischen Kultur. Wenn er dazu gehören will, muss er sich ändern. Wer Schweinefleisch, Christen, Juden und Kreuze und vieles mehr hasst und verbieten will, gehört nicht zu Deutschland und Europa. Wer ständig predigt nur unser Allah ist der einzige wahre Gott, wer Frauen steinigt unterdrückt und Kinder verheiratet gehört nicht zu unserer Kultur in Europa. Wenn Moslems weltweit widerliche, harte und grausame Strafen, wie auspeitschen, Hände und Füße abhacken bejubeln und untätig mit ansehen, dann sind diese Menschen nicht von einem Glauben an einen allmächtigen GOTT geprägt, sondern folgen blind einer islamischen Religion mit der Scharia, die die Weltherrschaft im wirtschaftlichen, politischen, juristischen und religiösen Bereich mit der Scharia, nach dem Koran übernehmen will. Eine solche Religion gehört weder zu Deutschland noch zu Europa.

Auch ist es ein großer Irrtum zum meinem im Islam gibt es viele Strömungen.
Da gibt es friedliche, gemäßigte und Radikale. Es gibt z.B. Sunniten und Schiiten. Aber alle haben eins gemeinsam. Sie lesen (sofern Sie überhaupt den Koran gelesen haben) alle den gleichen Koran. Berufen sich alle auf den Propheten Mohammed und die Scharia nach dem Koran. Da gibt es keinen Unterschied. Das ist wie die evangelische und katholische Religion in Deutschland. Alle haben die gleiche Bibel. Und damit haben alle die Gleiche Glaubensgrundlage und das gleiche Fundament. Das gilt sowohl für den Koran und den Islam, als auch für die Christen mit der Bibel.

Sehr deutlich hat das der türkische, islamische Präsident Recep Erdogan 2008 öffentlich ausgedrückt, der in diesem Punkt eine allgemein gültige islamische Wahrheit ausgesprochen hat:

„Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam.“ – Recep Erdogan, türkischer Präsident, 2008!“

Der Islam ist keine friedliche Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia auf Basis des Koran.
Das Problem ist, das steht im Koran. Der Koran fordert auf alle „Ungläubigen“ = nicht Muslime zu töten.
Nach dem Koran sind „Ungläubigen“ Menschen zweiter Klasse, mit denen man tun kann, was man will. Es gibt über 200 Suren im Koran die zu direkter Gewalt, Mord, Folterungen und Krieg gegenüber „Ungläubigen“ aufrufen.

Wer ständig fordert aber nichts gibt , das sind die muslimischen Verbände in Deutschland und Europa. Wer ständig als islamischer Verband in seiner angeblichen Opferrolle schwelgt, aber andere islamische Opfer übersieht, der ist wahrlich falsch hier in Deutschland und Europa!

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