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Erdogan & Türkei rekrutieren tausende von Ex-IS-Kämpfer für Ihren schmutzigen Krieg und Völkermord gegen die Kurden

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Die Türkei wird beschuldigt, zu Tausenden Ex-IS-Kämpfer zu rekrutieren, um Kurden in Syrien anzugreifen!

Exklusiv: Ein ehemaliger Kämpfer der IS sagt gegenüber The Independent, dass die Türkei den Namen der inzwischen nicht mehr existierenden, von den Westmächten unterstützten Freien Syrischen Armee benutzt, um ihre Verwendung von Jihad-Söldnern zu verbergen! Die Türkei rekrutiert und schult IS-Kämpfer, um ihre Invasion in die kurdische Enklave Afrin in Nordsyrien zu führen, so eine Quelle aus der ehemaligen IS.

„Die meisten von denen, die in Afrin (Verwaltungssitz der Kurden) gegen die YPG (kurdische Armee) kämpfen, sind IS, obwohl die Türkei sie trainiert hat, ihre Angriffstaktiken zu ändern“, sagte Faraj, ein ehemaliger IS-Kämpfer aus dem Nordosten Syriens, der in engem Kontakt mit der Jihadi-Bewegung steht.

In einem Telefoninterview mit The Independent fügte er hinzu: „Die Türkei hat zu Beginn ihrer Operation versucht, die Leute zu täuschen, indem sie sagte, dass sie den IS bekämpft, aber tatsächlich trainieren sie IS-Mitglieder und schicken sie nach Afrin.“

Geschätzte 6.000 türkische Soldaten und 10.000 Soldaten der Freien Syrischen Armee (FSA) drangen am 20. Januar nach Syrien ein und versprachen, die YPG (kurdische Armee) aus Afrin zu vertreiben.

Der Angriff wurde von der FSA angeführt, einer Gruppe von nicht-jihadistischen syrischen Rebellen, die einst vom Westen unterstützt wurden. Die meisten ihrer Kämpfer, die an der „Operation Ölzweig“ der Türkei teilnahmen, waren bis vor kurzem Mitglieder von IS.

Einige der FSA-Truppen, die nach Afrin vorrücken, sind überraschend offen gegenüber Al-Qaida und ihren Ablegern. Ein online veröffentlichtes Video zeigt drei uniformierte Jihadis, die ein Loblied auf ihre vergangenen Schlachten singen und „wie wir in Grosny (Tschetschenien) und Dagestan (Nordkaukasus) standhaft waren. Und wir nahmen Tora Bora (das ehemalige Hauptquartier von Osama bin Laden). Und jetzt kämpfen wir in Afrin gegen die Kurden.“

Der IS erlitt letztes Jahr schwere Niederlagen und verlor Mosul im Irak nach einer Belagerung von neun Monaten und Raqqa in Syrien nach einer viermonatigen Belagerung. Das Kalifat, das 2014 von seinem Anführer Abu Baqr al-Baghdadi ausgerufen wurde, wurde zerstört, und die meisten seiner erfahrenen Kommandanten und Kämpfer wurden getötet oder zerstreut.

Aber es gibt Anzeichen dafür, dass der IS in den letzten zwei Monaten versucht hat, sich in Syrien und im Irak wiederzubeleben, lokale Gegner zu ermorden und Guerillaangriffe auf abgelegene und schlecht verteidigte Orte zu starten.

IS-Kämpfer schließen sich der Invasionstruppe der FSA und der türkischen Armee an, weil sie von den türkischen Behörden unter Druck gesetzt werden.
Aus der Perspektive der Türkei bedeutet die Rekrutierung ehemaliger IS-Kämpfer, dass sie auf einen großen Pool von professionellen und erfahrenen Soldaten zurückgreifen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie keine Türken sind. Wenn sie schwere Verluste erleiden, wird das der türkischen Regierung keinen Schaden zufügen.

Der IS und die Türkei versuchen, sich gegenseitig für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Faraj, 32, ein Araber aus der gemischten kurdisch-arabischen Provinz Hasakah im Nordosten Syriens, sagt, dass er die YPG (kurdische Armee) nicht mag, aber er ist misstrauisch gegenüber der Türkei und glaubt, dass diese versucht, den IS zu manipulieren. „Die Türkei behandelt IS wie Toilettenpapier“, sagt er. „Nach dem Gebrauch werden sie weggeworfen.“

Der Türkei ist es offensichtlich bewusst, dass die Verwendung von IS-Kämpfern als Speerspitze für den Angriff auf Afrin, selbst wenn sie als FSA bezeichnet werden, wahrscheinlich internationale Kritik hervorrufen wird.

Faraj sagt, dass türkische Kommandanten den IS davon abgehalten haben, ihre traditionelle Taktik des extensiven Einsatzes von Selbstmordattentätern und Autobomben bei Afrin anzuwenden, weil dies die Zusammenarbeit zwischen IS und der Türkei offen legen würde.

Er sagt, dass die FSA-Männer „professionell sind, Autobombenanschläge zu planen, da sie Erfahrung mit dem IS in Raqqa und Mosul haben“.

Aber er zitiert türkische Offiziere, die einer FSA-Gruppe in Ausbildung sagten, dass wir Selbstmordattentate durch IS-Kämpfer durchführen lassen und es der YPG (kurdischen Armee) und der PKK (Kurdische Arbeiterpartei) anlasten, so dass die Welt überzeugt sein wird, dass diese die Terroristen sind.

Seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011 hat die Türkei ein ambivalentes Verhältnis zu Jihad-Gruppen. Anfangs erlaubte sie ausländischen Dschihad-Kämpfern und Militärlieferanten, nach Syrien zu gelangen, obwohl diese Toleranz nach dem Fall Mosuls im Juni 2014 nachließ.

Dennoch machte Ankara durch seine Aktionen während der Belagerung der kurdischen Stadt Kobani deutlich, dass es der Türkei lieber gewesen wäre, wenn der IS den Sieg errungen hätte. Stattdessen siegte die YPG (kurdische Armee).

Als die YPG mit Unterstützung der US-Luftwaffe nach Kobani vorrückte, hatte die Türkei die Priorität, die Schaffung eines de facto kurdischen Staates in Syrien unter militärischem Schutz der USA zu verhindern. Die USA befinden sich in einer besonders schwierigen Lage. Es war die YPG, die die Bodentruppen zur Verfügung stellte, die, unterstützt von US-Luftangriffen, den IS in vielen Schlachten besiegt hat. Ohne sie hätte es keinen Sieg über IS gegeben, wie Präsident Trump in seiner Rede zur Lage der Nation behauptet hat. Aber die YPG steht jetzt einigen der IS-Kämpfer in Afrika gegenüber, mit denen sie in den letzten vier Jahren gekämpft hat. Es wird nicht gut aussehen, wenn die USA ihre bewährten kurdischen Verbündeten aufgeben, weil sie keine Konfrontation mit der Türkei wollen.

Eine solche Konfrontation mit den USA ist jederzeit möglich. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan drohte am Wochenende, die türkische Invasion auf die arabische Stadt Manbij auszuweiten, die nach langer Belagerung 2016 von der YPG aus gegen den IS eingenommen wurde. Er sagte, die Amerikaner „sagen uns: Komm nicht nach Manbij.“ Wir werden nach Manbij kommen, um diese Gebiete ihren rechtmäßigen Besitzern zu übergeben.“ Das bedeutet dort die Kurden zu vernichten.

Die Kämpfe zwischen Türken und Kurden und die wachsende Konfrontation zwischen den USA und der Türkei liegen im Interesse des IS. Der IS hat nicht die Kraft, sich von seinen vernichtenden Niederlagen im letzten Jahr zu erholen, aber die Gegner, mit denen der IS damals konfrontiert war, kämpfen nun andere Schlachten.

Die letzten Reste des IS-Widerstand zu eliminieren ist nicht mehr ihre erste Priorität der Kurden. Sie müssen sich jetzt gegen die Türkei wehren. Die YPG hat Einheiten, die dem IS im äußersten Osten Syriens gegenüberstanden, in den Westen verlegt, wo sie die Türken abwehren sollen.

Die Türkei ist fast drei Wochen nach ihrer Invasion Afrins militärisch nicht in einer sehr starken Position. Erdogan kann nur durch Bombardierung rund um die Uhr gewinnen, und dafür braucht er die russische Erlaubnis, die er wahrscheinlich nicht bekommen wird. Wenn die Türkei Ihre Angriffe ausweiten will, werden sie mehr Kampfsoldaten brauchen, und dafür werden die IS-Kämpfer rekrutiert und diese bei einem neuen Krieg gegen die Kurden einsetzen zu können. Im Grunde genommen begeht die Türkei Völkermord an den Kurden mit Hilfe von ehemaligen IS-Soldaten.

Die türkische Botschaft in Großbritannien wurde um Stellungnahme gebeten, reagierte jedoch nicht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Autor: Patrick Cockburn
Quelle: www.independent.co.uk/news/world


Lesen Sie dazu auch diese Presseartikel über Erdogan und die Türkei von Autor Uwe Melzer:
14.12.2017 Seit 22.01.2015 ruft der türkische Staatspräsident Erdogan jährlich bis heute immer wieder öffentlich zum Krieg gegen Israel auf. Bericht lesen
24.07.2017 Türkei: Erdogans Besessenheit, Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden! Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem. Bericht lesen
15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: Bericht lesen
08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS Bericht lesen
17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! Bericht lesen
27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. Bericht lesen
14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: Bericht lesen
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: Bericht lesen
08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. Bericht lesen
01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! Bericht lesen
22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. Bericht lesen

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Die Vereinten Nationen (UN, UNO) und fasst die ganze Welt führen einen Krieg gegen den jüdischen, christlichen GOTT am Beispiel Israel & Hauptstadt Jerusalem!

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Alles jüdische, christlich Göttliche soll entfernt werden. Deshalb darf auch Jerusalem nicht die Hauptstadt von Israel sein!

Nach Trumps Erklärung am 6.12.2017 die amerikanischen Botschaft nach Jerusalem zu verlegen.
Die UN-Vollversammlung bedauerte Trumps Jerusalem-Entscheidung. Die UN-Vollversammlung hat am 21.12.2017 mit großer Mehrheit für eine Resolution gestimmt, dass Jerusalem nicht die Hauptstadt von Israel sei. Das richtete sich gegen die Anerkennung als Hauptstadt von US-Präsident Trump, ohne diese direkt zu erwähnen. Vollständiger Text der UN-Resolution, in der die Anerkennung Jerusalems abgelehnt wird.

Hintergrund
US-Präsident Donald Trump hatte am 6. Dezember 2017 in einer Rede erklärt, dass die USA Jerusalem als die israelische Hauptstadt anerkennen und die Verlegung der US-Botschaft dorthin planen. Dies wurde bereits 1995 gesetzlich beschlossen, von Trumps Amtsvorgängern aber immer wieder aufgeschoben. International stieß Trumps Vorgehen weitgehend auf Ablehnung.

Für die Resolution stimmten 128 von 193 Ländern, darunter auch Deutschland.
Neun Staaten votierten dagegen:

USA, Israel, Guatemala, Honduras, Marschall-Inseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Togo. 35 enthielten sich, darunter Kanada, Australien, Mexiko.

Weitere 21 Länder stimmten überhaupt nicht ab.
Durch Enthaltung haben Ungarn, Kroatien, Lettland, Rumänien und die Tschechische Republik den Konsens der Europäischen Union bei der Abstimmung gebrochen. Die EU hatte zuvor jeden Versuch, den Status Jerusalems zu ändern, vehement abgelehnt. Haley twitterte nach der Abstimmung, dass „65 Länder sich weigerten, die Vereinigten Staaten zu verurteilen“ (nur nicht Deutschland) – insgesamt die Nein-Stimmen, die Enthaltungen und die Nichterscheinen. Die Resolution ist nicht bindend und eher von symbolischer Natur.

Der israelische Ministerpräsident Netanjahu spricht von einem „absurdem Theater“
Die Vereinigten Staaten hatten zuvor gedroht, sich die Namen derer Länder „zu merken“, die hier gegen die USA abstimmen. Präsident Trump deutete an, möglicherweise Finanzhilfen für jene Länder zu streichen. Ähnliches hatte auch die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley, in ihrer Rede kurz vor der Abstimmung geäußert. Die Sprecherin des US-Außenministeriums, Heather Nauert, sagte jedoch, hierzu sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Haley verschickte am Donnerstag Einladungen an Vertreter der Staaten, die sich enthalten oder gegen die Resolution gestimmt hatten. Die USA wollten sich bei einem Empfang bedanken, berichtet der Nachrichtensender „Fox News“.

Israels Premierminister Benjamin Netanjahu erklärte in einem Video auf Facebook, Israel lehne die „groteske Resolution“ ab. Er wisse es zu schätzen, dass eine wachsende Zahl von Staaten dem „absurden Theater“ bei der UNO fern blieben.

Von wem wird die UNO beherrscht?
Die UN-Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN, UNO) werden von den islamischen Ländern beherrscht und den Ländern, die gute Geschäfte, insbesondere mit ÖL, mit den islamischen & arabischen Staaten machen, darunter auch Deutschland. Diese UNO hat nur eine Hauptbeschäftigung. Es wurden in den letzen Jahren und Jahrzehnten unzählige Resolutionen gegen Israel verabschiedet. Aber keine einzige Resolution gegen den Islam oder islamische und arabische Staaten im Bezug auf die Kriege und Attentate gegen Israel. Die UNO hat nur das eine Ziel, die Juden, Israel und alles Christliche auszulöschen. Die Frage ist nun warum?

Das Problem ist, dass der Koran, als Grundlage für den Islam erst ca. 650 Jahre nach dem Tod von Jesus Christus entstanden ist. Der Koran beruht einzig und allein auf dem Zeugnis vom Mohammed, der im Übrigen nie in Jerusalem oder Israel gewesen war. In der Bibel kommt Jerusalem 900-mal vor. Im Koran nicht ein einziges mal. Und der Koran beginnt mit einer Lüge, die offensichtlich ist, solange es Juden und den Staat Israel gibt.

Der Koran entstand aus einer Lüge.
Die Aufzeichnungen der Bibel mit Berichten von vielen Generationen als Zeugen sind ca. 4.650 Jahre älter als der Koran. Der Koran beginnt damit, dass GOTT sein Volk der Juden wegen Ihrer Sünden verlassen hätte und deswegen nun Abraham der Stammvater des Islam sei. Zusammengefasst es würde zukünftig keine Juden mehr mit einem eigenen Staat geben. Das Problem ist nun, dass es ein Volk der Juden in Israel mit der Hauptstadt Jerusalem gibt. Seit dem Jahr 620 bis heute ist es dem Islam und seinem „GOTT“ Allah nicht gelungen die Juden, dass nach GOTTES Wort im Alten Testament der Bibel und der Thora, das verheißene Volk GOTTES und Eigentum GOTTES ist, vollständig von dieser Welt zu vertilgen. GOTT hat in der Thora und der Bibel gesagt, dass er sein Volk der Juden nie verlassen und nie vernichten wird. Und das die Juden und der Staat Israel GOTTES Augapfel sei. GOTT behütet Israel, Jerusalem und das Volk der Juden wie seine eigenen Augen. Und am Ende der Tage wird GOTTES Volk, die Juden, wieder in Ihrem Land Israel mit der Hauptstadt Jerusalem und den Segnungen GOTTES wohnen. Genau diese Zusage GOTTES erleben wird seit 1948 Neugründung Staat Israel bis heute. Demnach lügt der Koran. Und deshalb, um dem Islam & Koran zum Recht zu verhelfen, müssen natürlich alle Juden getötet und ins mehr Meer getrieben werden, damit Jerusalem und Israel mit ganz Palästina den Islamisten gehört, wie es von Allah im Koran angeblich Mohammed zugesagt wurde. Es wird deshalb im Nahen Osten keinen Frieden geben bis entweder Israel oder der Islam vernichtet ist.

Das angeblich christliche Deutschland hat sich komplett blamiert und sich öffentlich gegen GOTT gestellt.
Denn die Bundesregierung hat sich der Resolution, wonach Jerusalem nicht die Hauptstadt von Israel sei und Israel keinen Anspruch auf Jerusalem hätte angeschlossen. Damit hat sich Deutschland nicht nur gegen die USA, gegen den Präsidenten Trump, gegen Israel, gegen Jerusalem, sondern direkt gegen GOTT gestellt.

Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte sein Abstimmungsverhalten auf Twitter so:

Deutschland war einmal ein christliches Abendland.
Gerade haben wir im Jahr 2017 500 Jahre Reformation durch Luther gefeiert. Luther hat die Bibel in die deutsche Sprache übersetzt. Diese Bibel dokumentiert, dass Jerusalem über tausende von Jahren die Hauptstadt von Jerusalem war. Auch zu Lebzeiten von Jesus Christus, war Israel als Staat existent, wenn auch unter römischer Besatzung, und Jerusalem war die Hauptstadt von Israel. Alle diese historischen Tatsachen werden jetzt einfach geleugnet, nur um dem Islam mit dem Koran ein Recht zu verschaffen, welches nicht existiert. Dagegen hat es den Staat Palästina nie gegeben, der jetzt einen Anspruch auf Jerusalem erhebt. Ob das jetzt jemand glauben will oder nicht. Wir als Deutschland und alle Länder, die gegen Israel gestimmt haben, haben sich den ZORN GOTTES zugezogen. Das ist umso schlimmer, als wir im Dritten Reich unter Hitler mehr als 6 Millionen Juden einfach umgebracht haben. Allein der Anstand würde es gebieten nicht gegen Israel zu stimmen. Die deutsche Bundesregierung hätte sich noch elegant aus der Affäre ziehen können, indem sie einfach der Abstimmung fern bleibt. Das haben übrigens viele Länder gemacht, nur nicht Deutschland. Ich schäme mich für dieses Land und für unsere Regierung.

Für Deutschland ist die Entscheidung gegen Israel und Jerusalem doppelt unverständlich.
Denn wir haben die jahrzehntelange Erfahrung mit einem getrennten Berlin in Ost-Berlin und West-Berlin, der gesamten DDR als geteiltes Land. Dazu eine Mauer, Stacheldraht, Todeszone, Schuß- und Sprengfallen, die die Stadt und die gesamte DDR nach Westen abgeschottet hat. Von GOTT durch friedliche Demonstrationen, ausgehenden von der Nikolaikirche in Leipzig, wurde Deutschland und Berlin wieder vereint. Und genau diese Trennung von Berlin und der DDR verlangen wir jetzt von Israel. Das ist eine Farce und Deutschland nicht würdig. Wie kann das eine deutsche Bundesregierung bei Ihrer Jerusalem-Entscheidung gegen Israel vergessen. Hier geht es nicht um Trump oder die USA, sondern allein darum, dass nach GOTTES Wort in der Bibel Jerusalem jahrtausende die Hauptstadt von Israel war und bis zum heutigen Tag ist.

Die Resolution, dass Jerusalem nicht die Hauptstadt von Israel sei und Israel keinen Anspruch auf Jerusalem hätte, wurde von den beiden islamischen Staaten Türkei und Jemen in der UN-Vollversammlung eingereicht. Deutschland hat damit für die islamische Welt, für den Islam, für den Koran, für die Scharia und gegen GOTT und gegen das Christentum gestimmt.

Hier geht es nicht um Fakten und historische Tatsachen, sondern nur darum gemäß dem Islam im Koran, die ganze Welt für den Islam zu erobern. Dazu müssen Israel und alle Juden verschwinden. Es müssen auch alle Christen und die Bibel verschwinden. Erst dann hätte der Islam sein Ziel erreicht. Der Islam ruft im Koran offen zur Weltherrschaft im politischen, wirtschaftlichen und religiösem Bereich auf. Aber kein westlicher Politiker (in) macht sich die Mühe selbst den Koran zu lesen. Und es wird noch schlimmer, denn Sie haben scheinbar auch nicht die Bibel gelesen, ansonsten wüssten sie, dass Jerusalem schon immer die Hauptstadt von Israel war und ist. (Quelle: UNO / israelnetz.com)

WAS HAT DIE UNO GEGEN Israel?
Trotz intensiver Recherchen war nirgends eine Gesamtliste anti-israelischer Resolutionen in der UNO seit ihren Anfängen 1947 finden. Dennoch sind hier Teilstatistiken, die ein klares Bild aufzeigen.

Zwischen 1947 und 1989 waren 429 aller 690 verabschiedeten Resolutionen oder Teil-Resolutionen gegen Israel!
Begriffe, die regelmäßig von der Vollversammlung im Zusammenhang mit Israel gebraucht wurden, waren „verurteilt“, „energisch verurteilt“, „scharf verurteilt“, „missbilligt“, „energisch missbilligt“, „getadelt“, „angezeigt“ . Nicht ein einziges Mal wurden diese Begriffe gegen irgendeine arabische Nation verwendet – egal, wie viele Terrorangriffe oder Menschenrechtsverletzungen auf ihrem Gebiet begangen wurden!

Aber dies ist nur der Anfang.
Feindliche UN-Resolutionen gegen Israel werden mithilfe eines unbegrenzten Budgets durch die Medien, Artikel, Zeitungen, Konferenzen, Experten und Komitees in der ganzen Welt an jedem einzelnen Tag im Jahr verbreitet. Jede UN-Resolution ist nicht nur ein bürokratischer Prozess, der in einer Schublade landet, sondern Teil einer gigantischen Propagandamaschinerie – geschaffen, um naive Bürger weltweit davon zu überzeugen, dass die UNO eine moralische Organisation ist, die auf den Werten Wahrheit und Gerechtigkeit basiert und sorgfältige Rechtsprechung betreibt, so Danny Ayalon, Israels stellvertretender Außenminister (dannyayalon.com).

Und da die UN-Mitgliedstaaten ein großes Spektrum an Institutionen weltweit überwachen, wird jede einzelne eingesetzt, um mit voller Wucht auf Israel loszugehen.
Zuerst einmal sind da alle Arten von „palästinensischen Einheiten“, einschließlich der Komitees zur Ausübung der unveräußerbaren Rechte des palästinensischen Volkes, Komitees für die Menschenrechte der Palästinenser, Komitees für Palästinenser in besetzten Gebieten, usw..

Alle wichtigen Institutionen der UN haben Israel in der Mitte der Zielscheibe.
Die Absicht der Araber besteht darin, so viele Resolutionen wie möglich gegen Israel zu verabschieden und dann einen wütenden Aufruf an die Welt zu machen, Israel zu boykottieren und Sanktionen zu erlassen, weil Israel den UN-Resolutionen nicht Folge leistet. Dies soll dann zu Israels wirtschaftlichem und psychologischem Zusammenbruch führen („Jerusalem Post“, 09.09.2011) – PDF-Download „WAS HAT DIE UNO GEGEN Israel?“

Die UNO wird dominiert von der Organisation für Islamische Kooperation (OIC)
Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit ist unter der Führung der Türkei eine zwischenstaatliche internationale Organisation von derzeit 56 Staaten, in denen der Islam Staatsreligion, Religion der Bevölkerungsmehrheit oder Religion einer nennenswerten Minderheit ist. Die Organisation nimmt für sich in Anspruch, die islamische Welt zu repräsentieren.

Eine Auswahl der Gründungsmitglieder:
Ägypten, Algerien, Indonesien, Iran, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, ,Marokko, Mauretanien, Niger, Pakistan, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tschad, Tunesien, Türkei

Dieses Gremium sorgt bei der UNO dafür, dass mit regelmäßigen, jährlichen, fortlaufenden und einseitige Verurteilungen mit Resolutionen ausschließlich Israel verurteilt wird und alle islamischen und arabischen Gewaltakte und Terrorakte gegen Israel weltweit gut geheißen werden. Schuld ist allein daran der Islam mit dem Koran!

Seit 22.01.2015 ruft der türkische Staatspräsident Erdogan jährlich bis heute immer wieder öffentlich zum Krieg gegen Israel auf.
Der größte Kriegstreiber und das gefährlichste Staatsoberhaupt in Europa ist der türkische Staatspräsident Erdogan. Ein Präsident der offen zum Krieg gegen Israel aufruft, kann doch nicht Mitglied in der EU werden. Trotzdem führen Deutschland und die EU weiterhin Verhandlungsgespräche zum Eintritt in die EU und vergolden das der Türkei mit jährlichen Zahlungen von 3,5 Milliarden EURO und mehr. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Jerusalem war und ist historisch, geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel schon immer die Hauptstadt von Israel gewesen. US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Entscheidung vom 05.12.2017 recht! Der Islam und der Koran haben keinen legitimen Anspruch auf Jerusalem! Das Wort „Jerusalem“ als Hauptstadt der Juden über Jahrtausende kommt 900-mal in der Bibel vor, aber nicht ein einziges Mal im Koran. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Palästina gibt es und gab es nie als Volk oder Staat. Wie kam es zu der Erfindung des palästinensischen Volkes? Einige erstaunliche Antworten! Alle Menschen, die zwischen 1923-1948 im britischen Mandat Palästina (dem heutigen Israel) geboren wurden, hatten damals Pässe mit Stempel Palästina. Aber als man sie Palästinenser nannte, waren die Araber beleidigt. Sie beklagten sich: „Wir sind keine Palästinenser, wir sind Araber. Die Palästinenser sind die Juden“. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Israel und das Volk der Juden sind GOTTES Augapfel. Alle die gegen Israel kämpfen werden untergehen. Bibel, AT Sacharja 2,12: Denn so spricht der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch beraubt haben: Wer euch antastet, der tastet meinen Augapfel an. Die Grenzen Israels aus Gottes Sicht mit der Hauptstadt Jerusalem. 1. Mose 12,1-9 GOTTES Zusage des Landes Israel an die Juden. Abrahams Berufung und Zug nach Kanaan (Israel). Das geschah 2.200 Jahre vor dem Jahr 0 = Geburt des Herrn Jesus Christus. Und der HERR sprach zu Abraham: Geh aus deinem Vaterland und von deiner Verwandtschaft und aus deines Vaters Hause in ein Land, das ich dir zeigen will. Und ich will dich zum großen Volk machen und will dich segnen und dir einen großen Namen machen, und du sollst ein Segen sein. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress https://ichthys-consulting.de/blog/?p=972

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Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

Seit 22.01.2015 ruft der türkische Staatspräsident Erdogan jährlich bis heute immer wieder öffentlich zum Krieg gegen Israel auf.

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Der größte Kriegstreiber und das gefährlichste Staatsoberhaupt in Europa ist der türkische Staatspräsident Erdogan.

Ein Präsident der offen zum Krieg gegen Israel aufruft, kann doch nicht Mitglied in der EU werden. Trotzdem führen Deutschland und die EU weiterhin Verhandlungsgespräche zum Eintritt in die EU und vergolden das der Türkei mit jährlichen Zahlungen von 3,5 Milliarden EURO und mehr. Und die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit diesem Erdogan ein Flüchtlingsabkommen geschlossen, bei dem die Bundesrepublik laufend insgesamt mehr als 7,5 Milliarden EURO an die Türkei überweist. Das kann man eigentlich mit einem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehen. Nachfolgend sind nur einige öffentlich belegte Aussagen von Präsident Erdogan aufgeführt, die wir regelmäßig seit 2015 in unseren Presseartikeln veröffentlich haben. Proteste gegen diesen unverhohlenen Hass und Aufruf zum Krieg gegen Israel, hat es aber weder in Deutschland noch sonst wo in der EU gegeben. Das ist eine absolute Schande.

13.12.2017 – Erdogan ruft zur Anerkennung Jerusalems als „Hauptstadt Palästinas“ auf!
Der türkische Staatspräsident hat zur internationalen Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt „Palästinas“ aufgerufen. Die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch die USA nannte er „provokativ und rechtswidrig“. Die islamischen Staaten würden niemals „die Forderung nach einem „Palästina“ mit Jerusalem als Hauptstadt“ aufgeben. Erdogan hatte nach Trumps Entscheidung zu einem Sondergipfel der Organisation für Islamische Kooperation (OIC) geladen. Sie versteht sich als „Stimme der muslimischen Welt“. Pressequelle

10.12.2017 – Erdogan attackiert Israel als „terroristischen Staat“
Bei einer Rede im zentraltürkischen Sivas sagte Erdogan: „Palästina ist ein unschuldiges Opfer (…) Was Israel anbelangt, das ist ein terroristischer Staat, ja, terroristisch!“ Er werde mit allen Mitteln (also auch mit Krieg) gegen die Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt durch die USA kämpfen. Pressequelle

05.12.2017 – Erdogan droht offen Israel mit Krieg um Jerusalem: „Wir können die gesamte islamische Welt in Bewegung setzen!“ Erdogan droht den USA: „Jerusalem ist die rote Linie der Muslime“ – Pressequelle
Mehrfach hat der türkische Präsident Erdogan nicht nur indirekt sondern ganz direkt und offen zum Krieg gegen Israel aufgerufen. Erdogan will mit „allen Mitteln“ (also auch Krieg) Jerusalem für die Muslime zurück erobern. Hierbei handelt es sich nicht um eine einmalige Äußerung, sondern seit Januar 2015 hat Erdogan immer wieder bei öffentlichen Auftritten und öffentlichen Presseterminen sehr direkt und deutlich darüber gesprochen, dass er mit Krieg Jerusalem für den Islam und die Muslime zurückerobern will. Obwohl das eine direkte Kriegserklärung an Israel ist und ein Aufruf an alle islamischen Länder Krieg gegen Israel zu führen, wurde das, bis auf die aktuelle Meldung im Zusammenhang der Verlegung der USA-Botschaft nach Jerusalem durch US-Präsident Trump, nicht in den deutschen Medien und Nachrichten erwähnt. Aber wir haben darüber mit Presseartikel seit Januar 2015 berichtet. Nachfolgend eine Auswahl:

04.08.2017
Erdogan & Türkei: Europa in drei Tagen erobern: Erdogan-nahe Zeitung äußert bedrohliche Phantasie. Presseartikel lesen

24.07.2017
Türkei: Erdogans Besessenheit Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel! Presseartikel lesen

27.04.2016
Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. Sie glauben das nicht? Nachfolgend das wörtliche Zitat von Erdogan: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten“ Presseartikel lesen

30.05.2015
Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel: Presseartikel lesen

16.05.2015
Erdogan ruft alle Türken auf sich auf die Rückeroberung Jerusalems für den Islam zu konzentrieren. Presseartikel lesen

Im Presseartikel von Autor Uwe Melzer am 22.01.2015 „Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan“ bereits eingefügt. Der Präsident der Türkei Erdogan sprach in einer Rede über das eindringliche Ziel Jerusalem wieder für den Islam zu erobern.

Am 16.05.2015 hielt der Präsident der Türkei Erdogan eine Rede, die niemand in den englischsprachigen Medien berichtete. Die Anadolu-Agentur, die wie die ‚Reuters‘ der Türkei ist, berichtete über sie und mehrere arabische Quellen haben das bestätigt. Diese Rede beinhaltete einige Zeilen in der Erdogan eindringlich über Jerusalem gesprochen hat. Hier die Übersetzung von Walid Shoebat: „Leider haben wir, die Muslime, unser Ziel verloren nach Jerusalem zu fahren. Das Wasser unserer Augen ist erstarrt und machte uns blind, und unsere Herzen, die dazu bestimmt war, für Jerusalem zu schlagen müssen nun registrieren, dass wir stattdessen in der Rivalität – in einem Zustand des Krieges – miteinander befinden.“ Walid verweist darauf, dass Erdogan alle Türken aufruft sich auf das osmanische Ziel der Rückeroberung Jerusalems für den Islam zu konzentrieren. Umso mehr appelliert Erdogan an die muslimische Welt, Schiiten und Sunniten sich wieder zu vereinen, für das gleiche Ziel.“ Das bedeutet Krieg gegen Israel, um Jerusalem wieder für den Islam zu erobern. Presseartikel lesen:

Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

10 Staaten – Bund – der Krieg gegen Israel unter der Führung der Türkei?
Dieser wird gerade von der Türkei mit einigen anderen arabischen Ländern gebildet. Dazu gehört auch die Annäherung an Russland.

Die Namen der Nationen in der vorstehenden Bibelstellen (Versen) werden mit ihrem alttestamentlichen Namen aufgeführt. Diese Nationen, die heute noch existieren, tragen heute die nachstehenden Namen:

Magog, Mesech und Tubal = Russland
Persien = Iran
Kusch = Äthiopien
Put = Libyen
Gomer = Türkei
Togarma = Türkei, Armenien und die türkisch sprechenden Völker von Kleinasien

Diese Völker (biblischer 10-Staaten-Bund) werden laut der Bibel einen neuzeitlichen Krieg gegen Israel führen und sie werden ihn verlieren.

10 Staaten Bund – Bibel, NT, Offenbarung 17,12-14 (ca. 60 Jahre nach Jesus Christus geschrieben):
Und die zehn Hörner (10-Staaten-Bund auf dem Gebiet des ehemaligen römisches Reiches), die du gesehen hast, das sind zehn Könige, die ihr Reich noch nicht empfangen haben; aber wie Könige werden ……..

10 Staaten Bund – Bibel, AT, Daniel 7,7 (ca. 539 Jahre vor der Geburt Jesus Christus = Jahr null geschrieben):
Danach sah ich in diesem Gesicht in der Nacht, und siehe, ein viertes Tier (Land, Herrscher = römisches Reich, 63 Jahr vor Jesus bis 476 Jahre nach Jesus Geburt) war furchtbar und schrecklich und sehr stark und hatte große eiserne Zähne, fraß um sich und zermalmte, und was übrigblieb, zertrat es mit seinen Füßen. Es war auch ganz anders als die vorigen Tiere und hatte zehn Hörner (Länder, Staaten = 10 Staaten-Bund auf dem Gebiet des ehemaligen römischen Reiches). Presseartikel lesen

Endzeit & Offenbarung – was am Ende der Zeiten geschehen wird – Vortrag Autor Uwe Melzer. Was sind die Zeichen der Zeit? – Ein kleine Ausschnitt aus der Professionellen PowerPoint-Präsentation des Autors. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

„Wir können die gesamte islamische Welt in Bewegung setzen“
Erdogan sagte, eine Anerkennung Jerusalem als Hauptstadt Israels wäre nicht nur ein Verstoß gegen internationales Recht, sondern „ein harter Schlag gegen das Gewissen der Menschheit“. Sollte es dazu kommen, werde er innerhalb weniger Tage einen Gipfel der Organisation für Islamische Kooperation (OIC) in Istanbul einberufen. „Auf diesem Gipfel werden wir die gesamte islamische Welt in Bewegung setzen.“ Die Türkei hat derzeit die OIC-Präsidentschaft inne. Pressequelle

Organisation für Islamische Kooperation (OIC)
Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit ist eine zwischenstaatliche internationale Organisation von derzeit 56 Staaten, in denen der Islam Staatsreligion, Religion der Bevölkerungsmehrheit oder Religion einer nennenswerten Minderheit ist. Die Organisation nimmt für sich in Anspruch, die islamische Welt zu repräsentieren.

Eine Auswahl der Gründungsmitglieder:
Ägypten, Algerien, Indonesien, Iran, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, ,Marokko, Mauretanien, Niger, Pakistan, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tschad, Tunesien, Türkei

Dieses Gremium sorgt bei der UNO dafür, dass mit regelmäßigen, jährlichen, fortlaufenden und einseitige Verurteilungen mit Resolutionen ausschließlich Israel verurteilt wird und alle islamischen und arabischen Gewaltakte und Terrorakte gegen Israel weltweit gut geheißen werden. Schuld ist allein daran der Islam mit dem Koran der auf der folgenden Grundlage beruht:

Der Koran beginnt damit, dass GOTT sein Volk der Juden wegen Ihrer Sünden verlassen hätte und deswegen nun Abraham der Stammvater des Islam sei. Zusammengefasst es würde zukünftig keine Juden mehr mit einem eigenen Staat geben. Das Problem ist nun, dass es ein Volk der Juden in Israel mit der Hauptstadt Jerusalem gibt. Seit dem Jahr 620 bis heute ist es dem Islam und seinem „GOTT“ Allah nicht gelungen die Juden, dass nach GOTTES Wort im Alten Testament der Bibel und der Thora, das verheißene Volk GOTTES und Eigentum GOTTES ist. GOTT hat in der Thora und der Bibel gesagt, dass er sein Volk der Juden nie verlassen und nie vernichten wird. Und das die Juden und der Staat Israel GOTTES Augapfel sei. GOTT behütet Israel, Jerusalem und das Volk der Juden wie seine eigenen Augen. Und am Ende der Tage wird GOTTES Volk, die Juden, wieder in Ihrem Land Israel mit der Hauptstadt Jerusalem und den Segnungen GOTTES wohnen. Genau diese Zusage GOTTES erleben wird seit 1948 Neugründung Staat Israel bis heute. Demnach lügt der Koran. Und deshalb, um dem Islam & Koran zum Recht zu verhelfen müssen natürlich alle Juden getötet und ins mehr Meer getrieben werden, damit Jerusalem und Israel mit ganz Palästina den Islamisten gehört, wie es von Allah im Koran angeblich Mohammed zugesagt wurde. Es wird deshalb im Nahen Osten keinen Frieden geben bis entweder Israel oder der Islam vernichtet ist.

Jerusalem war und ist historisch, geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel schon immer die Hauptstadt von Israel gewesen. US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Entscheidung vom 05.12.2017 recht! Der Islam und der Koran haben keinen legitimen Anspruch auf Jerusalem! Das Wort „Jerusalem“ als Hauptstadt der Juden über Jahrtausende kommt 900-mal in der Bibel vor, aber nicht ein einziges Mal im Koran. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Palästina gibt es und gab es nie als Volk oder Staat. Wie kam es zu der Erfindung des palästinensischen Volkes? Einige erstaunliche Antworten! Alle Menschen, die zwischen 1923-1948 im britischen Mandat Palästina (dem heutigen Israel) geboren wurden, hatten damals Pässe mit Stempel Palästinas. Aber als man sie Palästinenser nannte, waren die Araber beleidigt. Sie beklagten sich: „Wir sind keine Palästinenser, wir sind Araber. Die Palästinenser sind die Juden“. ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


Lesen Sie dazu auch diese Presseartikel über Erdogan und die Türkei von Autor Uwe Melzer:
24.07.2017 Türkei: Erdogans Besessenheit, Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden! Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem. Bericht lesen
15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: Bericht lesen
08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS Bericht lesen
17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! Bericht lesen
27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. Bericht lesen
14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: Bericht lesen
19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: Bericht lesen
08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. Bericht lesen
01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! Bericht lesen
22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. Bericht lesen

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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Erdogan & Türkei: Europa in drei Tagen erobern: Erdogan-nahe Zeitung äußert bedrohliche Phantasie

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Die regierungsnahe türkische Tageszeitung „Yeni Söz“ hat in einem aktuellen Bericht bedrohliche Eroberungsphantasien geäußert.
Laut dem Blatt könnte Europa innerhalb eines Tages erobert werden. Dabei bezieht sich die Zeitung auf eine ältere Studie des internationalen Forschungsinstituts Gallup.

Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat eine neue Phase der Europafeindlichkeit in der Türkei eingeläutet.
Als “Zentrum des Nationalsozialismus” und als “in jeder Hinsicht verrottet” bezeichnete er den Kontinent. Die regierungsnahe türkischen Zeitung „Yeni Söz“ hat jetzt auf die ablehnenden Äußerungen des türkischen Präsidenten noch einen draufgesetzt. Das Blatt schrieb am Dienstag: „Wenn wir heute früh anfangen, könnten wir Europa in drei Tagen erobern“.

Die eher kleine Tageszeitung gilt als Erdogan-nah und als Nischenmedium für einige AKP-Unterstützer.
Auch wenn nicht ganz klar ist woher die Journalisten ihre Eroberungs-Fantasie nehmen, so ist jedoch deutlich, dass sie sie an dem amerikanischen Politologen George Friedman anlehnen. Der hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, er halte die Türkei für den militärisch stärksten Akteur in Europa. Die „Yeni Söz“ schreibt: „Friedman sagte, die Türken könnten Deutschland an einem Nachmittag und Frankreich, wenn sie überhaupt den Mut haben zu kämpfen, in einer Stunde besiegen. Friedman liegt falsch. Wenn man dem internationalen Forschungsinstitut Gallup glaubt, das gefragt hat, ob die Menschen für ihr Land kämpfen würden, haben die Europäer die weißen Fahnen schon jetzt ausgepackt, falls es zum Krieg kommt.“

„Deutschland wird von seinen Bürgern im Stich gelassen“,
schreibt die „Yeni Söz“ über das Ergebnis einer rund zwei Jahre alten Umfrage. Dort gaben nur 18 Prozent der Deutschen an, dass sie bereit wären für ihr Land zu kämpfen. „Wenn wir an einem Morgen beginnen, können wir unser Abendgebet im Schloss Bellevue haben“, so das martialische Fazit der Zeitung. Was eine solche Kampfansage bezwecken soll, ist derweil völlig unklar. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Deutschen das Titelblatt der Zeitung als das verstehen, was es ist: Ein albernes Hirngespinst.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine regierungsnahe Zeitung in der Türkei mit populistischen Aussagen für Furore sorgt. Zuletzt hatte die führende regierungsnahe türkische Tageszeitung „Yeni Safak“ den US-Sonderbeauftragten für die Anti-IS-Koalition, Brett McGurk, für den Tod von Zivilisten in Syrien und im Irak verantwortlich gemacht. Die Tageszeitung bezeichnete McGurk am Dienstag als „Mörder von 46 000 Zivilisten“.

Seit Januar 2015 verfolgt der Autor Uwe Melzer mit großer Aufmerksamkeit die Ereignisse um den Präsidenten Erdogan in der Türkei. Nachfolgend seine Presseartikel über die Entwicklung in der Türkei. Die Frage stellt sich allerdings, warum unsere Bundesregierung in Deutschland mit Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, auf diese Ereignisse im Prinzip eigentlich gar nicht reagiert? Dagegen werden weiterhin EU-Gelder und damit auch Geld aus Deutschland an die Türkei überwiesen.
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24.07.2017 Türkei: Erdogans Besessenheit, Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden! Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem. *** Bericht lesen ***

15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: *** Bericht lesen ***

08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***

17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***

27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***

14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***

19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***

08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***

01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! *** Bericht lesen ***

22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
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Türkei: Erdogans Besessenheit Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden

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Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel – Presseartikel lesen

Vor weniger als einem Jahr vereinbarten die Türkei und Israel, die seit sechs Jahren stagnierte diplomatische Situation zu beenden und „normalisierten“ ihre Beziehungen ganz offiziell. Sie ernannten die beiden bekannten Berufsdiplomaten Kemal Ökem und Eitan Na’eh zu Botschaftern in Israel beziehungsweise der Türkei. Seither kämpfen beide intensiv um die Normalisierung der offiziell normalisierten Beziehungen. (Artikel von Burak Bekdil 21. Juli 2017 – Englischer Originaltext: Turkey: Erdogan’s Obsession to Take Jerusalem – Übersetzung: Audiatur Online)

Einige Beobachter, darunter auch Ihr bescheidener Korrespondent, mahnten allerdings bereits 2016:

„Erdogan hat zwar pragmatisch zugestimmt, Israel die Hand zu reichen, seine ideologische Feindseligkeit gegenüber dem jüdischen Staat und seine ideologische Liebesbeziehung zur Hamas sind jedoch nicht verschwunden; der türkisch-israelische ‚Frieden‘ wird daher nicht leicht zu wahren sein.“

Nur ein halbes Jahr nach der „normalisierten Charta“ versprach Erdogan im Mai, seine Regierung werde mit dem palästinensischen Volk zusammenarbeiten, um die „Judaisierung Jerusalems“ zu verhindern.
Das ist viel eher der Erdogan, wie wir ihn kennen. Das Versprechen des türkischen Präsidenten unterschied sich nicht allzu sehr von einem Aufruf zum Kampf gegen die „Katholisierung des Vatikans“.

Es gehört zu den grundlegenden Fakten der Geschichte, dass die vor-islamische Periode Jerusalems von ca. 3300 vor Christus bis 620 Jahre nach Jesus Christus bereits im Buch Genesis erwähnt wird – das Zeitalter von Abraham, Isaak und Jakob – als die Vorfahren Erdogans vermutlich noch Jäger und Sammler in den Steppen Zentralasiens waren. Die Jahre 1000–732 v. Chr. kennzeichnen die Zeit der alten Königreiche von Israel und Juda. Einfach ausgedrückt: die jüdische Geschichte Jerusalems lässt sich auf Tausende Jahre vor der Entstehung des Islam zurückdatieren. Der Islam dagegen entstand erst im Jahr 620 (unserer Zeitrechnung) nach Jesus Christus!

Dennoch besteht laut Erdogan die Notwendigkeit, „vor der Judaisierung Jerusalems zu schützen“.
Erdogan wiederholte in seiner Rede im Mai außerdem einen früheren Aufruf an Moslems aus der ganzen Welt, die auf dem Tempelberg in Jerusalem befindliche „al-Aqsa-Moschee zu besuchen“. „Als muslimische Gemeinschaft müssen wir die al-Aqsa-Moschee oft besuchen“, sagte er. „Jeder Tag, den sich Jerusalem unter Besatzung befindet, ist eine Beleidigung für uns.“

2016 besuchten insgesamt 26.000 Türken (aus einer Gesamtbevölkerung von 80 Millionen) die al-Aqsa-Moschee. Erdogan sagte außerdem, er wolle „Hunderttausende Moslems“ in seinem Kampf „Jerusalem [mit Moslems] zu überfluten und die Besatzer aus dem Land zu vertreiben“ an der heiligen Stätte der Muslime versammelt sehen.

Während der Versöhnung mit Israel hatte Ankara zugesichert, seine Unterstützung für die Hamas zu beenden und verwies sogar den höchsten damals in der Türkei lebenden Hamas-Offiziellen Saleh al-Arouri des Landes. Letzten Endes gab es aber dennoch Berichte, dass Erdogan nicht wirklich willens war, seinen Teil der Abmachung zu erfüllen. Der Journalist Yoav Zitun schrieb auf der Nachrichten-Website Ynetnews:

Die Präsenz der Hamas in der Türkei besteht weiterhin, auch nach der Abreise von Saleh al-Arouri, der die Hamas in der Türkei anführte, bevor er aufgrund israelischer Forderungen bei den Versöhnungsverhandlungen das Land verlassen musste.

Seine Nachfolger rekrutieren palästinensische Studenten, damit diese in islamischen Ländern im Allgemeinen, speziell jedoch in der Türkei, studieren. Die Studenten werden dann zum Militärtraining in den Libanon oder nach Syrien geschickt und kehren von dort ins Westjordanland zurück, um Anschläge auf Israel zu verüben.

Zitun nennt Details zu einigen interessanten Fällen:
So verhafteten beispielsweise vor zwei Monaten die IDF und der Schin Bet einen Palästinenser, der einige Jahre lang im türkischen Teil Zyperns gelebt hatte. Im August 2015 wurde Qazmar in Jordanien von der Hamas rekrutiert; er erhielt militärisches Training und man vermittelte ihm Fachwissen über Sprengstoff. Bei einem Treffen mit Hamas-Agenten im vergangenen Januar in Istanbul erhielt er die Anweisung, mithilfe verschlüsselter Speicherkarten Terroristen im Westjordanland zu rekrutieren.

Ein weiterer Fall, über den viel berichtet wurde, betrifft Muhammad Murtaja, den ehemaligen Leiter einer humanitären Hilfsorganisation der türkischen Regierung im Gazastreifen. Wie der Shin Bet nach seiner Verhaftung mitteilte, wurde Murtaja beschuldigt, Millionen von Dollars, die aus Ankara stammten, an Hamas-Agenten weitergeleitet zu haben.

Türkisches Geld, das in die Hände von Männern fließt, die sich der Vernichtung Israels verschrieben haben, ist Teil einer Ideologie, nicht aber von humanitärer Hilfe.

In dem Bestreben, sich selbst als den internationalen Retter der islamischen Sache zu etablieren, hat die Türkei seit 2004 Millionen Dollars in 63 unterschiedliche Projekte investiert, die darauf abzielen, „das muslimische Erbe und den muslimischen Charakter Jerusalems zu verteidigen und zu stärken.“ Das Geld wird häufig durch eine Regierungsbehörde geschleust: das Türkische Präsidium für Internationale Kooperation und Koordination (TIKA).

In diesen Bestrebungen, „das muslimische Erbe und den muslimischen Charakter Jerusalems zu verteidigen und zu stärken“, hat sich die Türkei auch mit Scheich Raed Salah, dem Anführer des nördlichen Zweigs der islamischen Bewegung in Israel und mit Scheich Akram Sabri, einem ehemaligen Mufti von Jerusalem, zusammengetan. Beide Männer lehnen das Existenzrecht Israels ab.

Wie ein amerikanischer Freund vorsichtig fragte: „Sollte die Türkei nicht Millionen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Gazastreifen investieren?“ Anscheinend nicht, wenn islamische Ideologie mit im Spiel ist.

Burak Bekdil, Journalist in der Türkei, wurde im Januar 2017 nach 29 Jahren von der wichtigsten Zeitung des Landes entlassen, nachdem er für Gatestone über das aktuelle Geschehen in der Türkei berichtet hatte. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Middle East Forum.

Waffenkäufe Erdogan Flugabwehrraketensysteme S-400 aus Russland. Türkei will Technologie zum Angriff auf Israel?
https://de.sputniknews.com/politik/20170725316733182-s-400-usa-tuerkei/
https://de.sputniknews.com/politik/20170714316590589-tuerkei-kauft-russische-raketensysteme-bloomberg/

Seit Januar 2015 verfolgt der Autor Uwe Melzer mit großer Aufmerksamkeit die Ereignisse um den Präsidenten Erdogan in der Türkei. Nachfolgend seine Presseartikel über die Entwicklung in der Türkei. Die Frage stellt sich allerdings, warum unsere Bundesregierung in Deutschland mit Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, auf diese Ereignisse im Prinzip eigentlich gar nicht reagiert? Dagegen werden weiterhin EU-Gelder und damit auch Geld aus Deutschland an die Türkei überwiesen.
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15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: *** Bericht lesen ***

08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***

17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***

27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***

14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***

19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***

08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***

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22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***
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Bürgerkrieg in Deutschland – Wie im Krieg – Hamburg G20-Gipfel – der Linke Staat

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Linke Terror-Strukturen werden unter anderem von Parteien im Bundestag finanziert wie die SPD, Grünen und Linke. Vordergründig wird der Kampf gegen angebliche Rechtsradikale mit allen Mitteln aufgebauscht. Parteien und Personen die gegen die allgemeine Regierungspolitik und gegen die Flüchtlingskrise sind, werden einfach öffentlich und in den Medien & TV-Sendungen als „Rechtsradikale“ oder etwas abgeschwächt als „Rechtspopulistisch“ bezeichnet, das gilt insbesondere für die AfD und die friedliche Demo-Organisation „PEDIGA“.

Weder die AfD noch die PEGIDA haben jemals zu Gewalt aufgerufen oder so einen Bürgerkrieg wie in Hamburg entfesselt. Trotzdem werden Ihnen öffentlich ausnahmslos rechtsradikales Gedankengut unterstellt und Sie werden mit allen legalen und nicht legalen Mitteln bekämpft.

Die Gewaltbereite Linke, der Linke Gewaltterror, die Antifa-Bewegung
(Ein Akronym der Begriffe Antifaschismus, Antifaschistische Aktion, Antifada, linke, linksradikale und autonome Gruppen, Antifa-Gruppen, Autonomen-Szene) stehen in Deutschland eigentlich unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden und werden trotzdem von Bundestagsparteien über Vereine und Stiftungen mit Spenden finanziert. Offen werden diese Bewegungen von den „LINKEN“ und „GRÜNEN“ unterstützt und finanziert. Verdeckt auch von anderen Regierungsparteien. Das gilt insbesondere auch für die Regierungshauptstadt Berlin mit der SPD.

Angriffe und Mordversuche auf Polizisten, blinde Zerstörungswut von Einzelhandelsgeschäften mit Raub und Plünderungen. Brennende Blockaden mitten in Wohnvierteln von Hamburg und das Anzünden von Autos von unbeteiligten Hamburger Bürgern sind einfach schwerste kriminelle Straftaten und durch nichts zu rechtfertigen.

Im Vorfeld haben die Linken, die Grünen und die SPD alles unternommen, dass es genau zu diesen bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen kam.
Auch die Bundesregierung mit den Regierungsparteien haben mit Ihren negativen und teilweise falschen Behauptungen über Donald Trump inklusive aller Medien, Fernsehsender, insbesondere die ARD, dafür gesorgt, dass die Linke Antifa der Meinung war, dass zur Bekämpfung von G20 und insbesondere von Donald Trump alle Mittel erlaubt sind. Dagegen ist Donald Trump ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Presseartikel lesen!

Dazu passt auch dieser Presseartikel: Pädophilie Genderisierung, für den Islam und Unterstützung von Antifa-Bewegungen – Warum die GRÜNEN & Linke bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen in Deutschland eigentlich nicht wählbar sind!

Niemand in den Parteien, in der Regierung und die Medien sind unschuldig an dem, was die Hamburger Bürger und Bürgerinnen ertragen mussten.
Ganz unabhängig davon von dem enormen finanziellen Schaden, den jetzt alle Bundesbürger mit Ihren Steuern bezahlen müssen.

Warum diese ganze Polemik gegen „sogenannte Rechtsradikale“ wie AfD und PEGIDA?
Ganz einfach deswegen, weil zum Beispiel nur die AfD durch möglichst viele Stimmen bei der Bundestagswahl im September eine linke Regierung von SPD, Grünen und Linke verhindern kann. Die treibende Kraft dahinter ist die SPD, die über verschiedene Vereine, Stiftungen, Verlage, Gewerkschaften heute an ca. 80 % aller Medien (Tageszeitungen & TV-Sender) in Deutschland beteiligt ist. Sie glauben das nicht, dann lesen Sie diesen Presseartikel dazu: „Medienkrieg: Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce!“. Sie finden dort einen PDF-Download der über 3.500 nachgewiesene Medienbeteiligungen der SPD enthält.

Nachdem sie den Linksextremismus jahrelang gefördert und toleriert haben, überschlagen sich die Altparteien nun in ihren Reaktionen.
So wie Kanzlerkandidat Schulz, der im ZDF behauptete: „Links und Gewaltanwendung schließen sich gegenseitig aus.“ Und: Seine Partei mit „diesem Mob“ in Verbindung zu bringen, sei „eine Frechheit“. Martin Schulz hat scheinbar verdrängt, dass die SPD mit den Jusos über eine schlagkräftige Truppe verfügt, die stets gemeinsam mit der linksextremen Antifa anzutreffen ist. Als die AfD im vergangenen Jahr einen Parteitag in rheinland-pfälzischen Bingen abhielt, da demonstrierten der Ortsverband der SPD, ein Landtagsabgeordneter der SPD sowie die Jugendorganisation der SPD gemeinsam gegen die AfD. Zusammen mit der Antifa. Einen Einblick in diese Zusammenarbeit geben beispielsweise die Jusos in Schleswig-Holstein: https://jusos-sh.de/netzwerkstelle-antifa/

Alle Parteien die in Deutschland zu Bundestagswahlen oder Landtagswahlen antreten sind demokratische Parteien.
Denn Ihr Wahlprogramm wurde geprüft, ob die Partei sich an das deutsche Grundgesetzt und demokratische Spielregeln hält. Alle die zum Beispiel die AfD als „Rechtsradikal“ oder „Rechtspopulistisch“ bezeichnen haben das Wahlprogramm und das Grundsatzprogramm der AfD noch nie gelesen. Dort stehen mehr christliche Werte und demokratische Grundlagen, als in anderen zur Wahl zugelassenen Parteien. Auch die „PEDIGA“ ist ein Verein, der auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht.

Ganz anders verhält es sich mit der linken Antifa und der gesamten Linken Gewaltszene in Deutschland.
Die steht außerhalb jeder politischen Legalität und wird aber von Parteien über Stiftungen und Vereine finanziert, die offiziell im Bundestag vertreten sind. Das ist der eigentliche Skandal. Auch die deutschen Medien haben alle in diese Bewertung restlos versagt. Eine gute journalistische Arbeit wäre zum Beispiel die Verbindungen und Finanzströme von im Bundestag vertretenen Parteien zur gesamten Linksautonomen Szene offen zu legen. Das nannte man früher guten Journalismus. Heute darf nur noch geschrieben werden, was Verlagseigner oder Miteigentümer für angemessen halten. Daraus entsteht dann die Einheitspresse der allgemeine Mainstream. Mehr Informationen darüber finden Sie in dem Buch „Der Links-Staat“

Die nachfolgenden Fotos stellen nur einen kleinen Auszug aus den linken Gewalttaten beim G20-Gipfel in Hamburg dar.
Machen Sie sich selbst ein Bild. Bilden Sie Ihre eigene Meinungen. Und dann vergessen Sie nicht, bei der Bundestagswahl im September 2017 die richtige Entscheidung zu treffen. Die logische Folge müsste sein, dass zumindest die „LINKEN“ und die „GRÜNEN“ nicht mehr in den Bundestag gewählt werden und die SPD noch weiter erheblich an Stimmen verliert. Denn die „Wahlmaschine Martin Schulz“ ist eine Mogelpackung!

Wer SPD, LINKE und GRÜNE weiterhin wählt, ist dafür mitverantwortlich, wenn ganz Deutschland bald in Flammen steht! SPD, LINKE und GRÜNE sind die Keimzellen dieses linken Extremismus!

Wer SPD, LINKE und GRÜNE weiterhin wählt, ist dafür mitverantwortlich, wenn ganz Deutschland bald in Flammen steht! SPD, LINKE und GRÜNE sind die Keimzellen dieses linken Extremismus!

Die gesamte Linke außerparlamentarische Szene hat der Bundesrepublik Deutschland und sich selbst einen Bärendienst erwiesen. Sie haben gezeigt wie schwach eigentlich unsere Sicherheitskräfte sind bei konzentrierten Angriffen, die gleichzeitig an unterschiedlichen Stellen einer Stadt erfolgen. Das ist ein Vorbild für alle zukünftigen islamischen Terrorakte in Deutschland. Deutschland kann jetzt darauf warten, dass neue islamische Terrorakte – und diese werden erfolgen – genau nach dem Vorbild der linke Antifa in Hamburg ablaufen werden.

Wer SPD, LINKE und GRÜNE weiterhin wählt, ist dafür mitverantwortlich, wenn ganz Deutschland bald in Flammen steht! SPD, LINKE und GRÜNE sind die Keimzellen dieses linken Extremismus!

Diesen Presseartikel sollten Sie auch lesen im Zusammhang mit den Gewalttaten in Hamburg
Politische Ziele in Deutschland oder wenn ein Volk gottlos wird …… Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) französischer Schriftsteller und Flieger (Berufspilot) war schon zu seinen Lebzeiten ein anerkannter und erfolgreicher Autor und schrieb schon damals, und das ist aktueller denn je: Regierungen ratlos …….

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Der Islam führt Krieg gegen den Westen, damit wir den islamischen Terror als neue Normalität akzeptieren und uns dem Islam unterwerfen!

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von Nonie Darwish, 5. Juni 2017, Englischer Originaltext: Accept Islamic Terror as the New Normal? – Übersetzung: Daniel Heiniger

  • „Der Einsatz von Terror unter dieser Doktrin [Targhib wal tarhib, „ködern und terrorisieren“] ist eine legitime Verpflichtung der Scharia.“ — Salman Al Awda, muslimischer Scheich des Mainstreams, auf der Al Jazeera Fernsehshow „Scharia und Leben“.

  • Ein Teil der tarhib oder „terrorisierenden“ Seite dieser Doktrin ist es, ein grausames Exempel zu statuieren für diejenigen, die sich nicht an die Erfordernisse des Islam halten. Das ist der Grund, warum muslimische Länder wie Saudiarabien und der Iran, und Entitäten wie ISIS, bewusst feierliche öffentliche Enthauptungen, Auspeitschungen und Amputationen von Gliedmaßen durchführen.

  • Der islamische Dschihad hat sich immer darauf verlassen, dass die Menschen in eroberten Ländern schließlich aufgeben und den Terrorismus als Teil des Lebens akzeptieren, ähnlich wie Naturkatastrophen, Erdbeben und Überschwemmungen.

Nach Terrorangriffen hören wir oft von westlichen Medien und Politikern, dass wir Terroranschläge als „neue Normalität“ akzeptieren müssen.

Für westliche Bürger ist diese Phrase gefährlich.

Die islamische Doktrin von Dschihad, Ausdehnung und Dawah (islamische Überzeugung, Missionierung) stützen sich stark auf den Einsatz von Terror und Köderung. Targhib wal tarhib ist eine islamische Lehre, die „Verführung (locken) und terrorisieren“ als Werkzeug für dawah bedeutet, um Nationen zu erobern und die Bürger dazu zu zwingen, sich dem islamischen Recht, der Scharia, zu unterwerfen. Sie läuft auf die Manipulation der instinktiven Teile des menschlichen Gehirns mit extremem entgegengesetzten Druck von Lust und Schmerz – Belohnung, dann strenge Bestrafung – hinaus, um die Menschen mittels Gehirnwäsche dahin zu bringen, sich dem Islam unterwerfen.

Die meisten gewöhnlichen Muslime sind sich dieser Lehre nicht einmal bewusst, aber es sind islamische Bücher darüber geschrieben worden. Muslimische Scheichs des Mainstream wie Salman Al Awda haben es auf Al Jazeera TV diskutiert. Auf einer Show namens „Scharia und Leben“ empfahl Al Awda, mit Extremen „zu übertreiben … Belohnung und Strafe, moralisch und materiell … in beide Richtungen“. „Der Einsatz von Terror“, sagte er, “ ist unter dieser Doktrin eine legitime Verpflichtung der Scharia.“

Die Menschen im Westen denken, dass Terror etwas sei, das islamische Dschihadisten Nicht-Muslimen zufügen, und das ist es auch. Aber Terror ist ebenfalls der Mechanismus zur Sicherstellung der Fügsamkeit unter dem Islam. Unter islamischem Recht sollen Dschihadisten, die sich dem Dschihad widersetzen, getötet werden. Terror ist also die Bedrohung, die Dschihadisten auf Kurs hält, und die gewöhnliche Muslime dazu bringt, der Scharia zu folgen.

Eine Online-Schulung für die Rekrutierung von Dschihadisten enthält diese Beschreibung:

„Individuelles Dawa hängt davon ab, emotionale Reaktionen von Kandidaten zu erlangen (und eine persönliche Beziehung aufzubauen). Abu ‚Amrs Ansatz veranschaulicht ein Rekrutierungskonzept namens al-targhib wa’l-tarhib, das eine Karotten-und-Stock-Technik ist, das die Vorteile des Handelns gegenüber den furchtbaren Konsequenzen der Untätigkeit illustriert. Das Konzept wurde im Koran eingeführt und wird von vielen islamischen Denkern diskutiert, die den besten Weg erforschen, um Menschen zum Islam aufzurufen (mehrere Gelehrte haben zum Beispiel Bücher mit dem Titel al-targhib wa ‚ L-tarhib geschrieben) Nach Abu ‚Amr sollten die Anwerber das Konzept während des gesamten Rekrutierungsprozesses anwenden, jedoch die Vorteile des Handelns frühzeitig und die Kosten der Untätigkeit später betonen.“

Mit anderen Worten: Anwerber von Dschihadisten sollen zunächst die „guten Sachen“, den „Köder“ – den zukünftigen Ruhm, die Vorherrschaft und die Erfüllung jedes lustvollen Wunsches, wie die Jungfrauen im Himmel, betonen. Später sollen sie die Rekruten mit „Terror“ und Schande bedrohen – die Konsequenzen, wenn sie nicht am Dschihad teilnehmen.

Ein Teil der tarhib oder „terrorisierenden“ Seite dieser Lehre ist es, ein grausames Exempel zu statuieren für diejenigen, die sich nicht an die Erfordernissen des Islam halten. Das ist der Grund, warum muslimische Länder wie Saudiarabien und der Iran, und Entitäten wie ISIS, absichtlich feierliche öffentliche Enthauptungen, Auspeitschungen und Amputationen von Gliedmaßen durchführen. Länder wie Ägypten, Jordanien und die Türkei sind diskreter, aber sie tolerieren und unterstützen Ehrenmorde; Tötung von Abtrünnigen; Frauen und Kinder zu schlagen und Folter und Mord in ihren Gefängnissen. Die Lehre von targhib und tarhib ist lebendig und blüht, nicht nur in islamischen Theokratien, sondern auch in den so genannten „gemäßigten“ muslimischen Ländern.

Der Islam hat diese „Lust und Schmerz“ Gehirnwäschetechniken, und grausame und ungewöhnliche Bestrafung, seit seiner Gründung und bis heute eingesetzt. Während die Bibel – die westliche jüdisch-christliche Tradition – im Einklang steht mit der Güte in der menschlichen Natur und sie nährt und pflegt, macht der Islam das Gegenteil: Er nutzt die menschlichen Instinkte der Selbsterhaltung und des Überlebens aus, um den Willen eines Volkes zu brechen und es zu sklavischem Gehorsam zu betäuben.

Wie die Mehrheit der Muslime habe ich von dieser fundamentalen islamischen Doktrin nie gehört, als ich in Ägypten aufwuchs, jedoch die Auswirkungen davon auf mein Leben gefühlt – in jedem Aspekt der islamischen Kultur; in der islamischen Predigt, in meiner islamischen Familienbeziehung; wie die islamischen Regierungen operieren und wie die Autoritäten im Allgemeinen die Menschen unter ihnen behandeln.

Die islamische Doktrin von „ködern und terrorisieren“ hat eine Kultur von toxischen Extremen hervorgebracht: Misstrauen und Angst, Stolz und Schande, die Erlaubnis zu lügen („Taqiyya„) und die Ablehnung der Verantwortung für die eigenen Taten.

Nachdem ich die meiste Zeit meines Lebens unter dem Islam gelebt habe, muss ich traurigerweise sagen, dass die Menschen, die der Westen „moderate Muslime“ nennt, in der Regel Bürger sind, die gelernt haben, mit Terror zu leben und ihn als normal zu akzeptieren. Seit Jahrhunderten haben sie viele Ausreden für Terror gefunden, haben Terroropfer verurteilt, sind stumm geblieben oder liessen sich nicht festlegen, und haben sogar mit den Terroristen Kompromisse geschlossen, um zu überleben. Die islamische Kultur, in der ich lebte, sah in die andere Richtung, wenn Frauen geschlagen wurden. Wenn Mädchen ehrengemordet wurden, dann war die Frage: „Was hat sie getan?“ statt „wie konnte das geschehen?“ Wenn Christen getötet und verfolgt wurden, beschuldigten viele die Christen für ihr eigenes Verfolgtwerden durch die Muslime. Die normale islamische Antwort auf den Terror wurde: „Geht mich nichts an.“

Und jetzt ist die islamische Lehre von Targhib wal Tarhib in den Westen gezogen und zielt darauf ab, die westliche humanistische Kultur zu verändern. Sie wird die Achtung der Menschenrechte, die Sorge um den Nächsten und die Werte der Freiheit und des Friedens ersetzen durch die Werte der Knechtschaft, des Terrors, der Tyrannei und der Angst.

Der islamische Dschihad hat sich immer darauf verlassen, dass die Menschen in eroberten Ländern schließlich aufgeben und den Terrorismus als Teil des Lebens akzeptieren, ähnlich wie Naturkatastrophen, Erdbeben und Überschwemmungen.

Es hat nicht lange gedauert, bis die islamische Doktrin von Targhib wal Tarhib in der Psyche der westlichen Führer und Medien zu arbeiten begann, und bis diese uns jetzt sagen, dass wir mit der „neuen Normalität“ leben sollen. Der Islam zählt darauf, alle in „gemäßigte“ Muslime zu verwandeln, die schließlich in die andere Richtung schauen, wenn Terror der Person neben dir zustößt.

Nonie Darwish, geboren und aufgewachsen in Ägypten, ist Autorin von „Völlig anders: Warum ich mich gegen islamische Werte und für biblische Werte entschied.“ („Wholly Different; Why I chose Biblical Values Over Islamic Values.“)

Autor Uwe Melzer:
Islam in Europa – Manchester: Europa immer noch ‚Schockiert, Schockiert‘ – aber nur schockiert, es wird nicht gehandelt! Einfacher Merksatz: Gäbe es keinen Islam würden diese Attentate nicht passieren.

Es sind also keine Einzelfälle, sondern eine gezielte Strategie des Islam zur Eroberung von Europa. Allein deswegen, weil der Islam, frei und ohne jegliche Kontrolle, in den Moscheen in Europa gelehrt wird, entstehen als Folge davon radikalisierte, islamische Terroristen. Wir gestatten, dass diese mitten in Europa „herangezüchtet“ werden.

Wann begreifen wir endlich, dass wir den Islam in Deutschland und Europa verbieten müssen mit allen Konsequenzen. Denn der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur auf Basis des Koran mit dem Rechtssystem der Scharia.

Im Koran steht unter anderem: dass jeder „Ungläubige, also alle Nichtmuslime, getötet werden müssen!
Der Koran ist die Basis für alle Moslems, egal welcher Glaubensausrichtung. Der Koran und damit der Islam beinhalten die Grundlage für den islamischen Terrorismus. Der Koran fordert unter anderem dazu auf alle „Ungläubigen“ (Nichtmuslime) zu töten. Jede politische Partei in Deutschland, die das so oder ähnlich in Ihrem Parteiprogramm stehen hätte, würde sofort verboten. Eine peinliche Frage: „Warum dann der Islam & der Koran nicht?“ Beim Islam aber sagen alle deutschen Politiker: „weil es eine Religion ist, wird der Islam natürlich nicht verboten!“

Der Islam ist aber keine Religion sondern ist eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, die laut unserem Grundgesetz in Deutschland eigentlich verboten sein müsste!

Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel steigert diese Aussage noch mit dem Hinweis: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Das bedeutet im Umkehrschluss der Islam darf Morden, Rauben und Vergewaltigen nur weil er in Anspruch nimmt eine Religion zu sein. Das ist keine Religion, die bei einem Teenager-Konzert 8-jährige Mädchen umbringt. Leider werden unsere Regierung das erst begreifen, wenn es zu spät ist.

Hier nur einige wenige Auszüge aus dem Koran:

Sure 9: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! …“

Sure 47, 4-5: “Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande!“

Sure 66, 9: “Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler (munaafiqien) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen – ein schlimmes Ende!“

Sure 9, 123: “O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und lasst sie in euch Härte finden; und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“

Sure 8, 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Der Islam befindet sich im Krieg gegen Deutschland, Europa & Israel

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Der nächste Terroranschlag in Deutschland kommt so sicher wie das Allahu Akbar bei einem Moslem-Gebet!
„Ihr habt keine Chance mehr gegen uns. Wir sind bereits zu viele!“
Dies sagte ein in Deutschland lebender Moslem der Polizei gegenüber, als er zum Verhör ins Präsidium gebracht wurde.

Das deutsche Establishment lässt den islamischen Terror zu.
Bekämpft, wenn überhaupt, dann nur mit lächerlichen Methoden unseres Staates, der nicht imstande ist, dem Islam mit aller gebotenen Macht die Stirn zu bieten. Maßnahmen gäbe es genug – nur sind Politiker zu links, zu grün und/oder zu feige, diese Maßnahmen auch umzusetzen. Japan macht`s vor:

• Nach Japan darf kein Moslem länger als 4 Wochen einreisen.
• Dauer-Aufenthaltsgenehmigungen für Moslems sind ausgeschlossen.
• Ebenso das Errichten von Moscheen
• oder das öffentliche Beten seitens Moslems.
• Mitgebrachte Koranausgaben werden an der Grenze vom Zoll wegen Gefährdung der inneren Sicherheit Japans einkassiert

Ist Japan nun ein faschistisches Land? Das können nur jene sagen, die entweder links, grün, islamophil, Moslems oder „gutmenschlich“ sind und dieses Land niemals bereist haben.

Auch Ägypten zeigt, wie man mit radikalen Moslems umzugehen hat: Nach dem Sturz der Muslimbrüder wurden ganze 27.000 Moscheen als Zentralen des islamischen Terrors identifiziert und geschlossen. Ist Ägypten nun ein islamophober Staat? Unsinn!

Nun, entsprechende Maßnahmen gäbe es auch hier in Deutschland. Der Rechtstaat hat die Mittel, diese einzusetzen. Er will aber nicht – da er vollkommen von linken & grünen Deutschland-Vernichtern unterwandert ist. Deutschland könnte, wenn es nur wollte, folgenden Maßnahmen sofort in die Tat umsetzen:

UMSETZBARE SOFORT-MAßNAHMEN
• Sofortiges Verbot der Salafisten und deren Nachfolge-Organisationen
• Sofortige Ausweisung von Anhängern des Salafismus, des Wahhabismus, des IS u.a. Dschihad-Organsitationen des Islam
• Sofortiges Verbot von Milli Görüs
• Sofortige Schließung aller DITIB-Gebäude und Verbot der DITIB-Organsiationen und Verbände (diese sind der verlängerte politische Arm Erdogans bei der Islamisierung Deutschlands)
• Verbot der Einreise und Predigten türkischer oder arabischer Imame
• Verbot jedes weiteren Moscheenbaus
• Verbot jeden öffentlichen Betens („Kampfbeten“)
• Verbot des öffentlichen Verteilens des Koran
• Sofortige Ausweisung von kriminell gewordenen Moslems nach Verbüßung ihrer Strafe
• Sofortige Rücksendung von Moslems, die bei der Ankunft in Deutschland plötzlich keine Ausweispapiere mehr haben (viele haben sie zerrissen oder im Flugzeug gegessen).
• Sofortige Einstellung jedes Islamunterrichts an allen deutschen Schulen
• Verbannung des Islam aus den deutschen Fernweh- und Rundfunkräten
• Verbannung von moslemischen Journalisten aus den öffentlichen Sendern
• Sperrung aller nationalen und internationalen islamischen Terror-Blogs
• Sofortige Rückführung aller millionenfach sich hier illegal aufhaltender Moslems
• Sofortiges gesetzliches Asylverbot für Moslems. Wer sich als Moslem in seinem Land verfolgt fühlt, soll Asyl in einem anderen islamischen Land beantragen. Aber nicht in den westlichen, von Moslems bekämpften Ländern.

Geht nicht? Geht alles. Selbst Saudi-Arabien lässt KEINEN EINZIGEN Nahost-Moslem in sein Land. Und schottet sich mit einem der weltweit längsten Grenzzäune gegen die übrigen Islamstaaten ab. Irgendwelche Kritik in unserer Lügenpresse oder seitens Merkel darüber gelesen? (Quelle: Michael Mannheimer)

Autor Uwe Melzer:
Islam in Europa – Manchester: Europa immer noch ‚Schockiert, Schockiert‘ – aber nur schockiert, es wird nicht gehandelt!

Einfacher Merksatz: Gäbe es keinen Islam würden diese Attentate nicht passieren.

Es sind also keine Einzelfälle, sondern eine gezielte Strategie des Islam zur Eroberung von Europa. Allein deswegen, weil der Islam, frei und ohne jegliche Kontrolle, in den Moscheen in Europa gelehrt wird, entstehen als Folge davon radikalisierte, islamische Terroristen. Wir gestatten, dass diese mitten in Europa „herangezüchtet“ werden.


Die Welt hat ein riesiges Problem – DEN ISLAM!
• Für Deutschland muss ein generelles Islam Verbot eingeführt werden.
• Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur.
• Der Islam beinhaltet staatliche Elemente der Justiz mit der Scharia.
• Der Islam fordert für seine Verbreitung Gewalt, Mord und Krieg.
• Der Islam ist deswegen keine Religion. sondern eine Staatsform.
• Der Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der EU nicht vereinbar.
• Der Islam ist eine Staatsform die eine freie Gesellschaft nicht dulden kann.
• Muslime, die an der Staatsform und der Scharia des Islam festhalten und diese aktiv ausüben, müssen aus Deutschland und der EU ausgewiesen werden.
• Der Islam ist auch hauptverantwortlich für die weltweite Flüchtlingskrise!
• Wenn wir das politisch in Deutschland und Europa nicht schaffen, dann ernten wir Bürgerkrieg.

Wann begreifen wir endlich, dass wir den Islam in Deutschland und Europa verbieten müssen mit allen Konsequenzen. Denn der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur auf Basis des Koran mit dem Rechtssystem der Scharia.

Im Koran steht unter anderem: dass jeder „Ungläubige, also alle Nichtmuslime, getötet werden müssen!
Der Koran ist die Basis für alle Moslems, egal welcher Glaubensausrichtung. Der Koran und damit der Islam beinhalten die Grundlage für den islamischen Terrorismus. Der Koran fordert unter anderem dazu auf alle „Ungläubigen“ (Nichtmuslime) zu töten. Jede politische Partei in Deutschland, die das so oder ähnlich in Ihrem Parteiprogramm stehen hätte, würde sofort verboten. Eine peinliche Frage: „Warum dann der Islam & der Koran nicht?“ Beim Islam aber sagen alle deutschen Politiker: „weil es eine Religion ist, wird der Islam natürlich nicht verboten!“

Der Islam ist aber keine Religion sondern ist eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, die laut unserem Grundgesetz in Deutschland eigentlich verboten sein müsste!

Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel steigert diese Aussage noch mit dem Hinweis: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Das bedeutet im Umkehrschluss der Islam darf Morden, Rauben und Vergewaltigen nur weil er in Anspruch nimmt eine Religion zu sein. Das ist keine Religion, die bei einem Teenager-Konzert 8-jährige Mädchen umbringt. Leider werden unsere Regierung das erst begreifen, wenn es zu spät ist.

Hier nur einige wenige Auszüge aus dem Koran:

Sure 9: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! …“

Sure 47, 4-5: “Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande!“

Sure 66, 9: “Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler (munaafiqien) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen – ein schlimmes Ende!“

Sure 9, 123: “O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und lasst sie in euch Härte finden; und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“

Sure 8, 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“

Nur eine aktuelle Meldungvon vielen: MMnews, 27.05.2017, Splittermatte und Sprengsatz-Bauteile bei Razzia in NRW entdeckt

Bei einer Razzia im nordrhein-westfälischen Neukirchen-Vluyn haben Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Utensilien entdeckt, mit denen sich ein Sprengsatz bauen lässt.

Zudem fanden sie bei dem Beschuldigten Ozkan G., 27, und seinen mutmaßlichen Komplizen auch eine professionell erscheinende Splittermatte. Zusammen mit einem Sprengsatz kann eine solche Matte eine verheerende Wirkung entfalten, weil dadurch Schrapnelle gestreut werden können.

G. besaß legal mehrere Waffen, zudem weitere illegale. Er soll sich in der Vergangenheit als streng gläubig bezeichnet haben und ähnlich wie Islamisten kleiden.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eingeleitet.

Allerdings sind G. bislang kaum Kontakte in radikale Islamistenkreise nachzuweisen. Das könnte auch daran liegen, dass die Fahnder Schwierigkeiten haben, ein bei G. sichergestelltes Smartphone auszulesen.

Vor Jahren soll er Kontakt zu einem bekannten Dschihadisten aus Dinslaken gehabt haben, der inzwischen in Syrien ums Leben gekommen ist.

Quelle:
www.mmnews.de/index.php/politik/115576-terror-razzia-in-nrw-sprengsatz-bauteile-entdeckt-


Islam: Imame in Moscheen warnen Muslime vor Integration in Deutschland und Österreich! Kein Begriff wird in der Debatte um Zuwanderer so oft benutzt wie der der „Integration“. Doch die für viele muslimische Migranten wichtigste Institution leistet dazu meist keinen Beitrag oder kämpft sogar aktiv gegen Integration: die Moschee. Das ist das Ergebnis einer offiziellen Studie. „Nach acht Monaten Recherche der Studie muss ich feststellen: Moscheen sind politische Räume. Die von mir besuchten Predigten waren mehrheitlich gegen die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft gerichtet. Wenn das Leben in Deutschland thematisiert wurde, dann hauptsächlich in einem negativen Zusammenhang. Auch sie würden davor gewarnt, sich anzupassen! Wie gefährlich das ist, zeigt der Mord an Farima S., einer im bayerischen Prien lebenden Afghanin. Sie hatte vor acht Jahren den Islam verlassen und das Christentum angenommen und war vor sechs Jahren nach Deutschland geflohen. Am 29. April 2017 wurde sie von einem afghanischen Muslim auf offener Straße ermordet. Die islamischen Verbände stellen sich nicht gegen Fatwas wonach Apostaten – diejenigen, die sich vom Islam lossagen – zu töten sind. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

RfD Rettung für Deutschland – Mehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Syrien ist die größte Medienlüge unserer Zeit – Nachweise mit Videos und Links!

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Pater Daniel Maes lebt seit 2010 in Syrien. Er hat den Krieg mit eigenen Augen gesehen und nennt die Berichte darüber „die größte Medienlüge unserer Zeit“. Leider seien zu viele westliche Journalisten „Mitläufer und Feiglinge“.

Der flämische Pater Daniël Maes (78) ist Augenzeuge des Syrienkriegs. Er lebt im Mar-Yakub-Kloster aus dem sechsten Jahrhundert. Das Kloster der byzantinisch-katholischen Kirche im Nahen Osten liegt in der syrischen Stadt Qara, knapp 100 Kilometer nördlich der Hauptstadt Damaskus.

Nach Ansicht von Pater Daniel sind die westlichen Medienberichte über den Syrienkrieg irreführend. Denn leider seien zu viele Journalisten „Mitläufer und Feiglinge“, sagt er im Interview mit dem belgischen Algemeen Dagblad. Sie würden damit zum Massaker in Syrien beitragen.

Die Vorstellung, dass ein Volksaufstand gegen Präsident Assad stattgefunden hat, ist vollkommen falsch. Ich bin seit 2010 in Qara, und ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie Unruhestifter aus dem Ausland Proteste gegen die Regierung organisierten und junge Leute rekrutierten.

Das wurde gefilmt und bei Al Jazeera ausgestrahlt, um den Eindruck zu vermitteln, dass ein Aufstand stattfindet. Ausländische Terroristen begingen Morde gegen sunnitische und christliche Gemeinden, um im syrischen Volk religiöse und ethnische Konflikte zu schüren. Doch in meiner Erfahrung war das syrische Volk sehr einig.

Vor dem Krieg war dies ein harmonisches Land, ein säkularer Staat, wo verschiedene Religionen friedlich nebeneinander lebten. Es gab kaum Armut, die Bildung war kostenlos, und die Gesundheitsversorgung war gut. Zwar konnte man politische Ansichten nicht frei äußern. Doch den meisten Menschen war das egal.

Pater Daniel Maes und sein Kloster helfen den Menschen in Syrien. Kürzlich haben sie eine Suppenküche in Aleppo aufgemacht, wo fünfmal in der Woche 25.000 Mahlzeiten zubereitet werden.

Es ist ein Wunder, dass wir noch am Leben sind. Wir verdanken das der Armee der Assad-Regierung und Wladimir Putin, weil er entschieden hat einzugreifen, als die Aufständischen die Macht zu übernehmen drohten.

Als Tausende Terroristen sich in Qara niederließen, bekamen wir Angst um unsere Leben. Sie kamen aus den Golfstaaten, Saudi-Arabien, Europa, der Türkei, Libyen. Und es gab viele Tschetschenen.

Sie bildeten eine ausländische Besatzungsmacht und hatten alle Verbindungen zu Al-Qaida und anderen Terroristen. Sie waren bis zu den Zähnen bewaffnet vom Westen und dessen Verbündeten. […]

Sie haben wörtlich gesagt: „Dieses Land gehört jetzt uns.“ Oft standen sie unter Drogen, sie bekämpften einander, am Abend schossen sie willkürlich in die Luft. Lange mussten wir die Gruften der Monarchie verbergen.

Als die syrische Armee sie wegjagte, waren alle froh und glücklich. Die syrischen Bürger, weil sie die ausländischen Rebellen hassten, und wir, weil der Frieden zurückkehrte.

Im Hinblick auf Berichte über angebliche Kriegsverbrechen der Assad-Truppen, etwa Luftangriffe mit Fassbomben, sagt Pater Daniel Maes: „Die Medienberichte über Syrien sind die größte Medienlüge unserer Zeit. Sie haben reinen Unsinn über Assad verbreitet.“

In Wirklichkeit waren es die Rebellen, die plünderten und töteten. Glauben Sie, dass das syrische Volk dumm ist? Glauben Sie, dass diese Menschen gezwungen wurden, Assad und Putin zuzujubeln.

Nach Ansicht von Pater Daniel geht es den Amerikanern in Syrien um Pipelines und natürliche Ressourcen in der Region sowie darum, Wladimir Putin zu schaden. Saudi-Arabien und Katar wollten in Syrien einen sunnitischen Staat errichten, ohne religiöse Freiheit. Deshalb müsse Assad weg.

Als die syrische Armee sich auf die Schlacht von Aleppo vorbereitete, kamen muslimische Soldaten zu mir, um sich den Segen zu holen. Es gibt kein Problem zwischen normalen Muslimen und Christen.

Es sind jene vom Westen unterstützten radikalen islamistischen Rebellen, die uns massakrieren wollen. Sie sind alle Al-Kaida und IS. Es gibt keine gemäßigten Kämpfer mehr.

Pater Daniel war ein scharfer Kritiker von Hillary Clinton, weil sie als US-Außenministerin den Konflikt in Syrien bewusst und absichtlich anheizte. Doch mit dem neuen US-Präsidenten Donald Trump ist der Pater „zufrieden“.

Er sieht, was jeder normale Mensch versteht: dass die USA damit aufhören sollten, Staaten mit natürlichen Ressourcen zu unterminieren. Der Versuch der Amerikaner, eine unipolare Welt zu erzwingen, ist das größte Problem. Trump versteht, dass der radikale Islam eine größere Bedrohung ist als Russland.

Was interessiert es mich, wenn er mitunter über die Stränge schlägt? Wenn Trump Geopolitik macht, wie er es versprochen hat, dann sieht die Zukunft gut aus. Dann wird sein Ansatz ähnlich dem von Putin sein. Und dann wird es hoffentlich eine Lösung für Syrien geben, und der Frieden wird zurückkehren. – (Autor: Robert Fischer)

Videos – Aktuelle Beispiele aus dem Syrienkrieg wie Lügenpresse in 120 Sekunden entlarvt wird! – Auswahl zu Links mit Falschmeldungen im Syrienkrieg!

Eine Auswahl zu Links mit Falschmeldungen im Syrienkrieg – Autor: Uwe Melzer
https://de.sott.net/article/27296-Russische-%E2%80%9EGraueltaten%E2%80%9C-in-Aleppo-und-Syrien-sind-erstunken-und-erlogen
https://de.sputniknews.com/politik/20161216313787444-videos-einwohner-aleppo-luege/
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/16/syrienkrieg-westliche-regierungen-und-un-beamte-verbreiten-propaganda-im-auftrag-von-terrorgruppen/
https://www.facebook.com/ZeitimBild/videos/10154714997741878/
https://www.youtube.com/watch?v=DTbY35HSiz8
https://www.youtube.com/watch?v=LNV3mPTYm2s
https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2183
https://plus.google.com/u/0/collection/UZJp3
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=HloLEBdzG6M
https://de.sott.net/article/27364-Erwischt-Agyptische-Polizei-erwischt-Fotografen-beim-Knipsen-von-Fake-Bildern-uber-Aleppo?utm_content=buffer44c81&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer
https://alles-schallundrauch.blogspot.de/2016/12/bana-alabed-ist-turkische.html#.WFtqWSIKKIQ.google_plusone_share

Giftgasangriff in Syrien
Es war nicht Assad – Es war nicht die syrische Armee – Es waren nicht die Russen – Beweise 4 Presseartikel = Es waren die islamischen Rebellen / Terroristen / der IS selbst, die in einer eigenen, heimlichen Munitionsfabriken das Giftgas für Waffen aufbereitet haben. Ein Luftangriff der syrischen Luftwaffe, auf einer diese illegalen Munitionsfabriken, hat das Giftgas freigesetzt. Die syrische Luftwaffe konnte nicht wissen, dass die Islamisten in diesem Munitionslager Giftgas gelagert haben. Es waren eindeutig die islamischen Rebellen und alle Welt gibt ASSAD die Schuld. Deshalb auch meine vier Presseartikel über die Medienlügen über Syrien.

Nahost-Experte Michael Lüders: Giftgas-Angriff in Syrien war „Angriff unter falscher Flagge“! – Verwickelt: Der türkische Geheimdienst MIT und die islamische Nusra-Front. „Die Türkei hat ganz offenkundig die Nusra-Front mit Saringas bewaffnet“: https://www.anonymousnews.ru/2017/04/10/nahost-experte-michael-lueders-giftgas-angriff-in-syrien-war-angriff-unter-falscher-flagge/

Syrische Luftwaffe traf Chemiewaffenfabrik: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/russische-luftraumbeobachtung-syrische-luftwaffe-traf-chemiewaffenfabrik-14958078.html#GEPC;s2

Russland präsentiert unterdessen eine andere Version der Attacke: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/giftgas-in-syrien-russland-nimmt-assad-in-schutz-14958054.html#GEPC;s2

Es gibt Hinweise darauf, dass der Giftgasangriff in Syrien von den islamischen Rebellen, die dem IS nahe stehen, inszeniert wurde! https://de.sott.net/article/29020-Gespenstische-Inszenierung-Giftgasangriff-in-Syrien-ist-erstunken-und-erlogen-Sprungbrett-der-Elite

Dazu passt in Deutschland:
Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce!
Was auch immer drauf stehen mag: Drinnen steckt (fast immer) die SPD! Ca. 3.500 Medienbeteiligungen der SPD in Deutschland nachgewiesen. Damit wird massiv die öffentliche Meinung über die angeblich freien Medien in Deutschland beeinflusst. Weitestgehend unbekannt ist die geradezu unheimliche Medienmacht der SPD. Diese Partei gehört zu den weltweit größten Medienmächten – und steuert darüber seit Jahrzehnten ihre politische Machtstellung. Die Partei dominiert über ihre Medien die Politik in Deutschland auch dann, wenn sie nicht an der Macht ist. Damit wird der Gedanke der Demokratie geradezu ins Gegenteil verkehrt: Denn egal, welche Partei der Souverän an die Macht gewählt hat: Der heimliche Machthaber sind die Sozialdemokraten. Damit ist die SPD Hauptakteur und eigentlicher Profiteur der aktuellen politischen Zustände, die man getrost als postmoderne Medien- und Parteiendiktatur bezeichnen darf. Per schierer Medienmacht haben die Sozialdemokraten insbesondere die konservativen politischen Kräfte nach links gezogen. Genau so, wie wir es derzeit haben. Daher ist die große Koalition auch der exakte Ausdruck dieser Medien- und Parteiendiktatur. Merkel ist nicht nur die Kanzlerin der CDU, sondern besonders auch Kanzlerin der SPD. Gewonnen haben die Sozialisten. Verloren hat wie immer das Volk – und die Idee eines demokratischen Staats. ……. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

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