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ISRAEL & Siedlungspolitik: „Absolut einseitig“ Die kaum beachtete scharfe Kritik von vier IGH-Richtern am Israel-Gutachten!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Der Internationale Gerichtshof greift Israel wegen der Besatzung an. Diese sei an sich illegal. Kaum beachtet: Vier IGH-Richter widersprechen – und machen ihren Kollegen schwere Vorwürfe.

„Fundamental fehlerhaft“: Die IGH-Richter tragen ihr Gutachten zur israelischen Besatzung vor!

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung hat international viel Aufmerksamkeit erregt. Schon jetzt ist absehbar, dass das 80-seitige Papier – obwohl nicht rechtsverbindlich – die Stellung des jüdischen Staates in der internationalen Gemeinschaft weiter untergraben wird. So muss sich etwa in Deutschland die Bundesregierung bereits unangenehme Fragen von Journalisten anhören, welche Konsequenzen das Gutachten für ihre Israel-Politik hat. (Autor: Sandro Serafin)

Denn Israel-Kritiker fühlen sich durch das Papier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich der jüdische Staat anhaltend eklatanter Völkerrechtsbrüche schuldig mache. Doch ist die Lage wirklich so eindeutig? Wohl kaum. In der Rezeption wenig beachtet worden sind die abweichenden Stimmen von 4 der 15 Richter, die ihren Kollegen wegen zentraler Stellen des Gutachtens ein teils vernichtendes Zeugnis ausstellen.

Um es deutlich zu sagen: Auch diese Richter haben nicht den Anspruch für sich gepachtet, das Völkerrecht allein richtig interpretieren zu können. Schon die Existenz ihrer abweichenden Meinungen macht aber deutlich, dass auch im internationalen Recht selten alles so klar und eindeutig ist, wie es gerade im israelischen Fall oft behauptet wird. Weil diese Richterstimmen in der allgemeinen Medienberichterstattung kaum beachtet werden, sollen ihre Einschätzungen hier ausführlicher wiedergegeben werden.


Bereits im Presseartikel vom 02. November 2015 wurde international unmißverständlich klargestellt, daß die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland nicht gegen internationales Recht verstößt! Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen.

Presseartikel vom 19.März 2012: Die Grenzen von Israel mit Jerusalem als Hauptstadt und der Status der Juden als Volk aus GOTTES Sicht!


Wie es zum Gutachten kam

Doch zunächst zum Hintergrund: Am 30. Dezember 2022 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der sie vom IGH, einer UN-Institution, ein Rechtsgutachten zur israelischen Besatzung anforderte. Diese Möglichkeit ist in Artikel 96 der UN-Charta vorgesehen. Der IGH hatte schon 2004 ein solches Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Sicherheitsbarriere zum Westjordanland abgegeben. Derlei Gutachten sind nicht rechtsverbindlich.

Die Generalversammlung wünschte nun Auskunft zu einer Reihe von Fragen, die sie politisch und rechtlich sehr aufgeladen formulierte. So fragte die Staatenvertretung etwa nach den juristischen Konsequenzen der „anhaltenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser“ durch Israel oder der „Annexion“ des palästinensischen Territoriums durch den jüdischen Staat.

Der IGH nahm in der Folge schriftliche Stellungnahmen zahlreicher Staaten zu dem Fall entgegen und hielt im Februar dieses Jahres auch mündliche Beratungen ab, bei denen unter anderem Vertreter des von der UN so bezeichneten „Staates Palästina“ vortragen konnten. Israel reichte nur eine schriftliche Stellungnahme ein, beteiligte sich aber nicht an der mündlichen Verhandlung.

Was wirft der IGH Israel vor?

Am 19. Juli nun legte der IGH sein Gutachten vor. Es kommt inhaltlich zu vier zentralen Ergebnissen:

  • Die „anhaltende Präsenz Israels in Besetzten Palästinensischen Gebieten“ sei unrechtmäßig;
  • Israel sei verpflichtet, seine „unrechtmäßige Präsenz“ in den Gebieten „so schnell wie möglich“ (wenngleich nicht „bedingungslos“) zu beenden;
  • Israel müsse sofort „alle neuen Siedlungsaktivitäten“ einstellen und „alle Siedler“ aus den Gebieten evakuieren;
  • außerdem habe das Land die Pflicht, Reparationen zu leisten „für den Schaden an betroffenen natürlichen oder juristischen Personen“.

Das Gutachten stellt Israel insgesamt ein juristisch vernichtendes Zeugnis aus und macht dem jüdischen Staat zahlreiche Vorwürfe. Vielfach wiederholen diese bereits Bekanntes. So bekräftigt der IGH etwa seine Auffassung, dass der Bau von israelischen Häusern in Judäa und Samaria (Westjordanland) illegal sei: die berühmte „völkerrechtswidrige Siedlungspolitik“.

Altbekanntes und auch Neues

Dazu führt der IGH – auch das nicht neu – Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention an, die den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten regelt. Sie verbietet einer Besatzungsmacht, Teile ihrer Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Der IGH meint, dass das nicht nur die zwangsweise Umsiedlung umfasse und verurteilt zum Beispiel Maßnahmen der israelischen Regierung, die Anreize für einen Umzug in die Gebiete setzen.

Das Gericht wirft Israel weiter vor, eine physische und juristische „Trennung zwischen der palästinensischen Bevölkerung und den Siedlern“ zu implementieren, die gegen Artikel 3 der Antirassismuskonvention von 1965 verstoße. Diese verbietet „rassische Segregation und Apartheid“. Außerdem hält das Gericht fest, dass Israels Politik im Westjordanland „auf eine Annexion hinausläuft“.

Bemerkenswert aber vor allem: Das Gericht erklärt erstmals überhaupt die israelische Besatzung an sich für illegal, nicht nur – wie bislang – bestimmte Maßnahmen innerhalb dieser Besatzung. Daher auch die unilaterale Aufforderung an Israel, sich so schnell wie möglich aus den Gebieten zurückzuziehen.

Das Separatgutachten dreier Richter

Das Gutachten wird unterstützt von 14 der 15 IGH-Richter. Als einzige hat Julia Sebutinde, IGH-Vizepräsidentin aus Uganda, den Schriftsatz vollumfänglich abgelehnt. Allerdings kam es bei einzelnen, teils zentralen Aussagen der Rechtseinschätzung zu weiteren Abweichungen. So lehnten die drei Richter Peter Tomka (Slowakei), Ronny Abraham (Frankreich) und Bogdan Aurescu (Rumänien) die Feststellung des Gerichts ab, dass Israels anhaltende Besatzung an sich illegal sei. Zudem weigerten sie sich, Israel aufzufordern, die Besatzung schnellstmöglich zu beenden.

Die drei Juristen haben dazu ein gemeinsames Separatgutachten vorgelegt. Darin bekräftigen sie zwar, dass „eine große Zahl israelischer Praktiken in den besetzten Gebieten völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen“. Unter anderem sehen auch sie Hinweise auf eine Annexionsabsicht Israels. Vor allem hinsichtlich der Übertragung der Völkerrechtswidrigkeit auf die Besatzung insgesamt werfen sie den übrigen Richtern aber eine inkonsistente Argumentation vor.

Mehrfach missbilligen sie das Vorgehen ihrer Richterkollegen unmissverständlich. So formulieren sie etwa, das Gericht habe sich entschieden, den israelisch-palästinensischen Konflikt in einer „parteiischen und einseitigen Weise“ darzustellen, der „seine juristische und historische Komplexität“ missachte. An anderer Stelle heißt es, eine „differenzierte und umfassende“ Herangehensweise fehle im Gutachten „völlig“. Oder auch: Das Argument, die Besatzung insgesamt sei illegal, entbehre „jedes ernsthaften und tragfähigen Gedankengangs“.

Israelische Sicherheitsinteressen missachtet?

Konkret führen die Richter aus, allein die Tatsache, dass eine Besatzung lang anhalte, reiche nicht aus, um sie an sich als illegal einzustufen: „Natürlich ist eine 57-jährige Besatzung außergewöhnlich lang. Diese Dauer muss jedoch im Lichte der besonders komplexen Geschichte und Natur des Konflikts gesehen werden und der vielen aufeinanderfolgenden Lösungsversuche, deren Scheitern nicht einer einzigen Partei angelastet werden kann.“

Israel könne sich aus seinen Sicherheitsinteressen auch nicht einfach „so schnell wie möglich“ aus den umstrittenen Gebieten zurückziehen: „Das Gutachten des Gerichts basiert auf der impliziten Vorstellung, dass Israel keine ernsthaften Sicherheitsinteressen hat, oder dass diese irrelevant sind. Wir widersprechen“, schreiben die drei Richter. Es sei „bedauerlich“, dass das Gutachten die Fakten „unvollständig und einseitig“ darlege und nicht auf die Pflichten der Palästinenser eingehe.

Die Richter werfen ihren Kollegen sogar vor, die zentralen UN-Resolutionen zum Nahost-Konflikt sowie die Osloer Verträge zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation aus den 1990er Jahren nicht zu berücksichtigen: Diese setzten nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und das Sicherheitsrecht Israels stets in Bezug zueinander. Nun hingegen verlangen die Richter einseitig einen schnellen Abzug Israels. So werde das Gutachten kaum zum Ziel einer „Zwei-Staaten-Lösung“ beitragen, meinen die drei Abweichler.

Die Richterin, die auch die Grundsätze infrage stellt

Sie teilen damit einige Punkte, die auch die ugandische Gerichtsvizepräsidentin Sebutinde in ihrer abweichenden Meinung anführt. So erklärt auch Sebutinde, das Gutachten unterminiere die internationale Formel „Land für Frieden“. Es ignoriere legitime israelische Sicherheitsinteressen und Verpflichtungen der arabischen Nachbarn. Die Richterin verweist darauf, dass der unilaterale Gaza-Abzug Israels 2005 „desaströs“ für das Land gewesen sei. Die Osloer Abkommen der 1990er Jahre stellten eine rechtliche Basis für „Israels anhaltende Ausübung bestimmter Befugnisse im Westjordanland“ dar.

Insgesamt wirft Sebutinde dem Gericht vor, dessen Ansatz werde die Spannungen im Nahen Osten „eher ver- als entschärfen“. Das Gutachten stelle „keine umfassende, ausgewogene, unparteiische und tiefgründige Untersuchung“ dar, sondern richterliche Empfehlungen, die „auf einseitigen Narrativen basieren und in einem Kontext-Vakuum gemacht wurden“. Die Herangehensweise des Gerichts sei sogar „fundamental fehlerhaft“.

Im Vergleich zu ihren drei kritischen Kollegen geht Sebutinde, die sich bereits den Urteilssprüchen des IGH im Genozid-Verfahren gegen Israel verweigert hatte, aber noch deutlich weiter. So ist sie der Meinung, dass das Gericht das Gutachten erst gar nicht hätte formulieren dürfen – weil es überhaupt keine verlässlichen Informationen vorliegen gehabt habe, um zu einer ausgewogenen Entscheidung zu kommen. Bemerkenswert aber vor allem: Anders als die Kollegen stellt die Uganderin auch ganz grundsätzliche, seit Jahren öffentlich tradierte völkerrechtliche Grundannahmen zum Nahost-Konflikt infrage.

Kein exklusives Recht der Palästinenser auf die Gebiete?

Vor allem legt Sebutinde nahe, dass auch Israel einen legitimen völkerrechtlichen Anspruch auf das Westjordanland haben könnte, „dass jedes palästinensische Recht auf umstrittenes Gebiet nicht notwendig exklusiv ist“. Sie argumentiert, dass man verschiedene Gebiete womöglich völkerrechtlich unterschiedlich behandeln müsse. So nennt sie den Gusch Ezion, einen Siedlungsblock südlich von Jerusalem, und verweist darauf, dass es dort schon vor 1948 eine „überwiegend jüdische Präsenz“ gegeben habe.

Sebutinde hält ihren Kollegen vor, dass sie logisch zunächst die Grenzen Israels hätten bestimmen müssen, bevor sie korrekt auf die Frage einer „Besatzung“ hätten eingehen können. Dabei weigert sie sich, die Grundannahme, dass das Westjordanland automatisch „palästinensisches Gebiet“ sei, einfach zu teilen: „Rechtlich und faktisch ist der souveräne Rechtstitel über das Westjordanland (und auch den Gazastreifen) seit über einem Jahrhundert unbestimmt oder in der Schwebe“, schreibt die Richterin.

Sie meint konkret die Zeit, seit das Osmanische Reich seine Souveränität über das Gebiet mit dem Ende des Ersten Weltkriegs verlor und die Briten ein Mandatsgebiet dort errichteten. Sebutinde führt dann das Rechtsprinzip uti possidetis juris an. Diesem zufolge wären die britischen Mandatsgrenzen mit dem Ende des Mandats im Mai 1948 und der Gründung des Staates Israel automatisch auf den neuen Staat übergegangen.

Der Einwand des deutschen Richters

„Wendet man uti possidetis juris auf Israel an, so hätte Israel territoriale Souveränität über alle umstrittenen Gebiete Jerusalems, des Westjordanlands und Gazas“, führt Sebutinde aus. Letztlich lässt sie offen, ob sie sich diese auch von dem israelischen Professor Eugene Kontorovich vertretene Interpretation gänzlich zu eigen macht. Allerdings lässt sie eine Sympathie dafür erkennen. In diesem Fall wäre die Siedlungspolitik insgesamt nicht illegal und eine „Besatzung“ gar nicht existent.

Selbst wenn man ein israelisches Souveränitätsanspruch auf das Westjordanland verneinen würde, sähe Sebutinde jedoch keine Kollision mit dem von den anderen Richtern angeführten Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, die der Besatzungsmacht verbietet, ihre Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Denn, so schreibt Sebutinde, dem Gericht liege kein Hinweis darauf vor, dass „Siedler“ zur Ansiedlung dort gezwungen würden. Die Argumentation, dass ein solcher Zwang für den Rechtsverstoß gar nicht notwendig ist, greift sie nicht auf.

Bleibt noch eine Frage offen: Wie hat sich eigentlich der deutsche Richter Georg Nolte verhalten? Er stimmte allen Punkten des IGH-Gutachtens zu. Trotzdem legte auch er eine Separateinschätzung vor. Darin distanzierte er sich vom im Gutachten erhobenen Vorwurf, Israel verstoße gegen einen Artikel, der „rassische Segregation und Apartheid“ verbietet: „Ich bin nicht überzeugt, dass dem Gericht ausreichend Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass Israels Politik und Praktiken entweder Apartheid oder rassische Segregation darstellen.“ (Quelle: Israelnetz)


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Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

„Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden“ (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

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Krieg zwischen der islamischen Hamas und Israel. Die Palästinenser als Bewohner des Gazastreifens sind nicht unschuldige Opfer.
Die Wahrheit über die Entstehung von Israel und die Flüchtlingslager der Palästinenser
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Antisemitisch verhält sich auch die Bundesregierung Deutschland bei Ihren UN-Abstimmungen gegen Israel!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Jüdischer Weltkongress kritisiert zu Recht Deutschlands Abstimmungsverhalten bei der UN gegen Israel!

Die Bundesregierung und Frau Dr. Merkel sagen öffentlich Sie sind Freunde Israels. Aber bei den UN Abstimmungen, mit teilweise unsinnigen Anträgen der islamischen Länder gegen Israel, stimmt Deutschland regelmäßig und überwiegend gegen Israel.

Und das ist die direkte Verantwortung von Frau Dr. Merkel. Wahrscheinlich geschieht das auch aus wirtschaftlichen Gründen, um islamische & arabische Länder wie Iran etc. nicht zu verärgern. Damit würde Deutschland aus wirtschaftlichen Interessen die Sicherheit und Existenz von Israel an seine Feinde verkaufen. Auch GRÜNE, Linke und die ANTIFA sind Antisemitisch eingestellt, unterstützen BDS = Warenboykott gegen Israel und Gabriel SPD, sagte Israel sei ein Apartheitsstaat (belegbar) und gleichzeitig kritisieren Sie alle Israel wegen seiner Siedlungspolitik und bezeichnen teilweise Israel als Besatzungsstaat. Das ist im Prinzip eine extrem antisemitische & judenfeindliche Einstellung. Z.B. ist die Kritik an der israelischen Siedlungspolitik nichts anderes als versteckter Antisemitismus. Dabei ist die israelische Siedlungspolitik sogar durch das Völkerecht abgedeckt und ist keine rechtswidrige Handlung. Das können Sie in diesem Artikel nachlesen: Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht!

Ronald Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC), hat zu Recht die Haltung Deutschlands gegenüber Israel kritisiert.

In einem am 29.04.2021 veröffentlichten Presseartikel wies Lauder u.a. auf die Diskrepanz zwischen Deutschlands Abstimmungsverhalten bei den Vereinten Nationen und den Solidaritätsbekundungen deutscher Regierungschefs seit 1949 hin. Lauder lobte Deutschlands „ehrliche Auseinandersetzung“ mit seiner Vergangenheit, die nicht nur auf Spitzenpolitiker, sondern auch auf die Bevölkerung selbst zurückgehe. Daher seien „jüngste Entscheidungen“ der Bundesregierung und einiger privater Unternehmen „so verblüffend“. Beispielsweise habe Deutschland im vergangenen Jahr 13 Mal für UN-Resolutionen gestimmt, die Israel verurteilten, aber nur einmal dafür gestimmt, den Iran, den „größten Terror-Sponsor der Welt“, zu verurteilen.

„Noch verstörender“ sei, dass der deutsche UN-Botschafter Christoph Heusgen im UN-Sicherheitsrat gegen ein Waffenembargo gegen den Iran stimmte, jedoch im UN-Menschenrechtsrat ein Waffenembargo gegen Israel unterstützte.

Angesichts der „Voreingenommenheit“ der UN-Gremien gegenüber Israel rief Lauder Deutschland dazu auf, den „Weg von Ehrlichkeit und Verantwortung“ zu wählen. Lauder kritisierte auch den Handel deutscher Unternehmen mit dem Iran – insbesondere, da deutsche Exporte in den Iran u.a. für den Bau von Raketen eingesetzt worden seien.

„Wenn der Iran also immer wieder prahlt, er werde Israel zerstören, und niemals aufgehört hat, auf diese Vernichtung hinzuarbeiten, dann hilft jedes Land, das mit dem Iran Handel betreibt, dem Iran beim Erreichen eben dieses Ziels.

Ist Deutschland gewillt, dazu wieder beizutragen?“ Deutschland ist der wichtigste europäische Handelspartner des Iran. „Juden konnten im Laufe der Zeit wieder Vertrauen fassen und Deutschland als Freund betrachten – eine außergewöhnliche Entwicklung in der Geschichte der Menschheit.“ Lauder forderte die deutsche Regierung und Bevölkerung dazu auf, an ihrem „herausragenden und ehrlichen Verhalten“ seit Ende des Zweiten Weltkrieges festzuhalten, „damit die dunkle Seite nicht erneut die Zukunft meines Volkes bestimmt.“ (Quelle: ICEJ Nachrichten)


Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT? – Bibel, AT, Sacharja 2,12:
Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

UN-Menschenrechtsrat: Deutschland stimmt regelmäßig mit islamischen Staaten und den Feinden Israels gegen Israel! Was Israel angeht handelt die Bundesrepublik Deutschland immer unglaubwürdiger. Offiziell betont die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel: „Deutschland ist ein Freund Israels“. Doch immer wieder stimmt Deutschland bei der UN gegen Israel, die überwiegend islamisches Staaten und die Feinde Israel bei der UN einbringen. Wieder hat der UN Menschenrechtsrat rituell Israel verurteilt mit der Unterstützung von Deutschland und weiteren EU Ländern. In der Resolution wird unter anderem ein Waffenembargo gegen Israel gefordert und wahrheitswidrig behauptet, der jüdische Staat sei für die Impfung der Palästinenser hauptverantwortlich. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist eine Farce. 60 Prozent der Länder, die derzeit einen Sitz im Rat mit seinen 47 Mitgliedern hat, sind keine Demokratien; oft genug decken sich dort die Autokratien, Despotien und Diktaturen gegenseitig und verhindern so, verurteilt zu werden. Im Gegenzug verurteilen Sie regelmäßig Israel. Die Bilanz: von 160 Verurteilungen sind 90 gegen Israel gerichtet waren und nur 70 gegen alle anderen Staaten zusammen.! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

UN – Antisemitismus – Vereinte Nationen gegen Israel – Wie die UNO den jüdischen Staat delegitimiert! Es gibt ein Land, das ist scheußlicher als alle anderen. Nein, nicht was Sie denken. Syrien, Afghanistan und Nordkorea sind ganz ok. Wenn es nach der UNO geht, ist kein Land der Welt abscheulicher als Israel. 21 Resolutionen beschloss die UN-Generalversammlung im Vorjahr gegen Israel! 2018 dürften es 20 sein. Nur 6 Resolutionen richteten sich jeweils gegen einen anderen Staat. Man muss sich die Dimension vor Augen halten: Die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verurteilten während eines Jahres im Hauptausschuss für besondere politische Fragen in 27 Beschlüssen jeweils einen Staat. Und bei diesen Verurteilungen »führt« Israel gegen den gesamten Rest der Welt mit 21:6. Dieses Verhältnis ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen israelfeindlichen Entwicklung der UNO, die in dem Buch „Vereinte Nationen gegen Israel“ präzise dokumentiert wird! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


Jerusalem: Es geht nicht um die Rechte der Palästinenser, das eigentliche Ziel ist Israel zu zerstören und alle Juden zu töten! Die Hamas und die Tausende von Palästinensern, die Slogans zur Unterstützung der Hamas und Mohammed Deif skandierten, haben jedoch eine andere Lösung im Sinn: die Vernichtung Israels und den Tod von Juden – je mehr, desto besser. Schon lange bevor über die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Islam / Terrorgruppen wie Hamas und den Palästinensern gegen Israel im deutschen Fernsehen berichtet wurde, hatte ich die Entwicklung verfolgt über internationale englische Nachrichten aus Israel, USA und der englischsprechenden Presse. Bedauerlich ist, daß über die Wahrheiten und Tatsachen in den deutschen Medien und Fernsehen nicht berichtet wird. In den TV-Nachrichten hat man den PA Führer Abbas zu Wort kommen lassen und seine Lügen nicht berichtigt. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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Die Fakten aus der Antisemitismus-Doku müssen ans Licht – FILM ZU ISRAEL-HASS

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Die von „Arte“ und WDR unter Verschluss gehaltene Antisemitismus-Doku offenbart empörende Zustände – auch bei kirchlichen Hilfswerken. Es ist feige, den wichtigen Film zurückzuhalten. Ein Kommentar von Moritz Breckner

Seit Wochen weigern sich „Arte“ und der WDR, eine von ihnen in Auftrag gegebene Dokumentation über Antisemitismus in Europa zu zeigen.
Die Sender führen an, der Film fokussiere zu wenig auf Europa und zu sehr auf die Situation im Nahen Osten. Wer die Dokumentation aber gesehen hat, erkennt: Europäischer Antisemitismus zeigt sich oft in Gestalt von Hass auf Israel, Lügen über dessen Politik und einseitiger Parteinahme für die Palästinenser, inklusive der Terror-Organisation Hamas. Dass die Öffentlichkeit den Film überhaupt beurteilen kann, ist der „Bild“-Zeitung zu verdanken: Sie stellte das Werk am 13.06.2017 für 24 Stunden online.

Zahlreiche Medien und Kommentatoren befürchten, „Arte“ und WDR hielten die Dokumentation wegen deren politischer Brisanz zurück.
Angesichts des Inhalts liegt diese Vermutung nahe: Was der Film zeigt, ist so entsetzlich und empörend, dass der Zuschauer nach Konsequenzen schreien möchte. Da sind die jüdischen Kinder in den Vorstädten von Paris, die um ihr Leben fürchten müssen, wenn sie arabische Viertel betreten. Da sind die Millionen und Milliarden an Steuergeldern, die regelmäßig über Bundesregierung, EU und UN der islamistischen und korrupten Hamas in den Schoß gelegt werden. Da sind die muslimischen Mobs, die in Frankreich jüdische Geschäfte demolieren, und in Berlin auf Demonstrationen gegen Israel hetzen. Da sind der rechtsextreme Jürgen Elsässer und die Linken-Bundestagsabgeordnete Annette Groth mit ihren Dämonisierungen Israels.

„Arte“ und WDR wollen nicht dagegen vorgehen, dass Bild.de ihren Film über Antisemitismus öffentlich machte. Ob sie ihn selbst auch zeigen werden, ist nach wie vor offen.

Wie vermeintliche Hilfswerke Israel-Hasser unterstützen
Die Dokumentarfilmer machen auch vor den Kirchen nicht Halt. Schonungslos zeigen sie, wie dutzende anti-israelische Organisationen auf dem Evangelischen Kirchentag 2015 Infostände präsentieren – „getragen von Kirchen-, Spenden- und vor allem von Ihrem Steuergeld“, wie es heißt. Darunter der Verein EAPPI (Das ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel), der Boykott-Kampagnen gegen Israel organisiert. Eine ältere Dame, die sich dort ehrenamtlich engagiert, erklärt, die Israelis täten heute, was ihnen einst selbst wiederfahren sei, weil sie sich in die „Opferpsyche hineinsteigerten“ – eine Täter-Opfer-Umkehr, eine Relativierung des Holocaust und ein klassisches antisemitisches Klischee in einem. Randnotiz: Das kirchliche Hilfswerk „Brot für die Welt“ spendete auch für EAPPI, überwies gar über mehrere Jahre 800.000 Euro an die israelische Organisation „B’Tselem“, die Israel Apartheid und Nazi-Methoden vorwirft. Im Film werden zahlreiche weitere vermeintliche christliche Hilfsorganisationen genannt, die ihr Geld in derartige Vereine lenken.

Die Dokumentation ist in ihrem Inhalt erschreckend, und gerade deswegen so gut und so wichtig.
Die Filmemacher Joachim Schroeder und Sophie Hafner liefern damit die Art von Journalismus, für die sich die GEZ-Gebühren tatsächlich einmal lohnen. Umso peinlicher das Verhalten von „Arte“ und WDR, das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zu Recht „Feigheit“ nennt. (Autor: mb)

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Kirchen USA: „US-Gelder fördern Nahostkonflikt“ Hilfen müssten eingestellt werden. Aber Israel ist GOTTES Volk! Wie europäische und amerikanische Steuergelder an palästinensische Terroristen fließen! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1834

Anmerkung von Autor Uwe Melzer:
Israel existiert bereits seit fast 6.000 Jahren mit biblischer Geschichte, die historisch, durch die christliche Bibel, die jüdische Thora und den Talmud (Babylonischer Talmud & Jerusalemer Talmud) in unterschiedlichen Sprachen (Hebräisch, Griechisch, Latein) belegt ist. Der GOTT der Juden in der Thora (Teile des Alten Testament der Bibel) ist der gleiche GOTT wie bei den Christen in der Bibel. Der Sohn GOTTES Jesus Christus war Jude mit einem direkten Stammbaum der zurück führt auf König David, einem der größten Könige aller Zeiten. Historisch sind die Vorgänge um Jesus Christus und seine Verurteilung durch den römischen Statthalter Pilatus in den Archiven des römischen Reiches nachgewiesen. Jerusalem war und ist immer die ungeteilte Hauptstadt von Israel gewesen. In Jerusalem stand über jahrtausende 2 x der göttliche, jüdische Tempel auf dem Tempelberg der Klagemauer, bis die Römer 70 Jahre nach Jesus Christus den Tempel und fast die gesamte Stadt Jerusalem völlig vernichtet haben, bis auf die Klagemauer, die heute noch steht. Sie war das Fundament der jüdischen Tempel zu Ehren GOTTES. Heute ist Israel die einzige zuverlässige Demokratie im ganzen Nahen Osten. In der Knesset im israelischen Parlament sitzen Araber und Juden friedlich nebeneinander. In Israel haben alle Bewohner Juden, wie Araber, die gleichen Rechte. Es gibt keine Diskriminierung in Israel, wie fälschlicherweise oft im Westen behauptet. Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht! Das hat der unabhängige internationale Gerichtshof in Den Haag festgestellt.

ISRAEL – Diese Fakten hören Sie nie in den Medien:
Der Staat Israel besitzt von der der gesamten Landmasse des Nahen Osten nur 1/6 von 1%, das sind 0,17 %. Aber Israel ist im Nahen Osten ein Land in dem es selbst Frieden und Ordnung gibt. Gleiche Rechte für alle, Frauen und Männer, Juden, Christen, Araber und Moslems. Selbst im israelischen Parlament sitzen Frauen, Araber und Moslems. In den anderen arabischen Ländern im Nahen Osten gibt es in der Regel kein Parlament. Und darin würden garantiert keine Juden oder Christen sitzen. Dieser Unterschied sollte Ihnen zu denken geben. Denn in Deutschland und Europa sind ca. 80 % der gesamten Bevölkerung gegen Israel eingestellt. Kriege gegen Israel werden immer von den Palästinensern, Islamisten, Hamas und deren Terrororganisationen ausgeübt. Jordanien wurde ursprünglich von den Engländern als Palästinenserstaat gegründet. Aber Palästinenser erhalten keine Einwanderungseinwilligung nach Jordanien. Und das nur um Israel als Besatzungsmacht abzustempeln. GOTTES Landkarte für Israel sieht völlig anders aus. Siehe Pressebericht bei WordPress. Dazu kommt noch, dass Israel und die Juden nach der Bibel und GOTTES Wort das auserwählte Volk GOTTES sind und von GOTT wie sein eigener Augapfel behütet werden. Führen Sie Krieg gegen Israel, und wenn es nur ein Medienkrieg ist, dann führen Sie auch Krieg gegen GOTT. Das haben wir in Europa und Deutschland komplett vergessen.

BDS ist Boycott, Divestment and Sanctions (dt. Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen, kurz BDS) ist eine umfassende internationale politische Kampagne gegen Israel, die am 9. Juli 2005 auf den Aufruf von über 170 palästinensischen Nicht-Regierungsorganisationen (Feinden Israels und islamischer Terrororganisationen) ins Leben gerufen wurde.
Die Kampagne erregte internationales Aufsehen und hat prominente Befürworter, aber auch viele Kritiker. Letztere sehen im Auftreten und Agieren der BDS-Organisation den Versuch einer Delegitimierung Israels. Gerade weil Jesus Christus Jude war und Israel ein demokratischer Staat ist, der besser funktioniert als Deutschland, ist es unverantwortlich, dass viele Kirchenkreise und Kirchenvereine in der evangelischen, sowie in der katholischen Kirche, genau zu diesem BDS Boycott aufrufen, der beinhaltet, keine Waren mehr aus Israel einzuführen oder zu verkaufen. Das fadenscheinige Argumente dahinter ist, israelische Waren könnten aus den sogenannten „Besetzen Gebieten“ stammen. Obwohl der internationale Gerichtshof in Den Haag offiziell festgestellt hat, dass Israel keine Gebiete illegal besetzt hält, sondern die israelischen Siedlungen entsprechen geltendem internationalen Gesetz. Auch diese Kirchenkreise und Kirchgemeinden protestieren damit indirekt gegen GOTT selbst. Sie mögen zwar religiös sein, oder einer Religion angehören, sie sind aber keine Christen die an GOTT und Jesus Christus glauben. Man kann nicht an GOTT glauben und dann direkt oder indirekt gegen GOTT protestieren.

Die wichtigsten Inhalte der Antisemitismus-DOKU JUDEN-HASS, den ARTE & WDR nicht zeigen wollen, können Sie in diesem Presseartikel bei WordPress nachlesen!

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