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Wir schaffen das ……. Deutschland zu ruinieren!

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Bei dem berühmten Satz der Bundeskanzlerin von Deutschland Frau Dr. Angela Merkel „Wir schaffen das?“ fehlt allerdings der zweite Satzteil …… Deutschland zu ruinieren!

Das Problem ist, den Untergang von Deutschland aufzuhalten oder zu verhindern ist nicht mehr möglich, weil alle Weichen dafür falsch gestellt sind.
Der Zug fährt auf dem Gleis der Vernichtung, ist nicht mehr zu stoppen, ein Zugführer ist nicht vorhanden, die Bremsen sind ausgefallen und der nächste Prellbock ist ein Hauptbahnhof in einer deutschen Grosstadt mit einem Kopfbahnhof.

Die Katastrophe ist bekannt, alle Fakten liegen vor, aber niemand unternimmt etwas und der Kopfbahnhof wird auch nicht geräumt. Denn es gilt die Devise: „Wir schaffen das!“

Sie denken dieses Szenario ist erfunden. Nein leider stimmt es tatsächlich. Und die Fakten dazu lassen sich alle beweisen. Zu jeder einzelnen Katastrophe finden Sie nachfolgend einen Link zu einem ausführlichen Presseartikel mit allen Beweisen, Fakten und Quellennachweisen. Diese sollten Sie alle aufmerksam lesen.

01. Die Bundesrepublik ist pleite!
14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt! Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. Das Land steht am Abgrund.
Grund 1: Die Staatsschulden sind viel höher, als offiziell verkündet
Grund 2: Deutschland hat bereits die höchsten Schulden in der EU
Grund 3: Die EU kostet Deutschland viel mehr als sie uns bringt
Grund 4: Die Gesamtverschuldung ist so hoch wie noch nie
Grund 5: Der Finanzsektor steht am Abgrund
Grund 6: Das Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig
Grund 7: Die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu
Grund 8: Die Flüchtlingskosten explodieren
Grund 9: Deutschland wird immer „unsicherer“
Grund 10: Einige Bundesländer stehen bereits vor dem Bankrott
Grund 11: Die Mittelschicht stirbt
Grund 12: Eine alternde Gesellschaft und zu geringe Geburtenrate
Grund 13: Wir haben ein völlig falsches Steuersystem
Grund 14: Für Pensionszahlungen und Rentenzuschüsse gibt es keine ausreichenden Rücklagen
So übel sehen die deutschen Finanzen wirklich aus. Nach Aussagen des Finanzministeriums droht Deutschland ein extremes Risiko der Schulden. Eigentlich hätte schon frühzeitiger dagegen gesteuert werden. Lesen Sie dazu diesen Presseartikel: 14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

02. Durch hohe und immer mehr zunehmende Sozialkosten, durch die viel zu geringe Geburtenrate (Presseartikel: Deutschland schafft sich ab – die Deutschen sterben aus!), alternde Bevölkerungen mit mehr Rentnern und Pensionären, auch durch Asylanten & Migranten mit HartzIV-Bezug (Presseartikel: Flüchtlingskrise & Asylflut & Folgen: 700.000 Asylanten beziehen 2016 in Deutschland Hartz IV), sind unsere Sozialsystem inklusive Krankenversicherung und Rente in 10 Jahren nicht mehr bezahlbar und das ist der Regierung bekannt.
Presseartikel 1: Rente & Altersarmut – Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat!
Presseartikel 2: Altersarmut Armut & Rente der Skandal!

03. Um diese Katastrophe zu verhindern, werden immer mehr Flüchtlinge (Migranten & Asylanten), auch illegal, ins Land gelassen.
Presseartikel: Ein Geheimnis ist gelüftet: Die Grundlage der Bundeskanzlerin Angela Merkel für Ihre Flüchtlingspolitik – der MIGRATIONSPLAN der Vereinten Nationen!

04. Diese Rechnung unsere Sozialsysteme mit den Flüchtlingen zu retten geht nicht auf, weil diese weit weniger qualifiziert sind, als die Bundesregierung das angenommen hat. 80 % werden lebenslang bei uns Hartz IV beziehen und nie arbeiten gehen. Bis 2017 /2018 werden voraussichtlich ca. 1,2 Millionen Asylanten Hartz IV bei uns beziehen?
Presseartikel 1: Asylbewerber werden lebenslange HartzIV Empfänger – Schock für Gabriel SPD und Merkel CDU!
Presseartikel 2: Flüchtlingskrise & Asylflut & Folgen: 700.000 Asylanten beziehen 2016 in Deutschland Hartz IV und diese Zahlen steigen laufend weiter!

05. Der Export wird massiv einbrechen, weil deutsche Automobile, über die Dieselskandale im Ausland nicht mehr gefragt sein werden.
Das wird nicht nur die Automobilbranche treffen, sondern auch alle anderen Exportbereiche in Deutschland. Denn weltweit gelten wir jetzt als Wirtschaftsbetrüger und nicht mehr als „Made in Germany“! Siehe aktuelle Dieselkrise und Strafzahlungen in den USA. Dieselverkäufe brechen jetzt auch in Deutschland & Europa ein. Inzwischen bieten ausländische Autokonzerne wie Tesla, Toyota und Lexus bessere und umweltfreundlichere Alternativen an, als die deutsche Automobilindustrie. Die Bundesregierung ist mitschuldig, weil Sie sich die Abgasverordnung durch die deutschen Autohersteller mit einer Abschalteinrichtung für die Dieselreinigung hat vorschreiben lassen. Z.B. mit dem Satz, eine Abschalteinrichtung darf abgeschaltet werden, wenn dem Motor ein Schaden droht. Oder: der Dieselmotor muss durch eine Abgaseinrichtung gereinigt werden, sofern der Motor keinen Schaden nimmt. Die Folge davon: in der Regel werden in Deutschland alle Dieselabgasreinigungsanlagen bei einer Außentemperatur von unter 10 Grad Plus abgeschaltet. VW hat das ganze noch gedopt mit einer Software, welche die Schadstoffe und Motorleistung reduziert, solange wie das Fahrzeug auf einem Prüfstand steht. Auch hat sich die Bundesregierung die Messung der Fahrzeuge auf einem Prüfstand vorschreiben lassen, anstatt auf Messungen im realen Fahrbetrieb zu bestehen. Das gesamte Verkehrsministerium der Bundesregierung glänzt hier mit totaler Unfähigkeit und das tollste ist, das hat in unserer Politik keine Konsequenzen zur Folge. Nein, noch viel schlimmer. Die Bundskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel persönlich fährt zur EU nach Brüssel und setzt mit der Deutschen Wirtschaftskraft dieses Lobbydiktat der deutschen Automobilindustrie auch noch in europäisches Recht um. Das ist im Prinzip eine Staatsaffäre!
Presseartikel vom 13. August 2017 Dieselskandal – Lösung für die Schadstoffbelastung von Innenstädten!
Presseartikel vom 6. Oktober 2015 VW Diesel Skandal – Weshalb ich noch nie ein Auto mit Dieselmotor gekauft habe und auch nie kaufen werde!

06. Die massive Kritik an Amerika und Präsident Trump, teilweise auch mit falschen Meldungen in Deutschland über Trump, wird dazu führen, dass die USA Ihren Markt noch weiter abschotten wird und unsere Exporte in die USA massiv zurück gehen werden. Presseartikel: Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet!

07. Kriminalität und islamische Terrorakte nehmen in Deutschland zu, weil alle Grenzsicherungen versagt haben und weil das Problem nicht angegangen wird, sondern totgeschwiegen wird. Presseartikel: Flüchtlingskrise: Ein ganz „normaler“ Monat in Deutschland mit Kinderehen, Mord & Gruppenvergewaltigungen!

08. Die Linke und Antifa sorgen zusätzlich für bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland. Presseartikel: Bürgerkrieg in Deutschland – Wie im Krieg – Hamburg G20-Gipfel – der Linke Staat!

09. Atomausstieg und Atomsteuer.
Hier hat Frau Dr. Merkel durch Fehleinschätzung persönlich ca. 10 Milliarden Euro in den Sand gesetzt. Es wurde übereilt eine Atomsteuer 6,38 Milliarden Euro + Zinsen kassiert. Dafür Entsorgungskosten von den Atomkonzernen übernommen. Diese Atomsteuer wurde vom Bundesgerichtshof gekippt, weil Sie illegal und willkürlich eingeführt wurde. Die volle Atomsteuer wird an die Atomkonzerne + Zinsen zurück bezahlt. Entsorgungskosten der Atomkonzerne muss jetzt die Bundesregierung, bzw. der Steuerzahler trotzdem bezahlen. Presseartikel: Bund muss Atomkonzernen Milliarden zurückzahlen!

10. Die Islamisierung von Deutschland.
Presseartikel 1: Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde!
Presseartikel 2: Systematische Islamisierung in Europa – Die raffinierte Strategie des Islam!
Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

11. Medienkrieg: Die SPD kontrolliert einen großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland – Demokratie wird zur Farce! Frau Dr. Angela Merkel ist auch die Bundeskanzlerin der SPD!
Fast alle Medien in Deutschland – Mainstream – sind gleichgeschaltet und vertreten die offizielle Regierungslinie! Was auch immer drauf stehen mag: Drinnen steckt (fast immer) die SPD! Ca. 3.500 Medienbeteiligungen der SPD in Deutschland nachgewiesen. Damit wird massiv die öffentliche Meinung über die angeblich freien Medien in Deutschland beeinflusst. Presseartikel mit dem Nachweis der Medienbeteiligungen der SPD.

12. Wir haben die Digitalisierung in der deutschen Wirtschaftswelt total verschlafen.

Der Wandel zur digitalen Gesellschaft bringt immer mehr Berufsgruppen an den Rand ihrer Existenz.
Die Digitalisierung der modernen Arbeitswelt bringt zwar viele Vorteile, fordert jedoch auch seine Opfer. Ganze Berufsgruppen könnten im Zuge Digitalisierung in der Wirtschaft bald der Vergangenheit angehören.

Rund 4,4 Millionen Jobs können bereits heute durch Roboter oder Computer ersetzt werden!
Diese These belegt ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Vor allem Routinearbeiten ließen sich von den seelenlosen Helfern erledigen. Studie downloaden

Einen großen Stellenabbau, wird es unabhängig von der deutschen Dieselkrise, in der gesamten Automobilindustrie aus mehreren Gründen geben:

1. Es gibt heute Roboter, die je Stück unter € 10.000 kosten und im Prinzip alle einfachen und mechanischen Arbeiten ausüben können, die heute ein Mitarbeiter am Fließband wahrnimmt.

2. Durch den Umstieg auf E-Mobile werden wesentlich weniger Mitarbeiter benötigt. Denn die Technik für den Elektroantrieb beinhaltet nur 30 % der Komponenten, die heute für einen Verbrennungsmotor benötigt werden. Hier fallen deshalb ca. 1/ 3 der Mitarbeiter und 1/3 der Zulieferer für diesen Bereich weg.

Deswegen werden wir allein in der Automobilbranche in Deutschland schlagartig mehr als 100.000 Arbeitslose haben. Auch darauf ist unsere jetzige Bundesregierung nicht vorbereitet.

Das Märchen vom Facharbeitermangel in Deutschland
Über die bezahlbaren Roboter in den Unternehmen wird es in allen Branchen zu viele neue Arbeitslose geben. Auch deswegen ist das Märchen, dass wir Flüchtlinge brauchen, weil uns Fachkräfte fehlen, ein zusätzlicher Irrweg. Für diese unausgebildeten Flüchtlinge wird es auch keine Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geben, weil auch dieser in vielen Bereichen durch Roboter und mangelnden Aufträgen einfach nicht da sein werden. Presseartikel: Aufgedeckt: Arbeitsamt-Analyse entlarvt das Märchen vom Fachkräftemangel als dreiste Lüge!

Arbeitswelt: Digitale Analphabeten gefährden Deutschlands Zukunft!
Presseartikel: Digitale Analphabeten gefährden Deutschlands Zukunft!

Was hätten wir dagegen tun sollen und könnten wir jetzt noch tun?
In allen Schulklassen von der Grundschule beginnend bis in die Gymnasien und Hochschulen müssen sofort Lehrpläne für Digitalisierung, Programmierung, Maschinen & Roboter Programmierung einschließlich Wartung, Pflege und technische Instandhaltung angeboten werden. Aber leider ist noch nicht einmal die Erkenntnis dafür vorhanden.

Die Digitalisierung wird die größte Jobvernichtungswelle, die auch fast alle Verwaltungsberufe beinhaltet, in Deutschland verursachen, die wir je erlebt haben.
Ein Großteil der Bevölkerung läuft in Gefahr, mangels gut bezahlter Arbeitsplätze, in Zukunft einfach zu verarmen. Damit brechen dann aber auch unsere Renten- und Sozialsysteme komplett zusammen.

Eine Auswahl der Berufe, die durch die Digitalisierung in der Wirtschaft verschwinden oder erheblich reduziert werden:

01. Postboten und Zeitungs- und Werbezusteller werden sich drastisch reduzieren, der Hauptteil der Kommunikation zukünftig elektronisch erfolgt, wie E-Mails bzw. Textnachrichten und andere Internetdienste.

02. Zählerableser für die Energieabrechnungen wird es zukünftig nicht mehr geben, weil die Zählerstände digital automatisch übermittelt werden.

03. Bauern und Landwirte sind vom aussterben bedroht, weil immer mehr Maschinen die menschliche Arbeit ersetzt und sich Kleinbetriebe nicht mehr lohnen.

04. Alle Beschäftigte in Zeitungen werden weiter Arbeitsplätze einbüßen, weil die Online-Zeitungen erheblich zulegen.

05. Holzfäller machen technologische Neuerungen zu schaffen und wegen der Digitalisierung wird weniger Papier verbraucht.

06. Juweliere leiden unter dem Onlinehandel und müssen Ihre Juweliergeschäfte – ohne Toplagen – schließen.

07. Flugbegleiter, Stewardessen und Stewards werden weniger durch Fusionen der Fluggesellschaften und vermehrte Billigflieger.

08. Viele Industriearbeiter werden durch Roboter ersetzt.

09. Versicherungsmakler sterben aus, weil Versicherungen vermehrt online im Internet abgeschlossen werden.

10. Finanzbeamte reduzieren sich durch elektronische Online-Steuererklärungen.

Quelle-Presseartikel

Die Bundesregierung unter der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel kann diese Bilanz vorweisen:
Sie wollen Deutschland abschaffen unter anderem über die Flüchtlingskrise & EU! Presseartikel: Ein Geheimnis ist gelüftet: Die Grundlage der Bundeskanzlerin Angela Merkel für Ihre Flüchtlingspolitik – der MIGRATIONSPLAN der Vereinten Nationen! .
Sie spalten Europa zum Beispiel mit der Flüchtlingskrise und dem Brexit. Ausser Frankreich ist uns derzeit keine europäisches Land mehr freundlich gesinnt! Presseartikel: Der Hauptgrund und drei Hauptschuldige für den BREXIT – Austritt der Engländer aus der EU.
Sie streben eine EU-Diktatur an (EU-Recht ersetzt deutsches Recht).
Sie belasten die Beziehungen zu den USA mit überzogenen Negativmeldungen über Präsident Donald Trump. Presseartikel: Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet!
Sie gefährden den Frieden mit Russland (Sanktionen & Nato-Ost-Erweiterung).
Sie gefährden die Sicherheit der Juden in Israel (Förderung Islam & 2-Staaten-Lösung für Israel, Kritik am israelischen Siedlungsbau, finanzielle Unterstützung für Terror in Palästina durch Hamas und Abbas). Die EU und Deutschland bezahlen den islamischen Terror der Hamas und der Palästinenser gegen Israel. Wenn ein Attentäter bei einem erfolgreichen Selbstmordattentat stirbt, erhält die palästinensische Familie des Attentäters einen Betrag von mindestens 120.000 EURO bis 500.000 EURO je nach Erfolg und Anzahl der getöteten Israelis. Bei Gefängnis erhält die Familie des Attentäters eine hohe Gehaltspauschale von mehreren tausend Euro im Monat (mindestens 2.500 € monatl.) während der gesamten Haftdauer in israelischen Gefängnissen. Das Alles und mehr wird von Deutschland und der EU an die Palästinensische Autonomiebehörde bezahlt! Ein Bericht besagt, dass in den vergangenen vier Jahren eine Milliarde Euro an die Straftäter gegangen sei. Presseartikel: Israel ist Opfer und nicht Täter!
Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht! Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen. Presseartikel 1 Alle von Israel vor den Oslo-Vereinbarungen gebauten Siedlungen sind legitim! Presseartikel 2
Sie liefern Deutschland der Diktatur des Islam aus. Presseartikel: Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde!
Sie ermöglichen die illegale Masseneinwanderung von Moslems. Asylanten dürfen ohne Papiere einreisen, können aber ohne Papiere nicht abgeschoben werden, selbst bei kriminellen Straftaten nicht! Presseartikel: Das Geheimnis der Grundlage Flüchtlingskrise von Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel ist gelüftet!
Sie bekämpfen die UN-Menschenrechte-Charta durch die Legalisierung des Islam. Presseartikel: Der Islam befindet sich im Krieg gegen Deutschland & Europa!
Sie beeinträchtigen die Innere Sicherheit durch die Förderung des Islam. In Deutschland & Europa und allen westlichen Ländern, haben wir keine Ahnung, wie sich der Islam in unserer freien Gesellschaft auswirkt. Wir nehmen einfach die Behauptung, dass der Islam nur eine friedliche Religion sei, ungeprüft hin. Presseartikel: Islam & Koran: Diese brutalen, gesellschaftlichen Veränderungen werden in Deutschland & Europa geschehen!
Sie beseitigen die Denkfreiheit der Universitäten durch islamische Lehrstühle. Presseartikel: islamische Lehrstühle
Sie fördern die Islamisierung Deutschlands durch den Islamunterricht an öffentlichen Schulen. Presseartikel: Islamunterricht
Sie fördern die Islamisierung unserer Kultur. Presseartikel: Systematische Islamisierung in Europa
Sie fördern die Entstehung islamischer Parallelgesellschaften. Presseartikel: Die raffinierte Strategie des Islam
Sie unterdrücken die freie Meinungsäußerung (z.B. neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz für Zensur im Internet). Presseartikel: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Sie manipulieren die öffentliche Meinung durch Gleichschaltung der Medien (Mainstream, Zensur, SPD-Medienkrieg). Presseartikel: Das Medien-Imperium
Sie diskriminieren gesellschaftlich engagierte Bürger (alle, die nicht der Regierungsmeinung sind werden automatisch als rechtspopulistisch oder als Nazis, bzw. Rechtsradikale beschimpft – gilt auch für die demokratische Partei in Landtagen wie AfD & Demoverein Pegida). Diese demonstrieren friedlich. Die LINKE dagegen über die ANTIFA mit Gewalt! Presseartikel: Bürgerkrieg in Deutschland – ANTIFA & der Linke Staat!
Sie diffamieren Verteidiger des Rechtsstaates als Nationalsozialisten.
Sie torpedieren die Soziale Marktwirtschaft durch planwirtschaftliche Maßnahmen. Download PDF-Dokument
Sie unterdrücken die mittelständische Wirtschaft durch unnötige Vorschriften.
Sie haben den Strompreis verdoppelt (durch falsche Energiepolitik für Konzerne und gegen die Verbraucher). Das merkt jeder Verbraucher an seinen eigenen monatlichen Stromkosten!
Sie haben die Staatsverschuldung verdoppelt. Presseartikel 1: Die deutsche Staatsschuldenuhr Presseartikel 2: 14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

Sie bestrafen Sparer (keine Zinsen auf Sparguthaben, bzw. werden durch Inflation aufgefressen!).
Sie brechen EU-Gesetze wie die No-Bail-Out-Klausel. Die Nichtbeistands-Klausel bezeichnet eine fundamentale Klausel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die in Art. 125 AEU-Vertrag festgelegt ist und die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten ausschließt). Presseartikel: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Art. 125 (ex-Artikel 103 EGV)
Sie zwingen die Bürger, korrupte Banken und Staaten zu finanzieren (z.B. Griechenland, Banken in Italien usw.).
Sie fördern die Verarmung bestimmter Bevölkerungsteile, insbesondere der Rentner. Presseartikel 1: Rente & Altersarmut – Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat! Presseartikel 2: Altersarmut Armut & Rente der Skandal!
Sie reduzieren die Wehrbereitschaft (Technik & Personal bei Bundeswehr teilweise veraltet und nicht mehr einsetzbar. Notwendig Neubeschaffungen verzögern sich um Jahre und Jahrzehnte. Ein Skandal ersetzt den anderen).
Sie senken das Bildungsniveau (Flüchtlingskrise mit Asylanten & Migranten). Presseartikel 1: Deutschland begeht Selbstmord Presseartikel 2: Unsere Schulen eine Katastrophe Presseartikel 3: Flüchtlingskrise: Schulalltag in Deutschland
Sie ruinieren die Familienstruktur unseres Volkes (z.B. Homoehe, Ehe für alle). Presseartikel 1: Homo Ehe verstößt gegen das Grundgesetz! Presseartikel 2: Politische Ziele in Deutschland oder wenn ein Volk gottlos wird ……
Sie regieren am Volk vorbei und schaffen das Christentum auf Rücksicht auf den Islam, Migranten & Asylanten ab! Presseartikel: Missionsland Deutschland
Detailnachweise als PDF-Download für viele der genannten Punkte.

Deutschland mit Merkel im Steigflug – ein Crash im Hochgebirge ist nicht mehr aufzuhalten! In der Fliegerei gibt es den Begriff „V1“. Er bezeichnet den Zeitpunkt während eines Startvorgangs, an dem die Geschwindigkeit (V) auf dem Boden bereits so groß ist, daß der Start nicht mehr abgebrochen werden kann, weil das Ende der Startbahn nicht mehr ausreicht. Egal, welche Fehlermeldungen auftauchen, nach „V1“ muß der Jet um jeden Preis abheben. Politisch hat der Merkel-Jet „V1“ bereits hinter sich gelassen. Merkels Flug ins politische Verderben muß abheben. … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Merkwürdige Zusammenhänge – Merkel, der Medienmogul und die Clinton-Millionen – alle gegen Trump! Immer mehr wird deutlich, dass die Obama-Regierung sich von der Clinton-Kampagne hat missbrauchen lassen, um das Team von Donald Trump zu sabotieren. Dabei rücken nun auch die Verstrickungen der umstrittenen Clinton-Stiftung in den Fokus, und ihre Verbindungen zur Merkel-Regierung. Die Merkel-Regierung hat im Vorfeld der Wahl 4,7 Mio. Euro Steuergelder als „Entwicklungshilfe“ an die Clinton-Stiftung überwiesen. Die Clinton-Stiftung gibt vor, eine mildtätige Stiftung zu sein, die Hilfsprojekte in aller Welt unterstützt. Der Korruptionsforscher Peter Schweizer hat jedoch in seinem Buch „Clinton Cash“ enthüllt, wie die Clinton-Stiftung Millionen- und Milliarden-Spenden von Firmen und Menschen sammelte, die etwas von den USA und der Außenministerin Hillary Clinton erreichen wollen. … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Was können wir dagegen tun?
Die zentralen Ziele von RfD Rettung für Deutschland – der Mittelstandspartei – die vom Mittelstand finanziert wird sind:
1. Für ein Land ohne Schulden, mit Visionen und Gerechtigkeit!
2. Ein gerechtes & einfaches Steuersystem
3. Gerechte Renten & Beseitigung der Altersarmut
4. Verhinderung der Ausbreitung des Islam in Deutschland & Europa

Deutschland und die Welt stecken in einer tiefen Krise. Die Finanzkrise, Schuldenkrise und die Flüchtlingskrise sind leider nur die Spitze des Eisberges. Wir müssen zurück zu moralischen Grundwerten, mit denen die Bundesrepublik zu einer führenden Wirtschaftsnation weltweit geworden ist. Durch zu viele politische Fehlentscheidungen haben wir dieses Kapital fast verspielt. Mehr Informationen unter: RfD Rettung für Deutschland

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

Ein Geheimnis ist gelüftet: Die Grundlage der Bundeskanzlerin Angela Merkel für Ihre Flüchtlingspolitik – der MIGRATIONSPLAN der Vereinten Nationen!

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Es ist kein Geheimnis und mit einem einfachen Taschenrechner nachvollziehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grund Ihrer überalternden Gesellschaft in Zukunft die Sozialkosten für Renten, Pensionen und Krankenkassen nicht mehr bezahlen kann. Siehe auch Presseartikel: 14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

Gründe dafür sind die viel zu niedrige Geburtenrate (siehe Presseartikel vom 11.07.2012) und die HARTZ IV Einführung vom 1. Januar 2005 (schleichend begonnen ab dem Jahr 2002) durch die SPD / Grüne Regierung unter Bundeskanzler Schröder, verbunden mit Niedriglöhnen, Zeitarbeitsfirmen, Teilzeitarbeit, Absenkung des Renteniveaus bis auf 43 % des Durchschnitts Brutto-Lebenseinkommen. Bei Pension 75 % der letzten Pension vor Verrentung. Daraus entsteht bei vielen Rentenbeziehern eine Altersarmut und der Zwang für immer höhere Steuern und Abgaben. Die sogenannten Rentenreformen in den letzten 15 Jahre hatten nur den Zweck, das Renteniveau 3 x in Folge abzusenken, ohne dass man damit das System retten könnte. Die Beamtenpensionen dagegen blieben unangetastet bzw. sogar erhöht.

Als Beispiel sei hier nur die Teilzeitarbeit auf Basis eines 450 € Jobs genannt. Wenn sie mindestens 42 – 45 Jahre in diesem Bereich gearbeitet haben, erhalten Sie eine Rente von ca. € 189 monatlich. Dabei kommen die meisten Teilzeitjobler (-innen) vielleicht durchschnittlich nur auf 20 Jahre. Dann reduziert sich die Rente auf unter 100 € im Monat.

Mehrfach hat der Autor Uwe Melzer bereits seit 2013 eindringlich vor Altersarmut bei der deutschen Rente gewarnt. „Altersarmut Armut & Rente der Skandal – wenn das Geld fürs Nötigste fehlt!“

Rente & Altersarmut – Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat!
Jeder Fünfte ist in Deutschland durch Armut isoliert! Vergleich von Pensionen € 2.843 monatlich (bei 13 Pensionszahlungen im Jahr). Renten durchschnittlich im Monat dagegen nur € 805 (bei 12 Rentenauszahlungen im Jahr).

Im Jahr 2002 hat man bereits mit einem einfachen Taschenrechner die Folgen der Hartz IV – Entscheidung auf die Auswirkung der zukünftigen Renten feststellen können. Aber wir haben Politiker in unserer Regierung, unserem Bundestag und unseren Landtagen, die offensichtlich nicht mit einem Taschenrechner umgehen können.

Die Frage ist jetzt, wie löst man dieses Problem, ohne öffentlich eingestehen zu müssen, dass die Bundesrepublik Deutschland eigentlich pleite ist.

Hierfür gibt es einen Lösungsvorschlag der UN – Vereinten Nationen. Das ist eine Studie mit dem Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“

Diese Studie ist auch bei der Europäischen Union im Umlauf. Das Verhalten der deutschen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel lässt darauf schließen, dass Sie diese Studie gelesen hat und damit die Öffnung der Grenzen für alle Flüchtlinge und Migranten ein Gebot der Stunde ist, um den drohenden, finanziellen Untergang der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

Die Studie begeht aber einen grundlegenden Fehler. Sie geht davon aus, dass Flüchtlinge und Migranten sich genauso verhalten wie eine deutsche Gesellschaft und deutsche Arbeitnehmer (-innen). Aber genau das ist der Fehler.

Aktuelle Meldungen besagen, dass die angebotenen Deutschkurse für Flüchtlinge & Migranten nicht genutzt werden. Die haben überwiegend scheinbar kein Interesse Deutsch zu lernen. Angenommen hat man auch, dass alle Flüchtlingen & Migranten in etwa eine Schuldbildung und Berufsbildung wie Deutsche haben. Dieses Märchen ist geplatzt wie eine Seifenblase. Es gibt vielleicht 1 % der gut schulisch & berufliche gebildeten Flüchtlinge. Ca. 80 % haben weder eine vernünftige Schulausbildung noch eine entsprechende Berufsausbildung. Die brauchen mindestens 3 Jahr bis sie deutsch können, wenn sie überhaupt einen Deutschkurs besuchen. 3 Jahr für eine Berufsausbildung. Das bedeutet frühestens nach 6 bis 10 Jahren werden diese Menschen in die Arbeitswelt in Deutschland integriert sein, wenn überhaupt. Bis dahin kann uns die Flüchtlingskrise mehr als 400 Milliarden Euro kosten, die gar nicht vorhanden sind laut folgender Studie:

Die Aufnahme von Flüchtlingen könnte die Staatskassen bei einem Scheitern der Integration in den Arbeitsmarkt langfristig mit insgesamt bis zu knapp 400 Milliarden Euro belasten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung.

Trotz dieser Risiken, die eigentlich die finanzielle Situation der Bundesrepublik Deutschland in Zukunft noch verschlechtern werden, setzt die Bundesregierung mit der Bundeskanzlern Frau Dr. Angela Merkel und die EU nur auf die Lösung mit den Flüchtlingen & Migranten. Überwiegend werde diese aber nur Hartz IV beziehen, anstatt in Deutschland arbeiten zu gehen. Das kann in einem absoluten finanziellen Desaster enden, denn bereits heute beziehen mehr als 700.000 Flüchtlinge & Migranten HARTZ IV und im Jahr 2018 werden es voraussichtlich über eine Millionen Hartz IV Bezieher sein.

Lösungsvorschlag von Autor Uwe Melzer:
Viel sinnvoller wäre es gewesen, die Stellung der Frau in unserer Gesellschaft als Mutter und Hausfrau zu stärken, denn nur eigene Kinder können eine gute Zukunft garantieren. Es wäre wesentlich billiger gewesen z.B. jeder Familie pro Geburt je Kind eine Prämie von € 25.000 € zu bezahlen und das Kindergeld zu verdoppeln. Dann hätten wir zukünftig kein Probleme mit den Rentenkassen und Sozialkassen für die Krankenkasse und Pflegeversicherung bekommen.

Stattdessen wird nur auf den Zuzug von Flüchtlingen, Migranten und Asylanten gesetzt, die unsere Sozialsysteme überbelasten, anstatt Geld in die Kassen zu bringen. Diese Rechnung wird nicht aufgehen.

Wir brauchen in Deutschland ein Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz, Kanada oder Australien.
Es muss wieder detailliert geprüft werden, wer in unser Land einwandert und warum! Jeder Einwanderer egal ob Asylant oder Hochqualifizierter muss verpflichtet werden das Grundgesetz anzuerkennen und sich daran zu halten. Auf Dauer darf nur bleiben, wer bereits ist Deutsch zu lernen, seinen Lebensunterhalt selbst finanziert und bereit ist sich zu integrieren. (Siehe Presseartikel vom 02.09.2015)

Nachfolgend die Studie der Vereinten Nationen, auf die anscheinend Frau Dr. Merkel als einzigste Allheilmittel setzt:

„Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“

Als ordentlicher Mensch habe ich alles schubladisiert und nach Buchstaben geordnet. Die Vereinten Nationen befinden sich bei mir unter „V“ wie Vereinte Nationen. (Autor: Max Erdinger)

Bei den Vereinten Nationen selbst gibt es allerdings eine Abteilung Bevölkerungsfragen, die dort unter „B“ zu finden ist, weswegen sie mir bisher nicht aufgefallen war. Bei mir läuft das Thema „Bevölkerungsfragen“ nämlich ebenfalls unter „V“ wie „Vereinte Nationen“ oder „Volk“. Schließlich hat selbst bei den Vereinten Nationen noch nie jemand von der internationalen „Bevölkerungsverständigung“ geredet, sondern immer von der Völkerverständigung. Buchstabe „B“ also, wie „Bevölkerung“. Da muss man erst einmal draufkommen, bevor man bei den Vereinten Nationen etwas zur „bestandserhaltenden Migration“ findet. Was man dann allerdings zu lesen bekommt, verschlägt einem schier die Sprache.

Bei der Abteilung Bevölkerungsfragen der Vereinten Nationen hat man sich nämlich schon länger den Kopf darüber zerbrochen, wie man wohl der Schrumpfung bestimmter Völker entgegenwirken könnte, die aufgrund einer zu geringen Geburtenrate und eines ständig ansteigenden Durchschnittsalters ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft verlustig zu gehen drohen.

Genauer angesehen hat man sich bei den Vereinten Nationen die Entwicklungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und in den Vereinigten Staaten. Besonders interessiert war man an Europa und der Europäischen Union.

Damit ist auch schon erklärt, wie es kommt, daß man dort beim Buchstaben „B“ gelandet ist, anstatt bei „V“. Es ist ja auch logisch: Wer über den Bestand einer gewissen Zahl von Menschen in einem bestimmten Gebiet sinniert, kommt bei „Bevölkerung“ heraus, nicht bei „Volk“. „Volk“ wäre nicht von einer bestimmten Zahl abhängig. Die Deutschen wären auch mit 20 Millionen noch immer das deutsche Volk.

Eine wirtschaftlich besonders leistungsfähige Nation wären sie dann allerdings nicht mehr, jedenfalls nicht, wenn man sie mit einem 80-Millionen-Volk von Deutschen vergliche. Deswegen heißt die Abteilung bei den Vereinten Nationen „Bevölkerungsfragen“. Es geht um die Frage, wie man ein aussterbendes, ehemals leistungsfähiges Volk durch eine ebenso leistungsfähige Bevölkerung ersetzt. Dadurch landet man dann automatisch bei der „bestandserhaltenden Migration“.

Was man bei den Vereinten Nationen übersehen zu haben scheint, das ist, daß sich eine stetig schrumpfende Schafherde lediglich nach dem Kriterium „Stückzahl Tiere“ wieder mit Fröschen auffüllen lässt, daß das aber nicht unter „bestandserhaltend“ zu subsumieren wäre, weil der Schafsbestand nicht erhalten, sondern ersetzt werden würde. In dem Fall würden Schafe durch Frösche ersetzt und der Wollexport würde dennoch zusammenbrechen. So gesehen lassen sich die Erkenntnisse der Vereinten Nationen zur „bestandserhaltenden Migration“ kurz und treffend mit einem Wort zusammenfassen: „Quak“!

Darüber, daß man sich bei den Vereinten Nationen über „bestandserhaltende Migration“ den Kopf zerbricht, obwohl ein aussterbender Bestand nicht zu erhalten ist, braucht man sich nicht zu wundern. Schließlich ist die „Weltbevölkerung“ das, womit man sich dort laufend beschäftigt. Die wiederum besteht nicht aus Völkern, Kulturen und Ethnien, sondern aus einer stetig wachsenden Zahl von „die Menschen“. Und was sind „die Menschen“, wenn sie als Studienmaterial zur „bestandserhaltenden Migration“ herhalten müssen – und um die Sache nicht so zu komplizieren, daß Vertreter dümmerer Völker gedanklich nicht mehr folgen könnten, schon, weil sie gar nicht folgen wollen würden? – Genau: Gleich sind „die Menschen“.

Deswegen stellt man die eigene Arbeitshypothese bei den Vereinten Nationen dort selbst gar nicht infrage. Um allerdings eine Antwort auf die wesentliche Frage zu erhalten, anstatt eine auf eine lediglich arbeitshypothetische, hätte man bei den Vereinten Nationen die sehr viel interessantere Untersuchung machen müssen, ob sich Deutsche ohne weiteres durch Massai oder Afghanen ersetzen lassen, um die wirtschaftliche Leistungskraft der Nation Deutschland zu erhalten. Wie eine solche Untersuchung ausgegangen wäre, war wohl selbst M´debele Ognatudulele klar, der für das wirtschaftlich etwas schwachbrüstige Land Bimboria im Expertenrat der Abteilung für Bevölkerungsfragen bei den Vereinten Nationen sitzt.

Jedenfalls: Was die Experten für „bestandserhaltende Migration“ bei den Vereinten Nationen herausgefunden, dann in Zahlen gegossen und veröffentlicht haben, lässt den Schluss zu, daß Angela Merkel nichts lieber liest, als Expertenberichte aus Abteilungen der Vereinten Nationen. Für das Bevölkerungsgebiet der Europäischen Union sieht die von Experten u.a. aus Bimboria, dem Bongo und Zimtpapwe errechnete Zahl zur „bestandserhaltenden Migration“ für den Zeitraum 1995 bis 2050 so aus: 47 Millionen bestandserhaltende Migranten, also knapp eine Million pro Jahr – und möglichst beseelt von einem unbändigen Fortpflanzungswillen.

In Szenario IV im Migrationsbericht für Deutschland, das darauf abzielt, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) konstant zu halten, ist die Zahl der Einwanderer sogar noch höher als in Szenario III. So läge beispielsweise in Deutschland die Gesamtzahl der Einwanderer nach Szenario IV bei 24 Millionen (bzw. 487.000 pro Jahr).

Daß die wiederum, wenn sie erst einmal in der EU sind, vor allem nach Deutschland wollen, versteht sich von selbst. Hier erhalten sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig des aussterbenden Deutschen Produktivität ersetzen, am meisten finanzielle Ausbildungsbeihilfe. Und während der aussterbende Deutsche rackert wie ein Weltmeister, um die Steuermittel zu erwirtschaften, mit denen sein Bestand ersetzt werden soll, lacht sich M´debele Ognatudulele aus Bimboria ins schwarze Fäustchen. Ihm ist völlig egal, ob die Italiener aussterben, solange sie nicht ebenso viel an die Bestandserhalter bezahlen wie die Deutschen.

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Berichts zur „bestandserhaltenden Migration“, herausgegeben von den Experten für Bevölkerungsfragen bei den Vereinten Nationen, lässt sich hier nachlesen. PDF-Download: Bestandserhaltungsmigration-Vereinte-Nationen Sicherlich interessant für jeden, der sich für „Bestandserhaltung nach Stückzahl unter Ausschluß sämtlicher weiterer Kriterien“ interessiert, so, wie höchstwahrscheinlich die Bundeskanzlerin.


Flüchtlingskrise: Nein zum Migrationspakt der UNO – Millioneneinwanderungen von Afrikanern nach Europa – Vollständigen Vertrag lesen! Was beinhaltet der „Migrationspakt? Bis spätestens 2065 sollen nach Angaben der Schweizer Morgenpost 07/2018 zwischen 200 + 300 Millionen Afrikanern die Einwanderung in Europa erlaubt werden. Der UNO-Einwanderungs-Pakt ist von der deutschen Regierung maßgeblich gestaltet und vorangetrieben worden laut Bericht für 2016+2017 … und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration“. Und weiter: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“. Im Prinzip wird damit auch das deutsche Asylrecht ausgehebelt. Denn jeder Asylant / Migrant kann jetzt gegen Deutschland für den Aufenthalt klagen mit dem Hinweis auf den UN-Migrationspakt. Deshalb ist die Aussage grundlegend falsch: „der UN Migrationspakt sei unverbindlich“. Im Vertrag steht auch: „Keine Benachteiligung von Migranten beim Leistungsbezug!“ Das bedeutet unter anderem. Alle Asylanten & Migranten sollen die gleichen Leistungen wie Deutsche erhalten. Zum Beispiel bei Hartz IV und den Renten, ohne jemals ein Deutschland gearbeitet zu haben! In Afrika warten Millionen der sogenannten „angeblichen Flüchtlinge“ nur darauf, dass Deutschland und Teile von Europa diesen Pakt unterschreiben. Dadurch werden wir eine neue, millionenfache Flüchtlingswelle auslösen. Einige Staaten sind bereits aus dem Migrationspakt ausgetreten: Nach den USA, Australien und Ungarn üben auch Polen und Österreich massive Kritik. Der Entwurf für den ersten weltweiten UN-Pakt zum Thema Migration wird „illegale Migration“ ermuntern und bietet betroffene Staaten keine Sicherheitsgarantien! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Der globale Migrationspakt zeigt in einem UN-Dokument die geplante Migrationsflutung nach Europa! – Auch deshalb NEIN! Eine Studie über Migration für die EU zeigt die geplante Zukunft des europäischen Kontinents auf. Das Dokument ist der Ansicht, dass Europa die Größe und Kapazität für 4 Milliarden Menschen besitzt. Angegeben sind die Größe des Landes und die Kapazität an Menschen, die auf dem Gebiet angesiedelt werden könnten. Das bedeutet, dass die UN voraussichtlich bald 100 Milliarden glückliche, friedliche Menschen mit niedriger Intelligenz haben wird, die alle gleich sind und alles kostenlos bekommen. Aber wieso ist das UN-Dokument über die Zukunft Europas so wichtig und was sagt es eigentlich aus? Wie viel Quadratmeter steht einem Vertreter unserer Art laut dem Papier zukünftig in Europa zur Verfügung? Eine UN-Grundlage für die Migrationspolitik der Merkel-Regierung sieht in einem UN-Bericht für Deutschland 24 Millionen Migranten vor, nur damit unsere Sozialsysteme gestützt werden. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Wir schaffen das ……. Deutschland zu ruinieren!
Bei dem berühmten Satz der Bundeskanzlerin von Deutschland Frau Dr. Angela Merkel „Wir schaffen das?“ fehlt allerdings der zweite Satzteil …… Deutschland zu ruinieren! Das Problem ist, den Untergang von Deutschland aufzuhalten oder zu verhindern ist nicht mehr möglich. …. vollständigen Presseartikel lesen

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Erdogan, der Islam, die Türkei und das Zeichen der Muslimbrüder – die Gefahr für Deutschland & Europa

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Am 16.04.2017 ist die demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan endgültig gefallen!

In Deutschland und Europa wird die Wahl in der Türkei höflich und völlig falsch als eine Verfassungsreform zu einem Präsidialsystem beschrieben.
Dagegen haben wir bereits am 22.01.2015 in unserem Presseartikel mit dem Titel: „Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes“ darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine radikale, islamische Staatsdiktatur handelt. Präsident Erdogan hat jetzt sein Ziel erreicht eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen.

Erdogan hat sich auch nicht gescheut öffentlich zu bekennen, dass er ein Präsidialsystem in der Türkei einführen will nach dem Vorbild von Hitler. Alle Methoden von Erdogan lassen sich in den letzen Jahren eins zu eins mit dem Aufstieg von Hitler vergleichen. Was für Hitler die Juden waren, sind für Erdogan die Kurden, die PKK und die Christen.

Gleichzeitig ruft Erdogan öffentlich zur Besetzung von Jerusalem durch den Islam auf. Das kommt einer Kriegserklärung gegen Israel gleich. Alles dient nur der Vorbereitung eines islamischen 10-Staaten-Bundes unter der Führung von Erdogan mit dem letztendlichen Ziel einen Krieg gegen Israel zu führen. Diese Prophezeiung wird Realität werden, denn Sie entspricht der biblischen Offenbarung, dem letzten Buch in der Bibel. Das bestätigt auch dieser Presseartikel über Erdogan und den Islam mit dem Titel: „Erdogan, der Islam, die Türkei und das Zeichen der Muslimbrüder – die Gefahr für Deutschland & Europa“!

Erdogan und das Zeichen der Muslimbrüder – Die demokratische Maske des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan fällt.
Kurz vor seinem großen Ziel, eine islamfaschistische Ein-Mann-Diktatur nach dem Vorbild des Propheten in der Türkei zu installieren, kommt seine ursprüngliche Gesinnung zum Vorschein. So zeigt er beispielsweise immer wieder die “R4bia”, das Zeichen der Muslimbrüder. Die ausgestreckten vier Finger symbolisieren:

1. Der Koran ist unsere Verfassung.
2. Der Prophet unser Führer.
3. Der Dschihad unser Weg.
4. Der Tod für Allah unser nobelster Wunsch.

Die Medien berichten zwar über dieses Zeichen, verschweigen aber seine gefährliche Bedeutung. (Autor: Michael Stürzenberger)

So erwähnt die taz nur die Verbindung zu den Muslimbrüdern:
Vier Finger in die Luft gereckt, Daumen auf den Handballen gedrückt. Die Menschen, die sich in der Nacht zuvor auf seinen Aufruf hin vor die Panzer gestellt hatten, verstanden das Zeichen: Es erinnerte an den Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo, auf dem das ägyptische Militär am 14. August 2013 mit Waffengewalt die Sitzblockade der islamistischen Muslimbrüder niedergeschlagen hatte.

Es war nicht das erste Mal, dass Erdogan diese Handgeste zeigte.
Bereits in jenen Tagen im August 2013, die Polizei hatte gerade erst die Gezi-Proteste brutal niedergeschlagen, griff Erdogan den Rabia-Gruß auf, um sich mit den Muslimbrüdern zu solidarisieren, die sich gegen den Militärputsch gestellt hatten. Indem er die ägyptischen Demonstrant*innen unterstützte, während er gegen die türkischen Demonstrant*innen mit aller Härte vorging, legte er nahe, seine Partei verteidige Bürgerrechte nur für praktizierende Muslim*innen.

Gesten wie der Rabia-Gruß transportieren eine politische Aussage, die in Europa lange nicht wahrgenommen wurde – weil westliche Beobachter*innen das Zeichen nicht lesen konnten.

Und dass sich Erdogan eine für den Westen unverständliche Geste aneignet, ist kein Zufall. Muslim*innen von Tunesien über Ägypten bis in den Irak verstehen das Zeichen schließlich. Mit dem Rabia-Gruß reduziert der türkische Präsident die Reichweite seiner politischen Aussage bewusst auf die arabischsprachige Welt und zeigt, dass ihn die politische Meinung des Westens wenig kümmert.

Der taz ist es wohl zu heikel, das hochexplosive Motto der Muslimbrüder darzustellen, die den Heiligen Krieg als ihren Weg, den Märtyrer-Tod für Allah als ihren Wunsch, den mit Gewaltbefehlen gefüllten Koran als ihre Verfassung und den kriegerischen Propheten als ihren Führer sehen.

Dieses Vertuschen hat Methode:
Auch im vergangenen Sommer nach dem Putsch in der Türkei erwähnte es keine einzige Zeitung, was die vier ausgestreckten Finger Erdogans im Detail bedeuten, beispielsweise die Bild und der Focus. Dabei ist es sogar im Wikipedia-Artikel über den früheren ägyptischen Staatspräsidenten Mohammed Mursi festgehalten:

Vor allem während der ersten Runde des Präsidentschaftswahlkampfes machte Mursi sich mehrfach das Motto der Muslimbrüder zu eigen: „Der Koran ist unsere Verfassung. Der Prophet ist unser Führer. Der Dschihad ist unser Weg. Der Tod für Allah ist unser nobelster Wunsch.“

Auf dem Titelbild der aktuellen Ausgabe des Stern ist Erdogan vor der türkischen Fahne abgebildet, deren Halbmond sich nicht zufällig wie Teufelshörner über seinen Kopf erhebt. Die Vergangenheit dieses Fundamental-Moslems lässt eine solche Darstellung durchaus verständlich erscheinen. Als Oberbürgermeister von Istanbul sagte Erdogan 1994:

“Laizistisch (Laizität bedeutet die strenge Trennung zwischen Religion und Staat) und gleichzeitig ein Moslem zu sein, ist nicht möglich.”

In einem Interview mit der Zeitung Milliyet bezeichnete sich Erdogan als Anhänger der Scharia. Zur EU äußerte er sich aus der Sicht eines Moslems:

“Die EU ist eine Vereinigung der Christen, in der die Türken nichts zu suchen haben.”

Erdogan kehrt zu seinen finsteren islamfaschistischen Wurzeln zurück.
Diese entlarvende Ankündigung, was er vorzuhaben gedenkt, brachte ihm im April 1998 eine zehnmonatige Gefängnisstrafe ein:

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.”

Deutlicher kann man die militärische Bedeutung des Islams nicht ausdrücken.
Bereits im Januar 1998 hatte das türkische Verfassungsgericht Erdogans Wohlfahrtspartei verboten. Ihr wurden Sympathien zum Dschihad und zur Einführung der Scharia vorgeworfen, was dem damaligen staatlichen Grundsatz des Laizismus in der Türkei widersprach. Schon in dieser Zeit vermuteten Kritiker, dass er die Herrschaft des Islams in der Türkei durchsetzen wolle. Dies steht nun, knapp 20 Jahre später, kurz bevor.

Die Türkei unter seiner Führung hat absolut nichts in der EU zu suchen, auch nicht in der NATO.
Die deutsche Regierung sollte es wie auch die niederländische streng untersagen, dass AKP-Politiker hierzulande ihre totalitäre Propaganda unter ihre türkischen Landsleute streuen, die sich dadurch immer weiter radikalisieren.

Türken in Deutschland sollten sich auch entscheiden: Entweder die deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft. Beides geht nicht. Und wer unbedingt Erdogan haben will, sollte zu ihm in die Türkei auswandern.

Das Titelfoto des aktuellen Spiegels versinnbildlicht die dunklen Wolken zutreffend, die sich derzeit durch den Islam über Deutschland zusammenziehen.

Denn Erdogan will nicht nur aus der Türkei einen islamfaschistischen Staat machen, sondern er hat auch noch expansive Pläne.
Bereits 2010 sah er die Türkei als “Weltmacht”, die bestimme, was in der Welt geschehe. Bei einem Kongress im Februar 2010 in Istanbul, zu dem etwa 2000 türkische Politiker und Funktionäre aus dem Ausland eingeladen waren, stand er auf der Bühne vor einer Weltkarte, die nicht nur die Türkei, sondern auch das angrenzende Europa und den Nahen Osten rot eingefärbt hatte.

In seiner Rede forderte er die türkischstämmigen aller Länder auf, sich zu vereinigen und die europäische Kultur mit der türkischen zu “impfen”. Das bedeutet, Europa zu türkisieren.

Deutschland wäre hierbei das erste Land, das dadurch islamisiert werden würde. Erdogan hat ganz offensichtlich größenwahnsinnige Großmachtphantasien und will wohl so etwas wie ein osmanischer Sultan werden, der nach dem Vorbild des osmanischen Reiches andere Länder beherrscht. Die mindestens 3 Millionen Türken hierzulande will er bei seinen Eroberungsplänen zu seiner 5. Kolonne machen. Quelle: www.pi-news

Und unsere Regierung in Deutschland, allen voran unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angelika Merkel, schaut dabei wie ein Kaninchen vor der Schlange nur tatenlos zu. Und das ist der eigentliche Skandal. Dieses politische Versagen wird sich in der Zukunft noch bitter rächen! Und wir werden dafür in Deutschland einen hohen Preis bezahlen müssen!
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22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***

08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***

19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***

14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***

27.04.2016 Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***

17.10.2016 Türkei Erdogan-Clan – Erdogans Schwiegersohn, Berat Albayrak, wegen Mails an den Islamischen #Staat in Bedrängnis!- Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***

08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***
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Asylbewerber werden lebenslange HartzIV Empfänger – Schock für Gabriel SPD und Merkel CDU!

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Nachrichten, welche man um jeden Preis bis nach den Wahlen im September 2017 geheim halten will. Denn sie belegen, dass Merkel und Gabriel die Bevölkerung bislang beim Thema Asyl belogen haben.

Seit vielen Monaten schon behaupten SPD-Chef Gabriel und Angela Merkel (CDU), dass die vielen Asylanten mehrheitlich eine hohe Qualifikation haben und wir einfach nur deren Potenziale nutzen müssten. Merkel sagt etwa, aus Afrika kämen viele »Facharbeiter« und «Chemielaboranten«.

Buchtipp zum Thema: Die Asylindustrie von Udo Ulfkotte

Sie forderte afrikanische Chemielaboranten dazu auf, die Koffer zu packen und nach Deutschland zu kommen, weil die Deutschen auf sie warteten. CDU-Politiker wie Armin Laschet sprangen Angela Merkel bei und behaupteten im ZDF: »Flüchtlinge haben Potenziale.«

Und auch die Medien verbreiteten dieses Bild. Die Firmen müssten doch eigentlich nur zugreifen, und die Qualifikationen der Asylbewerber nutzen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstützt derweilen Initiativen mit »Willkommenslotsen« für die großen Potenziale der Asylbewerber, damit die vielen gut qualifizierten Neubürger schnell vermittelt werden können. Angeblich kann man die Asylbewerber ganz schnell durch Arbeit integrieren. Soweit das von Politik und Medien verbreitete offizielle Bild.

Und die Realität? Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat gerade die Ergebnisse einer Befragung von Asylberechtigten aus mehreren Ländern, darunter Afghanistan, Irak, und Syrien, ausgewertet. Die Resultate fallen schlechter aus als es der deutschen Bundesregierung lieb sein kann.

Mehr als 90 Prozent der zu uns strömenden Syrer haben alles, aber garantiert nicht die von der Bundesregierung behauptete »hohe Qualifikation«. Und jeder vierte Iraker hat gar keine Qualifikation.

Zusätzlich kommt jetzt noch ein Hinweis vom deutschen Bildungsökonom Ludger Wößmann vom Münchner ifo-Institut. Der weist jetzt in einem Fachaufsatz darauf hin, wie schlecht die Bildungssysteme jener Länder sind, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen.

Die brutale Realität: Wenn ein Asylwerber aus Syrien oder dem Irak angibt, einen Schulabschluss zu haben, dann hat das nichts mit einem Schulabschluss in einem Land wie Deutschland zu tun. So sind zwei Drittel der Syrer mit Schulabschluss aus deutscher Sicht selbst in ihrer Muttersprache funktionale Analphabeten.

Sie werden ihr ganzes Leben lang bei uns als Hartz-IV-Empfänger leben, weil man Potenziale, die es nicht gibt, auch nicht fördern oder nutzen kann. Im Mekka Deutschland begrüßen wir jetzt also Analphabeten mit einer Willkommenskultur. Aus der Sicht von Angela Merkel und Sigmar Gabriel ist das auch »normal« – schließlich stehen sie voll hinter der Asylindustrie.

Quellen: Links im Text & Anonymous – 22. Januar 2017

In den nachfolgenden Presseartikeln von Autor Uwe Melzer, wird schon seit dem Jahr 2014 vor den Folgen der Flüchtlingskrise und dem Islam gewarnt:

14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt! Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2037

Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!
Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!

Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Deutschland begeht Selbstmord – Die Deutschen schaffen sich und die christliche Kultur ab!

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Von Guy Millière / Englischer Originaltext: The Suicide of Germany / Übersetzung: Daniel Heiniger

  • Von den 1,2 Millionen Migranten, die 2014 und 2015 in Deutschland ankamen, fanden nur 34.000 einen Arbeitsplatz.
  • Angela Merkel legte am Schauplatz des Weihnachtsmarktangriffs in Berlin weiße Rosen nieder. Tausende Deutsche taten dasselbe. Viele brachten Kerzen und weinten. Doch Wut und der Wille zur Bekämpfung der Bedrohung blieben weitgehend aus.
  • Nichts beschreibt den gegenwärtigen Zustand Deutschlands besser als das traurige Schicksal von Maria Landenburger, einem 19-jährigen Mädchen, das Anfang Dezember ermordet wurde. Als Mitglied einer Flüchtlingshilfsorganisation gehörte Landenburger zu denjenigen, die Migranten im Jahr 2015 willkommen hießen. Sie wurde vergewaltigt und von einem der Menschen ermordet, die sie unterstützte. Ihre Familie bat jeden, der ihrer Tochter Tribut zahlen wollte, an Flüchtlingsverbände zu spenden, damit mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen können.
  • Das Gesetz gegen Volksverhetzung, vermutlich dazu gedacht, eine Rückkehr zu Nazi-Ideen zu verhindern, wird wie ein Schwert über jene gehalten, die zu hart über die wachsende Islamisierung des Landes sprechen.
  • Die große Mehrheit der Deutschen will nicht sehen, daß Deutschland im Krieg ist, weil ein gnadenloser Feind ihnen den Krieg erklärt hat. Sie wollen nicht sehen, dass der gesamten westlichen Zivilisation der Krieg erklärt worden ist. Sie akzeptieren die Niederlage und tun fügsam, was Dschihadisten wollen: sie unterwerfen sich.
  • Wenn Angela Merkel den Unterschied zwischen Juden, die von den Nazis vernichtet wurden, und Muslimen, die Christen, Juden und andere Muslime zu vernichten drohen, nicht sieht, dann ist sie noch ahnungsloser als es scheint.

Der Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 war vorhersehbar. Bundeskanzlerin Angela Merkel schuf die Bedingungen, die ihn möglich machten. Sie trägt eine überwältigende Verantwortung. Geert Wilders, Mitglied des Parlaments in den Niederlanden und einer von Europas einzigen klaren Politiker, beschuldigte sie, Blut an ihren Händen zu haben. Er hat recht.

Als sie beschloss, Deutschlands Türen Hunderttausenden von Muslimen aus dem Nahen Osten und weiter entfernten Ländern zu öffnen, musste sie gewusst haben, dass Dschihadisten unter den hereinflutenden Menschen verborgen sein würden. Sie musste auch gewusst haben, dass die deutsche Polizei keine Möglichkeit der Kontrolle der ankommenden Massen, haben würde und schnell von der Anzahl der Menschen, die sie kontrollieren sollte, überwältigt werden würde. Sie tat es trotzdem.

Als am vergangenen Silvester Hunderte von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen in Köln und anderen Städten Deutschlands geschahen, sagte sie, dass die Täter „unabhängig von ihrer Herkunft“ bestraft werden sollten, aber sie veränderte ihre Politik nicht. Als Angriffe in Hannover, Essen, Würzburg und München stattfanden, wartete sie mit Kommentaren, sprach dann bereinigte Sätze über die Notwendigkeit, Verbrechen und Terror zu bekämpfen. Aber sie änderte die Politik nicht.

Sie änderte ihre Position erst kürzlich, wie es scheint, weil sie 2017 wieder kandidieren will und ihre Popularität schrumpfen sah.

Die Kommentare, die sie unmittelbar nach den Anschlägen vom 19. Dezember machte, waren verstörend. Sie sagte, „wenn der Täter ein Flüchtling ist“, wird es „sehr schwer zu ertragen“ sein und „besonders widerlich für alle Deutschen, die Flüchtlingen auf täglicher Basis helfen.“

Solche Bemerkungen könnten als einfach naiv angesehen werden, wenn jemand nicht informiert wäre, doch Angela Merkel kann sich nicht so herausreden. Sie konnte nicht die Warnungen von deutschen und US-Nachrichtendiensten ignorieren, die sagten, dass Terroristen des Islamischen Staates, die sich unter den Flüchtlingen verstecken, beabsichtigten, Lkws in Angriffen einzusetzen, die mit Weihnachten im Zusammenhang stehen. Die Situation der Deutschen ist seit über einem Jahr extrem schwer zu ertragen. Die Verbrechensrate schnellte in die Höhe; Krankheiten, die seit Jahrzehnten ausgestorben sind, wurden ins Land gebracht, ohne dass Impfungen – längst nicht mehr hergestellt – zur Verfügung stehen würden, sie zu behandeln; Zweitwohnungen werden von der Regierung ohne Entschädigung beschlagnahmt, um Migranten zu beherbergen, und so weiter. Es brauchte nicht lange, bis klar war, dass der Hauptverdächtige im Berliner Angriff ein in einem Flüchtlingsheim lebender Asylsuchender war.

In einem anderen Lande wäre Merkel vielleicht zum Rücktritt gezwungen worden! In Deutschland tritt sie zur Wiederwahl an. Insbesondere nach Ihrer Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland!“

Die deutsche Bevölkerung ist gealtert und die Geburtenrate ist gefährlich niedrig: 1,38 Kinder pro Frau. Die Einwanderer ersetzen die deutsche Bevölkerung, die nach und nach verschwindet. Die Deutschen, die verschwinden, sind Christen oder, häufiger, nichtreligiöse Säkularisten. Wie überall in Europa verschwindet das Christentum – Die Weihnachtsbotschaft 2016 –; Die Immigranten, die die Deutschen ersetzen, sind Muslime. Presseartikel von Autor Uwe Melzer vom 11. Juli 2012 mit dem Titel: „Deutschland schafft sich ab – Zahl der Geburten sinkt auf Rekordtief!“

Die deutsche Wirtschaft ist immer noch stark, verliert aber an Zugkraft. Die Renditen auf das investierte Kapital sinken. In einer Zeit, in der das Humankapital die Haupterwerbsquelle ist, ist das deutsche Humankapital zusammengebrochen: Menschen aus unterentwickelten Ländern können die hochgebildeten Deutschen nicht einfach ersetzen. Die meisten haben keine marktfähigen Fähigkeiten; die Neuankömmlinge bleiben lange arbeitslos und abhängig. Von den 1,2 Millionen Migranten, die 2014 und 2015 in Deutschland ankamen, fanden nur 34.000 Menschen Arbeit. Wenn die Arbeitslosenquote niedrig ist, liegt es an einem wachsenden Arbeitskräftemangel: Heute sind 61% der Deutschen zwischen 20 und 64 Jahre alt. Es wird erwartet, dass die Zahl bis Mitte des Jahrhunderts auf 41% fallen wird.

Politisch korrekte Propaganda-Reden, die in Deutschland wie im übrigen Europa andauernd ausgestrahlt werden, sprechen nie von Demographie. Stattdessen widerlegen sie jeden Beweis, dass die deutsche Wirtschaft nicht gut läuft. Sie sagen auch, dass Islam und Christentum gleichwertig sind; sie sind hartnäckig blind für die Tatsache, dass der Islam mehr ist als eine Religion: Er ist ein politisches, ökonomisches und moralisches System, das alle Aspekte des Lebens umfasst und niemals lange oder friedlich mit einer anderen Kultur koexistiert hat. Diese Reden ignorieren fast völlig den Aufstieg des radikalen Islam und des jihadistischen Terrorismus; Stattdessen argumentieren sie, dass radikaler Islam ein Randkult ist und dass jihadistischer Terrorismus nur einsame Wölfe oder psychisch Kranke rekrutiert. Vor allem wiederholen sie immer wieder, dass jede Kritik an Migration oder Islam schändlich und rassistisch sei.

Die deutsche Bevölkerung ist eingeschüchtert vor Angst, sowohl durch das antisoziale Verhalten vieler Migranten als auch durch die Redepolizei ihrer eigenen Regierungen. Viele Deutsche wagen es nicht einmal, den Mund aufzumachen. Diejenigen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, resignieren gegenüber Beleidigungen. Sie beugen ihren Kopf und laufen zur Zuflucht in ihre Häuser. Die Besuche von Restaurants und Theatern sind stark rückläufig. Frauen resignieren und tragen nur noch „bescheidene“ Outfits und sind darauf bedacht, nicht alleine herumzulaufen. Proteste von Pegida (patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Westens) haben nie mehr als ein paar tausend Menschen angezogen, nachdem ein Foto seines Gründers veröffentlicht wurde, in dem er als Hitler gestylt war.

Die Alternative für Deutschland (AfD), die die muslimische Einwanderung nach Deutschland stoppen will und immer mehr Stimmen gewinnt, bleibt eine Minderheit. Das Gesetz gegen Volksverhetzung, vermutlich dafür gedacht, eine Rückkehr zu Nazi-Ideen zu verhindern, wird wie ein Schwert benutzt gegen jeden, der zu hart von der wachsenden Islamisierung des Landes spricht.

Am 20. Dezember legte Angela Merkel an der Stelle des Weihnachtsmarktangriffs weiße Rosen nieder. Tausende Deutsche taten dasselbe. Viele brachten Kerzen und weinten. Aber Wut und der Wille zur Bekämpfung der Bedrohung blieben weitgehend aus. Nach ein paar Wochen wird die Seite umgeblättert – bis zum nächsten Mal.

Nichts beschreibt den gegenwärtigen Zustand Deutschlands besser als das traurige Schicksal von Maria Landenburger, ein neunzehnjähriges Mädchen, das Anfang Dezember ermordet wurde. Maria Landenburger, Mitglied einer Flüchtlingshilfeorganisation, gehörte zu denjenigen, die im Jahr 2015 Migranten willkommen hießen. Sie wurde von einem der Menschen vergewaltigt und ermordet, die sie unterstützte. Ihre Familie bat jeden, der ihrer Tochter Tribut zahlen wollte, Flüchtlingsverbänden Geld zu spenden, damit mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen können.

Die große Mehrheit der Deutschen will nicht sehen, daß Deutschland im Krieg ist, weil ein gnadenloser Feind ihnen den Krieg erklärt hat. Sie wollen nicht sehen, dass der Krieg der gesamten westlichen Zivilisation erklärt worden ist.

Sie akzeptieren die Niederlage und tun folgsam, was Dschihadisten wollen: sie unterwerfen sich.

Bei der Analyse des Angriffs auf den Weihnachtsmarkt am 19. Dezember erklärte der deutsche Journalist Josef Joffe, Herausgeber der Zeitung Die Zeit, die Entscheidung von Angela Merkel, Flüchtlinge zu begrüßen als „Versöhnungsakt“ und ein Weg, eine bedrohte Bevölkerung, sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust, willkommen zu heißen. Er erklärte auch die Passivität vieler Deutscher durch ein Gefühl kollektiver Schuld.

Wenn Joffe recht hat, wenn Angela Merkel den Unterschied zwischen den von den Nazis vernichteten Juden und Muslimen, die Christen, Juden und andere Muslime zu vernichten drohen, nicht sieht, dann ist sie noch ahnungsloser als es scheint.

Wenn viele Deutsche so voller kollektiver Schuld sind, dass sie das, was Deutschland für die Juden getan hat durch die Aufnahme von Hunderttausenden von Muslimen kompensieren wollen, von denen viele offen sagen, dass sie die jüdisch-christliche Kultur Deutschlands durch den Islam ersetzen wollen, und die ihre christliche Bevölkerung durch eine muslimische ersetzen – die rücksichtslose Mörder in ihren Reihen hat – so zeigt das, dass die Deutschen sich selber heute so sehr verabscheuen, dass sie ihre eigene Zerstörung wünschen oder dass sie einfach den Willen verloren haben, sich für das zu wehren, was ihnen wichtig ist – ein Akt, der sonst als Kapitulation bekannt ist.

Dr. Guy Millière, Professor an der Universität von Paris, ist Autor von 27 Büchern über Frankreich und Europa.

In den nachfolgenden Presseartikeln von Autor Uwe Melzer, wird schon seit dem Jahr 2014 vor den Folgen der Flüchtlingskrise und dem Islam gewarnt:

Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!
Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!

Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:

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Flüchtlingskrise: Ein ganz „normaler“ Monat in Deutschland mit Kinderehen, Mord & Gruppenvergewaltigungen!

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Langsam kehrt die Routine in Deutschland ein: „Normale“ Vergewaltigungen, Angriffe auf Polizisten, „Ehrenmorde“, Diebstähle, Kinderehen, Brandstiftungen in den eigenen Flüchtlingsunterkünften durch die in den letzten 24 Monaten eingereisten Migranten schockieren kaum jemanden mehr in Deutschland. Zu sehr hat man sich an den Schrecken in den „eigenen vier Wänden“ gewöhnt. Die großen, ganz den etablierten Politikern ergebenen Medien berichten gar nicht mehr oder nur widerwillig, beschönigend und am Rande.

Böse Zungen behaupten gar, der Antifa-Ruf „Deutschland verrecke!“ sei das einzige politische Programm, das derzeit wirklich erfolgreich laufe.

In anderen Ländern, zumal in den osteuropäischen, in der Schweiz, Israel und den USA schaut man fassungslos auf Deutschland und die naive Gutmütigkeit der Deutschen, die scheinbar alles mit sich machen lassen. Und sich – kann man den deutschen Medien glauben – sogar noch über die Wiederkandidatur jener Politikerin freuen, die ihnen das alles eingebrockt hat.

Soeren Kern vom renommierten Gatestone-Institut aus den USA hat sich vor diesem Hintergrund einfach einmal die Mühe gemacht, noch einmal einige der bekannt gewordenen Fälle aus dem Monat Oktober in einer Chronik aufzulisten. Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl dessen, was passiert ist und was es bis in die Medien geschafft hat.

Aber schon diese Spitze des Eisbergs ergibt ein solch schockierendes Bild, das eigentlich jeden – ganz unabhängig von seiner parteipolitischen Einstellung – aufrütteln und zum Handeln veranlassen sollte. Vielleicht ist es auch schon zu spät, vielleicht besteht noch Hoffnung. Wie auch immer: Viel Zeit bleibt uns nicht mehr!

1. Oktober: Zwei Migranten vergewaltigen eine 23 Jahre alte Frau in Lüneburg. Die Frau geht mit ihrem Kleinkind in einem Park spazieren, als die beiden Männer sie von hinten umschubsen. Die Männer zwingen das Kind, zuzusehen, wie sie sich abwechselnd an der Frau vergehen. Die Täter fliehen und sind auf freiem Fuß.

2. Oktober: Ein 19-jähriger Migrant vergewaltigt eine 90-jährige Frau, als sie eine Kirche in der Düsseldorfer Innenstadt verlässt. Die Polizei beschreibt den Verdächtigen anfangs als einen „Südeuropäer mit nordafrikanischen Wurzeln“. Später kommt heraus, dass es sich um einen Marokkaner mit spanischem Pass handelt.

2. Oktober: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble fordert die Entwicklung eines „deutschen Islam“, um Muslimen im Land zu helfen, sich zu integrieren. In einem Kommentar für die Welt am Sonntag schreibt er:

„Wir … wollen, gerade angesichts der so vielfältigen Herkunft der Muslime in Deutschland, die Entwicklung eines deutschen Islam fördern, die Entwicklung eines Selbstgefühls der hier lebenden Muslime als Muslime in Deutschland, in einer freiheitlichen, offenen, pluralen und toleranten Ordnung, mit ihrer guten Mischung – nach unserem Grundgesetz – von staatlicher religiöser Neutralität. …“

„Ohne Zweifel ist die wachsende Zahl von Muslimen in unserem Land heute für die Aufgeschlossenheit der Mehrheitsgesellschaft eine Herausforderung. Die Herkunft der allermeisten Flüchtlinge bedeutet auch, dass wir es zunehmend mit Menschen aus ganz anderen Kulturkreisen zu tun haben als bisher. … Wir dürfen in dieser angespannten Situation keine Atmosphäre entstehen lassen, in der gut integrierte Menschen sich in Deutschland fremd fühlen.“

4. Oktober: Wie der Münchner Merkur berichtet, lag die Besucherzahl beim Münchener Oktoberfest auf dem niedrigsten Stand seit 2001. Berichten zufolge blieben die Besucher aus Angst vor Terrorismus und sexuellen Übergriffen durch Migranten fern.

6. Oktober: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über eine Untersuchung deutscher Geheimdienste, wonach fast die Hälfte der Salafisten, die nach Syrien oder Irak ausreisten, zuvor in Moscheen aktiv war. „Die Moscheen spielen für die Radikalisierung von Islamisten in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle“, sagt eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die Untersuchung analysiert fortlaufend Hintergründe und Verlauf der Radikalisierung von Personen, die mit islamistischer Motivation nach Syrien oder Irak ausreisten. Grundlage sind Daten von insgesamt 784 Personen, die ausreisten oder eine solche Ausreise aktiv versuchten. Die Gesamtzahl der Salafisten wird vom Verfassungsschutz bundesweit mit 9200 Personen angegeben.

6. Oktober: Mehr als 400 Einwohner des Essener Stadtteils Altenessen kommen zu einem vom Fernsehen übertragenen „Stadtgespräch“ mit Kommunalpolitikern zusammen, um über die eskalierende Gewalt und Kriminalität in ihren Vierteln zu diskutieren. Anwohner beklagen sich, die Polizei weigere sich oft, auf Hilferufe zu reagieren. Sie flehen die Vertreter der Stadt an, die Ordnung wiederherzustellen. Ein Anwohner sagt: „Ich bin hier geboren und fühle mich nicht mehr sicher.“ Die Kommunalfunktionäre weisen die Beschwerden barsch zurück. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) sagt: „Altenessen ist keine No-go-Area, die Leute hier haben nur einen dicken Hals.“ Polizeipräsident Frank Richter fügt hinzu: „Ich kann es nicht mehr hören, von No-go-Areas in Essen zu hören.“ Er besteht darauf: In Essen und Altenessen lebe man völlig sicher.

7. Oktober: Das Sarah-Nußbaum-Haus, ein Kindergarten in Kassel, erklärt, dieses Jahr nicht Weihnachten zu feiern, „wegen des hohen Anteils muslimischer Kinder“. Wie Lokalmedien berichten, gibt es „keinen Weihnachtsbaum, keine Weihnachtsgeschichten, keine Weihnachtsstimmung“. Nichtmuslimische Eltern argumentieren, zur Integration gehöre es, „die neue Kultur kennenzulernen“. Erzieherinnen sagen, wegen der „unterschiedlichen Kulturen der Kinder“ würde auf „christliche Rituale verzichtet“. Weiter wird bekannt, dass die Erzieherinnen angewiesen sind, darauf zu achten, dass Kinder ihre Pausenbrote nicht tauschen, um zu verhindern, dass muslimische Kinder Schweinefleisch essen.

8. Oktober: Wie die Welt am Sonntag berichtet, wurden in den ersten sechs Monaten von 2016 die Ausweise von mehr als 2.000 Migranten, die Asyl beantragt haben, als Fälschungen entlarvt – trotzdem ließen die Grenzkontrolleure sie nach Deutschland einreisen. Sicherheitsanalysten warnen davor, dass Migranten mit gefälschten Papieren Verbindungen zum Islamischen Staat haben könnten.

10. Oktober: Jaber al-Bakr, ein 22-jähriger Flüchtling aus Syrien, wird verhaftet, nachdem die Polizei in seiner Chemnitzer Wohnung Sprengstoff gefunden hat. Er wird verdächtigt, einen Bombenanschlag auf einen Flughafen in Berlin geplant zu haben. Zwei Tage später erhängt er sich in seiner Gefängniszelle in Leipzig.

14. Oktober: Bundespräsident Joachim Gauck, der aus Gesundheitsgründen nicht noch einmal für sein Amt kandidiert, sagt, er glaube, dass Deutschland irgendwann einen muslimischen Präsidenten haben werde. Von den bisherigen elf Bundespräsidenten waren neun Protestanten und zwei Katholiken. Gaucks Aussage sorgt in Deutschland für Aufregung. Einige sagen, das Amt stehe jedem Deutschen offen, unabhängig von der Konfession; andere meinen, ein muslimischer Präsident würde die Gesellschaft weiter polarisieren. Alexander Graf Lambsdorff, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, sagt: „Ein Mullah mit Turban ginge gar nicht; aber ein Vertreter des modernen, aufgeklärten Islam, wie in London der Bürgermeister – natürlich.“ Das Bundespräsidialamt teilt Bild unterdessen mit, dass der Amtseid keinesfalls von „so wahr mir Gott helfe“ in „so wahr mir Allah helfe“ geändert werde.

14. Oktober: Der Grünen-Politiker Volker Beck ruft die Deutschen dazu auf, Arabisch zu lernen, damit sie sich mit Migranten unterhalten können, die kein Deutsch sprechen. Vom Fernsehsender N-TV gefragt, wie sich Migranten integrieren können sollen, wenn es in vielen Teilen deutscher Städte niemanden gibt, der Deutsch spricht, antwortet er: „Andere Länder gehen damit entspannter um, dass in manchen Vierteln auch mal eine andere Sprache von einer Migrationscommunity gesprochen wird. In den USA finden Sie ihr Chinatown, da finden Sie die Gegenden, wo die Mexikaner wohnen, oder je nachdem, welche Community in der Stadt gerade stark ist.“ Weiter sagt Beck, es sei gut, dass in vielen deutschen Moscheen kein Deutsch gesprochen wird. Arabische Predigten seien „auch ein bisschen Heimat“, so Beck.

14. Oktober: Volker Kauder, einer der wichtigsten Politiker in Angela Merkels CDU, droht Internetgiganten wie Facebook und Google mit Strafen von bis zu 50.000 Euro, sollten sie nicht gegen Hassreden im Internet vorgehen. Hintergrund der Drohung ist eine wachsende Stimmung gegen Einwanderung in Deutschland.

15. Oktober: Ein syrischer Migrant stört eine Hochzeitszeremonie in der Karmel-Kirche in der Duisburger Innenstadt. Er platzt in die Kirche und fängt an, die Madonnenfigur zu streicheln, während er „Allahu Akhbar“ („Allah ist der Größte“) schreit. Der Mann wird in die Psychiatrie gebracht, aus der er erst Tage zuvor entlassen worden war. Dies ist einer von einer wachsenden Zahl von Vorfällen, bei denen muslimische Migranten in deutschen Kirchen stören oder Vandalismus verüben.

16. Oktober: Ein 16-jähriger Junge und seine 15 Jahre alte Freundin gehen in Hamburg an der Alster spazieren, als ein Unbekannter ihnen auflauert und dem Jungen von hinten ein Messer in den Rücken sticht. Der Angreifer schubst anschließend das Mädchen ins Wasser und läuft weg. Das Mädchen überlebt, doch der Junge stirbt an seinen Verletzungen. Der Verdächtige, ein Mann „südländischer Erscheinung“ Anfang zwanzig, ist weiterhin auf freiem Fuß. Nach Angaben der Polizei wurden die Opfer nicht ausgeraubt, es gebe für das Verbrechen kein erkennbares Motiv. Der Verdächtige scheint sein Opfer zufällig ausgewählt und den Jungen erstochen zu haben, weil er gerade Lust dazu hatte. Später bezichtigt sich der Islamische Staat der Tat, doch die Polizei zweifelt an dessen Urheberschaft.

16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?

Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.

Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.

17. Oktober: Der Deutsche Presserat erteilt der Wochenzeitung Junge Freiheit eine Rüge, weil sie die Nationalität dreier afghanischer Teenager genannt hatte, die im April 2016 an einem Wiener Bahnhof eine Frau vergewaltigt hatten. Die Nationalität der Täter, so der Presserat, sei „nicht relevant“ für den Fall; indem die Zeitung sie genannt habe, habe sie sie „bewusst abwertend als Person zweiter Klasse dargestellt“. Im Interesse „fairer Berichterstattung“ verlangte der Presserat, dass die Zeitung den anstößigen Artikel von ihrer Website entfernt. Diese weigerte sich jedoch, der Aufforderung zu folgen und sagte, sie werde auch weiterhin die Nationalitäten von Strafverdächtigen nennen.

17. Oktober: Die deutsche Sektion von Open Doors, einer Nichtregierungsorganisation, die verfolgten Christen hilft, berichtet, dass Muslime überall in deutschen Flüchtlingsunterkünften Christen attackieren. Die NGO hat im Zeitraum zwischen Mai und September 2016 743 Fälle dokumentiert; diese seien nur die „Spitze des Eisbergs“. In dem Bericht heißt es:

„Viele der betroffenen Flüchtlinge haben bereits in ihren islamischen Herkunftsländern Verfolgung und Diskriminierung erlebt und sind deshalb nach Deutschland geflohen. Die in den Herkunftsländern vorherrschende Bedrängung erleben religiöse Minderheiten hier in den Flüchtlingsunterkünften eins zu eins wieder.“

17. Oktober: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat die Geburtenrate in Deutschland 2015 den höchsten Stand seit 33 Jahren erreicht, vor allem getrieben durch Babys, die von Migrantinnen geboren werden. Die Geburtenrate lag 2015 bei 1,5 Geburten pro Frau, gegenüber 1,47 im Jahr 2014. Das ist der höchste Wert seit 1982, damals lag er bei 1,51. Bei deutschen Frauen stieg die Geburtenrate allerdings nur geringfügig: von 1,42 Kinder pro Frau (2014) auf 1,43 (2015). Bei ausländischen Frauen stieg die Rate im selben Zeitraum von 1,86 auf 1,95 Kinder pro Frau.

18. Oktober: Ein Brandbrief wird bekannt, den Sigrid Meierhofer (SPD), die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen an die bayerische Landesregierung geschrieben hat. Darin droht sie die Schließung einer Unterkunft an, die 250 zumeist männliche Migranten aus Afrika beherbergt, sollte die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht wiederhergestellt werden. In dem Brief, der dem Münchner Merkur zugespielt worden ist, heißt es, die örtliche Polizei habe in den vorangegangenen sechs Wochen auf mehr Notrufe hin ausrücken müssen, als in den gesamten 12 Monaten zuvor.

18. Oktober: Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, haben in den ersten acht Monaten von 2016 mehr als 17.000 Migranten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verklagt, weil ihnen nicht der volle Flüchtlingsstatus zugesprochen worden war. Die meisten syrischen Flüchtlinge in Deutschland erhalten nur teilweisen Asylstatus, subsidiärer Schutz genannt, der den Familiennachzug um mindestens zwei Jahre verzögert. Laut dem Bericht der Süddeutschen hätten 90 Prozent der Flüchtlinge, die den subsidiären Schutzstatus angefochten hätten, vor Gericht gewonnen und die vollen Rechte nach der Genfer Konvention erstritten. Flüchtlinge mit vollem Status können sofort einen Antrag einreichen, Ehegatten und Kinder nach Deutschland zu bringen. Wenn alle diese 17.000 Migranten vor Gericht gewinnen, würde Hunderttausenden weiteren Migranten genehmigt, nach Deutschland zu kommen.

19. Oktober: Bild berichtet, dass ein 49-jähriger syrischer Flüchtling in Rheinland-Pfalz Sozialleistungen für seine vier Ehefrauen und 23 Kinder beantragt hat. Der Mann, der als Ghazia A. vorgestellt wird, sagte Bild: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen.“ Behördenvertreter sagten der Zeitung, die Familie integriere sich gut und alle Kinder gingen zur Schule.

19. Oktober: Ein 29-jähriger Migrant aus Syrien muss sich vor Gericht verantworten, weil er in Freiburg und Müllheim zehn Kinder sexuell missbraucht hat. Der Vater eines der Opfer machte ein Foto des Verdächtigen und übergab es der Polizei, doch diese wartete zehn Tage, ehe sie dem Hinweis nachging.

19. Oktober: Eine 16-jährige Deutsch-Marokkanerin muss sich vor Gericht wegen Terrorismus verantworten. Im Februar 2016, als sie 15 war, hatte sie am Hauptbahnhof von Hannover einen Polizisten mit einem Messer angegriffen. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe eine „Märtyreroperation“ für den Islamischen Staat ausgeführt.

20. Oktober: Es wird bekannt, dass Schüler einer Grundschule in Garmisch-Partenkirchen im ökumenischen Gottesdienst die shahada, das islamische Glaubensbekenntnis („Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist sein Gesandter“) auswendig lernen und aufsagen mussten.

21. Oktober: In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagt der Islamexperte und Grünenpolitiker Kurt Edler, um Radikalisierung zu verhindern, solle syrischen Migranten gestattet werden, in Deutschland ihre eigene Stadt zu gründen. Wörtlich sagt er: „Warum richten wir nicht in Vorpommern ein Neu-Aleppo ein? Dann zeigen wir, dass das, was die britischen und irischen Auswanderer im Nordosten der USA geschafft haben, auch bei uns möglich ist.“

24. Oktober: In Hamburg wird eine Gruppe serbischer Teenager, die ein 14-jähriges Mädchen gruppenvergewaltigt und es bei Temperaturen unter null dem Erfrieren ausgesetzt hatte, zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Die Strafen mögen einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagt der Richter, doch hätten die Teenager Geständnisse abgelegt, erschienen reumütig und würden nicht mehr länger eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Das Urteil, das Vergewaltigern de facto einen Freifahrtschein gibt, führt in Deutschland zu einem der seltenen Momente des öffentlichen Aufschreis über das Problem der von Migranten verübten Sexualverbrechen.

24. Oktober: Eine YouGov-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 68 Prozent der Deutschen glauben, die Sicherheitslage in ihrem Land habe sich in den letzten Jahren verschlechtert. Ebenfalls 68 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie fürchteten an Eisenbahn- und U-Bahn-Stationen um Leben und Besitz, 63 Prozent fühlen sich bei großen öffentlichen Veranstaltungen unsicher.

25. Oktober: In einem Berliner Schwimmbad verüben sieben Migrantenjungen, von denen die jüngsten erst sieben sind, einen sexuellen Angriff auf drei Mädchen im Alter von neun, elf und vierzehn.

25. Oktober: Die deutsche Ausgabe der Huffington Post veröffentlicht einen Artikel eines syrischen Migranten namens Aras Bacho, in dem dieser fordert, dass alle Schilder und Produkte in Deutschland auf Arabisch beschriftet zu sein hätten, um Migranten das Leben einfacher zu machen. Er schreibt:

„Ich als Flüchtling finde, dass in Europa die Aufschrift auf Straßenschilder in Arabisch übersetzt werden sollte. Genauso sollte auf der Verpackung von Lebensmitteln auf Arabisch zu lesen sein, was sich darin befindet. Auch in Prüfungen sollte die Möglichkeit bestehen, Arabisch zu sprechen. … Die meisten Flüchtlinge haben den Führerschein in Syrien gemacht. Es wäre doch hilfreich, wenn die Straßenschilder auf Arabisch wären. Wir sollten diesen Menschen mehr helfen. Egal, was es kostet.“

25. Oktober: In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei ein Dutzend Wohnungen und Flüchtlingsunterkünfte. Die Razzia ist Teil einer Antiterrorfahndung. 14 Tschetschenen, die 2013 nach Deutschland kamen, stehen im Zentrum der Ermittlungen zur „Terrorismusfinanzierung“. Niemand wird verhaftet.

25. Oktober: Eine Gruppe muslimischer Kinder wirft, von „Allahu Akbar“-Rufen begleitet, Steine auf einen äthiopischen Priester, der zu Fuß zu einer Kapelle in Raunheim unterwegs ist. Nach Polizeiangaben wird der Priester zum Ziel, weil er ein Kreuz trägt.

27. Oktober: In Leipzig wird ein zehnjähriges Mädchen, das mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule ist, überfallen und vergewaltigt. Die Polizei veröffentlicht ein Phantombild des Verdächtigen, dazu die politisch korrekte Warnung: „Diese Bitte um Veröffentlichung bezieht sich ausschließlich auf Printerzeugnisse im Großraum Leipzig. Eine Veröffentlichung im Internet einschließlich sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) ist von dem richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nicht gedeckt und daher nicht zulässig.“

27. Oktober: Die Stadt Monheim spendet zwei islamischen Organisationen 845.000 Euro an Steuergeldern, um in der Stadt Moscheen zu bauen. Das Geld wird dafür benutzt, Grundstücke für die Moscheen zu kaufen, den Bau bezahlt die türkische Regierung. Bürgermeister Daniel Zimmermann sagt, er hoffe, dass die Moscheen die muslimische Integration beförderten. „Ich hoffe, dass die Moscheen auch stadtbildprägend sein werden und später einmal Baudenkmäler.“ Die Spende ist nur an eine Bedingung geknüpft: Die Minarette dürfen nicht höher als 25 Meter sein.

27. Oktober: Den Eltern eines Teenagers droht, wie die Deutsche Welle berichtet, ein Prozess, weil sie ihren Sohn nicht an einem Schulausflug in eine Moschee haben teilnehmen lassen. Die Eltern sollten für das unentschuldigte Fehlen ihres Sohnes ein Bußgeld von 300 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe prüft nun, ob die Eltern vor Gericht erscheinen müssen, weil sie die Strafe nicht gezahlt haben. Die Schulleiterin Renate Fritzsche sagt, es gebe keine Ausnahmen von der Schulpflicht. Das Erziehungsziel, betont Fritzsche, sei es, „die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“

27. Oktober: Die Berliner Zeitung berichtet, dass ein 19-jähriger syrischer Migrant, der nur als Shaas Al-M. identifiziert wird, in Berlin Terrorziele für den Islamischen Staat ausgespäht habe. Als er im März 2016 verhaftet wurde, soll er in Deutschland aktiv Terroristen rekrutiert und Anschläge vorbereitet haben. Der Mann, der vom Islamischen Staat religiöses und militärisches Training erhielt, kam im Sommer 2015 in Deutschland an und gab sich als syrischer Flüchtling aus.

28. Oktober: Viele arabische Moscheen in Deutschland seien konservativer als die in Syrien; das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. In dem Bericht heißt es: „Ein Dutzend Syrer, die sechs Moscheen in drei Städten besuchen, sagten Reuters, sie fühlten sich unwohl angesichts der sehr konservativen Botschaften in arabischsprachigen Moscheen. Andere Besucher der Moschee würden die Neuankömmlinge dafür kritisieren, wie sie sich kleiden und ihre Religion ausüben, sagen sie. Einige bestünden darauf, den Koran wortwörtlich auszulegen.“

28. Oktober: Vor einer Kirche in Freiburg verübt ein Mob von 17 muslimischen Migranten einen Sexüberfall auf zwei Frauen. Die Polizei verhaftet drei der Männer, die allesamt aus Gambia stammen; sie waren 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und vorher bereits wegen anderer Straftaten festgenommen worden.

28. Oktober: Der Spiegel berichtet, dass Bundesjustizminister Heiko Maas es deutschen Gerichten leichter machen will, Kinderehen für ungültig zu erklären. Derzeit gibt es 1.475 verheiratete Kindern in Deutschland, darunter 361 Kinder unter 14. 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Nach deutschem Recht können Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, heiraten, aber nur, wenn ihr Partner volljährig ist und ein Familiengericht eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Kriterien hierfür will Maas verschärfen. Die Befreiung soll nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“. Dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU) geht das nicht weit genug. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagt er.

31. Oktober: Eine 53-Jährige attackiert zwei Polizisten, als diese ihre Wohnung in Mülheim betreten. Die Beamten werden bei ihr vorstellig, weil sie Möbel aus ihren Fenstern geworfen haben soll. Weil sie sich weigert zu öffnen, brechen die Polizisten die Tür auf. Als die Beamten in der Wohnung sind, greift die verschleierte Frau sie mit einem Teppichmesser an und schreit dabei „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“). Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine muslimische Konvertitin, die aufgrund einer Serie von früheren Vorfällen, die mit islamischem Extremismus zu tun hatten, bereits polizeibekannt ist.

Quelle: Bitte Links in den Tagesmeldungen anklicken – Autor: Anonymous vom 30.11.2016 – Anmerkungen und Verweise von Autor Uwe Melzer

Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!
Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!< /a>

Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de


Video das Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat!

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USA Wahl Donald Trump ist der neue US-Präsident:
Schon lang vor der Wahlnacht haben wir seit Wochen dieses Video mit deutschen Untertiteln, das unter anderem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat, laufend veröffentlicht. Dieses Video zeigt einen völlig anderen Trump, nämlich einen tatsächlich würdigen und fähigen Politiker für das Amt des US-Präsidenten.

Und es gibt Sie doch die Lügenpresse im TV und den Medien, denn diese Rede wurde nie im Deutschen Fernsehen gezeigt. Kein USA-Studio von ARD oder ZDF haben darüber berichtet. Keine deutsche Zeitung hat diese Rede von Donald Trump jemals veröffentlicht. Diese positive Seite von Donald Trump wurde in Deutschland nie erwähnt. Aber die Amerikaner haben diese Rede von Trump gesehen und gehört und entsprechend gewählt.

Für mich als Christ und mittelständischer Unternehmer & Unternehmensberater war klar, dass Trump die Wahl gewinnt. Wieso kenne ich dieses Video und andere mutige und wahren Aussagen von Trump, aber unsere Medien in Deutschland nicht? Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Aber alle deutschen Medien gingen noch bis zum Beginn der US-Wahlnacht von einem überzeugenden Sieg von Frau Clinton aus.

Unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel hat jetzt auch ein großes Problem, denn größer könnten die Unterschiede nicht sein.

Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland!“
Trump: „Einreiseverbot für Islamisten in die USA!“

Die Botschaft von Donald Trump, als neuen Präsidenten der USA in diesem Video könnte fast gleichlautend auf die Bundestagswahl im Herbst 2017 in Deutschland angewandt werden.

Hier das Video mit deutschen Untertiteln: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=vV0Jn8IF8_E

Diese ähnlichen Gründe erwähnt Donald Trump, bezogen auf amerikanische Verhältnisse in seinem Video:
14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. Das Land steht am Abgrund.
Grund 1: Die Staatsschulden sind viel höher, als offiziell verkündet
Grund 2: Deutschland hat bereits die höchsten Schulden in der EU
Grund 3: Die EU kostet Deutschland viel mehr als sie uns bringt
Grund 4: Die Gesamtverschuldung ist so hoch wie noch nie
Grund 5: Der Finanzsektor steht am Abgrund
Grund 6: Das Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig
Grund 7: Die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu
Grund 8: Die Flüchtlingskosten explodieren
Grund 9: Deutschland wird immer „unsicherer“
Grund 10: Einige Bundesländer stehen bereits vor dem Bankrott
Grund 11: Die Mittelschicht stirbt
Grund 12: Eine alternde Gesellschaft und zu geringe Geburtenrate
Grund 13: Wir haben ein völlig falsches Steuersystem
Grund 14: Für Pensionszahlungen und Rentenzuschüsse gibt es keine ausreichenden Rücklagen
So übel sehen die deutschen Finanzen wirklich aus. Nach Aussagen des Finanzministeriums droht Deutschland ein extremes Risiko der Schulden. Eigentlich hätte schon frühzeitiger dagegen gesteuert werden. Alle Details und Informationen lesen Sie in diesem Presseartikel bei WordPress.

Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Die Berichterstattung über den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump ist überwiegend negativ. Dabei gibt es viele gute andere Geschichten über Trump … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2325

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde!

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Wir geben hier einen offenen Brief des bekannten Publizisten Dr. Hans Penner wieder, in dem dieser in 15 Punkten darlegt, wie Angela Merkel die Islamisierung Deutschlands fördert. (Autor: davidbergerweb)

Frau Dr. Merkel,
verantwortungsbewusste Bürger erkennen zunehmend, daß Sie mit Hilfe der Medien die Bevölkerung bezüglich Ihrer politischen Absichten täuschen. Sie bekämpfen islamkritische Politiker, die sich für die Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates engagieren.

Es ist hinreichend belegbar, daß Sie den Islam in Deutschland wie folgt fördern:
1. Sie haben den verfassungswidrigen Islam legitimiert und zum Bestandteil Deutschlands erklärt (Ihre Aussage: „Der Islam gehört zu Deutschland.
2. Unter Ihrer Regierung ist die islamische Scharia in unsere Rechtssprechung eingedrungen.
3. Unter Ihrer Regierung sind eine islamische Subkultur und islamische Stadtviertel entstanden, die der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen sind.
4. Unter Ihrer Regierung sind islamische Lehrstühle entstanden.
5. Unter Ihrer Regierung wurde islamischer Schulunterricht eingeführt.
6. Unter Ihrer Regierung werden christliche Elemente aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
7. Unter Ihrer Regierung hat die CDU ihre christlichen Prinzipien aufgegeben.
8. Unter Ihrer Regierung macht die CDU mit einer von einem Moslem geleiteten Partei (Grüne) gemeinsame Sache.
9. Unter Ihrer Regierung hat die islamische Kriminalität stark zugenommen.
10. Unter Ihrer Regierung werden in Deutschland Juden von Moslems verfolgt.
11. Unter Ihrer Regierung belastet der Islam zunehmend unser Sozialsystem.
12. Unter Ihrer Regierung prägt die islamische Mode zunehmend das Bild der Öffentlichkeit.
13. Unter Ihrer Regierung sind islamische Speisevorschriften in öffentliche Einrichtungen eingedrungen.
14. Unter Ihrer Regierung werden Politik und öffentliche Einrichtungen vom Islam unterwandert.
15. Unter Ihrer Regierung erfolgt eine unkontrollierte Immigration von Moslems.

Mit Hilfe der Medien informieren Sie die Bevölkerung gezielt falsch über den Islam. Die Realität sieht so aus:
– Die meisten politischen Konflikte werden vom Islam hervorgerufen!
– Der Islam strebt die Judenvernichtung an wie einst der Nationalsozialismus.
– Der Islam ist in die christlich-abendländische Werteordnung nicht integrierbar.
– Islam ist die Unterwerfung unter die Lehre des Mohammed.
– Die Lehre des Islam ist im Koran unabänderlich festgelegt und nicht reformierbar.
– Der Islam misst dem Koran göttliche Autorität bei.
– Im Ramadan feiert der Islam die Herabsendung des Korans vom Himmel auf Mohammed.
– Der Islam kann nicht durch das Verhalten der Moslems in der Diaspora beurteilt werden.
– „Euro-Islam“, „demokratischer Islam“ oder „deutscher Islam“ sind Phantasien.
– Es gibt keinen Unterschied zwischen Islam und dem Islamismus, der angewandter Islam ist.
– Der Islam ist verfassungsfeindlich, weil er die UN-Menschenrechte-Charta bekämpft.
– Der Koran fordert die Ausbreitung des Islam mit Gewalt.
– Der Koran verbietet bei Strafe die Religionsfreiheit.
– Der Koran fordert die Körperstrafe.
– Der Koran verbietet die Trennung von Staat und Religion.
– Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau
– Der Koran fordert für den Islam die Weltherrschaft im religiösen, wirtschaftlichen und politischen Bereich.
– Der Koran fordert dazu auf alle „Ungläubigen“, also Nichtmuslime zu töten, wo auch immer sie zu finden sind.
– Islam & Koran & Scharia sind grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

Quelle:
philosophia perennis – Ein Blick auf die Welt mit von der philosophia perennis geschärften Augen.

Alle diese Aussagen können durch die entsprechenden Suren im Koran bestätigt werden. Der Autor Uwe Melzer hat den Koran und die Bibel gelesen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass im Koran genau das Gegenteil steht, von dem was in der Bibel steht. Hierzu nur ein kleines Beispiel:

Bibel: Liebet Eure Feinde, tut Gutes denen, die euch hassen.
Koran: Tötet alle „Ungläubigen“ (alle Nichtmuslime), wo immer ihr sie auch findet.

Das zentrale Thema der Bibel ist Liebe und Vergebung. Deshalb kommt das Wort „Liebe“ auch 324 Mal in der Bibel vor. Aber nicht ein einziges Mal im Koran vor.
Das zentrale Thema im Koran ist Gehorsam, Unterdrückung, Gewalt und Hass.

Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia mit Aufruf zum Krieg, Mord & Totschlag, Folterung und Verstümmelungen. Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Der Islam hat damit auch sein Recht auf Religionsfreiheit verwirkt. Der Islam gehört deswegen in Deutschland verboten, wenn die Politik in Deutschland konsequent wäre.

Dazu passt auch die Aussage von unserem Bundespräsidenten Herrn Gauck, dass er sich auch einen Muslim als Bundespräsidenten vorstellen könnte. Berlin 14,10.2016: Für den scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck ist es vorstellbar, dass ein Muslim sein Nachfolger werden könnte. Dem „Evangelischen Pressedienst“ sagte er: „Das will ich in Zukunft nicht ausschließen.“

Der verehrten Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte bewusst sein, dass der Islam überhaupt nicht ein Teil Deutschland sein will, sondern Deutschland zu einem Teil des Herrschaftsregiments des Islams macht, im Auftrag von Allah.

Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: “Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? –


Lesen Sie dazu auch diese Presseartikel über Erdogan und die Türkei von Autor Uwe Melzer:
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22.01.2015 Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. Bericht lesen

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
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Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de

Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Der Hauptgrund und 3 Hauptschuldige für den BREXIT – Austritt der Engländer aus der EU

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Es gab viele Diskussionen im Vorfeld der BREXIT-Wahlen in England und Europa. Viele Argumente, vor allem wirtschaftliche wurden von beiden Lagern, Gegner und Befürworte ausgetauscht. Dabei gibt es in Wirklichkeit nur einen Grund für den Ausstieg.

Hauptgrund für den BREXIT ist die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016

Die Wahrheit ist, dass tatsächlich nur ein Grund ausschlaggebend für die Wahlentscheidung zum Ausstieg aus Europa in Großbritannien war. Und das ist die Flüchtlingskrise, die zu einem enormen Anstieg von Migranten in ganz Europa geführt hat. Die Engländer hatten einfach Angst, dass Sie über die EU gezwungen werden, immer mehr Flüchtlinge und Migranten aufnehmen zu müssen, die die Sozialsysteme der Engländer plündern würden. Ohne die Flüchtlingskrise hätte es keinen BREXIT gegeben. Alles anderen waren nur Randthemen oder vorgeschobene Gründe. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Katastrophe für England aus der EU aus zu treten. Die entsprechenden Reaktionen gab es an den englischen Börsen mit einem erheblichen Einbruch und gravierender Abwertung der englischen Währung.

Es gibt für die Flüchtlingskrise 3 Hauptschuldige

1. IS – Der Islamische Staat und der Islam insgesamt.

Der IS – islamische Staat hat mehrfach schon vor Jahre damit gedroht – was man in vielen Medien und Videos nachlesen konnte – die „Migrationswaffe“ dazu zu benutzen, um islamische Flüchtlinge in Massen nach Europa zu schicken und zwar mit dem Ziel Europa zu destabilisieren und für den Islam zu erobern. Je mehr der IS angegriffen wird, desto mehr wird er Flüchtlinge nach Europa schleusen. Unabhängig davon, sollten wir alles Erdenkliche unternehmen, um den IS vollständig zu vernichten. Fast alle Schleuserbanden in Nordafrika sind in den Händen der IS. Der IS verdient am Unglück der Flüchtlinge viele Millionen Dollar und es ist ein wichtiges Standbein, neben dem ÖL, um sich selbst zu finanzieren und seine „Söldner“ zu bezahlen. Gezielt werden vom IS alle Christen umgebracht und nur die Muslime als Flüchtlinge nach Europa getrieben. Damit will der IS auch erreichen, dass Europa auseinanderfällt und islamisiert wird. Die EU hat diese Gefahr viel zu spät erkannt und völlig unterschätzt.

2. Präsident Erdogan, die Türkei und der Erdogan-Clan

Es gibt inzwischen nicht mehr übersehbare, handfeste Beweise, dass der Erdogan-Clan den IS gegründet hat. Hier die kurze Zusammenfassung. Vor Jahren, als Erdogan noch am Anfang seiner Ministerpräsidentenlaufbahn war, lag die Erdölindustrie in der Türkei am Boden. Erdogan beantragte im Kabinett und mit Abstimmung im Parlament, dass die Erdölindustrie mit riesigen Staatsgeldern gefördert und unterstütz werden sollte. Als Verteiler und als Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende setze er dann seine Söhne und seinen Familienclan ein. Mit diesem Geld wurde eine Tankerflotte gekauft, die heute größer ist, als die von Onassis und Alles im Besitz des Erdogan-Clan. Als es Gerüchte um Korruption gab, lies Erdogan alle ermittelnde Staatsanwälte und Polizeibeamte (ca. 150) verhaften und wegen Hochverrat anklagen. Jetzt fehlte dem Erdogan-Clan nur noch das Öl für seine Tankerflotte. Dafür gründete der Sohn von Präsident Erdogan = Bilal Erdogan, im Auftrag seines Vaters, den IS – islamischen Staat. Dieser besetzte die Ölquellen im Nordirak und Syrien. Die Türkei bzw. der Erdogan-Clan kaufte das ÖL vom IS zu einem viertel des Weltmarktpreises und verkaufte es zum halben Weltmarktpreis nach Rotterdam. Damit erzielte der Erdogan-Clan riesige Gewinne. Der Krieg gegen die Kurden im Nordirak, der als angeblich Terrorabwehr tituliert wird, dient der völligen Vernichtung / Völkermord der Kurden, damit der Erdogan-Clan einen ungehindert Zugang zu allen Ölquellen im Nordirak hat, die sonst die Kurden beanspruchen könnten. Alles nach zu lesen mit den entsprechenden Beweisen in den folgenden Presseberichten.

Präsident Erdogan hat nur das eine Ziel einen islamischen Staat und ein islamisches Staatenbündnis zu bilden, mit ihm als den obersten Kalifen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.

Präsident Erdogan verfolgt persönlich das Ziel Europa und insbesondere Deutschland zu islamisieren.
Das geschieht heute schon durch die vielen türkischen Verbände in Deutschland. Dazu kommt, dass die Türkei mit der Unterstützung des IS, die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016 selbst verursacht hat. Gezielt werden nur muslimische Flüchtlinge von der Türkei aus nach Europa geschickt. Hochgebildete Muslime erhalten keine Ausreisegenehmigung über die Türkei. Christen werden umgebracht bzw. ebenfalls an der Ausreise gehindert. Damit ist sichergestellt, dass nur muslimische Migranten und Flüchtlinge mit geringer Bildung nach Europa geschwemmt werden. Das plündert unsere Sozialsysteme und sorgt für erhebliche Spannungen in der europäischen Bevölkerung. Die sind jetzt mit dem BREXIT der Engländer eskaliert.

Presseartikel zu Erdogan und der Türkei
Erdogan-Clan kauft und handelt mit Öl von ISIS.
Information über den Mann, der ISIS gründete: Bilal Erdogan, der Sohn des türkischen Präsidenten. Im Internetals PDF-Dokument
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2
Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

3. Die deutsche Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die offizielle Asylanten-Politik der deutschen Bundesregierung und der Rot-Grün regierten Länder.

Leider ist Frau Dr. Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass 2015 unkontrolliert die Grenzen von Deutschland und Europa geöffnet wurden und ohne jegliche Kontrolle und Prüfung ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Migranten Deutschland und Europa überschwemmten. Auch mit dem Satz von Frau Dr. Angela Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“, hat Sie im Prinzip alle Islamisten dazu aufgerufen nach Deutschland zu kommen. Dabei waren nur 20 % Kriegsflüchtlinge mit Familien aus Syrien, die uns in den öffentlichen Medien und Tagesschauen präsentiert wurden. Die Mehrheit sind Wirtschaftsflüchtlinge und junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die eigentlich Wehrtauglich wären und auch für Ihr Land kämpfen könnten, anstatt es zu verlassen. Nachweislich hat der IS über die Flüchtlingsrouten auch eine große Anzahl von Terroristen nach Europa eingeschleust. Die ersten davon haben islamische Attentate in Paris und Brüssel verübt. Deutschland wurde bisher von islamischen Attentaten nur deshalb verschont, weil es als Rückzugsraum und strategische Planungsstelle dient, weil wir über die sogenannte „Religionsfreiheit“ den Islamisten einen sicheren Aufenthaltsort bieten und über unsere Sozialhilfen auch noch finanzieren.

Nachdem Frau Dr. Angela Merkel, und ein Großteil der deutschen Bevölkerung alle Flüchtlinge und Migranten über unsere sogenannte „Willkommenskultur“ zu uns eingeladen hatten und fast 1.5 Millionen Menschen kamen, stellte man fest, dass das zu viel ist. Jetzt sollten alle anderen EU-Mitglieder, damit auch die Engländer, diese Flüchtlinge im Nachhinein mit Quoten übernehmen, um Deutschland zu entlasten. Nun, das haben einige EU-Staaten nicht mitgemacht, unter anderem deswegen, weil man Sie vorher nicht gefragt hatte. Diese EU-Staaten sprechen von einem deutschen Problem und nicht von einem europäischen Flüchtlingsproblem.

Die Bilder die im Zuge dieser Massenzuwanderung nach Deutschland und Europa auch in Großbritannien gesendet wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen die Kampagne um den BREXIT in England zu befeuern. Die Engländer hatten einfach Angst um Ihre „Werte“, wenn Sie immer mehr Flüchtlinge aufnehmen sollten und immer mehr „Europäern“ freien Zugang zu Ihren Arbeitsplätzen und Sozialsystem gewähren sollten. Diese „Angst“, hochstilisiert zu einer pauschalen „Ausländergefahr“ sorgte dann hauptsächlich dafür, dass die Engländer mit dem BREXIT für den Austritt aus der EU gestimmt haben.

In Ihrer Not, die Flüchtlingswelle nicht mehr in den Griff zu bekommen, hat Frau Dr. Angela Merkel Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist eine demokratische Gesellschaft und gut funktionierende Wirtschaftsnation mit den Engländern aus der EU ausgetreten und wir verhandeln dagegen mit der Türkei, die das Alles zum großen Teil verursacht hat. Toll England raus aus der EU und als Belohnung dafür die Türkei rein in die EU. Das Alles hat Frau Dr. Angela Merkel persönlich zu verantworten. Auch wenn Herr EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) offiziell die Türkei und Präsident Erdogan für sein derzeitiges Verhalten öffentlich kritisiert, so wird doch weiter hinter verschlossenen Türen über einen EU-Beitritt der Türkei verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Normal müsste die Türkei aus der NATO ausgeschlossen werden, weil Sie unter anderem nachweislich unsere NATO-Waffen an den IS liefert und der größte Kriegstreiber in Syrien und dem Nordirak ist und dabei noch einen Völkermord in unserer heutigen Zeit an den Kurden begeht.

Jetzt laufen wir in Gefahr, dass aus den gleichen Gründen wie die Engländer, auch andere Staaten sich aus der EU verabschieden werden.

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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