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Israel: Ein Jahr nach dem 7. Oktober 2023: Alles beim Alten und noch viel schlimmer!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Für Israel hat der Hamas-Überfall vor einem Jahr alles verändert. Das Verhalten der Welt gegenüber dem jüdischen Staat folgt dagegen altbekannten Mustern. Das gilt auch für Deutschland. Eine Anklage gegen den zunehmenden Judenhass weltweit!

Die Bilder, die am 7. Oktober 2023 aus Südisrael öffentlich wurden, lösten weltweit Schockwellen aus. Manch einer erwartete in den ersten Tagen nach dem Massaker womöglich, dieses könne wenigstens eine positive Sache bewirken: dass der jüdische Staat wieder mehr Solidarität erfahren würde, nachdem sich sein internationales Ansehen zuvor jahrelang konstant im Niedergang befunden hatte; dass die unbeschreiblichen Taten der Hamas das Verständnis für Israels Sicherheitsherausforderungen erhöhen würden; dass die Welt verstehen würde, mit welchem Gegenüber Israel es zu tun hat.

Zieht man nun ein Jahr später Bilanz, muss man klar sagen: Das Gegenteil ist eingetreten. Fast nichts hat sich geändert, vieles ist gleich geblieben – und vielleicht noch viel mehr ist sehr viel schlimmer geworden. Das Drehbuch des Terrors ist wieder einmal aufgegangen: Israel wurde zur Reaktion gezwungen – und steht nun als Aggressor dar.

Ungebrochene Konstanten

Trotz aller noch vorhandenen Unterstützung durch westliche Staaten ist das Land heute so nah daran, zum Pariastaat (eine ausgestoßene, geächtete Nation) zu werden, wie nie in seiner Geschichte. Die Verleumdungskampagnen der Jahre vor dem Krieg, in denen Israel immer öfter als Apartheidsstaat beleidigt wurde, haben einen Boden bereitet, aus dem seit dem 7. Oktober 2023 noch viel Schlimmeres wuchert: der Vorwurf des Völkermords.

In Deutschland mag er öffentlich noch halbwegs geächtet sein, aber wenn wir über den nationalen Tellerrand hinausschauen, dann müssen wir feststellen, dass er beinahe einen Konsensstatus erreicht hat. Auch weil Südafrika es verstanden hat, den Internationalen Gerichtshof geschickt gegen Israel in Stellung zu bringen.

Das wiederum ist wenig überraschend, denn in Israel war man sich der Gefahr des sogenannten „Lawfares“, also der Kriegsführung mit juristischen Mitteln, immer bewusst. Und dass Südafrika alles daran setzt, Israels Legitimität zu untergraben, ist auch kein neues Phänomen. Das ist nur ein Beispiel für eine Konstante, die die Zeit vor dem 7. Oktober 2023 ungebrochen mit der Zeit danach verbindet.

Deutschland bleibt lauwarm wie vor dem 7. Oktober 2023

Wenn wir nun auf Deutschland blicken, dann ist hier vieles noch nicht ganz so schlimm wie andernorts. Doch in Zukunft dürfte sich die Bundesrepublik eher den anti-israelischen Ländern annähern und nicht andersherum. Gründe dafür gibt es viele: das wachsende internationale Gewicht der anti-israelischen Dritten Welt, mit der wir uns arrangieren wollen; der Siegeszug anti-israelischer Ideologien wie des Postkolonialismus, der uns von innen unterwandert; und vor allem die massenhafte (islamische) Migration, die Deutschlands Haltung zu Israel untergräbt wie nichts anderes.

In Wahrheit gibt es aber auch jetzt schon keinen Grund für Selbstlob. Zwar wird Deutschland auch in Israel als ausgesprochen pro-israelisch wahrgenommen. Doch das liegt in erster Linie daran, dass es den Israelis an anderen Freunden mangelt. Denn, wenn wir ehrlich sind, dann hat sich auch an Deutschlands Blick auf den Nahen Osten und Israel durch den 7. Oktober 2023 nichts zum Positiven verändert.

Weiterhin sind wir völlig blind für die Realität vor Ort in Israel und dem Hass der „Palästinenser“ und islamischen Staaten gegen den jüdischen Staat!

In unserer ganzen Hilf- und Machtlosigkeit bleiben wir gefangen in einem geradezu zwanghaften Hang zur Äquidistanz. Noch immer stellen wir uns lauwarm zwischen die Fronten, schreien panisch nach Frieden, nach Waffenstillstand, nach internationalen Truppen im Gazastreifen, nach der „Zwei-Staaten-Lösung“ – nach alledem also, was in der Vergangenheit nichts gelöst, im Zweifel sogar alles schlimmer gemacht hat.

Israel muss sich auf sich selbst verlassen

Wie eh und je enthalten wir uns, wenn sich die UN mal wieder in ihrem anti-israelischen Furor ergehen. Wie eh und je finanzieren wir das Palästinenserhilfswerk UNRWA. Dafür fahren wir unsere Genehmigungen für Waffenlieferungen Richtung Israel zurück. Das alles immer mit guten, geschliffen vorgetragenen Argumenten, am liebsten unter Bezugnahme auf das Völkerrecht, das dabei zum höchsten Ausdruck internationaler Moral hochgejazzt wird.

Die Wahrheit ist, dass das alles nur verschleiert, vielleicht auch verschleiern soll, dass wir panische Angst davor haben, uns wirklich zu Israel zu bekennen und die Realitäten im Nahen Osten zur Kenntnis zu nehmen – weil wir daraus unangenehme Konsequenzen ziehen müssten, die uns die viel beschworene „Staatsräson“ wirklich etwas kosten lassen würden. Weil es dazu führen würde, dass wir uns jahrzehntelange Selbsttäuschung eingestehen und quasi-religiöse Glaubenssätze wie die „Zwei-Staaten-Lösung“ entsorgen müssten.

Nein, das wird nicht geschehen. Und so bleibt am Ende ein Jahr nach dem 7. Oktober 2023 die bittere Erkenntnis, dass selbst ein Grauen dieses Ausmaßes nicht die Kraft hat, uns entscheidend zu verändern: Alles ist beim Alten geblieben. Für die Israelis folgt daraus, dass gerade nach dem 7. Oktober 2023 genau die Erkenntnis umso mehr gelten muss, die an jenem Tag durch das eigene Versagen so tief erschüttert wurde: Israel muss sich nur auf sich selbst und seinen Gott verlassen! (Quelle: IsraelNetz)

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ISRAEL & Siedlungspolitik: „Absolut einseitig“ Die kaum beachtete scharfe Kritik von vier IGH-Richtern am Israel-Gutachten!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Der Internationale Gerichtshof greift Israel wegen der Besatzung an. Diese sei an sich illegal. Kaum beachtet: Vier IGH-Richter widersprechen – und machen ihren Kollegen schwere Vorwürfe.

„Fundamental fehlerhaft“: Die IGH-Richter tragen ihr Gutachten zur israelischen Besatzung vor!

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung hat international viel Aufmerksamkeit erregt. Schon jetzt ist absehbar, dass das 80-seitige Papier – obwohl nicht rechtsverbindlich – die Stellung des jüdischen Staates in der internationalen Gemeinschaft weiter untergraben wird. So muss sich etwa in Deutschland die Bundesregierung bereits unangenehme Fragen von Journalisten anhören, welche Konsequenzen das Gutachten für ihre Israel-Politik hat. (Autor: Sandro Serafin)

Denn Israel-Kritiker fühlen sich durch das Papier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich der jüdische Staat anhaltend eklatanter Völkerrechtsbrüche schuldig mache. Doch ist die Lage wirklich so eindeutig? Wohl kaum. In der Rezeption wenig beachtet worden sind die abweichenden Stimmen von 4 der 15 Richter, die ihren Kollegen wegen zentraler Stellen des Gutachtens ein teils vernichtendes Zeugnis ausstellen.

Um es deutlich zu sagen: Auch diese Richter haben nicht den Anspruch für sich gepachtet, das Völkerrecht allein richtig interpretieren zu können. Schon die Existenz ihrer abweichenden Meinungen macht aber deutlich, dass auch im internationalen Recht selten alles so klar und eindeutig ist, wie es gerade im israelischen Fall oft behauptet wird. Weil diese Richterstimmen in der allgemeinen Medienberichterstattung kaum beachtet werden, sollen ihre Einschätzungen hier ausführlicher wiedergegeben werden.


Bereits im Presseartikel vom 02. November 2015 wurde international unmißverständlich klargestellt, daß die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland nicht gegen internationales Recht verstößt! Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen.

Presseartikel vom 19.März 2012: Die Grenzen von Israel mit Jerusalem als Hauptstadt und der Status der Juden als Volk aus GOTTES Sicht!


Wie es zum Gutachten kam

Doch zunächst zum Hintergrund: Am 30. Dezember 2022 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der sie vom IGH, einer UN-Institution, ein Rechtsgutachten zur israelischen Besatzung anforderte. Diese Möglichkeit ist in Artikel 96 der UN-Charta vorgesehen. Der IGH hatte schon 2004 ein solches Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Sicherheitsbarriere zum Westjordanland abgegeben. Derlei Gutachten sind nicht rechtsverbindlich.

Die Generalversammlung wünschte nun Auskunft zu einer Reihe von Fragen, die sie politisch und rechtlich sehr aufgeladen formulierte. So fragte die Staatenvertretung etwa nach den juristischen Konsequenzen der „anhaltenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser“ durch Israel oder der „Annexion“ des palästinensischen Territoriums durch den jüdischen Staat.

Der IGH nahm in der Folge schriftliche Stellungnahmen zahlreicher Staaten zu dem Fall entgegen und hielt im Februar dieses Jahres auch mündliche Beratungen ab, bei denen unter anderem Vertreter des von der UN so bezeichneten „Staates Palästina“ vortragen konnten. Israel reichte nur eine schriftliche Stellungnahme ein, beteiligte sich aber nicht an der mündlichen Verhandlung.

Was wirft der IGH Israel vor?

Am 19. Juli nun legte der IGH sein Gutachten vor. Es kommt inhaltlich zu vier zentralen Ergebnissen:

  • Die „anhaltende Präsenz Israels in Besetzten Palästinensischen Gebieten“ sei unrechtmäßig;
  • Israel sei verpflichtet, seine „unrechtmäßige Präsenz“ in den Gebieten „so schnell wie möglich“ (wenngleich nicht „bedingungslos“) zu beenden;
  • Israel müsse sofort „alle neuen Siedlungsaktivitäten“ einstellen und „alle Siedler“ aus den Gebieten evakuieren;
  • außerdem habe das Land die Pflicht, Reparationen zu leisten „für den Schaden an betroffenen natürlichen oder juristischen Personen“.

Das Gutachten stellt Israel insgesamt ein juristisch vernichtendes Zeugnis aus und macht dem jüdischen Staat zahlreiche Vorwürfe. Vielfach wiederholen diese bereits Bekanntes. So bekräftigt der IGH etwa seine Auffassung, dass der Bau von israelischen Häusern in Judäa und Samaria (Westjordanland) illegal sei: die berühmte „völkerrechtswidrige Siedlungspolitik“.

Altbekanntes und auch Neues

Dazu führt der IGH – auch das nicht neu – Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention an, die den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten regelt. Sie verbietet einer Besatzungsmacht, Teile ihrer Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Der IGH meint, dass das nicht nur die zwangsweise Umsiedlung umfasse und verurteilt zum Beispiel Maßnahmen der israelischen Regierung, die Anreize für einen Umzug in die Gebiete setzen.

Das Gericht wirft Israel weiter vor, eine physische und juristische „Trennung zwischen der palästinensischen Bevölkerung und den Siedlern“ zu implementieren, die gegen Artikel 3 der Antirassismuskonvention von 1965 verstoße. Diese verbietet „rassische Segregation und Apartheid“. Außerdem hält das Gericht fest, dass Israels Politik im Westjordanland „auf eine Annexion hinausläuft“.

Bemerkenswert aber vor allem: Das Gericht erklärt erstmals überhaupt die israelische Besatzung an sich für illegal, nicht nur – wie bislang – bestimmte Maßnahmen innerhalb dieser Besatzung. Daher auch die unilaterale Aufforderung an Israel, sich so schnell wie möglich aus den Gebieten zurückzuziehen.

Das Separatgutachten dreier Richter

Das Gutachten wird unterstützt von 14 der 15 IGH-Richter. Als einzige hat Julia Sebutinde, IGH-Vizepräsidentin aus Uganda, den Schriftsatz vollumfänglich abgelehnt. Allerdings kam es bei einzelnen, teils zentralen Aussagen der Rechtseinschätzung zu weiteren Abweichungen. So lehnten die drei Richter Peter Tomka (Slowakei), Ronny Abraham (Frankreich) und Bogdan Aurescu (Rumänien) die Feststellung des Gerichts ab, dass Israels anhaltende Besatzung an sich illegal sei. Zudem weigerten sie sich, Israel aufzufordern, die Besatzung schnellstmöglich zu beenden.

Die drei Juristen haben dazu ein gemeinsames Separatgutachten vorgelegt. Darin bekräftigen sie zwar, dass „eine große Zahl israelischer Praktiken in den besetzten Gebieten völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen“. Unter anderem sehen auch sie Hinweise auf eine Annexionsabsicht Israels. Vor allem hinsichtlich der Übertragung der Völkerrechtswidrigkeit auf die Besatzung insgesamt werfen sie den übrigen Richtern aber eine inkonsistente Argumentation vor.

Mehrfach missbilligen sie das Vorgehen ihrer Richterkollegen unmissverständlich. So formulieren sie etwa, das Gericht habe sich entschieden, den israelisch-palästinensischen Konflikt in einer „parteiischen und einseitigen Weise“ darzustellen, der „seine juristische und historische Komplexität“ missachte. An anderer Stelle heißt es, eine „differenzierte und umfassende“ Herangehensweise fehle im Gutachten „völlig“. Oder auch: Das Argument, die Besatzung insgesamt sei illegal, entbehre „jedes ernsthaften und tragfähigen Gedankengangs“.

Israelische Sicherheitsinteressen missachtet?

Konkret führen die Richter aus, allein die Tatsache, dass eine Besatzung lang anhalte, reiche nicht aus, um sie an sich als illegal einzustufen: „Natürlich ist eine 57-jährige Besatzung außergewöhnlich lang. Diese Dauer muss jedoch im Lichte der besonders komplexen Geschichte und Natur des Konflikts gesehen werden und der vielen aufeinanderfolgenden Lösungsversuche, deren Scheitern nicht einer einzigen Partei angelastet werden kann.“

Israel könne sich aus seinen Sicherheitsinteressen auch nicht einfach „so schnell wie möglich“ aus den umstrittenen Gebieten zurückziehen: „Das Gutachten des Gerichts basiert auf der impliziten Vorstellung, dass Israel keine ernsthaften Sicherheitsinteressen hat, oder dass diese irrelevant sind. Wir widersprechen“, schreiben die drei Richter. Es sei „bedauerlich“, dass das Gutachten die Fakten „unvollständig und einseitig“ darlege und nicht auf die Pflichten der Palästinenser eingehe.

Die Richter werfen ihren Kollegen sogar vor, die zentralen UN-Resolutionen zum Nahost-Konflikt sowie die Osloer Verträge zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation aus den 1990er Jahren nicht zu berücksichtigen: Diese setzten nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und das Sicherheitsrecht Israels stets in Bezug zueinander. Nun hingegen verlangen die Richter einseitig einen schnellen Abzug Israels. So werde das Gutachten kaum zum Ziel einer „Zwei-Staaten-Lösung“ beitragen, meinen die drei Abweichler.

Die Richterin, die auch die Grundsätze infrage stellt

Sie teilen damit einige Punkte, die auch die ugandische Gerichtsvizepräsidentin Sebutinde in ihrer abweichenden Meinung anführt. So erklärt auch Sebutinde, das Gutachten unterminiere die internationale Formel „Land für Frieden“. Es ignoriere legitime israelische Sicherheitsinteressen und Verpflichtungen der arabischen Nachbarn. Die Richterin verweist darauf, dass der unilaterale Gaza-Abzug Israels 2005 „desaströs“ für das Land gewesen sei. Die Osloer Abkommen der 1990er Jahre stellten eine rechtliche Basis für „Israels anhaltende Ausübung bestimmter Befugnisse im Westjordanland“ dar.

Insgesamt wirft Sebutinde dem Gericht vor, dessen Ansatz werde die Spannungen im Nahen Osten „eher ver- als entschärfen“. Das Gutachten stelle „keine umfassende, ausgewogene, unparteiische und tiefgründige Untersuchung“ dar, sondern richterliche Empfehlungen, die „auf einseitigen Narrativen basieren und in einem Kontext-Vakuum gemacht wurden“. Die Herangehensweise des Gerichts sei sogar „fundamental fehlerhaft“.

Im Vergleich zu ihren drei kritischen Kollegen geht Sebutinde, die sich bereits den Urteilssprüchen des IGH im Genozid-Verfahren gegen Israel verweigert hatte, aber noch deutlich weiter. So ist sie der Meinung, dass das Gericht das Gutachten erst gar nicht hätte formulieren dürfen – weil es überhaupt keine verlässlichen Informationen vorliegen gehabt habe, um zu einer ausgewogenen Entscheidung zu kommen. Bemerkenswert aber vor allem: Anders als die Kollegen stellt die Uganderin auch ganz grundsätzliche, seit Jahren öffentlich tradierte völkerrechtliche Grundannahmen zum Nahost-Konflikt infrage.

Kein exklusives Recht der Palästinenser auf die Gebiete?

Vor allem legt Sebutinde nahe, dass auch Israel einen legitimen völkerrechtlichen Anspruch auf das Westjordanland haben könnte, „dass jedes palästinensische Recht auf umstrittenes Gebiet nicht notwendig exklusiv ist“. Sie argumentiert, dass man verschiedene Gebiete womöglich völkerrechtlich unterschiedlich behandeln müsse. So nennt sie den Gusch Ezion, einen Siedlungsblock südlich von Jerusalem, und verweist darauf, dass es dort schon vor 1948 eine „überwiegend jüdische Präsenz“ gegeben habe.

Sebutinde hält ihren Kollegen vor, dass sie logisch zunächst die Grenzen Israels hätten bestimmen müssen, bevor sie korrekt auf die Frage einer „Besatzung“ hätten eingehen können. Dabei weigert sie sich, die Grundannahme, dass das Westjordanland automatisch „palästinensisches Gebiet“ sei, einfach zu teilen: „Rechtlich und faktisch ist der souveräne Rechtstitel über das Westjordanland (und auch den Gazastreifen) seit über einem Jahrhundert unbestimmt oder in der Schwebe“, schreibt die Richterin.

Sie meint konkret die Zeit, seit das Osmanische Reich seine Souveränität über das Gebiet mit dem Ende des Ersten Weltkriegs verlor und die Briten ein Mandatsgebiet dort errichteten. Sebutinde führt dann das Rechtsprinzip uti possidetis juris an. Diesem zufolge wären die britischen Mandatsgrenzen mit dem Ende des Mandats im Mai 1948 und der Gründung des Staates Israel automatisch auf den neuen Staat übergegangen.

Der Einwand des deutschen Richters

„Wendet man uti possidetis juris auf Israel an, so hätte Israel territoriale Souveränität über alle umstrittenen Gebiete Jerusalems, des Westjordanlands und Gazas“, führt Sebutinde aus. Letztlich lässt sie offen, ob sie sich diese auch von dem israelischen Professor Eugene Kontorovich vertretene Interpretation gänzlich zu eigen macht. Allerdings lässt sie eine Sympathie dafür erkennen. In diesem Fall wäre die Siedlungspolitik insgesamt nicht illegal und eine „Besatzung“ gar nicht existent.

Selbst wenn man ein israelisches Souveränitätsanspruch auf das Westjordanland verneinen würde, sähe Sebutinde jedoch keine Kollision mit dem von den anderen Richtern angeführten Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, die der Besatzungsmacht verbietet, ihre Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Denn, so schreibt Sebutinde, dem Gericht liege kein Hinweis darauf vor, dass „Siedler“ zur Ansiedlung dort gezwungen würden. Die Argumentation, dass ein solcher Zwang für den Rechtsverstoß gar nicht notwendig ist, greift sie nicht auf.

Bleibt noch eine Frage offen: Wie hat sich eigentlich der deutsche Richter Georg Nolte verhalten? Er stimmte allen Punkten des IGH-Gutachtens zu. Trotzdem legte auch er eine Separateinschätzung vor. Darin distanzierte er sich vom im Gutachten erhobenen Vorwurf, Israel verstoße gegen einen Artikel, der „rassische Segregation und Apartheid“ verbietet: „Ich bin nicht überzeugt, dass dem Gericht ausreichend Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass Israels Politik und Praktiken entweder Apartheid oder rassische Segregation darstellen.“ (Quelle: Israelnetz)


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Israel: Justizreform hat mehr Befürworter als Gegner in Israel. Die reale Krise und Bedrohung ist dagegen das Atomwaffenprogramm des Iran!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland & Hashivah.org/de/ – Lema’an Zion, Inc.). Buchautor: Uwe Melzer)

Für die internationalen Nachrichtenmedien ist es ein gefundenes Fressen, die aktuellen Proteste in Israel als eine grundlegende Krise zu beschreiben, welche die Demokratie gefährdet. Ein interner Konflikt, der zu Tyrannei und sogar Faschismus führen könnte, so wird behauptet. (Autor: David B. Goldberg, M.A.)

Die Tatsache, dass Israelis entweder für oder gegen die Justizreform auf die Straße gehen, ist ziemlich einzigartig. Ganz anders verhält es sich mit Demonstrationen in anderen Ländern, von denen man kaum etwas hört, wenn dort Reformen des Obersten Gerichtshofes in die Wege geleitet werden.

In Israel tragen beide Seiten stolz die Nationalflagge. Niemand droht damit, die demokratischen Institutionen zu zerstören oder eine neue Regierungsform zu erschaffen. Gewalt war bisher kaum festzustellen, selbst wenn es hemmungslose Beschimpfungen gibt. Es herrscht viel mehr eine Bandbreite an Meinungen, was das Recht der Bürger auf freie Meinungsäußerung unterstreicht.

Tatsächlich herrscht Einheit, denn alle Teilnehmer bekunden, dass ihnen ihr Land zutiefst am Herzen liegt. Die Nachrichtenmedien und die sich einmischenden Regierungsoberhäupter im Ausland behaupten das Gegenteil. Das ist die Meinung des britisch-israelischen Rabbiners Leo Dee, der in Cambridge seinen Abschluss als Ingenieur gemacht hat und dessen Frau und 2 Töchter von Palästinensern nahe ihres Zuhauses in Israel während der Pessachwoche dieses Jahr ermordet wurden.

Bezüglich der Demonstrationen sagt er: „Das nennt man Demokratie. Wir dürfen nicht darauf hereinfallen, es als Krise zu betrachten. Dies ist ein Zeichen der größten Liebe und Einheit, die eine Nation zeigen kann“ (Jerusalem Post, 28.07.23).

Die weitaus größere Sorge stellt nach wie vor der Iran dar.

US-Präsident Joe Biden will ein Nuklearabkommen mit den Iranern. Verletzungen von Abkommen seitens der Iraner werden vom Weißen Haus ignoriert und Sanktionen werden nicht durchgesetzt. Seit Biden ins Amt kam sind die iranischen Ölexporte nach China auf 47 Mrd. Dollar gestiegen. Der Iran verfügte 2021 über 60 Tankerschiffe, im Juli 2023 waren es 338 (@CarolineGlick, 14.07.23).

Dies geht komplett gegen die Haltung Israels. Die nuklearen Bestrebungen des Irans sind eine Existenzbedrohung für Israel, wie die Iraner es auch oft selbst bestätigten. Die Führung Israels, auf Linken genauso wie auf der Rechten, ist sich einig, dass der Iran davon abgehalten werden muss, eine Atombombe zu bauen.

Der Iran verfügt über die notwendige Technologie. Die einzige Frage bleibt nur, wie schnell diese bereit sein wird. Ihre Verzögerungen sind taktischer Natur: Je länger die Iraner die andauernden geheimen Verhandlungen hinziehen, desto höher sind die finanziellen Zugeständnisse, die sie vom zunehmend verzweifelten Westen erhalten.

Nur Israel hat den Willen, dies zu stoppen. Das ist der wahre Hintergrund der turbulenten Zeiten, in denen wir leben. Ein passendes, altes jüdisches Gebet lautet: „Der HERR wird seinem Volk (Israel) Kraft geben; der HERR wird sein Volk (Israel) segnen mit Frieden“ (Bibel, AT, Psalm 29, 11). (Quelle: Hashivah.org/de/ – Lema’an Zion, Inc.)

Anmerkung von Autor Uwe Melzer
Auch im deutschen Fernsehen wurden ausgiebig alle Proteste in Israel gegen die aktuelle Justizreform gezeigt. Dagegen wurde nur am Rande erwähnt, dass es auch Kundgebungen für die neue Justizreform in Israel gegeben hat und aktuell noch gibt. Tatsache ist sogar, daß wesentlich mehr Israelis (bis zu einer Million Demoteilnehmer) für die Annahme der neuen Justizreform gestimmt haben. Das Titelbild zeigt eine große Menschenmenge (hunderttausende) in Israel, bei einer Demonstration für die neue Justizreform in Israel. Auch diese falsche Darstellung in Europa, Deutschland und anderen westlichen Ländern ist eine direkte Form von Antisemitismus. Die Wahrheit ist, daß die Demokratie in Israel keineswegs gefährdet ist, denn mit dieser Justizreform entspricht das israelische Parlament zum Beispiel den Verfassungen von Kanada, Australien und Neuseeland. Bisher hat aber noch niemand gegen Kanada, Australien und Neuseeland protestiert, das dort die Demokratie gefährdet sei.


PR vom 14.06.2020: Iran steht kurz vor Fertigstellung von Atomwaffen und bedroht Israel. Eine akademische Warnung aus dem Iran! Deutschland und die EU hofieren den islamischen Staat Iran einseitig, nur auf der Hoffnung ruhend für einen neuen, wirtschaftlichen Absatzmarkt. Dabei wird total außer Acht gelassen, dass der muslimische Iran nur das eine Ziel hat, Israel und alle Juden vollständig zu vernichten. Das wird regelmäßig von der islamischen Führung im Iran betont. Es kann davon ausgegangen werden, daß sobald die Iraner über eine funktionierende Atomwaffe verfügen, diese auch unverzüglich nach Israel abschießen werden. Die Folge wäre ein kurzer Atomkrieg im Nahen Osten. Alle Beweise und Veröffentlichung durch die israelische Regierung haben bis heute nichts genützt. Niemand unternimmt tatsächlich etwas, um den Iran zu stoppen. … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

PR 13.12.2019: Der IRAN baut die Atombombe und wird damit Israel angreifen. Europa ist blauäugig und wird betrogen! Netanjahu tritt mit Informationen über geheime Machenschaften des Iran an die Öffentlichkeit. Derweil scheinen Erkenntnisse der IAEA seine Enthüllungen zu stützen. Der israelische Premier Benjamin Netanjahu hat bereits am 09.09.2019 neue Erkenntnisse über das iranische Atomprogramm enthüllt. Er zeigte den anwesenden Journalisten Aufnahmen eines Komplexes, in dem die Iraner an Atomwaffen forschten. Die Erkenntnisse stammen aus Archivmaterial, das israelische Agenten im vergangenen Jahr aus Teheran gestohlen haben. „Vor anderthalb Jahren haben wir ein geheimes iranisches Archivmaterial veröffentlicht, welches zeigt, dass der Iran schon seit dem Jahr 2003 an fünf Atomsprengköpfen geforscht hat! Heute gebe ich bekannt, dass wir mithilfe des Archivmaterials noch eine weitere Stätte gefunden haben. An dieser Stätte hat der Iran Experimente zur Entwicklung von Atomwaffen durchgeführt.“ … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

PR 07.12.2019: Europa fördert den IRAN und einen Atomkrieg im Nahen Osten: Israel kritisiert geplanten Handel Europas mit dem Iran! Das israelische Außenministerium hat europäische Staaten kritisiert, die mit Hilfe der Tauschbörse INSTEX Handel mit dem Iran planen. Dieser soll es den teilnehmenden Nationen ermöglichen, iranisches Erdöl gegen Waren und Dienstleistungen einzutauschen. US-Sanktionen werden dabei umgangen. Deutschland, Frankreich und Großbritannien hatten dieses System ins Leben gerufen. Wahrheit und bewiesen ist, dass der IRAN seit Jahren ungehindert an der Atombombe baut. Dafür hat die israelische Regierung hunderte von CD`s mit Beweisen präsentiert. Systematisch belügt und hintergeht der Iran seit Jahren die Welt. Bis heute sind die EU und die Demokraten mit Biden in den USA so blind und blauäugig, dass wir wegen Geschäften mit dem IRAN und anderen arabischen Staaten lieber Israel opfern, als Vernunft walten zu lassen. Denn der IRAN steht kurz vor der Fertigstellung von Atombomben mit den entsprechenden Trägerraketen und wird nicht zögern diese sofort nach Israel zu senden. … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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