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ISRAEL & Siedlungspolitik: „Absolut einseitig“ Die kaum beachtete scharfe Kritik von vier IGH-Richtern am Israel-Gutachten!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Der Internationale Gerichtshof greift Israel wegen der Besatzung an. Diese sei an sich illegal. Kaum beachtet: Vier IGH-Richter widersprechen – und machen ihren Kollegen schwere Vorwürfe.

„Fundamental fehlerhaft“: Die IGH-Richter tragen ihr Gutachten zur israelischen Besatzung vor!

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung hat international viel Aufmerksamkeit erregt. Schon jetzt ist absehbar, dass das 80-seitige Papier – obwohl nicht rechtsverbindlich – die Stellung des jüdischen Staates in der internationalen Gemeinschaft weiter untergraben wird. So muss sich etwa in Deutschland die Bundesregierung bereits unangenehme Fragen von Journalisten anhören, welche Konsequenzen das Gutachten für ihre Israel-Politik hat. (Autor: Sandro Serafin)

Denn Israel-Kritiker fühlen sich durch das Papier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich der jüdische Staat anhaltend eklatanter Völkerrechtsbrüche schuldig mache. Doch ist die Lage wirklich so eindeutig? Wohl kaum. In der Rezeption wenig beachtet worden sind die abweichenden Stimmen von 4 der 15 Richter, die ihren Kollegen wegen zentraler Stellen des Gutachtens ein teils vernichtendes Zeugnis ausstellen.

Um es deutlich zu sagen: Auch diese Richter haben nicht den Anspruch für sich gepachtet, das Völkerrecht allein richtig interpretieren zu können. Schon die Existenz ihrer abweichenden Meinungen macht aber deutlich, dass auch im internationalen Recht selten alles so klar und eindeutig ist, wie es gerade im israelischen Fall oft behauptet wird. Weil diese Richterstimmen in der allgemeinen Medienberichterstattung kaum beachtet werden, sollen ihre Einschätzungen hier ausführlicher wiedergegeben werden.


Bereits im Presseartikel vom 02. November 2015 wurde international unmißverständlich klargestellt, daß die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland nicht gegen internationales Recht verstößt! Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen.

Presseartikel vom 19.März 2012: Die Grenzen von Israel mit Jerusalem als Hauptstadt und der Status der Juden als Volk aus GOTTES Sicht!


Wie es zum Gutachten kam

Doch zunächst zum Hintergrund: Am 30. Dezember 2022 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der sie vom IGH, einer UN-Institution, ein Rechtsgutachten zur israelischen Besatzung anforderte. Diese Möglichkeit ist in Artikel 96 der UN-Charta vorgesehen. Der IGH hatte schon 2004 ein solches Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Sicherheitsbarriere zum Westjordanland abgegeben. Derlei Gutachten sind nicht rechtsverbindlich.

Die Generalversammlung wünschte nun Auskunft zu einer Reihe von Fragen, die sie politisch und rechtlich sehr aufgeladen formulierte. So fragte die Staatenvertretung etwa nach den juristischen Konsequenzen der „anhaltenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser“ durch Israel oder der „Annexion“ des palästinensischen Territoriums durch den jüdischen Staat.

Der IGH nahm in der Folge schriftliche Stellungnahmen zahlreicher Staaten zu dem Fall entgegen und hielt im Februar dieses Jahres auch mündliche Beratungen ab, bei denen unter anderem Vertreter des von der UN so bezeichneten „Staates Palästina“ vortragen konnten. Israel reichte nur eine schriftliche Stellungnahme ein, beteiligte sich aber nicht an der mündlichen Verhandlung.

Was wirft der IGH Israel vor?

Am 19. Juli nun legte der IGH sein Gutachten vor. Es kommt inhaltlich zu vier zentralen Ergebnissen:

  • Die „anhaltende Präsenz Israels in Besetzten Palästinensischen Gebieten“ sei unrechtmäßig;
  • Israel sei verpflichtet, seine „unrechtmäßige Präsenz“ in den Gebieten „so schnell wie möglich“ (wenngleich nicht „bedingungslos“) zu beenden;
  • Israel müsse sofort „alle neuen Siedlungsaktivitäten“ einstellen und „alle Siedler“ aus den Gebieten evakuieren;
  • außerdem habe das Land die Pflicht, Reparationen zu leisten „für den Schaden an betroffenen natürlichen oder juristischen Personen“.

Das Gutachten stellt Israel insgesamt ein juristisch vernichtendes Zeugnis aus und macht dem jüdischen Staat zahlreiche Vorwürfe. Vielfach wiederholen diese bereits Bekanntes. So bekräftigt der IGH etwa seine Auffassung, dass der Bau von israelischen Häusern in Judäa und Samaria (Westjordanland) illegal sei: die berühmte „völkerrechtswidrige Siedlungspolitik“.

Altbekanntes und auch Neues

Dazu führt der IGH – auch das nicht neu – Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention an, die den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten regelt. Sie verbietet einer Besatzungsmacht, Teile ihrer Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Der IGH meint, dass das nicht nur die zwangsweise Umsiedlung umfasse und verurteilt zum Beispiel Maßnahmen der israelischen Regierung, die Anreize für einen Umzug in die Gebiete setzen.

Das Gericht wirft Israel weiter vor, eine physische und juristische „Trennung zwischen der palästinensischen Bevölkerung und den Siedlern“ zu implementieren, die gegen Artikel 3 der Antirassismuskonvention von 1965 verstoße. Diese verbietet „rassische Segregation und Apartheid“. Außerdem hält das Gericht fest, dass Israels Politik im Westjordanland „auf eine Annexion hinausläuft“.

Bemerkenswert aber vor allem: Das Gericht erklärt erstmals überhaupt die israelische Besatzung an sich für illegal, nicht nur – wie bislang – bestimmte Maßnahmen innerhalb dieser Besatzung. Daher auch die unilaterale Aufforderung an Israel, sich so schnell wie möglich aus den Gebieten zurückzuziehen.

Das Separatgutachten dreier Richter

Das Gutachten wird unterstützt von 14 der 15 IGH-Richter. Als einzige hat Julia Sebutinde, IGH-Vizepräsidentin aus Uganda, den Schriftsatz vollumfänglich abgelehnt. Allerdings kam es bei einzelnen, teils zentralen Aussagen der Rechtseinschätzung zu weiteren Abweichungen. So lehnten die drei Richter Peter Tomka (Slowakei), Ronny Abraham (Frankreich) und Bogdan Aurescu (Rumänien) die Feststellung des Gerichts ab, dass Israels anhaltende Besatzung an sich illegal sei. Zudem weigerten sie sich, Israel aufzufordern, die Besatzung schnellstmöglich zu beenden.

Die drei Juristen haben dazu ein gemeinsames Separatgutachten vorgelegt. Darin bekräftigen sie zwar, dass „eine große Zahl israelischer Praktiken in den besetzten Gebieten völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen“. Unter anderem sehen auch sie Hinweise auf eine Annexionsabsicht Israels. Vor allem hinsichtlich der Übertragung der Völkerrechtswidrigkeit auf die Besatzung insgesamt werfen sie den übrigen Richtern aber eine inkonsistente Argumentation vor.

Mehrfach missbilligen sie das Vorgehen ihrer Richterkollegen unmissverständlich. So formulieren sie etwa, das Gericht habe sich entschieden, den israelisch-palästinensischen Konflikt in einer „parteiischen und einseitigen Weise“ darzustellen, der „seine juristische und historische Komplexität“ missachte. An anderer Stelle heißt es, eine „differenzierte und umfassende“ Herangehensweise fehle im Gutachten „völlig“. Oder auch: Das Argument, die Besatzung insgesamt sei illegal, entbehre „jedes ernsthaften und tragfähigen Gedankengangs“.

Israelische Sicherheitsinteressen missachtet?

Konkret führen die Richter aus, allein die Tatsache, dass eine Besatzung lang anhalte, reiche nicht aus, um sie an sich als illegal einzustufen: „Natürlich ist eine 57-jährige Besatzung außergewöhnlich lang. Diese Dauer muss jedoch im Lichte der besonders komplexen Geschichte und Natur des Konflikts gesehen werden und der vielen aufeinanderfolgenden Lösungsversuche, deren Scheitern nicht einer einzigen Partei angelastet werden kann.“

Israel könne sich aus seinen Sicherheitsinteressen auch nicht einfach „so schnell wie möglich“ aus den umstrittenen Gebieten zurückziehen: „Das Gutachten des Gerichts basiert auf der impliziten Vorstellung, dass Israel keine ernsthaften Sicherheitsinteressen hat, oder dass diese irrelevant sind. Wir widersprechen“, schreiben die drei Richter. Es sei „bedauerlich“, dass das Gutachten die Fakten „unvollständig und einseitig“ darlege und nicht auf die Pflichten der Palästinenser eingehe.

Die Richter werfen ihren Kollegen sogar vor, die zentralen UN-Resolutionen zum Nahost-Konflikt sowie die Osloer Verträge zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation aus den 1990er Jahren nicht zu berücksichtigen: Diese setzten nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und das Sicherheitsrecht Israels stets in Bezug zueinander. Nun hingegen verlangen die Richter einseitig einen schnellen Abzug Israels. So werde das Gutachten kaum zum Ziel einer „Zwei-Staaten-Lösung“ beitragen, meinen die drei Abweichler.

Die Richterin, die auch die Grundsätze infrage stellt

Sie teilen damit einige Punkte, die auch die ugandische Gerichtsvizepräsidentin Sebutinde in ihrer abweichenden Meinung anführt. So erklärt auch Sebutinde, das Gutachten unterminiere die internationale Formel „Land für Frieden“. Es ignoriere legitime israelische Sicherheitsinteressen und Verpflichtungen der arabischen Nachbarn. Die Richterin verweist darauf, dass der unilaterale Gaza-Abzug Israels 2005 „desaströs“ für das Land gewesen sei. Die Osloer Abkommen der 1990er Jahre stellten eine rechtliche Basis für „Israels anhaltende Ausübung bestimmter Befugnisse im Westjordanland“ dar.

Insgesamt wirft Sebutinde dem Gericht vor, dessen Ansatz werde die Spannungen im Nahen Osten „eher ver- als entschärfen“. Das Gutachten stelle „keine umfassende, ausgewogene, unparteiische und tiefgründige Untersuchung“ dar, sondern richterliche Empfehlungen, die „auf einseitigen Narrativen basieren und in einem Kontext-Vakuum gemacht wurden“. Die Herangehensweise des Gerichts sei sogar „fundamental fehlerhaft“.

Im Vergleich zu ihren drei kritischen Kollegen geht Sebutinde, die sich bereits den Urteilssprüchen des IGH im Genozid-Verfahren gegen Israel verweigert hatte, aber noch deutlich weiter. So ist sie der Meinung, dass das Gericht das Gutachten erst gar nicht hätte formulieren dürfen – weil es überhaupt keine verlässlichen Informationen vorliegen gehabt habe, um zu einer ausgewogenen Entscheidung zu kommen. Bemerkenswert aber vor allem: Anders als die Kollegen stellt die Uganderin auch ganz grundsätzliche, seit Jahren öffentlich tradierte völkerrechtliche Grundannahmen zum Nahost-Konflikt infrage.

Kein exklusives Recht der Palästinenser auf die Gebiete?

Vor allem legt Sebutinde nahe, dass auch Israel einen legitimen völkerrechtlichen Anspruch auf das Westjordanland haben könnte, „dass jedes palästinensische Recht auf umstrittenes Gebiet nicht notwendig exklusiv ist“. Sie argumentiert, dass man verschiedene Gebiete womöglich völkerrechtlich unterschiedlich behandeln müsse. So nennt sie den Gusch Ezion, einen Siedlungsblock südlich von Jerusalem, und verweist darauf, dass es dort schon vor 1948 eine „überwiegend jüdische Präsenz“ gegeben habe.

Sebutinde hält ihren Kollegen vor, dass sie logisch zunächst die Grenzen Israels hätten bestimmen müssen, bevor sie korrekt auf die Frage einer „Besatzung“ hätten eingehen können. Dabei weigert sie sich, die Grundannahme, dass das Westjordanland automatisch „palästinensisches Gebiet“ sei, einfach zu teilen: „Rechtlich und faktisch ist der souveräne Rechtstitel über das Westjordanland (und auch den Gazastreifen) seit über einem Jahrhundert unbestimmt oder in der Schwebe“, schreibt die Richterin.

Sie meint konkret die Zeit, seit das Osmanische Reich seine Souveränität über das Gebiet mit dem Ende des Ersten Weltkriegs verlor und die Briten ein Mandatsgebiet dort errichteten. Sebutinde führt dann das Rechtsprinzip uti possidetis juris an. Diesem zufolge wären die britischen Mandatsgrenzen mit dem Ende des Mandats im Mai 1948 und der Gründung des Staates Israel automatisch auf den neuen Staat übergegangen.

Der Einwand des deutschen Richters

„Wendet man uti possidetis juris auf Israel an, so hätte Israel territoriale Souveränität über alle umstrittenen Gebiete Jerusalems, des Westjordanlands und Gazas“, führt Sebutinde aus. Letztlich lässt sie offen, ob sie sich diese auch von dem israelischen Professor Eugene Kontorovich vertretene Interpretation gänzlich zu eigen macht. Allerdings lässt sie eine Sympathie dafür erkennen. In diesem Fall wäre die Siedlungspolitik insgesamt nicht illegal und eine „Besatzung“ gar nicht existent.

Selbst wenn man ein israelisches Souveränitätsanspruch auf das Westjordanland verneinen würde, sähe Sebutinde jedoch keine Kollision mit dem von den anderen Richtern angeführten Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, die der Besatzungsmacht verbietet, ihre Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Denn, so schreibt Sebutinde, dem Gericht liege kein Hinweis darauf vor, dass „Siedler“ zur Ansiedlung dort gezwungen würden. Die Argumentation, dass ein solcher Zwang für den Rechtsverstoß gar nicht notwendig ist, greift sie nicht auf.

Bleibt noch eine Frage offen: Wie hat sich eigentlich der deutsche Richter Georg Nolte verhalten? Er stimmte allen Punkten des IGH-Gutachtens zu. Trotzdem legte auch er eine Separateinschätzung vor. Darin distanzierte er sich vom im Gutachten erhobenen Vorwurf, Israel verstoße gegen einen Artikel, der „rassische Segregation und Apartheid“ verbietet: „Ich bin nicht überzeugt, dass dem Gericht ausreichend Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass Israels Politik und Praktiken entweder Apartheid oder rassische Segregation darstellen.“ (Quelle: Israelnetz)


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ISRAEL & Hamas & Gazastreifen: Streit um Offensive in Rafah

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / ICEJ / Buchautor: Uwe Melzer)

Schwammige Formulierung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) lässt sich auf mehrere Arten auslegen / Hamas feuert aus Rafah weiter Raketen auf Israel!

Das ist passiert:

Der IGH hat am 24.05.2024 Israel aufgefordert, „die Militäroffensive und jede andere Aktion im Gouvernement Rafah sofort einzustellen, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten“.

Das sollten Sie wissen:

Der IGH-Beschluss besagt nicht eindeutig, dass Israel die Offensive in Rafah unverzüglich beenden soll. Zwar wird der Beschluss von vielen Medien in dieser Weise interpretiert und von Israel-Hassern als Beweis zitiert für einen angeblichen Genozid. Aber der Beschluss kann auch anders ausgelegt werden. So erklärt etwa der deutsche Richter Gerhard Nolte, dass Israel gemäß IGH eben nur solche Aktionen unterlassen müsse, die ganz oder teilweise die physische Zerstörung der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zur Folge haben könnten, wie im IGH-Beschluss wörtlich formuliert. Auch Israel versteht den IGH-Beschluss auf diese Weise.

Darum ist es wichtig:

Ein Stopp der Offensive in Rafah wäre Belohnung und Sieg für die Hamas, die nach israelischer Einschätzung noch über 10.000 bis 15.000 Kämpfer verfügt, die vorwiegend von Rafah aus operieren. Von Rafah aus beschießt die Hamas weiterhin israelische Ortschaften mit Raketen. Sogar Tel Aviv wurde in den letzten Tagen von Rafah aus angegriffen. In Rafah konnte die israelische Armee bereits zahlreiche Terror-Tunnel orten und zerstören, ebenso große Waffenlager. Außerdem werden hier vermutlich die verbliebenen Geiseln gefangen gehalten – die Leichen mehrerer ermordeter Geiseln wurden bereits entdeckt. Einer der Tunneleingänge, die zu den Leichen führten, befand sich in einem UNRWA-Gebäude, das von Deutschland finanziert wurde.

Brand im Zeltlager – durch geheimes Waffenlager der Hamas

Die israelische Armee (IDF) hat am 26.05.2024 bei einem gezielten Luftangriff die beiden ranghohen Hamas-Kommandeure Yassin Rabia und Khaled Nagar getötet. Unmittelbar darauf fing ein Zeltlager in der Nähe Feuer, mehrere Menschen starben. Viele Medien übernahmen unreflektiert die Darstellung der Hamas, Israel habe das Zeltlager angegriffen und absichtlich in Brand gesteckt. Auch viele Politiker äußerten Empörung über Israel, noch ehe die Ursache des Brands geklärt war. Inzwischen gibt es Beweise, dass die Menschen nicht beim Angriff der IDF starben, sondern der Brand durch sekundäre Explosionen ausgelöst wurde – vermutlich durch die Explosion eines geheimen Waffenlager der Hamas im Zeltlager. Falsch war auch die von den Medien übernommene Behauptung der Hamas, der israelische Luftangriff sei innerhalb der ausgewiesenen Schutzzone al-Mawasi erfolgt. Tatsächlich befand sich das Ziel in 1,7 Kilometer Entfernung.

Mehr lesen: Terroristen als Nachrichtenquelle

Terrorangriffe und Raketenbeschuss – während die Welt von Israel Waffenruhe fordert

Ab 25.05.2024 hat es in Tel Aviv wieder Raketenalarm gegeben. Mindestens acht Raketen wurden von der Hamas aus der Region Rafah im Gazastreifen auf die israelische Großstadt abgefeuert. Auch gibt es immer wieder Raketenangriffe aus Rafah auf zivile Ortschaften nahe der Gazagrenze.

Außerdem werden israelische Ortschaften an der Grenze zum Libanon praktisch täglich von der Hisbollah angegriffen. Allein am heutigen Freitag gab es bis zum Mittag Raketenalarm für rund 20 Ortschaften.

Israelische Kampfflugzeuge verhinderten vom 26.05.2024 bis 31.05.2024 einen Drohnenangriff auf die Hafenstadt Haifa, der vermutlich von der im Irak agierenden, proiranischen Miliz Islamischer Widerstand initiiert wurde. Trümmer der abgeschossenen Kampfdrohne lösten in Safed einen Brand aus.

Am 29.05.2024 schossen drei Hamas-Terroristen vom Westjordanland aus mit Schnellfeuergewehren auf den israelischen Grenzort Bat Chefer. (Foto: Raketenwarnungen vom 26.05.2024 für Tel Aviv und Umgebung)

Drohungen und Kalifat-Rufe auf Demo, Anfeindung bei Stolperstein-Verlegung

Nach islamistisch-geprägten Demonstrationen Anfang bis Mitte Mai 2024 in Berlin, bei denen Juden und Israel-Unterstützern offen gedroht wurde, hat es auch in der Nacht auf den 29.05.2024 wieder zwei Pro-Palästina-Demos in Berlin gegeben mit „Kalifat jetzt!“-Rufen. Die Demonstrationen führen in Deutschland zu einem Klima der Angst und Unsicherheit bei Juden und Israel-Unterstützern. Vielen jüdischen Studenten ist es nicht mehr möglich, an einem normalen Universitätsalltag teilzunehmen. Auch andernorts werden Juden und Freunde der jüdischen Gemeinschaft immer häufiger offen angefeindet. Dazu gehört ein Vorfall bei einer Stolpersteinverlegung in Pforzheim, wo Teilnehmer beleidigt und bedroht wurden. Unter den Gästen waren auch extra aus Israel angereiste Verwandte der Ermordeten.

Mehr lesen: Juden- und Israelhass an deutschen Unis

ICEJ Irland und Norwegen: Christen protestieren gegen „Palästina“-Anerkennung

Israeltreue Christen in Irland und Norwegen haben am 28. Mai 2024 die Entscheidung ihrer Regierungen abgelehnt, einseitig einen palästinensischen Staat anzuerkennen. Sie verurteilten dies als schweren Fehler und „Belohnung für Terrorismus“, der nicht zum Frieden in der Region beitragen werde. Am Sonntag, den 26. Mai 2024 versammelten sich rund 1.000 Israelfreunde vor dem Parlamentsgebäude in Dublin, um gegen die Anerkennung zu protestieren. „Die christlichen Unterstützer Israels in Irland empfinden tiefe Scham über das Vorgehen unserer Regierung, die unter den gegenwärtigen Umständen einen palästinensischen Staat anerkennt“, sagte Paul Coulter, nationaler Direktor der ICEJ-Irland. „Es ist bezeichnend, dass die Hamas – die reichste und brutalste Terrororganisation der Welt – Norwegens Schritt gelobt hat“, erklärte Dag Øyvind Juliussen, nationaler Direktor der ICEJ-Norwegen. (Quelle: ICEJ International)

Mehr lesen: Übles Lehrstück zur Zweistaatenlösung


Bei fast allen antisemitischen (judenfeindlichen) Demonstrationen in Deutschland & der Welt, auch in Verbindung mit dem Gazakrieg, den die Terrorgruppe Hamas mit einem Massaker an 1.200 Juden und 240 Geiseln begonnen hat, hört man immer wieder den Ruf:

Palestine’ from the River to the Sea
Palästina vom Fluss bis zum Meer

Mit dem Fluss ist der Jordan gemeint, der Grenzfluss von Israel, Westjordanland, Galiläa & Samaria zu Jordanien. Mit dem Meer ist das Mittelmeer gemeint. Und genau dazwischen liegt der heutige Staat Israel.

Dieser Aufruf: „Palestine’ from the River to the Sea” bedeutet also nichts anderes, als daß alle Juden getötet werden sollen und der Staat Israel völlig vernichtet wird und das ganze Land Israel nur noch den sogenannten „Palästinensern“ gehört.

Tatsächlich ist es ein Aufruf zum Völkermord und zur Tötung aller Juden und dem Spruch der NAZIS in Deutschland gleich, die im dritten Reiten unter Hitler auch gefordert haben „tötet alle Juden“. Die Frage ist: weshalb weigern sich deutsche & internationale Gerichte den Aufruf „Palestine’ from the River to the Sea” zu verbieten?

Die Zulassung eines palästinensischen Terrorstaates im Herzen Israels würde den jüdischen Staat zerstören.
Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

„Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden“ (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

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Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Berauscht von einer antisemitischen Hassorgie, für die sie sich als Weltführer außerhalb der üblichen Verdächtigen in der arabischen und islamischen Welt inszeniert, hat die südafrikanische Regierung die Anklage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angeführt. Am 24.05.2024 erließ der IGH ein einseitiges, ungerechtes Urteil, wonach Israel seine Militäroperation in Gaza beenden muss, um die Geiseln zu befreien und die Hamas zu vernichten. In einer Welt, in der Israel trotz seiner gerechten Sache immer einsamer dasteht und die Liste seiner Verbündeten, wenn nicht sogar seiner wirklichen Freunde, immer kürzer wird, ist dies nicht überraschend, wenn auch schockierend. (Autor: Jonathan Feldstein)

In seiner mehr als dreißig Minuten dauernden Urteilsbegründung erwähnte der IGH das Kriegsverbrechen der Hamas, nämlich die Entführung und Geiselnahme von 125 Personen, nur in einem Satz, ohne Konsequenzen für die Hamas oder die Forderung nach der bedingungslosen Freilassung aller Geiseln. Das Gericht ordnete an, dass Israel seine Militäroffensive auf die Stadt im Süden des Gazastreifens und die Hamas-Hochburg Rafah einstellen solle. Der IGH forderte die Hamas und ihre terroristischen und völkermörderischen Pläne und Handlungen nicht für ihr Massaker an 1200 Menschen an einem Tag am 7. Oktober und erkannte auch keine Schuld an. Er erkannte auch keine Schuld an, weder für die Freilassung der Geiseln, die sie immer noch illegal gefangen hält, noch tadelte er die Hamas für unsägliche Sexualverbrechen.

Der jüngste IGH-Prozess folgte auf die haltlose Anklage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermordes Anfang des Jahres. Alle Richter aus 15 Ländern bis auf einen stimmten dafür, den Prozess zuzulassen. Diese Woche erhob der libanesische Richter die Anklage gegen Israel.

Anfang der gleichen Woche kündigte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) an, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Galant ausstellen zu wollen, und setzte sie damit mit den völkermörderischen Terroristenführern der Hamas gleich. Nur wenige Länder reagierten darauf und prangerten die Ungerechtigkeit dieses Scheingerichts an, seine Übergriffe und fehlende Zuständigkeit, den unvorstellbaren Vergleich zwischen Israel und der Hamas oder die ausgesprochen antisemitische Natur seines Anklägers und des IStGH selbst, die Israel an anderen Maßstäben messen als andere Länder der Welt.

Um nicht außen vor zu bleiben, haben sich in derselben Woche Irland, Norwegen und Spanien zusammengetan und als letzte Länder einen fiktiven „Staat Palästina“ anerkannt, eine Strafmaßnahme gegen Israel und ein Geschenk an die Terroristen. Wenn die Hamas feiert, weiß man, dass es unmoralisch ist. Sie haben Unmoral zu einer olympischen Disziplin gemacht. Diese Länder haben ihre Politik klar gemacht: Wenn ihr genug Juden massakriert, werden wir euch beschwichtigen und eure Unabhängigkeit anerkennen, ohne mit Israel verhandeln oder dem Terror gegen Israel abschwören zu müssen. Dies ist nun die Staatspolitik dieser drei moralisch bankrotten Länder.

Das letzte Mal, dass jemand die Anerkennung von „Palästina“ dazu benutzte, Juden in Verlegenheit zu bringen und die jüdische Souveränität zu untergraben, war im zweiten Jahrhundert, als das Römische Reich das von ihm eroberte biblische Land umbenannte. Nach einem gescheiterten Aufstand gegen Rom nannten sie es „Palestina“. Dies widerlegt die Behauptung, die heutigen „Palästinenser“ seien die Ureinwohner des Landes, und war zugleich das erste Mal, dass der Name „Palästina“ verwendet wurde. Überhaupt. 1000 Jahre nach König David. Das bedeutet, dass es tatsächlich die Juden im ersten und zweiten Jahrhundert waren, die gegen Rom rebellierten, die in die Flucht geschlagen und dann als Sklaven gefangen genommen wurden und die die wahren Ureinwohner des Landes waren. Selbst wenn Sie dem biblischen Bericht, dass das Land dem jüdischen Volk von Gott überlassen wurde, nicht glauben, ist die historische Tatsache unbestreitbar.

Die Tatsache, dass römische Münzen und Inschriften aus dieser Zeit „Judea capta“ oder „Judäa“ und nicht „Palestina capta“ beschlagnahmt wurden, ist alles, was man wissen muss. Aber die historische Tatsache und ihre heutige Bedeutung sind für die Nationen der Welt, die sich gegen Israel stellen, zu unbequem.


Eine römische „Judaea Capta“-Münze. (Foto: CNG/ Wiki Commons)

Apropos Alleinsein: Israel war schockiert, als der gesamte UN-Sicherheitsrat nach dem Tod des iranischen Präsidenten Raisi eine Schweigeminute einlegte. Die USA und alle westlichen Vertreter zollten einem Mann Tribut, der als „Schlächter von Teheran“ und „Ayatollah der Hinrichtung“ bekannt war. Es gab keinerlei Anerkennung für das Leid von Millionen Iranern unter seiner Herrschaft oder für die unzähligen Opfer des islamistischen Terrors, der vom iranischen Regime finanziert und geplant wurde, in Israel und auf der ganzen Welt.

Obwohl es sich eindeutig um eine Prophezeiung der Nationen handelt, die sich gegen Israel stellen, sagt mir etwas, dass selbst Sacharja in seinen prophetischen Worten (12:1-8) von all dem angewidert wäre.

Bibel, AT, Sacharja – Kapitel 12, 1-8: Gottes Schutz für Jerusalem

Dies ist die Last des Wortes vom HERRN (Gott) über Israel, spricht der HERR, der den Himmel ausbreitet und die Erde gründet und den Odem des Menschen in ihm macht. Siehe, ich will Jerusalem zum Taumelbecher zurichten allen Völkern, die umher sind; auch Juda wird’s gelten, wenn Jerusalem belagert wird. Zur selben Zeit will ich Jerusalem machen zum Laststein allen Völkern; alle, die ihn wegheben wollen, sollen sich daran zerschneiden; denn es werden sich alle Heiden auf Erden wider sie (Israel) versammeln. Zu der Zeit, spricht der HERR (Gott), will ich alle Rosse scheu und ihren Reitern Angst machen; aber über das Haus Juda will ich meine Augen offen haben und alle Rosse der Völker mit Blindheit plagen (alle Armeen, die gegen Israel kämpfen vernichten).

Und die Fürsten in Juda werden sagen in ihrem Herzen: Es seien mir nur die Bürger zu Jerusalem getrost in dem HERRN Zebaoth, ihrem Gott. Zu der Zeit will ich die Fürsten Juda’s machen zur Feuerpfanne im Holz und zur Fackel im Stroh, daß sie verzehren zur Rechten und zur Linken alle Völker um und um. Und Jerusalem soll auch fürder bleiben an ihrem Ort zu Jerusalem. Und der HERR wird zuerst die Hütten Juda’s (Israel) erretten, auf daß sich nicht hoch rühme das Haus David noch die Bürger zu Jerusalem wider Juda (Israel).

Zu der Zeit wird der HERR (Gott) beschirmen die Bürger zu Jerusalem, und es wird geschehen, daß, welcher schwach sein wird unter ihnen zu der Zeit, wird sein wie der König David; und das Haus David wird sein wie Gott, wie des HERRN Engel vor ihnen.

Unter dem Schatten internationaler Verurteilung muss die Welt aus ihrer Trunkenheit erwachen. Es muss eingegriffen werden, nicht nur bevor es für Israel zu spät ist, sondern auch für den Rest der Welt, wo derselbe böse islamische Extremismus einen Brückenkopf nach dem anderen findet, sich in westliche Gesellschaften verstrickt, deren Moral verdreht und sie und ihre Bürger unsicher macht.

Auch wenn es unangenehm ist, Sie werden einige „Freunde“ verlieren, selbst wenn es gegen den Pöbel geht, ist es heute das Gebot, seine Meinung zu äußern. Lassen Sie die „Israel- & Judenhasser“ nicht mit einem Wort des Antisemitismus davonkommen. Stehen Sie proaktiv und nachweislich an der Seite Israels und des jüdischen Volkes. Beten Sie für Israel und stellen Sie sicher, dass Ihre Kirche oder Synagoge für Israel betet. Dies ist die Pflicht einer moralischen Gesellschaft. Während die Nationen sich gegen Israel stellen, können Sie ein Licht in der Dunkelheit sein. Es ist einfach Gut gegen Böse oder für Gott und gegen Gott. (Quelle: ISRAEL365NEWS)


Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

„Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden“ (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

VIDEO: Die Geldquellen der Hamas Terrororganisation

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RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-756537-33-4 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-756538-25-6.

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