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Seenot als Disco auf See: War die „Sea-Watch 3“ mehr Partyschiff als Rettungsboot?

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Foto: „2 nasty“ rappt an Bord der „Sea Watch 3“ (Screenshot/Instagram)

Die Hinweise verdichten sich immer mehr, dass die deutsche Öffentlichkeit von den Helden der sogenannten „Seenotrettung“ belogen wurde:

Während eine gutgläubige Bevölkerungsmehrheit bis heute glaubt, hier würden humanitäre Notfälle und dem Elend knapp Entronnene nach Europa in Sicherheit gebracht, handelt es sich in Wahrheit anscheinend um ein abgekartetes, nur für privilegierte Wenige erschwingliches Spiel, das Leid und Not nur vorgaukelte. Neuester Gipfel der Dreistigkeit: Ein vor kurzem aufgetauchtes, bereits Mitte Juli ins Netz gestelltes Video des Rappers „2 Nasty“, das dieser an Bord der „Sea-Watch 3“ unter Mitwirkung der von Carola Rackete „geretteten“ afrikanischen Flüchtlinge aufgenommen hatte.

Vor ein paar Wochen kannte die öffentliche Diskussion in Deutschland zeitweise nur ein Thema: Die „Sea-Watch 3“-„Rettungsaktion“ unter Carola Rackete – und die Frage, ob die „Retter“ und ihre dahinterstehenden NGO’s womöglich mit den kriminellen Schleppern in Nordafrika gemeinsame Sache machen, indem letztere etwa Ort und Zeitfenster der Aussetzung von Flüchtlingen auf ihren Booten mit den NGO-Schiffen zuvor abstimmen. Der Verdacht hatte sich erhärtet, nachdem deutsche Journalisten wiederholt „zufällig“ gerade an Bord zweier Rettungsschiffe waren, als diese ihre spektakulären Manöver durchführten; dies betraft einmal die „Alan Kurdi“ der „Sea-Eye“, vor allem aber die besagte „Sea-Watch 3“ unter dem Kommando Racketes, die dann prompt medienwirksam (und natürlich im Beisein eines Reporterteams des ARD-Politmagazins „Panorama“) die Hafensperre von Lampedusa durchbrach und sich vor laufenden Kameras verhaften ließ. Kurz darauf ergaben Recherchen eines italienischen TV-Senders sowie die Auswertungen von mitgehörten E-Mails durch die italienische Küstenwache, dass es sehr wohl – und regelmäßig – Absprachen und Koordinationsbemühungen zwischen Schleppern und „Seenotrettern“ zu geben scheint.


Die von dem Möchtegern-Rapper „2 Nasty“ auf Instagram öffentlich geteilten, von ihm mit allerlei Plattitüden und die Mittelmeer-Seenotrettung verherrlichenden Hashtags und Kurztexten versehenen Fotos zeigen neben dem gemeinsamen Video-Gruppenbild noch etliche weitere, bestens ausgeleuchtete Fotos vom Bordleben: Der Rapper beim Posieren mit den afrikanischen Männern, Relaxen an der Reling mit Earphones, kräftige bärtige Mannsbilder mit verschmitztem Grinsen (Frauen sind überhaupt keine zu finden). Sonderbar: In der von „Panorama“ doch angeblich so authentischen Reportage, die die gesamte Fahrt der „Sea-Watch 3“ „vom Ablegen bis zur Festnahme der Kapitänin in Lampedusa durch die italienische Polizei“ (Anja Reschke) angeblich „lückenlos dokumentier“ hat, war weder von „2 Nasty“ noch von der Videosession und den unter den „Schiffbrüchigen“ an Bord rekrutierten Nachwuchsrappern etwas zu sehen gewesen. Der Grund dafür ist recht simpel: Solche Feelgood-Pics passen nicht zur Legendenbildung, nach der sich todsterbenskranke, mit letzter Kraft den nordafrikanischen Todescamps entkommende Männer, Frauen und Kinder aufs Mittelmeer geflüchtet und dort in letzter Sekunde aus Seenot gerettet wurden – und die nun dehydriert-delirierend vor Italien in der gnadenlosen Mittelmeersonne ausharren müssten, weil die herzlosen, faschistischen Italiener sie nicht an Land lassen.


Medizinische Notfälle“ und „Schiffbrüchige“ an Bord der „Sea-Watch 3“, wie Rapper sie sehen (Foto: ScreenshotsInstagram/2nasytoffficial)

Was dafür auf den Instagram-Fotos dieses No-Name-Nachwuchsrappers stimmungsmässig eingefangen wurde, ist eher eine Springbreak- oder Kreuzfahrt-Atmosphäre – jedenfalls ganz nicht die verzweifelte Rettungsmission, die „Panorama“ & Co. zusammenframten. „2 nastys“ Bilder sprechen für sich: sie zeigen Menschen, die zwar den durchaus – zumindest aus europäischer Sicht – schrecklichen Verhältnissen ihrer Heimatländer entkommen sein mögen, die aber ganz sicher nicht in kritischer medizinischer Lage oder gar Lebensgefahr sind. Mit dem endlosen Elend Afrikas haben mit diese „Notfälle“ nicht das Geringste zu tun. Trotzdem attackiert „2 Nasty“ unter den Fotos auf Instagram die EU in scharfen Worten und schreibt: „Sie würden diese Menschen lieber im Wasser sterben, in Sklaverei sehen oder in Libyen gefoltert wissen als sie europäischen Boden betreten lassen.“ Solche Bildtexte sind dann schon nicht mehr absurd, sie kommen eher einer Verhöhnung gleich.

Auch dass Carola Rackete sich ernsthaft zu der Aussage hinreißen ließ, in den libyschen Flüchtlingslagern, aus denen die von ihr geretteten Menschen kamen, herrschten „KZ-ähnliche Zustände“, gehört zu den ebenso maß- wie bodenlosen, verblendeten und geradezu unverschämten Übertreibungen und Lügen, mit denen in Deutschland Stimmung für die weitere Aufnahme von „Mittelmeerflüchtlingen“ – und damit für die Aufrechterhaltung des perversen Schlepperunwesens – gemacht wird. Gerade erst hat sich die „Jüdische Allgemeine“ mit Racketes historisch geradezu schwachsinnigen Vergleich beschäftigt.

Doch die Propaganda hat Erfolg: Weit über eine Million Euro spendeten naive Trottel, Gutmenschen und realitätsblinde Moralisten auf den Spendenaufruf Jan Böhmermanns hin – in der Annahme, etwas für Menschen in Not zu tun. Sie alle sollten sich einfach nur die Bilder anschauen, die „2 Nasty“ gepostet hat.


Schlepper: „Ja, wir sind in Kontakt mit Sea-Watch“ – NGO’s & kriminelle Migrantenschlepper. Vermutungen, dass afrikanische Migranten sich im Schlauchboot von Afrika nach Europa aufs Mittelmeer nur deswegen wagen, weil die kriminellen Schlepperbanden Ihnen zusichern, dass NGO-Schiffe auf sie warten und sie an Bord nehmen und nach Europa bringen werden, hat sich am Montag, den 15.07.2019 im italienischen Fernsehen bestätigt. Talkshow „Quarta Repubblica“ (Vierte Republik) im Sender Rete 4 hatte Innenminister Matteo Salvini (Lega) bereits vor einer Woche angekündigt, es existierten Hinweise für Absprachen zwischen Schleppern und Nichtregierungsorganisationen (NGO). Gestern Abend lief in derselben Sendung ein fünfminütiger Film der genau das belegt. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Seenotrettung & NGO’s: Skandal um Panorama und Carola Rackete. Seit dem 13.07.2019 nimmt der Fall eine spektakuläre Wendung, nachdem bekannt wurde, dass sich an Bord der Sea-Watch 3 durchgehend ein TV-Team des ARD-Magazins „Panorama“ befand. War etwa alles nur ein Fernsehspiel für die ARD, war die gesamte Rettungsaktion möglicherweise nur eine riesige Medienshow? Was sich hier abzeichnet, ist ein ungeheuerlicher Skandal – denn anscheinend handelte es sich bei der ganzen Fahrt der Sea-Watch bis hin zur Verhaftung der Kapitänin um nichts weiter als ein geniales Propagandastück; immer mehr deutet darauf hin. Seit der Freitagssendung des ARD-Magazins ist bekannt, dass die beiden „Panorama“-Reporter Nadia Kailouli und Jonas Scheijäg die ganze Zeit über an Bord der „Sea Watch 3“ waren. Rückschauend gleicht die gesamte Aktion einer Inszenierung – wohl mit dem von vornherein geplanten Ziel, um jeden Preis auf Konfrontation mit den italienischen Behörden zu gehen. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Flüchtlingskrise: Frontex veröffentlicht Skandalvideo – wie Seenot von Flüchtlingen vorgetäuscht wird! Es ist hinlänglich bekannt, dass Schleuser und diverse NGOs unter dem Deckmantel der Seenotrettung illegale Einwanderer mittels Schiffen an europäisches Land bringen. Hierbei wurden oft Schiffe in afrikanischer Küstennähe angefahren, die wertvolle Fracht an Bord genommen und etliche Seemeilen gen Italien gebracht. Es ist schon höchst merkwürdig, wie scheinbar reguläre Fischerboote 10 Minuten vor der Küste Syriens in Seenot geraten können, interessanter wird es dann aber, wenn europäische Fluchthelfer dies als legitimen Grund anführen, die Schiffsbrüchigen nach Europa, statt zurück an die heimische Küste zu bringen. Nun veröffentlichte jedoch das international tätige Grenzschutzunternehmen „Frontex“, brisante Videoaufnahmen eines noch viel schockierenderen Vorgangs. Zu sehen ist ein unbekanntes Boot welches unscheinbar Richtung Lampedusa fährt. Im Schlepptau hat es ein kleines leeres Fischerboot. Nach kurzer Zeit stoppt der Tross und …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

SEENOT FAKENEWS – wie Leitmedien mit Übertölpelungs-Methoden über Schiffbruchwillige und Humanitärschlepper falsche Fakten verbreiten!
Dass die Leitmedien das schlecht informierte Volk laufend mit Narrativen von „Flüchtlingen, Folter, Fachkräften und Seenot“ desinformieren, verschaukeln und verladen, hat dazu geführt, daß Unbedarfte und Gutgläubige auf Halbwahrheiten allzu gerne hereinfallen. Nur wenige wie der Informatiker Hadmut Danisch bohren nach und denken über den Tellerrand hinaus, um heraus zu finden, mit welchen Übertölpelungs-Methoden Schiffbruchwillige und Humanitärschlepper Fakten vernebeln. Ein Leser fragt, ob mir an der ganzen Diskussion um Bootsflüchtlinge, Seenot auf dem Mittelmeer, Lebensretter, samt der ganzen Diskussion darum, die gerade durch Politik und Medien gejagt wird, nichts auf den vielen Bildern von Flüchtlingen in Schlauchbooten auffällt. Jeder, der mit dem ernstlichen Ziel, Europa zu erreichen, mit so einem Schlauchboot von Afrika aus in See steche, brauche selbst als Optimist außer dem Boot 3 Dinge: Proviant für 70 Personen und 3 Tage, Wasser für 70 Personen und 3 Tage und Treibstoff für mindestens 500 Kilometer. Aber genau das findet man auf den Fotos der Schlauchboote im Mittelmeer nicht! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Flüchtlingskrise: Frontex veröffentlicht Skandalvideo – wie Seenot von Flüchtlingen vorgetäuscht wird!

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Brisante Aufnahmen aus dem Mittelmeer

Es ist hinlänglich bekannt, dass Schleuser und diverse NGOs unter dem Deckmantel der Seenotrettung illegale Einwanderer mittels Schiffen an europäisches Land bringen. Hierbei wurden oft Schiffe in afrikanischer Küstennähe angefahren, die wertvolle Fracht an Bord genommen und etliche Seemeilen gen Italien gebracht. Es ist schon höchst merkwürdig, wie scheinbar reguläre Fischerboote 10 Minuten vor der Küste Syriens in Seenot geraten können, interessanter wird es dann aber, wenn europäische Fluchthelfer dies als legitimen Grund anführen, die Schiffsbrüchigen nach Europa, statt zurück an die heimische Küste zu bringen.

Nun veröffentlichte jedoch das international tätige Grenzschutzunternehmen „Frontex“, brisante Videoaufnahmen eines noch viel schockierenderen Vorgangs. Zu sehen ist ein unbekanntes Boot welches unscheinbar Richtung Lampedusa fährt. Im Schlepptau hat es ein kleines leeres Fischerboot. Nach kurzer Zeit stoppt der Tross und es kommen aus dem Bauch des Schleppers unzählige Personen zum Vorschein, welche nur teils mit Rettungswesten ausgerüstet, das kleinere Boot besteigen. Schnell ist der Wechsel vollzogen und der Schlepper dreht ab. Daraufhin setzt das Fischerboot mit ca. 80 zusammengequetschten Migranten die Reise fort. Frontex zufolge stammen die meisten illegalen Einwanderer auf Deck aus Bangladesh, Libyen und Marokko.

Hier das Video

Weiterhin berichtet Frontex über ihren Twitteraccount von den weiteren Geschehnissen. So habe das Unternehmen sofort die Küstenwache und andere zuständige Behörden Italiens über die anlandenden Migranten informiert. Sieben mutmaßliche Schmuggler verhaftete die Küstenwache, die illegalen Einwanderer wurden von der italienischen Marine abgepasst.

Was dann jedoch mit den Flüchtlingen passiert ist, steht offen. Vermutlich aber das gleiche wie immer: sie kehren im besten Fall nach Afrika zurück, wo ihnen dann der Weg nach Deutschland durch andere NGOs und Schlepper geebnet wird. (Quelle: 24. Juni 2019 – Arcadi Staff)


SEENOT FAKENEWS – wie Leitmedien mit Übertölpelungs-Methoden über Schiffbruchwillige und Humanitärschlepper falsche Fakten verbreiten!
Dass die Leitmedien das schlecht informierte Volk laufend mit Narrativen von „Flüchtlingen, Folter, Fachkräften und Seenot“ desinformieren, verschaukeln und verladen, hat dazu geführt, daß Unbedarfte und Gutgläubige auf Halbwahrheiten allzu gerne hereinfallen. Nur wenige wie der Informatiker Hadmut Danisch bohren nach und denken über den Tellerrand hinaus, um heraus zu finden, mit welchen Übertölpelungs-Methoden Schiffbruchwillige und Humanitärschlepper Fakten vernebeln. Ein Leser fragt, ob mir an der ganzen Diskussion um Bootsflüchtlinge, Seenot auf dem Mittelmeer, Lebensretter, samt der ganzen Diskussion darum, die gerade durch Politik und Medien gejagt wird, nichts auf den vielen Bildern von Flüchtlingen in Schlauchbooten auffällt. Jeder, der mit dem ernstlichen Ziel, Europa zu erreichen, mit so einem Schlauchboot von Afrika aus in See steche, brauche selbst als Optimist außer dem Boot 3 Dinge: Proviant für 70 Personen und 3 Tage, Wasser für 70 Personen und 3 Tage und Treibstoff für mindestens 500 Kilometer. Aber genau das findet man auf den Fotos der Schlauchboote im Mittelmeer nicht! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Paukenschlag & Attacke gegen Merkel & Massenmedien: Fälschungsvorwurf des Antifa-Zeckenbiss Videos belegt! Bundeskanzlerin Merkel sollte sich beim deutschen Volk und bei Herrn Maaßen entschuldigen.

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DAS IST EIN PAUKENSCHLAG – HUT AB VOR MAAßEN!

Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen nimmt nichts zurück.
Die Verbreiter des Videos, das die These der Bundeskanzlerin stützen soll, es habe „Hetzjagden“ in Chemnitz gegeben, greift er sogar massiv an. Denn diese hätten es vorsätzlich mit der falschen Überschrift “Menschenjagd in Chemnitz“ versehen. Aber die ist darauf nicht zu sehen. Damit belegt Maaßen – wie von Bundesinnenminister Seehofer gefordert – den von ihm erhobenen Fälschungsvorwurf. Und er stellt die Kanzlerin sowie die „großen Medien“ an den Pranger. Denn diese hatten den Filmschnipsel genau mit dem Dreh „Hetzjagd“ veröffentlicht. Und Merkel hat diese Unwahrheit in den Rang des Offiziellen gehoben.

Er machte auch deutlich, dass nicht er, sondern der Urheber des Videos zu belegen habe, dass damit „Hetzjagden“ in Chemnitz am 26. August 2018 dokumentiert werden. Heute muss Maaßen im Innenausschuss Rede und Antwort stehen – auch weil er im Zusammenhang mit dem Video von einer „gezielten Fälschung“ gesprochen hatte. Schon jetzt sickert durch, wie er argumentiert: „Wenn Überschrift und Film nicht zusammenpassen, nennt man das heute einen Fake oder eben gezielte Fälschung“. Mit dem, was er in seinem jetzt bekannt gewordenen Schreiben an Innenminister Horst Seehofer darstellt, hat er Recht:

Das kurze Video zeigt nur einen Deutschen, keineswegs einen „Mob“, der beginnt, ca. 10 Meter hinter einem Ausländer herzulaufen, dann aber abbricht. Der Ausländer, der bei sommerlichen Temperaturen HANDSCHUHE trug (es wird vermutet, dass es sogenannte SCHLAGHANDSCHUHE waren) hatte die Demonstranten vorher provoziert.


Video-URL: https://youtu.be/e393mvhvfFA – Inzwischen wurde das Video auf Youtube gelöscht. Wie das Video enstanden ist können Sie hier nachlesen!

Aber was geschah davor?
Ein Zeuge sagt laut Focus, die Migranten hätten die Demonstranten provoziert. Der Verfolger, der sichtbar keine körperliche Attacke ausführt, sei deswegen losgelaufen. Er soll Security-Mitarbeiter in einem Flüchtlingsheim sein, wurde aber inzwischen entlassen. Das einzige, was man ihm neben seinem Zehn-Meter-Sprint vorwerfen könnte, ist, dass er auf seinem Rückweg fluchte: „Ihr seid hier nicht willkommen!“ Und so und nicht anders denken, nach den zahlreihen Morden und Vergewaltigungen, welche Asylforderer in den letzten 3 Jahren in Deutschland begangen haben, viele von uns Deutschen.

Aber wenn das die Merkel’sche „Hetzjagd“ sein soll – zumal man durch den Schnitt nicht den Grund der Erregung kennt –, dann kann der Film mitnichten als Beweis dafür dienen. Denn in ihm ist absolut nicht das zu sehen, was die Kanzlerin und die Medien behauptet hatten, dass Nazis die Ausländer durch die Stadt gejagt haben sollen.

Aber so ist das in Deutschland:
Nicht die Kanzlerin muss Belege für ihre Hetzjagd-Behauptung liefern, sondern der Verfassungsschutz-Chef muss sich rechtfertigen, warum er der Regierungschefin begründet widerspricht.

Seine These, dass mit dieser Nummer vom Anlass der Demonstrationen, dem „Mord“ an einem 35-Jährigen, abgelenkt werden sollte, klingt jedenfalls deutlich plausibler als die Sätze der Bundeskanzlerin.

Denn genauso kam es:
Schon kurz nach dem Verbrechen welches von 3 Asylbetrügern begangen wurde und dem neben dem Ermordeten Daniel H. noch zwei weitere Deutsche schwerverletzt zum Opfer fielen, sprachen Politik und Medien nur noch von der Gefahr von rechts, die sich in den angeblichen Hetzjagden zeige. Die hohe Zahl der Tötungsdelikte von „Flüchtlingen“, die in dem Massaker von Chemnitz gipfelte, spielte keine Rolle mehr.

Wie inzwischen bekannt wurde, kritisiert Maaßen in seinem Schreiben an Innenminister Horst Seehofer auch, dass die schnelle Veröffentlichung des Videos in großen Medien unseriös gewesen sei, weil niemand die Quelle und die Echtheit der Aufnahme zu dem Zeitpunkt hätte einschätzen können – und weil sie eben nicht das zeigt, was vorgegeben wurde. Außerdem hätte es sich auch um eine Fälschung handeln können, die zur Ablenkung von der Gewalttat dienen sollte.

Der BfV-Chef zählt weitere Merkwürdigkeiten auf.
So sei „Antifa-Zeckenbiss“, welche das Video in Umlauf brachte, den Behörden nicht bekannt gewesen. Außerdem sprächen die angeblichen Antifaschisten in einer Verlautbarung davon, dass sie den Film aus einer „patriotischen Gruppe“ erhalten hätten. Eine Wortwahl, die für die linke Szene, wenn sie über Rechte spricht, völlig unüblich ist. Das ist eher die Eigenbeschreibung national gesinnter Menschen. Aus Maaßens Sicht wären da mehr Zweifel angebracht gewesen.

Zudem sei das Video als Einzelfall keineswegs ein Beweis für eine „Hetzjagd“, aber von den Medien, der Kanzlerin und dem Regierungssprecher Seibert als Beleg für die Verwendung dieses Begriffs herangezogen worden. Maaßens Urteil, so soll es laut Spiegel in dem Bericht stehen: Das war unseriös.

Der Verfassungsschutz-Chef gibt also nicht – wie zahlreiche Medien vorher verbreitet hatten – klein bei, sondern legt sogar nach.

Er zeigt auf, wie aus einer an sich harmlosen Verfolgungsszene eine „Hetzjagd“ gemacht wurde, damit die Chemnitzer diffamiert und von den Flüchtlingsmorden abgelenkt wurde.

Quelle: dangodanakakaratetiger.wordpress.com

Derzeit wird alles getan, um Herrn Maaßen und gleichzeitig die AfD in den Schmutz zu ziehen.
Nun, so die Schlagzeilen, sollen geheime Zahlen an die AfD gelangt sein. Schon im Text (den kaum jemand liest) wird klar: Das waren übliche Gespräche – und die gibt es mit jeder Partei.

Ganze 237 dieser Gespräche führte Maaßen in den letzten Jahren, und ganze 5 (!) davon mit der AfD.
Die anderen Parteien aber, die deutlich öfter bei ihm zu Gast sein durften, lügen dreist und frech und nähren so die Verschwörungstheorie vom unseligen Pakt Maaßen/AfD. Von „exklusiver Behandlung“ bis zu „direkter Politikberatung“ ist die Rede, und die SPD scheint gar nicht gemerkt zu haben, dass sie selbst fast 70mal mit Maaßen geredet hat: man habe sowas „noch nie erlebt“, soviel Ignoranz gibt es wohl echt nur bei den Spezialdemokraten.

Bleibt eine Frage:
Glauben diese Blender und Täuscher, das Volk sei vollständig verblödet? Oder vertrauen sie blind auf die mediale Schützenhilfe der Lückenpresse? Oder haben die schlicht und einfach jeden Bezug zu Wahrheit und Realität verloren?

Die wahrscheinlichste Antwort: Alles gleichzeitig!
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/maassen-soll-zahlen-aus-verfassungsschutzbericht-an-afd-gegeben-haben-15785951.html


Chemnitz: Originalaufnahmen die Sie sich unbedingt ansehen sollten! Lesen & Video starten: Viele Pressevertreter, die den Trauermarsch in Chemnitz blockieren. Ein kulturfremder Immigrant, der Polizisten beschimpft und bedroht, ohne dass ihm etwas geschieht. Journalisten, die andere beobachten und über sie berichten, aber nicht wollen, dass sie selbst dabei beobachtet werden, wie sie das tun, und ihre Beobachter attackieren. Und dann Aufnahmen einer wirklichen „Hetzjagd“, aber einer ganz anderen als kolportiert. Zutiefst aufschlussreiche Originalszenen aus Chemnitz, die man gesehen haben muss. Eine „Hetzjagd“ gab es wohl tatsächlich, aber einer ganz anderen Art – durch Immigranten, Antifanten, Linksextremisten & Chaoten! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wahrheitsfindung: Was geschah in Chemnitz tatsächlich? – Zehn Bemerkungen zu Chemnitz – Auslandspresse: FAKE NEWS in Deutschland! Die Tat von Chemnitz und der als Reaktion darauf hochkochende Zorn haben den Riss zwischen Regierungshandeln und Volk, zwischen Realitätsverweigerung und gesundem Menschenverstand, zwischen Medienlügen und Augenzeugenberichten, zwischen Ost und West weiter vertieft. Auslöser der Proteste gegen Ausländergewalt war der Tod des Deutschkubaners Daniel H., der mit etlichen Messerstichen umgebracht worden ist. Über den Tathergang liegen zwei übereinstimmende Aussagen vor. Der Getötete wurde von den Tätern in Raubabsicht aufgefordert, seine Geldkarte/Sparkassenkarte herauszugeben. Das tat er nicht und schlug, rempelte einen der Täter und beleidigte ihn. Dieser ging zusammen mit dem anderen Täter weg. Nach wenigen Minuten kamen die Täter mit acht weiteren Männern zurück und stachen auf die Geschädigten ein. Der andere Bericht war mündlich und bleibt anonym. Hier der Wortlaut: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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Chemnitz: Originalaufnahmen die Sie sich unbedingt ansehen sollten!

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Viele Pressevertreter, die den Trauermarsch in Chemnitz blockieren. Ein kulturfremder Immigrant, der Polizisten beschimpft und bedroht, ohne dass ihm etwas geschieht. Journalisten, die andere beobachten und über sie berichten, aber nicht wollen, dass sie selbst dabei beobachtet werden, wie sie das tun, und ihre Beobachter attackieren. Und dann Aufnahmen einer wirklichen „Hetzjagd“, aber einer ganz anderen als kolportiert. Zutiefst aufschlussreiche Originalszenen aus Chemnitz, die man gesehen haben muss. (Autor: Jürgen Fritz)

Eine „Hetzjagd“ gab es wohl tatsächlich, aber einer ganz anderen Art

Ein Immigrant mit nahöstlichem Aussehen beschimpft und bedroht Polizisten,
muss von einem anderen zurückgehalten werden, dass er nicht auf die Beamten losgeht. Dann scheint er den Polizisten zuzurufen, er käme zusammen mit anderen mit Messern wieder. Und was macht die Polizei? Verhaftet Sie ihn und erstattet Strafanzeige? Nimmt sie wenigstens seine Personalien auf? Nichts dergleichen. Sie lässt ihn einfach laufen.

Dann stürmen Antifanten direkt vor dem Trauerzug auf diesen zu. Die Polizei ist nicht in der Lage, den Weg frei zu halten. Obschon es nur ganz wenige Störer sind, gelingt es den Polizisten nicht, diese unter Kontrolle zu bringen und den reibungslosen Ablauf der angemeldeten Demonstration zu gewährleisten. Jetzt kommt es wirklich zu „Hetzjagden“, nämlich die Polizisten jagen den mutmaßlichen Linksextremisten oder schlicht Chaoten hinterher, die den Trauermarsch stören oder sprengen wollen.

Vielleicht das größte Problem von allen: die Massenmedien

Später sehen wir Pressevertreter, die den Trauerzug minutenlang blockieren, die trotz wiederholter und immer wieder ausgesprochener Aufforderung, zur Seite zu gehen, dem einfach nicht nachkommen, die dann, wenn sie direkt darauf angesprochen werden, sogar noch aggressiv werden.

Journalisten von der BILD wollen von dem Filmersteller, einer Privatperson, einem YouTuber namens Henryk Stöckl, nicht gefilmt werden und Luisa Schlitter von der BILD versucht, die Kamera weg zuschlagen. Was hier passiert, ist eine Schlüsselszene:

Die Beobachter, die über andere berichten, wollen selbst nicht beobachtet werden und wollen nicht, dass über sie berichtet wird. Hier sehen wir eine der absoluten Schlüssel zur Macht: Wer den anderen beobachten kann, ohne selbst beobachtet zu werden, hat die Kontrolle.

Wer andere beobachtet und darüber berichtet, sich selbst aber nicht beobachten lässt, hat die absolute Kontrolle!

Siehe dazu Stanley Kubricks Meisterwerk 2001: Odyssee im Weltraum, einem der besten Filme, die jemals gedreht wurden. Ein zentrales Thema darinnen: Wahrnehmung, vor allem das Sehen, welches unser Weltbild am meisten beeinflusst.

Kubrick arbeitet hier auf unvergleichliche Weise heraus, welchen Machtfaktor gerade das Sehen bildet.
Zu Beginn des Films sehen wir die leuchtenden Augen des Leoparden, der neben seiner geschlagenen Beute auf einem Hügel einer prähistorischen Landschaft thront. Seine Überlegenheit beruht auf seinem leistungsfähigeren Auge respektive Sehvermögen in der Nacht. Er kann seine Beute sehen, sie ihn aber nicht. Wir sehen die vor Angst geweiteten Augen der frühmenschlichen Affenhorde in der Höhle, die den nächtlichen Angriff der Raubkatze fürchtet. Wir sehen schließlich das allsehende Auge des Bordcomputers HAL, der das ganze Raumschiff unter seiner Kontrolle hat, der alles sehen kann, was die Astronauten tun, der sogar von ihren Lippen ablesen kann, wenn sie sich in eine Kapsel zurückziehen und den Ton abschalten, damit HAL nicht mithören kann. Währenddessen können sie nicht wahrnehmen, was in HAL vor sich geht, was er plant und macht, der schließlich alle Astronauten ausschalten will, da sie in HALs Augen die Mission gefährden.

Wer den anderen beobachtet, sich selbst aber nicht beobachten lässt, der hat die Macht inne, der kann alles kontrollieren.
Genau deshalb sind die freien Medien, genau deshalb ist auch dieses Video so wichtig. Und genau deshalb wollen die BILD-Journalisten nicht gefilmt werden. Dies und vieles weitere mehr können Sie hier in diesem Video mit eigenen Augen sehen und sich ein Bild machen, das nicht nur aus dem besteht, was Lügenpresse beziehungsweise Massenmedien ihnen wohlgeschnitten präsentieren. Schauen Sie es sich an. Es lohnt sich. Quelle: Jürgen Fritz Blog

Chemnitz am 1. September 2018


Die alleinige Quelle für die angebliche Hetzjagd gegen Migranten in Chemnitz ist ein Linksextreme Twitter-Account.
Das hat der gesamte deutsche Mainstream der Presse willig – ohne jegliche Prüfung – übernommen. Gezeigt wurde ein (!) Video nach einer Hooligan-Demonstration von einer Auseinandersetzung zwischen rechten Demonstranten und Migranten. Es ist nur eine kurze Konfrontation zu sehen, aber weder was vor noch was nach dem Video passiert ist, ist bekannt. Und es kommt noch schlimmer. Inzwischen wurde nachgewiesen das Linke, Linksextreme und die Antifa bewusst Ihre Anhänger zur Demo nach Chemnitz geschickt haben, mit dem Auftrag dort den Hitlergruß zu zeigen um damit die AfD als rechtsradikal und Neonazis bezeichnen zu können. Unten das Foto als Beweis. Und das Alles wurde unter anderem in der ARD Tagesschau dem deutschen Volk als „WAHRHEIT“ verkauft. Welch eine verlogene Bananenrepublik sind wir geworden!

Warum haben diese politischen FAKE NEWS von den Altparteien und in den Medien massiv zugenommen? – Hier ist die Antwort:
1. ANGST: Alle Altparteien insbesondere die SPD, CDU und auch die GRÜNEN und LINKEN haben ANGST Ihre Macht in Deutschland zu verlieren.
2. Medienkrieg: Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce! Was auch immer draufstehen mag: Drinnen steckt (fast immer) die SPD! Ca. 3.500 Medienbeteiligungen der SPD in Deutschland nachgewiesen. Damit wird massiv die öffentliche Meinung über die angeblich freien Medien in Deutschland beeinflusst. …. lesen Sie dazu den vollständigen Presseartikel bei WordPress!

Generalstaatsanwaltschaft Sachsen: Es hat in Chemnitz keine „Hetzjagden“ oder „Menschenjagden“ gegeben!

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft hat auf Nachfrage durch Ihren Sprecher Wolfgang Klein klargestellt gegenüber „Publico“: Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben!“

Auch die Polizei in Chemnitz und der Chefredakteur der Freien Presse Torsten Kleditzsch und dessen Mitarbeiter haben vorher schon festgestellt, daß es keine „Hetzjagden“ gegeben hat.

Paukenschlag & Attacke gegen Merkel & Massenmedien: Fälschungsvorwurf des Antifa-Zeckenbiss Videos belegt! Bundeskanzlerin Merkel sollte sich beim deutschen Volk und bei Herrn Maaßen entschuldigen. DAS IST EIN PAUKENSCHLAG – HUT AB VOR Verfassungsschutz-Chef MAAßEN! Die Verbreiter des Videos, das die These der Bundeskanzlerin stützen soll, es habe „Hetzjagden“ in Chemnitz gegeben, greift er sogar massiv an. Denn diese hätten es vorsätzlich mit der falschen Überschrift “Menschenjagd in Chemnitz“ versehen. Aber die ist darauf nicht zu sehen. Damit belegt Maaßen den von ihm erhobenen Fälschungsvorwurf. Und er stellt die Kanzlerin sowie die „großen Medien“ an den Pranger. Denn diese hatten den Filmschnipsel genau mit dem Dreh „Hetzjagd“ veröffentlicht. Und Merkel hat diese Unwahrheit in den Rang des Offiziellen gehoben. „Wenn Überschrift und Film nicht zusammenpassen, nennt man das Fake oder gezielte Fälschung“. Das kurze Video zeigt nur einen Deutschen, keineswegs einen „Mob“, der beginnt, ca. 10 Meter hinter einem Ausländer herzulaufen, dann aber abbricht. Der Ausländer, der bei sommerlichen Temperaturen HANDSCHUHE, sogenannte SCHLAGHANDSCHUHE, hatte die Demonstranten vorher provoziert. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wahrheitsfindung: Was geschah in Chemnitz tatsächlich? – Zehn Bemerkungen zu Chemnitz – Auslandspresse: FAKE NEWS in Deutschland! Die Tat von Chemnitz und der als Reaktion darauf hochkochende Zorn haben den Riss zwischen Regierungshandeln und Volk, zwischen Realitätsverweigerung und gesundem Menschenverstand, zwischen Medienlügen und Augenzeugenberichten, zwischen Ost und West weiter vertieft. Auslöser der Proteste gegen Ausländergewalt war der Tod des Deutschkubaners Daniel H., der mit etlichen Messerstichen umgebracht worden ist. Über den Tathergang liegen zwei übereinstimmende Aussagen vor. Der Getötete wurde von den Tätern in Raubabsicht aufgefordert, seine Geldkarte/Sparkassenkarte herauszugeben. Das tat er nicht und schlug, rempelte einen der Täter und beleidigte ihn. Dieser ging zusammen mit dem anderen Täter weg. Nach wenigen Minuten kamen die Täter mit acht weiteren Männern zurück und stachen auf die Geschädigten ein. Der andere Bericht war mündlich und bleibt anonym. Hier der Wortlaut: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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Giftgas-Angriff in Syrien inszeniert: Auftraggeber aus Europa – Indizien führen in die Türkei – Militärquellen

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Bild: Weiße Helme

Das lässt aufhorchen: Angeblicher Chemiewaffenangriff in Ost-Ghouta

Die Weißen Helme beschuldigen das Assad-Regime, Moskau hat schon länger berichtet, dass die Islamisten einen Chemiewaffenangriff planen, US-Regierung macht Assad und seine Unterstützer verantwortlich?

Russland hatte schon lange berichtet, man habe Kenntnis davon, dass Islamisten einen Angriff mit chemischen Waffen vorbereiten würden, um ihn dann Damaskus und Moskau vorzuwerfen (Russischer Generalstabschef warnt vor inszeniertem Giftgas-Angriff, Putin spricht von geplanten Provokationen mit Chemiewaffen in Syrien).

Gemeldet wurde vor kurzem, man habe in Ost-Goutha in dem Gebiet, aus dem sich die Islamisten zurückgezogen hatten, eine Werkstatt zur Herstellung von Chemiewaffen gefunden. Erst am Freitag sagte das russische Verteidigungsministerium, die Freie Syrische Armee, also die Verbündeten der Türkei (!) und Jaysh al-Islam würden in den noch gehaltenen Gebieten in Ost-Ghouta Chemiewaffenangriffe mit Chlorgas planen. Die Absicht sei, die Folgen des Einsatzes von chemischen Waffen zu fotografieren und zu filmen, um die Regierungstruppen zu beschuldigen.

Nach verschiedenen Berichten, u.a. von SOHR, Reuters, der türkischen Nachrichtenagentur AA oder der Hilfsorganisation UOSSM International soll gestern in der letzten Enklave in Ost-Ghouta, die noch von den islamistischen Kämpfern der Jaysh al-Islam gehalten wird, ein Angriff mit Chemiewaffen stattgefunden haben, durch den 25 Menschen oder auch mehr gestorben und mehr als 500 Menschen verletzt worden sein sollen.

Nach UOSSM sei der Angriff mit zahlreichen Angriffen auf medizinische Einrichtungen in Douma einhergegangen. Das größte Krankenhaus sei nicht mehr funktionsfähig und ein Krankenhaus des Roten Kreuzes sei schwer beschädigt worden. Angeblich würden in dem Gebiet noch 170.000 Menschen, darunter viele Flüchtlinge, leben.

SOHR berichtet von Luftangriffen, Fassbomben und Artilleriebschuss auf Douma, durch die Menschen Atemnot litten und weitere Menschen auf andere Weise getötet worden seien. Von Chemiewaffen wird hier nicht explizit gesprochen. Der Sprecher von Jaysh al-Islam wirft dem Assad-Regime vor, ihre Verbrechen fortzusetzen. Die syrische Nachrichtenagentur Sana meldete, die Islamistengruppe sei wegen der Angriffe am Zusammenbrechen und würde Anschuldigungen eines Angriffs mit chemischen Waffen erheben, um das Vorrücken der syrischen Armee zu verhindern. Die syrische Armee würde allerdings keine Chemiewaffen benötigen, um weiter vorzurücken.


Bild: Weiße Helme

Tatsächlich verbreitet UOSSM mit der Meldung eines angeblichen Chemiewaffenangriffs Bilder von angeblich betroffenen Menschen, die offensichtlich von den Weißen Helmen stammen. Ob es sich tatsächlich um einen Chemiewaffenangriff handelt und von wem er tatsächlich ausgeführt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht entscheiden. Schon lange wird vermutet, dass Islamisten in Syrien Chemiewaffenanschläge ausführen, um die syrische Armee und Russland zu beschuldigen und vorzuführen.

Das könnte auch der Fall gewesen sein, als vor einem Jahr, am 4. April 2017, ein Angriff auf Chan Scheichun stattfand, auf den hin dann Donald Trump Tomahawk-Raketen auf einen syrischen Luftwaffenstützpunkt mit mäßigen Erfolg abfeuern ließ. Die OPCW äußerte auch die Vermutung, dass der Angriff vom Assad-Regime durchgeführt worden sei, Gewissheit besteht darüber aber nicht. Gerade jetzt scheint es gut möglich zu sein, dass die Islamisten-Milizen, die in aussichtloser Lage sind, Chemiewaffen einsetzen könnten, um das Assad-Regime erneut zum Angriffsziel zu machen. Zudem ist die Gelegenheit angesichts des Skripal-Falls günstig, auch die Russen als Unterstützer des Assad-Regimes einzubeziehen, um so den Konflikt zwischen dem Westen und Russland weiter zu eskalieren.

Russlandkritiker könnten einwenden, die Warnungen vor einem Chemiewaffenangriff in Syrien seien in etwa zeitgleich mit dem Anschlag auf die Skripals aufgekommen und womöglich Teil einer Kampagne, um Agenten auszuschalten und weitere Chemiewaffenangriffe in Syrien ausführen zu können. Umgekehrt könnte die in die Defensive geratene britische Regierung – und andere aus der Anti-Russland-Koalition – mit der Beförderung von False-Flag-Angriffen versuchen, Russland weiter zu diskreditieren. Auch Damaskus könnte versuchen, Russland weiter vom Westen zu isolieren, um den Beschützer weiter auf die eigene Seite zu ziehen.

Die türkische Nachrichtenagentur AA bezieht sich auf die White Helmets, die von Russland beschuldigt werden, mit al-Nusra und in dem Fall mit Jaysh al-Islam zusammenzuarbeiten bzw. ein Arm von diesen zu sein, der auch westlichen Interessen dient. Abwegig ist der Verdacht keineswegs, denn die Weißen Helme treten nur in den Gebieten auf, in denen al-Nusra präsent ist. Und sie berichten nicht von Opfern unter den bewaffneten Islamisten, sondern es sind immer nur Zivilisten, die von den Angriffen, auch solchen mit Chemiewaffen, der syrischen und russischen Streitkräfte betroffen sind.

Es sind die Weiße Helme, die behaupten, dass gestern Abend um 20:22 Ortszeit ein Hubschrauber der syrischen Armee eine Fassbombe mit Chemiewaffen in Douma abgeworfen habe. Es seien 40 Menschen, meist Kinder und Frauen, getötet und 500 verletzt worden: „Assad greift mehr als 100.000 Zivilisten in Douma an.“ Ganze Familien in Schutzräumen seien „zu Tode vergast worden“.

Um die Berichte und Bilder einordnen zu können, muss Vertrauen bestehen, dass die Weißen Helme unparteiisch und neutral berichten. Davon aber kann man nicht ausgehen. Und hat Russland seine Finger im Spiel? Kaum vorstellbar eigentlich, dass Moskau intendiert, zur Macht des Bösen zu werden, indem auf den weiterhin mysteriösen Skripal-Fall noch ein Chemiewaffenangriff in Syrien gesetzt wird. Aber wer weiß, in einer Welt, in der Propaganda, Vorurteile, strategische Information und verdeckte Aktionen vorherrschen, ist alles möglich und verlieren Institutionen an Glaubwürdigkeit, die politischen Interessen nachgeben.

Update: Die US-Regierung hat sich in Form der Sprecherin des Außenministeriums, Heather Nauert, eingeschaltet. Ohne Genaueres zu wissen, wird dem „Assad-Regime und seinen Unterstützern“ die Verantwortung zugeschoben: „We are following disturbing reports regarding alleged chemical attack in #Syria. The Assad regime and its backers bear responsibility & the US will continue to use all efforts available to hold those who use chemical weapons accountable.“

Letztlich trage Russland die Verantwortung für diese „brutalen Angriffe“, heißt es in eine Mitteilung des Außenministeriums. (Autor: Florian Rötzer)



Terrorist gesteht mit Weißhelmen Chemiewaffenangriffe inszeniert zu haben – Video ansehen & Presseartikel lesen –

Ein Giftgas-Angriff gegen Zivilisten in Syrien ist laut Meldung vom 04.05.2017 vor wenigen Tagen inszeniert worden, teilte am Donnerstag eine militärisch-diplomatische Quelle mit. Der Auftraggeber komme aus Europa.

Laut der Quelle haben Stringer des Senders Al Jazeera die Inszenierung durchgeführt.
„Es wurde von mehreren Kanälen bestätigt, dass eine Stringer-Videogruppe des Senders Al Jazeera vor einigen Tagen die Inszenierung eines mutmaßlichen Einsatzes von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung durch die syrische Armee aufgenommen hat“, so die Quelle.

Bei der Inszenierung, die in der Provinz stattgefunden haben soll, wurden rund 30 Feuerwehr- und Notrufwagen eingesetzt.
Außerdem hätten sich bis zu 70 örtliche Bewohner, darunter Kinder, an der Aktion beteiligt. Diese seien aus einem Flüchtlingscamp gebracht worden.

„Damit es natürlicher aussieht, wurde alles mit Handys aus mehreren Perspektiven gefilmt. Auch eine Drohne wurde dazu genutzt. Nach der Aufnahme erhielt jeder Teilnehmer, auch die Kinder, von der Videogruppe jeweils 1.000 syrische Pfund und ein Lebensmittelpaket“, erläuterte die Quelle. Ihr zufolge soll das Fake auf „Befehl des Auftraggebers und Sponsors der Aufnahmen“ in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. (Quelle: Fadi Al-Halabi, 04.05.2017, Sputniknews)



Giftgasangriff in Syrien – Es war nicht Assad – Es war nicht die syrische Armee – Es waren nicht die Russen – Beweise 4 Presseartikel = Es waren die islamischen Rebellen / Terroristen / der IS selbst, die in einer eigenen, heimlichen Munitionsfabriken das Giftgas für Waffen aufbereitet haben. Ein Luftangriff der syrischen Luftwaffe, auf einer diese illegalen Munitionsfabriken, hat das Giftgas freigesetzt. Die syrische Luftwaffe konnte nicht wissen, dass die Islamisten in diesem Munitionslager Giftgas gelagert haben. Es waren eindeutig die islamischen Rebellen und alle Welt gibt ASSAD die Schuld. Deshalb auch meine vier Presseartikel über die Medienlügen über Syrien. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Giftgasangriffe in Syrien: 5 Gründe, warum Assad nichts mit den Giftgas-Angriffen zu tun hat! Kaum kam die Nachricht über den angeblichen Giftgas-Angriff ans Licht, schon stand für die westlichen Medien und Politiker der Schuldige Syriens Regierungschef Assad fest. Viel wahrscheinlicher aber ist, dass die von der Türkei unterstützten „islamischen Rebellen“ – Terroristen – IS etc. etwas mit den Giftgas-Angriffen zu tun haben? Denn es gibt Berichte und Aussagen in Videos, dass türkische Filmteams inszenierte Giftgasangriffe filmen. Terrorist gesteht mit Weißhelmen Chemiewaffenangriffe inszeniert zu haben! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Giftgasangriff in Syrien war nicht Assad, sondern wurde schon mehrfach von den islamischen Rebellen inszeniert! Al-Kaida-nahe Quellen wussten bereits Stunden vor der Attacke, dass es in der Gegend einen C-Waffen-Angriff geben würde. Wozu sollte also Assad oder irgendein syrischer Kommandeur zu Chemiewaffen greifen, wohlwissend, dass das umgehend all die unter hohem Blutzoll erreichten Errungenschaften der letzten Jahre in Gefahr bringen würde? Allerdings bekannt ist, dass die islamische Terrororganisation Al-Nusra schon 2013 Sarin aus der Türkei haben wollte! Wahrscheinlich zu Recht wurde dagegen Erdogan und seine islamische Regierung beschuldigt den türkischen Geheimdienst MIT zur Beschaffung von Saringas beauftragt zu haben! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Russlands Verteidigungsministerium zu Chemiewaffen in Syrien: „Wir wissen, wer und wo“ „Uns liegen Informationen vor, dass der ‚Islamische Staat‘ und die al-Nusra-Front über C-Waffen-Komponenten verfügen. Wir wissen genau, wo sie sind und wer genau sie lagert. Wo ist die Garantie, dass das alles nicht morgen in einem beliebigen Land auftaucht?“, erklärte der Verteidigungsminister. „Heute sind wir uns absolut sicher, dass die meisten Filme und Reportagen [über die Anwendung von Chemiewaffen in Syrien – Anm.d.Red.] inszeniert sind.“ https://deutsch.rt.com/international/51142-russlands-verteidigungsministerium-wir-wissen-wer-und-wo/

Syrische Luftwaffe traf Chemiewaffenfabrik: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/russische-luftraumbeobachtung-syrische-luftwaffe-traf-chemiewaffenfabrik-14958078.html#GEPC;s2

Russland präsentiert unterdessen eine andere Version der Attacke: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/giftgas-in-syrien-russland-nimmt-assad-in-schutz-14958054.html#GEPC;s2

Assad: Terroristen erhalten C-Waffen (Giftgas) direkt aus der Türkei: https://de.sputniknews.com/politik/20170421315451022-assad-tuerkei-c-waffen/

Der Nervengasangriff, der so nicht stattfand! Eine wissenschaftliche Analyse: https://propagandaschau.wordpress.com/2017/04/19/theodore-a-postol-der-nervengasangriff-der-nicht-stattfand-khan-sheikhoun-syrien/

Westen blockiert unabhängige Recherchen zu Giftgas-Vorfall – Vertuschung der Wahrheit für Regimewechsel: https://www.epochtimes.de/politik/welt/lawrow-westen-blockiert-unabhaengige-recherchen-zu-giftgas-vorfall-vertuschung-der-wahrheit-fuer-regimewechsel-a2101008.html?gplus=1

Syrien ist die größte Medienlüge unserer Zeit – Nachweise mit #Videos und Links: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2369

Videos – Aktuelle Beispiele aus dem Syrienkrieg wie Lügenpresse in 120 Sekunden entlarvt wird! – Auswahl zu Links mit Falschmeldungen im Syrienkrieg: httsp://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2183

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Videos – Aktuelle Beispiele aus dem Syrienkrieg wie Lügenpresse in 120 Sekunden entlarvt wird! – Auswahl zu Links mit Falschmeldungen im Syrienkrieg!

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Im Rahmen einer Pressekonferenz unter dem Motto „Gegen Propaganda und Regimechange in Syrien“ in den Vereinten Nationen wurde Eva Bartlett, eine kanadische Journalistin, von einem norwegischen Kollegen gefragt, wie sie es wagen könnte, den Mainstream-Medien vorzuwerfen, über die reale Lage in Syrien zu lügen.

Ihre Antwort zerlegt in zwei Minuten die Mythen der selbsternannten Qualitätspresse!

Quelle: Journalistin zerlegt in den UN in 2 Minuten die Glaubwürdigkeit der Mainstream-Presse zu Syrien – 12.12.2016 – Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=LNV3mPTYm2s

Es ist leider davon auszugehen, dass fast alle Gräueltaten, die der syrischen Armee von Assad und den Russen vom Westen angelastet wurden, eine reine Erfindung der islamischen Terroristen sind, die Aleppo illegal eingenommen haben. Der Westen hat einfach ungeprüft fast alle Informationen & Videos aus Aleppo, die ausschließlich von den islamischen Terroristen kamen und überwiegend gefälscht oder selbst inszeniert waren, ungeprüft übernommen. Es mehren sich die Stimmen der befreiten Bevölkerung, dass sie die syrische Armee von Assad und die Russen als Befreier sehen und brutal unter dem Regime der islamischen Terroristen gelitten haben. Es gibt Berichte, dass die Bevölkerung mit Gewalt daran gehindert wurden Aleppo zu verlassen, damit die islamischen Terroristen nicht Ihre „zivilen Schutzschilde“ verlieren und sogar Menschen von den islamischen Terroristen erschossen wurde, die flüchten wollten. Hier nur ein Link der das bestätigt: Russische „Gräueltaten“ in Aleppo und Syrien sind erstunken und erlogen!

Christliche Nonne nach Rückkehr aus Aleppo: Westmedien lügen über Realitäten in Syrien (2 von 4)
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Tr17WIwnR_4
https://www.youtube.com/watch?v=Tr17WIwnR_4&feature=player_detailpage
https://www.youtube.com/watch?v=j-odogWwdAQ
https://www.youtube.com/watch?v=WFciy1IhYkU&feature=player_detailpage

Syrische Armee greift keine Zivilisten an:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=Tegcb1grHug

Putschversuch in der Türkei anhand moderner Kriegsführung
https://www.youtube.com/watch?v=7sg2OoW5vT4&feature=player_detailpage

Syrien ist die größte Medienlüge unserer Zeit – Nachweise mit Videos und Links!

Eine Auswahl zu Links mit Falschmeldungen im Syrienkrieg
https://de.sott.net/article/27296-Russische-%E2%80%9EGraueltaten%E2%80%9C-in-Aleppo-und-Syrien-sind-erstunken-und-erlogen
https://de.sputniknews.com/politik/20161216313787444-videos-einwohner-aleppo-luege/
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/16/syrienkrieg-westliche-regierungen-und-un-beamte-verbreiten-propaganda-im-auftrag-von-terrorgruppen/
https://www.facebook.com/ZeitimBild/videos/10154714997741878/
https://www.youtube.com/watch?v=DTbY35HSiz8
https://www.youtube.com/watch?v=LNV3mPTYm2s
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2183
https://plus.google.com/u/0/collection/UZJp3
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=HloLEBdzG6M
https://de.sott.net/article/27364-Erwischt-Agyptische-Polizei-erwischt-Fotografen-beim-Knipsen-von-Fake-Bildern-uber-Aleppo?utm_content=buffer44c81&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer
https://alles-schallundrauch.blogspot.de/2016/12/bana-alabed-ist-turkische.html#.WFtqWSIKKIQ.google_plusone_share

Giftgasangriff in Syrien
Es war nicht Assad – Es war nicht die syrische Armee – Es waren nicht die Russen – Beweise 4 Presseartikel = Es waren die islamischen Rebellen / Terroristen / der IS selbst, die in einer eigenen, heimlichen Munitionsfabriken das Giftgas für Waffen aufbereitet haben. Ein Luftangriff der syrischen Luftwaffe, auf einer diese illegalen Munitionsfabriken, hat das Giftgas freigesetzt. Die syrische Luftwaffe konnte nicht wissen, dass die Islamisten in diesem Munitionslager Giftgas gelagert haben. Es waren eindeutig die islamischen Rebellen und alle Welt gibt ASSAD die Schuld. Deshalb auch meine vier Presseartikel über die Medienlügen über Syrien.

Nahost-Experte Michael Lüders: Giftgas-Angriff in Syrien war „Angriff unter falscher Flagge“! – Verwickelt: Der türkische Geheimdienst MIT und die islamische Nusra-Front. „Die Türkei hat ganz offenkundig die Nusra-Front mit Saringas bewaffnet“: https://www.anonymousnews.ru/2017/04/10/nahost-experte-michael-lueders-giftgas-angriff-in-syrien-war-angriff-unter-falscher-flagge/

Syrische Luftwaffe traf Chemiewaffenfabrik: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/russische-luftraumbeobachtung-syrische-luftwaffe-traf-chemiewaffenfabrik-14958078.html#GEPC;s2

Russland präsentiert unterdessen eine andere Version der Attacke: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/giftgas-in-syrien-russland-nimmt-assad-in-schutz-14958054.html#GEPC;s2

Es gibt Hinweise darauf, dass der Giftgasangriff in Syrien von den islamischen Rebellen, die dem IS nahe stehen, inszeniert wurde! https://de.sott.net/article/29020-Gespenstische-Inszenierung-Giftgasangriff-in-Syrien-ist-erstunken-und-erlogen-Sprungbrett-der-Elite

Dazu passt in Deutschland:
Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce!
Was auch immer drauf stehen mag: Drinnen steckt (fast immer) die SPD! Ca. 3.500 Medienbeteiligungen der SPD in Deutschland nachgewiesen. Damit wird massiv die öffentliche Meinung über die angeblich freien Medien in Deutschland beeinflusst. Weitestgehend unbekannt ist die geradezu unheimliche Medienmacht der SPD. Diese Partei gehört zu den weltweit größten Medienmächten – und steuert darüber seit Jahrzehnten ihre politische Machtstellung. Die Partei dominiert über ihre Medien die Politik in Deutschland auch dann, wenn sie nicht an der Macht ist. Damit wird der Gedanke der Demokratie geradezu ins Gegenteil verkehrt: Denn egal, welche Partei der Souverän an die Macht gewählt hat: Der heimliche Machthaber sind die Sozialdemokraten. Damit ist die SPD Hauptakteur und eigentlicher Profiteur der aktuellen politischen Zustände, die man getrost als postmoderne Medien- und Parteiendiktatur bezeichnen darf. Per schierer Medienmacht haben die Sozialdemokraten insbesondere die konservativen politischen Kräfte nach links gezogen. Genau so, wie wir es derzeit haben. Daher ist die große Koalition auch der exakte Ausdruck dieser Medien- und Parteiendiktatur. Merkel ist nicht nur die Kanzlerin der CDU, sondern besonders auch Kanzlerin der SPD. Gewonnen haben die Sozialisten. Verloren hat wie immer das Volk – und die Idee eines demokratischen Staats. ……. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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Flüchtlingskrise: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten!

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16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?

Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.

Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.

Quellen:
https://www.bild.de/news/inland/mord/freiburg-mord-49048548.bild.html
https://www.oliverjanich.de/mord-an-maria-die-verschwiegenen-fakten
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=CFzfer3r9Lc

Hier lesen Sie nur einige der bekannt gewordenen Fälle aus dem Monat Oktober 2016. Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl dessen, was passiert ist und was es bis in die Medien geschafft hat.

Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien.
Es muss wieder detailliert geprüft werden, wer in unser Land einwandert und warum! Jeder Einwanderer egal ob Asylant oder Hochqualifizierter muss verpflichtet werden das Grundgesetz anzuerkennen und sich daran zu halten. Einschließlich des Bekenntnisses zur Gewaltfreiheit. Denn im Islam gelten alle nicht muslimischen Frauen als sexuelles Freiwild. Damit wären wir auch das Problem los, dass sich Islamisten dem Grundgesetz entziehen, mit dem Hinweis auf die Scharia im Koran, die höher zu achten sei, als das deutsche Grundgesetz. Das kann nicht gelten, denn in Deutschland gilt Religionsfreiheit und die strickte Trennung von Staat und Religion. Wer gegen das Grundgesetz verstößt und Gewalt predigt, unterstützt oder direkt ausübt sollte sofort des Landes verwiesen werden können. Presseartikel lesen

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Video das Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat!

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USA Wahl Donald Trump ist der neue US-Präsident:
Schon lang vor der Wahlnacht haben wir seit Wochen dieses Video mit deutschen Untertiteln, das unter anderem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat, laufend veröffentlicht. Dieses Video zeigt einen völlig anderen Trump, nämlich einen tatsächlich würdigen und fähigen Politiker für das Amt des US-Präsidenten.

Und es gibt Sie doch die Lügenpresse im TV und den Medien, denn diese Rede wurde nie im Deutschen Fernsehen gezeigt. Kein USA-Studio von ARD oder ZDF haben darüber berichtet. Keine deutsche Zeitung hat diese Rede von Donald Trump jemals veröffentlicht. Diese positive Seite von Donald Trump wurde in Deutschland nie erwähnt. Aber die Amerikaner haben diese Rede von Trump gesehen und gehört und entsprechend gewählt.

Für mich als Christ und mittelständischer Unternehmer & Unternehmensberater war klar, dass Trump die Wahl gewinnt. Wieso kenne ich dieses Video und andere mutige und wahren Aussagen von Trump, aber unsere Medien in Deutschland nicht? Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Aber alle deutschen Medien gingen noch bis zum Beginn der US-Wahlnacht von einem überzeugenden Sieg von Frau Clinton aus.

Unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel hat jetzt auch ein großes Problem, denn größer könnten die Unterschiede nicht sein.

Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland!“
Trump: „Einreiseverbot für Islamisten in die USA!“

Die Botschaft von Donald Trump, als neuen Präsidenten der USA in diesem Video könnte fast gleichlautend auf die Bundestagswahl im Herbst 2017 in Deutschland angewandt werden.

Hier das Video mit deutschen Untertiteln: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=vV0Jn8IF8_E

Diese ähnlichen Gründe erwähnt Donald Trump, bezogen auf amerikanische Verhältnisse in seinem Video:
14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. Das Land steht am Abgrund.
Grund 1: Die Staatsschulden sind viel höher, als offiziell verkündet
Grund 2: Deutschland hat bereits die höchsten Schulden in der EU
Grund 3: Die EU kostet Deutschland viel mehr als sie uns bringt
Grund 4: Die Gesamtverschuldung ist so hoch wie noch nie
Grund 5: Der Finanzsektor steht am Abgrund
Grund 6: Das Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig
Grund 7: Die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu
Grund 8: Die Flüchtlingskosten explodieren
Grund 9: Deutschland wird immer „unsicherer“
Grund 10: Einige Bundesländer stehen bereits vor dem Bankrott
Grund 11: Die Mittelschicht stirbt
Grund 12: Eine alternde Gesellschaft und zu geringe Geburtenrate
Grund 13: Wir haben ein völlig falsches Steuersystem
Grund 14: Für Pensionszahlungen und Rentenzuschüsse gibt es keine ausreichenden Rücklagen
So übel sehen die deutschen Finanzen wirklich aus. Nach Aussagen des Finanzministeriums droht Deutschland ein extremes Risiko der Schulden. Eigentlich hätte schon frühzeitiger dagegen gesteuert werden. Alle Details und Informationen lesen Sie in diesem Presseartikel bei WordPress.

Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Die Berichterstattung über den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump ist überwiegend negativ. Dabei gibt es viele gute andere Geschichten über Trump … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2325

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

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Alle unsere Abgeordnete im deutschen Bundestag & den Landtagen sollten diese Informationszeitschrift „Z“ über den Islam lesen!

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Wie wir begonnen hatten an der »Z« 13/14 zu arbeiten, war noch nicht absehbar, wohin sich Deutschland in so kurzer Zeit entwickeln würde. Der Anteil der Muslime nimmt deutlich stärker zu als jede bisherige Prognose angenommen hat. Daher kommt diese »Z« als Hintergrund-Information zum Islam genau zur richtigen Zeit.

Alle die sie gelesen haben, reagieren sehr positiv. Insider sagen sogar, dass diese »Z« eine der zurzeit besten Informationsquellen über den Islam sei. Viele bestellen Magazine nach, weil sie meinen, dass diese Information mehr Menschen erreichen solle. Etliche Kirchengemeinden haben von dem 100er-Karton-Angebot Gebrauch gemacht.

Ein Unternehmer hat das Anliegen, dass diese »Z«-Ausgabe an alle Abgeordneten geschickt wird und hat dazu eine großzügige Spende zugesagt. Es gibt etwa 2400 Abgeordnete im Bundestag und den Landtagen. Um das Projekt im vollen Umfang zu realisieren, benötigen wir noch € 7.000,- Es wäre schön, wenn Sie einen kleinen oder größeren Teil davon übernehmen können. Nur wenn unsere Politiker mehr vom Islam verstehen, werden sie effektivere Entscheidungen treffen können. Online-Spende

Falls jemand die Postadressen der Abgeordneten aus ihren Wahlkreisen fertig als Excel vorliegen hätte, würde uns das sehr helfen.

Es gibt auch Vorschläge, alle Religionslehrer und alle Bibliotheken mit einer »Z« zu versorgen. Alleine über 13.000 Bibliotheken wären möglich und wenn man nur zwei Magazine an eine Schule sendet, würden über 17.000 Exemplare gebraucht werden.

Eine zweite Auflage wäre nötig
Wenn Sie auch überzeugt sind, dass diese Information über den Islam wichtig ist, dann unterstützen Sie eine zweite Auflage für Abgeordnete, Bibliotheken und Religionslehrer mit einer Spende oder durch eine großzügige Nachbestellung.

Falls Sie diese »Z«-Ausgabe nicht vorliegen haben, hier gibt es eine Leseprobe

Haben Sie das Video gesehen, in dem Frau Merkel spricht, als hätte sie die »Z« gelesen. Video

Zu Ihrer Information ein Artikel
Oberkirchenrat i.R. Albrecht Hauser zum dem Phänomen: Der höchste Repräsentant der Evangelischen Kirche Deutschlands lässt sich in ein muslimisches Kuratorium rufen. (ein Artikel aus dem Magazin factum) Der theologische Standpunkt, dass Jesus Christus der Sohn Josefs wäre, also nicht Sohn Gottes, war im 4. Jahrhundert der Grund für das Konzil von Nicäa. Dieser Irrtum könnte der Wegbereiter für den Islam geworden sein. Verstehen sich deshalb manche EKD-Theologen so gut mit Muslimen? Lesen Sie dazu den Artikel „Keine Jungfrauen im Paradies“ aus der »Z« 13/14.

Jedem Muslim ein NEUES TESTAMENT oder Evangelium in arabischer Sprache
Sehen wir das mal so: Die Flüchtlinge sind zu uns gekommen – geben wir ihnen das, was uns am wertvollsten ist. Das Wort Gottes. Für Muslime ist auch die Schrift der Christen heilig. Sie würden sie nie (meistens) unehrenhaft behandeln. Daher geben Sie den Muslimen ein Exemplar, in Verbindung mit einem Ausdruck der Hilfsbereitschaft (nicht nur einfach verteilen). Der Liebesdienst ist die Brücke. Lesen Sie den Artikel: „Es gibt eine Lösung“ aus der »Z« 13/14.

Wenn Sie selber nicht in der Lage sind das Evangelium zu den Flüchtlingen zu bringen, spenden Sie, dass andere es umso großzügiger tun können. Mit einer Spende an „Mission is possible“ von ca. € 100,- können 30 Neue Testamente in Verbindung mit Hilfeleistung übergeben werden. Online-Spende

Nützen wir den Vorteil, dass nahezu jeder Flüchtling ein Smartphone hat.
Bedrucken Sie nützliche Gebrauchsgegenstände mit einem QR-Code in arabischer Sprache, der zum Jesus-Film oder einer Evangeliums-mp3 führt. Drucken Sie diesen arabischen QR-Code auf einen Kamm, einen Rucksack oder Kulturbeutel etc.. Da kann man kreativ werden und bekommt preiswert eine große Reichweite. Beispiele für arabische QR-Codes-PDF

Versenden Sie Weihnachtsgrüße mit Botschaft!
Wenn auch eine atheistische Lobby alles tut, um Weihnachten aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, mit dem Vorwand, z.B. Muslime nicht zu beleidigen, sollten Sie es erst recht tun – Muslime haben nämlich kein Problem mit Weihnachten. Auch dieses Jahr wurde die Kollektion um eine neue mehrseitige Karte erweitert. Blättern Sie sie durch und machen Sie reichlich Gebrauch davon. Weihnachten ist optimal, um auf Jesus Christus, den Erlöser hinzuweisen! Tipps und Anregungen hier!

Die Geschwindigkeit der Veränderung hat an Fahrt zugelegt. Was gestern noch Thema war, ist heute vielleicht bereits überholt. Wir brauchen einen festen Anker – mehr denn je: Das ist der Glaube an GOTT, als den Schöpfer dieser Erde und der Menschen und an seinen Sohn Jesus Christus, als Erlöser und Retter. Ich wünsche ihnen dieses unerschütterliche Fundament in dieser erschütterten Zeit.
Mit den besten Grüßen
Ihr Peter Ischka

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Lesen Sie dazu auch den Presseartikel Teil 1: ISLAM – Taqiyya – Die Strategie der Täuschung – Unterwerfung statt Frieden! – Teil 1

Lesen Sie dazu auch den Presseartikel Teil 2: Islam – Taqiyya (arabisch Täuschung) Teil 2 – konkret – Koran & Bibel

Lesen Sie dazu auch den Presseartikel: Muslime ja, aber der Islam gehört wirklich nicht zu Deutschland!

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