Die regierungsnahe türkische Tageszeitung „Yeni Söz“ hat in einem aktuellen Bericht bedrohliche Eroberungsphantasien geäußert.
Laut dem Blatt könnte Europa innerhalb eines Tages erobert werden. Dabei bezieht sich die Zeitung auf eine ältere Studie des internationalen Forschungsinstituts Gallup.
Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat eine neue Phase der Europafeindlichkeit in der Türkei eingeläutet.
Als “Zentrum des Nationalsozialismus” und als “in jeder Hinsicht verrottet” bezeichnete er den Kontinent. Die regierungsnahe türkischen Zeitung „Yeni Söz“ hat jetzt auf die ablehnenden Äußerungen des türkischen Präsidenten noch einen draufgesetzt. Das Blatt schrieb am Dienstag: „Wenn wir heute früh anfangen, könnten wir Europa in drei Tagen erobern“.
Die eher kleine Tageszeitung gilt als Erdogan-nah und als Nischenmedium für einige AKP-Unterstützer.
Auch wenn nicht ganz klar ist woher die Journalisten ihre Eroberungs-Fantasie nehmen, so ist jedoch deutlich, dass sie sie an dem amerikanischen Politologen George Friedman anlehnen. Der hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, er halte die Türkei für den militärisch stärksten Akteur in Europa. Die „Yeni Söz“ schreibt: „Friedman sagte, die Türken könnten Deutschland an einem Nachmittag und Frankreich, wenn sie überhaupt den Mut haben zu kämpfen, in einer Stunde besiegen. Friedman liegt falsch. Wenn man dem internationalen Forschungsinstitut Gallup glaubt, das gefragt hat, ob die Menschen für ihr Land kämpfen würden, haben die Europäer die weißen Fahnen schon jetzt ausgepackt, falls es zum Krieg kommt.“
„Deutschland wird von seinen Bürgern im Stich gelassen“,
schreibt die „Yeni Söz“ über das Ergebnis einer rund zwei Jahre alten Umfrage. Dort gaben nur 18 Prozent der Deutschen an, dass sie bereit wären für ihr Land zu kämpfen. „Wenn wir an einem Morgen beginnen, können wir unser Abendgebet im Schloss Bellevue haben“, so das martialische Fazit der Zeitung. Was eine solche Kampfansage bezwecken soll, ist derweil völlig unklar. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Deutschen das Titelblatt der Zeitung als das verstehen, was es ist: Ein albernes Hirngespinst.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine regierungsnahe Zeitung in der Türkei mit populistischen Aussagen für Furore sorgt. Zuletzt hatte die führende regierungsnahe türkische Tageszeitung „Yeni Safak“ den US-Sonderbeauftragten für die Anti-IS-Koalition, Brett McGurk, für den Tod von Zivilisten in Syrien und im Irak verantwortlich gemacht. Die Tageszeitung bezeichnete McGurk am Dienstag als „Mörder von 46 000 Zivilisten“.
Seit Januar 2015 verfolgt der Autor Uwe Melzer mit großer Aufmerksamkeit die Ereignisse um den Präsidenten Erdogan in der Türkei. Nachfolgend seine Presseartikel über die Entwicklung in der Türkei. Die Frage stellt sich allerdings, warum unsere Bundesregierung in Deutschland mit Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, auf diese Ereignisse im Prinzip eigentlich gar nicht reagiert? Dagegen werden weiterhin EU-Gelder und damit auch Geld aus Deutschland an die Türkei überwiesen.
———————————————————————————————————————————– 24.07.2017 Türkei: Erdogans Besessenheit, Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden! Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem. *** Bericht lesen ***
15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: *** Bericht lesen ***
08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***
17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***
27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***
14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***
08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***
01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! *** Bericht lesen ***
22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
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Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel – Presseartikel lesen
Vor weniger als einem Jahr vereinbarten die Türkei und Israel, die seit sechs Jahren stagnierte diplomatische Situation zu beenden und „normalisierten“ ihre Beziehungen ganz offiziell. Sie ernannten die beiden bekannten Berufsdiplomaten Kemal Ökem und Eitan Na’eh zu Botschaftern in Israel beziehungsweise der Türkei. Seither kämpfen beide intensiv um die Normalisierung der offiziell normalisierten Beziehungen. (Artikel von Burak Bekdil 21. Juli 2017 – Englischer Originaltext: Turkey: Erdogan’s Obsession to Take Jerusalem – Übersetzung: Audiatur Online)
„Erdogan hat zwar pragmatisch zugestimmt, Israel die Hand zu reichen, seine ideologische Feindseligkeit gegenüber dem jüdischen Staat und seine ideologische Liebesbeziehung zur Hamas sind jedoch nicht verschwunden; der türkisch-israelische ‚Frieden‘ wird daher nicht leicht zu wahren sein.“
Nur ein halbes Jahr nach der „normalisierten Charta“ versprach Erdogan im Mai, seine Regierung werde mit dem palästinensischen Volk zusammenarbeiten, um die „Judaisierung Jerusalems“ zu verhindern.
Das ist viel eher der Erdogan, wie wir ihn kennen. Das Versprechen des türkischen Präsidenten unterschied sich nicht allzu sehr von einem Aufruf zum Kampf gegen die „Katholisierung des Vatikans“.
Es gehört zu den grundlegenden Fakten der Geschichte, dass die vor-islamische Periode Jerusalems von ca. 3300 vor Christus bis 620 Jahre nach Jesus Christus bereits im Buch Genesis erwähnt wird – das Zeitalter von Abraham, Isaak und Jakob – als die Vorfahren Erdogans vermutlich noch Jäger und Sammler in den Steppen Zentralasiens waren. Die Jahre 1000–732 v. Chr. kennzeichnen die Zeit der alten Königreiche von Israel und Juda. Einfach ausgedrückt: die jüdische Geschichte Jerusalems lässt sich auf Tausende Jahre vor der Entstehung des Islam zurückdatieren. Der Islam dagegen entstand erst im Jahr 620 (unserer Zeitrechnung) nach Jesus Christus!
Dennoch besteht laut Erdogan die Notwendigkeit, „vor der Judaisierung Jerusalems zu schützen“. Erdogan wiederholte in seiner Rede im Mai außerdem einen früheren Aufruf an Moslems aus der ganzen Welt, die auf dem Tempelberg in Jerusalem befindliche „al-Aqsa-Moschee zu besuchen“. „Als muslimische Gemeinschaft müssen wir die al-Aqsa-Moschee oft besuchen“, sagte er. „Jeder Tag, den sich Jerusalem unter Besatzung befindet, ist eine Beleidigung für uns.“
2016 besuchten insgesamt 26.000 Türken (aus einer Gesamtbevölkerung von 80 Millionen) die al-Aqsa-Moschee. Erdogan sagte außerdem, er wolle „Hunderttausende Moslems“ in seinem Kampf „Jerusalem [mit Moslems] zu überfluten und die Besatzer aus dem Land zu vertreiben“ an der heiligen Stätte der Muslime versammelt sehen.
Während der Versöhnung mit Israel hatte Ankara zugesichert, seine Unterstützung für die Hamas zu beenden und verwies sogar den höchsten damals in der Türkei lebenden Hamas-Offiziellen Saleh al-Arouri des Landes. Letzten Endes gab es aber dennoch Berichte, dass Erdogan nicht wirklich willens war, seinen Teil der Abmachung zu erfüllen. Der Journalist Yoav Zitun schrieb auf der Nachrichten-Website Ynetnews:
Die Präsenz der Hamas in der Türkei besteht weiterhin, auch nach der Abreise von Saleh al-Arouri, der die Hamas in der Türkei anführte, bevor er aufgrund israelischer Forderungen bei den Versöhnungsverhandlungen das Land verlassen musste.
Seine Nachfolger rekrutieren palästinensische Studenten, damit diese in islamischen Ländern im Allgemeinen, speziell jedoch in der Türkei, studieren. Die Studenten werden dann zum Militärtraining in den Libanon oder nach Syrien geschickt und kehren von dort ins Westjordanland zurück, um Anschläge auf Israel zu verüben.
Zitun nennt Details zu einigen interessanten Fällen:
So verhafteten beispielsweise vor zwei Monaten die IDF und der Schin Bet einen Palästinenser, der einige Jahre lang im türkischen Teil Zyperns gelebt hatte. Im August 2015 wurde Qazmar in Jordanien von der Hamas rekrutiert; er erhielt militärisches Training und man vermittelte ihm Fachwissen über Sprengstoff. Bei einem Treffen mit Hamas-Agenten im vergangenen Januar in Istanbul erhielt er die Anweisung, mithilfe verschlüsselter Speicherkarten Terroristen im Westjordanland zu rekrutieren.
Ein weiterer Fall, über den viel berichtet wurde, betrifft Muhammad Murtaja, den ehemaligen Leiter einer humanitären Hilfsorganisation der türkischen Regierung im Gazastreifen. Wie der Shin Bet nach seiner Verhaftung mitteilte, wurde Murtaja beschuldigt, Millionen von Dollars, die aus Ankara stammten, an Hamas-Agenten weitergeleitet zu haben.
Türkisches Geld, das in die Hände von Männern fließt, die sich der Vernichtung Israels verschrieben haben, ist Teil einer Ideologie, nicht aber von humanitärer Hilfe.
In dem Bestreben, sich selbst als den internationalen Retter der islamischen Sache zu etablieren, hat die Türkei seit 2004 Millionen Dollars in 63 unterschiedliche Projekte investiert, die darauf abzielen, „das muslimische Erbe und den muslimischen Charakter Jerusalems zu verteidigen und zu stärken.“ Das Geld wird häufig durch eine Regierungsbehörde geschleust: das Türkische Präsidium für Internationale Kooperation und Koordination (TIKA).
In diesen Bestrebungen, „das muslimische Erbe und den muslimischen Charakter Jerusalems zu verteidigen und zu stärken“, hat sich die Türkei auch mit Scheich Raed Salah, dem Anführer des nördlichen Zweigs der islamischen Bewegung in Israel und mit Scheich Akram Sabri, einem ehemaligen Mufti von Jerusalem, zusammengetan. Beide Männer lehnen das Existenzrecht Israels ab.
Wie ein amerikanischer Freund vorsichtig fragte: „Sollte die Türkei nicht Millionen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Gazastreifen investieren?“ Anscheinend nicht, wenn islamische Ideologie mit im Spiel ist.
Burak Bekdil, Journalist in der Türkei, wurde im Januar 2017 nach 29 Jahren von der wichtigsten Zeitung des Landes entlassen, nachdem er für Gatestone über das aktuelle Geschehen in der Türkei berichtet hatte. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Middle East Forum.
Seit Januar 2015 verfolgt der Autor Uwe Melzer mit großer Aufmerksamkeit die Ereignisse um den Präsidenten Erdogan in der Türkei. Nachfolgend seine Presseartikel über die Entwicklung in der Türkei. Die Frage stellt sich allerdings, warum unsere Bundesregierung in Deutschland mit Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, auf diese Ereignisse im Prinzip eigentlich gar nicht reagiert? Dagegen werden weiterhin EU-Gelder und damit auch Geld aus Deutschland an die Türkei überwiesen.
———————————————————————————————————————————– 15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: *** Bericht lesen ***
08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***
17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***
27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***
14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***
08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***
01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! *** Bericht lesen ***
22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
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Linke Terror-Strukturen werden unter anderem von Parteien im Bundestag finanziert wie die SPD, Grünen und Linke. Vordergründig wird der Kampf gegen angebliche Rechtsradikale mit allen Mitteln aufgebauscht. Parteien und Personen die gegen die allgemeine Regierungspolitik und gegen die Flüchtlingskrise sind, werden einfach öffentlich und in den Medien & TV-Sendungen als „Rechtsradikale“ oder etwas abgeschwächt als „Rechtspopulistisch“ bezeichnet, das gilt insbesondere für die AfD und die friedliche Demo-Organisation „PEDIGA“.
Weder die AfD noch die PEGIDA haben jemals zu Gewalt aufgerufen oder so einen Bürgerkrieg wie in Hamburg entfesselt. Trotzdem werden Ihnen öffentlich ausnahmslos rechtsradikales Gedankengut unterstellt und Sie werden mit allen legalen und nicht legalen Mitteln bekämpft.
Die Gewaltbereite Linke, der Linke Gewaltterror, die Antifa-Bewegung
(Ein Akronym der Begriffe Antifaschismus, Antifaschistische Aktion, Antifada, linke, linksradikale und autonome Gruppen, Antifa-Gruppen, Autonomen-Szene) stehen in Deutschland eigentlich unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden und werden trotzdem von Bundestagsparteien über Vereine und Stiftungen mit Spenden finanziert. Offen werden diese Bewegungen von den „LINKEN“ und „GRÜNEN“ unterstützt und finanziert. Verdeckt auch von anderen Regierungsparteien. Das gilt insbesondere auch für die Regierungshauptstadt Berlin mit der SPD.
Angriffe und Mordversuche auf Polizisten, blinde Zerstörungswut von Einzelhandelsgeschäften mit Raub und Plünderungen. Brennende Blockaden mitten in Wohnvierteln von Hamburg und das Anzünden von Autos von unbeteiligten Hamburger Bürgern sind einfach schwerste kriminelle Straftaten und durch nichts zu rechtfertigen.
Im Vorfeld haben die Linken, die Grünen und die SPD alles unternommen, dass es genau zu diesen bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen kam.
Auch die Bundesregierung mit den Regierungsparteien haben mit Ihren negativen und teilweise falschen Behauptungen über Donald Trump inklusive aller Medien, Fernsehsender, insbesondere die ARD, dafür gesorgt, dass die Linke Antifa der Meinung war, dass zur Bekämpfung von G20 und insbesondere von Donald Trump alle Mittel erlaubt sind. Dagegen ist Donald Trump ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Presseartikel lesen!
Niemand in den Parteien, in der Regierung und die Medien sind unschuldig an dem, was die Hamburger Bürger und Bürgerinnen ertragen mussten.
Ganz unabhängig davon von dem enormen finanziellen Schaden, den jetzt alle Bundesbürger mit Ihren Steuern bezahlen müssen.
Warum diese ganze Polemik gegen „sogenannte Rechtsradikale“ wie AfD und PEGIDA?
Ganz einfach deswegen, weil zum Beispiel nur die AfD durch möglichst viele Stimmen bei der Bundestagswahl im September eine linke Regierung von SPD, Grünen und Linke verhindern kann. Die treibende Kraft dahinter ist die SPD, die über verschiedene Vereine, Stiftungen, Verlage, Gewerkschaften heute an ca. 80 % aller Medien (Tageszeitungen & TV-Sender) in Deutschland beteiligt ist. Sie glauben das nicht, dann lesen Sie diesen Presseartikel dazu: „Medienkrieg: Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce!“. Sie finden dort einen PDF-Download der über 3.500 nachgewiesene Medienbeteiligungen der SPD enthält.
Nachdem sie den Linksextremismus jahrelang gefördert und toleriert haben, überschlagen sich die Altparteien nun in ihren Reaktionen.
So wie Kanzlerkandidat Schulz, der im ZDF behauptete: „Links und Gewaltanwendung schließen sich gegenseitig aus.“ Und: Seine Partei mit „diesem Mob“ in Verbindung zu bringen, sei „eine Frechheit“. Martin Schulz hat scheinbar verdrängt, dass die SPD mit den Jusos über eine schlagkräftige Truppe verfügt, die stets gemeinsam mit der linksextremen Antifa anzutreffen ist. Als die AfD im vergangenen Jahr einen Parteitag in rheinland-pfälzischen Bingen abhielt, da demonstrierten der Ortsverband der SPD, ein Landtagsabgeordneter der SPD sowie die Jugendorganisation der SPD gemeinsam gegen die AfD. Zusammen mit der Antifa. Einen Einblick in diese Zusammenarbeit geben beispielsweise die Jusos in Schleswig-Holstein: https://jusos-sh.de/netzwerkstelle-antifa/
Alle Parteien die in Deutschland zu Bundestagswahlen oder Landtagswahlen antreten sind demokratische Parteien.
Denn Ihr Wahlprogramm wurde geprüft, ob die Partei sich an das deutsche Grundgesetzt und demokratische Spielregeln hält. Alle die zum Beispiel die AfD als „Rechtsradikal“ oder „Rechtspopulistisch“ bezeichnen haben das Wahlprogramm und das Grundsatzprogramm der AfD noch nie gelesen. Dort stehen mehr christliche Werte und demokratische Grundlagen, als in anderen zur Wahl zugelassenen Parteien. Auch die „PEDIGA“ ist ein Verein, der auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht.
Ganz anders verhält es sich mit der linken Antifa und der gesamten Linken Gewaltszene in Deutschland.
Die steht außerhalb jeder politischen Legalität und wird aber von Parteien über Stiftungen und Vereine finanziert, die offiziell im Bundestag vertreten sind. Das ist der eigentliche Skandal. Auch die deutschen Medien haben alle in diese Bewertung restlos versagt. Eine gute journalistische Arbeit wäre zum Beispiel die Verbindungen und Finanzströme von im Bundestag vertretenen Parteien zur gesamten Linksautonomen Szene offen zu legen. Das nannte man früher guten Journalismus. Heute darf nur noch geschrieben werden, was Verlagseigner oder Miteigentümer für angemessen halten. Daraus entsteht dann die Einheitspresse der allgemeine Mainstream. Mehr Informationen darüber finden Sie in dem Buch „Der Links-Staat“
Die nachfolgenden Fotos stellen nur einen kleinen Auszug aus den linken Gewalttaten beim G20-Gipfel in Hamburg dar.
Machen Sie sich selbst ein Bild. Bilden Sie Ihre eigene Meinungen. Und dann vergessen Sie nicht, bei der Bundestagswahl im September 2017 die richtige Entscheidung zu treffen. Die logische Folge müsste sein, dass zumindest die „LINKEN“ und die „GRÜNEN“ nicht mehr in den Bundestag gewählt werden und die SPD noch weiter erheblich an Stimmen verliert. Denn die „Wahlmaschine Martin Schulz“ ist eine Mogelpackung!
Wer SPD, LINKE und GRÜNE weiterhin wählt, ist dafür mitverantwortlich, wenn ganz Deutschland bald in Flammen steht! SPD, LINKE und GRÜNE sind die Keimzellen dieses linken Extremismus!
Wer SPD, LINKE und GRÜNE weiterhin wählt, ist dafür mitverantwortlich, wenn ganz Deutschland bald in Flammen steht! SPD, LINKE und GRÜNE sind die Keimzellen dieses linken Extremismus!
Die gesamte Linke außerparlamentarische Szene hat der Bundesrepublik Deutschland und sich selbst einen Bärendienst erwiesen. Sie haben gezeigt wie schwach eigentlich unsere Sicherheitskräfte sind bei konzentrierten Angriffen, die gleichzeitig an unterschiedlichen Stellen einer Stadt erfolgen. Das ist ein Vorbild für alle zukünftigen islamischen Terrorakte in Deutschland. Deutschland kann jetzt darauf warten, dass neue islamische Terrorakte – und diese werden erfolgen – genau nach dem Vorbild der linke Antifa in Hamburg ablaufen werden.
Wer SPD, LINKE und GRÜNE weiterhin wählt, ist dafür mitverantwortlich, wenn ganz Deutschland bald in Flammen steht! SPD, LINKE und GRÜNE sind die Keimzellen dieses linken Extremismus!
von Nonie Darwish, 5. Juni 2017, Englischer Originaltext: Accept Islamic Terror as the New Normal? – Übersetzung: Daniel Heiniger
„Der Einsatz von Terror unter dieser Doktrin [Targhib wal tarhib, „ködern und terrorisieren“] ist eine legitime Verpflichtung der Scharia.“ — Salman Al Awda, muslimischer Scheich des Mainstreams, auf der Al Jazeera Fernsehshow „Scharia und Leben“.
Ein Teil der tarhib oder „terrorisierenden“ Seite dieser Doktrin ist es, ein grausames Exempel zu statuieren für diejenigen, die sich nicht an die Erfordernisse des Islam halten. Das ist der Grund, warum muslimische Länder wie Saudiarabien und der Iran, und Entitäten wie ISIS, bewusst feierliche öffentliche Enthauptungen, Auspeitschungen und Amputationen von Gliedmaßen durchführen.
Der islamische Dschihad hat sich immer darauf verlassen, dass die Menschen in eroberten Ländern schließlich aufgeben und den Terrorismus als Teil des Lebens akzeptieren, ähnlich wie Naturkatastrophen, Erdbeben und Überschwemmungen.
Nach Terrorangriffen hören wir oft von westlichen Medien und Politikern, dass wir Terroranschläge als „neue Normalität“ akzeptieren müssen.
Für westliche Bürger ist diese Phrase gefährlich.
Die islamische Doktrin von Dschihad, Ausdehnung und Dawah (islamische Überzeugung, Missionierung) stützen sich stark auf den Einsatz von Terror und Köderung. Targhib wal tarhib ist eine islamische Lehre, die „Verführung (locken) und terrorisieren“ als Werkzeug für dawah bedeutet, um Nationen zu erobern und die Bürger dazu zu zwingen, sich dem islamischen Recht, der Scharia, zu unterwerfen. Sie läuft auf die Manipulation der instinktiven Teile des menschlichen Gehirns mit extremem entgegengesetzten Druck von Lust und Schmerz – Belohnung, dann strenge Bestrafung – hinaus, um die Menschen mittels Gehirnwäsche dahin zu bringen, sich dem Islam unterwerfen.
Die meisten gewöhnlichen Muslime sind sich dieser Lehre nicht einmal bewusst, aber es sind islamische Bücher darüber geschrieben worden. Muslimische Scheichs des Mainstream wie Salman Al Awda haben es auf Al Jazeera TV diskutiert. Auf einer Show namens „Scharia und Leben“ empfahl Al Awda, mit Extremen „zu übertreiben … Belohnung und Strafe, moralisch und materiell … in beide Richtungen“. „Der Einsatz von Terror“, sagte er, “ ist unter dieser Doktrin eine legitime Verpflichtung der Scharia.“
Die Menschen im Westen denken, dass Terror etwas sei, das islamische Dschihadisten Nicht-Muslimen zufügen, und das ist es auch. Aber Terror ist ebenfalls der Mechanismus zur Sicherstellung der Fügsamkeit unter dem Islam. Unter islamischem Recht sollen Dschihadisten, die sich dem Dschihad widersetzen, getötet werden. Terror ist also die Bedrohung, die Dschihadisten auf Kurs hält, und die gewöhnliche Muslime dazu bringt, der Scharia zu folgen.
Eine Online-Schulung für die Rekrutierung von Dschihadisten enthält diese Beschreibung:
„Individuelles Dawa hängt davon ab, emotionale Reaktionen von Kandidaten zu erlangen (und eine persönliche Beziehung aufzubauen). Abu ‚Amrs Ansatz veranschaulicht ein Rekrutierungskonzept namens al-targhib wa’l-tarhib, das eine Karotten-und-Stock-Technik ist, das die Vorteile des Handelns gegenüber den furchtbaren Konsequenzen der Untätigkeit illustriert. Das Konzept wurde im Koran eingeführt und wird von vielen islamischen Denkern diskutiert, die den besten Weg erforschen, um Menschen zum Islam aufzurufen (mehrere Gelehrte haben zum Beispiel Bücher mit dem Titel al-targhib wa ‚ L-tarhib geschrieben) Nach Abu ‚Amr sollten die Anwerber das Konzept während des gesamten Rekrutierungsprozesses anwenden, jedoch die Vorteile des Handelns frühzeitig und die Kosten der Untätigkeit später betonen.“
Mit anderen Worten: Anwerber von Dschihadisten sollen zunächst die „guten Sachen“, den „Köder“ – den zukünftigen Ruhm, die Vorherrschaft und die Erfüllung jedes lustvollen Wunsches, wie die Jungfrauen im Himmel, betonen. Später sollen sie die Rekruten mit „Terror“ und Schande bedrohen – die Konsequenzen, wenn sie nicht am Dschihad teilnehmen.
Ein Teil der tarhib oder „terrorisierenden“ Seite dieser Lehre ist es, ein grausames Exempel zu statuieren für diejenigen, die sich nicht an die Erfordernissen des Islam halten. Das ist der Grund, warum muslimische Länder wie Saudiarabien und der Iran, und Entitäten wie ISIS, absichtlich feierliche öffentliche Enthauptungen, Auspeitschungen und Amputationen von Gliedmaßen durchführen. Länder wie Ägypten, Jordanien und die Türkei sind diskreter, aber sie tolerieren und unterstützen Ehrenmorde; Tötung von Abtrünnigen; Frauen und Kinder zu schlagen und Folter und Mord in ihren Gefängnissen. Die Lehre von targhib und tarhib ist lebendig und blüht, nicht nur in islamischen Theokratien, sondern auch in den so genannten „gemäßigten“ muslimischen Ländern.
Der Islam hat diese „Lust und Schmerz“ Gehirnwäschetechniken, und grausame und ungewöhnliche Bestrafung, seit seiner Gründung und bis heute eingesetzt. Während die Bibel – die westliche jüdisch-christliche Tradition – im Einklang steht mit der Güte in der menschlichen Natur und sie nährt und pflegt, macht der Islam das Gegenteil: Er nutzt die menschlichen Instinkte der Selbsterhaltung und des Überlebens aus, um den Willen eines Volkes zu brechen und es zu sklavischem Gehorsam zu betäuben.
Wie die Mehrheit der Muslime habe ich von dieser fundamentalen islamischen Doktrin nie gehört, als ich in Ägypten aufwuchs, jedoch die Auswirkungen davon auf mein Leben gefühlt – in jedem Aspekt der islamischen Kultur; in der islamischen Predigt, in meiner islamischen Familienbeziehung; wie die islamischen Regierungen operieren und wie die Autoritäten im Allgemeinen die Menschen unter ihnen behandeln.
Die islamische Doktrin von „ködern und terrorisieren“ hat eine Kultur von toxischen Extremen hervorgebracht: Misstrauen und Angst, Stolz und Schande, die Erlaubnis zu lügen („Taqiyya„) und die Ablehnung der Verantwortung für die eigenen Taten.
Nachdem ich die meiste Zeit meines Lebens unter dem Islam gelebt habe, muss ich traurigerweise sagen, dass die Menschen, die der Westen „moderate Muslime“ nennt, in der Regel Bürger sind, die gelernt haben, mit Terror zu leben und ihn als normal zu akzeptieren. Seit Jahrhunderten haben sie viele Ausreden für Terror gefunden, haben Terroropfer verurteilt, sind stumm geblieben oder liessen sich nicht festlegen, und haben sogar mit den Terroristen Kompromisse geschlossen, um zu überleben. Die islamische Kultur, in der ich lebte, sah in die andere Richtung, wenn Frauen geschlagen wurden. Wenn Mädchen ehrengemordet wurden, dann war die Frage: „Was hat sie getan?“ statt „wie konnte das geschehen?“ Wenn Christen getötet und verfolgt wurden, beschuldigten viele die Christen für ihr eigenes Verfolgtwerden durch die Muslime. Die normale islamische Antwort auf den Terror wurde: „Geht mich nichts an.“
Und jetzt ist die islamische Lehre von Targhib wal Tarhib in den Westen gezogen und zielt darauf ab, die westliche humanistische Kultur zu verändern. Sie wird die Achtung der Menschenrechte, die Sorge um den Nächsten und die Werte der Freiheit und des Friedens ersetzen durch die Werte der Knechtschaft, des Terrors, der Tyrannei und der Angst.
Der islamische Dschihad hat sich immer darauf verlassen, dass die Menschen in eroberten Ländern schließlich aufgeben und den Terrorismus als Teil des Lebens akzeptieren, ähnlich wie Naturkatastrophen, Erdbeben und Überschwemmungen.
Es hat nicht lange gedauert, bis die islamische Doktrin von Targhib wal Tarhib in der Psyche der westlichen Führer und Medien zu arbeiten begann, und bis diese uns jetzt sagen, dass wir mit der „neuen Normalität“ leben sollen. Der Islam zählt darauf, alle in „gemäßigte“ Muslime zu verwandeln, die schließlich in die andere Richtung schauen, wenn Terror der Person neben dir zustößt.
Nonie Darwish, geboren und aufgewachsen in Ägypten, ist Autorin von „Völlig anders: Warum ich mich gegen islamische Werte und für biblische Werte entschied.“ („Wholly Different; Why I chose Biblical Values Over Islamic Values.“)
Autor Uwe Melzer: Islam in Europa – Manchester: Europa immer noch ‚Schockiert, Schockiert‘ – aber nur schockiert, es wird nicht gehandelt! Einfacher Merksatz: Gäbe es keinen Islam würden diese Attentate nicht passieren.
Es sind also keine Einzelfälle, sondern eine gezielte Strategie des Islam zur Eroberung von Europa. Allein deswegen, weil der Islam, frei und ohne jegliche Kontrolle, in den Moscheen in Europa gelehrt wird, entstehen als Folge davon radikalisierte, islamische Terroristen. Wir gestatten, dass diese mitten in Europa „herangezüchtet“ werden.
Wann begreifen wir endlich, dass wir den Islam in Deutschland und Europa verbieten müssen mit allen Konsequenzen. Denn der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur auf Basis des Koran mit dem Rechtssystem der Scharia.
Im Koran steht unter anderem: dass jeder „Ungläubige, also alle Nichtmuslime, getötet werden müssen!
Der Koran ist die Basis für alle Moslems, egal welcher Glaubensausrichtung. Der Koran und damit der Islam beinhalten die Grundlage für den islamischen Terrorismus. Der Koran fordert unter anderem dazu auf alle „Ungläubigen“ (Nichtmuslime) zu töten. Jede politische Partei in Deutschland, die das so oder ähnlich in Ihrem Parteiprogramm stehen hätte, würde sofort verboten. Eine peinliche Frage: „Warum dann der Islam & der Koran nicht?“ Beim Islam aber sagen alle deutschen Politiker: „weil es eine Religion ist, wird der Islam natürlich nicht verboten!“
Der Islam ist aber keine Religion sondern ist eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, die laut unserem Grundgesetz in Deutschland eigentlich verboten sein müsste!
Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel steigert diese Aussage noch mit dem Hinweis: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Das bedeutet im Umkehrschluss der Islam darf Morden, Rauben und Vergewaltigen nur weil er in Anspruch nimmt eine Religion zu sein. Das ist keine Religion, die bei einem Teenager-Konzert 8-jährige Mädchen umbringt. Leider werden unsere Regierung das erst begreifen, wenn es zu spät ist.
Hier nur einige wenige Auszüge aus dem Koran:
Sure 9: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! …“
Sure 47, 4-5: “Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande!“
Sure 66, 9: “Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler (munaafiqien) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen – ein schlimmes Ende!“
Sure 9, 123: “O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und lasst sie in euch Härte finden; und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“
Sure 8, 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“
Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.
(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)
Der nächste Terroranschlag in Deutschland kommt so sicher wie das Allahu Akbar bei einem Moslem-Gebet! „Ihr habt keine Chance mehr gegen uns. Wir sind bereits zu viele!“
Dies sagte ein in Deutschland lebender Moslem der Polizei gegenüber, als er zum Verhör ins Präsidium gebracht wurde.
Das deutsche Establishment lässt den islamischen Terror zu.
Bekämpft, wenn überhaupt, dann nur mit lächerlichen Methoden unseres Staates, der nicht imstande ist, dem Islam mit aller gebotenen Macht die Stirn zu bieten. Maßnahmen gäbe es genug – nur sind Politiker zu links, zu grün und/oder zu feige, diese Maßnahmen auch umzusetzen. Japan macht`s vor:
• Nach Japan darf kein Moslem länger als 4 Wochen einreisen. • Dauer-Aufenthaltsgenehmigungen für Moslems sind ausgeschlossen. • Ebenso das Errichten von Moscheen • oder das öffentliche Beten seitens Moslems. • Mitgebrachte Koranausgaben werden an der Grenze vom Zoll wegen Gefährdung der inneren Sicherheit Japans einkassiert
Ist Japan nun ein faschistisches Land? Das können nur jene sagen, die entweder links, grün, islamophil, Moslems oder „gutmenschlich“ sind und dieses Land niemals bereist haben.
Auch Ägypten zeigt, wie man mit radikalen Moslems umzugehen hat: Nach dem Sturz der Muslimbrüder wurden ganze 27.000 Moscheen als Zentralen des islamischen Terrors identifiziert und geschlossen. Ist Ägypten nun ein islamophober Staat? Unsinn!
Nun, entsprechende Maßnahmen gäbe es auch hier in Deutschland. Der Rechtstaat hat die Mittel, diese einzusetzen. Er will aber nicht – da er vollkommen von linken & grünen Deutschland-Vernichtern unterwandert ist. Deutschland könnte, wenn es nur wollte, folgenden Maßnahmen sofort in die Tat umsetzen:
UMSETZBARE SOFORT-MAßNAHMEN • Sofortiges Verbot der Salafisten und deren Nachfolge-Organisationen • Sofortige Ausweisung von Anhängern des Salafismus, des Wahhabismus, des IS u.a. Dschihad-Organsitationen des Islam • Sofortiges Verbot von Milli Görüs • Sofortige Schließung aller DITIB-Gebäude und Verbot der DITIB-Organsiationen und Verbände (diese sind der verlängerte politische Arm Erdogans bei der Islamisierung Deutschlands) • Verbot der Einreise und Predigten türkischer oder arabischer Imame • Verbot jedes weiteren Moscheenbaus • Verbot jeden öffentlichen Betens („Kampfbeten“) • Verbot des öffentlichen Verteilens des Koran • Sofortige Ausweisung von kriminell gewordenen Moslems nach Verbüßung ihrer Strafe • Sofortige Rücksendung von Moslems, die bei der Ankunft in Deutschland plötzlich keine Ausweispapiere mehr haben (viele haben sie zerrissen oder im Flugzeug gegessen). • Sofortige Einstellung jedes Islamunterrichts an allen deutschen Schulen • Verbannung des Islam aus den deutschen Fernweh- und Rundfunkräten • Verbannung von moslemischen Journalisten aus den öffentlichen Sendern • Sperrung aller nationalen und internationalen islamischen Terror-Blogs • Sofortige Rückführung aller millionenfach sich hier illegal aufhaltender Moslems • Sofortiges gesetzliches Asylverbot für Moslems. Wer sich als Moslem in seinem Land verfolgt fühlt, soll Asyl in einem anderen islamischen Land beantragen. Aber nicht in den westlichen, von Moslems bekämpften Ländern.
Geht nicht? Geht alles. Selbst Saudi-Arabien lässt KEINEN EINZIGEN Nahost-Moslem in sein Land. Und schottet sich mit einem der weltweit längsten Grenzzäune gegen die übrigen Islamstaaten ab. Irgendwelche Kritik in unserer Lügenpresse oder seitens Merkel darüber gelesen? (Quelle: Michael Mannheimer)
Autor Uwe Melzer: Islam in Europa – Manchester: Europa immer noch ‚Schockiert, Schockiert‘ – aber nur schockiert, es wird nicht gehandelt!
Einfacher Merksatz: Gäbe es keinen Islam würden diese Attentate nicht passieren.
Es sind also keine Einzelfälle, sondern eine gezielte Strategie des Islam zur Eroberung von Europa. Allein deswegen, weil der Islam, frei und ohne jegliche Kontrolle, in den Moscheen in Europa gelehrt wird, entstehen als Folge davon radikalisierte, islamische Terroristen. Wir gestatten, dass diese mitten in Europa „herangezüchtet“ werden.
Die Welt hat ein riesiges Problem – DEN ISLAM! • Für Deutschland muss ein generelles Islam Verbot eingeführt werden. • Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur. • Der Islam beinhaltet staatliche Elemente der Justiz mit der Scharia. • Der Islam fordert für seine Verbreitung Gewalt, Mord und Krieg. • Der Islam ist deswegen keine Religion. sondern eine Staatsform. • Der Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der EU nicht vereinbar. • Der Islam ist eine Staatsform die eine freie Gesellschaft nicht dulden kann. • Muslime, die an der Staatsform und der Scharia des Islam festhalten und diese aktiv ausüben, müssen aus Deutschland und der EU ausgewiesen werden. • Der Islam ist auch hauptverantwortlich für die weltweite Flüchtlingskrise! • Wenn wir das politisch in Deutschland und Europa nicht schaffen, dann ernten wir Bürgerkrieg.
Wann begreifen wir endlich, dass wir den Islam in Deutschland und Europa verbieten müssen mit allen Konsequenzen. Denn der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur auf Basis des Koran mit dem Rechtssystem der Scharia.
Im Koran steht unter anderem: dass jeder „Ungläubige, also alle Nichtmuslime, getötet werden müssen!
Der Koran ist die Basis für alle Moslems, egal welcher Glaubensausrichtung. Der Koran und damit der Islam beinhalten die Grundlage für den islamischen Terrorismus. Der Koran fordert unter anderem dazu auf alle „Ungläubigen“ (Nichtmuslime) zu töten. Jede politische Partei in Deutschland, die das so oder ähnlich in Ihrem Parteiprogramm stehen hätte, würde sofort verboten. Eine peinliche Frage: „Warum dann der Islam & der Koran nicht?“ Beim Islam aber sagen alle deutschen Politiker: „weil es eine Religion ist, wird der Islam natürlich nicht verboten!“
Der Islam ist aber keine Religion sondern ist eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, die laut unserem Grundgesetz in Deutschland eigentlich verboten sein müsste!
Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel steigert diese Aussage noch mit dem Hinweis: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Das bedeutet im Umkehrschluss der Islam darf Morden, Rauben und Vergewaltigen nur weil er in Anspruch nimmt eine Religion zu sein. Das ist keine Religion, die bei einem Teenager-Konzert 8-jährige Mädchen umbringt. Leider werden unsere Regierung das erst begreifen, wenn es zu spät ist.
Hier nur einige wenige Auszüge aus dem Koran:
Sure 9: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! …“
Sure 47, 4-5: “Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande!“
Sure 66, 9: “Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler (munaafiqien) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen – ein schlimmes Ende!“
Sure 9, 123: “O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und lasst sie in euch Härte finden; und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“
Sure 8, 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“
Nur eine aktuelle Meldungvon vielen: MMnews, 27.05.2017, Splittermatte und Sprengsatz-Bauteile bei Razzia in NRW entdeckt
Bei einer Razzia im nordrhein-westfälischen Neukirchen-Vluyn haben Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Utensilien entdeckt, mit denen sich ein Sprengsatz bauen lässt.
Zudem fanden sie bei dem Beschuldigten Ozkan G., 27, und seinen mutmaßlichen Komplizen auch eine professionell erscheinende Splittermatte. Zusammen mit einem Sprengsatz kann eine solche Matte eine verheerende Wirkung entfalten, weil dadurch Schrapnelle gestreut werden können.
G. besaß legal mehrere Waffen, zudem weitere illegale. Er soll sich in der Vergangenheit als streng gläubig bezeichnet haben und ähnlich wie Islamisten kleiden.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eingeleitet.
Allerdings sind G. bislang kaum Kontakte in radikale Islamistenkreise nachzuweisen. Das könnte auch daran liegen, dass die Fahnder Schwierigkeiten haben, ein bei G. sichergestelltes Smartphone auszulesen.
Vor Jahren soll er Kontakt zu einem bekannten Dschihadisten aus Dinslaken gehabt haben, der inzwischen in Syrien ums Leben gekommen ist.
Islam: Imame in Moscheen warnen Muslime vor Integration in Deutschland und Österreich! Kein Begriff wird in der Debatte um Zuwanderer so oft benutzt wie der der „Integration“. Doch die für viele muslimische Migranten wichtigste Institution leistet dazu meist keinen Beitrag oder kämpft sogar aktiv gegen Integration: die Moschee. Das ist das Ergebnis einer offiziellen Studie. „Nach acht Monaten Recherche der Studie muss ich feststellen: Moscheen sind politische Räume. Die von mir besuchten Predigten waren mehrheitlich gegen die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft gerichtet. Wenn das Leben in Deutschland thematisiert wurde, dann hauptsächlich in einem negativen Zusammenhang. Auch sie würden davor gewarnt, sich anzupassen! Wie gefährlich das ist, zeigt der Mord an Farima S., einer im bayerischen Prien lebenden Afghanin. Sie hatte vor acht Jahren den Islam verlassen und das Christentum angenommen und war vor sechs Jahren nach Deutschland geflohen. Am 29. April 2017 wurde sie von einem afghanischen Muslim auf offener Straße ermordet. Die islamischen Verbände stellen sich nicht gegen Fatwas wonach Apostaten – diejenigen, die sich vom Islam lossagen – zu töten sind. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress
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Pater Daniel Maes lebt seit 2010 in Syrien. Er hat den Krieg mit eigenen Augen gesehen und nennt die Berichte darüber „die größte Medienlüge unserer Zeit“. Leider seien zu viele westliche Journalisten „Mitläufer und Feiglinge“.
Der flämische Pater Daniël Maes (78) ist Augenzeuge des Syrienkriegs. Er lebt im Mar-Yakub-Kloster aus dem sechsten Jahrhundert. Das Kloster der byzantinisch-katholischen Kirche im Nahen Osten liegt in der syrischen Stadt Qara, knapp 100 Kilometer nördlich der Hauptstadt Damaskus.
Nach Ansicht von Pater Daniel sind die westlichen Medienberichte über den Syrienkrieg irreführend. Denn leider seien zu viele Journalisten „Mitläufer und Feiglinge“, sagt er im Interview mit dem belgischen Algemeen Dagblad.Sie würden damit zum Massaker in Syrien beitragen.
Die Vorstellung, dass ein Volksaufstand gegen Präsident Assad stattgefunden hat, ist vollkommen falsch. Ich bin seit 2010 in Qara, und ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie Unruhestifter aus dem Ausland Proteste gegen die Regierung organisierten und junge Leute rekrutierten.
Das wurde gefilmt und bei Al Jazeera ausgestrahlt, um den Eindruck zu vermitteln, dass ein Aufstand stattfindet. Ausländische Terroristen begingen Morde gegen sunnitische und christliche Gemeinden, um im syrischen Volk religiöse und ethnische Konflikte zu schüren. Doch in meiner Erfahrung war das syrische Volk sehr einig.
Vor dem Krieg war dies ein harmonisches Land, ein säkularer Staat, wo verschiedene Religionen friedlich nebeneinander lebten. Es gab kaum Armut, die Bildung war kostenlos, und die Gesundheitsversorgung war gut. Zwar konnte man politische Ansichten nicht frei äußern. Doch den meisten Menschen war das egal.
Pater Daniel Maes und sein Kloster helfen den Menschen in Syrien. Kürzlich haben sie eine Suppenküche in Aleppo aufgemacht, wo fünfmal in der Woche 25.000 Mahlzeiten zubereitet werden.
Es ist ein Wunder, dass wir noch am Leben sind. Wir verdanken das der Armee der Assad-Regierung und Wladimir Putin, weil er entschieden hat einzugreifen, als die Aufständischen die Macht zu übernehmen drohten.
Als Tausende Terroristen sich in Qara niederließen, bekamen wir Angst um unsere Leben. Sie kamen aus den Golfstaaten, Saudi-Arabien, Europa, der Türkei, Libyen. Und es gab viele Tschetschenen.
Sie bildeten eine ausländische Besatzungsmacht und hatten alle Verbindungen zu Al-Qaida und anderen Terroristen. Sie waren bis zu den Zähnen bewaffnet vom Westen und dessen Verbündeten. […]
Sie haben wörtlich gesagt: „Dieses Land gehört jetzt uns.“ Oft standen sie unter Drogen, sie bekämpften einander, am Abend schossen sie willkürlich in die Luft. Lange mussten wir die Gruften der Monarchie verbergen.
Als die syrische Armee sie wegjagte, waren alle froh und glücklich. Die syrischen Bürger, weil sie die ausländischen Rebellen hassten, und wir, weil der Frieden zurückkehrte.
Im Hinblick auf Berichte über angebliche Kriegsverbrechen der Assad-Truppen, etwa Luftangriffe mit Fassbomben, sagt Pater Daniel Maes: „Die Medienberichte über Syrien sind die größte Medienlüge unserer Zeit. Sie haben reinen Unsinn über Assad verbreitet.“
In Wirklichkeit waren es die Rebellen, die plünderten und töteten. Glauben Sie, dass das syrische Volk dumm ist? Glauben Sie, dass diese Menschen gezwungen wurden, Assad und Putin zuzujubeln.
Nach Ansicht von Pater Daniel geht es den Amerikanern in Syrien um Pipelines und natürliche Ressourcen in der Region sowie darum, Wladimir Putin zu schaden. Saudi-Arabien und Katar wollten in Syrien einen sunnitischen Staat errichten, ohne religiöse Freiheit. Deshalb müsse Assad weg.
Als die syrische Armee sich auf die Schlacht von Aleppo vorbereitete, kamen muslimische Soldaten zu mir, um sich den Segen zu holen. Es gibt kein Problem zwischen normalen Muslimen und Christen.
Es sind jene vom Westen unterstützten radikalen islamistischen Rebellen, die uns massakrieren wollen. Sie sind alle Al-Kaida und IS. Es gibt keine gemäßigten Kämpfer mehr.
Pater Daniel war ein scharfer Kritiker von Hillary Clinton, weil sie als US-Außenministerin den Konflikt in Syrien bewusst und absichtlich anheizte. Doch mit dem neuen US-Präsidenten Donald Trump ist der Pater „zufrieden“.
Er sieht, was jeder normale Mensch versteht: dass die USA damit aufhören sollten, Staaten mit natürlichen Ressourcen zu unterminieren. Der Versuch der Amerikaner, eine unipolare Welt zu erzwingen, ist das größte Problem. Trump versteht, dass der radikale Islam eine größere Bedrohung ist als Russland.
Was interessiert es mich, wenn er mitunter über die Stränge schlägt? Wenn Trump Geopolitik macht, wie er es versprochen hat, dann sieht die Zukunft gut aus. Dann wird sein Ansatz ähnlich dem von Putin sein. Und dann wird es hoffentlich eine Lösung für Syrien geben, und der Frieden wird zurückkehren. – (Autor: Robert Fischer)
Giftgasangriff in Syrien
Es war nicht Assad – Es war nicht die syrische Armee – Es waren nicht die Russen – Beweise 4 Presseartikel = Es waren die islamischen Rebellen / Terroristen / der IS selbst, die in einer eigenen, heimlichen Munitionsfabriken das Giftgas für Waffen aufbereitet haben. Ein Luftangriff der syrischen Luftwaffe, auf einer diese illegalen Munitionsfabriken, hat das Giftgas freigesetzt. Die syrische Luftwaffe konnte nicht wissen, dass die Islamisten in diesem Munitionslager Giftgas gelagert haben. Es waren eindeutig die islamischen Rebellen und alle Welt gibt ASSAD die Schuld. Deshalb auch meine vier Presseartikel über die Medienlügen über Syrien.
Dazu passt in Deutschland: Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce!
Was auch immer drauf stehen mag: Drinnen steckt (fast immer) die SPD! Ca. 3.500 Medienbeteiligungen der SPD in Deutschland nachgewiesen. Damit wird massiv die öffentliche Meinung über die angeblich freien Medien in Deutschland beeinflusst. Weitestgehend unbekannt ist die geradezu unheimliche Medienmacht der SPD. Diese Partei gehört zu den weltweit größten Medienmächten – und steuert darüber seit Jahrzehnten ihre politische Machtstellung. Die Partei dominiert über ihre Medien die Politik in Deutschland auch dann, wenn sie nicht an der Macht ist. Damit wird der Gedanke der Demokratie geradezu ins Gegenteil verkehrt: Denn egal, welche Partei der Souverän an die Macht gewählt hat: Der heimliche Machthaber sind die Sozialdemokraten. Damit ist die SPD Hauptakteur und eigentlicher Profiteur der aktuellen politischen Zustände, die man getrost als postmoderne Medien- und Parteiendiktatur bezeichnen darf. Per schierer Medienmacht haben die Sozialdemokraten insbesondere die konservativen politischen Kräfte nach links gezogen. Genau so, wie wir es derzeit haben. Daher ist die große Koalition auch der exakte Ausdruck dieser Medien- und Parteiendiktatur. Merkel ist nicht nur die Kanzlerin der CDU, sondern besonders auch Kanzlerin der SPD. Gewonnen haben die Sozialisten. Verloren hat wie immer das Volk – und die Idee eines demokratischen Staats. ……. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress
Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!
Ein Überblick über die Rechtslage
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:
Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.
Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.
Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechtserklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.
Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund
Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschaftsflüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.
Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten
Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:
„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:
„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“
Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.
Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat
Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:
„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erörtert worden.“
Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.
Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:
Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
Schengen-Durchführungsübereinkommen
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln. (2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann. Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.
Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben. Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:
(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. (2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.
Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden.
Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg
Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrensgesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:
1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, 2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder 3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen, 2. eine schwere Straftat begangen hat, 3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder 4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.
(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlingseigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.
Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.
Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung
Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.
Art. 3 der Verordnung lautet:
„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.
Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.
Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeitsrechtlich in Absatz 1:
„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.
Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.
Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.
Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz
Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrensgesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungsnovelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitätsrechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungsübereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.
Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.
Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht
Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebeanordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß dem menschenwürdegerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.
Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung
Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.
Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:
„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“
„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit
Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.
Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.
Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.
Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungsermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).
Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaatswidrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.
Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeitsprinzip nicht möglich.
Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung
Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungsausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.
§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.
Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.
Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthaltserlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.
Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland
Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.
Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungsbestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.
Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Moralismus überwuchert Recht
Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.
Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates
Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundesverfassungsgericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.
Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.
Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.
Das Wort „Moschee“ bedeutet übersetzt: „Ort der Niederwerfung“
Das Wort „Islam“ bedeutet übersetzt: „Unterwerfung“
Oftmals wird behauptet, der Muezzin-Ruf vom Minarett sei gleichzusetzen mit dem Läuten von Kirchenglocken. Das ist ein Irrtum. Übersetzt lautet der Muezzin-Ruf:
Allah ist größer! Allah ist größer!
Ich bezeuge: Es gibt keinen Gott außer Allah!
Ich bezeuge: Mohammed ist der Gesandte Allahs!
Auf zum Gebet! Auf zum Erfolg (Sieg)!
Allah ist größer! Allah ist größer!
Allein in ca. 1,5 Jahren kamen vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2016 ca. 1,8 Millionen Muslime neu in unser ehemaliges „christliches Abendland!“ Und von arabischen, islamischen Ländern finanziert werden viele neue Moscheen in Deutschland gebaut oder gekauft. Zum Beispiel werden immer öfters ehemalige christliche Kirchen zu islamischen Moscheen.
Das ist unter folgendem Hintergrund eine Katastrophe. Der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur!
Islam in Deutschland: Wenn man in der Politik konsequent wäre, dann müsste islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen in Deutschland verboten werden – weil der Koran auffordert alle Ungläubigen zu töten –, das widerspricht unserem Grundgesetz – und es dürfte keine Genehmigung für den Bau von Moscheen geben.
Denn der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, auf Basis des Koran, der zur Weltherrschaft und zur Tötung aller „Ungläubigen“ aufruft, insbesondere der Christen und der Juden.
Es gibt im Koran viele Suren die zum Mord, Folterung, Verstümmelung, Gewalt überwiegend an „Ungläubigen“, besonders Christen und Juden und zur Unterdrückung und Entrechtung von Frauen auffordern.
Denn eine Religion die dazu aufruft „alle Ungläubigen zu töten“ handelt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hat damit das Anrecht auf Religionsfreiheit verwirkt.
Nicht die friedlichen Muslime, die überwiegend selbst nie den Koran gelesen haben, sind das Problem, sondern der Islam, der mit allen Strömungen als Basis den Koran hat. Eine Partei, die in Deutschland in ihrem Grundsatzprogramm schreiben würde, dass sie auffordert alle „Andersgläubigen“ zu töten, würde sofort verboten werden. Warum gilt das nicht für den Islam in Deutschland, der genau das im Koran schreibt? *** Siehe auch Presseartikel lesen bei WordPress lesen ***
Nach der Koranlehre gehört jeder Stadt oder Gemeinde in der eine Moschee steht dem Islam.
Das ist so, als wenn im Krieg – ohne Kampf und ohne Notwendigkeit – eine Stadt / Gemeinde an den Feind übergeben wird, mit dem Hinweis: „Das ist jetzt Dein Eigentum. Du kannst damit machen was Du willst.“ Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „geistliche Übergabe“ die sowohl im Koran, wie auch in der Bibel steht. GOTTES Wort in der Bibel fordert uns auf: „kein Land an die Feinde zu übergeben“. Das gilt für den geistlichen, religiösen Bereich genauso wie für die tatsächlich, reale Landabgabe.
So bald in einer Stadt oder in einem Land Islamisten in der Überzahl sind, wird diese Übernahme tatsächlich und real mit Gewalt gegen alle „Ungläubigen“ vollzogen. Dieser Vorgang ereignet sich derzeit in vielen Ländern dieser Erde. Das können Sie in der nachfolgenden Studie nachlesen: *** Presseartikel lesen ***
Im Islam tragen die Moscheen und Mesjids eine große Bedeutung.
Die Moscheen die als Allahs Haus betrachtet werden, werden als ein Zeichen des Islam genommen. Eine Moschee zeigt, dass sich dort Moslems befinden. Die Errichtung dieser Moscheen wird unterschiedlich interpretiert. Während manche dies als Signal für das Angekommen-Sein der Muslime in Deutschland bewerten, sehen andere darin eine Machtdemonstration seitens der Muslime und ein Anzeichen für einen „Islamisierungsprozess“ unserer Gesellschaft.
Deswegen ist jede politische Forderung eines Verbotes von Moscheen in Deutschland und Europa nicht nur legitim, sondern dringend geboten!
Auch der Satz unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Sie leider wiederholt geäußert hat ist grundlegend falsch: „Der Islam gehört zu Deutschland!“
Nein, der Islam gehört nicht zu Deutschland und Europa. Wir sind das christliche Abendland, zumindest einmal gewesen. Zu uns gehört der christliche Glaube an GOTT, an Jesus Christus, an den „Heiligen Geist“ und an die Bibel. Der Koran wurde erst erfunden von Mohammed ca. im Jahre 620 nach Jesus Christus Geburt. Da gab es die Thora (Teile des Alten Testamentes der Bibel) schon seit über 3.000 Jahren und die Bibel, die ca. 60 Jahre nach Jesus Christus Tod entstanden ist, existierte schon über 600 Jahre, bevor der Islam verbreitet wurde. Der Inhalt der Bibel und des Koran kann nicht gegensätzlicher sein. Das kann in wenigen Sätzen wie folgt zusammengefasst werden:
Im Koran steht:
Sure 2,191: Und tötet sie (d.h. die heidnischen Gegner), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt.
Sure 2,193: Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!
Sure 8,12: Haut (ihnen [ den Ungläubigen ] mit dem Schwert) auf den Nacken und schlagt zu auf jeden Finger von ihnen!
Sure 9,5: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf.
Sure 9,123: Ihr Gläubigen! Kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe sind! Sie sollen merken, dass ihr hart sein könnt.
In der Bibel steht:
Bibel, Neues Testament, Lukas 6,35: „Vielmehr liebt eure Feinde; tut Gutes ….“ Matthäus 5,44: Ich (Jesus Christus) aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen. Liebt eure Feinde, segnet, die euch fluchen, tut wohl denen, die euch hassen, und bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen. Anmerkung: Auch im Alten Testament der Bibel wird nirgends geboten den Feind zu hassen.
Kommentar Lüge und Eid im Islam
Die Legitimation zum Lügen im Islam, trotz verschiedener Hinweise der Verwerflichkeit, z.B. in den Suren des Qur’an 24:5 bis 24:8 zeigt, dass Mohammed die 10 Gebote (der christlichen Bibel) zwar kannte, aber seine eigene Moral so schlecht war, dass er sie ignorierte, denn er sagte: „Lügen ist eine Sünde, außer einer Lüge die dem Muslim Nutzen bringt“ [Nahjol Fasâhe, 2192, Majmu’e kalamâte hazrate rasule akram].
Sahih Bukhari volume 7 book 67 Nr.427
[…] wenn ich einen Eid geschworen habe und ich finde später etwas besseres, so tue ich dieses bessere und breche meinen Eid.“
Sahih Bukhari volume 9 book 89 Nr.260:
„Wenn immer ihr einen bestimmten Eid geschworen habt und findet dann heraus, daß eine andere Weichenstellung von Vorteil wäre, so brechet den Eid und tut das bessere.“
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(Foto: Bildmontage aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)
Erdogan sagt, er würde zurücktreten, wenn Beweise für die Ölkäufe von den IS vorliegen. Was aber, wenn auch Russland in diesen Ölhandel verwickelt ist, oder Italien, vielleicht auch Frankreich u.v.m.? (Quelle/Autoren: netzfrauen.org)
Die Wirtschaftsmacht des IS ist so groß – wären sie ein Konzern, dann könnten sie durchaus mit Apple und Google mithalten. 10 Millionen Dollar verdienen sie pro Tag! Erdöl, Schutzgelder und Plünderungen – zahlreiche Geldquellen machen den Islamischen Staat (IS) zur bestfinanzierten Terrororganisation der Welt. Im Juli 2014 trat Abu Bakr al-Bagdadi erstmals an die Öffentlichkeit, nachdem er sich selbst zum Kalifen eines neuen „Islamischen Staats im Irak und in der Levante“ (heute: Islamischer Staat – IS) ernannt hatte.
Laut westlicher Geheimdienste ist der IS die reichste Terrororganisation der Welt. Ihr Einkommen – die Summe aus Kriegssteuern, Lösegeldern und natürlich Erdöl – lässt sich mit dem Bruttonationaleinkommen eines Staates wie Liberia vergleichen. Wie ist diese Organisation entstanden, was ist ihr Wirtschaftsmodell? Die blitzartige Eroberung Nordiraks und seiner Erdölvorräte stärkte den IS. Wird er sein Gebiet weiter vergrößern können und bedeutet dies das Ende der neokolonialen Grenzverläufe? Wie kann ein Gebilde bekämpft werden, das nicht mehr von Fremdfinanzierung abhängig ist? In Bagdad hat der ehemalige Gouverneur der irakischen Zentralbank dem Journalisten Jérôme Fritel erklärt, dass der IS etwa 15 Prozent des irakischen Bruttoinlandsprodukts kontrolliert, über 35 Milliarden Euro. Zudem hat ihm ein ehemaliger irakischer Erdölminister erläutert, wie die Terroristen einen bedeutenden Teil der Ölvorkommen im Irak und Syrien an sich gerissen haben, denn der Krieg wird vor allem durch Einnahmen aus dem Ölgeschäft finanziert. In der Dokumentation konnten wir sehen, wie die Tanklastzüge nach wie vor in die Türkei fuhren, nun aber mit dem Öl aus den Ölfeldern, die inzwischen dem IS gehören.
Wir haben uns die Schiffsflotte der Söhne des Ministerpräsidenten angeschaut und festgestellt: Der Erdogan-Clan will Onassis überholen – Fracht: Öl.
ARTE
Treffen Sie den Mann, der ISIS gründete: Bilal Erdogan, der Sohn des türkischen Präsidenten
Nun folgt eine Übersetzung von zerohedge.com vom 26.11.2015
Russlands Außenminister Sergey Lavrov ist bekannt dafür, kein Blatt vor den Mund zu nehmen.
24 Stunden, nachdem das russische Kampfflugzeug von dem Land abgeschossen wurde, dessen Präsident vor 3 Jahren sagte: „eine kurzfristige Grenzverletzung kann niemals als Grund für einen Angriff gelten“, sagte Lavrov: „Wir haben ernste Zweifel daran, dass dies ein unbeabsichtigter Zwischenfall war und glauben eher an eine geplante Provokation“ der Türkei.
Aber diese Worte klingen harmlos, verglichen mit dem, was Lavrov seinem türkischen Amtskollegen Mevlut Cavusoglu während eines Telefongesprächs zu sagen hatte.
(Eine Reise Lavrovs in die Türkei wurde nach dem Abschuss abgesagt).
Wie der „Sputnik“ es laut einer Pressemitteilung des russischen Außenministeriums beschrieb, hob Lavrov hervor, dass „der Abschuss eines russischen Kampfjets während eines Antiterroreinsatzes, zudem einen, der den türkischen Luftraum kaum verletzte, bedeute, dass sich die türkische Regierung eigentlich mit ISIS verbündet hat.“
In diesem Kontext fügte Lavrov hinzu, dass „die türkischen Handlungen vorsätzlich geplant und spezifisch zielführend erscheinen“.
Als noch wichtiger beschreibt Lavrov die Rolle, die die Türkei bei der Unterstützung der ISIS durch den Erdölhandel spielt.
Hier die russische Stellungnahme:
„Der russische Minister erinnerte seinen Amtskollegen an die Beteiligung der Türkei an dem illegalen Erdölhandel mit ISIS, der in der Gegend abgewickelt wird, in der das russische Flugzeug abgeschossen wurde, zudem an die terroristische Infrastruktur, Waffen- und Munitionsdepots und Kontrollzentren, die ebenfalls in dieser Gegend liegen.“
Andere bestätigten Lavrovs Haltung, so der französische General a.D. Dominique Trinquand, der sagte: „Entweder bekämpft die Türkei ISIS gar nicht, oder nur ein ganz kleines bisschen und schreitet beim Schmuggel an ihren Grenzen – seien es nun Öl, Phosphat, Baumwolle oder Menschen – nicht ein.
Der Grund, dass wir diese Fragen faszinierend finden: In der Woche nach den Terrorangriffen in Frankreich und vor dem Abschuss des russischen Jets schrieben wir über „die wichtigsten Fragen zu ISIS, die niemand stellt.“ [Lesen Sie dazu auch von den Netzfrauen: ISIS – Wie konnte sich eine solche Terror-Gruppe unbemerkt trotz der Geheimdienste bilden? Die Geister die ich rief?] (Anmerkung der Redaktion: Die Frage, die wie uns alle stellen, wie kann es sein, dass die IS immer noch Öl verkaufen können und wer kauft die Unmengen – Die IS verscherbelt die Rohstoffe zu einem wahnsinnigen günstigen Preis – auch andere Rohstoffe, die im Besitz der IS sind – werden weit unter Preis verkauft.)
In unserem Artikel fragten wir, wer derjenige ist, der jedes bekannte Gesetz zur Gründung terroristischer Gruppen bricht, indem er ISIS Rohöl abkauft. Und das sicher mit dem stillschweigenden Einverständnis einiger Regierungen der „westlichen Allianz“ und warum diese Regierungen dem besagten Mittelsmann erlauben, ISIS solange zu unterstützen, wie er es tat?“
Genau eine Woche später – unter dramatischeren Vorzeichen – stellt plötzlich jeder diese Frage.
Während wir geduldig graben (recherchieren), um die Mittelsmänner in diesem On- und Offshore-Rohstoffhandel zu finden, die das ISIS-Öl an europäischen und internationalen Märkten für hunderte von Millionen Dollar verkaufen – taucht immer wieder ein Name auf, der scheinbar Hauptagitator im Handel mit dem ISIS-Öl ist:
Der Name des Sohns des türkischen Präsidenten Reep Erdogan: Bilal Erdogan.
Ein kurzer Einblick in seinen Lebenslauf:
Necmettin Bilal Erdogan, bekannt als Bilal Erdogan (geboren am 23.4.1980) ist das dritte Kind von Reep Tayyip Erdogan, dem Präsidenten der Türkei.
Nach Abschluss der Karate Imam Haiti High School 1999 ging Bilal Erdogan als Student vor dem Vordiplom in die USA. Er schloss seinen Master an der John F. Kennedy School of Government der Harvard University 2004 ab. Nach dem Abschluss arbeitete er eine Zeitlang als Praktikant für die World Bank. 2006 kehrte er in die Türkei zurück und begann sein Geschäftsleben. Bilal Erdogan ist einer der 3 Anteilseigner der „BMZ Group Denizcilik“, einem Seeverkehrsunter-nehmen.
Hier ein in jüngster Zeit aufgenommenes Foto von Bilal in einem türkischen Artikel aus 2014, der nachfragte, „warum seine Schiffe nun in Syrien seien.“
In den nächsten Tagen will die Webseite zerohedge eine vollständige Liste der vielfältigen Geschäftsunternehmungen von Bilal bringen, beginnend mit seiner BMZ Group, deren Name am häufigsten mit dem Schmuggel von Irak und ISIS durch die westliche Versorgungskette in Verbindung steht. Original Meet The Man Who Funds ISIS: Bilal Erdogan, The Son Of Turkey’s President
Inzwischen ist auch bewiesen, dass die Türkei nicht nur Öl vom Islamischen Staat kauft, sondern durch den Erdogan-Clan auch Waffen an IS / ISIS verkauft. Hier ist das Video mit dem Beweis, in dem ein IS-Kämpfer schonungslos auspackt!
Zusätzliche Beweise Bericht des russischen Geheimdienstes über die aktuelle türkische Hilfe für Daesh / ISIS Voltaire Netzwerk | Moskau (Russland) | 19. Februar 2016 https://www.voltairenet.org/article190340.html
Zweiter Bericht des russischen Geheimdienstes über die aktuelle türkische Unterstützung für Daesh / ISIS Voltaire Netzwerk | Moskau (Russland) | 14. April 2016 https://www.voltairenet.org/article191261.html
Anmerkung der Redaktion Netzfrauen: Wir vervollständigen die Informationen zur BMZ Group:
Nun folgen die Recherchen der Netzfrauen:
Immerhin ist der „Islamische Staat“ auf offene Grenzen für seine Erdölexporte angewiesen, und Erdogans Sohn soll da mitverdienen. Es ist auch kein Zufall, dass der neue Energieminister der Türkei ein Schwiegersohn von Erdogan ist. Auch heimliche Waffenlieferungen an Islamisten in Syrien dürften schwer fallen, wenn die Grenze von Einheiten der syrisch-kurdischen PYD kontrolliert wird. Zwei türkische Journalisten wurden unlängst verhaftet, weil sie über diese Lieferungen recherchieren wollten.
Erdogan FAMILY will Onassis überholen
Schiffe der BMZ GROUP Shipping Company (OIL Schiffsfracht) geleast für Millionen Dollar von der Palmali Gruppe. Palmali lässt die Tankerflotte bauen – und verleast sie später an BMZ Group.
Besitzer der Reederei ist Mubariz Gurbanoglu, laut Forbes #1415 Milliardäre (2015) #18 in Turkey
Mubariz Gurbanoglu ist Gründer und Inhaber der Palmali Unternehmensgruppe, mit Investitionen in Milchprodukten, Medien, Resorts, Flugzeuge und Palmali Reederei – sein größter Geschäftsbereich ist seine Flotte von mehr als 200 Öltankern. Er begann seine Karriere nach dem er als Offizier diente und zwar im sowjetischen Geheimdienst (er besteht darauf, dass er nicht dem KGB angehörte), seine ersten Schiffe bekam er für ein Fünftel ihres Wertes während der Privatisierung.
Jetzt verfügt sein Unternehmen über Ölverkehrsverträge mit dem russischen Öl-Riesen Lukoil und mit Socar, Aserbaidschans staatlicher Ölgesellschaft. Er bietet auch Dienstleistungen für Lukoil für Öl-Exploration und Lagerung im Kaspischen Meer an. 2013 kaufte er die Werft TVK mit Hüsnü Özyeğin in einer 50/50 Partnerschaft.
Hüsnü Özyeğin ist einer der reichsten Türken. Nach seinem Abschluss 1963 studierte er Bauingenieurwesen an der Oregon State University in Corvallis (Oregon). Nach seinem BS-Abschluss absolvierte er das MBA-Programm der Harvard Business School. Er ist der Eigentümer der FIBA Holding, die im April 2006 46 Prozent seiner Anteile am türkischen Zweig der Finanzbank im Wert von 2,774 Milliarden US-Dollar an die National Bank of Greece (NBG) verkaufte.
Mit Ferit Sahenk hat Gurbanoglu den Yachthafen Yalikavak. in der ägäischen Hafenstadt Bodrum übernommen. Er ist aserbaidschanischer Abstammung und änderte seinen Nachnamen in Gurbanoglu als er türkischer Staatsbürger wurde. Mit Ferrit Sahenk und mit einer Gruppe von Partnern investieren sie in Tourismus und Häfen auf der ganzen Welt.
Ferit Sahenk besuchte The American School In Switzerland (TASIS) in der Schweiz und studierte am Boston College, Vereinigte Staaten. Nach seinem Studienende im Jahre 1989 kehrte er in die Türkei zurück und arbeitete zunächst in der Garanti Bank, die zur Doğuş Holding gehört. Nach dem Tod seines Vaters übernahm er die Leitung der Doğuş Holding. In den Anfangsjahren war das Unternehmen vorrangig im Bausektor mit dem Bau von Straßen, Krankenhäusern und Häfen in der Türkei beschäftigt. Später weitete das Unternehmen seine Tätigkeiten in andere Branchen wie Finanzen, Tourismus und Immobilien aus.
Zu der Flotte der BMZ GROUP Shipping Company gehören:
M / T Majid Aslanov – Malta Flagge / IMO: 9711248 – 2014
M / T Begum Aslanova – Malta Flagge / IMO: 9718923 – 2015
M / T POET Qabil – Malta Flagge / IMO: 9729582 – 2015
M / T ARMADA FAIR – Malta Flagge / IMO: 9729594 – 2015
M / T ARMADA BREEZE – Malta Flagge / IMO: 9745720 – 2015
M/T SHOVKET ALEKPEROVA – Malta Flagge /IMO- 9633549 – 2014
Nr. 6 wurde nach der aserbaidschanischen Sängerin Shovket Alekperova auf Initiative von Mubariz Mansimov, Kopf der Palmali Group, benannt, ist der siebte Palmali Armada Tanker und bezieht sich auf dqs RST22M Project.
Die BMZ-Gruppe ist ein Unternehmen vom Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan – Bilal – zusammen mit anderen Familienmitgliedern. Sie haben haben zwei neue Tanker in ihre Flotte von bereits fünf Tankern aufgenommen, darüber berichtet auch worldmaritimenews.com am 15. September 2015.
Die beiden Schiffe Armada Fair und Türkter 82 werden in einem Gesamtwert von USD 36 Millionen von der in Istanbul beheimaten Palmali in einem 10-Jahres-Vertrag gechartert. Eine Flotte soll von russischen Binnenhäfen schweres Heizöl, Dieselkraftstoff und andere Erdölprodukte und pflanzliche Öle transportieren. Im Seeverkehr – das Kaspische-, Schwarz-, Mittelmeer sowie Ost- und Nordsee, einschließlich Winterreisen in Europa und in der Irischen See – werden befahren.
Die BMZ-Gruppe kaufte einen dritten Tanker – Shovket Alekperova auch für USD 18 Millionen. Die Gruppe plant bis zu zehn gebrauchte Tanker in ihrer Flotte mit einem Gesamtwert von USD 180 Millionen zu betreiben.
Palmali Gruppe übernimmt Lieferung von Armada Breeze, dem zwölften Tanker von Projekt RST22M
Palmali ist eine Reederei im Mittelmeer, Kaspischem und Schwarzem Meer.
Am 6. November 2015 nahm die Palmali Gruppe die Lieferung von 7100 DWT Tanker Armada Breeze in Betrieb. Es handelt sich um den zwölften Wolga-Don-Max-Tanker aus dem ProjektRST22M, gab das Marine Engineering Bureau bekannt. Zwei weitere Tanker der Serie wurden im August-September vom Stapel gelassen und im November 2015 in Betrieb genommen. Insgesamt soll es sich um sechsundzwanzig Tanker der Armada der ersten Serie und der New Armada der zweiten und dritten Serie handeln. Sie werden danach in Russland geplant und gebaut .
1. M / T Majid Aslanov – Malta Flagge / IMO: 9711248 – 2014
Auf dem folgenden Screenshot sehen Sie den Tanker #1 mit der IMO: 9711248 – 2014
Letzter Bericht: Dec 01, 2015 12:47 UTC Schiffstyp: Chemical/Oil Products Tanker
Malta Zielhafen: RAVENNA ETA: Dec 04, 08:00 Ravenna ist in Italien!
Laut Vesselfinder: letzte 5 Zielhäfen von AIS gemeldet
Datum / UhrzeitHafen / Land
Nov 26, 2015, 13:04 UTC NIKOLAEV, UKRAINE
Wir bleiben bei #1 – um zu belegen, dass MECID ASLANOV wirklich Erdogans Sohn Bilal gehört, denn das Unternehmen – welches als Schiffsbesitzer eingetragen ist – lautet Palmali Shipping Services Istanbul.
Diese Gesellschaft hat mehrfach gegen EU-Krim-Sanktionen verstoßen und Öl nach Russland geschifft. Dazu eine Nachricht von hellenicshippingnews.com – hier erfährt man immer aktuelle Nachrichten die Schifffahrt betreffend. Die Nachricht ist vom 24.07.2014
Die BMZ Group, ein Unternehmen von Bilal Erdoğan, dem Sohn von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan, hat für $ 35 Millionen einen Öltanker gekauft, dieses bestätigen türkische Nachrichtenquellen. Verschiedene Quellen berichten, dass die BMZ-Gruppe den Öltanker Mecid Aslanov – von Palmali Denizcilik – am 24. Juni kaufte. Palmali Group Of Companies ist die Reederei, die wir als Schiffseigner ausgemacht haben.
Der Tanker war eines von 10 Schiffen, die laut Bericht kurz vorher von der türkischen Werft im istanbuler Stadtteil Tuzla durch Palmali Denizcilik geliefert wurde. In dem Bericht wird auch dokumentiert, dass Erdoğans Schiff G. İnebolu auch weiterhin Waren aus Russland zu einem syrischen Hafen transportierte, trotz des Zerwürfnises seines Vaters mit dem syrischen Präsidenten Bashar al-Assad.
Das Schiff G. Inebolu – Baujahr 1983 wurde abgewrackt: Laut Vesselfinder ist der letzte Stand SEP 03, 2014 08:26- Zielort Alang, das ist eine Küstenstadt im indischen Bundesstaat Gujarat – und Abwrackhafen! Ankunft: Sep 25, 00:40
Date / TimePort / Country
Sep 06, 2014, 01:00 UTC PORT SAID, EGYPT
Ein weiteres Schiff, über welches wir berichten müssen, ist Safran 1. Dieses soll laut dem Bericht trotz der Auseinandersetzung von Präsident Erdogan mit Israel wegen der Bombardierung auf Gaza, im israelischen Hafen Ashdod geankert haben. Das Handelsvolumen mit Israel ist, seit Erdogan 2002 an die Macht kam, bis 2013 auf das vierfache angestiegen.
Hier bei dem Schiff Safran 1 taucht auch Erdogans ältester Sohn auf. Er ist Besitzer von Safran 1 – das nun allerdings umbenannt wurde.
Bekannt wurde Ahmet, als ein paar Tage vor der Kommunalwahl 2014 auf Youtube ein kompromittierendes Video auftauchte. Im Mittelpunkt: Ministerpräsident Erdogans Sohn Ahmet Burak und der sogenannte Sex-Tape-Skandal. Es soll sich dabei um Gespräche zwischen Ahmet Burak Erdoğan mit seiner ausländischen Geliebten handeln. Schon da wurde über Ahmet und seinen Schwiegervater Osman Ketenci berichtet, die zusammen Geschäfte machen. Es wurde darüber spekuliert, ob Ahmet durch Korruption und Vorteilsnahme zu seinem Reichtum kam. Es wurde von einer Reederei mit sechs Schiffen berichtet.
Wir sind nun der Rederei MANTA SHIPPING TRANSPORT & TRADE – ISTANBUL, TURKEY auf die Schliche gekommen. Denn als wir nach dem Schiff Safran 1 IMO number 9041124 recherchierten, stellten wir fest:
Datum / UhrzeitHafen / Land
Nov 30, 2015, 17:03 UTC
YUZHNYY, UKRAINE
Nov 22, 2015, 21:04 UTC
ASHDOD, ISRAEL
Nov 08, 2015, 19:01 UTC
HAIFA, ISRAEL
Oct 30, 2015, 02:04 UTC
CONSTANTA, ROMANIA
Oct 28, 2015, 02:04 UTC
CONSTANTA, ROMANIA
Auch Erdogans älterster Sohn ist in der Schiffsbranche tätig. Er besitzt das Schiff Safran 1, welches nun Umit G heißt. Auch hat er einen Massengutfrachter namens SAKARYA – Baujahr 2002 in Japan. Reiseziel: 20. November 2015 Oran- Algerien. Gekauft hat der älteste Sohn von Erdogan diesen Frachter 2012 für 10 Millionen 500 Tausend US-Dollar.
Nach Sözcü transportierte Ahmet Burak Erdoğan mit seinen Schiffen auch amerikanische Waren nach Ägypten, obwohl die Beziehungen zwischen der Türkei und Ägypten sich verschlechterten.
Nun wieder zum Schiff G. Inebolu, das in Indien abgewrackt wurde. Wie wir erwähnten, gehörte dieses Schiff der BMZ Group, ein Unternehmen von Bilal Erdoğan, aber es scheint auch Manta Versand Transport & Trade – Istanbul, Türkei, die Firma von Ahmet Burak Erdoğan beteiligt zu sein. Denn laut https://maritime-connector.com/ gehört Manta Versand Transport & Trade – Istanbul das Schiff.
M / T Begum Aslanova – Malta Flagge / IMO: 9718923 – 2015 der Tanker liegt nun in Mykolaiv – Ukraine vor Anker.
Last 5 port calls as detected by AIS
Date / TimePort / Country
Nov 20, 2015, 22:04 UTC
NIKOLAEV, UKRAINE
Nov 06, 2015, 12:00 UTC
PERAMA, GREECE
Nov 06, 2015, 07:22 UTC
ELEFSIS, GREECE
Nov 01, 2015, 20:05 UTC
PIRAEUS, GREECE
Nov 01, 2015, 16:04 UTC
PIRAEUS, GREECE
#3 Der Name des Schiffs POET QABIL, registriert unter der IMO-Nummer 9729582 und MMSI 256673000 ist chemical/oil products tanker. Es fährt unter der Flagge von Malta und wurde 2015 gebaut. Zielhafen – ROTTERDAM ETA:Nov 29, 23:00
Datum / Uhrzeit / Hafen / Land
Dec 01, 2015, 16:05 UTC
ROTTERDAM, NETHERLANDS
Nov 11, 2015, 16:00 UTC
ILLICHIVS’K, UKRAINE
Oct 06, 2015, 09:02 UTC
TRIPOLI, LIBYA
Aug 27, 2015, 13:00 UTC
ORAN, ALGERIA
Aug 16, 2015, 01:00 UTC
BILBAO, SPAIN
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogans Bruder Mustafa Erdogan, dem Sohn Necmettin Bilal Erdogan und seinem Onkel Zia Ilgener gehört BMZ Gruppe Maritime Corporation und sie haben M / T SHOVKET Alekperow, Flusstanker, für 18 Millionen Dollar gekauft.
PALMALI kauft die Tankerflotten und vermietet sie danach an die BMZ-Gruppe – eine gute Zusammenarbeit. Quelle
Und irgendwie gehören wieder alle zusammen – wir belassen es bei diesen Recherchen – und gehen nun wieder zu der Übersetzung von dem Bericht
Eine kurze, wenn auch verstörende Momentaufnahme von Vater und Sohn Erdogan, geschrieben von F. William Engdahl, genügen. Jeder sollte sich fragen, ob der Sohn des türkischen Präsidenten (und somit auch sein Vater), der stille Kopf ist, verantwortlich dafür, dass Millionen Barrel syrisches Öl in hunderte von Millionen Dollar für den IS eingetauscht wurden und werden.
Von F. William Engdahl, im Original im New Eastern Outlook gepostet: Er ist ist ein deutsch-amerikanischer Publizist, Wirtschaftsjournalist und Dozent.
Erdogans gefährliche ISIS-Spiele
Mehr und mehr Details kommen ans Licht, die verraten, dass der Islamische Staat im Irak und Syrien, bekannt als ISIS, IS oder Daesh, gefüttert und am Leben erhalten wird durch Recep Tayyip Erdogan, den türkischen Präsidenten und seine Geheimdienste, die MIT eingeschlossen (die türkische CIA).
Das scheint das Resultat von Erdogans Phantasien von einem – wie manche sagen – Neo-ottomanischen Reich zu sein, das sich bis China, Syrien und Irak ausdehnen soll. Diese Idee droht nicht nur die Türkei zu zerreißen, sondern auch den Mittleren Osten, wenn er sie weiterhin verfolgt.
Im Oktober 2014 sagte US Vizepräsident John Biden vor einer Versammlung in Harvard, dass Erdogans Regime die ISIS mit „hunderten von Millionen Dollar und tausenden von Tonnen an Waffen“ unterstütze….“ Später entschuldigte sich Biden aus taktischen Gründen, denn man wollte Erdogans Erlaubnis erhalten, um die türkische Incirlik Air Base für Luftangriffe gegen ISIS in Syrien zu nutzen. Aber die Dimensionen der Unterstützung Erdogans an ISIS, die zwischenzeitlich enthüllt wurden, sind weitaus umfangreicher, als Biden andeutete.
ISIS Kämpfer wurden von den USA, den Israelis und wie jetzt herauskommt, in den letzten drei Jahren auch von türkischen Special Forces in geheimen Basen in der Konya Provinz. nahe der syrischen Grenze ausgebildet. Aber Erdogans Verstrickung mit ISIS geht viel tiefer. Zu der Zeit, als Washington, Saudiarabien und sogar Katar ihre Unterstützung für ISIS scheinbar einstellten, blieb ISIS doch erstaunlich beständig.
Der Grund scheint der Grad an Unterstützung durch Erdogan und seinen neo-ottomanischen, sunnitischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu zu sein.
Das freundliche Familienunternehmen
Die Hauptgeldquelle der ISIS dieser Tage ist der Verkauf von irakischem Öl der Ölfelder in der Mosul-Region, eine Hochburg der ISIS. Erdogans Sohn scheint der Mann zu sein, der den Export von Isis-kontrolliertem Öl möglich macht.
Bilal Erdogan besitzt mehrere Seeverkehrsunternehmen. Er hat mutmaßlich Verträge mit europäischen Betreibergesellschaften unterschrieben, die das vom Irak gestohlene Öl in diverse asiatische Länder liefert. Die türkische Regierung kauft das irakische Öl, das von den beschlagnahmten Ölquellen produziert wird.
Die Seeverkehrsunternehmen von Bilal Erdogan besitzen spezielle Landeplätze in den Häfen von Beirut und Ceyhan, von wo aus das geschmuggelte ISIS-Rohöl von japanischen Öltankern weitertransportiert wird.
Güsel Theken, der Vizepräsident der türkischen republikanischen CHP erklärte kürzlich in einem Interview mit den türkischen Medien, dass „Präsident Erdogan behaupte, dass zufolge der internationalen Transportkonventionen Bilals rechtswidrige Aktivitäten keine Rechtsverletzung darstellten, dass sein Sohn lediglich normale Geschäftsbeziehungen mit registrierten japanischen Firmen unterhalte. Tatsächlich aber kollaboriert Bilal Erdogan mit dem Terrorismus, aber solange sein Vater im Amt sei, sei er vor gerichtlicher Verfolgung durch die Immunität geschützt.“
Tekin fügt hinzu, dass Bilals Seeverkehrsunternehmen die Ölgeschäfte für ISIS abwickle, dass BMZ Ltd. ein „Familienunternehmen sei, an dem Erdogans nahe Verwandtschaft Anteile hält und öffentliche Fonds missbrauchten und rechtswidrige Kredite von türkischen Banken erhalten haben.“
Zu all den illegalen und lukrativen Ölgeschäften mit ISIS unterhält Sümeyye Erdogan, die Tochter Erdogans, scheinbar ein Feldlazarett in der Türkei, just vor der syrischen Grenze. Täglich bringen Lastwagen verwundete IS-Kämpfer zur Behandlung in das Camp, wo sie nach der Behandlung zurück in den blutigen Jihad in Syrien geschickt werden. Das bezeugt eine Krankenschwester, die zur Arbeit in dem Camp abgestellt wurde, nachdem bekannt wurde, dass sie wie Bashar al-Assad ein Mitglied des alevitischen Zweiges des Islam ist, auf dessen Sturz Erdogan regelrecht versessen ist.
Ramadan Bagol ist ein türkischer Bürger, der diesen Monat von der YPG (Kurdish People’s Defence Unit) gefangen genommen wurde, als er aus der Konya-Provinz ISIS beitreten wollte. Er erzählte der YPG, er sei von der „Ismailia Sekte“ zur ISIS geschickt worden.
Die strenge Ismailia-Sekte, so wird berichtet, habe Verbindungen zu Präsident Erdogan. Bagol sagte, dass diese Sekte Mitglieder rekrutiere und logistische Unterstützung für die radikal-islamistischen Organisationen bereit stelle. Auch berichtet er, dass die Sekte in der Nachbarschaft von Konya Jihadis trainiere und diese trainierten Kämpfer dann nach Syrien schicke, um dem IS beizutreten.
Laut dem französischen Analysten für Geopolitik, Thierry Meyssan, organisierte Erdogan die Plünderung Syriens, riss alle Fabriken im Wirtschaftszentrum Aleppo nieder und stahl die Maschinen.
Gleichermaßen organisierte er den Diebstahl von archäologischen Schätzen und errichtete in Antiochia einen internationalen Markt…..mit der Hilfe von General Benoît Puga, dem Stabschef des Elysée-Palastes, der eine Operation der Atlantic Alliance unter „falscher Flagge“ organisierte, mit dem Ziel, einen Kriegsbeginn zu provozieren – das war der Angriff mit Chemiewaffen auf Ghuta bei Damaskus im August 2013.“
Meyssan behauptet, dass Erdogans Syrien-Strategie ursprünglich heimlich in Koordination mit dem früheren französischen Außenminister Alain Juppé und Erdogans damaligem Außenminister Ahmet Davutoglu entwickelt wurde, nachdem Juppé einen zögernden Erdogan für die Idee gewonnen hatte, die Angriffe auf seinen traditionellen Verbündeten Syrien zu unterstützen, und im Gegenzug dafür französische Unterstützung für den EU-Beitritt der Türkei erhielt. Später stieg Frankreich aus dem Deal aus und überließ es Erdogan im Großen und Ganzen allein, das Blutbad in Syrien mit Hilfe des IS fortzusetzen.
General John R. Allen, ein Gegner der Friedensstrategie Obamas im Iran, jetzt diplomatischer Gesandter für die Koalition gegen den Islamischen Staat, überschritt seine autorisierte Rolle bei einem Treffen mit Erdogan und „versprach, eine knapp 150 km breite „no-fly Zone“ über syrischem Territorium entlang der türkischen Grenze einzurichten, angeblich zum Schutz syrischer Bürger, die vor ihrer Regierung fliehen, die aber in Wahrheit den „Juppé-Wright-Plan“ anwendet. Der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu offenbarte die US-Unterstützung für das Projekt auf dem TV-Sender A Haber und startete einen Bombenangriff gegen die PKK,“ fügt Meyssan hinzu.
In einem Krieg gibt es keine Gewinner und Erdogans Krieg gegen Syriens Assad beweist das nachdrücklich. Die Türkei und die Welt haben Besseres verdient. Die berühmte Außenpolitik von Ahmet Davutoglu „Null Probleme mit Nachbarn“ hat sich dank der törichten Ambitionen Erdogans und seiner Bande in „massive Probleme mit allen Nachbarn“ gekehrt.
Wir haben für Sie einen weiteren Beitrag, der auf zerohedge.com aktuell erschien und der sich auch mit der Reederei von Erdogans Sohn Bilal beschäftigt – Vieles haben Sie bereits in unseren obigen Recherchen erfahren.
Sind das die Tanker, mit denen Bilal Erdogan das Öl der ISIS transportiert?
In dem Beitrag geht es um Bilal Erdogan, den Sohn des türkischen Autokraten Recep Tayyip Erdogan.
Obschon Erdogan senior den Präsidenten einer demokratischen Gesellschaft gibt, ist er in Wahrheit ein Despot, der gerade erst vor einigen Wochen noch einen drauf setzte: Vier Monate Anstrengungen, um einen unerwünschten Wahlausgang zunichte zu machen. Der Wählerschaft wurde Angst gemacht, die regierende AKP wurde vorher spezifisch auf die Unterminierung der kurdischen HDP gestalteten Neuwahlen enorm unterstützt. Schließlich hatte die HDP im letzten Wahlgang im Juni einen guten Auftritt.
Das Interesse der Welt richtet seit ungefähr 60 Tagen seine Aufmerksamkeit auf den illegalen Ölhandel der ISIS und somit auch den Fokus auf eine genaue Untersuchung darüber, wie dieses gestohlene Rohöl auf den Markt kommt.
In den letzten sieben Tagen, seit die Türkei die russische Su24 nahe der syrischen Grenze abschoss, hat Russland alles dafür getan, die kollektive Aufmerksamkeit der Welt auf die Verbindung zwischen ISIS und der Türkei zu richten.
Unter denen, die solchen Dingen Aufmerksamkeit schenken, ist es allgemein bekannt, dass Ankara in einer Allianz mit Riad, Doha und Washington steht, deren gemeinsames Interesse ist, die syrische Opposition zu stärken und zu bewaffnen. Was zur Debatte steht, ist der Umfang, in dem diese Allianz ISIS unterstützt und in geringerem Maße auch alNusra.
Putin hat dieser Tage explizit Ankara beschuldigt, bei dem Versuch, die Öl-Transportwege der ISIS zu schützen, russische Bomber abzuschießen, die im November schon hunderte Öltransporter der ISIS zerstört hatten.
Natürlich bestreitet Erdogan diese Vorwürfe, aber wie wir schon veranschaulicht haben, wäre es sehr einfach für türkische Schmuggler, das ISIS- und KRG- Rohöl zu mischen (was so nebenbei auch technisch unzulässig ist) und somit das kurdische Öl effektiv nutzen, um die Mitwirkung der Türkei am IS Ölhandel zu verschleiern.
Einige diskutieren über die Beteiligung von Bilal Erdogans Seetransportgesellschaft, der BMZ Group, die auch eine maltesische Frachtgesellschaft unterhält, am illegalen Handel mit dem ISIS-Öl.
Was der syrische Informationsminister Oman alZoub am Freitag sagte: „Alles Öl wurde an eine Gesellschaft geliefert, die dem Sohn von Recep T. Erdogan gehört. Deshalb wurde die Türkei nervös, als Russland begann, Luftangriffe gegen die IS Infrastruktur auszuführen und schon mehr als 500 Öltransporter zerstört hat. Das ging Erdogan und seiner Gesellschaft gehörig auf die Nerven. Sie importieren schließlich nicht nur Öl, sondern auch Weizen und historische Artefakte.“
Während wir nun beweiskräftige Hinweise zu Bilals Verbindungen zu ISIS haben, wollen wir noch anmerken, dass der türkische Hafen von Ceyhan staatlich geführt ist und der Türkei schon umfangreiche Erfahrungen mit dem Schmuggel von KRG Rohöl bescherte, so scheint es vollkommen angemessen, zu behaupten, dass die 40.000 Barrel ISIS Öl täglich keine besondere Herausforderung darstellen.
Tatsächlich: vorausgesetzt, das kurdische Öl ist, wie das ISIS Öl, technisch undokumentiert, kann die Türkei alles glaubhaft abstreiten (außer, das Öl käme tatsächlich direkt aus Syrien in das Land, wie Putin zu vermuten scheint.)
Wenn Bilal Erdogan wirklich in den illegalen Handel mit gestohlenem Rohöl verwickelt ist, sollte es auf jeden Fall die Mühe wert sein, die Flotte der BMZ Group im Auge zu behalten.
(Lasst uns euch sagen, dass Baghdad euch mitteilen wird, dass kurdisches Öl, das unabhängig von SOMO verkauft wird, genau so illegal ist wie das ISIS Öl)
Hier ist eine Liste der Schiffe, von denen türkische und andere regionale Medien das ein oder andere Mal bestätigt haben, sie gehörten Bilal Erdogan (Anmerkung der Redaktion – wir haben dies noch einmal überprüft und die Fakten besagen, dass diese Bilal gehören, allerdings sind auch sein Bruder Ahmet und andere Familienmitglieder daran beteiligt.)
Mecid Aslanov – Begim Aslanova – Poet Qabil – Armada Breeze- Shovket Alekperova
Sie alle können diese Schiffe kostenlos auf MarineTraffic.com verfolgen.
Aber passen Sie auf, dass Erdogan senior Sie nicht erwischt, wenn Sie die Flotte seines Sohnes überwachen. (Anmerkung der Redaktion – zu spät – wir haben die Routen bereits aufgeführt)
So wie Can Dündar, ChefEditor der Cumhuriyet, und Erden Gül, Chefkorrespondent der Zeitung in Ankara, denn dann könnten Sie wie diese für 100 und für 42 Jahre im türkischen Gefängnis enden. (Anmerkung der Redaktion: Dann dürfen wir nicht mehr in die Türkei). Original: Are These The Tankers Bilal Erdogan Uses To Transport ISIS Oil?
Der Guardian berichtete, dass von Mitte 2013 an die tunesischen Kämpfer für den Schmuggel von Öl aus den östlichen Gebieten Syriens verantwortlich waren. Öl auf dem Schwarzmarkt wurde schnell zum Hauptgeschäft der Isis Vermögen- und ihre Hauptkunden waren türkische Käufer.
Als Ergebnis war der Handel mit dem Öl zwischen den Dschihadisten und derTürkei als Beweis für eine Allianz zwischen den beiden.
Auf dem Foto sehen Sie türkische Tanklaster mit Öl von den ISIS (Anmerkung: In dem Filmbeitrag :Die Wirtschaftsmacht der IS konnten wir den Konvoi der vielen Tanklaster, die nach wie vor die syrisch – türkische Grenze überquerten sehen)
Am 13. September 2014 berichtete Die New York Times über die Bemühungen der Regierung von Obama, die Türkei wegen des Öls unter Druck zu setzen, denn die ISIS verfügen über ein weitreichendes Vertriebsnetz. James Phillips, Senior Fellow an der Heritage Foundation, argumentierte, dass der Vertriebsweg der ISIS mit der Türkei noch nicht vollständig geknackt sei, denn diese profitieren von einem niedrigeren Öl-Preis und es könnten sogar Regierungsbeamte von dem Handel zu profitieren.
Wir Netzfrauen haben Ihnen nun einen langen Beitrag zu Türkei und IS geschrieben – wird der türkische Ministerpräsident Erdogan nun sein Versprechen einlösen und zurücktreten?
Diesen Presseartikel könnnen Sie auch als PDF-Dokument downloaden: Download hier
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***
14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***
17.10.2016 Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***
08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***
Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***
————————————————————————————————————————————- Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument. *** Islamliste downloaden ***
(Fotos, Grafiken & Bildmontagen aus Fotoarchiv RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)
Der Koran ruft auf zu: Krieg, Terror, Mord, Totschlag, Gewalt, Sklaverei, Vergewaltigungen, Unterdrückung, Missachtung aller Menschenrechte und der Weltherrschaft! Der ISLAM ist die größte, schlimmste und grausamste Geißel des 20. Jahrhunderts!
Wann ist die freiheitliche, westliche Welt endlich dazu bereit den Islam zu ächten und zu bekämpfen, anstatt ihn als eine „normale Religion“ zu betrachten. Denn genau das ist der Islam nicht.
Die islamischen Terroranschläge in Brüssel / Belgien am 22.03.2016 und Paris / Frankreich am 13.11.2015 sind nicht die Tat sogenannter, weniger, gewaltbereiter, islamistischer Terroristen, sondern spiegeln das tatsächliche Wesen des Islam wieder.
Denn der Islam ist keine Religion sondern eine „islamische Staatsdiktatur“ mit dem Rechtssystem der Scharia, auf Basis des Koran, der zur Weltherrschaft und zur Tötung aller „Ungläubigen“ aufruft, insbesondere der Christen und der Juden.
Es gibt im Koran über 200 Suren die zum Mord, Folterung, Verstümmelung, Gewalt überwiegend an „Ungläubigen“, besonders Christen und Juden und zur Unterdrückung und Entrechtung von Frauen auffordern. Denn eine Religion die dazu aufruft „alle Ungläubigen zu töten“ handelt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hat damit das Anrecht auf Religionsfreiheit verwirkt. Nicht die friedlichen Muslime, die überwiegend selbst nie den Koran gelesen haben, sind das Problem, sondern der Islam, der mit allen Strömungen als Basis den Koran hat.
Eine Partei, die in Deutschland in ihrem Grundsatzprogramm schreiben würde, dass sie auffordert alle „Andersgläubigen“ zu töten, würde sofort verboten werden. Warum gilt dies nicht für den Islam in Deutschland, der genau das im Koran stehen hat?
Nun, Sie glauben das nicht?
Der Autor hat den Koran und die Bibel gelesen. Das Ergebnis ist, dass im Koran genau das Gegenteil steht von dem was in der Bibel steht. Allah ist auch nicht GOTT. Denn GOTT hat einen Sohn Jesus Christus und hat die Bibel diktiert. Allah ist sein Gegenspieler und hat keinen Sohn, kennt keine Erlösung und hat den Koran diktiert. Hier nur 2 Beispiele:
Koran, Sure 2,191:„Und tötet sie (d.h. die heidnischen Gegner, Andersgläubige), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt.“
Bibel, Neues Testament, Lukas 6,35: „Vielmehr liebt eure Feinde; tut Gutes ….“ Matthäus 5,44: Ich (Jesus Christus) aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen. Liebt eure Feinde, segnet, die euch fluchen, tut wohl denen, die euch hassen, und bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen. Anmerkung: Auch im Alten Testament der Bibel wird nirgends geboten den Feind zu hassen.
Das Wort „Liebe“ (liebt) kommt in der Bibel insgesamt 396-mal vor.
Dagegen gibt es das Wort „Liebe“ nicht ein einziges Mal im Koran. Eine moralische Basis, wie die 10 Gebote aus der Bibel, existieren ebenfalls im Koran nicht.
GOTT, der die Wahrheit ist, und sich nie ändert, würde niemals zu einer Religion sagen: Islam = töte deine Feinde (im Koran) und zum Christentum und den Juden (Bibel) 10 Gebote: „Du sollst nicht töten!“ Auch deswegen ist Allah nicht GOTT!
Das ist die Geschichte des Koran in Kurzfassung:
Der Koran entstand erst ca. im Jahre 630 nach dem Tod von Jesus Christus = unserer Zeitrechnung Jahr NULL. Die Bibel und das Judentum, später mit dem Land Israel, wurden schon ca. 2.500 vor Jesus Christus, mit Noah, erstmals erwähnt. Entsprechende Aufzeichnungen inklusive der Thora der Juden und der Bibel der Christen sind also ca. 3100 Jahre älter als der Islam.
Mohammed als Religionsgründer des Islam wurde am Anfang seiner Laufbahn von seinen arabischen Feinden verfolgt. Deshalb beginnt der Koran in der ersten Hälfte auch friedlich. Nach dem Sieg über alle seine Feinde kam Mohammed über das Ausrauben von Karawanen zu großem Reichtum. Dabei wurden unter den Karawanen und seinen Feinden entsetzliche Bluttaten verübt, genau in dem gleichen Umfang, wie es heute die ISIS in Syrien und im Irak tut. Auch tausende von Juden lies Mohammed einfach brutal hinrichten. Deshalb ist der Koran in der zweiten Hälfte sehr kriegerisch und ruft zur Tötung aller „Ungläubigen“ auf, mit dem Ziel die Weltherrschaft zu erlangen.
Auch war Mohammed zu seiner Zeit nie in Israel oder Jerusalem gewesen.
Er war zu Lebzeiten immer mindestens 800 km von Jerusalem entfernt. Ein Anspruch des Islam auf Jerusalem oder Israel besteht deshalb nicht. Deswegen wurde nachträglich in den Koran die Legende eingefügt, Mohammed sei von Mekka nach Jerusalem entrückt worden und vom Felsen auf dem Tempelberg in den Himmel aufgestiegen. Dabei ist von einer schlechten Kopie der Himmelfahrt Christi auszugehen, die 630 Jahre vorher stattgefunden hat. Es ist anzunehmen, dass Mohammed diesen biblischen Bericht mindestens vom Hörensagen kannte. Israel war damals fast nur Wüste und ziemlich menschenleer. Ab 1299 gehörte Israel zum osmanisches Reich und die Römer hatten 60 Jahre nach Jesus Tod, also im Jahr 60 alle Juden aus Israel in das Römische Reich deportiert und hatten Jerusalem geschleift und dem Boden gleich gemacht. Deshalb fängt der Koran damit an, dass GOTT sein Volk der Juden verlassen hätte und sich jetzt ausschließlich den Arabern mit dem „Neuen Glauben“ des Islam zugewandt hätte. Damit geht der Koran gleichzeitig davon aus, dass es kein Israel, keine Juden mehr ins Israel geben würde und schon gar keine Hauptstadt Jerusalem der Juden. Da dies heute Realität ist, beginnt der Koran schon mit einer Lüge. Deshalb auch die Feindschaft des Islam und der Moslems gegenüber Juden.
Damit der Koran recht behält, müssen jetzt alle Juden getötet und ins Meer getrieben werden und der Islam muss Jerusalem in Besitzt nehmen. Deswegen wird es so lange wie es den Islam und den Koran gibt, keinen Frieden mit Israel und im Nahen Osten geben.
Mohammed selbst hat den Koran nicht geschrieben. Er hat sich auf der Höhe seiner Macht in eine Höhle zurückgezogen, aus der er nach ca. 10 bis 30 Tagen erschien mit dem Hinweis, dass Allah ihm begegnet sei und ihm, als seinen Propheten, durch den Erzengel Gabriel, die erste Offenbarung für den Koran gegeben hätte. Danach soll Mohammed immer wieder neue Offenbarungen für den Koran von Allah erhalten haben. Die Verbreitung des Koran und des Islam geschah mit Gewalt. Wer den neuen Glauben nicht annehmen wollte, wurde einfach geköpft. Es ist verständlich, dass den Menschen ihr Leben lieber war. Auch deshalb verbreitet der Islam heute überall Krieg und Gewalt. Fast alle derzeitigen, kriegerischen Konflikte, sind weltweit durch den Islam entstanden. Der Koran in seiner heutigen Form wurde erst zwei Generationen nach Mohammed von einem Oberkalifen in der heutigen Form verfasst und als allgemein gültig erklärt.
Eines der Hauptprobleme im Koran ist, dass gemäß der weltweit gültigen Koranlehre, nachfolgende Suren die vorhergehenden Suren ersetzen.
Deshalb gelten alle friedlichen Suren aus der ersten Hälfte des Koran nicht mehr, sondern nur noch die kriegerischen Suren aus der zweiten Hälfte des Koran mit Mord, Totschlag, Krieg usw. mit dem Ziel die Weltherrschaft zu erlangen. Dabei ist jedes Mittel recht und wird vom Koran legitimiert wie Lüge, Unwahrheit, Täuschung, Unterwanderung etc.. In jeder Talkshow in Europa zitieren islamische Gelehrte immer nur friedliche Suren aus der ersten Hälfte des Koran, um der westlichen Welt einen „friedlichen Islam“ vorzugaukeln. Das geht allein schon aus dem Wort „Islam“ hervor:
Denn Islam heißt nicht Frieden, sondern Unterwerfung!
In Talkshows beteuern Imame oder Sprecher muslimischer Vereinigungen: „Islam bedeutet Frieden“. Aber sie sagen nicht dazu, dass dieses Verständnis von Frieden erst dann einkehren kann, wenn die ganze Welt dem Islam unterworfen ist. Denn in Wahrheit heißt Islam “Unterwerfung“.
Und genau diesen Islam, mit diesem Koran, gestattet wir an unseren Schulen zu unterrichten. Gerade wird in Baden-Württemberg diskutiert und voraussichtlich auch entschieden, dass der Islam flächendeckend als Religionsunterricht in den Schulen eingeführt wird. Damit geben wir einer Lehre Raum, die nichts anderes im Sinn hat, als das Christentum zu zerstören und alle Christen zu töten. Wir sind so dumm und bereiten unserem eigenen Untergang freiwillig und ohne Not, den Weg. Dagegen sollten wir flächendeckend protestieren und das nicht einfach tatenlos hin nehmen.
Im Gegensatz zum Koran beziehen sich alle kriegerischen Stellen im Alten Testament der Bibel ausschließlich auf den Kampf um Israel und die Verteidigung von Israel durch die Juden.
Ab dem Tag, als GOTT seinem Volk der Juden das Land Israel als Eigentum gegeben hat, musste das Volk der Juden um das Land kämpfen. Es ging also nur immer um das eigene Land Israel. Der Islam aber greift die ganze Welt an und bedroht jedes Land dieser Erde mit Terror. Es gibt kaum ein Land auf dieser Erde ohne islamische Terroranschläge, weil der Koran aufruft zur Weltherrschaft im politischen, religiösen und wirtschaftlichem Bereich. Während Jesus Christus in der Bibel sagt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ (Bibel, Neues Testament, Johannes 18,36) Die Annahme des christlichen Glaubens und der Glaube an das Reich GOTTES ist eine persönliche Angelegenheit die jeder Mensch frei treffen kann oder auch nicht. Der Islam aber wird mit Waffengewalt und Krieg verbreitet. Das war schon zu Mohammeds Zeiten so und ist heute genau wieder so. Im Übrigen waren die Kreuzritterzüge im Mittelalter nicht christlich, stehen nicht in der Bibel, und wurden lediglich vom katholischen Papst, der damals als weltliches Oberhaupt wie weltliche Kaiser und Könige regiert hat, befohlen. Nur die katholische Kirche war daran der Auslöser, aber nicht die Christen nach der Bibel.
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Was ist zu tun?
Die freie, westliche Welt muss sich einig sein islamischen Terror weltweit gemeinsam zu bekämpfen, egal wo er statt findet. In Europa, im Nahen Osten, in Afrika oder Asien. Das gilt für den IS, Boko Haram in Afrika, Taliban in Afghanistan, Hamas der PLO und im Gazastreifen und für alle anderen islamischen Terroreinheiten: siehe Liste aller islamischen und sonstiger Terroreinheiten weltweit. Weil IS / ISIS der islamische Staat genau das in Syrien und im Irak tut, was auch Mohammed, der Islamgründer, getan hat. Der IS tötet wahlweise, insbesondere Christen und Andersgläubige auf bestialische Art und Weise. Alle nichtmuslimischen Frauen gelten als Freiwild, sind völlig schutzlos und Vergewaltigungen und der Sklaverei ausgesetzt. Der IS unterhält Freudenhäuser in denen diese Frauen von IS-Kämpfern jederzeit immer und immer wieder missbraucht werden. Zum Schluss werden Sie umgebracht oder als Sklavinnen und Sexsklavinnen in andere moslemische Länder verkauft, z.B. auch nach Saudi-Arabien. Gleichzeit wird der islamische Terror in die ganze Welt exportiert. Das können wir nicht mehr zulassen. Dazu komm noch, dass der IS von der Türkei durch Ölankäufe, Waffen, etc. und von Präsident Erdogan persönlich unterstützt wird. Peinlich ist dann, wenn die EU genau mit diesem Präsidenten über die Flüchtlingsfrage verhandelt.
Es müssen endlich Bodentruppen und Eliteeinheiten der USA, NATO und EU dort einmarschieren und dem Spuk eine Ende bereiten. Das ist auch die einzige Möglichkeit die Flüchtlingsströme zu drosseln.
Das Manifest und die Botschaft von GOTT – Die Bergpredigt von Jesus Christus
An alle Kriegstreiber, Kriegsverbrecher, Mörder, Massenmörder, Terroristen, islamische Terroristen, Machtsüchtige, Gottesverleugner, Umweltsünder, Zerstörer der Natur, Tierquäler und alle bösen und herzlosen Menschen auf dieser Erde. Das ist das Manifest und die Botschaft von GOTT an Euch:
„Ihr werdet es nicht schaffen meine Schöpfung, die Erde mit Ihrer gesamten Natur zu vernichten. Ihr werdet es nicht schaffen mein Ebenbild – die Menschen – vollständig zu zerstören und zu töten. Ihr werdet es nicht schaffen meinen Augapfel – mein Land Israel und mein Volk der Juden – vollständig zu töten. Ihr werdet es nicht schaffen, den Glauben an mich auf dieser Erde auszulöschen. Mein Sohn Jesus Christus wird vorher kommen und euch die Macht nehmen und mit meiner Vollmacht über die ganze Erde herrschen. Ich, GOTT, setze dagegen das Manifest der Liebe und die Botschaft meines Sohnes Jesus Christus = „Die Bergpredigt!“