USA Wahl Donald Trump ist der neue US-Präsident:
Schon lang vor der Wahlnacht haben wir seit Wochen dieses Video mit deutschen Untertiteln, das unter anderem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat, laufend veröffentlicht. Dieses Video zeigt einen völlig anderen Trump, nämlich einen tatsächlich würdigen und fähigen Politiker für das Amt des US-Präsidenten.
Und es gibt Sie doch die Lügenpresse im TV und den Medien, denn diese Rede wurde nie im Deutschen Fernsehen gezeigt. Kein USA-Studio von ARD oder ZDF haben darüber berichtet. Keine deutsche Zeitung hat diese Rede von Donald Trump jemals veröffentlicht. Diese positive Seite von Donald Trump wurde in Deutschland nie erwähnt. Aber die Amerikaner haben diese Rede von Trump gesehen und gehört und entsprechend gewählt.
Für mich als Christ und mittelständischer Unternehmer & Unternehmensberater war klar, dass Trump die Wahl gewinnt. Wieso kenne ich dieses Video und andere mutige und wahren Aussagen von Trump, aber unsere Medien in Deutschland nicht? Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Aber alle deutschen Medien gingen noch bis zum Beginn der US-Wahlnacht von einem überzeugenden Sieg von Frau Clinton aus.
Unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel hat jetzt auch ein großes Problem, denn größer könnten die Unterschiede nicht sein.
Die Botschaft von Donald Trump, als neuen Präsidenten der USA in diesem Video könnte fast gleichlautend auf die Bundestagswahl im Herbst 2017 in Deutschland angewandt werden.
Diese ähnlichen Gründe erwähnt Donald Trump, bezogen auf amerikanische Verhältnisse in seinem Video:
14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!
Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. Das Land steht am Abgrund. Grund 1: Die Staatsschulden sind viel höher, als offiziell verkündet Grund 2: Deutschland hat bereits die höchsten Schulden in der EU Grund 3: Die EU kostet Deutschland viel mehr als sie uns bringt Grund 4: Die Gesamtverschuldung ist so hoch wie noch nie Grund 5: Der Finanzsektor steht am Abgrund Grund 6: Das Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig Grund 7: Die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu Grund 8: Die Flüchtlingskosten explodieren Grund 9: Deutschland wird immer „unsicherer“ Grund 10: Einige Bundesländer stehen bereits vor dem Bankrott Grund 11: Die Mittelschicht stirbt Grund 12: Eine alternde Gesellschaft und zu geringe Geburtenrate Grund 13: Wir haben ein völlig falsches Steuersystem Grund 14: Für Pensionszahlungen und Rentenzuschüsse gibt es keine ausreichenden Rücklagen
So übel sehen die deutschen Finanzen wirklich aus. Nach Aussagen des Finanzministeriums droht Deutschland ein extremes Risiko der Schulden. Eigentlich hätte schon frühzeitiger dagegen gesteuert werden. Alle Details und Informationen lesen Sie in diesem Presseartikel bei WordPress.
Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Die Berichterstattung über den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump ist überwiegend negativ. Dabei gibt es viele gute andere Geschichten über Trump … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2325
Wir geben hier einen offenen Brief des bekannten Publizisten Dr. Hans Penner wieder, in dem dieser in 15 Punkten darlegt, wie Angela Merkel die Islamisierung Deutschlands fördert. (Autor: davidbergerweb)
Frau Dr. Merkel,
verantwortungsbewusste Bürger erkennen zunehmend, daß Sie mit Hilfe der Medien die Bevölkerung bezüglich Ihrer politischen Absichten täuschen. Sie bekämpfen islamkritische Politiker, die sich für die Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates engagieren.
Es ist hinreichend belegbar, daß Sie den Islam in Deutschland wie folgt fördern:
1. Sie haben den verfassungswidrigen Islam legitimiert und zum Bestandteil Deutschlands erklärt (Ihre Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland.
2. Unter Ihrer Regierung ist die islamische Scharia in unsere Rechtssprechung eingedrungen.
3. Unter Ihrer Regierung sind eine islamische Subkultur und islamische Stadtviertel entstanden, die der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen sind.
4. Unter Ihrer Regierung sind islamische Lehrstühle entstanden.
5. Unter Ihrer Regierung wurde islamischer Schulunterricht eingeführt.
6. Unter Ihrer Regierung werden christliche Elemente aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
7. Unter Ihrer Regierung hat die CDU ihre christlichen Prinzipien aufgegeben.
8. Unter Ihrer Regierung macht die CDU mit einer von einem Moslem geleiteten Partei (Grüne) gemeinsame Sache.
9. Unter Ihrer Regierung hat die islamische Kriminalität stark zugenommen.
10. Unter Ihrer Regierung werden in Deutschland Juden von Moslems verfolgt.
11. Unter Ihrer Regierung belastet der Islam zunehmend unser Sozialsystem.
12. Unter Ihrer Regierung prägt die islamische Mode zunehmend das Bild der Öffentlichkeit.
13. Unter Ihrer Regierung sind islamische Speisevorschriften in öffentliche Einrichtungen eingedrungen.
14. Unter Ihrer Regierung werden Politik und öffentliche Einrichtungen vom Islam unterwandert.
15. Unter Ihrer Regierung erfolgt eine unkontrollierte Immigration von Moslems.
Mit Hilfe der Medien informieren Sie die Bevölkerung gezielt falsch über den Islam. Die Realität sieht so aus:
– Die meisten politischen Konflikte werden vom Islam hervorgerufen!
– Der Islam strebt die Judenvernichtung an wie einst der Nationalsozialismus.
– Der Islam ist in die christlich-abendländische Werteordnung nicht integrierbar.
– Islam ist die Unterwerfung unter die Lehre des Mohammed.
– Die Lehre des Islam ist im Koran unabänderlich festgelegt und nicht reformierbar.
– Der Islam misst dem Koran göttliche Autorität bei.
– Im Ramadan feiert der Islam die Herabsendung des Korans vom Himmel auf Mohammed.
– Der Islam kann nicht durch das Verhalten der Moslems in der Diaspora beurteilt werden.
– „Euro-Islam“, „demokratischer Islam“ oder „deutscher Islam“ sind Phantasien.
– Es gibt keinen Unterschied zwischen Islam und dem Islamismus, der angewandter Islam ist.
– Der Islam ist verfassungsfeindlich, weil er die UN-Menschenrechte-Charta bekämpft.
– Der Koran fordert die Ausbreitung des Islam mit Gewalt.
– Der Koran verbietet bei Strafe die Religionsfreiheit.
– Der Koran fordert die Körperstrafe.
– Der Koran verbietet die Trennung von Staat und Religion.
– Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau
– Der Koran fordert für den Islam die Weltherrschaft im religiösen, wirtschaftlichen und politischen Bereich.
– Der Koran fordert dazu auf alle „Ungläubigen“, also Nichtmuslime zu töten, wo auch immer sie zu finden sind.
– Islam & Koran & Scharia sind grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.
Quelle: philosophia perennis – Ein Blick auf die Welt mit von der philosophia perennis geschärften Augen.
Alle diese Aussagen können durch die entsprechenden Suren im Koran bestätigt werden. Der Autor Uwe Melzer hat den Koran und die Bibel gelesen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass im Koran genau das Gegenteil steht, von dem was in der Bibel steht. Hierzu nur ein kleines Beispiel:
Bibel: Liebet Eure Feinde, tut Gutes denen, die euch hassen. Koran: Tötet alle „Ungläubigen“ (alle Nichtmuslime), wo immer ihr sie auch findet.
Das zentrale Thema der Bibel ist Liebe und Vergebung. Deshalb kommt das Wort „Liebe“ auch 324 Mal in der Bibel vor. Aber nicht ein einziges Mal im Koran vor.
Das zentrale Thema im Koran ist Gehorsam, Unterdrückung, Gewalt und Hass.
Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia mit Aufruf zum Krieg, Mord & Totschlag, Folterung und Verstümmelungen. Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Der Islam hat damit auch sein Recht auf Religionsfreiheit verwirkt. Der Islam gehört deswegen in Deutschland verboten, wenn die Politik in Deutschland konsequent wäre.
Dazu passt auch die Aussage von unserem Bundespräsidenten Herrn Gauck, dass er sich auch einen Muslim als Bundespräsidenten vorstellen könnte. Berlin 14,10.2016: Für den scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck ist es vorstellbar, dass ein Muslim sein Nachfolger werden könnte. Dem „Evangelischen Pressedienst“ sagte er: „Das will ich in Zukunft nicht ausschließen.“
Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –
Lesen Sie dazu auch diese Presseartikel über Erdogan und die Türkei von Autor Uwe Melzer: 14.02.2018 Erdogan & Türkei rekrutieren tausende von Ex-IS-Kämpfern für Ihren schmutzigen Krieg und Völkermord gegen die Kurden! Bericht lesen 14.12.2017 Seit 22.01.2015 ruft der türkische Staatspräsident Erdogan jährlich bis heute immer wieder öffentlich zum Krieg gegen Israel auf. Bericht lesen 24.07.2017 Türkei: Erdogans Besessenheit, Jerusalem einzunehmen – Das bedeutet Krieg gegen Israel & Erdogan finanziert Terror gegen Juden! Bereits am 30.05.2015 prophezeite Erdogan in einer Rede ein muslimisches Jerusalem. Bericht lesen 15.03.2017 Demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist gefallen! Die Türkei ist auf dem Weg zu einer islamischen Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: Bericht lesen 08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS Bericht lesen 17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! Bericht lesen 27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. Bericht lesen 14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: Bericht lesen 19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: Bericht lesen 08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. Bericht lesen 01.06.2015 Erdogan prophezeit in einer Rede am 30.05.2015 ein muslimisches Jerusalem – Das bedeutet Krieg gegen Israel! Bericht lesen 22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. Bericht lesen
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.
Die zahlreichen Verträge der Türkei mit westlichen Organisationen scheinen dort den Hass auf Christen nicht reduziert zu haben.
In der Türkei sind es „gewöhnliche Menschen“, die Christen töten oder angreifen, und dann findet die Justiz oder das politische System irgendwie einen Weg, den Tätern zu ermöglichen, mit den Verbrechen davon zu kommen. Über die meisten dieser Verbrechen wird nicht in den internationalen Medien berichtet und die Türkei wird nie zur Verantwortung gezogen.
Während Muslime ziemlich frei sind, überall in der Welt ihre Religion auszuüben und ihre Ansichten zu den anderen Religionen von sich zu geben, können Christen und andere Nicht-Muslime in der Türkei und anderen mehrheitlich muslimischen Ländern für den Versuch getötet werden, ihre Religion friedlich auszuüben oder offen ihre Ansichten auszudrücken.
„Multikulturalismus“, der von vielen Linken im Westen leidenschaftlich verteidigt wird, hätte Wunder wirken können in multi-ethnischen und multi-religiösen Regionen wie Anatolien. Aber leider erlaubt islamische Ideologie nur eine Kultur, eine Religion, und eine Denkrichtung unter ihrer Herrschaft: Islam. Ironischerweise ist dies die zentrale Tatsache, die diese Linken nicht sehen wollen.
Am 26. Juli erlebte die französische Stadt Saint-Étienne-du-Rouvray einen schrecklichen islamistischen Angriff. Zwei Terroristen des Islamischen Staates (ISIS) töteten einen 85-jährigen Priester, Jacques Hamel, während der Messe in seiner Kirche. Zwei Nonnen und zwei Kirchgänger wurden als Geiseln genommen.
Die Terroristen, die dem ISIS die Treue geschworen hatten und die „Allahu Akbar“ riefen, schlitzten die Kehle des Priesters auf und filmten die blutige Episode auf Video, gemäss einer Nonne, die den Angriff überlebte.
Solche islamistischen Angriffe sind vielleicht neu in EU-Mitgliedsländern, aber nicht in der Türkei. Seit Jahrzehnten sind in der Türkei viele unschuldige, wehrlose Christen von muslimischen Angreifern abgeschlachtet worden.
Christen werden in der Türkei auch heute täglich angegriffen, ermordet oder bedroht; die Angreifer kommen in der Regel mit ihren Verbrechen davon.
In Malatya, während des Zirve Bibel-Verlag Massakers, wurden am 18. April 2007 drei christliche Mitarbeiter von fünf Muslimen angegriffen, schwer gefoltert, bekamen dann ihre Hände und Füße gefesselt und ihre Kehlen durchgeschnitten.
Neun Jahre sind vergangen, aber es hat immer noch keine Gerechtigkeit gegeben für die Familien der drei Männer, die so brutal ermordet worden waren.
Zunächst wurden die fünf Verdächtigen, die immer noch in Haft waren, von einem türkischen Gericht aus ihrem Hochsicherheitsgefängnis entlassen, das entschied, dass ihre Inhaftierung neu verabschiedete gesetzliche Grenzen überschritt.
Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Staatsanwalt behauptet, dass die Tat „kein terroristischer Akt war, weil die Täter keine hierarchische Bindung hatten, ihre Tat nicht kontinuierlich war und die Messer, die sie für das Massaker verwendet hatten, technisch nicht ausreichen, um die Handlung als terroristische Tat aussehen zu lassen.“
Wenn das Gericht diese Rechtsauffassung des Staatsanwalts akzeptiert, dann könnte es den Weg für einen Freispruch ebnen. Doch bei den vielen „mysteriösen“ Entscheidungen der türkischen Justiz, Verbrecher freizusprechen, könnten diese Mörder auch sonst jederzeit durch ein „Überraschungsurteil“ freigesprochen werden.
Ironischerweise sagte Präsident Recep Tayyip Erdogan im März, dass es notwendig ist, den Terrorismus neu zu definieren und diejenigen, die solche Handlungen unterstützen, mit einzuschliessen, und fügte hinzu, dass es sich dabei um Journalisten, Gesetzgeber oder Aktivisten handeln könnte. Es gebe keinen Unterschied, sagte er, zwischen „einem Terroristen, der eine Waffe oder eine Bombe hält und denjenigen, die ihre Stellung und ihren Stift verwenden, um den Zielen von Terroristen zu dienen.“
In einem Land, in dem staatliche Behörden so ausgesprochen „sensibel“ sind in Sachen „Terrorismus“ und „Menschen, die Gewehre halten,“ warum sind die Mörder von Christen nicht im Gefängnis, und warum versucht der Staatsanwalt, die Morde an Christen als „nicht-terroristische Handlungen darzustellen“?
Leider waren die drei Christen in Malatya weder die ersten noch die letzten Christen, die in der Türkei ermordet wurden.
Am 5. Februar 2006 wurde Pater Andrea Santoro, ein 61-jähriger römisch-katholischer Priester, in der Kirche Santa Maria in der Provinz Trabzon ermordet. Er wurde erschossen, während er in seiner Kirche im Gebet kniete. Zeugen hörten die 16-jährigen Mörder während des Mordes „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“) schreien.
Nach dem Mord führte der 74-jährige Pater Pierre François René Brunissen von Samsun den nächste Gottesdienst in der Kirche von Santoro durch, die sich eines knappen Dutzend Mitglieder rühmte. Weil niemand Santoro freiwillig ersetzen wollte, wurde Pater Pierre angewiesen, jeden Monat von Samsun nach Trabzon zu reisen, um sich um die kleine Gemeinde der Stadt zu kümmern.
„Dies ist ein schrecklicher Vorfall“, sagte Pater Pierre. „Es ist eine Sünde, eine Person zu töten. Nach all diesen Vorfällen mache ich mir hier Sorgen um mein Leben.“
Im Juli 2006 wurde er von einem Muslim in Samsun mit dem Messer verletzt und verwundet. Der Täter, 53, sagte, dass er auf den Priester eingestochen habe, um „seiner Missionstätigkeit entgegenzutreten.“ [1]
Die Angriffe gegen die christliche Kultur in Anatolien gehen in der Neuzeit weiter – auch nachdem die Türkei 1949 dem Europarat und 1952 der NATO beigetreten ist.
Die zahlreichen Verträge der Türkei mit westlichen Organisationen scheinen dort den Hass auf Christen nicht reduziert zu haben. Im März 2007, als die christliche Gemeinschaft von Mersin sich auf Ostern vorbereitete, betrat ein junger Muslim mit einem Kebab-Messer die Kirche und attackierte die Priester, Roberto Ferrari und Henry Leylek.
Mersin, im Süden der Türkei, ist die Heimat von Tarsus, dem Geburtsort des heiligen Paulus, und mehrere Kirchen datieren aus der frühesten christlichen Ära.
So wie die christlichen Wurzeln Anatoliens geschwächt wurden, so auch ihre Verbindungen zur westlichen Zivilisation. „Der Angriff gegen den Priester ist ein Indikator dafür, dass Ankara nicht bereit ist für Europa“, sagte der römisch-katholische Kardinal und Theologe, Walter Kasper, der italienischen Zeitung Corriere della Sera. „Es gibt ein gewisses Maß an Toleranz, aber es gibt keine wirkliche Freiheit. Die Türkei muss viele Dinge ändern. Diese Änderung dreht sich nicht um Gesetze. Eine Änderung der Mentalität ist notwendig. Aber man kann die Mentalität nicht an einem Tag ändern.“
Bischof Luigi Padovese, apostolischer Vikar von Anatolien, sagte: „Wir fühlen uns nicht sicher, ich bin sehr besorgt. Fanatismus entwickelt sich in manchen Gruppen. Manche Menschen wollen gezielt die Atmosphäre vergiften und katholische Priester ins Visier nehmen. Anti-Missionsfilme werden im Fernsehen ausgestrahlt.“
Bei einer Gedenkfeier für Pater Santoro im Februar sagte Bischof Padovese:
„Heute stellen wir uns die Frage, die wir vor vier Jahren gestellt haben: Warum? Wir stellen die gleiche Frage auch für alle anderen Opfer, die so ungerecht ermordet wurden, obwohl sie unschuldig waren. Warum? Was versuchten sie durch die Ermordung von Pater Andrea zu zerstören? Nur einen Menschen, oder was dieser Mensch vertrat? Das Ziel der Erschießung Pater Andreas war auf jeden Fall, einen katholischen Geistlichen zu erschießen. Sein Patertum wurde der Grund seines Martyriums.
„Die Botschaft von Christus am Kreuz ist klar‘. Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.‘ Hätten sie gewusst, hätten sie das nicht getan. Es ist falsch, ein Leben auszulöschen, um eine Ideologie hoch zu halten. Es ist falsch, zu denken, dass ein Mensch, der mit uns nicht einverstanden ist, ein Problem ist und vernichtet werden sollte. Dies ist der Fundamentalismus, der eine Gesellschaft zusammenbrechen lässt. Weil er die Koexistenz zerstört. Dieser Fundamentalismus – unabhängig davon, welcher Religion oder politischer Anschauung er angehört – gewinnt vielleicht ein paar Schlachten, aber er ist dazu verurteilt, den Krieg zu verlieren. Das ist es, was die Geschichte uns lehrt. Ich hoffe, dass diese Stadt und dieses Land sich in einen Ort verwandeln, wo die Menschen als Brüder und Schwestern leben können und sich vereinigen für das Gemeinwohl für alle. Ist unser aller Allah nicht derselbe?“
Nein, leider ist der unser aller Allah nicht derselbe.
Nur vier Monate später, im Juni 2010, war Padovese an der Reihe, ermordet zu werden. Dieses Mal war der Mörder des Bischofs sein eigener Fahrer der letzten vier Jahre. Der Fahrer stach zuerst auf den Bischof ein, dann schnitt er seine Kehle durch, während er „Allahu Akbar“ schrie.
Bei der Verhandlung sagte der Fahrer, dass der Bischof „Masih ad-Dajjal“ („der falsche Messias“) sei, dann rezitierte er zweimal laut im Saal den Adhan (islamischer Gebetsruf).
In dem Gebiet, wo die Christen einst gediehen, schafft selbst die Konversion zum Christentum jetzt ernste Probleme.
„Neue Christen, die aus muslimischen Familien kommen, werden oft isoliert und ausgegrenzt“, schreibt Carnes. „Turgay Ucal, ein Pastor einer unabhängigen Kirche in Istanbul, der vom Islam zum Christentum konvertierte, sagte: ‚Der Buddhismus ist OK, aber nicht das Christentum. Es gab eine Geschichte.“‚
Und zu dieser Geschichte gehört, wie einheimische Christen in Anatolien von Muslimen getötet wurden. [2]
Die Gesamtbevölkerung der Türkei beträgt etwa 80 Millionen; Gläubige nicht-muslimischen Glaubens – meist Christen und Juden – umfassen 0,2%. Dennoch ist antichristliche Stimmung immer noch weit verbreitet in weiten Teilen der türkischen Gesellschaft. [3]
Es scheint da ein Muster zu geben: Die Ermordung von Christen wird in der Türkei im Versteckten begangen: Es sind „normale Menschen“, die Christen ermorden oder angreifen, und dann findet die Justiz oder das politische System irgendwie einen Weg, den Mördern oder Angreifern zu ermöglichen, mit dem, was sie getan haben, davon zu kommen. Leider wird über die meisten dieser Verbrechen nicht in den internationalen Medien berichtet, und die Türkei wird nie zur Verantwortung gezogen.
Die Türkei hat jedoch im Jahr 1995 ein Zollunionsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet und wurde als Kandidat für die volle Mitgliedschaft im Jahr 1999 offiziell anerkannt. Die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur EU sind noch nicht abgeschlossen.
Wie kommt es, dass eine Nation, die so viele Christen im Laufe der Geschichte angegriffen oder ermordet hat, und die sich für diese Verbrechen nicht einmal entschuldigt hat, als geeigneter Kandidat für die EU-Mitgliedschaft gilt? Wegen der Gefahr der Erpressung, Europa mit Muslimen zu überschwemmen? Die Türkei wird Europa ohnehin mit ihnen fluten. Es gibt sogar einen Namen dafür: Hijrah, Verbreitung des Islam (Jihad) durch Auswanderung. Genau wie es die Muslime innerhalb der Türkei getan haben.
Und welche Art von Kultur und Zivilisation haben viele Muslime größtenteils in den Ländern, die sie erobert haben, aufgebaut? Wenn man die historische und die aktuelle Situation in Ländern mit muslimischer Mehrheit beobachtet, so sieht man vorwiegend Morde, Angriffe und Hass: Der Hass auf Nicht-Muslime, Hass auf Frauen, Hass auf freies Denken und ein extrem tiefer Hass auf alles, was nicht islamisch ist. Viele Muslime, die in den Westen migriert sind, haben versucht, den politischen Islam auch in die freie Welt zu importieren.
Muslimische Regime, einschliesslich der Türkei, haben keine zivilisierte Demokratisierung erreicht, die allen ihren Bürgern – Muslimen und Nicht-Muslimen – ermöglichen würde, ein freies und sicheres Leben zu leben.
Während Muslime überall in der Welt ziemlich frei sind, ihre Religion auszuüben und ihre Ansichten über andere Religionen oder den Atheismus auszudrücken, können Christen und andere Nicht-Muslime in der Türkei und anderen Ländern mit muslimischer Mehrheit getötet werden, wenn sie nur schon friedlich ihre Religion auszuüben oder offen ihre Meinung zu äußern versuchen.
„Multikulturalismus“, der von vielen Linken im Westen leidenschaftlich verteidigt wird, hätte in multi-ethnischen und multi-religiösen Orten wie Anatolien Wunder wirken können. Aber leider erlaubt die islamische Ideologie nur eine Kultur, eine Religion, und eine Denkart unter ihrer Herrschaft: Islam. Ironischerweise ist dies die zentrale Tatsache, die diese Linken nicht sehen wollen.
Ein großer Teil der Geschichte des Islam zeigt, dass die Natur der islamischen Ideologie bedeutet, zu erobern oder zu infiltrieren, und dann Nicht-Muslime zu dominieren.
Im Allgemeinen haben die Muslime nie das geringste Interesse an friedlicher Koexistenz mit Nicht-Muslimen gezeigt. Auch wenn die meisten Muslime nicht Dschihadisten sind, so sprechen sich die meisten nicht gegen Dschihad-Angriffe aus. Viele scheinen so Dschihadisten still zu unterstützen. Dass es auch friedliche muslimische Einzelpersonen gibt, die andere Religionen respektieren, ändert an dieser tragischen Tatsache nichts.
Deshalb haben Nicht-Muslimen im Westen jedes Recht, den Tag zu fürchten, an denen ihnen in den Händen der Muslime dieselbe Behandlung zukommt. Die Angst, die Nicht-Muslime vor islamischen Angriffen haben, ist, aufgrund der jüngsten Beweise, sowohl rational als auch gerechtfertigt.
Bedenkt man, wie unsäglich Nicht-Muslime in mehrheitlich muslimischen Ländern behandelt werden, einschließlich der Türkei, wer kann es ihnen verdenken, sich Sorgen zu machen über die mögliche Islamisierung ihrer eigenen freien Gesellschaften?
Warum will die Türkei, die ihre eigenen Christen zu hassen scheint, überhaupt visafreien Zugang zum christlichen Europa haben?
Robert Jones, ein Türkeiexperte, lebt aktuell in Grossbritannien.
[1] Das Christentum hat in Samsun eine lange Geschichte – wie in allen anderen anatolischen Städten. Als Amisos, auf Griechisch, war es eines der Zentren der antiken griechischen Pontos-Region und trug dazu bei, den christlichen Einfluss in der Region zu verbreiten.
„Nach 1914 schwand die griechische und armenische Bevölkerung beträchtlich aufgrund der organisierten Todesmärsche und anderer Methoden, die von den Türken während des griechischen und armenischen Genozid eingesetzt wurden“, gemäss „Pontos Welt“.
Jahrzehnte später sind Angriffe gegen Christen immer noch alltäglich. Im Dezember 2007 wurde ein weiterer katholischer Priester, Adriano Franchini, 65, von Izmir, ebenfalls während des Sonntagsgottesdienstes von einem 19-jährigen Muslim mit dem Messer verwundet.
Izmir, oder Smyrna, war ein kirchliches Territorium des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, und eine der sieben Kirchen Asiens, die von Apostel Johannes im Buch der Offenbarung erwähnt wird.
Während der osmanischen Zeit verfügte Smyrna über eine der größten Populationen von Griechen und Armeniern. Heute gibt es nur noch eine kleine christliche Minderheit in der Stadt. Die Verwüstung der griechischen Kultur in der Stadt erreichte ihren Höhepunkt während der als „Katastrophe von Smyrna“ bekannten Ereignisse. Die türkische Armee zerstörte die Stadt im Jahre 1922, nach dem großen Brand von Smyrna. Die türkischen Soldaten ermordeten viele nicht-muslimische Zivilisten, darunter Dutzende von Priestern und Bischöfen und zwang unzählige griechische Männer in Arbeitsbataillone. Die meisten Griechen flohen aus ihren Häusern in der Stadt, um Zuflucht in Griechenland und anderen Staaten zu suchen.
„Der große Brand von Smyrna“, schrieb der Autor Ioanna Zikakou, „war die Spitze der Katastrophe Kleinasiens, ein Ende der 3000 Jahre griechischer Präsenz an den Ägäis-Ufern Anatoliens und er verschob das Bevölkerungsverhältnis zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen.“
„Nur wenige Nationen haben eine so reiche christliche Geschichte wie die Türkei. Dies ist der Ort, wo Paulus einige der frühesten Kirchen gründete, darunter die Gemeinde in Ephesus. Sieben Kirchen in dieser Region werden im Buch der Offenbarung angesprochen. Diejenigen, aus der frühen monastischen Bewegung fanden in den Höhlen von Kappadokien einen nahezu perfekten Ort, um ein Leben im Gebet zu führen.
„Doch das Christentum kam in der Türkei im Jahr 1453 unter islamische Herrschaft und ist seit Jahrhunderten stetig zurückgegangen, wobei die letzten 100 Jahre das Schlimmste waren. Um 1900 betrug die christliche Bevölkerung 22 Prozent. Heute schätzen die meisten Experten, dass es weniger als 200.000 Christen im ganzen Land gibt, die weniger als 0,3 Prozent der Bevölkerung ausmachen.“
Heute sind im islamisierten Anatolien die Mitglieder der winzigen christlichen Minderheit täglich verbalen oder körperlichen Angriffen ausgesetzt. Kamil Kiroglu ist in der Türkei als Muslim geboren und aufgewachsen. Im Alter von 24 wurde er Christ und diente in der türkischen Kirche bis 2009. Nachdem er Christ wurde, wurde er von seiner Familie ausgestossen.
Am 8. Januar 2006 wurde Kiroglu von fünf jungen muslimischen Männern bewusstlos geschlagen.
„Der Angriff folgte auf einen Gottesdienst“, schreibt der Gelehrte John L. Allen Jr. in seinem Buch The Global War on Christians. „Kiroglu berichtete später, dass einer der jungen Männer, ein Messer schwingend, geschrien hatte, ‚Schwöre Jesus ab oder ich werde dich jetzt töten!‘ Ein anderer schrie anderen Berichten zufolge: ‚Wir wollen keine Christen in diesem Land!‘ Als die Angreifer gingen, sagten sie einem Freund von Kiroglu, dass sie ein Geschenk für ihn hinterlassen hätten. Es stellte sich als ein drei Meter langes, gebogenes Messer heraus, hinterlassen als eine weitere Warnung vor christlichen Aktivitäten.
„Die Türkei mag ein offiziell säkularer Staat sein, aber soziologisch ist es eine islamische Gesellschaft. Im Allgemeinen kommt die größte Bedrohung für die Christen nicht von religiösen fanatischen Formen des Islam, sondern von Ultranationalisten, die Christen als Agenten des Westens sehen, die ihnen oft vorwerfen, in derselben Liga wie die kurdischen Separatisten zu sein.“
Im Jahr 2009 sagte Bartholomaios I. von Konstantinopel, der Patriarch der christlich-orthodoxen Kirche in einem Interview mit CBS, dass die Christen der Türkei Bürger zweiter Klasse seien, und dass er sich in den Händen der türkischen staatlichen Behörden „gekreuzigt“ fühle.
[2] „Die Vernichtung der nicht-türkischen / nicht-muslimischen Völker aus Anatolien begann am 24. April 1915 mit der Verhaftung von 250 armenischen Intellektuellen in Istanbul“, schrieb der Kolumnist Raffi Bedrosyan.
„Binnen weniger Monate sind 1,5 Millionen Armenier aus ihrer historischen Heimat von 4.000 Jahren getilgt worden, dort, wo jetzt der Osten der Türkei liegt, sowie aus den nördlichen, südlichen, zentralen und westlichen Teilen der Türkei. Über 250.000 Assyrer wurden zur selben Zeit im Südosten der Türkei massakriert. Dann war die Reihe an den pontischen Griechen, aus dem Norden der Türkei an der Schwarzmeerküste beseitigt zu werden, sporadisch immer wieder ab 1916.“
Orhan Picaklar, der Pfarrer der Agape Kirche aus Samsun, wurde von muslimischen Einheimischen im Jahr 2007 entführt und bedroht. Er sagte, dass die Leute auch versucht hätten, seinen 11-jährigen Sohn von seiner Schule zu kidnappen. Seine Kirche wurde unzählige Male gesteinigt. Ahmet Guvener, der Pfarrer der evangelischen Kirche Diyarbakir, sagte, er habe so viele Drohungen erhalten, dass er auf den Tod wartet. „Ich werde einem Freund von mir eine schriftliche Vollmacht geben. Wenn ich sterbe, dann will ich, dass er sich um meine Kinder kümmert.“
[3] Siehe die Jahresberichte des Verbandes Evangelischer Kirchen über Rechtsverletzungen gegen Christen in der Türkei.
Die aktuelle Entwicklung mit dem angeblichen Putschversuch des Militärs in der Türkei hat sich Erdogan und die AKP – islamische Partei – zu eigen gemacht um bereits jetzt die Türkei in eine islamische Diktatur mit dem Rechtssystem der Scharia zu verwandeln. Es gibt viele erdrückende Beweise, dass dieser Putsch vom Erdogan-Clan selbst inszeniert wurde. Wir in Deutschland und die EU sind und waren noch so dumm, allein für die Beitragsverhandlungen zur EU, mehrere Milliarden Euro an die Türkei und damit an den herrschenden Erdogan-Clan zu überweisen. Dagegen wären jetzt die einzig richtigen Maßnahmen: Nur ein Boykott von Reisen in die Türkei und ein Wirtschaftsboykott der EU könnte Erdogan eventuell noch stoppen! Die Türkei gehört auch sofort aus der NATO ausgeschlossen. *** vollständigen Presseartikel dazu lesen ***
Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer) Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
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Autor: Mahin Mousapour Menschen in Europa sollten informiert sein, dass sehr wohl an der Ausbreitung des Islam gearbeitet wird. Politischer Islam hat eine sehr raffinierte Strategie, wie folgt:
1. Verbreitung durch islamische Organisationen, führende Personen islamischer Verbände, Prediger in Moscheen und gebildete, studierten Personen, die in den Medien, in Behörden, in der Politik etc. arbeiten oder sich als Sprecher für den Islam vorstellen und den Islam als friedliche, moderne Religion repräsentieren.
2. Ihre Methode ist es, zuerst die Moslem als Opfer der Gesellschaft darzustellen und den Staat, die Gesellschaft und die Regierung zu beschuldigen für die Ziellosigkeit und das gesellschaftliche Versagen junger Muslime, die sich ISIS anschließen. Die Frage bleibt offen, warum junge Männer mit denselben Problemen aus Polen oder Griechenland oder Kroatien sich der Isis nicht anschließen.
3. Nach der indirekten Schuldzuweisung, dass die Gesellschaft es nicht geschafft hat, Muslime hier zu integrieren, bieten sie Islamunterricht in den Schulen – als Lösung des Problems! Zurzeit wird in Schulen in Köln und Berlin bereits Islam unterrichtet!
Die ISIS hat mehrere Male gezeigt, dass ihre Existenz auf dem Koran und der Lebensweise ihres Propheten Mohammad basiert. Sie folgen dem Koran. Leider werden nicht die feindseligen Verse in den Schulen behandelt, sondern die medinaischen Suren, wo Mohammed aus lauter Angst vor seinen Feinden friedliche Verse gegeben hatte.
4. Die Mitglieder der Islamischen Vereine, Gebetshäuser und Moscheen sind sehr aktiv in den Asylheimen. Sie behaupten, dass sie den Flüchtlingen bzw. den Muslimen helfen, sich hier zu integrieren. Sie stellen sich als diejenigen dar, welche die Integration in Deutschland vorantreiben, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Sie missionieren ganz stark die Menschen in den Asylantenheimen. Sie arbeiten hier ganz gewaltig an der Ausbreitung des Islams.
5. Die islamische Paralleljustiz regelt hier ihre rechtlichen Angelegenheiten wie Ehe-, Familien– und Erbrecht nach dem Gesetz der Scharia. Sie heiraten hier viele Frauen (unter 18 Jahre alt)und werden auch mit Hartz IV unterstützt. Die Demokratie wird hier missbraucht.
6. Forum am Freitag 17.06.2016: Ein Programm bei „ZDF info“, in dem erklärt wird, dass Muslime von islamischen Pflegern/-innen betreut werden wollen. Anscheinend fühlen sich die Muslime wohler bei islamischen Pflegern.
Ich bin nicht dagegen, aber meiner Meinung nach spricht es gegen deutschsprachige Arbeitnehmer sowie gegen das Integrationsprogramm in Deutschland. Das Ziel der Sendung war, uns verständlich zu machen und zu betonen, dass islamische Arbeitnehmer hier notwendig sind.
7. Der Bau von Moscheen hier wird vorangetrieben, während christliche Gemeinden in vielen islamischen Ländern große Schwierigkeiten haben, Ihren Gottesdienst zu feiern. Mehrere Kirchen sind im Iran geschlossen oder mit Bulldozern dem Boden gleich gemacht wie in der Stadt Kerman.
8. Zunehmend versuchen Muslime, hier mehr Freiheit zu haben, um ihren Glauben zu praktizieren.
9. Harmlose Kruzifixe in Schulklassen wurden abgeschafft, stattdessen werden tiefgründige Islamunterrichte in den Schulen erteilt. Verstärkter Gebetsruf wird am Tag durch Lautsprecher in jeder kleinen und großen Stadt eingerichtet, bei dem Koranverse zitiert werden.
10. Zunehmend wird das islamische Recht an Gerichten durchgesetzt. Hier werden die Rechte von Muslimen zum ungehinderten Praktizieren ihres Glaubens gestärkt: z. B. Erlaubnis der islamischen Form des Schächtens.
11. Muslime bemühen sich, einflussreiche Positionen in Wirtschaft, Politik, Kultur etc. zu erreichen, auch auf diesem Weg gewinnt der Islam an Einfluss und Macht.
12. Das Internet, Videoplattformen und Chatforen werden genutzt, um über den Islam zu informieren und vor allem junge Menschen von seiner Wahrheit zu überzeugen und für diese Religion zu gewinnen.
13. Viele Muslime setzen sich mit starker Überzeugung und großem Eifer für ihre Religion ein. Manche bringen dabei ihre Erwartung, Europa in nächster Zeit für den Islam gewinnen zu können, mit starken Worten zum Ausdruck. Der Islam versklavt seine eigenen Anhänger Männer und Frauen. Alle sind Sklaven des Islams.
Die gebildeten Islamisten bzw. die Kopftuchträgerinnen, die sich sehr freundlich und schlagfertig bei den Debatten im Fernsehen präsentieren, wollen den Islam als modern und aufgeklärt vorstellen. Sie gehorchen selbst Allah im Koran immer noch mit Kopftuch (Symbol der Gehorsam). Ungehorsam treibt laut Koran die Muslime in die Hölle.
Im Islam werden Nicht-Muslim sehr abwertend angesehen, da der Koran für sie ein Todesurteil ausgesprochen hat. Man darf den Koran nicht uminterpretieren oder umdeuten, um diese Versen zu mildern.
Buddhisten zum Beispiel missionieren ganz stark, aber sie wollen nicht herrschen, und sie bedrohen niemanden. Christen mit buddhistischem Hintergrund werden nicht verfolgt.
In islamischen Ländern müssen Christen um ihr Überleben kämpfen, hier aber bekommen Muslime immer mehr Rechte durch ihre Parallelgesellschaft, und wenn wir (Nicht-Muslime) den Islam oder die Koranverse in Frage stellen, werden wir, besonders leider von deutscher Seite mit einer falschen Toleranz, stark kritisiert. Somit brauchen Muslime sich nicht selbst zu verteidigen.
Wir müssen den Islam hier höflich und bedächtig in Bezug auf die Demokratie kritisieren und unsere Angst verbergen. Man muss Tabus brechen, ansonsten wird Deutschland mit einer schwarzen Zukunft namens Islam zugrunde gehen.
Innerer Frieden wird nicht bewahrt, wenn es nicht möglich ist, den Islam offen zu kritisieren. Wenn unsere Lehrerinnen Angst vor islamischen jungen Männer haben, müssen wir sie unterstützen und dürfen nicht schweigen und den Islam verharmlosen. Die Bevölkerung wird von ihrer Regierung enttäuscht, wenn immer wieder gesagt wird, dass der Islam mit Islamismus nicht zu tun habe. Es ist ein fataler Fehler, wenn die Politik die Ängste der eigenen Bevölkerung vor dem Islam nicht beachtet. Es ist unfassbar, dass bei jedem Terrorereignis sofort Muslime von Fernsehsendern eingeladen werden, um zu betonen, dass der Islam friedlich sei.
Der Islam ist überhaupt nicht die Religion des Friedens. Der Islam ist nicht gekommen, um Teil dieser Welt zu werden, sondern um über die Welt zu herrschen Beispiel: Iran
Es wäre schön, wenn die liberalen Muslime uns dabei helfen würden. Wir brauchen intellektuelle Denker, Autoren, Wissenschaftler, Schauspieler, besonderes (ich betone) Sänger und Rapper der Musikszene mit islamischen Hintergrund, die uns unterstützen, jungen Muslimen zu erklären, sich nicht terroristischen Gruppen anzuschließen. Sie haben Popularität und mehr Einfluss auf islamische Mitbürger.
Alle Moslems wissen/ glauben, dass der Koran und der Islam und Allah über der Demokratie und ihrer Grundgesetzte samt der Kultur und Wissenschaft stehen.
Sobald der Islam hier eine Partei gründet, werden viele Muslime – auch zum großen Teil die liberalen Moslems, die nie den Koran gelesen haben – ihre Stimmen hergeben. Manche Moslems sagen in Bezug auf manche ihrer ausländerfeindlichen Erfahrungen hier: „Ja, jetzt haben wir Türken „das Sagen“. Sie werden auch ahnungslos vom politischen Islam ausgenutzt.
Saudi Arabien hat mindestens 100 000 sehr moderne Zelte für die Gäste, die zur Hadj (Mekka) zur Verfügung gestellt werden. Anstatt die Zelte für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, bieten sie uns, 200 Moscheen bei uns zu errichten. Das Böse offenbart sein Gesicht!
Der Geist der absoluten Idealvorstellung der Nationalsozialisten von sich selbst als perfekte und reine Rasse hat der Islam ebenfalls von sich selbst auf religiöser Ebene mit Bezug auf Allah und sein Wort, dem Koran. Der Diktator des Nationalsozialismus, Hitler, war sterblich, und mit seinem Tod ist auch der Nationalsozialismus untergegangen. Allah ist aber unsterblich.
Wenn wir übersehen, was der Islam in Iran gemacht hat, werden wir Schlimmes erleben müssen. Rund 80% der Perser haben bereits die Religion Islam verlassen.
Vielleicht können Sie sich schwer vorstellen, was ich sage aber es ist die Wahrheit. Jetzt, wo der Islam noch nicht endgültig Fuß gefasst hat, kommunizieren wir nicht, haben Angst und hängen uns an eine falsche Toleranz.
Ich sehe auf die Straßen, manche Deutsche sind zu nett zu Moslems. Ich spüre hier jedoch eine Nettigkeit, die aus der Angst stammt – glauben Sie mir!
Wir sind Gottes Kinder. Deutschland gehört unserem himmlischen Vater und keinem anderen.
Freie evangelische und charismatische Gemeinden haben keinen Raum im Fernsehen, aber islamische Programme sieht man zahlreich. Es ist Aufgabe der evangelischen sowie katholischen Kirchen, die freien Gemeinden mehr bei den Medien und im Staat zu unterstützen, damit sie nicht als Hardliner bezeichnet werden, sondern mehr Achtung und Respekt bekommen. Wir müssen unsere Differenzen beiseite legen und Deutschland schützen.
Wichtig: Genau wie rechtsradikale Gruppierungen hier in einem demokratischen Land für ihre verfassungsfeindlichen Ziele KEINE Propaganda machen dürfen, so muss das Missionieren des Islams, diese religiöse Propaganda mit dem Ziel, den politischen Islam zu stärken, verboten werden. Der politische Islam möchte den Einfluss der Scharia-Verfassung intensivieren, um die Macht des Islams zu stabilisieren, um mehr Einfluss zu bekommen.
Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –
Ein Muslim („der sich Unterwerfende“) ist ein Diener (Sklave) Allahs.
Sure 19, Vers 93: „Keiner in den Himmeln und auf Erden darf sich dem Erbarmer anders nahen denn als Sklave.“
Wenn die radikalen Islamisten die Verse des Korans benutzen, um Nicht-Muslime zu töten, dann können wir sehen, dass es kein Missbrauch des Islams ist, sondern der „Gebrauch“ des Islams. Der Koran ist eine Gebrauchsanweisung für jene Muslime, die entsprechend der Scharia ein Allah gefälliges Leben leben wollen. Frau Merkel soll als Verteidigerin der Demokratie erst das Volk fragen, ob der Islam ein Teil Deutschlands sei. Deutschland hat einen Besitzer, nämlich den allmächtigen Gott und seinen Sohn Jesus Christus, der das Land erbt.
Im Namen Jesus Christus: Brechen wir den Satz: „Der Islam gehört zu Deutschland oder ist ein Teil des Landes“, und weisen wir diesen Satz zurück, hier auf der Erde, damit Gott im Himmel ihn zurückweist und bricht.
Eine unfassbar große, heilige Dreieinigkeit ist mit uns. Nämlich Gott der Vater, Gott der Sohn und Gott der Heilige Geist. Somit erlauben wir nicht, dass Deutschland ein Sklave Allahs bzw. des Islam wird.
Mein Glaube definiert sich in meiner persönlichen Beziehung zu Jesus Christus, und meine Religion ist die Bewahrung der Demokratie.
Vom MINUS zum PLUS! (Autor: Uwe Melzer) Das ist Ihre Chance! Gott sagt, er liebt Sie, er verliert Sie nie aus den Augen. Der Glaube ist da für das Unmögliche! Bibel, Neues Testament, Matthäus 11,5-6 + Lukas 7,22-23: Blinde sehen und Lahme gehen, Aussätzige werden rein und Taube hören, Tote stehen auf, und Armen wird das Evangelium gepredigt; und selig ist, wer sich nicht an mir ärgert. Alle die zu Jesus Christus im neuen Testament der Bibel kamen wurden geheilt. Das ist auch heute noch die Botschaft an die Menschheit. Am tiefsten Punkt unserer Not setzt das Evangelium von Jesus Christus an. Jesus sah sein Leben als eine Befreiungsaktion. Er sagte, er sei gekommen, “zu suchen und zu retten, was verloren ist”. Er selbst hat auch gesagt, dass sein Tod kein Unfall war. Er kam, um zu sterben: “Des Menschen Sohn kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für viele hinzugeben.” https://www.minus-plus.de
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.
Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!
Ein Überblick über die Rechtslage
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:
Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.
Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.
Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechtserklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.
Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund
Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschaftsflüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.
Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten
Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:
„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:
„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“
Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.
Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat
Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:
„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erörtert worden.“
Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.
Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:
Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
Schengen-Durchführungsübereinkommen
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln. (2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann. Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.
Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben. Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:
(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. (2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.
Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden.
Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg
Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrensgesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:
1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, 2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder 3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen, 2. eine schwere Straftat begangen hat, 3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder 4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.
(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlingseigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.
Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.
Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung
Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.
Art. 3 der Verordnung lautet:
„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.
Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.
Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeitsrechtlich in Absatz 1:
„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.
Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.
Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.
Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz
Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrensgesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungsnovelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitätsrechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungsübereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.
Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.
Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht
Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebeanordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß dem menschenwürdegerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.
Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung
Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.
Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:
„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“
„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit
Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.
Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.
Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.
Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungsermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).
Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaatswidrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.
Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeitsprinzip nicht möglich.
Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung
Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungsausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.
§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.
Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.
Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthaltserlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.
Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland
Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.
Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungsbestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.
Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Moralismus überwuchert Recht
Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.
Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates
Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundesverfassungsgericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.
Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.
Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
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Es gab viele Diskussionen im Vorfeld der BREXIT-Wahlen in England und Europa. Viele Argumente, vor allem wirtschaftliche wurden von beiden Lagern, Gegner und Befürworte ausgetauscht. Dabei gibt es in Wirklichkeit nur einen Grund für den Ausstieg.
Hauptgrund für den BREXIT ist die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016
Die Wahrheit ist, dass tatsächlich nur ein Grund ausschlaggebend für die Wahlentscheidung zum Ausstieg aus Europa in Großbritannien war. Und das ist die Flüchtlingskrise, die zu einem enormen Anstieg von Migranten in ganz Europa geführt hat. Die Engländer hatten einfach Angst, dass Sie über die EU gezwungen werden, immer mehr Flüchtlinge und Migranten aufnehmen zu müssen, die die Sozialsysteme der Engländer plündern würden. Ohne die Flüchtlingskrise hätte es keinen BREXIT gegeben. Alles anderen waren nur Randthemen oder vorgeschobene Gründe. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Katastrophe für England aus der EU aus zu treten. Die entsprechenden Reaktionen gab es an den englischen Börsen mit einem erheblichen Einbruch und gravierender Abwertung der englischen Währung.
Es gibt für die Flüchtlingskrise 3 Hauptschuldige
1. IS – Der Islamische Staat und der Islam insgesamt.
Der IS – islamische Staat hat mehrfach schon vor Jahre damit gedroht – was man in vielen Medien und Videos nachlesen konnte – die „Migrationswaffe“ dazu zu benutzen, um islamische Flüchtlinge in Massen nach Europa zu schicken und zwar mit dem Ziel Europa zu destabilisieren und für den Islam zu erobern. Je mehr der IS angegriffen wird, desto mehr wird er Flüchtlinge nach Europa schleusen. Unabhängig davon, sollten wir alles Erdenkliche unternehmen, um den IS vollständig zu vernichten. Fast alle Schleuserbanden in Nordafrika sind in den Händen der IS. Der IS verdient am Unglück der Flüchtlinge viele Millionen Dollar und es ist ein wichtiges Standbein, neben dem ÖL, um sich selbst zu finanzieren und seine „Söldner“ zu bezahlen. Gezielt werden vom IS alle Christen umgebracht und nur die Muslime als Flüchtlinge nach Europa getrieben. Damit will der IS auch erreichen, dass Europa auseinanderfällt und islamisiert wird. Die EU hat diese Gefahr viel zu spät erkannt und völlig unterschätzt.
2. Präsident Erdogan, die Türkei und der Erdogan-Clan
Es gibt inzwischen nicht mehr übersehbare, handfeste Beweise, dass der Erdogan-Clan den IS gegründet hat. Hier die kurze Zusammenfassung. Vor Jahren, als Erdogan noch am Anfang seiner Ministerpräsidentenlaufbahn war, lag die Erdölindustrie in der Türkei am Boden. Erdogan beantragte im Kabinett und mit Abstimmung im Parlament, dass die Erdölindustrie mit riesigen Staatsgeldern gefördert und unterstütz werden sollte. Als Verteiler und als Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende setze er dann seine Söhne und seinen Familienclan ein. Mit diesem Geld wurde eine Tankerflotte gekauft, die heute größer ist, als die von Onassis und Alles im Besitz des Erdogan-Clan. Als es Gerüchte um Korruption gab, lies Erdogan alle ermittelnde Staatsanwälte und Polizeibeamte (ca. 150) verhaften und wegen Hochverrat anklagen. Jetzt fehlte dem Erdogan-Clan nur noch das Öl für seine Tankerflotte. Dafür gründete der Sohn von Präsident Erdogan = Bilal Erdogan, im Auftrag seines Vaters, den IS – islamischen Staat. Dieser besetzte die Ölquellen im Nordirak und Syrien. Die Türkei bzw. der Erdogan-Clan kaufte das ÖL vom IS zu einem viertel des Weltmarktpreises und verkaufte es zum halben Weltmarktpreis nach Rotterdam. Damit erzielte der Erdogan-Clan riesige Gewinne. Der Krieg gegen die Kurden im Nordirak, der als angeblich Terrorabwehr tituliert wird, dient der völligen Vernichtung / Völkermord der Kurden, damit der Erdogan-Clan einen ungehindert Zugang zu allen Ölquellen im Nordirak hat, die sonst die Kurden beanspruchen könnten. Alles nach zu lesen mit den entsprechenden Beweisen in den folgenden Presseberichten.
Präsident Erdogan hat nur das eine Ziel einen islamischen Staat und ein islamisches Staatenbündnis zu bilden, mit ihm als den obersten Kalifen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.
Präsident Erdogan verfolgt persönlich das Ziel Europa und insbesondere Deutschland zu islamisieren.
Das geschieht heute schon durch die vielen türkischen Verbände in Deutschland. Dazu kommt, dass die Türkei mit der Unterstützung des IS, die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016 selbst verursacht hat. Gezielt werden nur muslimische Flüchtlinge von der Türkei aus nach Europa geschickt. Hochgebildete Muslime erhalten keine Ausreisegenehmigung über die Türkei. Christen werden umgebracht bzw. ebenfalls an der Ausreise gehindert. Damit ist sichergestellt, dass nur muslimische Migranten und Flüchtlinge mit geringer Bildung nach Europa geschwemmt werden. Das plündert unsere Sozialsysteme und sorgt für erhebliche Spannungen in der europäischen Bevölkerung. Die sind jetzt mit dem BREXIT der Engländer eskaliert.
3. Die deutsche Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die offizielle Asylanten-Politik der deutschen Bundesregierung und der Rot-Grün regierten Länder.
Leider ist Frau Dr. Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass 2015 unkontrolliert die Grenzen von Deutschland und Europa geöffnet wurden und ohne jegliche Kontrolle und Prüfung ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Migranten Deutschland und Europa überschwemmten. Auch mit dem Satz von Frau Dr. Angela Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“, hat Sie im Prinzip alle Islamisten dazu aufgerufen nach Deutschland zu kommen. Dabei waren nur 20 % Kriegsflüchtlinge mit Familien aus Syrien, die uns in den öffentlichen Medien und Tagesschauen präsentiert wurden. Die Mehrheit sind Wirtschaftsflüchtlinge und junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die eigentlich Wehrtauglich wären und auch für Ihr Land kämpfen könnten, anstatt es zu verlassen. Nachweislich hat der IS über die Flüchtlingsrouten auch eine große Anzahl von Terroristen nach Europa eingeschleust. Die ersten davon haben islamische Attentate in Paris und Brüssel verübt. Deutschland wurde bisher von islamischen Attentaten nur deshalb verschont, weil es als Rückzugsraum und strategische Planungsstelle dient, weil wir über die sogenannte „Religionsfreiheit“ den Islamisten einen sicheren Aufenthaltsort bieten und über unsere Sozialhilfen auch noch finanzieren.
Nachdem Frau Dr. Angela Merkel, und ein Großteil der deutschen Bevölkerung alle Flüchtlinge und Migranten über unsere sogenannte „Willkommenskultur“ zu uns eingeladen hatten und fast 1.5 Millionen Menschen kamen, stellte man fest, dass das zu viel ist. Jetzt sollten alle anderen EU-Mitglieder, damit auch die Engländer, diese Flüchtlinge im Nachhinein mit Quoten übernehmen, um Deutschland zu entlasten. Nun, das haben einige EU-Staaten nicht mitgemacht, unter anderem deswegen, weil man Sie vorher nicht gefragt hatte. Diese EU-Staaten sprechen von einem deutschen Problem und nicht von einem europäischen Flüchtlingsproblem.
Die Bilder die im Zuge dieser Massenzuwanderung nach Deutschland und Europa auch in Großbritannien gesendet wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen die Kampagne um den BREXIT in England zu befeuern. Die Engländer hatten einfach Angst um Ihre „Werte“, wenn Sie immer mehr Flüchtlinge aufnehmen sollten und immer mehr „Europäern“ freien Zugang zu Ihren Arbeitsplätzen und Sozialsystem gewähren sollten. Diese „Angst“, hochstilisiert zu einer pauschalen „Ausländergefahr“ sorgte dann hauptsächlich dafür, dass die Engländer mit dem BREXIT für den Austritt aus der EU gestimmt haben.
In Ihrer Not, die Flüchtlingswelle nicht mehr in den Griff zu bekommen, hat Frau Dr. Angela Merkel Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist eine demokratische Gesellschaft und gut funktionierende Wirtschaftsnation mit den Engländern aus der EU ausgetreten und wir verhandeln dagegen mit der Türkei, die das Alles zum großen Teil verursacht hat. Toll England raus aus der EU und als Belohnung dafür die Türkei rein in die EU. Das Alles hat Frau Dr. Angela Merkel persönlich zu verantworten. Auch wenn Herr EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) offiziell die Türkei und Präsident Erdogan für sein derzeitiges Verhalten öffentlich kritisiert, so wird doch weiter hinter verschlossenen Türen über einen EU-Beitritt der Türkei verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Normal müsste die Türkei aus der NATO ausgeschlossen werden, weil Sie unter anderem nachweislich unsere NATO-Waffen an den IS liefert und der größte Kriegstreiber in Syrien und dem Nordirak ist und dabei noch einen Völkermord in unserer heutigen Zeit an den Kurden begeht.
Jetzt laufen wir in Gefahr, dass aus den gleichen Gründen wie die Engländer, auch andere Staaten sich aus der EU verabschieden werden.
Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***
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Allein in der islamischen Türkei existieren 181.036 Kinderehen und bei uns in Deutschland gibt es unter den Muslimen ca. 1.500 – 2.000 Kinderehen, die wir leider tolerieren und noch über Hartz IV als vollwertige Ehefrauen finanzieren. Das gilt auch für die Mehrfachehefrauen von Moslems in Deutschland. Auch hier handeln wir gegen unser eigenes Grundgesetz!
Islam oder das institutionalisierte Verbrechen an der Menschlichkeit
„Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen.“ (Quelle: Ayatollah Khomeini: “Tahrirolvasyleh”, vierter Band, Darol Elm, Gom, Iran, 1990)
Als Michael Mannheimer diese Aussage des Großayathollas Khomeini – in seiner Position innerhalb des Schiismus immerhin vergleichbar mit dem Papst der Katholiken – zum ersten Mal gelesen habe, hat er seinen Augen nicht getraut und war sich sicher, dass es sich um eine bösartige Verleumdung durch seine Feinde handeln müsse. Er fing an zu recherchieren, und je tiefer er grub, desto mehr an Dreck, Schmutz und Perversion förderte sich zutage. Das Zitat ist echt, Khomeini hat das Recht männlicher Muslime auf Sex mit Babys mehrfach und in verschiedenen Variationen wiederholt. So steht in einer anderen Veröffentlichung des Großayathollas folgende Stelle:
“Es ist nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau vor der Vollendung ihres neunten Lebensjahres zu haben, sei die Ehe von Dauer oder befristet. Was die anderen Freuden angeht, wie das Berühren mit Lust, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so ist dies kein Problem, selbst wenn sie noch ein Säugling ist.“ (Quelle: Khomeini, in seinem Werk Tahrir Al-Wasilah (Band 2, Seite 241 / Buch der Ehe):Punkt 12)
Allein für diese Aussage gehörte dieser Perversling sofort auf die seinerzeitige Fahndungsliste der Interpol – und vor das Völkermordtribunal von Den Haag wegen Verbrechen an der Menschlichkeit.
Nicht Khomeini erlaubt den Sex mit Kleinkindern. Der Islam als „Religion“ erlaubt es!
Doch damit ist es nicht getan. Denn Khomeini gab nicht seine Privatmeinung kund, sondern die offizielle Einstellung der Pseudoreligion Islam. Khomeini bezieht sich „lediglich“ auf die Praktiken Mohammeds, des „besten aller Menschen“. Nachzulesen in der Hadithe, den Überlieferungen des Propheten. Die Hadithe ist neben dem Koran die zweite zentrale Säule und ein dem Koran gleichrangiger Orientierungspunkt der muslimischen „Ethik:“ der Frage also, was richtig oder falsch, gut oder böse ist.
Und da Mohammed selbst Sex mit Kindern pflegte (keinesfalls nur mit Aisha, wie von islamischer Seite oft kolportiert wird), können, ja müssen islamische Gelehrte diese Praxis gutheißen. Sollten sie es wagen Mohammed dafür zu kritisieren, müssen sie mit ihrem Tod rechnen. Denn das Gebot Mohammeds, „tötet, wer den Islam kritisiert“, gilt auch für Imame.
Islam, Sex mit Kinder und praktische Konsequenzen aus dieser Perversität
Eine Konsequenz dieser islamischen Ethik sind Kinderhochzeiten zwischen Greisen und Kleinkindern, die, wenn man die Fotos sieht, einem den Atem stocken lassen, wenn man sich dabei das unfassliche Leid dieser jungen Mädchen vor Augen hält.
Khomeinis Nachfolger, Großayatholla Chamenei, „begrüßt “ einen Jungen mit einem Zungenkuss
Eine andere Konsequenz ist, dass wohl in keiner andern Kultur so viel Missbrauch an Kindern stattfindet wie in der islamischen – der Begriff Zivilisation verbietet sich hier. Jährlich etwa gibt Google Statistiken über bestimmte Suchwörter heraus. Zum Suchwort „Kindersex“ führen nicht – wie man aufgrund permanenter Desinformation durch das hiesige linke Medienkartell vermuten würde – die „dekadenten“ westlichen Ländern. – Foto / Quelle –Führend seit Jahren ist die Türkei, gefolgt von anderen islamischen Ländern wie Pakistan etwa. – Islamische Türkei: es existieren 181.036 Kinderehen – in Deutschland gibt es unter den Muslimen ca. 1.500 – 2.000 Kinderehen!
Durch ihr Schweigen machen sich die Medien zu Mittätern am Sex mit Kindern
Die Institutionalisierung von Sex mit Kleinstkindern durch den Islam ist Skandal genug, um diese perverse Pseudoreligion international zu bekämpfen und zu isolieren.
Ein weiterer, nicht weniger schlimmer Skandal jedoch ist die Heuchelei der Linkspresse zu diesem Thema. Regelmäßig stürzt sie sich wie ein Schwarm gefräßiger Heuschrecken auf die Institution Kirche, wenn von einigen wenigen ihrer Vertreter Kindesmissbrauch begangen wurde – ohne jedoch zu erwähnen, dass dieser Missbrauch einen klaren und schlimmen Sündenfall innerhalb der Kirche darstellt. Während – ich wiederhole mich hier – im Gegensatz dazu der Islam den Sex mit Kindern und Babys offiziell erlaubt und sanktioniert.
Dass die Medien diesen Unterschied nirgendwo herausarbeiten zeigt, dass es ihnen nicht um den Missbrauch an Kindern, sondern um die Zerstörung der Kirche geht. Denn die Pädophilie des Islam und Mohammeds wird so gut wie nie zum Thema gemacht – ebenso wenig wie die Pädophilie führender Vertreter der Linken (Daniel Cohn-Bendit etwa). Und wenn dann nur, weil es nicht mehr zu verschweigen ist. Und mit Ihrem Schweigen machen sich die Medien und die Linken zu stillen Mittätern an der sexuellen Perversion des Islam. Aus dieser Schuld werden sie nicht mehr entlassen.
Riesen-Ärger um Kinderehe-Gesetz – Murks nach Maas – Seine Pannenliste wird immer länger (30.10.2016)
Bundesjustizminister Heiko Maas (50, SPD) kündigt gern neue Gesetzentwürfe an, rudert dann jedoch bisweilen weit zurück und präsentiert eine Ausrede. Aktuellster Fall: Kinderehen in Deutschland. Maas’ Ministerium gab am Freitag seinen jüngsten Gesetzentwurf bekannt und wollte ihn als Maßnahme gegen illegale Kinderehen verstanden wissen. Bei genauerem Hinsehen (BILD berichtete) wurde jedoch deutlich, dass der Maas-Entwurf entgegen vorheriger Verlautbarungen im Ausland geschlossene Kinderehen NICHT generell annullieren will. Die Ausrede: „Die Berichterstattung von BILD.de beruht auf komplett veralteten Entwürfen“, erklärte das Ministerium per E-Mail. Quelle: Bild.de
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In der Türkei erobern die Islamisten Schritt für Schritt die Bastionen der Macht und bedrohen nicht nur in den Augen des Militärs die strikte Trennung von Staat und Religion. Islam-Experten sagen eine ähnliche Entwicklung für Europa voraus. Auch Deutschland wird kein mehrheitlich christlich geprägtes Land bleiben, wenn die Entwicklung so weitergeht.
Es ist eine schockierende Vision, mit der der britische Islam-Experte Bernard Lewis versucht, die westliche Welt aufzurütteln: „Europa wird islamisch, die Christen werden zur Minderheit“ – und das in wenigen Jahrzehnten. Inmitten dieser neuen Ordnung wird Deutschland sicher keine Insel bilden, wenn nicht gravierende Veränderungen den Vormarsch der Muslime deutlich bremsen.
Absolutheitsanspruch macht Integration nahezu unmöglich
Die Integration hatte nie eine reelle Chance. Alle Muslime sind davon überzeugt, im Besitz der göttlichen Offenbarung zu sein, die einzig wahre Religion zu besitzen und damit allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen zu sein. So steht es im Koran. Hinzu kommt ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, das in Verbindung mit dem Absolutheitsanspruch eine Integration nahezu unmöglich macht.
Und wenn überhaupt miteinander geredet wird, dann – so ein Islamistenführer – nur unter der Voraussetzung, dass „am Ende alle Religionen zum Islam konvertieren“. Scheich Mahmud, einst Rektor der Al-Azhar-Universität in Kairo, einer der höchsten religiösen Instanzen des Islam, geht noch weiter: „Christen sind wie eine bösartige und ansteckende Krankheit. Muslime müssen sie ungerecht behandeln, verachten, boykottieren und hart anfassen, um sie zur Annahme des Islam zu zwingen.“ Deutlicher lässt sich kaum machen, wie sehr der Islam Denken und Handeln der Muslime in allen Lebensbereichen prägt.
Im Jahr 2025 werden 40 Millionen Muslime in Europa leben
Die Integration ist gescheitert, und das bedeutet nicht nur in Deutschland: es entstehen Parallelgesellschaften – in Berlin (das Muslime als „Diaspora-Istanbul“ bezeichnen), Hamburg und Köln, aber auch in München. Mehr als 15 Millionen Muslime leben derzeit in Westeuropa (rund 3,5 Millionen in der Bundesrepublik). Bereits um das Jahr 2025 wird ihre Zahl auf 30 bis 40 Millionen hochschnellen. Die damit verbundenen Veränderungen dürften gravierend sein: „Während die alteingesessene deutsche Bevölkerung schrumpft, hat die muslimische in Deutschland eine jährliche Wachstumsrate von derzeit 6,6 Prozent“, schreibt der Islam-Kenner Udo Ulfkotte in seinem neuesten Buch „Heiliger Krieg in Europa“.
Bereits für das Jahr 2065 prognostizieren Wissenschaftler den Anteil der Muslime an der deutschen Gesamtbevölkerung auf dann „etwa 50 Prozent“. Am Rande notiert: In Brüssel (Belgien) waren 2005 bereits 57 Prozent der Neugeborenen muslimisch, in Frankreich sind schon jetzt 25 Prozent aller Schüler islamischen Glaubens.
Die Zahl der muslimischen und türkischen Gemeinden steigt sprunghaft. Ebenso die Zahl der Moscheen und regelmäßig als Gebetsstätten genutzten Räumlichkeiten: Rund 380 sind es in Bayern, 45 allein in München – bundesweit geht ihre Zahl in die Tausende. Hunderte weitere Moscheen sind in Planung.
Allein die Türken betreiben laut Auswärtigem Amt etwa 3000 Moscheen und Gebetsräume. Über etwa 870 Moscheevereine hält der DITIB (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion), eine Anstalt des türkischen Staates, seine schützende Hand. Sitz der DITIB in Deutschland ist Köln. Experten haben festgestellt, dass die Türkei – und vor allem die konservativ-islamische AKP-Partei unter Führung von Regierungschef Erdogan – jährlich bis zu 1000 Imame nach Deutschland schickt. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser speziell ausgebildeten Prediger die Aufgabe hat, die islamistische Heilsideologie zu exportieren, die türkisch-stämmige Bevölkerung Deutschlands islamistisch und türkisch-nationalistisch zu organisieren – letztlich also Integration zu verhindern.
Jede vierte deutsche Moschee steht unter Islamismusverdacht
Kein Wunder, dass Mohammed Mahdi Akef, oberster Führer der Fundamentalisten Muslimbruderschaft, jubelt: „Der Islam verbreitet sich wie ein Lauffeuer in den Straßen Europas.“ Bei der Muslimbruderschaft handelt es sich um die Dachorganisation nahezu aller in Deutschland tätigen und vom Verfassungsschutz beobachteten Islamisten-Gruppierungen, zu denen auch die in München beheimatete „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD) gehört. Daraus allerdings einen Generalverdacht auf Muslime ableiten zu wollen, wäre blanker Unsinn.
Nachdenklich stimmen sollte aber, dass etwa 40 der insgesamt 160 großen deutschen Moscheen unter Islamismusverdacht stehen. Dazu zählt die Berliner „Al-Nur-Moschee“, die Verfassungsschützer als „Muttergeschwür des Islamismus“ bezeichnen, oder die Hamburger Al-Quds-Moschee, in deren Dunstkreis Mohammed Atta und seine Kumpane vor dem Angriff auf das World Trade Center vom 11. September 2001 gelebt haben. Es handelt sich um Treffpunkte potentieller Täter, alle jung, meist arbeitslos, oft kleinkriminell und auf der Suche nach Halt im Leben. Einem Halt, so Terrorismusexperte Elmar Theveßen, „den sie im Koran zu finden glauben“. Diese Leute – die ihren Hass mit Bildern aus dem Irak und Afghanistan befeuern – mit radikalen Ideen zu impfen, ist relativ einfach.
Islam und deutsches Grundgesetz – einfach unvereinbar?
Nachdenklich stimmen sollte auch, dass Umfragen zufolge nahezu 50 Prozent der in Deutschland lebenden türkischstämmigen Muslime glauben, dass die Regeln des Islam mit den Regeln der deutschen Gesellschaft nicht vereinbar sind; dass 30 Prozent aller in Deutschland lebenden Muslime Islam und Grundgesetz für unvereinbar halten.
Auch wenn es in muslimischen Kreisen an Lippenbekenntnissen zur europäischen Werte-Orientierung nicht mangelt: Der Streit um das Tragen von Kopftüchern, deren politischer Inhalt eine antiwestliche Weltanschauung ist, spricht eine andere Sprache. Ebenso, dass im Oktober 2004 in Frankreich erstmals eine Muslima in Europa gesteinigt wurde. Die westlichen Behörden scheinen das „Spiel“ mitzumachen: So hat ein Schweizer Gericht festgestellt, dass es zum Recht auf freie Meinungsäußerung gehört, die Steinigung von Frauen zu rechtfertigen. In Großbritannien wird in stark muslimisch geprägten Städten und Vierteln eine Rechtsprechung nach der Scharia geduldet, und in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht einem Metzger das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung aus religiösen Gründen erlaubt, obwohl das Schächten laut Tierschutzgesetz verboten ist. Weitere gravierende Veränderungen im Bereich des Prozess-, Erb- und Eherechts dürften folgen. Schleichende Legalisierung auch in Sachen Polygamie: Schon jetzt sind in Deutschland muslimische Zweit- und Drittfrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, berichtet Ulfkotte.
Wenn der neue Koordinierungsrat der Muslime – dessen Kompetenz umstritten ist – eine rechtliche Gleichstellung des Islams mit anderen Religionen fordert, beschreitet er nur einen Weg, den die Grünen seit langem zu ebnen versuchen: Bereits vor Jahren hat Renate Künast, damals noch Bundesministerin, gefragt: „Warum sollte man nur die Inhalte der Bibel, nicht aber des Korans vermitteln?“ – und eine rechtliche Gleichstellung des Islams gefordert.
Es scheint in der Tat nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Lewis-Vision von einem islamisch dominierten Europa Realität wird. So, wie es auch der charismatische Gründer der Muslimbruderschaft, Hassan al-Banna, vorausgesagt hat: „Wir brauchen drei Generationen, um unsere Pläne verwirklichen zu können: eine zum Zuhören, eine zum Kämpfen und eine zum Siegen.“ (Autor / Quelle: Werner Menner – 26.03.15 – www.merkur.de/politik)
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Frauke Petry von der AfD verließ a, 23.05.2016 nach einer Stunde das Fernsehduell mit dem Zentralrat der Muslime, man kann es gut verstehen. Dieser dauerhafte und ewige Nazi Vorwurf ist untragbar und das für ganz Deutschland.
Sieht der Zentralrat der Muslime nicht was der Islam in der ganzen Welt anrichtet?
Sieht dieser Rat nicht, dass Islam staatliche Alleinmacht heißt, wie es jetzt gerade exakt uns in der Türkei durch Herrn Erdogan vor Augen geführt wird? Sieht dieser Zentralrat der Muslime nicht, was nun in Europa geschieht? Sieht dieser Rat nicht was tatsächlich in den Moscheen gepredigt wird? Der Islam stürzt die halbe Welt in Kriege und tötet weltweit tausende von Menschen allein durch islamische Attentate. Warum ist er als Zentralrat dermaßen blind und unehrlich? Denken Sie nur an die islamischen Attentate mitten in Europa z.B. in Paris & Brüssel etc.. Weshalb werden weltweit im Namen des Islam überwiegend Christen getötet? Das geschah direkt vor unseren Augen im Nahen Osten in Syrien, im Irak und in den Kurdengebieten und dort auch durch die türkische (islamische) Arme. Der IS / ISIS wütet dort im Namen des Islam mit unvorstellbaren Gräueltaten und Massenvergewaltigungen von nicht islamischen Frauen. Genau das tat alles der Prophet Mohammed bzw. seine Kriegshorden zu seinen Lebezeiten. Deshalb sind aus der Sicht der Islamisten auch alle Kriege, Attentate, Tötungsdelikte, Folterungen und Vergewaltigungen gedeckt durch das Vorbild von Mohammed uns seinen Kriegstaten. Und niemand wird es im Islam wagen, das Leben von Mohammed zu kritisieren oder sich davon zu distanzieren. Deswegen gibt es auch keine islamischen Proteste gegen die vielen weltweiten Kriege und Attentate, die durch Islamisten im Namen von Allah und dem Islam verübt werden. Das Alles sieht der muslimische Zentralrat in Deutschland nicht und nimmt auch dazu keine Stellung.
Aber er sagt, nur weil sich einige Deutsche kritisch zum Islam äußern, dass die AfD eine Hitler Partei sei. Damit drückt der Zentralrat der Muslime auch aus, dass alle, die den Islam in Deutschland kritisieren im Prinzip Nazis sind. Das ist das wahre Gesicht der muslimischen Verbände in Deutschland. Quelle: https://www.welt.de vom 18.04.2016 – Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland Herr Mazyek vergleicht AfD mit Hitlers NSDAP. Erstmals seit „Hitler-Deutschland“ gebe es „eine Partei, die eine ganze Religionsgemeinschaft (Islam) diskreditiert“.
Der Islam gehört nicht zu Europa
Muslime leben zwar in Europa, aber der Islam gehört nicht zur europäischen Kultur. Wenn er dazu gehören will, muss er sich ändern. Wer Schweinefleisch, Christen, Juden und Kreuze und vieles mehr hasst und verbieten will, gehört nicht zu Deutschland und Europa. Wer ständig predigt nur unser Allah ist der einzige wahre Gott, wer Frauen steinigt unterdrückt und Kinder verheiratet gehört nicht zu unserer Kultur in Europa. Wenn Moslems weltweit widerliche, harte und grausame Strafen, wie auspeitschen, Hände und Füße abhacken bejubeln und untätig mit ansehen, dann sind diese Menschen nicht von einem Glauben an einen allmächtigen GOTT geprägt, sondern folgen blind einer islamischen Religion mit der Scharia, die die Weltherrschaft im wirtschaftlichen, politischen, juristischen und religiösen Bereich mit der Scharia, nach dem Koran übernehmen will. Eine solche Religion gehört weder zu Deutschland noch zu Europa.
Auch ist es ein großer Irrtum zum meinem im Islam gibt es viele Strömungen.
Da gibt es friedliche, gemäßigte und Radikale. Es gibt z.B. Sunniten und Schiiten. Aber alle haben eins gemeinsam. Sie lesen (sofern Sie überhaupt den Koran gelesen haben) alle den gleichen Koran. Berufen sich alle auf den Propheten Mohammed und die Scharia nach dem Koran. Da gibt es keinen Unterschied. Das ist wie die evangelische und katholische Religion in Deutschland. Alle haben die gleiche Bibel. Und damit haben alle die Gleiche Glaubensgrundlage und das gleiche Fundament. Das gilt sowohl für den Koran und den Islam, als auch für die Christen mit der Bibel.
Sehr deutlich hat das der türkische, islamische Präsident Recep Erdogan 2008 öffentlich ausgedrückt, der in diesem Punkt eine allgemein gültige islamische Wahrheit ausgesprochen hat:
„Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam.“ – Recep Erdogan, türkischer Präsident, 2008!“
Der Islam ist keine friedliche Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia auf Basis des Koran.
Das Problem ist, das steht im Koran. Der Koran fordert auf alle „Ungläubigen“ = nicht Muslime zu töten. Nach dem Koran sind „Ungläubigen“ Menschen zweiter Klasse, mit denen man tun kann, was man will. Es gibt über 200 Suren im Koran die zu direkter Gewalt, Mord, Folterungen und Krieg gegenüber „Ungläubigen“ aufrufen.
Wer ständig fordert aber nichts gibt , das sind die muslimischen Verbände in Deutschland und Europa. Wer ständig als islamischer Verband in seiner angeblichen Opferrolle schwelgt, aber andere islamische Opfer übersieht, der ist wahrlich falsch hier in Deutschland und Europa!
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Das Wort „Moschee“ bedeutet übersetzt: „Ort der Niederwerfung“
Das Wort „Islam“ bedeutet übersetzt: „Unterwerfung“
Oftmals wird behauptet, der Muezzin-Ruf vom Minarett sei gleichzusetzen mit dem Läuten von Kirchenglocken. Das ist ein Irrtum. Übersetzt lautet der Muezzin-Ruf:
Allah ist größer! Allah ist größer!
Ich bezeuge: Es gibt keinen Gott außer Allah!
Ich bezeuge: Mohammed ist der Gesandte Allahs!
Auf zum Gebet! Auf zum Erfolg (Sieg)!
Allah ist größer! Allah ist größer!
Allein in ca. 1,5 Jahren kamen vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2016 ca. 1,8 Millionen Muslime neu in unser ehemaliges „christliches Abendland!“ Und von arabischen, islamischen Ländern finanziert werden viele neue Moscheen in Deutschland gebaut oder gekauft. Zum Beispiel werden immer öfters ehemalige christliche Kirchen zu islamischen Moscheen.
Das ist unter folgendem Hintergrund eine Katastrophe. Der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur!
Islam in Deutschland: Wenn man in der Politik konsequent wäre, dann müsste islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen in Deutschland verboten werden – weil der Koran auffordert alle Ungläubigen zu töten –, das widerspricht unserem Grundgesetz – und es dürfte keine Genehmigung für den Bau von Moscheen geben.
Denn der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia, auf Basis des Koran, der zur Weltherrschaft und zur Tötung aller „Ungläubigen“ aufruft, insbesondere der Christen und der Juden.
Es gibt im Koran viele Suren die zum Mord, Folterung, Verstümmelung, Gewalt überwiegend an „Ungläubigen“, besonders Christen und Juden und zur Unterdrückung und Entrechtung von Frauen auffordern.
Denn eine Religion die dazu aufruft „alle Ungläubigen zu töten“ handelt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hat damit das Anrecht auf Religionsfreiheit verwirkt.
Nicht die friedlichen Muslime, die überwiegend selbst nie den Koran gelesen haben, sind das Problem, sondern der Islam, der mit allen Strömungen als Basis den Koran hat. Eine Partei, die in Deutschland in ihrem Grundsatzprogramm schreiben würde, dass sie auffordert alle „Andersgläubigen“ zu töten, würde sofort verboten werden. Warum gilt das nicht für den Islam in Deutschland, der genau das im Koran schreibt? *** Siehe auch Presseartikel lesen bei WordPress lesen ***
Nach der Koranlehre gehört jeder Stadt oder Gemeinde in der eine Moschee steht dem Islam.
Das ist so, als wenn im Krieg – ohne Kampf und ohne Notwendigkeit – eine Stadt / Gemeinde an den Feind übergeben wird, mit dem Hinweis: „Das ist jetzt Dein Eigentum. Du kannst damit machen was Du willst.“ Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „geistliche Übergabe“ die sowohl im Koran, wie auch in der Bibel steht. GOTTES Wort in der Bibel fordert uns auf: „kein Land an die Feinde zu übergeben“. Das gilt für den geistlichen, religiösen Bereich genauso wie für die tatsächlich, reale Landabgabe.
So bald in einer Stadt oder in einem Land Islamisten in der Überzahl sind, wird diese Übernahme tatsächlich und real mit Gewalt gegen alle „Ungläubigen“ vollzogen. Dieser Vorgang ereignet sich derzeit in vielen Ländern dieser Erde. Das können Sie in der nachfolgenden Studie nachlesen: *** Presseartikel lesen ***
Im Islam tragen die Moscheen und Mesjids eine große Bedeutung.
Die Moscheen die als Allahs Haus betrachtet werden, werden als ein Zeichen des Islam genommen. Eine Moschee zeigt, dass sich dort Moslems befinden. Die Errichtung dieser Moscheen wird unterschiedlich interpretiert. Während manche dies als Signal für das Angekommen-Sein der Muslime in Deutschland bewerten, sehen andere darin eine Machtdemonstration seitens der Muslime und ein Anzeichen für einen „Islamisierungsprozess“ unserer Gesellschaft.
Deswegen ist jede politische Forderung eines Verbotes von Moscheen in Deutschland und Europa nicht nur legitim, sondern dringend geboten!
Auch der Satz unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Sie leider wiederholt geäußert hat ist grundlegend falsch: „Der Islam gehört zu Deutschland!“
Nein, der Islam gehört nicht zu Deutschland und Europa. Wir sind das christliche Abendland, zumindest einmal gewesen. Zu uns gehört der christliche Glaube an GOTT, an Jesus Christus, an den „Heiligen Geist“ und an die Bibel. Der Koran wurde erst erfunden von Mohammed ca. im Jahre 620 nach Jesus Christus Geburt. Da gab es die Thora (Teile des Alten Testamentes der Bibel) schon seit über 3.000 Jahren und die Bibel, die ca. 60 Jahre nach Jesus Christus Tod entstanden ist, existierte schon über 600 Jahre, bevor der Islam verbreitet wurde. Der Inhalt der Bibel und des Koran kann nicht gegensätzlicher sein. Das kann in wenigen Sätzen wie folgt zusammengefasst werden:
Im Koran steht:
Sure 2,191: Und tötet sie (d.h. die heidnischen Gegner), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt.
Sure 2,193: Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!
Sure 8,12: Haut (ihnen [ den Ungläubigen ] mit dem Schwert) auf den Nacken und schlagt zu auf jeden Finger von ihnen!
Sure 9,5: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf.
Sure 9,123: Ihr Gläubigen! Kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe sind! Sie sollen merken, dass ihr hart sein könnt.
In der Bibel steht:
Bibel, Neues Testament, Lukas 6,35: „Vielmehr liebt eure Feinde; tut Gutes ….“ Matthäus 5,44: Ich (Jesus Christus) aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen. Liebt eure Feinde, segnet, die euch fluchen, tut wohl denen, die euch hassen, und bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen. Anmerkung: Auch im Alten Testament der Bibel wird nirgends geboten den Feind zu hassen.
Kommentar Lüge und Eid im Islam
Die Legitimation zum Lügen im Islam, trotz verschiedener Hinweise der Verwerflichkeit, z.B. in den Suren des Qur’an 24:5 bis 24:8 zeigt, dass Mohammed die 10 Gebote (der christlichen Bibel) zwar kannte, aber seine eigene Moral so schlecht war, dass er sie ignorierte, denn er sagte: „Lügen ist eine Sünde, außer einer Lüge die dem Muslim Nutzen bringt“ [Nahjol Fasâhe, 2192, Majmu’e kalamâte hazrate rasule akram].
Sahih Bukhari volume 7 book 67 Nr.427
[…] wenn ich einen Eid geschworen habe und ich finde später etwas besseres, so tue ich dieses bessere und breche meinen Eid.“
Sahih Bukhari volume 9 book 89 Nr.260:
„Wenn immer ihr einen bestimmten Eid geschworen habt und findet dann heraus, daß eine andere Weichenstellung von Vorteil wäre, so brechet den Eid und tut das bessere.“
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