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Aufgedeckt: Arbeitsamt-Analyse entlarvt das Märchen vom Fachkräftemangel als dreiste Lüge!

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Eine Analyse des Arbeitsamtes zeigt, dass in Deutschland kein flächendeckender Fachkräftemangel existiert. Wer aber hat das Märchen in die Welt gesetzt, dass uns Medien und Politik seit Jahren erzählen?

„Aktuell zeigt sich nach der Analyse der Bundesagentur für Arbeit kein flächendeckender Fachkräftemangel in Deutschland“. Dieser Satz stammt aus der Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit vom Dezember 2016 und stellt die Debatte um den Fachkräftemangel in Deutschland vollständig auf den Kopf. Darauf verweist das „Manager Magazin“.

Lediglich gebe es regionale Unterschiede, welche Fachkräfte wo gesucht würden. In manchen Regionen sei es geografisch bedingt für manche Branchen schwierig. Einige Branchen, die wenig aus dem Hochschul- und Universitätsbereich einstellten, zeigten tatsächlich einen landesweiten Mangel an Fachkräften. Dies gelte aber überhaupt nicht für Branchen, die zum Beispiel Ingenieure einstellten.

Kampf der Unternehmen um niedriges Lohnniveau schmutzig und kalkuliert!

Aus Sicht des Manager-Magazins sei der allgemeine Fachkräftemangel jedenfalls ein Märchen, das nicht in Betrieben entstanden ist, sondern von Lobbyisten und Politikern ausgedacht sei.

So komme zum Beispiel das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) und der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 2015 nach eigenen Studien zu dem Ergebnis, „dass bis 2029 bis zu 390.000 Ingenieure in Deutschland fehlen würden“. Dort habe man sich aber schon in seiner Prognose von 2009 um 140.000 Arbeitskräfte verrechnet, so das Magazin. Dieser Fakt werde nur gern ignoriert.

Seitens der Industrie werde die Stimmung vom Mangel an Fachkräften verbreitet. Daimler, VW, Audi, Opel – alle würden das Spiel mitmachen. Industriezweige würden bewusst Studien, Expertengremien und Cheflobbyisten auf Themen ansetzen und instrumentalisieren. Gerade beim Thema Ingenieure sei dies oft der Fall. Ziel sei das Lohnniveau niedrig zu halten. Je mehr Fachkräfte auf den Markt strömten, desto niedriger könne das Lohnniveau gehalten werden. Fakt sei jedenfalls, dass Vakanzen von Ingenieuren dieser Unternehmen deutlich länger offen seien – im Schnitt 110 bis 125 Tage, so das Magazin. Wie konstatiert wird, laufe bezogen auf Ingenieure und viele andere Studienrichtungen der Kampf schmutzig und kalkuliert ab.

Bestimmte Branchen haben Fachkräftemangel wegen sehr hohem Kostendruck!
Sicher gebe es echten Fachkräftemangel, jedoch nicht branchenübergreifend. So haben Branchen, die keine große Lobby hinter sich haben, Fachkräftemangel. Diese Branchen stellen zum Beispiel Erzieher, Pflegekräfte, Maschinenbauer oder Handwerker ein. Hier habe die Politik versäumt zu reagieren.

So gebe es gerade im Pflegebereich wegen der älter werdenden Gesellschaft zwar mehr Arbeit. Aufgrund des Kostendrucks werde aber am Gehalt der Fachkräfte gespart. Durchschnittlich würden laut aktuellen Studien Pflegefachkräfte im Schnitt 2.000 bis 2.200 Euro brutto verdienen. In Städten, wie Düsseldorf, München oder Köln könne man aber davon kaum eine Familie gründen und vernünftig leben. In diesem Bereich stünden derzeit 100 offenen Stellen 80 Bewerber gegenüber, was einen deutlichen Fachkräftemangel bedeute.

Wegen den Versäumnissen von Politik und Wirtschaft, diese Menschen respektvoll und leistungsgerecht zu bezahlen, dürften zukünftig immer weniger Jugendliche eine Ausbildung in Pflegeberufen wählen. Dies gelte ähnlich für andere gewerbliche Berufe. (Quelle: Von Anonymous – 21. März 2017

Autor Uwe Melzer: Durch die Digitalisierung in der weltweiten Industrie werden viele Arbeitsplätze zukünftig einfach wegfallen.

Wir werden keinen Arbeitskräftemangel haben, sondern ein Heer an zusätzlichen Arbeitslosen. Heute schon wurden im Jahr 2017 Arbeitsroboter vorgestellt, die fast alle mechanischen Arbeitsplätze in der Fertigung ersetzten können, lernfähig sind und pro Stück für unter 10.000 EURO zu haben sind.

Durch die vermehrte Produktion von Elektrofahrzeugen werden in der Automobilbranche hunderttaussende von Arbeitsplätzen wegfallen, weil die elektronischen Komponenten wesentlich weniger Teile und Fertigungsstufen enthalten. Leider bin ich davon überzeugt, dass unsere Politiker in Deutschland und der EU gar keine Ahnung haben, was da arbeitsplatzmäßig auf sie zu rollt.

Um zu Überleben brauchen wir in Deutschland hoch qualifizierte Ausbildungen für Forschung, Computertechnik, Roboterprogrammierung und neue Technologien, weil es einfach viele heutige Berufe nicht mehr geben wird. Um diese Problematik sollte sich unsere Regierung kümmern und nicht dem Flüchtlingswahn als Allerheilmittel verfallen!

Zu diesem Thema haben wir bereits im Jahr 2010 und 2011 jeweils einen Presseartikel geschrieben.

Der Irrtum – die Flüchtlingskrise würde den (nicht vorhandenen) Fachkräftemangel beheben! – Es wird nur Geld kosten und unsere Sicherheit in Deutschland ruinieren!
Seither hat sich aber an der Situation absolut nichts geändert, weil die Bundesregierung jetzt der Bevölkerung die Flüchtlingskrise als Lösung für den Fachkräftemangel verkauft. Dabei haben mindestens 80 % der Flüchtlinge weder deutsche Sprachkenntnisse noch irgendeine Berufsausbildung, die auch nur annähernd unseren Anforderungen entsprechen würde. Sprachausbildung für Deutsch dauert mindestens 3 Jahre. Berufsausbildung nochmals 3 Jahre. Erst nach 6 Jahren kann ein „normaler Flüchtling“ bei uns arbeiten. Das aber auch nur dann, wenn er selbst alle Deutschkurse besucht und Interesse an Berufsausbildung und Integration hat. Wahrscheinlich wird es eher 10 Jahre dauern. So lange wird dann Hartz IV bezogen, das die Kommunen aus Geldmangel irgendwann nicht mehr bezahlen können.

(Artikel veröffentlicht am: 21.02.2011)
Fehlende Hinweise auf Fachkräftemangel – Das falsche Märchen! Die schwarz-gelbe Koalition hat den Fachkräftemangel zum Schlüsselthema gemacht. Doch eine Anfrage zeigt: Der Bundesregierung fehlen klare Hinweise für eine Verknappung von Arbeitskräften. Pressebericht Fachkräftemangel offenbar nicht hinterfragt: https://wissen-agentur.de/blog/?p=285

(Artikel veröffentlicht am 16.11.2010)
Das Märchen vom Fachkräftemangel. Die deutsche Industrie klagt seit Jahren über Mangel an Fachkräften und vermeintlich fatale Folgen für die Wirtschaft. Forscher haben sich die populäre These genauer angeguckt – und sind zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Sie ist falsch. https://wissen-agentur.de/blog/?p=180

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

Grundlagen & Ziele von RfD – Rettung für Deutschland und Begrüßung zur Mitarbeit

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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank, dass Ihnen die Informationen von RfD – Rettung für Deutschland gefallen. Danke, dass Sie Interesse haben die Informationen – Internetseiten & Presseartikel von RfD – Rettung für Deutschland im sozialen Netzwerk und in Ihrem Beziehungsumfeld zu verteilen. Danke, dass Sie eventuell Interesse haben bei RfD – Rettung für Deutschland mit zu Arbeiten.

Der Leitspruch von RfD – Rettung für Deutschland ist:

Für ein Land ohne Schulden,
mit Visionen und Gerechtigkeit!

Deutschland, Europa und die Welt stecken in einer tiefen Krise. Die Flüchtlingskrise, Finanzkrise und Schuldenkrise sind leider nur die Spitze des Eisberges. Wir müssen zurück zu moralischen Grundwerten, mit denen die Bundesrepublik zu einer führenden Wirtschaftsnation weltweit geworden ist. Durch zu viele politische Fehlentscheidungen haben wir dieses Kapital fast verspielt.

Die Menschheit hat sich seit über 7.000 Jahren nicht geändert.
Unser sogenanntes „christliches Abendland“ hat als Basis die Bibel und den Glauben an Gott, der als Bezug auch in unserem Grundgesetz verankert ist. Dabei haben wir in unserer modernen Welt vergessen, dass es bei Allem immer um Menschen geht.

Wie ist RfD – Rettung für Deutschland entstanden
Im November 2011 habe ich als bekennender, christlicher Geschäftsmann den Eindruck von GOTT bekommen, ich sollte mit meinem Fähigkeiten & Möglichkeiten etwas zur politischen Rettung von Deutschland beitragen. Die Grundlage ist, dass Jesus Christus, der Sohn Gottes, in der Bibel auch als Retter & Heiland bezeichnet wird. Jesus Christus kam zur Rettung der Menschheit um Heil = GUTES und GOTTES Segen allen Menschen zu Teil werden zu lassen, die an GOTT & Jesus Christus seinen Sohn glauben. In unserem modernen Deutschland, der Politik, der Wirtschaft und auch in unserem privaten Umfeld haben wir überwiegend den Bezug zu einem realen und lebendigen Glauben an GOTT und Jesus Christus verloren. Deshalb ist uns auch der Segen für „ALLES GUTE“ abhanden gekommen.

Heute im Jahr 2019 hat RfD – Rettung für Deutschland es geschafft, dass wir täglich an ca. 30.000 Social-Media-Kontakten Informationen verteilen, die auch gelesen und weiter geteilt werden. Alle unsere Internetseiten und Presseartikel wurden im Jahr 2018 von insgesamt ca. 1,6 Millionen Menschen gelesen.

Unser Ziel ist es, dass wir als politische Partei, welche die Interessen des Mittelstandes in Deutschland vertritt, im Jahr 2021 zur Bundestagswahl antreten. Mittelstand deswegen weil, der Mittelstand in Deutschland stellt 80 % aller Arbeitsplätze zur Verfügung und erwirtschaftet 80 % des gesamten Bruttosozialproduktes! RfD – Rettung für Deutschland soll zukünftig als Partei deswegen auch von mittelständischen Unternehmen finanziert werden.

1. Schritt
Als erstes arbeiten wir daran, dass sich seit dem Jahr 2012 unser Bekanntheitsgrad in Deutschland über Presseartikel, Internet und Social-Media jedes Jahr kontinuierlich erhöht. Daran kann jeder Leser mitarbeiten, der über einen Internetanschluss verfügt und gleichzeitig persönlich Informationen über RfD in seinem persönlichen Beziehungsumfeld weiter gibt.

2. Schritt
Im Jahr 2017 werden wir RfD – Rettung für Deutschland als Verein gründen. Es heißt dann vorläufig RfD – Rettung für Deutschland e.V.. Über eine Vereinsmitgliedschaft kann sich Jeder dann auch über einen geringen Mitgliedsbeitrag persönlich und privat an der Finanzierung von RfD – Rettung für Deutschland beteiligen. Das Ziel dieses Vereins ist: alle politischen Maßnahmen und eventuell auch Parteien zu unterstützen, die zur Rettung für Deutschland beitragen.

3. Schritt
Im Jahr 2018 – 2019 Gründung der politischen Partei RfD – Rettung für Deutschland als neue Volkspartei für den Mittelstand in Deutschland. Zur Bundestagswahl 2021 wird RfD – Deutschland antreten mit dem Ziel 25 % aller Wählerstimmen zu erhalten und eine Regierungsbeteiligung zu erzielen.

Was können Sie heute tun? = Verteilen Sie einfach diese Informationen:

Internetseite: https://www.rettung-fuer-deutschland.de
Presseartikel: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/
RfD – Ziele & Grundlagen & Begrüßung:
https://www.rettung-fuer-deutschland.de/download-grundlagen-ziele-rfd-rettung-fuer-deutschland.pdf

Einige ausgewählte Presseartikel mit Links:
14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2037

Deutschland begeht Selbstmord – Die Deutschen schaffen sich und die christliche Kultur ab! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2205

RfD Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1963

Rente & Altersarmut: Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2086

Islamisierung 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2013

Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1294

Politische Ziele in Deutschland oder wenn ein Volk gottlos wird …… https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=500

Missionsland Deutschland – wahrscheinlich sind nur 2 % der Bevölkerung gläubige, wiedergeborene Christen: https://ichthys-consulting.de/blog/?p=1449

Kostenloses Manuskript als PDF-Download: Islam und Christentum – Was ist die Motivation der islamischen Fundamentalisten? Manuskript eBook PDF mit 28 DIN A4 Seiten, 561 KB

Kostenloses Manuskript als PDF-Download: Liste der Presseartikel zum Thema Islam von Autor Uwe Melzer. Der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur! Der Islam – Die aktuelle Bedrohung für Deutschland und die Welt?“ – Die Lüge vom friedlichen Islam! Und weitere Artikel ………….. Manuskript eBook PDF mit 6 DIN A4 Seiten, 519 KB

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise von Autor Uwe Melzer.
Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? – Kostenloser Download

Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de

Mit herzlichen Grüßen und Gottes Segen
Uwe Melzer


Rettung für Deutschland – RfD
Politische Partei in Gründung
WISSEN Agentur
Mittelstandsberatung Uwe Melzer

E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: https://www.rettung-fuer-deutschland.de

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Sie sind mit Ihrer persönlichen und geschäftlichen Situation nicht zufrieden? Sie suchen nach neuen Impulsen, dauerhaftem Erfolg und möchten Ihr Unternehmen langfristig sichern! Bei allen meinen nachfolgenden Führungspositionen in unterschiedlichen Konzernen machte ich immer wieder die gleiche Erfahrung: Die Anwendung von biblischen Prinzipien brachte immer überdurchschnittlich gute Ergebnisse, und das bei einem geringeren Aufwand wie vorher und mit Ruhe und Gelassenheit. Dies hat mich in den letzten 15 Jahren dazu bewogen, wichtige unternehmerische Erkenntnisse mit dem Wort Gottes in der Bibel zu vergleichen und zu fragen: «was sagt die Bibel dazu?» Ich selbst war erstaunt, wie viele parallelen die Bibel zu guten Management-Lehren aufweist. Heute bin ich so weit zu behaupten, dass die Bibel das beste Managerhandbuch der Welt ist – Buch eBook ePUB: https://www.50-erfolgsgrundlagen.de
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Deutschland begeht Selbstmord – Die Deutschen schaffen sich und die christliche Kultur ab!

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Von Guy Millière / Englischer Originaltext: The Suicide of Germany / Übersetzung: Daniel Heiniger

  • Von den 1,2 Millionen Migranten, die 2014 und 2015 in Deutschland ankamen, fanden nur 34.000 einen Arbeitsplatz.
  • Angela Merkel legte am Schauplatz des Weihnachtsmarktangriffs in Berlin weiße Rosen nieder. Tausende Deutsche taten dasselbe. Viele brachten Kerzen und weinten. Doch Wut und der Wille zur Bekämpfung der Bedrohung blieben weitgehend aus.
  • Nichts beschreibt den gegenwärtigen Zustand Deutschlands besser als das traurige Schicksal von Maria Landenburger, einem 19-jährigen Mädchen, das Anfang Dezember ermordet wurde. Als Mitglied einer Flüchtlingshilfsorganisation gehörte Landenburger zu denjenigen, die Migranten im Jahr 2015 willkommen hießen. Sie wurde vergewaltigt und von einem der Menschen ermordet, die sie unterstützte. Ihre Familie bat jeden, der ihrer Tochter Tribut zahlen wollte, an Flüchtlingsverbände zu spenden, damit mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen können.
  • Das Gesetz gegen Volksverhetzung, vermutlich dazu gedacht, eine Rückkehr zu Nazi-Ideen zu verhindern, wird wie ein Schwert über jene gehalten, die zu hart über die wachsende Islamisierung des Landes sprechen.
  • Die große Mehrheit der Deutschen will nicht sehen, daß Deutschland im Krieg ist, weil ein gnadenloser Feind ihnen den Krieg erklärt hat. Sie wollen nicht sehen, dass der gesamten westlichen Zivilisation der Krieg erklärt worden ist. Sie akzeptieren die Niederlage und tun fügsam, was Dschihadisten wollen: sie unterwerfen sich.
  • Wenn Angela Merkel den Unterschied zwischen Juden, die von den Nazis vernichtet wurden, und Muslimen, die Christen, Juden und andere Muslime zu vernichten drohen, nicht sieht, dann ist sie noch ahnungsloser als es scheint.

Der Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 war vorhersehbar. Bundeskanzlerin Angela Merkel schuf die Bedingungen, die ihn möglich machten. Sie trägt eine überwältigende Verantwortung. Geert Wilders, Mitglied des Parlaments in den Niederlanden und einer von Europas einzigen klaren Politiker, beschuldigte sie, Blut an ihren Händen zu haben. Er hat recht.

Als sie beschloss, Deutschlands Türen Hunderttausenden von Muslimen aus dem Nahen Osten und weiter entfernten Ländern zu öffnen, musste sie gewusst haben, dass Dschihadisten unter den hereinflutenden Menschen verborgen sein würden. Sie musste auch gewusst haben, dass die deutsche Polizei keine Möglichkeit der Kontrolle der ankommenden Massen, haben würde und schnell von der Anzahl der Menschen, die sie kontrollieren sollte, überwältigt werden würde. Sie tat es trotzdem.

Als am vergangenen Silvester Hunderte von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen in Köln und anderen Städten Deutschlands geschahen, sagte sie, dass die Täter „unabhängig von ihrer Herkunft“ bestraft werden sollten, aber sie veränderte ihre Politik nicht. Als Angriffe in Hannover, Essen, Würzburg und München stattfanden, wartete sie mit Kommentaren, sprach dann bereinigte Sätze über die Notwendigkeit, Verbrechen und Terror zu bekämpfen. Aber sie änderte die Politik nicht.

Sie änderte ihre Position erst kürzlich, wie es scheint, weil sie 2017 wieder kandidieren will und ihre Popularität schrumpfen sah.

Die Kommentare, die sie unmittelbar nach den Anschlägen vom 19. Dezember machte, waren verstörend. Sie sagte, „wenn der Täter ein Flüchtling ist“, wird es „sehr schwer zu ertragen“ sein und „besonders widerlich für alle Deutschen, die Flüchtlingen auf täglicher Basis helfen.“

Solche Bemerkungen könnten als einfach naiv angesehen werden, wenn jemand nicht informiert wäre, doch Angela Merkel kann sich nicht so herausreden. Sie konnte nicht die Warnungen von deutschen und US-Nachrichtendiensten ignorieren, die sagten, dass Terroristen des Islamischen Staates, die sich unter den Flüchtlingen verstecken, beabsichtigten, Lkws in Angriffen einzusetzen, die mit Weihnachten im Zusammenhang stehen. Die Situation der Deutschen ist seit über einem Jahr extrem schwer zu ertragen. Die Verbrechensrate schnellte in die Höhe; Krankheiten, die seit Jahrzehnten ausgestorben sind, wurden ins Land gebracht, ohne dass Impfungen – längst nicht mehr hergestellt – zur Verfügung stehen würden, sie zu behandeln; Zweitwohnungen werden von der Regierung ohne Entschädigung beschlagnahmt, um Migranten zu beherbergen, und so weiter. Es brauchte nicht lange, bis klar war, dass der Hauptverdächtige im Berliner Angriff ein in einem Flüchtlingsheim lebender Asylsuchender war.

In einem anderen Lande wäre Merkel vielleicht zum Rücktritt gezwungen worden! In Deutschland tritt sie zur Wiederwahl an. Insbesondere nach Ihrer Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland!“

Die deutsche Bevölkerung ist gealtert und die Geburtenrate ist gefährlich niedrig: 1,38 Kinder pro Frau. Die Einwanderer ersetzen die deutsche Bevölkerung, die nach und nach verschwindet. Die Deutschen, die verschwinden, sind Christen oder, häufiger, nichtreligiöse Säkularisten. Wie überall in Europa verschwindet das Christentum – Die Weihnachtsbotschaft 2016 –; Die Immigranten, die die Deutschen ersetzen, sind Muslime. Presseartikel von Autor Uwe Melzer vom 11. Juli 2012 mit dem Titel: „Deutschland schafft sich ab – Zahl der Geburten sinkt auf Rekordtief!“

Die deutsche Wirtschaft ist immer noch stark, verliert aber an Zugkraft. Die Renditen auf das investierte Kapital sinken. In einer Zeit, in der das Humankapital die Haupterwerbsquelle ist, ist das deutsche Humankapital zusammengebrochen: Menschen aus unterentwickelten Ländern können die hochgebildeten Deutschen nicht einfach ersetzen. Die meisten haben keine marktfähigen Fähigkeiten; die Neuankömmlinge bleiben lange arbeitslos und abhängig. Von den 1,2 Millionen Migranten, die 2014 und 2015 in Deutschland ankamen, fanden nur 34.000 Menschen Arbeit. Wenn die Arbeitslosenquote niedrig ist, liegt es an einem wachsenden Arbeitskräftemangel: Heute sind 61% der Deutschen zwischen 20 und 64 Jahre alt. Es wird erwartet, dass die Zahl bis Mitte des Jahrhunderts auf 41% fallen wird.

Politisch korrekte Propaganda-Reden, die in Deutschland wie im übrigen Europa andauernd ausgestrahlt werden, sprechen nie von Demographie. Stattdessen widerlegen sie jeden Beweis, dass die deutsche Wirtschaft nicht gut läuft. Sie sagen auch, dass Islam und Christentum gleichwertig sind; sie sind hartnäckig blind für die Tatsache, dass der Islam mehr ist als eine Religion: Er ist ein politisches, ökonomisches und moralisches System, das alle Aspekte des Lebens umfasst und niemals lange oder friedlich mit einer anderen Kultur koexistiert hat. Diese Reden ignorieren fast völlig den Aufstieg des radikalen Islam und des jihadistischen Terrorismus; Stattdessen argumentieren sie, dass radikaler Islam ein Randkult ist und dass jihadistischer Terrorismus nur einsame Wölfe oder psychisch Kranke rekrutiert. Vor allem wiederholen sie immer wieder, dass jede Kritik an Migration oder Islam schändlich und rassistisch sei.

Die deutsche Bevölkerung ist eingeschüchtert vor Angst, sowohl durch das antisoziale Verhalten vieler Migranten als auch durch die Redepolizei ihrer eigenen Regierungen. Viele Deutsche wagen es nicht einmal, den Mund aufzumachen. Diejenigen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, resignieren gegenüber Beleidigungen. Sie beugen ihren Kopf und laufen zur Zuflucht in ihre Häuser. Die Besuche von Restaurants und Theatern sind stark rückläufig. Frauen resignieren und tragen nur noch „bescheidene“ Outfits und sind darauf bedacht, nicht alleine herumzulaufen. Proteste von Pegida (patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Westens) haben nie mehr als ein paar tausend Menschen angezogen, nachdem ein Foto seines Gründers veröffentlicht wurde, in dem er als Hitler gestylt war.

Die Alternative für Deutschland (AfD), die die muslimische Einwanderung nach Deutschland stoppen will und immer mehr Stimmen gewinnt, bleibt eine Minderheit. Das Gesetz gegen Volksverhetzung, vermutlich dafür gedacht, eine Rückkehr zu Nazi-Ideen zu verhindern, wird wie ein Schwert benutzt gegen jeden, der zu hart von der wachsenden Islamisierung des Landes spricht.

Am 20. Dezember legte Angela Merkel an der Stelle des Weihnachtsmarktangriffs weiße Rosen nieder. Tausende Deutsche taten dasselbe. Viele brachten Kerzen und weinten. Aber Wut und der Wille zur Bekämpfung der Bedrohung blieben weitgehend aus. Nach ein paar Wochen wird die Seite umgeblättert – bis zum nächsten Mal.

Nichts beschreibt den gegenwärtigen Zustand Deutschlands besser als das traurige Schicksal von Maria Landenburger, ein neunzehnjähriges Mädchen, das Anfang Dezember ermordet wurde. Maria Landenburger, Mitglied einer Flüchtlingshilfeorganisation, gehörte zu denjenigen, die im Jahr 2015 Migranten willkommen hießen. Sie wurde von einem der Menschen vergewaltigt und ermordet, die sie unterstützte. Ihre Familie bat jeden, der ihrer Tochter Tribut zahlen wollte, Flüchtlingsverbänden Geld zu spenden, damit mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen können.

Die große Mehrheit der Deutschen will nicht sehen, daß Deutschland im Krieg ist, weil ein gnadenloser Feind ihnen den Krieg erklärt hat. Sie wollen nicht sehen, dass der Krieg der gesamten westlichen Zivilisation erklärt worden ist.

Sie akzeptieren die Niederlage und tun folgsam, was Dschihadisten wollen: sie unterwerfen sich.

Bei der Analyse des Angriffs auf den Weihnachtsmarkt am 19. Dezember erklärte der deutsche Journalist Josef Joffe, Herausgeber der Zeitung Die Zeit, die Entscheidung von Angela Merkel, Flüchtlinge zu begrüßen als „Versöhnungsakt“ und ein Weg, eine bedrohte Bevölkerung, sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust, willkommen zu heißen. Er erklärte auch die Passivität vieler Deutscher durch ein Gefühl kollektiver Schuld.

Wenn Joffe recht hat, wenn Angela Merkel den Unterschied zwischen den von den Nazis vernichteten Juden und Muslimen, die Christen, Juden und andere Muslime zu vernichten drohen, nicht sieht, dann ist sie noch ahnungsloser als es scheint.

Wenn viele Deutsche so voller kollektiver Schuld sind, dass sie das, was Deutschland für die Juden getan hat durch die Aufnahme von Hunderttausenden von Muslimen kompensieren wollen, von denen viele offen sagen, dass sie die jüdisch-christliche Kultur Deutschlands durch den Islam ersetzen wollen, und die ihre christliche Bevölkerung durch eine muslimische ersetzen – die rücksichtslose Mörder in ihren Reihen hat – so zeigt das, dass die Deutschen sich selber heute so sehr verabscheuen, dass sie ihre eigene Zerstörung wünschen oder dass sie einfach den Willen verloren haben, sich für das zu wehren, was ihnen wichtig ist – ein Akt, der sonst als Kapitulation bekannt ist.

Dr. Guy Millière, Professor an der Universität von Paris, ist Autor von 27 Büchern über Frankreich und Europa.

In den nachfolgenden Presseartikeln von Autor Uwe Melzer, wird schon seit dem Jahr 2014 vor den Folgen der Flüchtlingskrise und dem Islam gewarnt:

Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!
Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!

Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
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Flüchtlingskrise: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten!

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16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?

Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.

Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.

Quellen:
https://www.bild.de/news/inland/mord/freiburg-mord-49048548.bild.html
https://www.oliverjanich.de/mord-an-maria-die-verschwiegenen-fakten
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=CFzfer3r9Lc

Hier lesen Sie nur einige der bekannt gewordenen Fälle aus dem Monat Oktober 2016. Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl dessen, was passiert ist und was es bis in die Medien geschafft hat.

Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien.
Es muss wieder detailliert geprüft werden, wer in unser Land einwandert und warum! Jeder Einwanderer egal ob Asylant oder Hochqualifizierter muss verpflichtet werden das Grundgesetz anzuerkennen und sich daran zu halten. Einschließlich des Bekenntnisses zur Gewaltfreiheit. Denn im Islam gelten alle nicht muslimischen Frauen als sexuelles Freiwild. Damit wären wir auch das Problem los, dass sich Islamisten dem Grundgesetz entziehen, mit dem Hinweis auf die Scharia im Koran, die höher zu achten sei, als das deutsche Grundgesetz. Das kann nicht gelten, denn in Deutschland gilt Religionsfreiheit und die strickte Trennung von Staat und Religion. Wer gegen das Grundgesetz verstößt und Gewalt predigt, unterstützt oder direkt ausübt sollte sofort des Landes verwiesen werden können. Presseartikel lesen

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Flüchtlingskrise: Ein ganz „normaler“ Monat in Deutschland mit Kinderehen, Mord & Gruppenvergewaltigungen!

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Langsam kehrt die Routine in Deutschland ein: „Normale“ Vergewaltigungen, Angriffe auf Polizisten, „Ehrenmorde“, Diebstähle, Kinderehen, Brandstiftungen in den eigenen Flüchtlingsunterkünften durch die in den letzten 24 Monaten eingereisten Migranten schockieren kaum jemanden mehr in Deutschland. Zu sehr hat man sich an den Schrecken in den „eigenen vier Wänden“ gewöhnt. Die großen, ganz den etablierten Politikern ergebenen Medien berichten gar nicht mehr oder nur widerwillig, beschönigend und am Rande.

Böse Zungen behaupten gar, der Antifa-Ruf „Deutschland verrecke!“ sei das einzige politische Programm, das derzeit wirklich erfolgreich laufe.

In anderen Ländern, zumal in den osteuropäischen, in der Schweiz, Israel und den USA schaut man fassungslos auf Deutschland und die naive Gutmütigkeit der Deutschen, die scheinbar alles mit sich machen lassen. Und sich – kann man den deutschen Medien glauben – sogar noch über die Wiederkandidatur jener Politikerin freuen, die ihnen das alles eingebrockt hat.

Soeren Kern vom renommierten Gatestone-Institut aus den USA hat sich vor diesem Hintergrund einfach einmal die Mühe gemacht, noch einmal einige der bekannt gewordenen Fälle aus dem Monat Oktober in einer Chronik aufzulisten. Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl dessen, was passiert ist und was es bis in die Medien geschafft hat.

Aber schon diese Spitze des Eisbergs ergibt ein solch schockierendes Bild, das eigentlich jeden – ganz unabhängig von seiner parteipolitischen Einstellung – aufrütteln und zum Handeln veranlassen sollte. Vielleicht ist es auch schon zu spät, vielleicht besteht noch Hoffnung. Wie auch immer: Viel Zeit bleibt uns nicht mehr!

1. Oktober: Zwei Migranten vergewaltigen eine 23 Jahre alte Frau in Lüneburg. Die Frau geht mit ihrem Kleinkind in einem Park spazieren, als die beiden Männer sie von hinten umschubsen. Die Männer zwingen das Kind, zuzusehen, wie sie sich abwechselnd an der Frau vergehen. Die Täter fliehen und sind auf freiem Fuß.

2. Oktober: Ein 19-jähriger Migrant vergewaltigt eine 90-jährige Frau, als sie eine Kirche in der Düsseldorfer Innenstadt verlässt. Die Polizei beschreibt den Verdächtigen anfangs als einen „Südeuropäer mit nordafrikanischen Wurzeln“. Später kommt heraus, dass es sich um einen Marokkaner mit spanischem Pass handelt.

2. Oktober: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble fordert die Entwicklung eines „deutschen Islam“, um Muslimen im Land zu helfen, sich zu integrieren. In einem Kommentar für die Welt am Sonntag schreibt er:

„Wir … wollen, gerade angesichts der so vielfältigen Herkunft der Muslime in Deutschland, die Entwicklung eines deutschen Islam fördern, die Entwicklung eines Selbstgefühls der hier lebenden Muslime als Muslime in Deutschland, in einer freiheitlichen, offenen, pluralen und toleranten Ordnung, mit ihrer guten Mischung – nach unserem Grundgesetz – von staatlicher religiöser Neutralität. …“

„Ohne Zweifel ist die wachsende Zahl von Muslimen in unserem Land heute für die Aufgeschlossenheit der Mehrheitsgesellschaft eine Herausforderung. Die Herkunft der allermeisten Flüchtlinge bedeutet auch, dass wir es zunehmend mit Menschen aus ganz anderen Kulturkreisen zu tun haben als bisher. … Wir dürfen in dieser angespannten Situation keine Atmosphäre entstehen lassen, in der gut integrierte Menschen sich in Deutschland fremd fühlen.“

4. Oktober: Wie der Münchner Merkur berichtet, lag die Besucherzahl beim Münchener Oktoberfest auf dem niedrigsten Stand seit 2001. Berichten zufolge blieben die Besucher aus Angst vor Terrorismus und sexuellen Übergriffen durch Migranten fern.

6. Oktober: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über eine Untersuchung deutscher Geheimdienste, wonach fast die Hälfte der Salafisten, die nach Syrien oder Irak ausreisten, zuvor in Moscheen aktiv war. „Die Moscheen spielen für die Radikalisierung von Islamisten in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle“, sagt eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die Untersuchung analysiert fortlaufend Hintergründe und Verlauf der Radikalisierung von Personen, die mit islamistischer Motivation nach Syrien oder Irak ausreisten. Grundlage sind Daten von insgesamt 784 Personen, die ausreisten oder eine solche Ausreise aktiv versuchten. Die Gesamtzahl der Salafisten wird vom Verfassungsschutz bundesweit mit 9200 Personen angegeben.

6. Oktober: Mehr als 400 Einwohner des Essener Stadtteils Altenessen kommen zu einem vom Fernsehen übertragenen „Stadtgespräch“ mit Kommunalpolitikern zusammen, um über die eskalierende Gewalt und Kriminalität in ihren Vierteln zu diskutieren. Anwohner beklagen sich, die Polizei weigere sich oft, auf Hilferufe zu reagieren. Sie flehen die Vertreter der Stadt an, die Ordnung wiederherzustellen. Ein Anwohner sagt: „Ich bin hier geboren und fühle mich nicht mehr sicher.“ Die Kommunalfunktionäre weisen die Beschwerden barsch zurück. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) sagt: „Altenessen ist keine No-go-Area, die Leute hier haben nur einen dicken Hals.“ Polizeipräsident Frank Richter fügt hinzu: „Ich kann es nicht mehr hören, von No-go-Areas in Essen zu hören.“ Er besteht darauf: In Essen und Altenessen lebe man völlig sicher.

7. Oktober: Das Sarah-Nußbaum-Haus, ein Kindergarten in Kassel, erklärt, dieses Jahr nicht Weihnachten zu feiern, „wegen des hohen Anteils muslimischer Kinder“. Wie Lokalmedien berichten, gibt es „keinen Weihnachtsbaum, keine Weihnachtsgeschichten, keine Weihnachtsstimmung“. Nichtmuslimische Eltern argumentieren, zur Integration gehöre es, „die neue Kultur kennenzulernen“. Erzieherinnen sagen, wegen der „unterschiedlichen Kulturen der Kinder“ würde auf „christliche Rituale verzichtet“. Weiter wird bekannt, dass die Erzieherinnen angewiesen sind, darauf zu achten, dass Kinder ihre Pausenbrote nicht tauschen, um zu verhindern, dass muslimische Kinder Schweinefleisch essen.

8. Oktober: Wie die Welt am Sonntag berichtet, wurden in den ersten sechs Monaten von 2016 die Ausweise von mehr als 2.000 Migranten, die Asyl beantragt haben, als Fälschungen entlarvt – trotzdem ließen die Grenzkontrolleure sie nach Deutschland einreisen. Sicherheitsanalysten warnen davor, dass Migranten mit gefälschten Papieren Verbindungen zum Islamischen Staat haben könnten.

10. Oktober: Jaber al-Bakr, ein 22-jähriger Flüchtling aus Syrien, wird verhaftet, nachdem die Polizei in seiner Chemnitzer Wohnung Sprengstoff gefunden hat. Er wird verdächtigt, einen Bombenanschlag auf einen Flughafen in Berlin geplant zu haben. Zwei Tage später erhängt er sich in seiner Gefängniszelle in Leipzig.

14. Oktober: Bundespräsident Joachim Gauck, der aus Gesundheitsgründen nicht noch einmal für sein Amt kandidiert, sagt, er glaube, dass Deutschland irgendwann einen muslimischen Präsidenten haben werde. Von den bisherigen elf Bundespräsidenten waren neun Protestanten und zwei Katholiken. Gaucks Aussage sorgt in Deutschland für Aufregung. Einige sagen, das Amt stehe jedem Deutschen offen, unabhängig von der Konfession; andere meinen, ein muslimischer Präsident würde die Gesellschaft weiter polarisieren. Alexander Graf Lambsdorff, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, sagt: „Ein Mullah mit Turban ginge gar nicht; aber ein Vertreter des modernen, aufgeklärten Islam, wie in London der Bürgermeister – natürlich.“ Das Bundespräsidialamt teilt Bild unterdessen mit, dass der Amtseid keinesfalls von „so wahr mir Gott helfe“ in „so wahr mir Allah helfe“ geändert werde.

14. Oktober: Der Grünen-Politiker Volker Beck ruft die Deutschen dazu auf, Arabisch zu lernen, damit sie sich mit Migranten unterhalten können, die kein Deutsch sprechen. Vom Fernsehsender N-TV gefragt, wie sich Migranten integrieren können sollen, wenn es in vielen Teilen deutscher Städte niemanden gibt, der Deutsch spricht, antwortet er: „Andere Länder gehen damit entspannter um, dass in manchen Vierteln auch mal eine andere Sprache von einer Migrationscommunity gesprochen wird. In den USA finden Sie ihr Chinatown, da finden Sie die Gegenden, wo die Mexikaner wohnen, oder je nachdem, welche Community in der Stadt gerade stark ist.“ Weiter sagt Beck, es sei gut, dass in vielen deutschen Moscheen kein Deutsch gesprochen wird. Arabische Predigten seien „auch ein bisschen Heimat“, so Beck.

14. Oktober: Volker Kauder, einer der wichtigsten Politiker in Angela Merkels CDU, droht Internetgiganten wie Facebook und Google mit Strafen von bis zu 50.000 Euro, sollten sie nicht gegen Hassreden im Internet vorgehen. Hintergrund der Drohung ist eine wachsende Stimmung gegen Einwanderung in Deutschland.

15. Oktober: Ein syrischer Migrant stört eine Hochzeitszeremonie in der Karmel-Kirche in der Duisburger Innenstadt. Er platzt in die Kirche und fängt an, die Madonnenfigur zu streicheln, während er „Allahu Akhbar“ („Allah ist der Größte“) schreit. Der Mann wird in die Psychiatrie gebracht, aus der er erst Tage zuvor entlassen worden war. Dies ist einer von einer wachsenden Zahl von Vorfällen, bei denen muslimische Migranten in deutschen Kirchen stören oder Vandalismus verüben.

16. Oktober: Ein 16-jähriger Junge und seine 15 Jahre alte Freundin gehen in Hamburg an der Alster spazieren, als ein Unbekannter ihnen auflauert und dem Jungen von hinten ein Messer in den Rücken sticht. Der Angreifer schubst anschließend das Mädchen ins Wasser und läuft weg. Das Mädchen überlebt, doch der Junge stirbt an seinen Verletzungen. Der Verdächtige, ein Mann „südländischer Erscheinung“ Anfang zwanzig, ist weiterhin auf freiem Fuß. Nach Angaben der Polizei wurden die Opfer nicht ausgeraubt, es gebe für das Verbrechen kein erkennbares Motiv. Der Verdächtige scheint sein Opfer zufällig ausgewählt und den Jungen erstochen zu haben, weil er gerade Lust dazu hatte. Später bezichtigt sich der Islamische Staat der Tat, doch die Polizei zweifelt an dessen Urheberschaft.

16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?

Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.

Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.

17. Oktober: Der Deutsche Presserat erteilt der Wochenzeitung Junge Freiheit eine Rüge, weil sie die Nationalität dreier afghanischer Teenager genannt hatte, die im April 2016 an einem Wiener Bahnhof eine Frau vergewaltigt hatten. Die Nationalität der Täter, so der Presserat, sei „nicht relevant“ für den Fall; indem die Zeitung sie genannt habe, habe sie sie „bewusst abwertend als Person zweiter Klasse dargestellt“. Im Interesse „fairer Berichterstattung“ verlangte der Presserat, dass die Zeitung den anstößigen Artikel von ihrer Website entfernt. Diese weigerte sich jedoch, der Aufforderung zu folgen und sagte, sie werde auch weiterhin die Nationalitäten von Strafverdächtigen nennen.

17. Oktober: Die deutsche Sektion von Open Doors, einer Nichtregierungsorganisation, die verfolgten Christen hilft, berichtet, dass Muslime überall in deutschen Flüchtlingsunterkünften Christen attackieren. Die NGO hat im Zeitraum zwischen Mai und September 2016 743 Fälle dokumentiert; diese seien nur die „Spitze des Eisbergs“. In dem Bericht heißt es:

„Viele der betroffenen Flüchtlinge haben bereits in ihren islamischen Herkunftsländern Verfolgung und Diskriminierung erlebt und sind deshalb nach Deutschland geflohen. Die in den Herkunftsländern vorherrschende Bedrängung erleben religiöse Minderheiten hier in den Flüchtlingsunterkünften eins zu eins wieder.“

17. Oktober: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat die Geburtenrate in Deutschland 2015 den höchsten Stand seit 33 Jahren erreicht, vor allem getrieben durch Babys, die von Migrantinnen geboren werden. Die Geburtenrate lag 2015 bei 1,5 Geburten pro Frau, gegenüber 1,47 im Jahr 2014. Das ist der höchste Wert seit 1982, damals lag er bei 1,51. Bei deutschen Frauen stieg die Geburtenrate allerdings nur geringfügig: von 1,42 Kinder pro Frau (2014) auf 1,43 (2015). Bei ausländischen Frauen stieg die Rate im selben Zeitraum von 1,86 auf 1,95 Kinder pro Frau.

18. Oktober: Ein Brandbrief wird bekannt, den Sigrid Meierhofer (SPD), die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen an die bayerische Landesregierung geschrieben hat. Darin droht sie die Schließung einer Unterkunft an, die 250 zumeist männliche Migranten aus Afrika beherbergt, sollte die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht wiederhergestellt werden. In dem Brief, der dem Münchner Merkur zugespielt worden ist, heißt es, die örtliche Polizei habe in den vorangegangenen sechs Wochen auf mehr Notrufe hin ausrücken müssen, als in den gesamten 12 Monaten zuvor.

18. Oktober: Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, haben in den ersten acht Monaten von 2016 mehr als 17.000 Migranten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verklagt, weil ihnen nicht der volle Flüchtlingsstatus zugesprochen worden war. Die meisten syrischen Flüchtlinge in Deutschland erhalten nur teilweisen Asylstatus, subsidiärer Schutz genannt, der den Familiennachzug um mindestens zwei Jahre verzögert. Laut dem Bericht der Süddeutschen hätten 90 Prozent der Flüchtlinge, die den subsidiären Schutzstatus angefochten hätten, vor Gericht gewonnen und die vollen Rechte nach der Genfer Konvention erstritten. Flüchtlinge mit vollem Status können sofort einen Antrag einreichen, Ehegatten und Kinder nach Deutschland zu bringen. Wenn alle diese 17.000 Migranten vor Gericht gewinnen, würde Hunderttausenden weiteren Migranten genehmigt, nach Deutschland zu kommen.

19. Oktober: Bild berichtet, dass ein 49-jähriger syrischer Flüchtling in Rheinland-Pfalz Sozialleistungen für seine vier Ehefrauen und 23 Kinder beantragt hat. Der Mann, der als Ghazia A. vorgestellt wird, sagte Bild: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen.“ Behördenvertreter sagten der Zeitung, die Familie integriere sich gut und alle Kinder gingen zur Schule.

19. Oktober: Ein 29-jähriger Migrant aus Syrien muss sich vor Gericht verantworten, weil er in Freiburg und Müllheim zehn Kinder sexuell missbraucht hat. Der Vater eines der Opfer machte ein Foto des Verdächtigen und übergab es der Polizei, doch diese wartete zehn Tage, ehe sie dem Hinweis nachging.

19. Oktober: Eine 16-jährige Deutsch-Marokkanerin muss sich vor Gericht wegen Terrorismus verantworten. Im Februar 2016, als sie 15 war, hatte sie am Hauptbahnhof von Hannover einen Polizisten mit einem Messer angegriffen. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe eine „Märtyreroperation“ für den Islamischen Staat ausgeführt.

20. Oktober: Es wird bekannt, dass Schüler einer Grundschule in Garmisch-Partenkirchen im ökumenischen Gottesdienst die shahada, das islamische Glaubensbekenntnis („Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist sein Gesandter“) auswendig lernen und aufsagen mussten.

21. Oktober: In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagt der Islamexperte und Grünenpolitiker Kurt Edler, um Radikalisierung zu verhindern, solle syrischen Migranten gestattet werden, in Deutschland ihre eigene Stadt zu gründen. Wörtlich sagt er: „Warum richten wir nicht in Vorpommern ein Neu-Aleppo ein? Dann zeigen wir, dass das, was die britischen und irischen Auswanderer im Nordosten der USA geschafft haben, auch bei uns möglich ist.“

24. Oktober: In Hamburg wird eine Gruppe serbischer Teenager, die ein 14-jähriges Mädchen gruppenvergewaltigt und es bei Temperaturen unter null dem Erfrieren ausgesetzt hatte, zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Die Strafen mögen einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagt der Richter, doch hätten die Teenager Geständnisse abgelegt, erschienen reumütig und würden nicht mehr länger eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Das Urteil, das Vergewaltigern de facto einen Freifahrtschein gibt, führt in Deutschland zu einem der seltenen Momente des öffentlichen Aufschreis über das Problem der von Migranten verübten Sexualverbrechen.

24. Oktober: Eine YouGov-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 68 Prozent der Deutschen glauben, die Sicherheitslage in ihrem Land habe sich in den letzten Jahren verschlechtert. Ebenfalls 68 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie fürchteten an Eisenbahn- und U-Bahn-Stationen um Leben und Besitz, 63 Prozent fühlen sich bei großen öffentlichen Veranstaltungen unsicher.

25. Oktober: In einem Berliner Schwimmbad verüben sieben Migrantenjungen, von denen die jüngsten erst sieben sind, einen sexuellen Angriff auf drei Mädchen im Alter von neun, elf und vierzehn.

25. Oktober: Die deutsche Ausgabe der Huffington Post veröffentlicht einen Artikel eines syrischen Migranten namens Aras Bacho, in dem dieser fordert, dass alle Schilder und Produkte in Deutschland auf Arabisch beschriftet zu sein hätten, um Migranten das Leben einfacher zu machen. Er schreibt:

„Ich als Flüchtling finde, dass in Europa die Aufschrift auf Straßenschilder in Arabisch übersetzt werden sollte. Genauso sollte auf der Verpackung von Lebensmitteln auf Arabisch zu lesen sein, was sich darin befindet. Auch in Prüfungen sollte die Möglichkeit bestehen, Arabisch zu sprechen. … Die meisten Flüchtlinge haben den Führerschein in Syrien gemacht. Es wäre doch hilfreich, wenn die Straßenschilder auf Arabisch wären. Wir sollten diesen Menschen mehr helfen. Egal, was es kostet.“

25. Oktober: In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei ein Dutzend Wohnungen und Flüchtlingsunterkünfte. Die Razzia ist Teil einer Antiterrorfahndung. 14 Tschetschenen, die 2013 nach Deutschland kamen, stehen im Zentrum der Ermittlungen zur „Terrorismusfinanzierung“. Niemand wird verhaftet.

25. Oktober: Eine Gruppe muslimischer Kinder wirft, von „Allahu Akbar“-Rufen begleitet, Steine auf einen äthiopischen Priester, der zu Fuß zu einer Kapelle in Raunheim unterwegs ist. Nach Polizeiangaben wird der Priester zum Ziel, weil er ein Kreuz trägt.

27. Oktober: In Leipzig wird ein zehnjähriges Mädchen, das mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule ist, überfallen und vergewaltigt. Die Polizei veröffentlicht ein Phantombild des Verdächtigen, dazu die politisch korrekte Warnung: „Diese Bitte um Veröffentlichung bezieht sich ausschließlich auf Printerzeugnisse im Großraum Leipzig. Eine Veröffentlichung im Internet einschließlich sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) ist von dem richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nicht gedeckt und daher nicht zulässig.“

27. Oktober: Die Stadt Monheim spendet zwei islamischen Organisationen 845.000 Euro an Steuergeldern, um in der Stadt Moscheen zu bauen. Das Geld wird dafür benutzt, Grundstücke für die Moscheen zu kaufen, den Bau bezahlt die türkische Regierung. Bürgermeister Daniel Zimmermann sagt, er hoffe, dass die Moscheen die muslimische Integration beförderten. „Ich hoffe, dass die Moscheen auch stadtbildprägend sein werden und später einmal Baudenkmäler.“ Die Spende ist nur an eine Bedingung geknüpft: Die Minarette dürfen nicht höher als 25 Meter sein.

27. Oktober: Den Eltern eines Teenagers droht, wie die Deutsche Welle berichtet, ein Prozess, weil sie ihren Sohn nicht an einem Schulausflug in eine Moschee haben teilnehmen lassen. Die Eltern sollten für das unentschuldigte Fehlen ihres Sohnes ein Bußgeld von 300 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe prüft nun, ob die Eltern vor Gericht erscheinen müssen, weil sie die Strafe nicht gezahlt haben. Die Schulleiterin Renate Fritzsche sagt, es gebe keine Ausnahmen von der Schulpflicht. Das Erziehungsziel, betont Fritzsche, sei es, „die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“

27. Oktober: Die Berliner Zeitung berichtet, dass ein 19-jähriger syrischer Migrant, der nur als Shaas Al-M. identifiziert wird, in Berlin Terrorziele für den Islamischen Staat ausgespäht habe. Als er im März 2016 verhaftet wurde, soll er in Deutschland aktiv Terroristen rekrutiert und Anschläge vorbereitet haben. Der Mann, der vom Islamischen Staat religiöses und militärisches Training erhielt, kam im Sommer 2015 in Deutschland an und gab sich als syrischer Flüchtling aus.

28. Oktober: Viele arabische Moscheen in Deutschland seien konservativer als die in Syrien; das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. In dem Bericht heißt es: „Ein Dutzend Syrer, die sechs Moscheen in drei Städten besuchen, sagten Reuters, sie fühlten sich unwohl angesichts der sehr konservativen Botschaften in arabischsprachigen Moscheen. Andere Besucher der Moschee würden die Neuankömmlinge dafür kritisieren, wie sie sich kleiden und ihre Religion ausüben, sagen sie. Einige bestünden darauf, den Koran wortwörtlich auszulegen.“

28. Oktober: Vor einer Kirche in Freiburg verübt ein Mob von 17 muslimischen Migranten einen Sexüberfall auf zwei Frauen. Die Polizei verhaftet drei der Männer, die allesamt aus Gambia stammen; sie waren 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und vorher bereits wegen anderer Straftaten festgenommen worden.

28. Oktober: Der Spiegel berichtet, dass Bundesjustizminister Heiko Maas es deutschen Gerichten leichter machen will, Kinderehen für ungültig zu erklären. Derzeit gibt es 1.475 verheiratete Kindern in Deutschland, darunter 361 Kinder unter 14. 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Nach deutschem Recht können Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, heiraten, aber nur, wenn ihr Partner volljährig ist und ein Familiengericht eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Kriterien hierfür will Maas verschärfen. Die Befreiung soll nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“. Dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU) geht das nicht weit genug. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagt er.

31. Oktober: Eine 53-Jährige attackiert zwei Polizisten, als diese ihre Wohnung in Mülheim betreten. Die Beamten werden bei ihr vorstellig, weil sie Möbel aus ihren Fenstern geworfen haben soll. Weil sie sich weigert zu öffnen, brechen die Polizisten die Tür auf. Als die Beamten in der Wohnung sind, greift die verschleierte Frau sie mit einem Teppichmesser an und schreit dabei „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“). Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine muslimische Konvertitin, die aufgrund einer Serie von früheren Vorfällen, die mit islamischem Extremismus zu tun hatten, bereits polizeibekannt ist.

Quelle: Bitte Links in den Tagesmeldungen anklicken – Autor: Anonymous vom 30.11.2016 – Anmerkungen und Verweise von Autor Uwe Melzer

Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!
Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!< /a>

Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de


Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Der Hauptgrund und 3 Hauptschuldige für den BREXIT – Austritt der Engländer aus der EU

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Es gab viele Diskussionen im Vorfeld der BREXIT-Wahlen in England und Europa. Viele Argumente, vor allem wirtschaftliche wurden von beiden Lagern, Gegner und Befürworte ausgetauscht. Dabei gibt es in Wirklichkeit nur einen Grund für den Ausstieg.

Hauptgrund für den BREXIT ist die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016

Die Wahrheit ist, dass tatsächlich nur ein Grund ausschlaggebend für die Wahlentscheidung zum Ausstieg aus Europa in Großbritannien war. Und das ist die Flüchtlingskrise, die zu einem enormen Anstieg von Migranten in ganz Europa geführt hat. Die Engländer hatten einfach Angst, dass Sie über die EU gezwungen werden, immer mehr Flüchtlinge und Migranten aufnehmen zu müssen, die die Sozialsysteme der Engländer plündern würden. Ohne die Flüchtlingskrise hätte es keinen BREXIT gegeben. Alles anderen waren nur Randthemen oder vorgeschobene Gründe. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Katastrophe für England aus der EU aus zu treten. Die entsprechenden Reaktionen gab es an den englischen Börsen mit einem erheblichen Einbruch und gravierender Abwertung der englischen Währung.

Es gibt für die Flüchtlingskrise 3 Hauptschuldige

1. IS – Der Islamische Staat und der Islam insgesamt.

Der IS – islamische Staat hat mehrfach schon vor Jahre damit gedroht – was man in vielen Medien und Videos nachlesen konnte – die „Migrationswaffe“ dazu zu benutzen, um islamische Flüchtlinge in Massen nach Europa zu schicken und zwar mit dem Ziel Europa zu destabilisieren und für den Islam zu erobern. Je mehr der IS angegriffen wird, desto mehr wird er Flüchtlinge nach Europa schleusen. Unabhängig davon, sollten wir alles Erdenkliche unternehmen, um den IS vollständig zu vernichten. Fast alle Schleuserbanden in Nordafrika sind in den Händen der IS. Der IS verdient am Unglück der Flüchtlinge viele Millionen Dollar und es ist ein wichtiges Standbein, neben dem ÖL, um sich selbst zu finanzieren und seine „Söldner“ zu bezahlen. Gezielt werden vom IS alle Christen umgebracht und nur die Muslime als Flüchtlinge nach Europa getrieben. Damit will der IS auch erreichen, dass Europa auseinanderfällt und islamisiert wird. Die EU hat diese Gefahr viel zu spät erkannt und völlig unterschätzt.

2. Präsident Erdogan, die Türkei und der Erdogan-Clan

Es gibt inzwischen nicht mehr übersehbare, handfeste Beweise, dass der Erdogan-Clan den IS gegründet hat. Hier die kurze Zusammenfassung. Vor Jahren, als Erdogan noch am Anfang seiner Ministerpräsidentenlaufbahn war, lag die Erdölindustrie in der Türkei am Boden. Erdogan beantragte im Kabinett und mit Abstimmung im Parlament, dass die Erdölindustrie mit riesigen Staatsgeldern gefördert und unterstütz werden sollte. Als Verteiler und als Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende setze er dann seine Söhne und seinen Familienclan ein. Mit diesem Geld wurde eine Tankerflotte gekauft, die heute größer ist, als die von Onassis und Alles im Besitz des Erdogan-Clan. Als es Gerüchte um Korruption gab, lies Erdogan alle ermittelnde Staatsanwälte und Polizeibeamte (ca. 150) verhaften und wegen Hochverrat anklagen. Jetzt fehlte dem Erdogan-Clan nur noch das Öl für seine Tankerflotte. Dafür gründete der Sohn von Präsident Erdogan = Bilal Erdogan, im Auftrag seines Vaters, den IS – islamischen Staat. Dieser besetzte die Ölquellen im Nordirak und Syrien. Die Türkei bzw. der Erdogan-Clan kaufte das ÖL vom IS zu einem viertel des Weltmarktpreises und verkaufte es zum halben Weltmarktpreis nach Rotterdam. Damit erzielte der Erdogan-Clan riesige Gewinne. Der Krieg gegen die Kurden im Nordirak, der als angeblich Terrorabwehr tituliert wird, dient der völligen Vernichtung / Völkermord der Kurden, damit der Erdogan-Clan einen ungehindert Zugang zu allen Ölquellen im Nordirak hat, die sonst die Kurden beanspruchen könnten. Alles nach zu lesen mit den entsprechenden Beweisen in den folgenden Presseberichten.

Präsident Erdogan hat nur das eine Ziel einen islamischen Staat und ein islamisches Staatenbündnis zu bilden, mit ihm als den obersten Kalifen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.

Präsident Erdogan verfolgt persönlich das Ziel Europa und insbesondere Deutschland zu islamisieren.
Das geschieht heute schon durch die vielen türkischen Verbände in Deutschland. Dazu kommt, dass die Türkei mit der Unterstützung des IS, die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016 selbst verursacht hat. Gezielt werden nur muslimische Flüchtlinge von der Türkei aus nach Europa geschickt. Hochgebildete Muslime erhalten keine Ausreisegenehmigung über die Türkei. Christen werden umgebracht bzw. ebenfalls an der Ausreise gehindert. Damit ist sichergestellt, dass nur muslimische Migranten und Flüchtlinge mit geringer Bildung nach Europa geschwemmt werden. Das plündert unsere Sozialsysteme und sorgt für erhebliche Spannungen in der europäischen Bevölkerung. Die sind jetzt mit dem BREXIT der Engländer eskaliert.

Presseartikel zu Erdogan und der Türkei
Erdogan-Clan kauft und handelt mit Öl von ISIS.
Information über den Mann, der ISIS gründete: Bilal Erdogan, der Sohn des türkischen Präsidenten. Im Internetals PDF-Dokument
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2
Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

3. Die deutsche Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die offizielle Asylanten-Politik der deutschen Bundesregierung und der Rot-Grün regierten Länder.

Leider ist Frau Dr. Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass 2015 unkontrolliert die Grenzen von Deutschland und Europa geöffnet wurden und ohne jegliche Kontrolle und Prüfung ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Migranten Deutschland und Europa überschwemmten. Auch mit dem Satz von Frau Dr. Angela Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“, hat Sie im Prinzip alle Islamisten dazu aufgerufen nach Deutschland zu kommen. Dabei waren nur 20 % Kriegsflüchtlinge mit Familien aus Syrien, die uns in den öffentlichen Medien und Tagesschauen präsentiert wurden. Die Mehrheit sind Wirtschaftsflüchtlinge und junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die eigentlich Wehrtauglich wären und auch für Ihr Land kämpfen könnten, anstatt es zu verlassen. Nachweislich hat der IS über die Flüchtlingsrouten auch eine große Anzahl von Terroristen nach Europa eingeschleust. Die ersten davon haben islamische Attentate in Paris und Brüssel verübt. Deutschland wurde bisher von islamischen Attentaten nur deshalb verschont, weil es als Rückzugsraum und strategische Planungsstelle dient, weil wir über die sogenannte „Religionsfreiheit“ den Islamisten einen sicheren Aufenthaltsort bieten und über unsere Sozialhilfen auch noch finanzieren.

Nachdem Frau Dr. Angela Merkel, und ein Großteil der deutschen Bevölkerung alle Flüchtlinge und Migranten über unsere sogenannte „Willkommenskultur“ zu uns eingeladen hatten und fast 1.5 Millionen Menschen kamen, stellte man fest, dass das zu viel ist. Jetzt sollten alle anderen EU-Mitglieder, damit auch die Engländer, diese Flüchtlinge im Nachhinein mit Quoten übernehmen, um Deutschland zu entlasten. Nun, das haben einige EU-Staaten nicht mitgemacht, unter anderem deswegen, weil man Sie vorher nicht gefragt hatte. Diese EU-Staaten sprechen von einem deutschen Problem und nicht von einem europäischen Flüchtlingsproblem.

Die Bilder die im Zuge dieser Massenzuwanderung nach Deutschland und Europa auch in Großbritannien gesendet wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen die Kampagne um den BREXIT in England zu befeuern. Die Engländer hatten einfach Angst um Ihre „Werte“, wenn Sie immer mehr Flüchtlinge aufnehmen sollten und immer mehr „Europäern“ freien Zugang zu Ihren Arbeitsplätzen und Sozialsystem gewähren sollten. Diese „Angst“, hochstilisiert zu einer pauschalen „Ausländergefahr“ sorgte dann hauptsächlich dafür, dass die Engländer mit dem BREXIT für den Austritt aus der EU gestimmt haben.

In Ihrer Not, die Flüchtlingswelle nicht mehr in den Griff zu bekommen, hat Frau Dr. Angela Merkel Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist eine demokratische Gesellschaft und gut funktionierende Wirtschaftsnation mit den Engländern aus der EU ausgetreten und wir verhandeln dagegen mit der Türkei, die das Alles zum großen Teil verursacht hat. Toll England raus aus der EU und als Belohnung dafür die Türkei rein in die EU. Das Alles hat Frau Dr. Angela Merkel persönlich zu verantworten. Auch wenn Herr EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) offiziell die Türkei und Präsident Erdogan für sein derzeitiges Verhalten öffentlich kritisiert, so wird doch weiter hinter verschlossenen Türen über einen EU-Beitritt der Türkei verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Normal müsste die Türkei aus der NATO ausgeschlossen werden, weil Sie unter anderem nachweislich unsere NATO-Waffen an den IS liefert und der größte Kriegstreiber in Syrien und dem Nordirak ist und dabei noch einen Völkermord in unserer heutigen Zeit an den Kurden begeht.

Jetzt laufen wir in Gefahr, dass aus den gleichen Gründen wie die Engländer, auch andere Staaten sich aus der EU verabschieden werden.

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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Wahlen werden nicht mehr durch Mehrheiten entschieden, sondern durch die Gruppe der Nichtwähler! Unsere Demokratie ist in Gefahr!

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Bei den nächsten Landtagswahlen und Bundestagswahlen laufen wir in Gefahr, dass Regierungen entstehen, die eigentlich eine Mehrheit in der Bevölkerung nie gewollt hat. Und das geht so:

Alle Mitglieder und Sympathisanten der Linken Parteien, der Rechten Parteien und der Grünen und sonstiger kleinen Splitterparteien werden zum Wählen gehen. Weil eine große Mitte, wegen der aktuellen Flüchtlingspolitik, weder die bestehenden Regierungsparteien noch eine der extremen Linken und Rechten oder die Grünen wählen möchten, werden diese voraussichtlich gar nicht zur Wahl gehen. Das bedeutet, dass Minderheiten jetzt Parteien zur Regierung verhelfen, die eigentlich keine mehrheitliche Unterstützung in der Politik haben.

Das kann oder wird zu absurden Regierungsmehrheiten führen oder zu einem Wahlergebnis, dass eine Regierungsbildung zwischen den Volksparteien nicht mehr möglich ist. Wir sind dann unregierbar, haben eine Minderheitsregierung oder müssen neu wählen. Aber Neuwahlen werden das Problem nicht lösen.

Am 29.02.2016 sagten wir in diesem Presseartikel bereits 15 % bundesweit für die AfD bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 vorher!

Diese 15 % und mehr hätte die AfD – Alternative für Deutschland – auch erreicht, wenn Sie sich bei einigen Aussagen klüger verhalten hätte. Die AfD wäre gut beraten gewesen hier mehr Frau Petry zu folgen, als zum Beispiel Herrn Gauland. ….. siehe aktuellen Presseartikel vom 25.09.2017 mit dem Titel: Bundestagswahl 2017: Mit Presseartikel vom 29.02.2016 haben wir bereits 15 % für die AfD vorher gesagt!

Nachfolgend eine Tabelle in der wir Wahlergebnisse – auf Basis des aktuellen Wahlrechts der Bundesrepublik Deutschland – bei unterschiedlicher Wahlbeteilung errechnet haben. Sie werden sehen es gibt erhebliche negative Verschiebungen zu Lasten der Volksparteien, nur weil der größte Block aus Nichtwählern besteht. Diese Bürger, die nicht zur Wahl gehen, ahnen nicht, was Sie anrichten, wenn sie von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen. Von den Nichtwählern profitieren erheblich alle Rechten und Linken und Radikalen Parteien in Deutschland. Damit ist unsere Demokratie extrem gefährdet. Wer nicht wählt handelt demnach nicht besonders klug. Vor allem auch deshalb, weil in anderen Ländern Menschen um Ihre Freiheit und Wahlrecht kämpfen und wir in Deutschland zu bequem geworden sind, den kurzen Weg in ein Wahllokal zu gehen.

Hier die aktuelle Tabelle mit jeweils 80 %, 70 %, 60 % und 50 % Wahlbeteiligung. Entspricht jeweils einem Block von Nichtwählern von 20 %, 30 %, 40 % und 50 %. Dabei verliert zum Beispiel – bei gleichem angenommenen Prozentsatz von Wählern = 37 % die CDU bei einer Wahlbeteiligung von 80 % = 251 Sitze im Parlament, alleine 33 Sitze, bei einer Wahlbeteiligung von nur 50 % = 218 Sitze. Obwohl in unserem Beispiel die Prozentzahl von den Wahlstimmen prozentual mit 37 % gleich bleibt, verändern allein die Nichtwähler erheblich die Anzahl der gewerteten Wählerstimmen (über 5 %) und die Sitzaufteilung im Parlament.

Damit werden Wahlen nicht mehr von den Wählern entschieden, sondern von den Nichtwählern.

Die Flüchtlingspolitik spaltet Deutschland

Es ist zu befürchten, dass wegen der Flüchtlingskrise weniger Menschen in Deutschland von ihrem Wahlrecht gebrauch machen werden. Das betrifft die anstehenden Landtagswahlen genauso wie die kommende Bundestagswahl.

Ein Grund dafür ist, das zwar die Grünen, die Linken und die SPD die offenen Türen Deutschlands für Migranten schon immer wollten und auch heute unterstützen und fordern, weil sie sich langfristig davon ein größeres Wählerpotential erhoffen. Aber in der Wahrnehmung der Deutschen Bevölkerung derzeit die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel von der CDU im Prinzip allein verantwortlich gemacht, wird für die derzeitige Flüchtlingskrise. Obwohl ja die SPD mit regiert und sogar ein Vorgehen mit mehr Konsequenzen regelmäßig blockiert. Ein Beispiel dafür ist das Asylpaket II, welches die CDU / CSU Fraktion nur mit großer Mühe gegen den massiven Widerstand der SPD im Kabinett verabschieden konnte.

Wie kann die Abwanderung von Wählerpotentialen zu extremen Rechten oder auch extrem Linken Parteien gestoppt werden?

Die Wähler brauchen klare Alternativen!
Für Menschen, die mit der derzeitigen Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind, egal ob Mitte, Rechts oder Links orientiert, gibt es nur die Möglichkeit eine radikale Rechte oder Linke Partei zu wählen oder nicht wählen zu gehen.

Die Lösung:
Die CSU steht offiziell für eine gemäßigte und kontrollierbare Flüchtlingspolitik im Gegensatz zur derzeitigen Regierungskoalition. Daraus müsste eigentlich als Konsequenz entstehen, dass die CSU sich als Schwesterpartei von der CDU löst und bundesweit als Partei der konservativen Mitte zur nächsten Bundestagswahl antritt. Damit hätten die Bundesbürger in der Frage der Flüchtlingspolitik eine echte Wahlalternative. Statt unbegrenzten Zuzug von Migranten könnten sie stimmen für einen kontrollierten und beschränkten Zuzug nach Deutschland.

Einwanderungsgesetz
Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien. Dieses neue Gesetzt trennt das Asylrecht von z.B. echten Kriegsflüchtlingen und Familien, die tatsächlich extrem verfolgt werden und mit dem Leben bedroht werden und geschützt werden müssen, von allen anderen Migranten, die nach Deutschland, egal aus welchen Gründen, einreisen wollen. Mit diesem Gesetz kann bereits an den Grenzen innerhalb von Minuten, wie heute beim Einwanderungsgesetz in der Schweiz, festgestellt werden, ob ein Grund vorliegt, der zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt oder nicht. Dann müssen diese Migranten sofort an der Grenze zurück gewiesen werden, ohne dass dafür notwendig ist in Deutschland ein langwieriges Verfahren zu eröffnen.

Heute dauert ein Asylverfahren in Deutschland immer noch bis zu zwei Jahren. Und die abgelehnten Asylbewerber können dann noch dagegen vor Gericht klagen, was nochmals ca. 18 Monate dauert. Das führt dazu, dass unberechtigte Asylbewerber sich bis zu 3 ½ Jahre heute eigentlich zu unrecht in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Am Besten sollte dieses Einwanderungsgesetz einheitlich für ganz Europa gelten. Wir werden es nicht schaffen alle europäischen Länder zu gewinnen, Ihre Grenzen genauso unkontrolliert zu offenen, wie wir es derzeit noch in Deutschland tun. Mehr zu einem Einwanderungsgesetz lesen Sie hier!

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Frontalangriff auf den Islam durch eine Frau! Haben Männer dazu keinen Mut? – Scharia in Deutschland

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Sabatina James ist vom Islam zum Christentum konvertiert. Nun kritisiert sie die Religion und wird dafür bedroht!

Mehrfach haben militante Muslime der Islamkritikerin und Publizistin mit Mord gedroht. Deshalb weichen zwei Leibwächter ihr auch kaum mehr von der Seite, ob beim Friseur, im Supermarkt oder bei diesem Interview in einem Dorfgasthof.

Das ist Alltag für die pakistanischstämmige Österreicherin, seit islamische Extremisten und die eigenen Verwandten ihr das Lebensrecht absprachen. Die Begründung: Sie habe Gott gelästert. Denn die einstige Muslimin konvertierte vor einem Jahrzehnt zum katholischen Christentum. Und das nicht in aller Stille, sondern öffentlich. Sie schrieb ein Buch über die Vorzüge ihres neuen Glaubens und hielt auch noch Vorträge darüber. Das brachte ihr ein Leben unter Polizeischutz ein.

Es ist wichtig, Missstände im real existierenden Islam anzusprechen, anstatt sich auf einen erträumten Reformislam zu fokussieren. (von Sabatina James, Islamkritikerin und Buchautorin)

In den vergangenen Jahren hatte sie sich von der Öffentlichkeit ein wenig zurückgezogen und arbeitete vor allem in ihrem Frauenrechtsverein Sabatina e. V. Der unterstützt pro Jahr etwa 100 von Zwangsehe oder Ehrenmord bedrohte Frauen. Aber auch Ex-Muslime, die wegen ihres Austritts aus dem Islam verfolgt werden. Doch nun betritt sie mit ihrem neuen Buch „Scharia in Deutschland“ den Ring der politischen Islamkritik. Ja, sie sucht öffentlichen Streit.

Und weil ihre Kampfschrift nur so strotzt vor Angriffen auf alles, was im deutschen Islam Rang und Namen hat, wird sie den wohl auch bekommen. Auch wenn James einen zarten, zunächst fast zerbrechlichen Eindruck macht, sie besitzt Nehmerqualitäten.

Die eigene Familie wollte sie zwangsverheiraten
Was vor allem ihre Leidensgeschichte beweist. In ihr liegt auch begründet, warum James überhaupt den Weg der Islamkritik einschlug. Es begann 1992, als die Familie ins österreichische Linz einwanderte. Und James einen westlichen Lebensstil kennenlernte. Jahre später, sie war gerade 17 geworden, teilten die Eltern ihr mit, sie werde ihren Cousin in Pakistan heiraten. Als sie sich dagegen auflehnte, wurde sie unter einem Vorwand nach Pakistan gelockt und in eine Koranschule gezwängt.

Dort wurde ihr eingeprügelt, gemäß Allahs Willen müsse die Frau sich ihrem Mann unterordnen, Schläge des Gatten ertragen und den von den Eltern ausgesuchten Partner akzeptieren.

Als sie zum Schein in die Ehe einwilligte, durfte Sabatina James kurzzeitig wieder nach Österreich reisen. Kaum angekommen, erklärte sie ihren Eltern, sie werde den Cousin niemals heiraten. Außerdem sei eine Religion, die ihr so etwas vorschreibe, nicht die ihre. James konvertierte zum Christentum. Ihre Familie verstieß sie daraufhin und bedrohte sie mit dem Tod.

Seit etwa 10 Jahren lebt sie allein, an wechselnden Orten, oft in Klöstern, mit Todesdrohungen, Bodyguards oder polizeilichem Personenschutz, vor allem aber ohne Eltern und Geschwister. Doch sie zerbrach nicht daran. Im Gegenteil. Fast alle, die ihr begegnen, beschreiben Sabatina James als lebensbejahende, fröhliche Frau. Was sie selbst auf Gott zurückführt. Der gebe ihr, wie sie sagt, „immer wieder die Kraft, mein Leid anzunehmen und mich bei Gott geborgen zu fühlen“.

Ihr schweres, für Islamkritiker nicht untypisches Schicksal lässt manchen aber auch bezweifeln, ob James den Islam wirklich zu analysieren vermag. Die reformmuslimische Publizistin Lamya Kaddor jedenfalls warnte schon vor Jahren, die meisten Islamkritiker mit muslimischem Hintergrund hätten „traumatische Erfahrungen gemacht“. Daraus zögen sie „den radikalen Schluss, der Islam schlechthin sei für ihr Unglück verantwortlich“. Und damit, so Kaddor, verzerrten sie das Bild einer Weltreligion.

Das sieht Sabatina James selbstredend anders. Sie hält dagegen, erst solche Leiderfahrungen verliehen die Antriebskraft, „Partei für die Opfer zu ergreifen und Missstände im real existierenden Islam anzusprechen, anstatt über sie hinwegzuschauen und sich auf einen erträumten Reformislam zu fokussieren“.

Es sei genau umgekehrt: Wer nie unter dem Islamismus gelitten habe, wisse nicht um dessen Gefahr, weil er das völlige Fehlen von Freiheit nicht erlebt habe.

Sabatina James spricht tatsächlich Zustände an, über die die Mehrheit derzeit eher hinwegschaut. Auch Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, bescheinigte ihr kürzlich, sie öffne „uns die Augen für Probleme, die wir nicht sehen oder nicht sehen wollen“.

Aktuelle Flüchtlingskrise
Sabatina James bezweifelt, dass „bei Hunderttausenden Zuwanderern gelingen“ werde, „was bei Zehntausenden misslang!“

Das gelingt ihr auch mit ihrem Buch „Scharia in Deutschland“.
Darin beklagt sie beispielsweise einen „selbstzerstörerischen Konsens der deutschen Politik im Blick auf die muslimischen Verbände“. Gemeint ist damit der Trend, dass immer mehr Bundesländer die teils orthodoxen, teils vom Verfassungsschutz beobachteten, teils von der Türkei gelenkten Verbände zur Gestaltung des schulischen Islamunterrichts einladen und sogar mit Staatsverträgen adeln. Für Sabatina James zeugt das von „schockierender Ignoranz“.

In ihrer Streitschrift erinnert sie daran, dass der türkische Staat die christliche Minderheit in der Türkei permanent diskriminiere, die Priesterausbildung verbiete, den Kirchenbau verhindere und absurde Gerichtsprozesse gegen Kirchen führe, die ihnen die ökonomische Basis rauben. Warum, fragt James, werte der deutsche Staat dann den hiesigen Ableger der türkischen Religionsbehörde, den Muslimverband Ditib, auf?

James stellt Gleichstellung von islamischen Verbänden infrage
Ähnlich stehe es um den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Dessen Vorsitzender Aiman Mazyek wurde von der Kanzlerin, dem Bundespräsidenten und dem Vizekanzler mehrfach als der Repräsentant deutscher Muslime gefeiert, obgleich zum ZMD auch die einflussreiche Islamische Gemeinschaft in Deutschland gehört. Sie wird vom Verfassungsschutz als islamistisch eingestuft, weil sie der ägyptischen Muslimbruderschaft verbunden sei. James zieht daraus eine rabiat anmutende Konsequenz: Bund und Länder sollten das Ziel einer Gleichbehandlung der Muslimverbände mit Kirchen und jüdischen Kultusgemeinden bis auf Weiteres aufgeben.

Islamkritiker Hamed Abdel-Samad gebürtiger Ägypter glaubt nicht, dass die Integration der Menschen, die etwa aus dem Nahen Osten zu uns kommen, problemlos gelingen wird. Er geht sogar noch weiter: „Die meisten, die herkommen, denken nicht an Integration!“

Streitbar ist auch ihre Einschätzung zur Flüchtlingskrise. Etwa wenn sie fragt, was die Politik bloß zu ihrem „naiven Integrationsoptimismus angesichts von Hunderttausenden muslimischen Flüchtlingen aus der arabischen Welt“ berechtige; die bisherige Erfahrung lehre doch kaum Ermutigendes.

Selbst an wenigen Zehntausend libanesischen Bürgerkriegsflüchtlingen der 90er-Jahre hätte sich die gesamte „Integrationsintelligenz“ die Zähne ausgebissen. Die beherrschten heute mit ihren Clans die deutsche Drogenszene und hätten überdies No-go-Areas etabliert. Dass „bei Hunderttausenden Zuwanderern gelingen“ werde, „was bei Zehntausenden misslang“, scheint ihr zweifelhaft.

Aber nicht nur die traditionsverhafteten Islamverbände nimmt James aufs Korn, auch die kleinen reformerischen Gruppen kommen bei ihr schlecht weg. Was letztlich aus ihrer Skepsis gegenüber der Reformierbarkeit des Islam resultiert. Von einem glaubwürdigen Reformislam könne man erst dann sprechen, meint James, wenn dieser den Mut finde, den islamischen Propheten zu kritisieren und „die Gewalt Mohammeds“ nicht mehr zu verschweigen. Doch das traue sich keiner der Reformmuslime, vom Münsteraner Gelehrten Mouhanad Khorchide bis zur Publizistin Lamya Kaddor.

Muslimische Reformer können ihr nicht folgen
Mit dieser Maximalforderung mag James theoretisch richtig liegen. Praktisch aber verbaut sie islamischen Reformern damit jeden gangbaren Weg, so halten ihr die Reformer entgegen. Zwar beobachtet die Kritikerin korrekt, dass auch die sogenannten liberalen oder humanistischen Muslime ihren Propheten nicht offen kritisieren. Aber wie könnten sie das auch? Welche Überzeugungskraft besäße denn ein Islam, dessen Prophet als nicht vorbildhaft, ja als moralisch minderwertig eingestuft würde?

Schon aus diesem Grund können die Reformer James hier nicht folgen. Stattdessen erklären sie brutale Prophetenworte schlicht für unhistorisch oder interpretieren gewaltbejahende Koranpassagen gedankenreich um. Aber das genügt James nicht. Letztlich läuft ihre Forderung darauf hinaus, die Muslime müssten ihren Propheten ein Stück weit demontieren. Ein solches Postulat aber geht nur Nichtmuslimen leicht über die Lippen.

Und dann lächelte Merkel gequält
Sie ist davon überzeugt, die freien Gesellschaften bräuchten mehr Kampflust und weniger Harmonieseligkeit, wenn sie den islamistischen Vormarsch aufhalten wollten. Und das gelte nicht nur für die Politik, sondern auch für die Kirchen Mitteleuropas.

Auch die müssten noch viel stärker beherzigen, dass „die Scharia antichristlich ausgerichtet“ sei und „der Islamismus der Totengräber eines auf Verzeihung angelegten Glaubens“. Und dabei denkt sie an so manche Kirchenführer, die keine Skrupel haben, sich mit ultrakonservativen oder vom Verfassungsschutz beobachteten Muslimen zum harmonischen Plausch zu treffen.

Aber wer weiß, vielleicht sind ihre Sorgen vor mangelnder Kampfbereitschaft des bundesdeutschen Mainstreams ja überzogen. Jüngst jedenfalls äußerte sich auch Angela Merkel zu Sabatina James Streitschrift. So berichtet es die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Bei einer Feier zum Tag der Einheit habe sie persönlich der Kanzlerin das Buch „Scharia in Deutschland“ in die Hände gedrückt. Merkel habe auf den Titel geschaut und gesagt: „Das wollen wir nicht in Deutschland.“ Dann habe sie gelächelt, allerdings ziemlich gequält. (Autor: Till-Reimer Stoldt)

Tödliche Gewalt gegen Islamkritiker

Redaktionsmitglieder der französischen Satirezeitung „Charlie Hebdo“ aus Paris. Bei einem Anschlag auf die Redaktion ermorden Terroristen am 7. Januar 2015 zwölf Menschen, unter ihnen die Cartoonisten mit den Künstlernamen Cabu (l.), Charb (2. v. l.), Tignous (M.) und Honoré (3. v. r.). „Charlie Hebdo“ war …

Lesen Sie dazu auch den Presseartikel Teil 1: ISLAM – Taqiyya – Die Strategie der Täuschung – Unterwerfung statt Frieden! – Teil 1

Lesen Sie dazu auch den Presseartikel Teil 2: Islam – Taqiyya (arabisch Täuschung) Teil 2 – konkret – Koran & Bibel

Lesen Sie dazu auch den Presseartikel: Muslime ja, aber der Islam gehört wirklich nicht zu Deutschland!

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Rettung für Deutschland – Vision für Deutschland!

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Deutschland und die Welt stecken in einer tiefen Krise. Die Finanz- und Schuldenkrise ist leider nur die Spitze des Eisberges. Wir müssen zurück zu moralischen Grundwerten, mit denen die Bundesrepublik zu einer führenden Wirtschaftsnation weltweit geworden ist. Durch zu viele politische Fehlentscheidungen haben wir dieses Kapital fast verspielt.

Die Menschheit hat sich seit über 7.000 Jahren nicht geändert. Unser sogenanntes „christliches Abendland“ hat als Basis die Bibel und den Glauben an Gott, der als Bezug auch in unserem Grundgesetz verankert ist. Dabei haben wir in unserer modernen Welt vergessen, dass es bei Allem immer um Menschen geht.

Es ist ein großer Irrtum mit immer neuen Schulden zu versuchen aus Krisen heraus zu kommen. Nur ein Staat der absolut schuldenfrei ist, ist tatsächlich handlungsfähig und nicht mehr von den Banken, der Börse und der Finanzwelt abhängig. Es ist moralisch falsch eine Reduzierung von neuen Schuldenaufnahmen als einen Erfolg zu feiern. Früher wurde einmal ein Finanzminister entlassen, der das Jahresbudget um 800.000 DM überzogen hat. Heute werden 80 Milliarden EURO als neue Schulden in einem Haushaltsjahr als Erfolg angesehen. Allein diese Tatsache sollte bedenklich stimmen.

Der Mittelstand leidet unter erheblichen Steuern und Abgabelasten, die falsch verteilt sind. Statt dessen werden grosse Unternehmen und AG’s entlastet und mit weniger Steuern belohnt. Dagegen führt die Mittelschicht der Bevölkerung hohe Steuern, Sozialkosten und Abgaben an den Staat ab. Das kann nicht funktionieren. Wir brauchen ein neues, einfaches Steuergesetz, denn das heutige ist zu kompliziert und ungerecht. Falls unsere „Volksvertreter“ nicht grundsätzlich in vielen Bereichen umdenken, dann hilft nur eine neue Partei zu Gründen, die vom Mittelstand finanziert wird, der 80 % des Bruttosozialprodukts in Deutschland erwirtschaftet und 80 % aller Arbeitsplätze stellt.

Unerträglich ist auch, dass wir eine hohe Altersarbeitslosigkeit haben und Menschen über 50 Jahre in der Regel keinen Arbeitsplatz mehr erhalten oder nur gegen sehr geringe Bezahlung. Auch arbeiten viele Menschen für einen Lohn, der nicht ausreicht um den eigen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ist ein Skandal. Die Folge davon wird sein, dass ein großer Teil der Bevölkerung von Ihrer Rente nicht mehr leben kann und Sozialhilfe benötigt. Diese Negativspirale muss sofort beendet werden. Einzige Lösung hierfür ein bundeseinheitlicher Mindestlohn. Zum Leben benötigt man mindestens heute € 8,50 je Stunde. Für die Rente wären aber ca. mindestens € 10,50 je Arbeitsstunde notwendig.

Sollte in Deutschland kein radikales umdenken erfolgen, werden wir die neue Partei RfD – Rettung für Deutschland gründen. Mit der richtigen Vision und vernünftigen Argumenten für die Bürger kann diese Partei aus dem Stand mindestens 25 % aller Wählerstimmen gewinnen.

“Wo keine Vision ist, geht das Volk zugrunde.“ (Bibel, Sprüche 29,18).

Ohne Vision gibt es keinen dauerhaften Erfolg und kein Wachstum!
Eines unserer vielen Probleme ist, dass unsere Bundesregierung seit vielen Jahren keine Vision mehr für das Land und die Bürger hat. Das Ziel der „Grünen“ für eine multikulturelle Gesellschaft in Deutschland, unser progressives Steuermodell, die Mitbestimmung, die Gewerkschaften, die vielen Vorschriften inklusive dem starren Beamtentum, die Angst vor mutigen, unpopulären Entscheiden und der moralische Zerfall werden uns in den Untergang führen.

Wer keine Visionen hat, vermag weder große Hoffnungen zu erfüllen, noch große Vorhaben zu verwirklichen. (Thomas Woodrow Wilson (1856-1924), amerik. Präsident)

Unsere wichtigsten Vorschläge als Vision für ein erfolgreiches und widererstarktes Deutschland finden Sie im Internet unter: Rettung für Deutschland.

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