16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?
Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.
Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.
Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien.
Es muss wieder detailliert geprüft werden, wer in unser Land einwandert und warum! Jeder Einwanderer egal ob Asylant oder Hochqualifizierter muss verpflichtet werden das Grundgesetz anzuerkennen und sich daran zu halten. Einschließlich des Bekenntnisses zur Gewaltfreiheit. Denn im Islam gelten alle nicht muslimischen Frauen als sexuelles Freiwild. Damit wären wir auch das Problem los, dass sich Islamisten dem Grundgesetz entziehen, mit dem Hinweis auf die Scharia im Koran, die höher zu achten sei, als das deutsche Grundgesetz. Das kann nicht gelten, denn in Deutschland gilt Religionsfreiheit und die strickte Trennung von Staat und Religion. Wer gegen das Grundgesetz verstößt und Gewalt predigt, unterstützt oder direkt ausübt sollte sofort des Landes verwiesen werden können. Presseartikel lesen
Langsam kehrt die Routine in Deutschland ein: „Normale“ Vergewaltigungen, Angriffe auf Polizisten, „Ehrenmorde“, Diebstähle, Kinderehen, Brandstiftungen in den eigenen Flüchtlingsunterkünften durch die in den letzten 24 Monaten eingereisten Migranten schockieren kaum jemanden mehr in Deutschland. Zu sehr hat man sich an den Schrecken in den „eigenen vier Wänden“ gewöhnt. Die großen, ganz den etablierten Politikern ergebenen Medien berichten gar nicht mehr oder nur widerwillig, beschönigend und am Rande.Böse Zungen behaupten gar, der Antifa-Ruf „Deutschland verrecke!“ sei das einzige politische Programm, das derzeit wirklich erfolgreich laufe.
In anderen Ländern, zumal in den osteuropäischen, in der Schweiz, Israel und den USA schaut man fassungslos auf Deutschland und die naive Gutmütigkeit der Deutschen, die scheinbar alles mit sich machen lassen. Und sich – kann man den deutschen Medien glauben – sogar noch über die Wiederkandidatur jener Politikerin freuen, die ihnen das alles eingebrockt hat.
Soeren Kern vom renommierten Gatestone-Institut aus den USA hat sich vor diesem Hintergrund einfach einmal die Mühe gemacht, noch einmal einige der bekannt gewordenen Fälle aus dem Monat Oktober in einer Chronik aufzulisten. Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl dessen, was passiert ist und was es bis in die Medien geschafft hat.
Aber schon diese Spitze des Eisbergs ergibt ein solch schockierendes Bild, das eigentlich jeden – ganz unabhängig von seiner parteipolitischen Einstellung – aufrütteln und zum Handeln veranlassen sollte. Vielleicht ist es auch schon zu spät, vielleicht besteht noch Hoffnung. Wie auch immer: Viel Zeit bleibt uns nicht mehr!
1. Oktober: Zwei Migranten vergewaltigen eine 23 Jahre alte Frau in Lüneburg. Die Frau geht mit ihrem Kleinkind in einem Park spazieren, als die beiden Männer sie von hinten umschubsen. Die Männer zwingen das Kind, zuzusehen, wie sie sich abwechselnd an der Frau vergehen. Die Täter fliehen und sind auf freiem Fuß.
2. Oktober: Ein 19-jähriger Migrant vergewaltigt eine 90-jährige Frau, als sie eine Kirche in der Düsseldorfer Innenstadt verlässt. Die Polizei beschreibt den Verdächtigen anfangs als einen „Südeuropäer mit nordafrikanischen Wurzeln“. Später kommt heraus, dass es sich um einen Marokkaner mit spanischem Pass handelt.
2. Oktober: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble fordert die Entwicklung eines „deutschen Islam“, um Muslimen im Land zu helfen, sich zu integrieren. In einem Kommentar für die Welt am Sonntag schreibt er:
„Wir … wollen, gerade angesichts der so vielfältigen Herkunft der Muslime in Deutschland, die Entwicklung eines deutschen Islam fördern, die Entwicklung eines Selbstgefühls der hier lebenden Muslime als Muslime in Deutschland, in einer freiheitlichen, offenen, pluralen und toleranten Ordnung, mit ihrer guten Mischung – nach unserem Grundgesetz – von staatlicher religiöser Neutralität. …“
„Ohne Zweifel ist die wachsende Zahl von Muslimen in unserem Land heute für die Aufgeschlossenheit der Mehrheitsgesellschaft eine Herausforderung. Die Herkunft der allermeisten Flüchtlinge bedeutet auch, dass wir es zunehmend mit Menschen aus ganz anderen Kulturkreisen zu tun haben als bisher. … Wir dürfen in dieser angespannten Situation keine Atmosphäre entstehen lassen, in der gut integrierte Menschen sich in Deutschland fremd fühlen.“
4. Oktober: Wie der Münchner Merkur berichtet, lag die Besucherzahl beim Münchener Oktoberfest auf dem niedrigsten Stand seit 2001. Berichten zufolge blieben die Besucher aus Angst vor Terrorismus und sexuellen Übergriffen durch Migranten fern.
6. Oktober: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über eine Untersuchung deutscher Geheimdienste, wonach fast die Hälfte der Salafisten, die nach Syrien oder Irak ausreisten, zuvor in Moscheen aktiv war. „Die Moscheen spielen für die Radikalisierung von Islamisten in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle“, sagt eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die Untersuchung analysiert fortlaufend Hintergründe und Verlauf der Radikalisierung von Personen, die mit islamistischer Motivation nach Syrien oder Irak ausreisten. Grundlage sind Daten von insgesamt 784 Personen, die ausreisten oder eine solche Ausreise aktiv versuchten. Die Gesamtzahl der Salafisten wird vom Verfassungsschutz bundesweit mit 9200 Personen angegeben.
6. Oktober: Mehr als 400 Einwohner des Essener Stadtteils Altenessen kommen zu einem vom Fernsehen übertragenen „Stadtgespräch“ mit Kommunalpolitikern zusammen, um über die eskalierende Gewalt und Kriminalität in ihren Vierteln zu diskutieren. Anwohner beklagen sich, die Polizei weigere sich oft, auf Hilferufe zu reagieren. Sie flehen die Vertreter der Stadt an, die Ordnung wiederherzustellen. Ein Anwohner sagt: „Ich bin hier geboren und fühle mich nicht mehr sicher.“ Die Kommunalfunktionäre weisen die Beschwerden barsch zurück. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) sagt: „Altenessen ist keine No-go-Area, die Leute hier haben nur einen dicken Hals.“ Polizeipräsident Frank Richter fügt hinzu: „Ich kann es nicht mehr hören, von No-go-Areas in Essen zu hören.“ Er besteht darauf: In Essen und Altenessen lebe man völlig sicher.
7. Oktober: Das Sarah-Nußbaum-Haus, ein Kindergarten in Kassel, erklärt, dieses Jahr nicht Weihnachten zu feiern, „wegen des hohen Anteils muslimischer Kinder“. Wie Lokalmedien berichten, gibt es „keinen Weihnachtsbaum, keine Weihnachtsgeschichten, keine Weihnachtsstimmung“. Nichtmuslimische Eltern argumentieren, zur Integration gehöre es, „die neue Kultur kennenzulernen“. Erzieherinnen sagen, wegen der „unterschiedlichen Kulturen der Kinder“ würde auf „christliche Rituale verzichtet“. Weiter wird bekannt, dass die Erzieherinnen angewiesen sind, darauf zu achten, dass Kinder ihre Pausenbrote nicht tauschen, um zu verhindern, dass muslimische Kinder Schweinefleisch essen.
8. Oktober: Wie die Welt am Sonntag berichtet, wurden in den ersten sechs Monaten von 2016 die Ausweise von mehr als 2.000 Migranten, die Asyl beantragt haben, als Fälschungen entlarvt – trotzdem ließen die Grenzkontrolleure sie nach Deutschland einreisen. Sicherheitsanalysten warnen davor, dass Migranten mit gefälschten Papieren Verbindungen zum Islamischen Staat haben könnten.
10. Oktober: Jaber al-Bakr, ein 22-jähriger Flüchtling aus Syrien, wird verhaftet, nachdem die Polizei in seiner Chemnitzer Wohnung Sprengstoff gefunden hat. Er wird verdächtigt, einen Bombenanschlag auf einen Flughafen in Berlin geplant zu haben. Zwei Tage später erhängt er sich in seiner Gefängniszelle in Leipzig.
14. Oktober: Bundespräsident Joachim Gauck, der aus Gesundheitsgründen nicht noch einmal für sein Amt kandidiert, sagt, er glaube, dass Deutschland irgendwann einen muslimischen Präsidenten haben werde. Von den bisherigen elf Bundespräsidenten waren neun Protestanten und zwei Katholiken. Gaucks Aussage sorgt in Deutschland für Aufregung. Einige sagen, das Amt stehe jedem Deutschen offen, unabhängig von der Konfession; andere meinen, ein muslimischer Präsident würde die Gesellschaft weiter polarisieren. Alexander Graf Lambsdorff, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, sagt: „Ein Mullah mit Turban ginge gar nicht; aber ein Vertreter des modernen, aufgeklärten Islam, wie in London der Bürgermeister – natürlich.“ Das Bundespräsidialamt teilt Bild unterdessen mit, dass der Amtseid keinesfalls von „so wahr mir Gott helfe“ in „so wahr mir Allah helfe“ geändert werde.
14. Oktober: Der Grünen-Politiker Volker Beck ruft die Deutschen dazu auf, Arabisch zu lernen, damit sie sich mit Migranten unterhalten können, die kein Deutsch sprechen. Vom Fernsehsender N-TV gefragt, wie sich Migranten integrieren können sollen, wenn es in vielen Teilen deutscher Städte niemanden gibt, der Deutsch spricht, antwortet er: „Andere Länder gehen damit entspannter um, dass in manchen Vierteln auch mal eine andere Sprache von einer Migrationscommunity gesprochen wird. In den USA finden Sie ihr Chinatown, da finden Sie die Gegenden, wo die Mexikaner wohnen, oder je nachdem, welche Community in der Stadt gerade stark ist.“ Weiter sagt Beck, es sei gut, dass in vielen deutschen Moscheen kein Deutsch gesprochen wird. Arabische Predigten seien „auch ein bisschen Heimat“, so Beck.
14. Oktober: Volker Kauder, einer der wichtigsten Politiker in Angela Merkels CDU, droht Internetgiganten wie Facebook und Google mit Strafen von bis zu 50.000 Euro, sollten sie nicht gegen Hassreden im Internet vorgehen. Hintergrund der Drohung ist eine wachsende Stimmung gegen Einwanderung in Deutschland.
15. Oktober: Ein syrischer Migrant stört eine Hochzeitszeremonie in der Karmel-Kirche in der Duisburger Innenstadt. Er platzt in die Kirche und fängt an, die Madonnenfigur zu streicheln, während er „Allahu Akhbar“ („Allah ist der Größte“) schreit. Der Mann wird in die Psychiatrie gebracht, aus der er erst Tage zuvor entlassen worden war. Dies ist einer von einer wachsenden Zahl von Vorfällen, bei denen muslimische Migranten in deutschen Kirchen stören oder Vandalismus verüben.
16. Oktober: Ein 16-jähriger Junge und seine 15 Jahre alte Freundin gehen in Hamburg an der Alster spazieren, als ein Unbekannter ihnen auflauert und dem Jungen von hinten ein Messer in den Rücken sticht. Der Angreifer schubst anschließend das Mädchen ins Wasser und läuft weg. Das Mädchen überlebt, doch der Junge stirbt an seinen Verletzungen. Der Verdächtige, ein Mann „südländischer Erscheinung“ Anfang zwanzig, ist weiterhin auf freiem Fuß. Nach Angaben der Polizei wurden die Opfer nicht ausgeraubt, es gebe für das Verbrechen kein erkennbares Motiv. Der Verdächtige scheint sein Opfer zufällig ausgewählt und den Jungen erstochen zu haben, weil er gerade Lust dazu hatte. Später bezichtigt sich der Islamische Staat der Tat, doch die Polizei zweifelt an dessen Urheberschaft.
16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?
Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.
Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.
17. Oktober: Der Deutsche Presserat erteilt der Wochenzeitung Junge Freiheit eine Rüge, weil sie die Nationalität dreier afghanischer Teenager genannt hatte, die im April 2016 an einem Wiener Bahnhof eine Frau vergewaltigt hatten. Die Nationalität der Täter, so der Presserat, sei „nicht relevant“ für den Fall; indem die Zeitung sie genannt habe, habe sie sie „bewusst abwertend als Person zweiter Klasse dargestellt“. Im Interesse „fairer Berichterstattung“ verlangte der Presserat, dass die Zeitung den anstößigen Artikel von ihrer Website entfernt. Diese weigerte sich jedoch, der Aufforderung zu folgen und sagte, sie werde auch weiterhin die Nationalitäten von Strafverdächtigen nennen.
17. Oktober: Die deutsche Sektion von Open Doors, einer Nichtregierungsorganisation, die verfolgten Christen hilft, berichtet, dass Muslime überall in deutschen Flüchtlingsunterkünften Christen attackieren. Die NGO hat im Zeitraum zwischen Mai und September 2016 743 Fälle dokumentiert; diese seien nur die „Spitze des Eisbergs“. In dem Bericht heißt es:
„Viele der betroffenen Flüchtlinge haben bereits in ihren islamischen Herkunftsländern Verfolgung und Diskriminierung erlebt und sind deshalb nach Deutschland geflohen. Die in den Herkunftsländern vorherrschende Bedrängung erleben religiöse Minderheiten hier in den Flüchtlingsunterkünften eins zu eins wieder.“
17. Oktober: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat die Geburtenrate in Deutschland 2015 den höchsten Stand seit 33 Jahren erreicht, vor allem getrieben durch Babys, die von Migrantinnen geboren werden. Die Geburtenrate lag 2015 bei 1,5 Geburten pro Frau, gegenüber 1,47 im Jahr 2014. Das ist der höchste Wert seit 1982, damals lag er bei 1,51. Bei deutschen Frauen stieg die Geburtenrate allerdings nur geringfügig: von 1,42 Kinder pro Frau (2014) auf 1,43 (2015). Bei ausländischen Frauen stieg die Rate im selben Zeitraum von 1,86 auf 1,95 Kinder pro Frau.
18. Oktober: Ein Brandbrief wird bekannt, den Sigrid Meierhofer (SPD), die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen an die bayerische Landesregierung geschrieben hat. Darin droht sie die Schließung einer Unterkunft an, die 250 zumeist männliche Migranten aus Afrika beherbergt, sollte die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht wiederhergestellt werden. In dem Brief, der dem Münchner Merkur zugespielt worden ist, heißt es, die örtliche Polizei habe in den vorangegangenen sechs Wochen auf mehr Notrufe hin ausrücken müssen, als in den gesamten 12 Monaten zuvor.
18. Oktober: Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, haben in den ersten acht Monaten von 2016 mehr als 17.000 Migranten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verklagt, weil ihnen nicht der volle Flüchtlingsstatus zugesprochen worden war. Die meisten syrischen Flüchtlinge in Deutschland erhalten nur teilweisen Asylstatus, subsidiärer Schutz genannt, der den Familiennachzug um mindestens zwei Jahre verzögert. Laut dem Bericht der Süddeutschen hätten 90 Prozent der Flüchtlinge, die den subsidiären Schutzstatus angefochten hätten, vor Gericht gewonnen und die vollen Rechte nach der Genfer Konvention erstritten. Flüchtlinge mit vollem Status können sofort einen Antrag einreichen, Ehegatten und Kinder nach Deutschland zu bringen. Wenn alle diese 17.000 Migranten vor Gericht gewinnen, würde Hunderttausenden weiteren Migranten genehmigt, nach Deutschland zu kommen.
19. Oktober: Bild berichtet, dass ein 49-jähriger syrischer Flüchtling in Rheinland-Pfalz Sozialleistungen für seine vier Ehefrauen und 23 Kinder beantragt hat. Der Mann, der als Ghazia A. vorgestellt wird, sagte Bild: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen.“ Behördenvertreter sagten der Zeitung, die Familie integriere sich gut und alle Kinder gingen zur Schule.
19. Oktober: Ein 29-jähriger Migrant aus Syrien muss sich vor Gericht verantworten, weil er in Freiburg und Müllheim zehn Kinder sexuell missbraucht hat. Der Vater eines der Opfer machte ein Foto des Verdächtigen und übergab es der Polizei, doch diese wartete zehn Tage, ehe sie dem Hinweis nachging.
19. Oktober: Eine 16-jährige Deutsch-Marokkanerin muss sich vor Gericht wegen Terrorismus verantworten. Im Februar 2016, als sie 15 war, hatte sie am Hauptbahnhof von Hannover einen Polizisten mit einem Messer angegriffen. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe eine „Märtyreroperation“ für den Islamischen Staat ausgeführt.
20. Oktober: Es wird bekannt, dass Schüler einer Grundschule in Garmisch-Partenkirchen im ökumenischen Gottesdienst die shahada, das islamische Glaubensbekenntnis („Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist sein Gesandter“) auswendig lernen und aufsagen mussten.
21. Oktober: In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagt der Islamexperte und Grünenpolitiker Kurt Edler, um Radikalisierung zu verhindern, solle syrischen Migranten gestattet werden, in Deutschland ihre eigene Stadt zu gründen. Wörtlich sagt er: „Warum richten wir nicht in Vorpommern ein Neu-Aleppo ein? Dann zeigen wir, dass das, was die britischen und irischen Auswanderer im Nordosten der USA geschafft haben, auch bei uns möglich ist.“
24. Oktober: In Hamburg wird eine Gruppe serbischer Teenager, die ein 14-jähriges Mädchen gruppenvergewaltigt und es bei Temperaturen unter null dem Erfrieren ausgesetzt hatte, zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Die Strafen mögen einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagt der Richter, doch hätten die Teenager Geständnisse abgelegt, erschienen reumütig und würden nicht mehr länger eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Das Urteil, das Vergewaltigern de facto einen Freifahrtschein gibt, führt in Deutschland zu einem der seltenen Momente des öffentlichen Aufschreis über das Problem der von Migranten verübten Sexualverbrechen.
24. Oktober: Eine YouGov-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 68 Prozent der Deutschen glauben, die Sicherheitslage in ihrem Land habe sich in den letzten Jahren verschlechtert. Ebenfalls 68 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie fürchteten an Eisenbahn- und U-Bahn-Stationen um Leben und Besitz, 63 Prozent fühlen sich bei großen öffentlichen Veranstaltungen unsicher.
25. Oktober: In einem Berliner Schwimmbad verüben sieben Migrantenjungen, von denen die jüngsten erst sieben sind, einen sexuellen Angriff auf drei Mädchen im Alter von neun, elf und vierzehn.
25. Oktober: Die deutsche Ausgabe der Huffington Post veröffentlicht einen Artikel eines syrischen Migranten namens Aras Bacho, in dem dieser fordert, dass alle Schilder und Produkte in Deutschland auf Arabisch beschriftet zu sein hätten, um Migranten das Leben einfacher zu machen. Er schreibt:
„Ich als Flüchtling finde, dass in Europa die Aufschrift auf Straßenschilder in Arabisch übersetzt werden sollte. Genauso sollte auf der Verpackung von Lebensmitteln auf Arabisch zu lesen sein, was sich darin befindet. Auch in Prüfungen sollte die Möglichkeit bestehen, Arabisch zu sprechen. … Die meisten Flüchtlinge haben den Führerschein in Syrien gemacht. Es wäre doch hilfreich, wenn die Straßenschilder auf Arabisch wären. Wir sollten diesen Menschen mehr helfen. Egal, was es kostet.“
25. Oktober: In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei ein Dutzend Wohnungen und Flüchtlingsunterkünfte. Die Razzia ist Teil einer Antiterrorfahndung. 14 Tschetschenen, die 2013 nach Deutschland kamen, stehen im Zentrum der Ermittlungen zur „Terrorismusfinanzierung“. Niemand wird verhaftet.
25. Oktober: Eine Gruppe muslimischer Kinder wirft, von „Allahu Akbar“-Rufen begleitet, Steine auf einen äthiopischen Priester, der zu Fuß zu einer Kapelle in Raunheim unterwegs ist. Nach Polizeiangaben wird der Priester zum Ziel, weil er ein Kreuz trägt.
27. Oktober: In Leipzig wird ein zehnjähriges Mädchen, das mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule ist, überfallen und vergewaltigt. Die Polizei veröffentlicht ein Phantombild des Verdächtigen, dazu die politisch korrekte Warnung: „Diese Bitte um Veröffentlichung bezieht sich ausschließlich auf Printerzeugnisse im Großraum Leipzig. Eine Veröffentlichung im Internet einschließlich sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) ist von dem richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nicht gedeckt und daher nicht zulässig.“
27. Oktober: Die Stadt Monheim spendet zwei islamischen Organisationen 845.000 Euro an Steuergeldern, um in der Stadt Moscheen zu bauen. Das Geld wird dafür benutzt, Grundstücke für die Moscheen zu kaufen, den Bau bezahlt die türkische Regierung. Bürgermeister Daniel Zimmermann sagt, er hoffe, dass die Moscheen die muslimische Integration beförderten. „Ich hoffe, dass die Moscheen auch stadtbildprägend sein werden und später einmal Baudenkmäler.“ Die Spende ist nur an eine Bedingung geknüpft: Die Minarette dürfen nicht höher als 25 Meter sein.
27. Oktober: Den Eltern eines Teenagers droht, wie die Deutsche Welle berichtet, ein Prozess, weil sie ihren Sohn nicht an einem Schulausflug in eine Moschee haben teilnehmen lassen. Die Eltern sollten für das unentschuldigte Fehlen ihres Sohnes ein Bußgeld von 300 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe prüft nun, ob die Eltern vor Gericht erscheinen müssen, weil sie die Strafe nicht gezahlt haben. Die Schulleiterin Renate Fritzsche sagt, es gebe keine Ausnahmen von der Schulpflicht. Das Erziehungsziel, betont Fritzsche, sei es, „die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“
27. Oktober: Die Berliner Zeitung berichtet, dass ein 19-jähriger syrischer Migrant, der nur als Shaas Al-M. identifiziert wird, in Berlin Terrorziele für den Islamischen Staat ausgespäht habe. Als er im März 2016 verhaftet wurde, soll er in Deutschland aktiv Terroristen rekrutiert und Anschläge vorbereitet haben. Der Mann, der vom Islamischen Staat religiöses und militärisches Training erhielt, kam im Sommer 2015 in Deutschland an und gab sich als syrischer Flüchtling aus.
28. Oktober: Viele arabische Moscheen in Deutschland seien konservativer als die in Syrien; das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. In dem Bericht heißt es: „Ein Dutzend Syrer, die sechs Moscheen in drei Städten besuchen, sagten Reuters, sie fühlten sich unwohl angesichts der sehr konservativen Botschaften in arabischsprachigen Moscheen. Andere Besucher der Moschee würden die Neuankömmlinge dafür kritisieren, wie sie sich kleiden und ihre Religion ausüben, sagen sie. Einige bestünden darauf, den Koran wortwörtlich auszulegen.“
28. Oktober: Vor einer Kirche in Freiburg verübt ein Mob von 17 muslimischen Migranten einen Sexüberfall auf zwei Frauen. Die Polizei verhaftet drei der Männer, die allesamt aus Gambia stammen; sie waren 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und vorher bereits wegen anderer Straftaten festgenommen worden.
28. Oktober: Der Spiegel berichtet, dass Bundesjustizminister Heiko Maas es deutschen Gerichten leichter machen will, Kinderehen für ungültig zu erklären. Derzeit gibt es 1.475 verheiratete Kindern in Deutschland, darunter 361 Kinder unter 14. 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Nach deutschem Recht können Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, heiraten, aber nur, wenn ihr Partner volljährig ist und ein Familiengericht eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Kriterien hierfür will Maas verschärfen. Die Befreiung soll nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“. Dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU) geht das nicht weit genug. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagt er.
31. Oktober: Eine 53-Jährige attackiert zwei Polizisten, als diese ihre Wohnung in Mülheim betreten. Die Beamten werden bei ihr vorstellig, weil sie Möbel aus ihren Fenstern geworfen haben soll. Weil sie sich weigert zu öffnen, brechen die Polizisten die Tür auf. Als die Beamten in der Wohnung sind, greift die verschleierte Frau sie mit einem Teppichmesser an und schreit dabei „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“). Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine muslimische Konvertitin, die aufgrund einer Serie von früheren Vorfällen, die mit islamischem Extremismus zu tun hatten, bereits polizeibekannt ist.
Quelle: Bitte Links in den Tagesmeldungen anklicken – Autor: Anonymous vom 30.11.2016 – Anmerkungen und Verweise von Autor Uwe Melzer
Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPressIslamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!< /a>Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.deTwittern
Wir geben hier einen offenen Brief des bekannten Publizisten Dr. Hans Penner wieder, in dem dieser in 15 Punkten darlegt, wie Angela Merkel die Islamisierung Deutschlands fördert. (Autor: davidbergerweb)
Frau Dr. Merkel,
verantwortungsbewusste Bürger erkennen zunehmend, daß Sie mit Hilfe der Medien die Bevölkerung bezüglich Ihrer politischen Absichten täuschen. Sie bekämpfen islamkritische Politiker, die sich für die Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates engagieren.
Es ist hinreichend belegbar, daß Sie den Islam in Deutschland wie folgt fördern:
1. Sie haben den verfassungswidrigen Islam legitimiert und zum Bestandteil Deutschlands erklärt (Ihre Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland.
2. Unter Ihrer Regierung ist die islamische Scharia in unsere Rechtssprechung eingedrungen.
3. Unter Ihrer Regierung sind eine islamische Subkultur und islamische Stadtviertel entstanden, die der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen sind.
4. Unter Ihrer Regierung sind islamische Lehrstühle entstanden.
5. Unter Ihrer Regierung wurde islamischer Schulunterricht eingeführt.
6. Unter Ihrer Regierung werden christliche Elemente aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
7. Unter Ihrer Regierung hat die CDU ihre christlichen Prinzipien aufgegeben.
8. Unter Ihrer Regierung macht die CDU mit einer von einem Moslem geleiteten Partei (Grüne) gemeinsame Sache.
9. Unter Ihrer Regierung hat die islamische Kriminalität stark zugenommen.
10. Unter Ihrer Regierung werden in Deutschland Juden von Moslems verfolgt.
11. Unter Ihrer Regierung belastet der Islam zunehmend unser Sozialsystem.
12. Unter Ihrer Regierung prägt die islamische Mode zunehmend das Bild der Öffentlichkeit.
13. Unter Ihrer Regierung sind islamische Speisevorschriften in öffentliche Einrichtungen eingedrungen.
14. Unter Ihrer Regierung werden Politik und öffentliche Einrichtungen vom Islam unterwandert.
15. Unter Ihrer Regierung erfolgt eine unkontrollierte Immigration von Moslems.
Mit Hilfe der Medien informieren Sie die Bevölkerung gezielt falsch über den Islam. Die Realität sieht so aus:
– Die meisten politischen Konflikte werden vom Islam hervorgerufen!
– Der Islam strebt die Judenvernichtung an wie einst der Nationalsozialismus.
– Der Islam ist in die christlich-abendländische Werteordnung nicht integrierbar.
– Islam ist die Unterwerfung unter die Lehre des Mohammed.
– Die Lehre des Islam ist im Koran unabänderlich festgelegt und nicht reformierbar.
– Der Islam misst dem Koran göttliche Autorität bei.
– Im Ramadan feiert der Islam die Herabsendung des Korans vom Himmel auf Mohammed.
– Der Islam kann nicht durch das Verhalten der Moslems in der Diaspora beurteilt werden.
– „Euro-Islam“, „demokratischer Islam“ oder „deutscher Islam“ sind Phantasien.
– Es gibt keinen Unterschied zwischen Islam und dem Islamismus, der angewandter Islam ist.
– Der Islam ist verfassungsfeindlich, weil er die UN-Menschenrechte-Charta bekämpft.
– Der Koran fordert die Ausbreitung des Islam mit Gewalt.
– Der Koran verbietet bei Strafe die Religionsfreiheit.
– Der Koran fordert die Körperstrafe.
– Der Koran verbietet die Trennung von Staat und Religion.
– Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau
– Der Koran fordert für den Islam die Weltherrschaft im religiösen, wirtschaftlichen und politischen Bereich.
– Der Koran fordert dazu auf alle „Ungläubigen“, also Nichtmuslime zu töten, wo auch immer sie zu finden sind.
– Islam & Koran & Scharia sind grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.
Quelle: philosophia perennis – Ein Blick auf die Welt mit von der philosophia perennis geschärften Augen.
Alle diese Aussagen können durch die entsprechenden Suren im Koran bestätigt werden. Der Autor Uwe Melzer hat den Koran und die Bibel gelesen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass im Koran genau das Gegenteil steht, von dem was in der Bibel steht. Hierzu nur ein kleines Beispiel:
Bibel: Liebet Eure Feinde, tut Gutes denen, die euch hassen. Koran: Tötet alle „Ungläubigen“ (alle Nichtmuslime), wo immer ihr sie auch findet.
Das zentrale Thema der Bibel ist Liebe und Vergebung. Deshalb kommt das Wort „Liebe“ auch 324 Mal in der Bibel vor. Aber nicht ein einziges Mal im Koran vor.
Das zentrale Thema im Koran ist Gehorsam, Unterdrückung, Gewalt und Hass.
Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia mit Aufruf zum Krieg, Mord & Totschlag, Folterung und Verstümmelungen. Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Der Islam hat damit auch sein Recht auf Religionsfreiheit verwirkt. Der Islam gehört deswegen in Deutschland verboten, wenn die Politik in Deutschland konsequent wäre.
Dazu passt auch die Aussage von unserem Bundespräsidenten Herrn Gauck, dass er sich auch einen Muslim als Bundespräsidenten vorstellen könnte. Berlin 14,10.2016: Für den scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck ist es vorstellbar, dass ein Muslim sein Nachfolger werden könnte. Dem „Evangelischen Pressedienst“ sagte er: „Das will ich in Zukunft nicht ausschließen.“
Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –
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Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
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Erdogans Schwiegersohn wegen Mails an den Islamischen Staat in Bedrängnis
in Contra-Spezial, Naher Osten 11. Oktober 2016
Berat Albayrak, der Schwiegersohn von Präsident Erdogan, sorgt in der Türkei für Trouble. Geleakte Mails zeigen offenbar Einflussnahme auf Medien und Kontakte zum „Islamischen Staat“. Die Regierung reagierte mit Panik und sperrte Cloud-Dienste. (Von Marco Maier)
Insgesamt 57.623 E-Mails aus den letzten 16 Jahren wurden von der Hackergruppe Redhack veröffentlicht. Darin findet sich offenbar brisantes Material, welches auch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Bedrängnis bringen kann. Denn in den Mails seines Schwiegersohns und Ministers der AKP-Regierung, Berat Albayrak, geht es dem Vernehmen nach um eine massive Einflussnahme auf Medien und Verbindungen zum „Islamischen Staat“.
Als Reaktion darauf ließ die türkische Regierung umgehend sämtliche Cloud-Speicherlösungen wie Google Drive, Dropbox, Github oder OneDrive von Microsoft sperren. Diese Dienste sind derzeit von der Türkei aus nicht erreichbar. So will man offenbar verhindern, dass die rund 17 Gigabyte an brisanten Daten weiter verbreitet werden. Da Google dem Wunsch der türkischen Regierung nachkam und die entsprechenden Daten auf deren Servern löschte, wurde deren Dienst wieder freigegeben.
Die Daten könnten sowohl die AKP-Regierung selbst als auch Präsident Erdogan international weiter ins Abseits stellen.
Schon früher hatte Moskau auf entsprechende Verbindungen zwischen der türkischen Führungsebene und den IS-Terroristen hingewiesen, von denen unter anderem offenbar billiges Erdöl gekauft wurde. Dies zeigte sich auch in den langen LKW-Kolonnen aus dem IS-Gebiet in die Türkei, die von den US-Kampfpiloten unbehelligt verkehren konnten, während die russischen Piloten Angriffe flogen.
Präsident Erdogan hatte in der Vergangenheit angekündigt, im Falle von Beweisen von Regierungsconnections zum „Islamischen Staat“ zurückzutreten, dies jedoch trotz entsprechendem Beweismaterial der Russen nicht durchgezogen. Eigentlich müssten nun die Mails, die sogar direkte familiäre Beziehungen zum IS mit einschließen, ein entsprechender Anlass dafür sein. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass der türkische Präsident angesichts dieser Beweise zurücktritt.
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***
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08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***
Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***
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Die zahlreichen Verträge der Türkei mit westlichen Organisationen scheinen dort den Hass auf Christen nicht reduziert zu haben.
In der Türkei sind es „gewöhnliche Menschen“, die Christen töten oder angreifen, und dann findet die Justiz oder das politische System irgendwie einen Weg, den Tätern zu ermöglichen, mit den Verbrechen davon zu kommen. Über die meisten dieser Verbrechen wird nicht in den internationalen Medien berichtet und die Türkei wird nie zur Verantwortung gezogen.
Während Muslime ziemlich frei sind, überall in der Welt ihre Religion auszuüben und ihre Ansichten zu den anderen Religionen von sich zu geben, können Christen und andere Nicht-Muslime in der Türkei und anderen mehrheitlich muslimischen Ländern für den Versuch getötet werden, ihre Religion friedlich auszuüben oder offen ihre Ansichten auszudrücken.
„Multikulturalismus“, der von vielen Linken im Westen leidenschaftlich verteidigt wird, hätte Wunder wirken können in multi-ethnischen und multi-religiösen Regionen wie Anatolien. Aber leider erlaubt islamische Ideologie nur eine Kultur, eine Religion, und eine Denkrichtung unter ihrer Herrschaft: Islam. Ironischerweise ist dies die zentrale Tatsache, die diese Linken nicht sehen wollen.
Am 26. Juli erlebte die französische Stadt Saint-Étienne-du-Rouvray einen schrecklichen islamistischen Angriff. Zwei Terroristen des Islamischen Staates (ISIS) töteten einen 85-jährigen Priester, Jacques Hamel, während der Messe in seiner Kirche. Zwei Nonnen und zwei Kirchgänger wurden als Geiseln genommen.
Die Terroristen, die dem ISIS die Treue geschworen hatten und die „Allahu Akbar“ riefen, schlitzten die Kehle des Priesters auf und filmten die blutige Episode auf Video, gemäss einer Nonne, die den Angriff überlebte.
Solche islamistischen Angriffe sind vielleicht neu in EU-Mitgliedsländern, aber nicht in der Türkei. Seit Jahrzehnten sind in der Türkei viele unschuldige, wehrlose Christen von muslimischen Angreifern abgeschlachtet worden.
Christen werden in der Türkei auch heute täglich angegriffen, ermordet oder bedroht; die Angreifer kommen in der Regel mit ihren Verbrechen davon.
In Malatya, während des Zirve Bibel-Verlag Massakers, wurden am 18. April 2007 drei christliche Mitarbeiter von fünf Muslimen angegriffen, schwer gefoltert, bekamen dann ihre Hände und Füße gefesselt und ihre Kehlen durchgeschnitten.
Neun Jahre sind vergangen, aber es hat immer noch keine Gerechtigkeit gegeben für die Familien der drei Männer, die so brutal ermordet worden waren.
Zunächst wurden die fünf Verdächtigen, die immer noch in Haft waren, von einem türkischen Gericht aus ihrem Hochsicherheitsgefängnis entlassen, das entschied, dass ihre Inhaftierung neu verabschiedete gesetzliche Grenzen überschritt.
Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Staatsanwalt behauptet, dass die Tat „kein terroristischer Akt war, weil die Täter keine hierarchische Bindung hatten, ihre Tat nicht kontinuierlich war und die Messer, die sie für das Massaker verwendet hatten, technisch nicht ausreichen, um die Handlung als terroristische Tat aussehen zu lassen.“
Wenn das Gericht diese Rechtsauffassung des Staatsanwalts akzeptiert, dann könnte es den Weg für einen Freispruch ebnen. Doch bei den vielen „mysteriösen“ Entscheidungen der türkischen Justiz, Verbrecher freizusprechen, könnten diese Mörder auch sonst jederzeit durch ein „Überraschungsurteil“ freigesprochen werden.
Ironischerweise sagte Präsident Recep Tayyip Erdogan im März, dass es notwendig ist, den Terrorismus neu zu definieren und diejenigen, die solche Handlungen unterstützen, mit einzuschliessen, und fügte hinzu, dass es sich dabei um Journalisten, Gesetzgeber oder Aktivisten handeln könnte. Es gebe keinen Unterschied, sagte er, zwischen „einem Terroristen, der eine Waffe oder eine Bombe hält und denjenigen, die ihre Stellung und ihren Stift verwenden, um den Zielen von Terroristen zu dienen.“
In einem Land, in dem staatliche Behörden so ausgesprochen „sensibel“ sind in Sachen „Terrorismus“ und „Menschen, die Gewehre halten,“ warum sind die Mörder von Christen nicht im Gefängnis, und warum versucht der Staatsanwalt, die Morde an Christen als „nicht-terroristische Handlungen darzustellen“?
Leider waren die drei Christen in Malatya weder die ersten noch die letzten Christen, die in der Türkei ermordet wurden.
Am 5. Februar 2006 wurde Pater Andrea Santoro, ein 61-jähriger römisch-katholischer Priester, in der Kirche Santa Maria in der Provinz Trabzon ermordet. Er wurde erschossen, während er in seiner Kirche im Gebet kniete. Zeugen hörten die 16-jährigen Mörder während des Mordes „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“) schreien.
Nach dem Mord führte der 74-jährige Pater Pierre François René Brunissen von Samsun den nächste Gottesdienst in der Kirche von Santoro durch, die sich eines knappen Dutzend Mitglieder rühmte. Weil niemand Santoro freiwillig ersetzen wollte, wurde Pater Pierre angewiesen, jeden Monat von Samsun nach Trabzon zu reisen, um sich um die kleine Gemeinde der Stadt zu kümmern.
„Dies ist ein schrecklicher Vorfall“, sagte Pater Pierre. „Es ist eine Sünde, eine Person zu töten. Nach all diesen Vorfällen mache ich mir hier Sorgen um mein Leben.“
Im Juli 2006 wurde er von einem Muslim in Samsun mit dem Messer verletzt und verwundet. Der Täter, 53, sagte, dass er auf den Priester eingestochen habe, um „seiner Missionstätigkeit entgegenzutreten.“ [1]
Die Angriffe gegen die christliche Kultur in Anatolien gehen in der Neuzeit weiter – auch nachdem die Türkei 1949 dem Europarat und 1952 der NATO beigetreten ist.
Die zahlreichen Verträge der Türkei mit westlichen Organisationen scheinen dort den Hass auf Christen nicht reduziert zu haben. Im März 2007, als die christliche Gemeinschaft von Mersin sich auf Ostern vorbereitete, betrat ein junger Muslim mit einem Kebab-Messer die Kirche und attackierte die Priester, Roberto Ferrari und Henry Leylek.
Mersin, im Süden der Türkei, ist die Heimat von Tarsus, dem Geburtsort des heiligen Paulus, und mehrere Kirchen datieren aus der frühesten christlichen Ära.
So wie die christlichen Wurzeln Anatoliens geschwächt wurden, so auch ihre Verbindungen zur westlichen Zivilisation. „Der Angriff gegen den Priester ist ein Indikator dafür, dass Ankara nicht bereit ist für Europa“, sagte der römisch-katholische Kardinal und Theologe, Walter Kasper, der italienischen Zeitung Corriere della Sera. „Es gibt ein gewisses Maß an Toleranz, aber es gibt keine wirkliche Freiheit. Die Türkei muss viele Dinge ändern. Diese Änderung dreht sich nicht um Gesetze. Eine Änderung der Mentalität ist notwendig. Aber man kann die Mentalität nicht an einem Tag ändern.“
Bischof Luigi Padovese, apostolischer Vikar von Anatolien, sagte: „Wir fühlen uns nicht sicher, ich bin sehr besorgt. Fanatismus entwickelt sich in manchen Gruppen. Manche Menschen wollen gezielt die Atmosphäre vergiften und katholische Priester ins Visier nehmen. Anti-Missionsfilme werden im Fernsehen ausgestrahlt.“
Bei einer Gedenkfeier für Pater Santoro im Februar sagte Bischof Padovese:
„Heute stellen wir uns die Frage, die wir vor vier Jahren gestellt haben: Warum? Wir stellen die gleiche Frage auch für alle anderen Opfer, die so ungerecht ermordet wurden, obwohl sie unschuldig waren. Warum? Was versuchten sie durch die Ermordung von Pater Andrea zu zerstören? Nur einen Menschen, oder was dieser Mensch vertrat? Das Ziel der Erschießung Pater Andreas war auf jeden Fall, einen katholischen Geistlichen zu erschießen. Sein Patertum wurde der Grund seines Martyriums.
„Die Botschaft von Christus am Kreuz ist klar‘. Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.‘ Hätten sie gewusst, hätten sie das nicht getan. Es ist falsch, ein Leben auszulöschen, um eine Ideologie hoch zu halten. Es ist falsch, zu denken, dass ein Mensch, der mit uns nicht einverstanden ist, ein Problem ist und vernichtet werden sollte. Dies ist der Fundamentalismus, der eine Gesellschaft zusammenbrechen lässt. Weil er die Koexistenz zerstört. Dieser Fundamentalismus – unabhängig davon, welcher Religion oder politischer Anschauung er angehört – gewinnt vielleicht ein paar Schlachten, aber er ist dazu verurteilt, den Krieg zu verlieren. Das ist es, was die Geschichte uns lehrt. Ich hoffe, dass diese Stadt und dieses Land sich in einen Ort verwandeln, wo die Menschen als Brüder und Schwestern leben können und sich vereinigen für das Gemeinwohl für alle. Ist unser aller Allah nicht derselbe?“
Nein, leider ist der unser aller Allah nicht derselbe.
Nur vier Monate später, im Juni 2010, war Padovese an der Reihe, ermordet zu werden. Dieses Mal war der Mörder des Bischofs sein eigener Fahrer der letzten vier Jahre. Der Fahrer stach zuerst auf den Bischof ein, dann schnitt er seine Kehle durch, während er „Allahu Akbar“ schrie.
Bei der Verhandlung sagte der Fahrer, dass der Bischof „Masih ad-Dajjal“ („der falsche Messias“) sei, dann rezitierte er zweimal laut im Saal den Adhan (islamischer Gebetsruf).
In dem Gebiet, wo die Christen einst gediehen, schafft selbst die Konversion zum Christentum jetzt ernste Probleme.
„Neue Christen, die aus muslimischen Familien kommen, werden oft isoliert und ausgegrenzt“, schreibt Carnes. „Turgay Ucal, ein Pastor einer unabhängigen Kirche in Istanbul, der vom Islam zum Christentum konvertierte, sagte: ‚Der Buddhismus ist OK, aber nicht das Christentum. Es gab eine Geschichte.“‚
Und zu dieser Geschichte gehört, wie einheimische Christen in Anatolien von Muslimen getötet wurden. [2]
Die Gesamtbevölkerung der Türkei beträgt etwa 80 Millionen; Gläubige nicht-muslimischen Glaubens – meist Christen und Juden – umfassen 0,2%. Dennoch ist antichristliche Stimmung immer noch weit verbreitet in weiten Teilen der türkischen Gesellschaft. [3]
Es scheint da ein Muster zu geben: Die Ermordung von Christen wird in der Türkei im Versteckten begangen: Es sind „normale Menschen“, die Christen ermorden oder angreifen, und dann findet die Justiz oder das politische System irgendwie einen Weg, den Mördern oder Angreifern zu ermöglichen, mit dem, was sie getan haben, davon zu kommen. Leider wird über die meisten dieser Verbrechen nicht in den internationalen Medien berichtet, und die Türkei wird nie zur Verantwortung gezogen.
Die Türkei hat jedoch im Jahr 1995 ein Zollunionsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet und wurde als Kandidat für die volle Mitgliedschaft im Jahr 1999 offiziell anerkannt. Die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur EU sind noch nicht abgeschlossen.
Wie kommt es, dass eine Nation, die so viele Christen im Laufe der Geschichte angegriffen oder ermordet hat, und die sich für diese Verbrechen nicht einmal entschuldigt hat, als geeigneter Kandidat für die EU-Mitgliedschaft gilt? Wegen der Gefahr der Erpressung, Europa mit Muslimen zu überschwemmen? Die Türkei wird Europa ohnehin mit ihnen fluten. Es gibt sogar einen Namen dafür: Hijrah, Verbreitung des Islam (Jihad) durch Auswanderung. Genau wie es die Muslime innerhalb der Türkei getan haben.
Und welche Art von Kultur und Zivilisation haben viele Muslime größtenteils in den Ländern, die sie erobert haben, aufgebaut? Wenn man die historische und die aktuelle Situation in Ländern mit muslimischer Mehrheit beobachtet, so sieht man vorwiegend Morde, Angriffe und Hass: Der Hass auf Nicht-Muslime, Hass auf Frauen, Hass auf freies Denken und ein extrem tiefer Hass auf alles, was nicht islamisch ist. Viele Muslime, die in den Westen migriert sind, haben versucht, den politischen Islam auch in die freie Welt zu importieren.
Muslimische Regime, einschliesslich der Türkei, haben keine zivilisierte Demokratisierung erreicht, die allen ihren Bürgern – Muslimen und Nicht-Muslimen – ermöglichen würde, ein freies und sicheres Leben zu leben.
Während Muslime überall in der Welt ziemlich frei sind, ihre Religion auszuüben und ihre Ansichten über andere Religionen oder den Atheismus auszudrücken, können Christen und andere Nicht-Muslime in der Türkei und anderen Ländern mit muslimischer Mehrheit getötet werden, wenn sie nur schon friedlich ihre Religion auszuüben oder offen ihre Meinung zu äußern versuchen.
„Multikulturalismus“, der von vielen Linken im Westen leidenschaftlich verteidigt wird, hätte in multi-ethnischen und multi-religiösen Orten wie Anatolien Wunder wirken können. Aber leider erlaubt die islamische Ideologie nur eine Kultur, eine Religion, und eine Denkart unter ihrer Herrschaft: Islam. Ironischerweise ist dies die zentrale Tatsache, die diese Linken nicht sehen wollen.
Ein großer Teil der Geschichte des Islam zeigt, dass die Natur der islamischen Ideologie bedeutet, zu erobern oder zu infiltrieren, und dann Nicht-Muslime zu dominieren.
Im Allgemeinen haben die Muslime nie das geringste Interesse an friedlicher Koexistenz mit Nicht-Muslimen gezeigt. Auch wenn die meisten Muslime nicht Dschihadisten sind, so sprechen sich die meisten nicht gegen Dschihad-Angriffe aus. Viele scheinen so Dschihadisten still zu unterstützen. Dass es auch friedliche muslimische Einzelpersonen gibt, die andere Religionen respektieren, ändert an dieser tragischen Tatsache nichts.
Deshalb haben Nicht-Muslimen im Westen jedes Recht, den Tag zu fürchten, an denen ihnen in den Händen der Muslime dieselbe Behandlung zukommt. Die Angst, die Nicht-Muslime vor islamischen Angriffen haben, ist, aufgrund der jüngsten Beweise, sowohl rational als auch gerechtfertigt.
Bedenkt man, wie unsäglich Nicht-Muslime in mehrheitlich muslimischen Ländern behandelt werden, einschließlich der Türkei, wer kann es ihnen verdenken, sich Sorgen zu machen über die mögliche Islamisierung ihrer eigenen freien Gesellschaften?
Warum will die Türkei, die ihre eigenen Christen zu hassen scheint, überhaupt visafreien Zugang zum christlichen Europa haben?
Robert Jones, ein Türkeiexperte, lebt aktuell in Grossbritannien.
[1] Das Christentum hat in Samsun eine lange Geschichte – wie in allen anderen anatolischen Städten. Als Amisos, auf Griechisch, war es eines der Zentren der antiken griechischen Pontos-Region und trug dazu bei, den christlichen Einfluss in der Region zu verbreiten.
„Nach 1914 schwand die griechische und armenische Bevölkerung beträchtlich aufgrund der organisierten Todesmärsche und anderer Methoden, die von den Türken während des griechischen und armenischen Genozid eingesetzt wurden“, gemäss „Pontos Welt“.
Jahrzehnte später sind Angriffe gegen Christen immer noch alltäglich. Im Dezember 2007 wurde ein weiterer katholischer Priester, Adriano Franchini, 65, von Izmir, ebenfalls während des Sonntagsgottesdienstes von einem 19-jährigen Muslim mit dem Messer verwundet.
Izmir, oder Smyrna, war ein kirchliches Territorium des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, und eine der sieben Kirchen Asiens, die von Apostel Johannes im Buch der Offenbarung erwähnt wird.
Während der osmanischen Zeit verfügte Smyrna über eine der größten Populationen von Griechen und Armeniern. Heute gibt es nur noch eine kleine christliche Minderheit in der Stadt. Die Verwüstung der griechischen Kultur in der Stadt erreichte ihren Höhepunkt während der als „Katastrophe von Smyrna“ bekannten Ereignisse. Die türkische Armee zerstörte die Stadt im Jahre 1922, nach dem großen Brand von Smyrna. Die türkischen Soldaten ermordeten viele nicht-muslimische Zivilisten, darunter Dutzende von Priestern und Bischöfen und zwang unzählige griechische Männer in Arbeitsbataillone. Die meisten Griechen flohen aus ihren Häusern in der Stadt, um Zuflucht in Griechenland und anderen Staaten zu suchen.
„Der große Brand von Smyrna“, schrieb der Autor Ioanna Zikakou, „war die Spitze der Katastrophe Kleinasiens, ein Ende der 3000 Jahre griechischer Präsenz an den Ägäis-Ufern Anatoliens und er verschob das Bevölkerungsverhältnis zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen.“
„Nur wenige Nationen haben eine so reiche christliche Geschichte wie die Türkei. Dies ist der Ort, wo Paulus einige der frühesten Kirchen gründete, darunter die Gemeinde in Ephesus. Sieben Kirchen in dieser Region werden im Buch der Offenbarung angesprochen. Diejenigen, aus der frühen monastischen Bewegung fanden in den Höhlen von Kappadokien einen nahezu perfekten Ort, um ein Leben im Gebet zu führen.
„Doch das Christentum kam in der Türkei im Jahr 1453 unter islamische Herrschaft und ist seit Jahrhunderten stetig zurückgegangen, wobei die letzten 100 Jahre das Schlimmste waren. Um 1900 betrug die christliche Bevölkerung 22 Prozent. Heute schätzen die meisten Experten, dass es weniger als 200.000 Christen im ganzen Land gibt, die weniger als 0,3 Prozent der Bevölkerung ausmachen.“
Heute sind im islamisierten Anatolien die Mitglieder der winzigen christlichen Minderheit täglich verbalen oder körperlichen Angriffen ausgesetzt. Kamil Kiroglu ist in der Türkei als Muslim geboren und aufgewachsen. Im Alter von 24 wurde er Christ und diente in der türkischen Kirche bis 2009. Nachdem er Christ wurde, wurde er von seiner Familie ausgestossen.
Am 8. Januar 2006 wurde Kiroglu von fünf jungen muslimischen Männern bewusstlos geschlagen.
„Der Angriff folgte auf einen Gottesdienst“, schreibt der Gelehrte John L. Allen Jr. in seinem Buch The Global War on Christians. „Kiroglu berichtete später, dass einer der jungen Männer, ein Messer schwingend, geschrien hatte, ‚Schwöre Jesus ab oder ich werde dich jetzt töten!‘ Ein anderer schrie anderen Berichten zufolge: ‚Wir wollen keine Christen in diesem Land!‘ Als die Angreifer gingen, sagten sie einem Freund von Kiroglu, dass sie ein Geschenk für ihn hinterlassen hätten. Es stellte sich als ein drei Meter langes, gebogenes Messer heraus, hinterlassen als eine weitere Warnung vor christlichen Aktivitäten.
„Die Türkei mag ein offiziell säkularer Staat sein, aber soziologisch ist es eine islamische Gesellschaft. Im Allgemeinen kommt die größte Bedrohung für die Christen nicht von religiösen fanatischen Formen des Islam, sondern von Ultranationalisten, die Christen als Agenten des Westens sehen, die ihnen oft vorwerfen, in derselben Liga wie die kurdischen Separatisten zu sein.“
Im Jahr 2009 sagte Bartholomaios I. von Konstantinopel, der Patriarch der christlich-orthodoxen Kirche in einem Interview mit CBS, dass die Christen der Türkei Bürger zweiter Klasse seien, und dass er sich in den Händen der türkischen staatlichen Behörden „gekreuzigt“ fühle.
[2] „Die Vernichtung der nicht-türkischen / nicht-muslimischen Völker aus Anatolien begann am 24. April 1915 mit der Verhaftung von 250 armenischen Intellektuellen in Istanbul“, schrieb der Kolumnist Raffi Bedrosyan.
„Binnen weniger Monate sind 1,5 Millionen Armenier aus ihrer historischen Heimat von 4.000 Jahren getilgt worden, dort, wo jetzt der Osten der Türkei liegt, sowie aus den nördlichen, südlichen, zentralen und westlichen Teilen der Türkei. Über 250.000 Assyrer wurden zur selben Zeit im Südosten der Türkei massakriert. Dann war die Reihe an den pontischen Griechen, aus dem Norden der Türkei an der Schwarzmeerküste beseitigt zu werden, sporadisch immer wieder ab 1916.“
Orhan Picaklar, der Pfarrer der Agape Kirche aus Samsun, wurde von muslimischen Einheimischen im Jahr 2007 entführt und bedroht. Er sagte, dass die Leute auch versucht hätten, seinen 11-jährigen Sohn von seiner Schule zu kidnappen. Seine Kirche wurde unzählige Male gesteinigt. Ahmet Guvener, der Pfarrer der evangelischen Kirche Diyarbakir, sagte, er habe so viele Drohungen erhalten, dass er auf den Tod wartet. „Ich werde einem Freund von mir eine schriftliche Vollmacht geben. Wenn ich sterbe, dann will ich, dass er sich um meine Kinder kümmert.“
[3] Siehe die Jahresberichte des Verbandes Evangelischer Kirchen über Rechtsverletzungen gegen Christen in der Türkei.
Die aktuelle Entwicklung mit dem angeblichen Putschversuch des Militärs in der Türkei hat sich Erdogan und die AKP – islamische Partei – zu eigen gemacht um bereits jetzt die Türkei in eine islamische Diktatur mit dem Rechtssystem der Scharia zu verwandeln. Es gibt viele erdrückende Beweise, dass dieser Putsch vom Erdogan-Clan selbst inszeniert wurde. Wir in Deutschland und die EU sind und waren noch so dumm, allein für die Beitragsverhandlungen zur EU, mehrere Milliarden Euro an die Türkei und damit an den herrschenden Erdogan-Clan zu überweisen. Dagegen wären jetzt die einzig richtigen Maßnahmen: Nur ein Boykott von Reisen in die Türkei und ein Wirtschaftsboykott der EU könnte Erdogan eventuell noch stoppen! Die Türkei gehört auch sofort aus der NATO ausgeschlossen. *** vollständigen Presseartikel dazu lesen ***
Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer) Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
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Autor: Mahin Mousapour Menschen in Europa sollten informiert sein, dass sehr wohl an der Ausbreitung des Islam gearbeitet wird. Politischer Islam hat eine sehr raffinierte Strategie, wie folgt:
1. Verbreitung durch islamische Organisationen, führende Personen islamischer Verbände, Prediger in Moscheen und gebildete, studierten Personen, die in den Medien, in Behörden, in der Politik etc. arbeiten oder sich als Sprecher für den Islam vorstellen und den Islam als friedliche, moderne Religion repräsentieren.
2. Ihre Methode ist es, zuerst die Moslem als Opfer der Gesellschaft darzustellen und den Staat, die Gesellschaft und die Regierung zu beschuldigen für die Ziellosigkeit und das gesellschaftliche Versagen junger Muslime, die sich ISIS anschließen. Die Frage bleibt offen, warum junge Männer mit denselben Problemen aus Polen oder Griechenland oder Kroatien sich der Isis nicht anschließen.
3. Nach der indirekten Schuldzuweisung, dass die Gesellschaft es nicht geschafft hat, Muslime hier zu integrieren, bieten sie Islamunterricht in den Schulen – als Lösung des Problems! Zurzeit wird in Schulen in Köln und Berlin bereits Islam unterrichtet!
Die ISIS hat mehrere Male gezeigt, dass ihre Existenz auf dem Koran und der Lebensweise ihres Propheten Mohammad basiert. Sie folgen dem Koran. Leider werden nicht die feindseligen Verse in den Schulen behandelt, sondern die medinaischen Suren, wo Mohammed aus lauter Angst vor seinen Feinden friedliche Verse gegeben hatte.
4. Die Mitglieder der Islamischen Vereine, Gebetshäuser und Moscheen sind sehr aktiv in den Asylheimen. Sie behaupten, dass sie den Flüchtlingen bzw. den Muslimen helfen, sich hier zu integrieren. Sie stellen sich als diejenigen dar, welche die Integration in Deutschland vorantreiben, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Sie missionieren ganz stark die Menschen in den Asylantenheimen. Sie arbeiten hier ganz gewaltig an der Ausbreitung des Islams.
5. Die islamische Paralleljustiz regelt hier ihre rechtlichen Angelegenheiten wie Ehe-, Familien– und Erbrecht nach dem Gesetz der Scharia. Sie heiraten hier viele Frauen (unter 18 Jahre alt)und werden auch mit Hartz IV unterstützt. Die Demokratie wird hier missbraucht.
6. Forum am Freitag 17.06.2016: Ein Programm bei „ZDF info“, in dem erklärt wird, dass Muslime von islamischen Pflegern/-innen betreut werden wollen. Anscheinend fühlen sich die Muslime wohler bei islamischen Pflegern.
Ich bin nicht dagegen, aber meiner Meinung nach spricht es gegen deutschsprachige Arbeitnehmer sowie gegen das Integrationsprogramm in Deutschland. Das Ziel der Sendung war, uns verständlich zu machen und zu betonen, dass islamische Arbeitnehmer hier notwendig sind.
7. Der Bau von Moscheen hier wird vorangetrieben, während christliche Gemeinden in vielen islamischen Ländern große Schwierigkeiten haben, Ihren Gottesdienst zu feiern. Mehrere Kirchen sind im Iran geschlossen oder mit Bulldozern dem Boden gleich gemacht wie in der Stadt Kerman.
8. Zunehmend versuchen Muslime, hier mehr Freiheit zu haben, um ihren Glauben zu praktizieren.
9. Harmlose Kruzifixe in Schulklassen wurden abgeschafft, stattdessen werden tiefgründige Islamunterrichte in den Schulen erteilt. Verstärkter Gebetsruf wird am Tag durch Lautsprecher in jeder kleinen und großen Stadt eingerichtet, bei dem Koranverse zitiert werden.
10. Zunehmend wird das islamische Recht an Gerichten durchgesetzt. Hier werden die Rechte von Muslimen zum ungehinderten Praktizieren ihres Glaubens gestärkt: z. B. Erlaubnis der islamischen Form des Schächtens.
11. Muslime bemühen sich, einflussreiche Positionen in Wirtschaft, Politik, Kultur etc. zu erreichen, auch auf diesem Weg gewinnt der Islam an Einfluss und Macht.
12. Das Internet, Videoplattformen und Chatforen werden genutzt, um über den Islam zu informieren und vor allem junge Menschen von seiner Wahrheit zu überzeugen und für diese Religion zu gewinnen.
13. Viele Muslime setzen sich mit starker Überzeugung und großem Eifer für ihre Religion ein. Manche bringen dabei ihre Erwartung, Europa in nächster Zeit für den Islam gewinnen zu können, mit starken Worten zum Ausdruck. Der Islam versklavt seine eigenen Anhänger Männer und Frauen. Alle sind Sklaven des Islams.
Die gebildeten Islamisten bzw. die Kopftuchträgerinnen, die sich sehr freundlich und schlagfertig bei den Debatten im Fernsehen präsentieren, wollen den Islam als modern und aufgeklärt vorstellen. Sie gehorchen selbst Allah im Koran immer noch mit Kopftuch (Symbol der Gehorsam). Ungehorsam treibt laut Koran die Muslime in die Hölle.
Im Islam werden Nicht-Muslim sehr abwertend angesehen, da der Koran für sie ein Todesurteil ausgesprochen hat. Man darf den Koran nicht uminterpretieren oder umdeuten, um diese Versen zu mildern.
Buddhisten zum Beispiel missionieren ganz stark, aber sie wollen nicht herrschen, und sie bedrohen niemanden. Christen mit buddhistischem Hintergrund werden nicht verfolgt.
In islamischen Ländern müssen Christen um ihr Überleben kämpfen, hier aber bekommen Muslime immer mehr Rechte durch ihre Parallelgesellschaft, und wenn wir (Nicht-Muslime) den Islam oder die Koranverse in Frage stellen, werden wir, besonders leider von deutscher Seite mit einer falschen Toleranz, stark kritisiert. Somit brauchen Muslime sich nicht selbst zu verteidigen.
Wir müssen den Islam hier höflich und bedächtig in Bezug auf die Demokratie kritisieren und unsere Angst verbergen. Man muss Tabus brechen, ansonsten wird Deutschland mit einer schwarzen Zukunft namens Islam zugrunde gehen.
Innerer Frieden wird nicht bewahrt, wenn es nicht möglich ist, den Islam offen zu kritisieren. Wenn unsere Lehrerinnen Angst vor islamischen jungen Männer haben, müssen wir sie unterstützen und dürfen nicht schweigen und den Islam verharmlosen. Die Bevölkerung wird von ihrer Regierung enttäuscht, wenn immer wieder gesagt wird, dass der Islam mit Islamismus nicht zu tun habe. Es ist ein fataler Fehler, wenn die Politik die Ängste der eigenen Bevölkerung vor dem Islam nicht beachtet. Es ist unfassbar, dass bei jedem Terrorereignis sofort Muslime von Fernsehsendern eingeladen werden, um zu betonen, dass der Islam friedlich sei.
Der Islam ist überhaupt nicht die Religion des Friedens. Der Islam ist nicht gekommen, um Teil dieser Welt zu werden, sondern um über die Welt zu herrschen Beispiel: Iran
Es wäre schön, wenn die liberalen Muslime uns dabei helfen würden. Wir brauchen intellektuelle Denker, Autoren, Wissenschaftler, Schauspieler, besonderes (ich betone) Sänger und Rapper der Musikszene mit islamischen Hintergrund, die uns unterstützen, jungen Muslimen zu erklären, sich nicht terroristischen Gruppen anzuschließen. Sie haben Popularität und mehr Einfluss auf islamische Mitbürger.
Alle Moslems wissen/ glauben, dass der Koran und der Islam und Allah über der Demokratie und ihrer Grundgesetzte samt der Kultur und Wissenschaft stehen.
Sobald der Islam hier eine Partei gründet, werden viele Muslime – auch zum großen Teil die liberalen Moslems, die nie den Koran gelesen haben – ihre Stimmen hergeben. Manche Moslems sagen in Bezug auf manche ihrer ausländerfeindlichen Erfahrungen hier: „Ja, jetzt haben wir Türken „das Sagen“. Sie werden auch ahnungslos vom politischen Islam ausgenutzt.
Saudi Arabien hat mindestens 100 000 sehr moderne Zelte für die Gäste, die zur Hadj (Mekka) zur Verfügung gestellt werden. Anstatt die Zelte für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, bieten sie uns, 200 Moscheen bei uns zu errichten. Das Böse offenbart sein Gesicht!
Der Geist der absoluten Idealvorstellung der Nationalsozialisten von sich selbst als perfekte und reine Rasse hat der Islam ebenfalls von sich selbst auf religiöser Ebene mit Bezug auf Allah und sein Wort, dem Koran. Der Diktator des Nationalsozialismus, Hitler, war sterblich, und mit seinem Tod ist auch der Nationalsozialismus untergegangen. Allah ist aber unsterblich.
Wenn wir übersehen, was der Islam in Iran gemacht hat, werden wir Schlimmes erleben müssen. Rund 80% der Perser haben bereits die Religion Islam verlassen.
Vielleicht können Sie sich schwer vorstellen, was ich sage aber es ist die Wahrheit. Jetzt, wo der Islam noch nicht endgültig Fuß gefasst hat, kommunizieren wir nicht, haben Angst und hängen uns an eine falsche Toleranz.
Ich sehe auf die Straßen, manche Deutsche sind zu nett zu Moslems. Ich spüre hier jedoch eine Nettigkeit, die aus der Angst stammt – glauben Sie mir!
Wir sind Gottes Kinder. Deutschland gehört unserem himmlischen Vater und keinem anderen.
Freie evangelische und charismatische Gemeinden haben keinen Raum im Fernsehen, aber islamische Programme sieht man zahlreich. Es ist Aufgabe der evangelischen sowie katholischen Kirchen, die freien Gemeinden mehr bei den Medien und im Staat zu unterstützen, damit sie nicht als Hardliner bezeichnet werden, sondern mehr Achtung und Respekt bekommen. Wir müssen unsere Differenzen beiseite legen und Deutschland schützen.
Wichtig: Genau wie rechtsradikale Gruppierungen hier in einem demokratischen Land für ihre verfassungsfeindlichen Ziele KEINE Propaganda machen dürfen, so muss das Missionieren des Islams, diese religiöse Propaganda mit dem Ziel, den politischen Islam zu stärken, verboten werden. Der politische Islam möchte den Einfluss der Scharia-Verfassung intensivieren, um die Macht des Islams zu stabilisieren, um mehr Einfluss zu bekommen.
Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –
Ein Muslim („der sich Unterwerfende“) ist ein Diener (Sklave) Allahs.
Sure 19, Vers 93: „Keiner in den Himmeln und auf Erden darf sich dem Erbarmer anders nahen denn als Sklave.“
Wenn die radikalen Islamisten die Verse des Korans benutzen, um Nicht-Muslime zu töten, dann können wir sehen, dass es kein Missbrauch des Islams ist, sondern der „Gebrauch“ des Islams. Der Koran ist eine Gebrauchsanweisung für jene Muslime, die entsprechend der Scharia ein Allah gefälliges Leben leben wollen. Frau Merkel soll als Verteidigerin der Demokratie erst das Volk fragen, ob der Islam ein Teil Deutschlands sei. Deutschland hat einen Besitzer, nämlich den allmächtigen Gott und seinen Sohn Jesus Christus, der das Land erbt.
Im Namen Jesus Christus: Brechen wir den Satz: „Der Islam gehört zu Deutschland oder ist ein Teil des Landes“, und weisen wir diesen Satz zurück, hier auf der Erde, damit Gott im Himmel ihn zurückweist und bricht.
Eine unfassbar große, heilige Dreieinigkeit ist mit uns. Nämlich Gott der Vater, Gott der Sohn und Gott der Heilige Geist. Somit erlauben wir nicht, dass Deutschland ein Sklave Allahs bzw. des Islam wird.
Mein Glaube definiert sich in meiner persönlichen Beziehung zu Jesus Christus, und meine Religion ist die Bewahrung der Demokratie.
Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer) Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.
Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!
Ein Überblick über die Rechtslage
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:
Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.
Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.
Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechtserklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.
Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund
Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschaftsflüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.
Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten
Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:
„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:
„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“
Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.
Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat
Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:
„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erörtert worden.“
Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.
Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:
Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
Schengen-Durchführungsübereinkommen
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln. (2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann. Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.
Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben. Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:
(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. (2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.
Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden.
Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg
Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrensgesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:
1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, 2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder 3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen, 2. eine schwere Straftat begangen hat, 3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder 4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.
(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlingseigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.
Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.
Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung
Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.
Art. 3 der Verordnung lautet:
„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.
Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.
Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeitsrechtlich in Absatz 1:
„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.
Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.
Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.
Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz
Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrensgesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungsnovelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitätsrechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungsübereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.
Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.
Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht
Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebeanordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß dem menschenwürdegerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.
Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung
Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.
Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:
„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“
„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit
Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.
Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.
Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.
Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungsermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).
Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaatswidrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.
Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeitsprinzip nicht möglich.
Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung
Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungsausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.
§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.
Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.
Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthaltserlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.
Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland
Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.
Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungsbestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.
Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Moralismus überwuchert Recht
Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.
Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates
Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundesverfassungsgericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.
Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.
Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.
Europa, USA und auch Deutschland finanzieren großzügig den Terror gegen Israel.
Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) bezahlte jahrelang Gehälter an verurteilte palästinensische Terroristen in israelischen Gefängnissen. Die Höhe der Zahlungen folgte einer einfachen, wenn auch blutrünstigen Logik: Je schwerer der begangene Anschlag und je länger die daraus resultierende Haftstrafe, desto höher das monatliche Gehalt. Finanziert wurde das mit internationalen Unterstützungsgeldern – vor allem also mit dem Geld amerikanischer und europäischer Steuerzahler. Obwohl die PA ihren internationalen Förderern versprechen musste, diese skandalöse Praxis zu beenden, wird sie bis heute unter Verwendung eines einfachen Tricks fortgesetzt.
Rund 12 Millionen Dollar monatlich für verurteilte Terroristen!
Bekannt wurde die Zahlung von Gehältern an verurteilte Terroristen durch einen Bericht von Palestinian Media Watch (PMW) im Jahre 2011. Die „Topverdiener“ – wie beispielsweise die Organisatoren etlicher Selbstmordattentate – erhielten demnach gar Gelder in der Höhe des vierfachen Gehalts eines durchschnittlichen Beamten der Autonomiebehörde. Abgewickelt wurden die Zahlungen, die sich im Jahr 2014 auf rund 12 Millionen Dollar im Monat bzw. 144 Millionen Dollar im Jahr beliefen, vom PA-Ministerium für Gefangenenangelegenheiten.
Die Aufdeckung dieser Geldflüsse 2011 hatte erboste Reaktionen aus jenen Ländern zur Folge, die plötzlich erkennen mussten, dass ein stattlicher Teil ihrer Finanzspritzen für die PA direkt zur Belohnung von Terroristen missbraucht wurde und indirekt als Anreiz für die Verübung weiterer Blutbäder wirkte.
Die PA wies jegliche Kritik an ihrer Praxis lange Zeit zurück. So erklärte der für Gefangenenangelegenheiten zuständige Minister im November 2013 auf einer Demonstration unter Beisein des PA-Vorsitzenden Mahmud Abbas:
„Die Europäer wollen, dass das Geld, das sie uns schicken, rein bleibt – und nicht an die Familien derer gehen solle, von denen sie als Terroristen sprechen. Sie müssen diese Besatzer-Mentalität ablegen. Diese Gefangenen sind Helden, sich selbst opfernde Kämpfer (Fedayin), die gekämpft haben, damit wir in Würde leben können.“
Als die EU und die USA im August 2014 damit drohten, die Finanzierung der Autonomiebehörde einzustellen, gab diese vermeintlich nach: Per Präsidentenerlass erklärte Mahmud Abbas, dass die Gehälter für die Terroristen künftig nicht mehr von der PA bezahlt würden.
Druck zeigte Wirkung
Beendet wurden die Zahlungen an Terroristen freilich nicht, sie werden seither nur von einer anderen Stelle geleistet: Statt des PA-Ministeriums für Gefangenenangelegenheiten ist es seither die zur PLO gehörende „Supreme National Commission für Prisoners and Realeased Prisoner Affairs“, die die monatlichen Schecks ausgibt. Nicht mehr der PA-Vorsitzende Mahmud Abbas ist der Schirmherr des Blutgeldes, sondern der PLO-Vorsitzende – der ebenfalls Mahmud Abbas heißt.
Die internationalen Geldgeber zeigten sich mit diesem einfachen Taschenspielertrick zufrieden und setzten ihre Überweisungen fort. Da sie zwar die Autonomiebehörde finanzierten, nicht aber die PLO, schien die Angelegenheit für sie erledigt. So erklärte das niederländische Außenministerium im April 2015:
„Die Verantwortung für die Bezahlung der Gefangenen wurde an die PLO übertragen und wird nicht weiter aus dem Budget der PA erfolgen; diese Zahlungen werden nicht weiter aus PA-Steuergeldern oder aus Zuschüssen von Geberländern finanziert. Die PLO bezahlt sie aus ihren eigenen Einkünften“.
Ein Taschenspielertrick
Die Frage, worin die „eigenen Einkünfte“ der PLO bestehen, aus denen sie nunmehr zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben auch noch das Geld für die einsitzenden Terroristen aufwenden sollte, stellte sich das niederländische Außenministerium offenbar nicht. Dabei ist die Antwort darauf einfach: Wie PMW in einem neuen Bericht im April aufdeckte, hat die Autonomiebehörde ihre Zuschüsse an die PLO drastisch erhöht. Betrugen diese im Jahr 2014 noch 294 Millionen Schekel, so stiegen sie im Jahr darauf auf 775 Millionen Schekel. Im Klartext: Statt das Geld der Amerikaner und Europäer direkt an die Gefangenen zu zahlen, wird es nunmehr einfach an den „Palestinian National Fund“ der PLO überwiesen – und wandert erst von dort in die Taschen der Bombenbauer und der anderen Terroristen.
PMW fasste zusammen:
„Die Quelle der Gelder für die Gehälter gefangener Terroristen bleibt – entgegen der Versprechungen, die den Geberländern gemacht wurden – nach wie vor die Palästinensische Autonomiebehörde.“
Frankreich zahlt trotzdem weiter
Um zu verhindern, dass ihre Gelder weiterhin für die Bezahlung von Terroristen-Gehältern missbraucht werden, haben die USA, die EU und einzelne ihrer Mitgliedsstaaten laut PMW ihre Überweisungen an das allgemeine PA-Budget eingestellt. Doch nicht alle Länder reagieren so. Obwohl auch die französische Regierung mittlerweile über den palästinensischen Taschenspielertrick Bescheid wissen muss, mittels dessen weiterhin Finanzhilfen für die PA an Terroristen ausbezahlt werden, hat sie gerade eben erst wieder Zusagen in der Höhe von rund acht Millionen Euro monatlich für das allgemeine Budget der Autonomiebehörde gemacht.
Während Frankreich sich auf dem internationalen Parkett als Initiator für ein Wiederaufleben des Friedensprozesses inszeniert, trägt es abseits des Scheinwerferlichts der Öffentlichkeit dazu bei, das politisch und moralisch skandalöse System der palästinensischen Terroristen-Finanzierung aufrecht zu erhalten. (Quelle: Mena Watch / Autor: Florian Markl)
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Allein in der islamischen Türkei existieren 181.036 Kinderehen und bei uns in Deutschland gibt es unter den Muslimen ca. 1.500 – 2.000 Kinderehen, die wir leider tolerieren und noch über Hartz IV als vollwertige Ehefrauen finanzieren. Das gilt auch für die Mehrfachehefrauen von Moslems in Deutschland. Auch hier handeln wir gegen unser eigenes Grundgesetz!
Islam oder das institutionalisierte Verbrechen an der Menschlichkeit
„Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen.“ (Quelle: Ayatollah Khomeini: “Tahrirolvasyleh”, vierter Band, Darol Elm, Gom, Iran, 1990)
Als Michael Mannheimer diese Aussage des Großayathollas Khomeini – in seiner Position innerhalb des Schiismus immerhin vergleichbar mit dem Papst der Katholiken – zum ersten Mal gelesen habe, hat er seinen Augen nicht getraut und war sich sicher, dass es sich um eine bösartige Verleumdung durch seine Feinde handeln müsse. Er fing an zu recherchieren, und je tiefer er grub, desto mehr an Dreck, Schmutz und Perversion förderte sich zutage. Das Zitat ist echt, Khomeini hat das Recht männlicher Muslime auf Sex mit Babys mehrfach und in verschiedenen Variationen wiederholt. So steht in einer anderen Veröffentlichung des Großayathollas folgende Stelle:
“Es ist nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau vor der Vollendung ihres neunten Lebensjahres zu haben, sei die Ehe von Dauer oder befristet. Was die anderen Freuden angeht, wie das Berühren mit Lust, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so ist dies kein Problem, selbst wenn sie noch ein Säugling ist.“ (Quelle: Khomeini, in seinem Werk Tahrir Al-Wasilah (Band 2, Seite 241 / Buch der Ehe):Punkt 12)
Allein für diese Aussage gehörte dieser Perversling sofort auf die seinerzeitige Fahndungsliste der Interpol – und vor das Völkermordtribunal von Den Haag wegen Verbrechen an der Menschlichkeit.
Nicht Khomeini erlaubt den Sex mit Kleinkindern. Der Islam als „Religion“ erlaubt es!
Doch damit ist es nicht getan. Denn Khomeini gab nicht seine Privatmeinung kund, sondern die offizielle Einstellung der Pseudoreligion Islam. Khomeini bezieht sich „lediglich“ auf die Praktiken Mohammeds, des „besten aller Menschen“. Nachzulesen in der Hadithe, den Überlieferungen des Propheten. Die Hadithe ist neben dem Koran die zweite zentrale Säule und ein dem Koran gleichrangiger Orientierungspunkt der muslimischen „Ethik:“ der Frage also, was richtig oder falsch, gut oder böse ist.
Und da Mohammed selbst Sex mit Kindern pflegte (keinesfalls nur mit Aisha, wie von islamischer Seite oft kolportiert wird), können, ja müssen islamische Gelehrte diese Praxis gutheißen. Sollten sie es wagen Mohammed dafür zu kritisieren, müssen sie mit ihrem Tod rechnen. Denn das Gebot Mohammeds, „tötet, wer den Islam kritisiert“, gilt auch für Imame.
Islam, Sex mit Kinder und praktische Konsequenzen aus dieser Perversität
Eine Konsequenz dieser islamischen Ethik sind Kinderhochzeiten zwischen Greisen und Kleinkindern, die, wenn man die Fotos sieht, einem den Atem stocken lassen, wenn man sich dabei das unfassliche Leid dieser jungen Mädchen vor Augen hält.
Khomeinis Nachfolger, Großayatholla Chamenei, „begrüßt “ einen Jungen mit einem Zungenkuss
Eine andere Konsequenz ist, dass wohl in keiner andern Kultur so viel Missbrauch an Kindern stattfindet wie in der islamischen – der Begriff Zivilisation verbietet sich hier. Jährlich etwa gibt Google Statistiken über bestimmte Suchwörter heraus. Zum Suchwort „Kindersex“ führen nicht – wie man aufgrund permanenter Desinformation durch das hiesige linke Medienkartell vermuten würde – die „dekadenten“ westlichen Ländern. – Foto / Quelle –Führend seit Jahren ist die Türkei, gefolgt von anderen islamischen Ländern wie Pakistan etwa. – Islamische Türkei: es existieren 181.036 Kinderehen – in Deutschland gibt es unter den Muslimen ca. 1.500 – 2.000 Kinderehen!Durch ihr Schweigen machen sich die Medien zu Mittätern am Sex mit Kindern
Die Institutionalisierung von Sex mit Kleinstkindern durch den Islam ist Skandal genug, um diese perverse Pseudoreligion international zu bekämpfen und zu isolieren.
Ein weiterer, nicht weniger schlimmer Skandal jedoch ist die Heuchelei der Linkspresse zu diesem Thema. Regelmäßig stürzt sie sich wie ein Schwarm gefräßiger Heuschrecken auf die Institution Kirche, wenn von einigen wenigen ihrer Vertreter Kindesmissbrauch begangen wurde – ohne jedoch zu erwähnen, dass dieser Missbrauch einen klaren und schlimmen Sündenfall innerhalb der Kirche darstellt. Während – ich wiederhole mich hier – im Gegensatz dazu der Islam den Sex mit Kindern und Babys offiziell erlaubt und sanktioniert.
Dass die Medien diesen Unterschied nirgendwo herausarbeiten zeigt, dass es ihnen nicht um den Missbrauch an Kindern, sondern um die Zerstörung der Kirche geht. Denn die Pädophilie des Islam und Mohammeds wird so gut wie nie zum Thema gemacht – ebenso wenig wie die Pädophilie führender Vertreter der Linken (Daniel Cohn-Bendit etwa). Und wenn dann nur, weil es nicht mehr zu verschweigen ist. Und mit Ihrem Schweigen machen sich die Medien und die Linken zu stillen Mittätern an der sexuellen Perversion des Islam. Aus dieser Schuld werden sie nicht mehr entlassen.Quelle / Autor: Michael MannheimerRiesen-Ärger um Kinderehe-Gesetz – Murks nach Maas – Seine Pannenliste wird immer länger (30.10.2016)
Bundesjustizminister Heiko Maas (50, SPD) kündigt gern neue Gesetzentwürfe an, rudert dann jedoch bisweilen weit zurück und präsentiert eine Ausrede. Aktuellster Fall: Kinderehen in Deutschland. Maas’ Ministerium gab am Freitag seinen jüngsten Gesetzentwurf bekannt und wollte ihn als Maßnahme gegen illegale Kinderehen verstanden wissen. Bei genauerem Hinsehen (BILD berichtete) wurde jedoch deutlich, dass der Maas-Entwurf entgegen vorheriger Verlautbarungen im Ausland geschlossene Kinderehen NICHT generell annullieren will. Die Ausrede: „Die Berichterstattung von BILD.de beruht auf komplett veralteten Entwürfen“, erklärte das Ministerium per E-Mail. Quelle: Bild.de
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In der Türkei erobern die Islamisten Schritt für Schritt die Bastionen der Macht und bedrohen nicht nur in den Augen des Militärs die strikte Trennung von Staat und Religion. Islam-Experten sagen eine ähnliche Entwicklung für Europa voraus. Auch Deutschland wird kein mehrheitlich christlich geprägtes Land bleiben, wenn die Entwicklung so weitergeht.
Es ist eine schockierende Vision, mit der der britische Islam-Experte Bernard Lewis versucht, die westliche Welt aufzurütteln: „Europa wird islamisch, die Christen werden zur Minderheit“ – und das in wenigen Jahrzehnten. Inmitten dieser neuen Ordnung wird Deutschland sicher keine Insel bilden, wenn nicht gravierende Veränderungen den Vormarsch der Muslime deutlich bremsen.
Absolutheitsanspruch macht Integration nahezu unmöglich
Die Integration hatte nie eine reelle Chance. Alle Muslime sind davon überzeugt, im Besitz der göttlichen Offenbarung zu sein, die einzig wahre Religion zu besitzen und damit allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen zu sein. So steht es im Koran. Hinzu kommt ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, das in Verbindung mit dem Absolutheitsanspruch eine Integration nahezu unmöglich macht.
Und wenn überhaupt miteinander geredet wird, dann – so ein Islamistenführer – nur unter der Voraussetzung, dass „am Ende alle Religionen zum Islam konvertieren“. Scheich Mahmud, einst Rektor der Al-Azhar-Universität in Kairo, einer der höchsten religiösen Instanzen des Islam, geht noch weiter: „Christen sind wie eine bösartige und ansteckende Krankheit. Muslime müssen sie ungerecht behandeln, verachten, boykottieren und hart anfassen, um sie zur Annahme des Islam zu zwingen.“ Deutlicher lässt sich kaum machen, wie sehr der Islam Denken und Handeln der Muslime in allen Lebensbereichen prägt.
Im Jahr 2025 werden 40 Millionen Muslime in Europa leben
Die Integration ist gescheitert, und das bedeutet nicht nur in Deutschland: es entstehen Parallelgesellschaften – in Berlin (das Muslime als „Diaspora-Istanbul“ bezeichnen), Hamburg und Köln, aber auch in München. Mehr als 15 Millionen Muslime leben derzeit in Westeuropa (rund 3,5 Millionen in der Bundesrepublik). Bereits um das Jahr 2025 wird ihre Zahl auf 30 bis 40 Millionen hochschnellen. Die damit verbundenen Veränderungen dürften gravierend sein: „Während die alteingesessene deutsche Bevölkerung schrumpft, hat die muslimische in Deutschland eine jährliche Wachstumsrate von derzeit 6,6 Prozent“, schreibt der Islam-Kenner Udo Ulfkotte in seinem neuesten Buch „Heiliger Krieg in Europa“.
Bereits für das Jahr 2065 prognostizieren Wissenschaftler den Anteil der Muslime an der deutschen Gesamtbevölkerung auf dann „etwa 50 Prozent“. Am Rande notiert: In Brüssel (Belgien) waren 2005 bereits 57 Prozent der Neugeborenen muslimisch, in Frankreich sind schon jetzt 25 Prozent aller Schüler islamischen Glaubens.
Die Zahl der muslimischen und türkischen Gemeinden steigt sprunghaft. Ebenso die Zahl der Moscheen und regelmäßig als Gebetsstätten genutzten Räumlichkeiten: Rund 380 sind es in Bayern, 45 allein in München – bundesweit geht ihre Zahl in die Tausende. Hunderte weitere Moscheen sind in Planung.
Allein die Türken betreiben laut Auswärtigem Amt etwa 3000 Moscheen und Gebetsräume. Über etwa 870 Moscheevereine hält der DITIB (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion), eine Anstalt des türkischen Staates, seine schützende Hand. Sitz der DITIB in Deutschland ist Köln. Experten haben festgestellt, dass die Türkei – und vor allem die konservativ-islamische AKP-Partei unter Führung von Regierungschef Erdogan – jährlich bis zu 1000 Imame nach Deutschland schickt. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser speziell ausgebildeten Prediger die Aufgabe hat, die islamistische Heilsideologie zu exportieren, die türkisch-stämmige Bevölkerung Deutschlands islamistisch und türkisch-nationalistisch zu organisieren – letztlich also Integration zu verhindern.
Jede vierte deutsche Moschee steht unter Islamismusverdacht
Kein Wunder, dass Mohammed Mahdi Akef, oberster Führer der Fundamentalisten Muslimbruderschaft, jubelt: „Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen Europas.“ Bei der Muslimbruderschaft handelt es sich um die Dachorganisation nahezu aller in Deutschland tätigen und vom Verfassungsschutz beobachteten Islamisten-Gruppierungen, zu denen auch die in München beheimatete „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD) gehört. Daraus allerdings einen Generalverdacht auf Muslime ableiten zu wollen, wäre blanker Unsinn.
Nachdenklich stimmen sollte aber, dass etwa 40 der insgesamt 160 großen deutschen Moscheen unter Islamismusverdacht stehen. Dazu zählt die Berliner „Al-Nur-Moschee“, die Verfassungsschützer als „Muttergeschwür des Islamismus“ bezeichnen, oder die Hamburger Al-Quds-Moschee, in deren Dunstkreis Mohammed Atta und seine Kumpane vor dem Angriff auf das World Trade Center vom 11. September 2001 gelebt haben. Es handelt sich um Treffpunkte potentieller Täter, alle jung, meist arbeitslos, oft kleinkriminell und auf der Suche nach Halt im Leben. Einem Halt, so Terrorismusexperte Elmar Theveßen, „den sie im Koran zu finden glauben“. Diese Leute – die ihren Hass mit Bildern aus dem Irak und Afghanistan befeuern – mit radikalen Ideen zu impfen, ist relativ einfach.
Islam und deutsches Grundgesetz – einfach unvereinbar?
Nachdenklich stimmen sollte auch, dass Umfragen zufolge nahezu 50 Prozent der in Deutschland lebenden türkischstämmigen Muslime glauben, dass die Regeln des Islam mit den Regeln der deutschen Gesellschaft nicht vereinbar sind; dass 30 Prozent aller in Deutschland lebenden Muslime Islam und Grundgesetz für unvereinbar halten.
Auch wenn es in muslimischen Kreisen an Lippenbekenntnissen zur europäischen Werte-Orientierung nicht mangelt: Der Streit um das Tragen von Kopftüchern, deren politischer Inhalt eine antiwestliche Weltanschauung ist, spricht eine andere Sprache. Ebenso, dass im Oktober 2004 in Frankreich erstmals eine Muslima in Europa gesteinigt wurde. Die westlichen Behörden scheinen das „Spiel“ mitzumachen: So hat ein Schweizer Gericht festgestellt, dass es zum Recht auf freie Meinungsäußerung gehört, die Steinigung von Frauen zu rechtfertigen. In Großbritannien wird in stark muslimisch geprägten Städten und Vierteln eine Rechtsprechung nach der Scharia geduldet, und in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht einem Metzger das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung aus religiösen Gründen erlaubt, obwohl das Schächten laut Tierschutzgesetz verboten ist. Weitere gravierende Veränderungen im Bereich des Prozess-, Erb- und Eherechts dürften folgen. Schleichende Legalisierung auch in Sachen Polygamie: Schon jetzt sind in Deutschland muslimische Zweit- und Drittfrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, berichtet Ulfkotte.
Wenn der neue Koordinierungsrat der Muslime – dessen Kompetenz umstritten ist – eine rechtliche Gleichstellung des Islams mit anderen Religionen fordert, beschreitet er nur einen Weg, den die Grünen seit langem zu ebnen versuchen: Bereits vor Jahren hat Renate Künast, damals noch Bundesministerin, gefragt: „Warum sollte man nur die Inhalte der Bibel, nicht aber des Korans vermitteln?“ – und eine rechtliche Gleichstellung des Islams gefordert.
Es scheint in der Tat nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Lewis-Vision von einem islamisch dominierten Europa Realität wird. So, wie es auch der charismatische Gründer der Muslimbruderschaft, Hassan al-Banna, vorausgesagt hat: „Wir brauchen drei Generationen, um unsere Pläne verwirklichen zu können: eine zum Zuhören, eine zum Kämpfen und eine zum Siegen.“ (Autor / Quelle: Werner Menner – 26.03.15 – www.merkur.de/politik)
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