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Flüchtlingskrise: Frontex veröffentlicht Skandalvideo – wie Seenot von Flüchtlingen vorgetäuscht wird!

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Brisante Aufnahmen aus dem Mittelmeer

Es ist hinlänglich bekannt, dass Schleuser und diverse NGOs unter dem Deckmantel der Seenotrettung illegale Einwanderer mittels Schiffen an europäisches Land bringen. Hierbei wurden oft Schiffe in afrikanischer Küstennähe angefahren, die wertvolle Fracht an Bord genommen und etliche Seemeilen gen Italien gebracht. Es ist schon höchst merkwürdig, wie scheinbar reguläre Fischerboote 10 Minuten vor der Küste Syriens in Seenot geraten können, interessanter wird es dann aber, wenn europäische Fluchthelfer dies als legitimen Grund anführen, die Schiffsbrüchigen nach Europa, statt zurück an die heimische Küste zu bringen.

Nun veröffentlichte jedoch das international tätige Grenzschutzunternehmen „Frontex“, brisante Videoaufnahmen eines noch viel schockierenderen Vorgangs. Zu sehen ist ein unbekanntes Boot welches unscheinbar Richtung Lampedusa fährt. Im Schlepptau hat es ein kleines leeres Fischerboot. Nach kurzer Zeit stoppt der Tross und es kommen aus dem Bauch des Schleppers unzählige Personen zum Vorschein, welche nur teils mit Rettungswesten ausgerüstet, das kleinere Boot besteigen. Schnell ist der Wechsel vollzogen und der Schlepper dreht ab. Daraufhin setzt das Fischerboot mit ca. 80 zusammengequetschten Migranten die Reise fort. Frontex zufolge stammen die meisten illegalen Einwanderer auf Deck aus Bangladesh, Libyen und Marokko.

Hier das Video

Weiterhin berichtet Frontex über ihren Twitteraccount von den weiteren Geschehnissen. So habe das Unternehmen sofort die Küstenwache und andere zuständige Behörden Italiens über die anlandenden Migranten informiert. Sieben mutmaßliche Schmuggler verhaftete die Küstenwache, die illegalen Einwanderer wurden von der italienischen Marine abgepasst.

Was dann jedoch mit den Flüchtlingen passiert ist, steht offen. Vermutlich aber das gleiche wie immer: sie kehren im besten Fall nach Afrika zurück, wo ihnen dann der Weg nach Deutschland durch andere NGOs und Schlepper geebnet wird. (Quelle: 24. Juni 2019 – Arcadi Staff)


SEENOT FAKENEWS – wie Leitmedien mit Übertölpelungs-Methoden über Schiffbruchwillige und Humanitärschlepper falsche Fakten verbreiten!
Dass die Leitmedien das schlecht informierte Volk laufend mit Narrativen von „Flüchtlingen, Folter, Fachkräften und Seenot“ desinformieren, verschaukeln und verladen, hat dazu geführt, daß Unbedarfte und Gutgläubige auf Halbwahrheiten allzu gerne hereinfallen. Nur wenige wie der Informatiker Hadmut Danisch bohren nach und denken über den Tellerrand hinaus, um heraus zu finden, mit welchen Übertölpelungs-Methoden Schiffbruchwillige und Humanitärschlepper Fakten vernebeln. Ein Leser fragt, ob mir an der ganzen Diskussion um Bootsflüchtlinge, Seenot auf dem Mittelmeer, Lebensretter, samt der ganzen Diskussion darum, die gerade durch Politik und Medien gejagt wird, nichts auf den vielen Bildern von Flüchtlingen in Schlauchbooten auffällt. Jeder, der mit dem ernstlichen Ziel, Europa zu erreichen, mit so einem Schlauchboot von Afrika aus in See steche, brauche selbst als Optimist außer dem Boot 3 Dinge: Proviant für 70 Personen und 3 Tage, Wasser für 70 Personen und 3 Tage und Treibstoff für mindestens 500 Kilometer. Aber genau das findet man auf den Fotos der Schlauchboote im Mittelmeer nicht! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Islam: Imame in Moscheen warnen Muslime vor Integration in Deutschland und Österreich!

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Kein Begriff wird in der Debatte um Zuwanderer in Deutschland und Österreich so oft benutzt wie der der „Integration“. Doch die für viele muslimische Migranten wichtigste Institution leistet dazu meist keinen Beitrag oder kämpft sogar aktiv gegen Integration: die Moschee. Das ist das Ergebnis einer offiziellen Studie aus Österreich und von privaten Recherchen eines deutschen Journalisten. (Autor: Stefan Frank)

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), eine Abteilung des Außenministeriums, legte Ende September die Studie „Die Rolle der Moschee im Integrationsprozess“ vor. Dazu besuchten Mitarbeiter des ÖIF 16 Wiener Moscheen, hörten jeweils mehrere Freitagspredigten und sprachen mit dem jeweiligen Imam – falls dieser zu einem Gespräch bereit war, was oft nicht der Fall war. Das Ergebnis: Nur zwei der Moscheevereine fördern nach Ansicht des ÖIF die Integration ihrer Mitglieder. Gelobt wird etwa ein bosnischer Moscheeverein, der auch einen Fußballverein betreibt. Im Gespräch sagte der Imam: „Jedes Land, wie auch Österreich, hat seine Regeln und seine Gesetze und – das betone ich immer – es ist auch unsere religiöse Pflicht, diese Normen einzuhalten und sich entsprechend zu integrieren.“

Im Hinblick auf die Geschlechterrollen fiel den Autoren in allen Moscheen die fast völlige Abwesenheit von Frauen beim Freitagsgebet auf:

„Nur in drei Moscheen … werden eigene Räumlichkeiten für Frauen reserviert und auch von diesen genutzt. … Die meisten Moscheen stellen die Frauenräume, sofern überhaupt vorhanden, an Freitagen ebenfalls den Männern zur Verfügung.“

Nach Ethnien getrennt

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind die Wiener Moscheen nach Volkszugehörigkeit sortiert.

„Es gibt türkische, albanische, bosnische, arabische, pakistanische etc. Moscheen, in denen in der Regel auch ausschließlich in der jeweiligen Landessprache gepredigt wird. Nur in seltenen Fällen werden Teile der Predigt, oder noch seltener die gesamte Predigt, ins Deutsche übersetzt.“

Die Moscheevereine seien somit „ethnisch und sprachlich geschlossene Räume“, was die „Sozialintegration in ein binnenethnisches Milieu, mithin ethnische Segmentation“ fördere. In acht der untersuchten 16 Moscheen werde diese Tendenz noch verstärkt durch „verbreiteten und offen propagierten Nationalismus“.

Als besonders radikal fiel eine Moschee auf, die von der türkischen Bewegung Milli Görüs geführt wird. Milli Görüs ist eine der größten islamischen Organisationen in Europa und steht ideologisch dem türkischen Präsidenten Erdogan nahe. Der Imam in der Milli-Görüs-Moschee, so der Bericht, trete „offen für die Errichtung einer politisch geeinten Umma unter einem Kalifat ein“. Der Niedergang des Islam sei auf Fitna (Unruhe) zurückzuführen, die von außen in die islamische Gemeinschaft hineingetragen werde. Der Imam, so die Autoren der Studie, sehe sich „überall von Feinden des Islams umgeben, die die islamische Gemeinschaft daran hindern wollen, die Welt so zu beherrschen, wie es prophezeit sei.“ In allen drei gehörten Predigten sei die Einheit der Muslime das bestimmende Thema gewesen: Auf der einen Seite die Muslime, auf der anderen die „Ungläubigen“. Einige der Aussagen des Imams, so die Studie, deuteten auf ein „verfestigtes verschwörungstheoretisches Weltbild“ hin. „Kräfte, die sich außerhalb der Umma befinden, haben alles dafür getan, um das Umma-Bewusstsein der Umma zu schwächen.“

Das Fazit der Studie:

„Zusammenfassend lässt sich für die in dieser Studie untersuchten 16 Moscheevereine sagen, dass sie, mit Ausnahme der Moscheen D01 [eine der wenigen deutschsprachigen Moscheen] und B02 [die erwähnte bosnische Moschee], die soziale Integration ihrer Mitglieder nicht aktiv fördern. Bestenfalls stehen sie dieser nicht im Weg. Mehrheitlich wirken sie hemmend auf den Integrationsprozess.“

Sechs der untersuchten 16 Moscheevereine (37,5%) betrieben „eine Politik, die Integration in die Gesellschaft aktiv behindert und zum Teil fundamentalistische Tendenzen aufweist.“ In der Hälfte der untersuchten 16 Moscheen werde „ein dichotomes Weltbild gepredigt, in dem die Aufteilung der Welt in Muslime auf der einen und alle anderen auf der anderen Seite zentral“ sei. Eine „dezidierte Abwertung der westlichen Gesellschaft“ habe sich in sechs Moscheen gefunden.

Warnung vor dem Leben in Deutschland

Ähnliches beobachtete der deutsche Journalist Constantin Schreiber, als er 2016 über acht Monate die Freitagspredigten in deutschen Moscheen besuchte. Schreiber spricht fließend Arabisch und ist bekannt als Moderator von arabischsprachigen Fernsehsendungen, in denen er Flüchtlingen das Leben in Deutschland erklärt. Seine Erfahrungen in den Moscheen hat er in einem Buch veröffentlicht, das in Deutschland seit Monaten ein Bestseller ist: Inside Islam. Was in Deutschlands Moscheen gepredigt wird. Schreiber stellte sich in den Moscheevereinen als Journalist vor und legte seine Absicht – ein Sachbuch über Moscheen in Deutschland zu schreiben – offen. Nur wenige Imame waren zu einem Interview bereit. In einem Fall wurde ihm gesagt, mit ihm zu reden, sei „verboten“. Die Imame, mit denen er sprechen durfte, sprachen in der Regel kaum ein Wort Deutsch. „Offenbar ist es möglich, viele Jahre in Deutschland zu leben, mit Frau und Kindern, ohne auch nur in der Lage zu sein, auf Deutsch ein Brötchen zu kaufen“, so Schreiber.

Ein häufiges Thema der Predigten, die Schreiber in den Moscheen hörte, waren Warnungen vor dem Leben in Deutschland.

„Immer wieder wurden die Muslime darauf eingeschworen, sie seien eine Art Schicksalsgemeinschaft, etwa in der Al-Furqan-Moschee [eine sunnitisch-arabische Moschee in Berlin]: ‚Ihr seid eine Diaspora! Wir sind eine Diaspora! … Sie [diese Umgebung] gleicht einem gewaltigen Strom, der dich auflöst, dich auslöscht, dir deine Werte nimmt und durch seine Werte ersetzt.'“

In der sunnitisch-türkischen Moschee Mehmed Zahid Kotku Tekkesi in Berlin habe der Imam am Tag vor Heiligabend in der Freitagspredigt vor der „größten aller Gefahren“ gewarnt – der „Weihnachtsgefahr“: „Wer einen anderen Stamm nachahmt, wird einer von ihnen. Gehört denn Silvester zu uns? Sind Weihnachtsbäume denn ein Teil von uns? Nein, sind sie nicht!“ Der Imam in der Al-Rahman-Moschee in Magdeburg habe das Leben in Deutschland mit einem Weg durch einen betörenden Wald verglichen, so Schreiber. Die Reize würden den Muslim dazu verleiten, vom rechten Weg abzukommen, sich im „Dickicht des Waldes“ zu verlaufen, bis ihn „die wilden Tiere des Waldes fressen“.

Staat hat keinen Überblick

Was Schreiber schon bei der Vorbereitung seiner Besuche auffiel, war die Intransparenz, die Moscheen in Deutschland umgibt. So gibt es etwa kein amtliches Verzeichnis der Moscheen; niemand kann mit Sicherheit sagen, wie viele Moscheen es überhaupt in Deutschland gibt. Das einzige Register ist die private Website Moscheesuche.de. „Deutsche Behörden“, so Schreiber, „stützen sich also auf Listen, die eine Privatperson führt, die ganz offensichtlich von einer bestimmten ideologischen Grundhaltung geprägt ist“. Da das Register zudem darauf beruhe, dass nach freiwilliger Meldung Einträge erfolgen, dürfe bezweifelt werden, dass Moscheen, die unerkannt bleiben wollen, sich dort eintragen lassen. Schreiber hält es für unwahrscheinlich, dass die Liste auch nur annähernd vollständig und aktuell ist:

„Ich stieß auf Moscheen, die eingetragen sind, aber schon lange nicht mehr bestehen. Oder auf neueröffnete Moscheen, die nirgendwo erfasst sind und von denen weder Verfassungsschutz noch Landesämter wissen, dass sie existieren.“

Eine Anfrage Schreibers bei der Stadt Hannover brachte zudem zutage, dass deutsche Behörden offenbar Hemmungen haben, Auskunft über Moscheen in ihrer Stadt zu geben. Ein Mitarbeiter der Kommunalbehörde schrieb in einer E-Mail: „Teilen Sie mir bitte noch einmal genauer mit, wofür Sie die Liste verwenden wollen? Wir möchten nicht, dass die Einrichtungen unter Generalverdacht gestellt werden.“

Angst und Schweigen

Eine Überraschung war die abwehrende Reaktion, die dem Journalisten von Leuten entgegenschlug, deren Beruf eigentlich Offenheit und Kooperation gebietet. Weil Schreiber beim Übersetzen der Predigten sicher gehen wollte, keine Aussage falsch zu übersetzen, kontaktierte er eines der, wie er sagt, renommiertesten Übersetzungsbüros in Deutschland:

„Man bittet mich, eine der verschrifteten Predigten zur Ansicht zuzusenden, um den Aufwand abschätzen zu können. Ich bekomme eine Absage. Die Texte würden außerhalb des ’normalen Arbeitsfeldes‘ der Übersetzer liegen, keiner traue es sich zu, diese ‚Art von Texten‘ richtig zu übersetzen.“

Auch für die türkischen Predigten habe sich die Suche nach einem Übersetzer schwierig gestaltet: „Allein die Tatsache, dass ich mich für dieses Thema interessiere, bringt mir bei allen Anfragen den direkten Vorwurf ein, ich wolle doch nur ‚Islambashing‘ betreiben.“ Auf eine Abwehrmauer stößt Schreiber auch, als er sich nach deutschen Islamwissenschaftlern umsieht, um mit ihnen über die Inhalte der Predigten zu diskutieren. Professoren – die vom deutschen Steuerzahler bezahlt werden –weigerten sich, Auskunft zu etwas zu geben, das ihr eigenes Fach betrifft:

„Über Monate hinweg richte ich Anfragen an islamwissenschaftliche Fakultäten, mit denen wir häufig als Redaktion Interviews geführt hatten. Eine Universität vertröstet mich über Monate hinweg, man suche noch nach dem richtigen Ansprechpartner. Am 16. Dezember, drei Monate nach meiner ersten Anfrage, schreibt mir die Professorin der Islamwissenschaften, dass es nun zeitlich zu knapp sei für ein Gespräch. Als ich erwidere, dass ich notfalls auch noch Anfang Januar als Ausweichtermin anbieten könnte, erhalte ich keine Antwort mehr. Mehrere weitere Universitätsprofessoren sagen mir, ich solle ihnen die Predigten zuschicken, was ich auch tue. Danach erhalte ich auch auf Nachfragen keine Antworten mehr.“

Dies sei, so Schreiber, eine „interessante Erfahrung“, wo doch Islamwissenschaftler und Islam-Experten sich Redaktionen sonst „sehr bereitwillig als Interviewpartner zu aktuellen politischen Themen“ anböten. Nicht so, wenn es um Predigten in deutschen Moscheen geht: „Zahlreiche Experten gehen mir nach meinen Anfragen aus dem Weg, lassen Anrufe und E-Mails konsequent unbeantwortet.“ Ein Islamwissenschaftler habe ihm indirekt geraten, das Projekt fallenzulassen, da es „die Gräben vertiefen“ könne. Wieso das? Weil, so der Islamwissenschaftler, „selbst liberale und tolerante Leser die Texte einfach extrem unverständlich und fremdartig und ‚krude‘ finden“ könnten.

Ahnungslose Politiker

Schreibers Fazit über die von ihm gehörten Predigten lautet:

„Nach acht Monaten Recherche muss ich feststellen: Moscheen sind politische Räume. Die von mir besuchten Predigten waren mehrheitlich gegen die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft gerichtet. Wenn das Leben in Deutschland thematisiert wurde, dann hauptsächlich in einem negativen Zusammenhang. Oftmals beschrieben die Imame den deutschen Alltag als Gefahr und forderten ihre Gemeinden dazu auf zu widerstehen. Fast allen Predigten ist der Aufruf an die Gläubigen gemein, sich abzukapseln und unter sich zu bleiben.“

Dabei seien ihm „in eigentlich allen Moscheen“ „die vielen Flüchtlinge aufgefallen, die noch nicht lange in Deutschland leben“. Auch sie würden davor gewarnt, sich anzupassen: „Während vor der Moschee-Tür permanent von Integration gesprochen wird, predigt man im Innern das Gegenteil.“

Wie gefährlich das ist, zeigt der Mord an Farima S., einer im bayerischen Prien lebenden Afghanin. Sie hatte vor acht Jahren den Islam verlassen und das Christentum angenommen und war vor sechs Jahren nach Deutschland geflohen. Am 29. April wurde sie von einem afghanischen Muslim auf offener Straße ermordet. Während etliche im Ort lebende Muslime an der Beerdigung des Opfers teilnahmen, taten die Moscheeverbände so, als ginge sie der Mord nichts an. Der Pfarrer der evangelischen Gemeinde Prien, der Farima S. angehörte, bat die Verbände darum, die Tat zu verurteilen. Im Oktober, ein halbes Jahr nach dem Mord, sagt er auf Anfrage: „Leider ist bis heute keinerlei Reaktion da.“

Er vermutet, dass sich die islamischen Verbände nicht gegen fatwas wie der von Kairos Al-Azhar-Moschee stellen wollen, wonach „Apostaten“ – diejenigen, die sich vom Islam lossagen – zu töten sind. Das alles wirft die Frage auf, warum etwa die deutsche Regierung sich von solchen Verbänden Hilfe bei der Lösung von Problemen erhofft. Die bekannte Menschenrechtlerin und Islamkritikerin Necla Kelek schrieb kürzlich:

„Politiker, die immer wieder betonen, mit den Moscheen zusammenarbeiten zu wollen, sie zu Islamkonferenzen einladen, wissen gar nicht, wer in den Moscheen was predigt.“

Die Welt hat nur ein einziges Problem – DEN ISLAM!
Für Deutschland muss ein generelles Islam Verbot eingeführt werden.
Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur.
Der Islam beinhaltet staatliche Elemente der Justiz mit der Scharia.
Der Islam fordert für seine Verbreitung Gewalt, Mord und Krieg.
Der Islam ist deswegen keine Religion. sondern eine Staatsform.
Der Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der EU nicht vereinbar.
Der Islam ist eine Staatsform die eine freie Gesellschaft nicht dulden kann.
Muslime, die an der Staatsform und der Scharia des Islam festhalten und diese aktiv ausüben, müssen aus Deutschland und der EU ausgewiesen werden.
Der Islam ist auch hauptverantwortlich für die weltweite Flüchtlingskrise!
Wenn wir das politisch in Deutschland und Europa nicht schaffen, dann ernten wir Bürgerkrieg.

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Systematische Islamisierung in Europa – Die raffinierte Strategie des Islam

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Autor: Mahin Mousapour
Menschen in Europa sollten informiert sein, dass sehr wohl an der Ausbreitung des Islam gearbeitet wird. Politischer Islam hat eine sehr raffinierte Strategie, wie folgt:

1. Verbreitung durch islamische Organisationen, führende Personen islamischer Verbände, Prediger in Moscheen und gebildete, studierten Personen, die in den Medien, in Behörden, in der Politik etc. arbeiten oder sich als Sprecher für den Islam vorstellen und den Islam als friedliche, moderne Religion repräsentieren.

2. Ihre Methode ist es, zuerst die Moslem als Opfer der Gesellschaft darzustellen und den Staat, die Gesellschaft und die Regierung zu beschuldigen für die Ziellosigkeit und das gesellschaftliche Versagen junger Muslime, die sich ISIS anschließen. Die Frage bleibt offen, warum junge Männer mit denselben Problemen aus Polen oder Griechenland oder Kroatien sich der Isis nicht anschließen.

3. Nach der indirekten Schuldzuweisung, dass die Gesellschaft es nicht geschafft hat, Muslime hier zu integrieren, bieten sie Islamunterricht in den Schulen – als Lösung des Problems! Zurzeit wird in Schulen in Köln und Berlin bereits Islam unterrichtet!

Die ISIS hat mehrere Male gezeigt, dass ihre Existenz auf dem Koran und der Lebensweise ihres Propheten Mohammad basiert. Sie folgen dem Koran. Leider werden nicht die feindseligen Verse in den Schulen behandelt, sondern die medinaischen Suren, wo Mohammed aus lauter Angst vor seinen Feinden friedliche Verse gegeben hatte.

4. Die Mitglieder der Islamischen Vereine, Gebetshäuser und Moscheen sind sehr aktiv in den Asylheimen. Sie behaupten, dass sie den Flüchtlingen bzw. den Muslimen helfen, sich hier zu integrieren. Sie stellen sich als diejenigen dar, welche die Integration in Deutschland vorantreiben, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Sie missionieren ganz stark die Menschen in den Asylantenheimen. Sie arbeiten hier ganz gewaltig an der Ausbreitung des Islams.

5. Die islamische Paralleljustiz regelt hier ihre rechtlichen Angelegenheiten wie Ehe-, Familien– und Erbrecht nach dem Gesetz der Scharia. Sie heiraten hier viele Frauen (unter 18 Jahre alt)und werden auch mit Hartz IV unterstützt. Die Demokratie wird hier missbraucht.

6. Forum am Freitag 17.06.2016: Ein Programm bei „ZDF info“, in dem erklärt wird, dass Muslime von islamischen Pflegern/-innen betreut werden wollen. Anscheinend fühlen sich die Muslime wohler bei islamischen Pflegern.

Ich bin nicht dagegen, aber meiner Meinung nach spricht es gegen deutschsprachige Arbeitnehmer sowie gegen das Integrationsprogramm in Deutschland. Das Ziel der Sendung war, uns verständlich zu machen und zu betonen, dass islamische Arbeitnehmer hier notwendig sind.

7. Der Bau von Moscheen hier wird vorangetrieben, während christliche Gemeinden in vielen islamischen Ländern große Schwierigkeiten haben, Ihren Gottesdienst zu feiern. Mehrere Kirchen sind im Iran geschlossen oder mit Bulldozern dem Boden gleich gemacht wie in der Stadt Kerman.

8. Zunehmend versuchen Muslime, hier mehr Freiheit zu haben, um ihren Glauben zu praktizieren.

9. Harmlose Kruzifixe in Schulklassen wurden abgeschafft, stattdessen werden tiefgründige Islamunterrichte in den Schulen erteilt. Verstärkter Gebetsruf wird am Tag durch Lautsprecher in jeder kleinen und großen Stadt eingerichtet, bei dem Koranverse zitiert werden.

10. Zunehmend wird das islamische Recht an Gerichten durchgesetzt. Hier werden die Rechte von Muslimen zum ungehinderten Praktizieren ihres Glaubens gestärkt: z. B. Erlaubnis der islamischen Form des Schächtens.

11. Muslime bemühen sich, einflussreiche Positionen in Wirtschaft, Politik, Kultur etc. zu erreichen, auch auf diesem Weg gewinnt der Islam an Einfluss und Macht.

12. Das Internet, Videoplattformen und Chatforen werden genutzt, um über den Islam zu informieren und vor allem junge Menschen von seiner Wahrheit zu überzeugen und für diese Religion zu gewinnen.

13. Viele Muslime setzen sich mit starker Überzeugung und großem Eifer für ihre Religion ein. Manche bringen dabei ihre Erwartung, Europa in nächster Zeit für den Islam gewinnen zu können, mit starken Worten zum Ausdruck. Der Islam versklavt seine eigenen Anhänger Männer und Frauen. Alle sind Sklaven des Islams.


Presseartikel lesen: Islamisierung: Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen von Europa!

Die gebildeten Islamisten bzw. die Kopftuchträgerinnen, die sich sehr freundlich und schlagfertig bei den Debatten im Fernsehen präsentieren, wollen den Islam als modern und aufgeklärt vorstellen. Sie gehorchen selbst Allah im Koran immer noch mit Kopftuch (Symbol der Gehorsam). Ungehorsam treibt laut Koran die Muslime in die Hölle.

Im Islam werden Nicht-Muslim sehr abwertend angesehen, da der Koran für sie ein Todesurteil ausgesprochen hat. Man darf den Koran nicht uminterpretieren oder umdeuten, um diese Versen zu mildern.

Buddhisten zum Beispiel missionieren ganz stark, aber sie wollen nicht herrschen, und sie bedrohen niemanden. Christen mit buddhistischem Hintergrund werden nicht verfolgt.

In islamischen Ländern müssen Christen um ihr Überleben kämpfen, hier aber bekommen Muslime immer mehr Rechte durch ihre Parallelgesellschaft, und wenn wir (Nicht-Muslime) den Islam oder die Koranverse in Frage stellen, werden wir, besonders leider von deutscher Seite mit einer falschen Toleranz, stark kritisiert. Somit brauchen Muslime sich nicht selbst zu verteidigen.

Wir müssen den Islam hier höflich und bedächtig in Bezug auf die Demokratie kritisieren und unsere Angst verbergen. Man muss Tabus brechen, ansonsten wird Deutschland mit einer schwarzen Zukunft namens Islam zugrunde gehen.

Innerer Frieden wird nicht bewahrt, wenn es nicht möglich ist, den Islam offen zu kritisieren. Wenn unsere Lehrerinnen Angst vor islamischen jungen Männer haben, müssen wir sie unterstützen und dürfen nicht schweigen und den Islam verharmlosen. Die Bevölkerung wird von ihrer Regierung enttäuscht, wenn immer wieder gesagt wird, dass der Islam mit Islamismus nicht zu tun habe. Es ist ein fataler Fehler, wenn die Politik die Ängste der eigenen Bevölkerung vor dem Islam nicht beachtet. Es ist unfassbar, dass bei jedem Terrorereignis sofort Muslime von Fernsehsendern eingeladen werden, um zu betonen, dass der Islam friedlich sei.

Der Islam ist überhaupt nicht die Religion des Friedens. Der Islam ist nicht gekommen, um Teil dieser Welt zu werden, sondern um über die Welt zu herrschen Beispiel: Iran

Es wäre schön, wenn die liberalen Muslime uns dabei helfen würden. Wir brauchen intellektuelle Denker, Autoren, Wissenschaftler, Schauspieler, besonderes (ich betone) Sänger und Rapper der Musikszene mit islamischen Hintergrund, die uns unterstützen, jungen Muslimen zu erklären, sich nicht terroristischen Gruppen anzuschließen. Sie haben Popularität und mehr Einfluss auf islamische Mitbürger.

Alle Moslems wissen/ glauben, dass der Koran und der Islam und Allah über der Demokratie und ihrer Grundgesetzte samt der Kultur und Wissenschaft stehen.

Sobald der Islam hier eine Partei gründet, werden viele Muslime – auch zum großen Teil die liberalen Moslems, die nie den Koran gelesen haben – ihre Stimmen hergeben. Manche Moslems sagen in Bezug auf manche ihrer ausländerfeindlichen Erfahrungen hier: „Ja, jetzt haben wir Türken „das Sagen“. Sie werden auch ahnungslos vom politischen Islam ausgenutzt.

Saudi Arabien hat mindestens 100 000 sehr moderne Zelte für die Gäste, die zur Hadj (Mekka) zur Verfügung gestellt werden. Anstatt die Zelte für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, bieten sie uns, 200 Moscheen bei uns zu errichten. Das Böse offenbart sein Gesicht!

Der Geist der absoluten Idealvorstellung der Nationalsozialisten von sich selbst als perfekte und reine Rasse hat der Islam ebenfalls von sich selbst auf religiöser Ebene mit Bezug auf Allah und sein Wort, dem Koran. Der Diktator des Nationalsozialismus, Hitler, war sterblich, und mit seinem Tod ist auch der Nationalsozialismus untergegangen. Allah ist aber unsterblich.

Wenn wir übersehen, was der Islam in Iran gemacht hat, werden wir Schlimmes erleben müssen. Rund 80% der Perser haben bereits die Religion Islam verlassen.

Vielleicht können Sie sich schwer vorstellen, was ich sage aber es ist die Wahrheit. Jetzt, wo der Islam noch nicht endgültig Fuß gefasst hat, kommunizieren wir nicht, haben Angst und hängen uns an eine falsche Toleranz.

Ich sehe auf die Straßen, manche Deutsche sind zu nett zu Moslems. Ich spüre hier jedoch eine Nettigkeit, die aus der Angst stammt – glauben Sie mir!

Wir sind Gottes Kinder. Deutschland gehört unserem himmlischen Vater und keinem anderen.

Freie evangelische und charismatische Gemeinden haben keinen Raum im Fernsehen, aber islamische Programme sieht man zahlreich. Es ist Aufgabe der evangelischen sowie katholischen Kirchen, die freien Gemeinden mehr bei den Medien und im Staat zu unterstützen, damit sie nicht als Hardliner bezeichnet werden, sondern mehr Achtung und Respekt bekommen. Wir müssen unsere Differenzen beiseite legen und Deutschland schützen.

Wichtig: Genau wie rechtsradikale Gruppierungen hier in einem demokratischen Land für ihre verfassungsfeindlichen Ziele KEINE Propaganda machen dürfen, so muss das Missionieren des Islams, diese religiöse Propaganda mit dem Ziel, den politischen Islam zu stärken, verboten werden. Der politische Islam möchte den Einfluss der Scharia-Verfassung intensivieren, um die Macht des Islams zu stabilisieren, um mehr Einfluss zu bekommen.

Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.


Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –

Ein Muslim („der sich Unterwerfende“) ist ein Diener (Sklave) Allahs.

Sure 19, Vers 93: „Keiner in den Himmeln und auf Erden darf sich dem Erbarmer anders nahen denn als Sklave.“

Wenn die radikalen Islamisten die Verse des Korans benutzen, um Nicht-Muslime zu töten, dann können wir sehen, dass es kein Missbrauch des Islams ist, sondern der „Gebrauch“ des Islams. Der Koran ist eine Gebrauchsanweisung für jene Muslime, die entsprechend der Scharia ein Allah gefälliges Leben leben wollen. Frau Merkel soll als Verteidigerin der Demokratie erst das Volk fragen, ob der Islam ein Teil Deutschlands sei. Deutschland hat einen Besitzer, nämlich den allmächtigen Gott und seinen Sohn Jesus Christus, der das Land erbt.


10 Tipps wie man den Islam in Deutschland und Europa aufhalten kann!

Im Namen Jesus Christus: Brechen wir den Satz: „Der Islam gehört zu Deutschland oder ist ein Teil des Landes“, und weisen wir diesen Satz zurück, hier auf der Erde, damit Gott im Himmel ihn zurückweist und bricht.

Eine unfassbar große, heilige Dreieinigkeit ist mit uns. Nämlich Gott der Vater, Gott der Sohn und Gott der Heilige Geist. Somit erlauben wir nicht, dass Deutschland ein Sklave Allahs bzw. des Islam wird.

Mein Glaube definiert sich in meiner persönlichen Beziehung zu Jesus Christus, und meine Religion ist die Bewahrung der Demokratie.

Quellen: www.conservo.wordpress.com / https://journalistenwatch.com/cms/die-raffinierte-strategie-des-islam-systematische-islamisierung-in-europa/

Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer)
Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de

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Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Eine Nacht bei den Flüchtlingen – Die Realität! – Was wir tun sollten!

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Die heutige Nacht werde ich aus mehreren Gründen nicht vergessen. Ich bin gestern am Abend des 14. September 2015 nach Nickelsdorf/Österreich an die Grenze zu Ungarn gefahren und heute am Morgen des 15. September 2015 zurück gekehrt. (von Josef Kaltenegger) Warum?

Erstens
Weil wir eine Bundesregierung bzw. Parteien und Politiker haben, die uns nicht die Wahrheit sagen!

Zweitens
Weil wir leider zum Teil eine mediale Berichterstattung bzw. Medien haben, die gleichgeschaltet mit der Politikinformation, den Bürgern Märchen erzählen! Zum Beispiel von hochqualifizierten Facharbeitern etc.

Drittens
Weil wir teilweise ein Unverständnis für die Ursachen bzw. Auslöser dieser Massenflucht und die dringendst notwendigen Maßnahmen dagegen vor Ort in den Krisenregionen bei der heimischen Bevölkerung haben.

Viertens
Weil wir derzeit nur die Spitze des Eisberges von dem erleben, was wir vor allem in Mitteleuropa – mit ausgelöst durch kein Handeln der Europäer – noch auslöffeln dürfen!

Millionen am Weg
Es sind noch Millionen – allein aus Syrien auf der Flucht. Mindestens 4 Millionen sind schon in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien. Man muss mit mindestens weiteren 4-5 Millionen allein aus Syrien rechnen. Zieht man die weiteren Krisenregionen dazu, dann werden es wahrscheinlich bis zu 50 Millionen Menschen oder mehr sein, die sich Richtung Europa bewegen! Leider haben wir es geschafft, dass die Menschen aus den Krisenregionen meinen, Deutschland und Österreich sind ein Schlaraffenland für jeden.

Die Bilder der heutigen Nacht
Einerseits bestätigt sich, dass vorwiegende junge Männer zwischen 20 und 30 Jahren kommen. Dazu auch viele Familien – Männer, Frauen und Kindern. Ja, erschütternd, beklemmend, sprachlos. Die beigestellten Impressionen sagen mehr als tausend Worte.

Über die Fluchtgründe
Einige erzählten, sie hätten zwar Geld aber vieles sei in der Heimat kaputt geschossen. Andere sagen, sie wollen nicht in den Krieg bzw. dass deren Söhne in den sinnlosen Bürgerkrieg ziehen müssen. Andere sehen keine Perspektiven auf Grund des Bürgerkrieges – mit kräftiger Unterstützung aus dem Westen angezettelt. Man spürt aber auch bei vielen – möglicherweise ist jetzt die einzige Chance, nach Europa zu kommen! Der Arroganz Anfall – aus den USA und zum Teil aus Europa, weltweit Gesellschaften unserer „demokratischen Vorstellungen“ aufs Auge drücken zu wollen funktioniert nicht. Die viel umjubelte Entfernung verschiedener Diktatoren in islamischen Ländern hat immer nur Kriege, Blut, Tränen und Not gebracht. Hinzu kommt noch, dass der islamische Staat, ISIS, willig dieses Vakuum ausgefüllt hat und fasst ungehindert rauben, morden und Frauen, die nicht islamisch sind, massenhaft vergewaltigt. Statt die islamischen Staaten in die Pflicht zu nehmen, liefern wir an diese teilweise noch Waffen, wie z.B. Deutschland an Saudi-Arabien etc..

Freiwillige Helfer sind grandios
Das Gefühl in Nickelsdorf heute Nacht war beklemmend. Es ist eine eigenartige Stille, es ist schlimm – was man sieht. Damit die Unterstützung der Flüchtlinge überhaupt einigermaßen funktioniert, muss man den Freiwilligen danken – sich vor diesen tief verneigen. Würde man sich nur auf die Regierung verlassen, dann wäre man verlassen. Natürlich gibt es wie immer auch Nutznießer. Die Taxibetreiber stehen Schlange, um Flüchtlinge weiter zu transportieren. Zum Teil gegen sehr teures Entgelt, Geld vor Barmherzigkeit! Oder Busunternehmer – aus ganz Ost- und Südösterreich. Man transportiert die Menschen im Minutentakt weiter. Wohin? Das weiß keiner. Nur weg, man hat das Gefühl – das „Problem“ will man so schnell wie möglich weiterbringen.

Das Handeln der Bundesregierungen in Österreich und Deutschland ist schwer verständlich!
Spricht man mit den offiziellen wie privaten Helfern vor Ort, dann spürt man deren Ohnmacht wie Verbitterung gegenüber den Bundesregierungen. Diese versagen nicht nur sang- und klanglos bei der Ersthilfe. Es gebe keine Konzepte, keine durchdachten Aktionen. Keine Einsatzpläne, manche „Helfer“ sind seit Tagen nonstop da, ohne das konkrete Ende zu wissen. Und geht’s hier nur um Wechselwäsche oder Zahnbürsten. Es ist ein Sittenbild einer inferioren österreichischen Bundesregierung mit Politikern, die augenscheinlich nicht wissen was sie tun oder sagen sollen!

Kontrollen & keine Kontrollen
Die Realität, dass es keine Grenzkontrollen gibt, öffnet Tür und Tor für jeden Missbrauch. Als heimischer Bürger wird man unter dem Titel Terrorismusbekämpfung von vorne bis hinten täglich gefilzt. Egal ob Datenspeicherung bei EDV, PC, Telefon, Bankomat, Kreditkarte, E-Card – der eigene Bürger wird täglich durchleuchtet. Aber bei den Flüchtlingen gilt das alles nicht.

Keine Grenzkontrollen, keine Dolmetscher
Grenzkontrollen sind auch praktisch nicht mehr umsetzbar, weil ein paar Exekutivbeamte stehen zigtausenden Flüchtlingen gegenüber. Die Polizei muss froh sein, nicht niedergerannt zu werden. Sie kann nur versuchen, das absolute Chaos zu verhindern. Diesen Zustand gibt es seit Monaten. Die Dolmetscher an den Grenzen sind Freiwillige, die Führungsriegen aus Bundesregierung oder Landesregierungen schicken niemanden. Die Schilderungen der Zustände aus Traiskirchen (seit Monaten) bis nun nach Nickelsdorf sind eine Bankrotterklärung – für die Bundesregierung aber auch zum Teil der Landesregierungen.

Gedanken & Taten
Es sind hunderte Gedanken, die einem angesichts dessen was abgeht durch den Kopf gehen. Ich fühle mich auch in meinen persönlichen Zugängen zu den Riesenproblemen bestärkt, die wir bereits haben aber vor allem auch, die noch auf uns zukommen, wenn wir das Übel nicht bei der Wurzel anpacken. Unterschiedlichste Ethnien, unterschiedlichste Kulturen und insbesondere die Tatsache, dass es hunderttausende Muslime sind – das passt nicht zu unserem Kulturkreis. Die Vorstellungen vom Zusammenleben, welche uns die Muslime in vielen Regionen weltweit vorleben, sind nicht akzeptabel und abzulehnen. Siehe auch Presseartikel bei WordPress: Muslime ja, aber der Islam gehört wirklich nicht zu Deutschland!

Daher kann es nur heißen:
1) Sofortiges militärisches Eingreifen einer Internationalen Armee unter UNO Mandat gegen den ISIS Terror wie gegen jeden sonstigen Terror gegenüber Bürgergesellschaften
2) Sofortige Stärkung wie verbesserte Unterstützung der Anrainerstaaten, um mit diesen gemeinsam Schutzzonen vor Ort für die Bürger einzurichten! Konkret also die Türkei, den Nordirak, Jordanien oder den Libanon
3) Sofortige Aufforderung der Arabischen Liga, dass sie hilft. Es gibt zig riesige fertige Zeltlagerstätten z.B. u.a. in Saudi Arabien. Es braucht nicht Moscheen, sondern Essen, Trinken, ein Dach über den Kopf sowie neue Perspektiven für Ausbildungen und Jobs – in der Region
4) Sofortiger Beginn von wirtschaftlichen Aufbauhilfen in den Schutzzonen, damit die Flüchtlinge nicht nur geschützt sind, sondern wieder Lebenssinn bekommen. Konkret: für Schulbildung, Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln, Entwicklung von Produktionsbetrieben – damit das Knowhow direkt vor Ort für eine positive Entwicklung bleibt bzw. genutzt wird

Die Nutzen
a) Die betroffenen Bürger bleiben in ihrer „Heimatregion“, also in Ihrem Kulturkreis.
b) Sie werden nicht entwurzelt und entwickeln ihre eigenen Regionen weiter.
c) Die „Helfer“ – die Internationale Staatengemeinschaft, vor allem aber Europa – sparen sich viel Geld, da es vor Ort deutlich billiger ist Hilfe zu leisten – somit bleibt Geld, das man dringendst für die eigene Bevölkerung braucht.
d) Wir haben keine Verfremdung und damit keine entstehenden Parallelgesellschaften.
e) Eine vor Ort angesetzte Hilfe stärkt auch die europäische Wirtschaft, weil sie an der Entwicklung in den Schutzzonen mit Produkten und Knowhow Transfer mithelfen kann.
f) Wir entwickeln so nicht mit Waffen, sondern mit wirtschaftlichen Innovationen die Regionen weiter und zeigen, dass man auf friedlichem Weg Wohlstand schaffen kann. (Alle Bilder: Josef Kaltenegger)

Anmerkungen von Autor Uwe Melzer:

In der saudi-arabischen Stadt Mina steht eine Zeltstadt, die 3 Millionen Flüchtlingen Platz bieten würde. Sie steht 360 Tage im Jahr leer. Die Zelte sind sogar klimatisiert und mit Küchen/Bädern ausgestattet. Aber Saudi-Arabien nimmt bis zum heutigen Zeitpunkt überhaupt keine Flüchtlinge auf.

Dauer Asylverfahren in Deutschland
Ein Asylverfahren dauert in Deutschland nach offiziellen Angaben im Durchschnitt ca. 5 ½ Monate. Tatsächlich sind es aber 12 Monate. Dagegen kann bei einer Ablehnung noch vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden. Das dauert im Schnitt 18 Monate, so dass wir derzeit in Deutschland 2 ½ Jahre benötigen, um ein Asylverfahren abzuschließen.

In der Schweiz dauert tatsächlich das gleiche Verfahren 48 Stunden – und ohne Einspruchsmöglichkeit. Wir brauchen in Deutschland, Österreich und der gesamten EU eigentlich nur dieses Verfahren von der Schweiz zu übernehmen.

Einwanderungsgesetz
Das bisherige Asylgesetz in Deutschland und der gesamten EU ist total unbrauchbar geworden. Jeder Mensch sieht das selbst an der Realität. Kanada hat zum Beispiel wie Australien ein vorbildliches Einwanderungsgesetz mit allen Rechten und Pflichten von Einwanderern. Wir bräuchten eigentlich nur dieses Einwanderungsgesetz von den Kanadiern übernehmen. Dann können wir auch der Flut von Flüchtlingen gerecht werden. Siehe auch Presseartikel bei WordPress unter: Flüchtlingspolitik

Unterkünfte für Flüchtlinge, Asylanten und Einwanderer
Sofort müssten dringend in Deutschland und der gesamten EU mit öffentlichen Mitteln neue Wohneinheiten zur Unterbringung der Flüchtlinge gebaut werden. Die könnten dann in einem Jahr bezugsfertig sein.

Eine göttliche, christliche Sichtweise
Deutschland hat in den Jahren von 1938 – 1945 ca. 6 Millionen Juden unter schrecklichen Bedingungen in Konzentrationslagern umgebracht. Das waren ohne Ausnahmen Männer, Frauen und Kinder jeglichen alters. Es könnte sein, dass wir als Wiedergutmachung in Deutschland jetzt 6 Millionen hilfebedürftige Flüchtlinge aufnehmen, versorgen und in unsere Gesellschaft eingliedern sollen. Das geht nicht mit menschlichen Mitteln. Deshalb sagt auch GOTT in seinem Wort der Bibel: „bei den Menschen ist unmöglich, aber bei GOTT ist nichts „Unmöglich!“ Vielleicht sollten wir wieder lernen GOTT zu suchen und GOTT zu vertrauen und ihn zu bitten das „Unmögliche“ in Österreich, Deutschland und Europa zu tun? Vom Minus zum PLUS

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Flüchtlingspolitik – Wir brauchen in Deutschland & Europa ein Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien. Das derzeitige Asylrecht zerstört Deutschland & Europa.

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Der Flüchtlingszustrom weitet sich zur Völkerwanderung aus. Statt Immigration haben wir eine Invasion, insbesondere des Islam. Das Leid und die Konflikte vervielfachen sich. Die naive Politik der offenen Tür ist gescheitert. Es ist an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen.

Weniger Herz, mehr Verstand! (von Autor Wolfram Weimer) – Der Journalist Wolfram Weimer war Chefredakteur der Tageszeitung „Die Welt“, des Politikmagazins „Cicero“ und des „Focus“. Er bezeichnet sich selbst als wertkonservativ.

Sie sterben in Lastwagen, und sie sterben in Booten. Doch ihre mörderischen Schlepper scheffeln Millionen und betreiben ein boomendes Blutgeschäft des industriellen Menschenhandels. Sie sind organisiert in Banden und islamistischen Terrorzellen, in der Türkei vom Geheimdienst geduldet, in Libyen vom Islamischen Staat gesteuert.

Doch Europa bekämpft sie nicht. Europa ist lieber ihr Handlanger.
Wenn etwa die Bundesmarine im Mittelmeer von der Schlepper-Industrie per Telefonanruf direkt die Flüchtlinge übernimmt, dann schafft sie einen offenen Markt für das Böse, obwohl sie eigentlich das Gute tun will. Dieses tragische Motiv von „gut gemeint, aber schlecht gemacht“ prägt zusehends die gesamte Flüchtlingsfrage.

Die Flüchtlingspolitik kommt an einen bitteren Wendepunkt.
Bisher glaubte Deutschland, mit einer naiven Politik der offenen Tore auf der guten Seite der Geschichte zu stehen. „Willkommenskultur“ fühlte sich gut an, das totale Asylrecht war wie ein Freibrief für gutes Gewissen, die massenhafte Hilfsbereitschaft wurde zum moralischen Sommermärchen unserer Nation. Nun aber stürmt der Herbst der Realität heran. Denn der Flüchtlingsstrom mutiert zur historischen Völkerwanderung, die Konflikte und Katastrophen häufen sich, und das eigene europäische Haus gerät zusehends aus den Fugen. Bloß auf ostdeutsche Neonazis und EU-Egoismus zu schimpfen, hilft da nicht weiter. Das Problem ist mittlerweile so groß, dass es realpolitisch und nicht rhetorisch gelöst werden muss.

So weisen die Staaten des Balkans immer dringlicher darauf hin, dass Deutschland den Asylsuchenden so hohe Vergünstigungen gewähre, dass sie normale Arbeitseinkommen des Balkans überstiegen, also weite Teile der dortigen Arbeitsbevölkerung schlichtweg abgeworben würden.

Deutschland meint es gut, doch Deutschland schadet damit dem Balkan.
Auch die „Rettungsaktionen“ an den Außengrenzen der EU scheinen humanitär geboten. In Wahrheit erzeugen sie erst den Massenmarkt für die Schlepperindustrie. Mit jedem „geretteten“ Flüchtling werden zehn neue auf noch gefährlichere Reisen und in die Fänge von skrupellosen Schleppern gelockt.

Aktuelle Flüchtlingszahlen in Deutschland am 31.08.2016
Mehr als 222.264 neue Flüchtlinge seit Jahresbeginn 2015.
Prognose 2016 lautet auf drei Millionen Flüchtlinge
Aktuell sind fast 1.200.000 Flüchtlinge in Deutschland. Bis Ende 2015 sind somit mehr Flüchtlinge registriert worden als vom Bund offiziell vorausgesagt. Die Prognose der Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel lautete auf 800.000 Flüchtlinge in 2015.

Tatsächlich wurden am Jahresende 2015 genau 1.091.894 Asylsuchende mit der vom BAMF zur Verteilung der Asylsuchenden verwendeten Software EASY erfasst. CDU-Innenexperte Armin Schuster sagte im Zusammenhang mit der 2016 beabsichtigten Einschränkung des Familiennachzuges von Asylbewerbern: „Ich kenne keinen Amtsleiter einer Ausländerbehörde, der nicht sagt, wir müssten statt mit einer mit drei Millionen Flüchtlingen rechnen.“
Den kompletten Flüchtlingsbericht können Sie hier nachlesen: Flüchtlingsbericht 2016
Hier lesen: Aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!

Zahlen und Fakten zu Flüchtlingen

219.000 Menschen…
… flohen laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR 2014 über das Mittelmeer nach Europa; 2015 waren es bis zum 20. April 35.000.

3.500 Menschen…
… kamen 2014 bei ihrer Flucht ums Leben oder werden vermisst; im laufenden Jahr sind es bis zum 20. April 1.600.

170.100 Flüchtlinge…
… erreichten 2014 über das Meer Italien (Januar bis März 2015: mehr als 10.100); weitere 43.500 kamen nach Griechenland, 3500 nach Spanien, 570 nach Malta und 340 nach Zypern.

66.700 Syrer…
… registrierte die EU-Grenzschutzagentur Frontex 2014 bei einem illegalen Grenzübertritt auf dem Seeweg, 34.300 Menschen kamen aus Eritrea, 12.700 aus Afghanistan und 9800 aus Mali.

123.000 Syrer…
… beantragten im vergangenen Jahr in der EU Asyl (2013: 50.000).

202.700 Asylbewerber…
… wurden 2014 in Deutschland registriert (32 Prozent aller Bewerber), 81.200 in Schweden (13 Prozent) 64.600 in Italien (10 Prozent), 62.800 in Frankreich (10 Prozent) und 42.800 in Ungarn (7 Prozent).

Um 143 Prozent…
… stieg die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zu 2013 in Italien, um 126 Prozent in Ungarn, um 60 Prozent in Deutschland und um 50 Prozent in Schweden.

Mit 8,4 Bewerbern…
… pro tausend Einwohner nahm Schweden 2014 im Verhältnis zur Bevölkerung die meisten Flüchtlinge auf. Es folgten Ungarn (4,3), Österreich (3,3), Malta (3,2), Dänemark (2,6) und Deutschland (2,5).

600 000 bis eine Million Menschen…
… warten nach Schätzungen der EU-Kommission allein in Libyen, um in den nächsten Monaten die Überfahrt nach Italien oder Malta zu wagen.

Indem das deutsche Asylrecht wahllos und massenhaft angewandt wird, zerstört es sich selbst.
Man wird den wahrhaft politisch Verfolgten nicht mehr helfen können, wenn man glaubt, jedem, der nach einem wirtschaftlich besseren Leben strebt, blind das Schutzrecht mitsamt seiner großzügigen Lebenshilfen gewähren zu müssen. Es ist eben so, dass ein Asylbewerber in Deutschland besser lebt als Milliarden andere Menschen auf der Welt.

Man kann aber unmöglich die Realität „Asylbewerber in Deutschland“ oder Europa zum Lebensziel von Milliarden Menschen werden lassen und die Grenzen öffnen.

Zeit für unangenehme Wahrheiten
Es ist also an der Zeit, unangenehmen Wahrheiten ins Auge zu sehen. Der Wahrheit zum Beispiel, dass das deutsche Asylrecht für die Bewältigung globaler Ungleichheiten und einer Völkerwanderung völlig ungeeignet ist. Es muss präzisiert, mindestens ehrlich gemacht werden mit der sofortigen und entschiedenen Benennung vieler sicherer Herkunftsländer.

Zu den unangenehmen Wahrheiten gehört auch die, die Großbritannien vertritt – eine wilde Massenimmigration kann schlichtweg nicht geduldet werden, sie würde Europa zerstören. Und die Wahrheit, die Polen, Ungarn, die Slowakei und Tschechien erklären – dass man auf verfolgte Christen ein besonders fürsorgliches Auge haben sollte, weil keine Religionsgruppe auf der Welt so brutal und massenhaft verfolgt wird wie gerade Christen.

Und die Wahrheit, die die europäischen Geheimdienste vermelden – dass die Türkei die Massenflucht von Muslimen nach Europa aus politischem Kalkül befördert. Und dass über den „Dschihad-Highway“ potentielle Terroristen nach Europa einsickern.

Flüchtlinge an EU-Grenzen – Der Tod vor der Haustür
Und die Wahrheit, die die schwache Regierung Libyens beklagt – dass die IS-Islamisten mit dem Schleppergeschäft ihren Terrorismus finanzieren und Europa besser vor Ort eingreifen sollte.

Und die Wahrheit, die im Nahen Osten kursiert, dass Saudi-Arabien das Flüchtlingsdrama als Migrationswaffe missbraucht und selber – obwohl superreich und unmittelbar benachbart – statt den Menschen zu helfen lieber schmutzige Kriege befeuert.

Und die Wahrheit, die der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, verkündet – dass es endlich Registrierungs-Zentren an den Außengrenzen der EU geben sollte.

Und die Wahrheit, die die CSU seit Wochen fordert – dass EU-Flüchtlingszentren gleich in Nordafrika eingerichtet werden sollten, um den Exodus übers Meer zu verhindern.

Und die Wahrheit, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnimmt als die meisten anderen EU-Staaten zusammen – es nach der ersten Million keine zehn oder 20 oder 30 weitere Millionen mehr werden können, ohne Deutschland selbst zu zerstören – es also eine Politik der klugen und humanitären Begrenzung geben muss. Kurzum: Die Politik des großen Herzens wird durch eine Politik des größeren Verstandes ergänzt werden müssen.

Zu den Fakten gehört auch (von Autor Uwe Melzer

Flüchtlingspolitik
Nach offiziellen Zahlen, die am 11.09.2015 von der Bundesregierung veröffentlicht wurden, haben 13 % der Flüchtlinge & Asylanten einen Abiturschulabschluss. Ca. 29 % können einen dem Realabschluss oder der Hauptschule ähnlichen Schulabschluss nachweisen inklusive oder einer gewissen Berufsausbildung. Demnach sind ca. 58 % ohne Schulabschluss und / oder ohne Berufsausbildung. Die ersten 42 % werden im Durchschnitt 2 Jahre benötigen um einigermaßen die Deutsche Sprache zu erlernen. Danach erst können Sie dem Arbeitsmarkt in Deutschland zugeführt werden. Bei den restlichen 58 % kommen zu den 2 Jahren Deutsch lernen noch 3 Jahre Berufsausbildung dazu. Dann sind es im günstigsten Falle 5 Jahre bis diese Flüchtlinge und Asylanten sich am Deutschen Arbeitsmarkt beteiligen können. Wahrscheinlich dauert es eher 5 bis 10 Jahre. In dieser Zeit, beziehen alle diese Einwanderer, Flüchtlinge und Asylanten Hartz IV SB G II als staatliche Leistung. Wenn pro Jahr 800.000 bis 1,2 Millionen Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden, dann haben wir sehr schnell zusätzlich pro Jahr mindestens 1 Million Hartz IV SBG II Bezieher in Deutschland auf die Dauer von 10 Jahren, inklusive des Familiennachzuges. Hoffentlich haben daran unsere Politiker auch gedacht? Und das funktioniert nur, wenn alle innerhalb von 2 Jahren einigermaßen die Deutsche Sprache sprechen. Wie viel Deutschlehrer und Deutschkurse haben wir oder werden wir haben? Allein daran kann schon diese vorsichtige Prognose scheitern.

Ernüchterung hinter dem Flüchtlingstsunami – eine aktuelle Zahl
Von den rund 200.000 „Flüchtlingen“, welche nach offiziellen Angaben im Jahr 2014 nach Deutschland kamen, konnten bislang gerade einmal sechs Prozent eine Arbeit vermittelt werden. 94 Prozent der Asylforderer des letzten Jahres sind offenkundig langfristig auf staatliche Zuwendungen angewiesen. Und immer noch jubelt Deutschland über die Flüchtlingswelle.

Einwanderungsgesetz – Mahnung an alle Politiker
Wir brauchen deshalb in Deutschland & Europa dringend ein neues Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien. Das derzeitige Asylrecht zerstört Deutschland & Europa. Denn man kann unmöglich die Realität „Asylbewerber in Deutschland“ oder Europa zum Lebensziel von Milliarden Menschen werden lassen und die Grenzen öffnen. Allein im Jahr 2015 sind durch die moderne Völkerwanderung ca. 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert. Dies beinhaltet auch eine massive Invasion des Islam nach Deutschland & Europa. 2016 werden diese Zahlen eher steigen, als sinken, egal was die Bundesregierung unternimmt. Obwohl im Asylrecht im Artikel 16 a GG: steht: Wer als Kriegsflüchtling aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem asylrechtlich gesicherten Drittstaat einreist, kann sich nicht auf das Asylrecht berufen. Wird dieses Recht derzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht angewandt.

Dieses Einwanderungsgesetz muss eine Obergrenze beinhalten und, dass wenn Einwanderer, Flüchtlinge und Asylanten nach einer gewissen Anzahl von Jahren keine Deutschkenntnisse nachweisen können und keinen Arbeitsplatz haben, um Ihren Lebensunterhalt ohne staatlichen Leistungen zu bestreiten, sie ohne ein weiteres Rechtsmittel ausgewiesen werden können. Wer das Grundgesetz ablehnt, Gewalt anwendet und nachweisbar nichts zu einer erfolgreichen Integration beigetragen hat, muss ebenfalls ohne weiteres Rechtsmittel ausgewiesen werden dürfen. Nur dann können Deutschland und Europa weiter mit allen Vorteilen weiter existieren.

Anmerkung von Autor Uwe Melzer:
Alle Flüchtlingsströme aus dem Nahen Osten und den Arabischen Ländern wurden verusacht durch den Islam, islamische Terroristen, der ISI – dem islamischen Staat und Verfolgung Andersgläubiger, insbesondere Christen durch Moslems. Die Arabischen, islamischen Staaten unternehmen dagegen nichts und leisten auch keine oder nur minimale Hilfe im Flüchtlingsskandal. Fordern aber die Religionsfreiheit in Europa und Deutschland, obwohl Sie in den eigenen Ländern, neben dem Islam, keine andere Relgion dulden. Und wir machden das böse Spiel mit. Und niemand ist bereit dagegen etwas zu unternehmen. Deshalb gilt auch: Der ISLAM ist die größte, schlimmste und grausamste Geißel des 20. Jahrhunderts! Lesen Sie dazu den vollständigen Presseartikel bei WordPress!

Das sollte unsere Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland jetzt tun:
1. Konsequent Abschieben!
2. Gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland und Europa!
3. Fluchtursachen bekämpfen!
4. Außengrenzen der EU besser schützen!
5. Grenzkontrollen fortführen und Transitzonen einführen!
6. Kontingentierung der Bürgerrechtsflüchtlinge!
7. EU-Recht wiederherstellen!
8. Sofortiges militärisches Eingreifen einer Internationalen Armee unter UNO Mandat gegen den ISIS Terror wie gegen jeden sonstigen Terror gegenüber Bürgergesellschaften.
9. Sofortige Stärkung wie verbesserte Unterstützung der Anrainerstaaten, um mit diesen gemeinsam Schutzzonen vor Ort für die Bürger einzurichten! Konkret also die Türkei, den Nordirak, Jordanien oder den Libanon.
10. Sofortige Aufforderung der Arabischen Liga, dass sie hilft. Es gibt zig riesige fertige Zeltlagerstätten z.B. u.a. in Saudi Arabien. Es braucht nicht Moscheen, sondern Essen, Trinken, ein Dach über den Kopf sowie neue Perspektiven für Ausbildungen und Jobs – in der Region.
11. Sofortiger Beginn von wirtschaftlichen Aufbauhilfen in den Schutzzonen, damit die Flüchtlinge nicht nur geschützt sind, sondern wieder Lebenssinn bekommen. Konkret: für Schulbildung, Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln, Entwicklung von Produktionsbetrieben, damit das Knowhow direkt vor Ort für eine positive Entwicklung bleibt bzw. genutzt wird.
12. Sofortiger neuer, sozialer Wohnungsbau, weil schlicht und einfach Wohnraum fehlt um Asylanten, die bleiben dürfen, unter zu bringen. Das muss der Bund sofort in Eigenregie in Auftrag geben. Finanzielle Anreize und Steuererleichterungen für Investoren dauern viel zu lange bis dadurch eventuell neue, bezahlbare Wohnungen entstehen.
13. Islam in Deutschland: Wenn man in der Politik konsequent wäre, dann müsste islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen in Deutschland verboten werden – weil der Koran auffordert alle Ungläubigen zu töten -, das widerspricht unserem Grundgesetz – und es dürfte keine Genehmigung für den Bau von Moscheen geben. Denn der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, auf Basis des Koran, der zur Weltherrschaft und zur Tötung aller „Ungläubigen“ aufruft, insbesondere der Christen und der Juden. Es gibt im Koran viele Suren die zum Mord, Folterung, Verstümmelung, Gewalt überwiegend an „Ungläubigen“, besonders Christen und Juden und zur Unterdrückung und Entrechtung von Frauen auffordern. Denn eine Religion die dazu aufruft „alle Ungläubigen zu töten“ handelt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hat damit das Anrecht auf Religionsfreiheit verwirkt. Nicht die friedlichen Muslime, die überwiegend selbst nie den Koran gelesen haben, sind das Problem, sondern der Islam, der mit allen Strömungen als Basis den Koran hat. Eine Partei, die in Deutschland in ihrem Grundsatzprogramm schreiben würde, dass sie auffordert alle „Andersgläubigen“ zu töten, würde sofort verboten werden. Warum gilt das nicht für den Islam in Deutschland, der genau das im Koran schreibt?

Vorteile
a) Die betroffenen Bürger bleiben in ihrer „Heimatregion“, also in Ihrem Kulturkreis.
b) Sie werden nicht entwurzelt und entwickeln ihre eigenen Regionen weiter.
c) Die „Helfer“ – die Internationale Staatengemeinschaft, vor allem aber Europa – sparen sich viel Geld, da es vor Ort deutlich billiger ist Hilfe zu leisten – somit bleibt Geld, das man dringendst für die eigene Bevölkerung braucht.
d) Wir haben keine Verfremdung und damit keine entstehenden Parallelgesellschaften.
e) Eine vor Ort angesetzte Hilfe stärkt auch die europäische Wirtschaft, weil sie an der Entwicklung in den Schutzzonen mit Produkten und Knowhow Transfer mithelfen kann.
f) Wir entwickeln so nicht mit Waffen, sondern mit wirtschaftlichen Innovationen die Regionen weiter und zeigen, dass man auf friedlichem Weg Wohlstand schaffen kann.

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument. *** Islamliste downloaden ***

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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PEGIDA POSITIONSPAPIER – PEGIDA ist nicht Rechtsradikal, die Forderungen sind legitim, entsprechen unserem Grundgesetz und dem gesunden Menschenverstand

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Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA) ist ein deutscher Verein, der eine Islamisierung Deutschlands und Europas befürchtet und ablehnt. PEGIDA organisiert seit dem 20. Oktober 2014 wöchentliche Demonstrationen in Dresden gegen eine aus ihrer Sicht verfehlte europäische und deutsche Einwanderungs- und Asylpolitik. Sie fordern insbesondere die Unterbindung des islamischen Fundamentalismus. Ähnliche Demonstrationen finden auch in einigen anderen deutschen Städten statt.

Aus meiner Sicht ist PEGIDA weder Rechtsradikal noch erheben Sie irgendwelche Forderungen die nicht legitim wären. Alles was PEGIDA fordert entspricht unserem Grundgesetz und dem gesunden Menschenverstand.

Nur die Parteien und Wählerschichten, die sich durch den unkontrollierten Zugang von Flüchtlingen und Asylanten ein neues Potential von Wählern erschließen wollen, protestieren heftig und mit einer völlig falschen Zuordnung zur Rechtsradikalität gegen PEGIDA. Lesen Sie einfach das Positionspapier von PEGIDA und bilden sie sich ihre eigene Meinung.

ISLAM: Wenn die Islamisten in Deutschland angeblich eine Minderheit von ca. 2,4 bis 5,5 % sind, warum führen wir dann muslimische Feiertage ein. Das ist Alles Andere als Demokratisch. Es geht nicht um die Anzahl der Muslime oder prozentuale Anteile an der Bevölkerung, sondern um Rechte, die der Islam für sich in Anspruch nimmt, die nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind oder anderer freiheitlich, demokratischen Staaten. Weltweit betreibt der Islam einen Eroberungskrieg in fremden Staaten und überzieht die ganze Welt mit Terrorakten. Das gehört eigentlich geächtet und bekämpft. Wir dagegen unterstützen in Deutschland noch den Islam. Führen Islamunterricht in unseren Schulen ein, was eigentlich ein großer Skandal ist, wenn man sich richtig mit dem Islam, dem Koran und den Zielen des Islam (tötet alle Ungläubigen usw.) beschäftigt. In diesem Jahr durften in der Weihnachtszeit viele Gemeinden, Kindergärten und Schulen keine öffentlichen, christlichen Krippespiele aufführen, weil sich eventuell Muslime daran stoßen könnten. Das gleiche gilt für christliche Kreuze in Krankenhäuser, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Hier wird durch eine absolute Minderheit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung vorgeschrieben was sie noch tun darf oder nicht. Denken sie einmal darüber nach, was passieren würde, wenn sich Christen so in einem islamischen Land benehmen. Antwort: „Sie wären wahrscheinlich nicht mehr lange am Leben“. Auch finanzieren wir direkt islamische Terrororganisation wie z.B. die Hamas über die Hilfe für die Palästinenser und den Gazastreifen. Dieses Geld kommt nicht bei der Bevölkerung des Gazastreifens an sondern fließt direkt in Waffenkäufe und Finanzierung von Bomben, Raketen und Terrorakten und das mit unseren Steuergeldern und Hilfen aus der EU. Die ISIS – islamischer Staat – finanziert sich überwiegend mit dem Geld aus den eroberten Ölquellen, das auf Befehl von Erdogan von der Türkei (NATO-Mitgliedsstaat) aufgekauft wird.

Hier das POSITIONSPAPIER der PEGIDA:

1. PEGIDA ist FÜR die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und politisch oder religiös Verfolgten. Das ist Menschenpflicht!

2. PEGIDA ist FÜR die Aufnahme des Rechtes auf und die Pflicht zur Integration ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (bis jetzt ist da nur ein Recht auf Asyl verankert)!

3. PEGIDA ist FÜR dezentrale Unterbringung der Kriegsflüchtlinge und Verfolgten, anstatt in teilweise menschenunwürdigen Heimen!

4. PEGIDA ist FÜR einen gesamteuropäischen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge und eine gerechte Verteilung auf die Schultern aller EU-Mitgliedsstaaten! (Zentrale Erfassungsbehörde für Flüchtlinge, welche dann ähnlich dem innerdeutschen, Königsteiner Schlüssel die Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt)

5. PEGIDA ist FÜR eine Senkung des Betreuungsschlüssels für Asylsuchende (Anzahl Flüchtlinge je Sozialarbeiter/Betreuer – derzeit ca.200:1, faktisch keine Betreuung der teils traumatisierten Menschen)

6. PEGIDA ist FÜR ein Asylantragsverfahren in Anlehnung an das holländische bzw. Schweizer Modell und bis zur Einführung dessen, FÜR eine Aufstockung der Mittel für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) um die Verfahrensdauer der Antragstellung und Bearbeitung massiv zu kürzen und eine schnellere Integration zu ermöglichen!

7. PEGIDA ist FÜR die Aufstockung der Mittel für die Polizei und GEGEN den Stellenabbau bei selbiger!

8. PEGIDA ist FÜR die Ausschöpfung und Umsetzung der vorhandenen Gesetze zum Thema Asyl und Abschiebung!

9. PEGIDA ist FÜR eine Null-Toleranz-Politik gegenüber straffällig gewordenen Asylbewerbern und Migranten!

10. PEGIDA ist FÜR den Widerstand gegen eine frauenfeindliche, gewaltbetonte politische Ideologie aber nicht gegen hier lebende, sich integrierende Muslime!

11. PEGIDA ist FÜR eine Zuwanderung nach dem Vorbild der Schweiz, Australiens, Kanadas oder Südafrikas!

12. PEGIDA ist FÜR sexuelle Selbstbestimmung!

13. PEGIDA ist FÜR die Erhaltung und den Schutz unserer christlich-jüdisch geprägten Abendlandkultur!

14. PEGIDA ist FÜR die Einführung von Bürgerentscheidungen nach dem Vorbild der Schweiz!

15. PEGIDA ist GEGEN Waffenlieferungen an verfassungsfeindliche, verbotene Organisationen wie z.B. PKK

16. PEGIDA ist GEGEN das Zulassen von Parallelgesellschaften/Parallelgerichte in unserer Mitte, wie Sharia-Gerichte, Sharia-Polizei, Friedensrichter usw.

17. PEGIDA ist GEGEN dieses wahnwitzige „Gender Mainstreaming“, auch oft „Genderisierung“ genannt, die nahezu schon zwanghafte, politisch korrekte Geschlechtsneutralisierung unserer Sprache!

18. PEGIDA ist GEGEN Radikalismus egal ob religiös oder politisch motiviert!

19. PEGIDA ist GEGEN Hassprediger, egal welcher Religion zugehörig!
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Der Islam – Die aktuelle Bedrohung für Deutschland und die Welt?
Der nachfolgende Artikel sollte sie nachdenklich stimmen. Sie können über Religionen und deren Auswirkungen unterschiedlicher Meinung sein. Alle religiösen Ansprüche können nach den Ergebnissen überprüft werden. Ja, es gibt viele friedliche und freundliche Muslime, aber es gibt keinen friedlichen Islam oder friedlichen Koran. Wäre der Koran & der Islam friedlich, dann dürfte es eigentlich keine islamische Kriege oder islamische Terroristen oder Entrechtung und Unterdrückung von Frauen geben. Leider sehen die Tatsachen weltweit völlig anders aus. Der Islam ist weder eine Religion, noch eine Sekte. Er ist ein komplettes Gesellschaftssystem. Der Islam hat religiöse, rechtliche, politische, wirtschaftliche, soziale und militärische Elemente. Das religiöse Element ist ein Deckmantel für alle anderen Elemente. Sobald es genügend Muslime in einem Land gibt, ereifern sie sich für ihre religiösen Rechte und findet eine Islamisierung statt. Wenn politisch korrekte und multikulturelle Gesellschaften den vernünftig klingenden Forderungen der Muslime nach deren religiösen Rechten nachgeben, kaufen sie damit automatisch auch die anderen Elemente mit. Und das funktioniert so …….. weiterlesen im Presseartikel bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=992

Weitere Details finden Sie im Manuskript „Islam und Christentum“ von Autor Uwe Melzer, das Sie kostenlos als PDF Dokument downloaden können.
>>> Downloadseite Manuskripte < <<

Die nachfolgende Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument. >>> Islamliste downloaden < <<
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Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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