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Warum wir unbedingt Israel unterstützen sollten! Bundesrepublik Deutschland: Viele gute Worte, aber schlechte Taten!

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(Foto: Bildmontage aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Als ich Premierminister von Kanada war, hat man mir oft die Frage gestellt: „Warum unterstützen Sie Israel?“ Meine Antwort war eigentlich immer die gleiche: „Warum sollte ich Israel nicht unterstützen?“

Warum sollte ich nicht einen ebenfalls demokratischen Staat unterstützen, in dem gerechte Wahlen, Redefreiheit und religiöse Toleranz die Norm sind? Warum sollte ich nicht ein Land mit einer dynamischen freien Presse und einer unabhängigen Gerichtsbarkeit unterstützen? Warum sollte ich nicht einen wertvollen Handelspartner und eine Quelle erstaunlicher technologischer Innovation unterstützen? Warum sollte ich nicht unseren bedeutendsten Verbündeten im Nahen Osten und im internationalen Kampf gegen den Terrorismus unterstützen?

In einer rationalen Welt, in einer Welt, in der nur der gesunde Menschenverstand zählen würde, käme die Frage: „Warum unterstützen Sie Israel“ der Frage gleich: „Warum unterstützen Sie Australien oder … Kanada?“

Doch wir leben nicht in einer rationalen, von einfacher Vernunft geprägten, Welt. Also muss man wieder und wieder Partei für Israel ergreifen. Ich für meinen Teil tue das gerne.

Lassen Sie mich hiermit beginnen:

Jede jemals von Israel unternommene Militäroperation diente dem Schutz seines Landes. Israel ist kein Angriffs-Staat, es ist ein Verteidigungs-Staat. Dies ist seit seiner Gründung bis heute der Fall.

Als noch junger Staat im Jahre 1948 wurde Israel sofort von seinen arabischen Nachbarn angegriffen. Sie wollten den winzigen Staat nicht in Schach halten, sie wollten ihn zerstören! Kein Land eilte Israel zu Hilfe – nicht die USA, nicht mein Land Kanada, nicht Großbritannien – kein einziges. Sie alle dachten, Israel würde verlieren. Doch es verlor nicht, es gewann. 1967 versuchten Israels Nachbarn erneut, den jüdischen Staat vollständig zu zerstören, ein Land, das zu der Zeit 20 Jahre bestand. Wieder siegte Israel. Und es überlebte 1973 einen weiteren Angriff vereinter Mächte.

Das sind die großen Kriege, doch bin ich mir sicher, dass es nicht einen einzigen Tag in der ganzen Geschichte Israels gab, an dem man nicht einen Terrorakt gegen es gewagt hat – innerhalb oder außerhalb seiner Grenzen. Es gab 2 blutige Terrorwellen – die sogenannten Intifadas in den späten 1980ern und den frühen 2000ern, als die Israelis in Bussen, in Pizza-Stuben und beim Feiern von Hochzeiten in die Luft gesprengt wurden. Es gab Invasionen von Terror-Organisationen wie der Hisbollah im Libanon. Es gab tausende Raketenangriffe der Hamas aus dem Gazastreifen – sogar nach Israels vollständigem Rückzug aus dem Gebiet 2005.

Zwischen den Kriegen, zwischen dem Terror hat Israel den Frieden mit seinen Nachbarn gesucht. Und es hat Friedensverträge mit Ägypten und Jordanien erreicht. Bei anderen jedoch wird jede israelische Geste des Friedens mit Aufwiegelung und Gewalt beantwortet.

Ich erinnere aus einem Grund an die Geschichte: Jedes Land, das ausgehalten hat, was Israel aushielt, hätte schnell zum Polizeistaat werden können. Doch trotz alledem hat Israel nie seine Verpflichtung zur Gesetzesherrschaft, zur Demokratie und Toleranz aufgegeben. Ein Fünftel seiner Bevölkerung sind Muslime. Sie genießen dieselben Rechte wie die jüdischen Bürger. Sie haben Schlüsselpositionen an den Gerichten, bei der Presse und in der Regierung des Landes inne. Und sie haben ihre eigenen Parteien, die sie in der Knesset, Israels Parlament, vertreten. Wenn man sagt, die Muslime in Israel sind die freiesten Muslime in der Region, dann ist das eine Untertreibung.

Doch was halten Sie davon – als Test für Menschenrechte: Häftlinge in Israel, ob Juden oder Araber, werden gut behandelt, haben genug zu essen und Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung. Eltern und Ehepartner dieser Häftlinge wissen, wo sie sind und dass sie dort sicher sind. Wer sonst in dieser Region, außer Israel, kann das für sich beanspruchen?

Durch alle Kriege und allen Terror hindurch hat Israel überlebt und es floriert, insbesondere seit den letzten 20 Jahren.

Es ist als „Start-Up-Nation“ bekannt, und das aus gutem Grund.

Schlüsselkomponenten Ihres Mobiltelefons und Ihres Laptops wurden in Israel erfunden. Ein Medikament oder ein medizinisches Gerät, das Ihr Leben oder das eines Ihrer Liebsten gerettet hat, wurde vielleicht in Israel entwickelt. Und doch gibt es linksgerichtete Politiker, Aktivisten, Akademiker, Künstler und Studenten, die ihr Leben der Verunglimpfung Israels widmen. Sie rufen zu Boykotten auf und verlangen, man solle Israel von akademischen und beruflichen Kooperationen ausschließen.

Verunglimpfen sie auch die palästinensische Führung, die seit über einem Jahrzehnt keine Wahlen mehr abgehalten hat? Verurteilen sie die Führung der Hamas, die Frauen und Kinder als menschliche Schutzschilde benutzt, um ihre Kämpfer zu schützen? Nein. Sie verunglimpfen das freie, dynamische, demokratische, innovative Israel.

Angesichts all der brutalen und gewalttätigen Regime, nicht nur im Nahen Osten, sondern weltweit, wie soll man da erklären, dass allein Israel verdammt wird? Leider gibt es nur eine passende Erklärung: Antisemitismus. Hinterfragen die Hasser Israels die Legitimität irgendeines anderen demokratischen Landes? Überhaupt irgendeines anderen Landes in dieser Hinsicht? Natürlich lautet die Antwort: „Nein.“ Irgendwie können sie nur gegen das jüdische Land opponieren.

Der Staat Israel besteht nun seit über 70 Jahren. Israel ist eine der freiesten, am florierendsten und erfolgreichsten Nationen der Welt.

Warum unterstütze ich Israel? Warum sollte ich es nicht tun? Warum sollte es nicht jeder tun? (Autor: Stephen Harper, Premierminister a.D. von Kanada)


Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

Deutschland macht viele Worte aber wenig Taten für Israel und viel gegen Israel

Das oben angedeutete Sprichwort stammt vom jüdischen Weisen Schammai (Pirke Avot 1, 15), der in Israel zurzeit Jesu lebte. Es ist verwandt mit dem englischen Ausdruck, „Taten sagen mehr als Worte“. (Autor: Gabriel A. Goldberg, M.A.)

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mehrmals die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem besucht und dort an offiziellen Kranzniederlegungszeremonien teilgenommen. Regelmäßig hat sie zu Hause und im Ausland von der Verantwortung Deutschlands gesprochen, die Schoah (hebräisch für Holocaust) nicht zu vergessen und Antisemitismus und Gewalt entgegenzutreten.

Im Mai 2019 hat das deutsche Außenministerium anlässlich des 70. Jahrestages von Israels UN-Mitgliedschaft Israels Sicherheit als Deutschlands Staatsräson bezeichnet und seine Unterstützung im Kampf gegen die Verneinung von Israels Existenzrecht zugesagt.


(Foto: Fotomontage aus Bildarchiv von ICHTHYS CONSULTING)

Eine Terror- Organisation operiert auf deutschem Boden

Seit vielen Jahren schon ersucht Israel die deutsche Regierung, die libanesische Terror-Organisation Hisbollah als solche zu bezeichnen. Diese Einstufung würde zur Erklärung ihrer Illegalität und zur Verhinderung von Aktivitäten im Ausland führen, wo deren Terror-Operationen unterstützt werden. Die USA haben gleichfalls eine solche Vorgehensweise von Deutschland und der gesamten Europäischen Union gefordert.

Die Hisbollah, eine iranisch finanzierte, islamistisch-schiitische Terror-Organisation kontrolliert praktisch die libanesische Regierung und war in mehrere Kriege mit Israel verwickelt. Ihre Terroraktivitäten über Landesgrenzen hinweg beinhalten Raketenangriffe gegen israelische Zentren mit Zivilisten, die Konstruktion von Tunneln in israelisches Gebiet, Angriffe auf und Entführungen von israelischen Soldaten.

Auch in Europa hat die Hisbollah Terror-Operationen gegen israelische und jüdische Ziele ausgeführt, am bekanntesten ist wohl der Bombenanschlag auf einen Touristenbus in Burgas (Bulgarien) 2012.

Gemäß kürzlichen Einschätzungen von deutschen Geheimdiensten, hat die Hisbollah derzeit über 1000 Akteure in Deutschland und überprüft und sammelt, zusammen mit iranischen Agenten, Details zu israelischen und jüdischen Zielen für künftige Angriffe. Die Hisbollah erkennt Israels Existenzrecht nicht an und ruft, wie ihr Sponsor, der Iran, regelmäßig zur Vernichtung Israels durch militärische Mittel auf – mit anderen Worten zum Massenmord an Juden – basierend auf religiösen und ethnischen Definitionen.

Spiegeln ihre Taten ihre pathetischen Gefühle in Yad Vashem wieder?

Kanzlerin Merkel hat bisher alle israelischen und amerikanischen Bitten bezüglich der Hisbollah abgelehnt. Deutschland und die EU haben den „militärischen Flügel“ der Hisbollah als Terror-Organisation anerkannt, doch sich beharrlich geweigert, deren „politischen Flügel“ als terroristisch einzustufen.

Diese Unterscheidung hat es Hisbollah- Repräsentanten ermöglicht, in Deutschland, und anderswo in Europa, Gelder für die Zwecke der Hisbollah zu sammeln, Mitglieder zu rekrutieren, islamistische Ansichten zu propagieren, ihre antisemitische Propaganda zu verbreiten und sich einer höchst verabscheuenswürdigen Anti-Israel-Rhetorik zu bedienen.

Im Gegensatz dazu haben die USA, Australien, Kanada, die Niederlande, Großbritannien, die Arabische Liga und der Golf-Kooperationsrat die Hisbollah in ihrer Gesamtheit als Terror-Organisation bezeichnet.

Was steckt hinter der deutschen Weigerung?

Es scheint, als sei die Politik Deutschlands gegenüber der Hisbollah zur Beschwichtigung des Iran gedacht, der Deutschland als Handelspartner jährlich über 3 Milliarden Euro einbringt. Wie die Hamas an Israels südlichster Seite, ist die Hisbollah an Israels nördlichster Grenze ein Frontlinien-Bevollmächtigter des Iran für dessen militärische Ziele Israel gegenüber. Der Iran will die effektive Schlagkraft der Hisbollah aufrecht erhalten, hat er ihr doch geholfen, ein Arsenal von über 140.000 Raketen aufzubauen, viele davon mit GPS-Präzisionssystemen, durch die jedes Ziel in Israel erreicht werden kann. Eine zu harte Politik Deutschlands der Hisbollah gegenüber, dem Verbündeten des Iran, könnte den Iran verärgern und dadurch den Handel schmälern.

Das ist auch der Grund für die deutsche und europäische Unterstützung des iranischen Atomdeals und erklärt die kontinuierlichen Versuche, die US-Sanktionen zu umgehen. Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ging sogar so weit, dem Iran im Februar zum 40. Jahrestag der iranischen Islamischen Revolution zu gratulieren, ein weiterer Beweis für Deutschlands Beschwichtigungspolitik.

Die weit verbreiteten iranischen Verstöße gegen Menschenrechte im Allgemeinen, und gegen Frauenrechte oder gegen Rechte religiöser Minderheiten im Besonderen, wurden mit keiner Silbe erwähnt.

Im Gegenteil: 2018 stimmte Deutschland 16 Mal von 21 Malen für eine Verdammung Israels in Anti-Israel-Resolutionen der Vereinten Nationen.

Absurde Differenzierungen

Deutschlands ausgeklügelter Umgang mit der Hisbollah ermöglicht es der antisemitischen, völkermörderischen Terror-Organisation nicht nur ihre militärische Stärke zu erhalten, sondern diese auch auszubauen für den künftigen Einsatz gegen Israel.

Man fragt sich, was Kanzlerin Merkel zu einer solch differenzierten Unterscheidung in Bezug auf eine andere völkermörderische, antisemitische Entität sagen würde, wäre diese damals erfolgt: Was, wenn man die mörderischen SS- und SA-Kader des Nazi-Apparates als Terror-Gruppen bezeichnet hätte, aber politische Elemente, wie das Propaganda-Ministerium unter Joseph Goebbels, als akzeptabel dargestellt hätte? Würden wir nicht alle ein solch abstruses Denken verachten? (Quelle: „Haschiwah“ – Die Rückkehr. Eine Publikation der Lema’an Zion Inc.)

UN-Abstimmungsverhalten von Deutschland fast immer gegen Israel

Obwohl in der UN-Versammlung in der Regel Resolutionen gegen Israel immer von islamischen Ländern mit absonderlichen Begründungen eingebracht werden, stimmt fast immer die Bundesrepublik für diese Resolutionen und gegen Israel. Das steht im krassen Widerspruch dazu, daß die Bundeskanzlern Frau Dr. Merkel bei öffentlichen Reden behauptet wir seien Freunde Israels und stehen an der Seite von Israel. Das ist leider mehr Lüge als Wahrheit. Die Bundesrepublik Deutschland macht lieber Geschäfte mit den Feinden Israels, als Israel gegen seine Feinde zu schützen. Statt dessen versorgen wir die Feine Israels mit Unsummen von Geldern. Hier ein Beispiel dafür:

Abbas dankt Merkel für 110 Millionen EURO finanzieller Unterstützung pro Jahr – Treffen in Berlin am 29.08.2019

Deutschland ist der größte bilaterale Geber für die Palästinensische Autonomiebehörde (PA). Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag, den 29.08.2019 bei einem Treffen mit PA-Präsident Mahmud Abbas in Berlin betont. Im letzten Jahr haben wir 110 Millionen Euro eingesetzt, die Hälfte davon auch für projektbezogene Zusammenarbeit mit der palästinensischen Behörde“, sagte sie. Abbas dankte Merkel für die Unterstützung des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA). Er versicherte, die PA werde Terror in der Nahostregion bekämpfen? Das ist eine faustdicke Lüge, denn die Gelder werden überwiegend eingesetzt: für die Bewaffnung der PA gegen Israel, für Terrorakte gegen Israel, fürstliche Bezahlung der Terroristen die getötet werden oder in den Gefängnissen von Israel sitzen und zum Bau der illegalen Tunnel um Israel mit Terror zu schaden. Dafür traf sich als Belohnung noch am Nachmittag Abbas mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die PA, Abbas, die HAMAS und alle anderen islamischen Organisationen und Staaten wie IRAN haben nur das eine Ziel: Israel vollständig zu vernichten und alle Juden zu töten. Und genau das wird von der Bundesrepublik Deutschland und der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel finanziell und bei den Abstimmungen in der UN unterstützt.

Fazit:
Nach Worten ist Deutschland ein Freund Israels. Nach Taten unterstützt Deutschland die Feinde Israels. Was für eine Politik!


70 Jahre Israel Teil 1 bis Teil 9GOTTES Zeichen für die Welt der Staat Israel! Artikelserie von Autor Uwe Melzer über Israel.

Der Grund für den weltweiten Hass auf den Zionismus, Israel & Juden durch die islamischen & arabischen Staaten. Der Nahost-Konflikt ist ganz einfach zu beschreiben: Eine Seite [Araber / Islam / Koran] will, dass die andere Seite [Israel / Juden / Thora / Bibel] TOT ist. Der Autor Uwe Melzer ist absolut davon überzeugt, den wahren Grund warum der Islam und alle islamischen Regierungen, Araber und Moslems Israel und die Juden hassen und Ihnen die Vernichtung und den Tod wünschen zu kennen. Der Autor hat die Bibel und den Koran gelesen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Koran lügt, denn er beginnt damit, dass angeblich GOTT sein auserwähltes Volk der Juden nach der Bibel verlassen hätte und sich stattdessen Mohammed als seinen Propheten aussuchte, der als Gründer des Islam gilt. Und das Volk der Juden durch ihren Ungehorsam gegen GOTT komplett von Gott vertilgt wurde. Diese Falschaussage im Koran ist einfach zu wiederlegen. Mohammed wurde erst im Jahre 620, nach unserer modernen Zeitrechnung, nach Jesus Christus geboren. Also das Christentum existierte schon 620 Jahre und die Bibel war damals schon im ganzen Nahen Osten und in Griechenland im Umlauf. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress:

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Antideutsch, volksfeindlich und nicht unbedingt gegen Krieg: Die negativen Seiten der Grünen

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Gegenwärtig befinden sich die Grünen auf einem regelrechten Höhenflug. Schaut man sich allerdings an, wofür die ehemalige Umweltschutzpartei heute steht, dann fragt man sich, wer die Mitglieder dieser Partei ernsthaft wählt. Hat eine Partei, deren Mitglieder Deutschland als „mieses Stück Scheiße“ bezeichnen, auch nur eine Stimme verdient? Wohl kaum! (Autor:  Günther Strauß)

Wissen Sie noch nicht, wem Sie Ihre Stimme bei der Europawahl geben sollen?  Immerhin ist die Parteienvielfalt auf dem Wahlzettel sehr groß. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Grünen zu wählen, dann sollten Sie den nachfolgenden Artikel besonders gründlich lesen. Entweder werden Sie nach Lektüre dieses Beitrages in Ihrer Meinung bestärkt, Ihr Kreuz bei dieser Partei zu machen, oder Sie werden sich angewidert von ihr abwenden.

In den Reihen der Grünen tummeln sich zahlreiche Pädophile. Ein schillerndes Beispiel ist Daniel Cohn-Bendit. Von 1994 bis 2014 trieb der Kriminelle sein Unwesen im Europäischen Parlament. „Die Sexualität eines Kindes ist etwas Fantastisches. (…) wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, sich auszuziehen: Es ist großartig (…)“, frohlockte der Kinderschänder bereits vor Jahren öffentlich im Fernsehen. Statt im Knast konnte der Straftäter in der Politik Karriere machen – so ist es üblich bei den Grünen. Und Cohn-Bendit hat einige Mitstreiter in den eigenen Reihen.

Doch nicht nur für Pädokriminalität sind die Grünen bekannt wie ein bunter Hund, auch der Hass aufs eigene Volk und die eigene Heimat gehören scheinbar zu den Standardvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Partei. Grünen-Chef Robert Habeck, der „Vaterlandsliebe (…) stets zum Kotzen“ fand, ist zum Beispiel der Meinung: „Es gibt kein Volk und deshalb auch keinen Verrat am Volk.“ Das hätte er wohl gern und ist damit in seiner deutschfeindlichen Organisation nicht allein. Jürgen Trittin glänzte etwa mit der Aussage: „Noch nie habe ich die Nationalhymne mitgesungen und werde es auch als Minister nicht tun.“ Eindeutiger geht es nicht.

Hobby-Cannabis-Züchter Cem Özdemir jubelte angesichts der Umvolkung unserer Heimat bereits: „Der deutsche Nachwuchs heißt jetzt Mustafa, Giovanni und Ali.“ Auch Katrin Göring-Eckardt äußerte sich in ähnlicher Art und Weise. „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf“, sagte die „Grüne“ im Jahre 2015 kurz nach der illegalen Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin. Geändert hat sich in der BRD seither einiges. Luxus-Häuser für Illegale sprießen aus dem Boden wie die Pilze, immer mehr Deutsche werden Opfer von sexuellen Übergriffen oder anderer Migrantengewalt. In Berlin wird heute schon alle 3 Stunden ein Mensch abgestochen. Ist das nicht eine wunderbare Veränderung, die unser Land erfahren hat?

Und wofür stehen die Grünen noch?

Für die Islamisierung und den Bau von Moscheen natürlich. Die Iranerin Nargess Eskandari-Grünberg forderte Deutsche, die gegen einen Moscheebau sind, ungeniert dazu auf, ihre Heimat zu verlassen. Passend dazu forderte der homosexuelle Um-Volker Beck die Legalisierung brutaler Schächtungs-Rituale und Beschneidungen. Immerhin sollen wir nicht nur die Versorgung von Millionen illegalen Zuwanderern übernehmen, sondern uns auch an deren Kultur anpassen und uns keinesfalls gegen den großen Volksaustausch wehren.

Die grünen Völkermord-Phantasien finden sich nicht nur in den Äußerungen diverser Politiker wieder, sondern auch im Wahlprogramm, auch in jenem zur Europawahl. Migration sei eine Bereicherung, ist dort zu lesen – eine Phrase, die gebetsmühlenartig wiederholt wird, in der Hoffnung, dass es die Menschen irgendwann glauben. „Das Dublin-System, wonach Asylsuchende in dem Land Asyl beantragen müssen, das sie zuerst betreten haben, ist ungerecht, wirkungslos und gescheitert“, behaupten die Grünen. In Wahrheit passt das Abkommen lediglich nicht zum Plan der Grünen, nach dem Deutschland mit art- und kulturfremden Zuwanderern geflutet werden soll und wird deshalb kritisiert. Doch unabhängig davon kommt das Regelwerk gegenwärtig ohnehin nicht zum Einsatz. Wer nach Deutschland will, der kommt auch nach Deutschland – der Einladung Merkels und offener Grenzen sei Dank.

Die Grünen wollen „ein Europa, das legale Fluchtwege und Einwanderungsmöglichkeiten bietet.“ Illegale Migration soll ganz einfach legalisiert werden. Das Einnisten in unsere Sozialsysteme wollen die Grünen zum Menschenrecht erklären. Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen. Steuern und Sozialabgaben, die Sie alle hart erarbeiten, wollen die Grünen an jeden verteilen, dem es gelingt, in die BRD einzureisen – einfach als Belohnung dafür, dass er es geschafft hat, ohne Ausweisdokumente die Grenze zu überqueren.

Dabei hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel (CDU) schon heute unser Volksvermögen annähernd komplett vernichtet. Obwohl schon vor Jahren nachgewiesen wurde, dass allein die Hälfte (!) der bundesdeutschen Staatsverschuldung auf Migration zurückzuführen ist, strengen sich Politik und Medien an, uns die Zuwanderung als Vorteil zu verkaufen. Die Umvolkungs-Postille SPIEGEL etwa behauptete in linksgrüner Manier dreist, „Flüchtlinge könnten deutsche Schulden senken“.

Da ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Grünen etwa fordern, kriminelle Schlepper für das unerlaubte Einschleusen von Ausländern, was in der BRD entsprechend § 96 AufenthG eine schwere Straftat darstellt, nicht zu belangen. Somit könnte der Traum von der Auslöschung der weißen Europäer deutlich schneller umgesetzt werden. Entsprechend groß war auch der Jubel in den Reihen der Grünen, als die SPD den Berufsschlepper und Lifeline-Kapitän Claus-Peter Reisch im vergangenen Jahr für sein Engagement zum Genozid an den Völkern Europas mit 2.500 Euro prämierte. Die Arbeit von Reisch und Anderen soll laut dem Willen der Grünen die EU in Zukunft direkt selbst übernehmen. Die Partei fordert ein europäisch koordiniertes Schlepperprogramm zur noch schnelleren Überfremdung unserer Heimat.

Für ihre Wähler hat hat die Partei extra ein „Wahlprogramm in leichter Sprache“ angefertigt. Das heißt freilich nicht, dass dieses Dokument weniger Lügen beinhaltet als das Original. Und das beginnt schon beim ersten Punkt „Umwelt und Klima“.

Weil es angeblich zu viele Autos und Flugzeuge gibt, die die Luft verschmutzen, schlecht für das Klima sind und Lärm machen, wollen die Grünen diesem angeblichen Problem zum Beispiel mit mehr Rad- und Fußgängerwegen begegnen. Es gibt aber mehrheitlich ländliche Gebiete in Deutschland, in denen es weder Nahverkehr noch Bahn gibt. Zum Beispiel auf der schwäbischen Alb gibt es viele Drehteilefabriken und Zulieferer, von denen viele im 3-Schicht Betrieb arbeiten. Erklären Sie doch dieser arbeitenden Bevölkerung wie sie um 22:00 Uhr zu Ihrer Schicht mit dem e-Roller oder Rad bei Schnee, Eis und Kälte Ihren Arbeitsplatz auf der „rauen Alb“ erreichen sollen? Wenn Sie also das nächste Mal von Berlin nach Rom reisen müssen, dann schwingen Sie sich doch einmal aufs Rad – der Umwelt zuliebe. Da die Grünen ohnehin Autos mit Verbrennungsmotoren abschaffen wollen, können Sie Ihren Autoschlüssel direkt mit in die Wahlurne werfen, wenn Sie Ihr Kreuz bei dieser Partei gemacht haben. Ach ja, da gibt es ja noch die neue Co2 Steuer, dann kostet der Liter Benzin ungefähr 2 EURO. Wie das aus den knappen Haushaltskassen die Arbeitnehmer finanzieren sollen, ist ja nicht das Problem der „GRÜNEN“, die werden nämlich vom Staat bezahlt und Ihre Dienstautos mit Benzin auch.

Interessant ist auch der Punkt zu den Menschenrechten. Die Grünen sind der Meinung, dass Länder, die sich nicht um Menschenrechte kümmern, kein Geld von der EU bekommen sollten. Ganz offenbar ist diese Forderung bereits umgesetzt. Denn die BRD ist gegenwärtig der größte Nettozahler in der Europäischen Union und wurde nicht nur einmal wegen schwerwiegender Defizite bei der Umsetzung der Menschenrechte kritisiert. Es passt also super, dass wir lediglich der Zahlmeister sind und von all den Milliarden kaum etwas zurückfließt.

Die deutschfeindliche Politik der Grünen zeigt sich auch darin, dass die Partei sich für Abtreibungen und somit für industriellen Massenmord stark macht.

Damit befinden sie sich wieder einmal in bester Gesellschaft mit den Sozialdemokraten. Die ethnosuizidal veranlagten Extremisten der SPD zeichneten erst kürzlich zwei engagierte Abtreibungsärzte für ihr Lebenswerk aus. Die Jusos forderten entsprechend sogar die legale Abtreibung bis kurz vor der Geburt – perverser geht es nicht.

Die grüne Doppelmoral zeigt sich weiterhin auch am Thema der Waffenexporte.

Offiziell sprechen sie sich zwar gegen Waffenlieferungen durch die BRD an andere Länder aus, sind aber im gleichem Atemzug bei fast jedem Krieg dabei. Legendär ist etwa die völkerrechtswidrige Beteiligung der BRD am Kosovokrieg unter dem grünen Außenminister Joschka Fischer. Auch die deutsche Beteiligung am illegalen Krieg in Afghanistan wurde vom Bundestag seinerzeit auf Antrag der von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geführten rot-grünen Bundesregierung beschlossen. Beurteilen Sie selbst, wie ehrlich sind die „GRÜNEN“ mit Ihren Aussagen?

Wenn Sie also der Meinung sind, dass der Islam zu Deutschland gehört, wie Frau Göring-Eckardt feststellte, oder wenn Sie selbst pädophil veranlagt sind, dann sollten Sie die Grünen wählen.

Auch wenn Sie auf Ihr Auto verzichten können, dürfe Sie Ihr Kreuz dort machen, wohin Antideutsche ihre Stimme geben. Wenn Sie sich wie eine Claudia Roth mit Slogans wie „Deutschland du mieses Stück Scheiße“, „Deutschland verrecke“ und „Nie wieder Deutschland“ identifizieren können, dann wählen Sie bitte Grün. Vielleicht begehen Sie dann aber auch einen mutigen Selbstmord gegen Rechts, denn diesen zweifelhaften Kampf führen die grünen Extremisten ebenfalls mit großer Leidenschaft und in enger Zusammenarbeit mit terroristisch veranlagten Elementen der ANTIFA – selbstredend nicht ohne entsprechende Unterstützung mit deutschem Steuergeld.


Das Geheimnis warum die „GRÜNEN“ heute so viele Wahlstimmen bekommen! Dem Autor Uwe Melzer ist schon seit Jahrzehnten aufgefallen, dass die meisten Lehrer & Lehrerinnen in Deutchland „GRÜN“ oder „LINKS“ orientiert sind. Obwohl es das Indoktrinationsverbot in den deutschen Schulen gibt, haben diese Lehre über Jahrzehnte und insbesondere in den letzten 20 Jahren unsere Schüler & Schülerinnen von der Grundschule bis zu den Universitäten geprägt. Es ist nun deshalb eine logische Folge, dass diese früheren Schüler, die heute wählen dürfen, natürlich auch überwiegend „GRÜN“ und „LINKS“ wählen. Für mich kommt deshalb der politische Höhenflug der „GRÜNEN“ nicht überraschend. Aber jetzt wir dem Ganzen noch die Krone aufgesetzt. Denn trotz des Indoktrinationsverbots wird jetzt staatlich verordnet den Schulbehörden seit 2009 eine politische Empfehlung zu Bildung & Erziehung vorgeschrieben, welches einem staatlichen Bildungsgebot für grün-rote Politvorstellungen vorschreibt. Staatliche Indoktrination: Brisantes Dokument belegt linksgrüne Gehirnwäsche an deutschen Schulen: … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Pädophilie Genderisierung für den Islam – Warum die GRÜNEN & Linke bei Europawahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen in Deutschland eigentlich nicht wählbar sind! Unabhängig von einer Flüchtlingspolitik – ohne jegliche Kontrolle – und mit absolut offenen Grenzen – für die die GRÜNEN stehen, weil Sie sich davon langfristig ein neues Wählerpotential erhoffen – und dabei aber die reale Gefahr besteht, dass die sozialen Grundlagen in Deutschland gefährdet werden – setzen Sie sich für die Freigabe von Drogen ein, die Gleichsetzung des Islam mit dem Christentum und für eine sexuelle Straffreiheit für Inzest in Familien und von vereinzelten Grünen Mitglieder wurde in der Vergangenheit auch die Straffreiheit für Pädophilie gefordert. Dazu kommt die Genderisierung der Gesellschaft. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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IRAN & der islamische Terror – 40 Jahre Islamische Revolution – 2 unterschiedliche Gratulationen an die Ajatollahs: Bundespräsident & Iranerin

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(Foto: RfD Eigenmontage – Autor: Uwe Melzer)

Während der Iran sein eigenes Land als islamische Diktatur führt, Krieg in alle Welt exportiert und islamische Terrorgruppen weltweit unterstütz, hat unser Bundespräsident Herr Frank-Walter Steinmeier nichts anderes zu tun, als diesem Regime zum 40. Jahrestag der islamischen Revolution zu gratulieren. Der Iran, der permanent zur Vernichtung von Israel aufruft, Atomwaffen dafür entwickelt, Waffen an viele islamische Terrorgruppen liefert, für Kriege im arabischen Raum und für viele islamische Terrorakte verantwortlich ist, genau dieser islamischen Diktaturregierung gratuliert unser deutscher Bundespräsident.

Die „Islamische Revolution“ von 1979 führte zur Errichtung einer blutigen Diktatur im Iran. Das Land, das zuvor unter der Führung des Schahs von Persien eine traditionell pro-westliche Politik betrieben hatte, nahm fortan eine radikal-islamische, aggressiv antiamerikanische und antiisraelische Position ein. 40 Jahre „Islamische Revolution“ bedeuten:

… 40 Jahre staatliche Finanzierung, Förderung und weltweite Verbreitung des islamischen Terrorismus.
… 40 Jahre brutale Christenverfolgung im Iran.
… 40 Jahre Scharia-Recht, Religionspolizei und Scharia-Strafen, wie Steinigungen, Kreuzigungen, Abhacken von Gliedmaßen, oder öffentliches Auspeitschen.
… 40 Jahre Verletzung der fundamentalen Menschenrechte, der Redefreiheit, der Pressefreiheit, der Religionsfreiheit.
… 40 Jahre Hetze und Vernichtungsdrohungen gegenüber den USA, Israel und der christlich-abendländischen Welt.

Zu diesen 40 Jahren Mord und Totschlag gratuliert der Bundespräsident dem islamischen Terror-Regime in Teheran und maßt sich auch noch an, dies im Namen des deutschen Volkes, in unser aller Namen zu tun? Dazu hat er kein Recht! Nicht in unserem Namen!

Die wirtschaftliche Not und die Angst müssen schon sehr groß sein für die Bundesregierung, dass Sie auf einen islamischen Schurkenstaat als Wirtschaftspartner angewiesen ist.

Auf der einen Seite verteufeln wir ein freies, westliches Land, die USA mit Präsident Trump und auf der anderen Seite hofieren wir den iranischen Ajatollah Chomeini, einen Judenhasser und Christenhasser, der nicht nur in seinem eigenen Land Menschen foltert und ermorden lässt, nur weil diese nicht mehr dem Islam angehören wollen. Zudem fördern wir noch die Islamisierung in unserem eigenen Land Deutschland und in der CDU (das C für christlich sollten die eigentlich streichen) wird laut darüber nachgedacht, dass in Deutschland sogar ein islamischer Bundeskanzler (Äußerung von CDU Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus, BILD 06.03.2019) denkbar wäre. Das ist einfach eine Katastrophe und wird zum Untergang von Deutschland führen, wenn hier kein umdenken erfolgt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sendete dem iranischen Regime „auch im Namen meiner Landsleute … herzliche Glückwünsche“ zum 40. Jahrestag der Islamischen Revolution.

Als Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten wurde, leistete sich Bundespräsident Steinmeier einen unverzeihlichen, diplomatischen Affront, indem er sich weigerte, dem neu gewählten Präsidenten von Deutschlands wichtigstem Verbündeten zu gratulieren. Hingegen hat Steinmeier offensichtlich keine Skrupel, den iranischen Terror-Mullahs zum 40. Jahrestag der „Islamischen Revolution“ zu gratulieren – im Namen des deutschen Volkes!

Auch Laleh Hadjimohamadvali, die 1972 in Teheran geboren wurde, die die islamische Revolution als Kind mit ansehen musste, die 1986 nach Deutschland floh, nachdem ihr eigener Vater den Hinrichtungsbefehl gegen ihre Mutter, gegen seine eigene Frau, erlassen hatte, wollte es nicht versäumen, den iranischen Ajatollahs zu ihrem Nationalfeiertag zu gratulieren. Das aber auf ihre Art.

Laleh Hadjimohamadvali sagt Dankeschön!

Auch ich möchte es mir nicht nehmen lassen, der iranischen Regierung zu gratulieren. Danke, dass ich ein Leben im Exil verbringen muss. Danke, dass ich enteignet und enterbt worden bin. Danke, dass ich erst in Deutschland die persische Geschichte studieren konnte, da ihr nach der Revolution alles verbrannt und verbannt habt. Wer ich bin und woher ich kommen, lernte ich erst in dem Westen, den ihr stets als Teufel beschimpft und für dessen Untergang ihr betet.

Danke, dass ich als Kind ein Leben als Geheimagent führen durfte, dass ich in einem schalldichten Kellerraum Tom und Jerry schauen durfte, da ihr sogar dies unter Strafe gestellt hattet. Danke für das ewige Herzrasen und das unbeständige Leben. Danke für die Tränen, die in meine Augen schießen, wenn ich die persische Nationalhymne höre. Danke für Heimweh und das Gefühl „lose“ und ohne Wurzeln zu sein.

Danke für die Schmerzen, die durch Mark und Bein gehen, wenn ihr wieder einmal minderjährige Kinder hinrichtet. Danke für die Kinder, die ihr steinigen lasst, da sie vergewaltigt wurden und daher unehelichen Sex hatten. Danke, dass ihr die Männer beim Steinigen nur zur Hälfte einbuddelt, damit sie sich befreien und der Strafe entgehen können. Danke, dass ihr die Frauen im Gegenzug mit Seilen bindet, in einem Sack steckt und bis zu den Schultern einbuddelt, damit sie sich nicht befreien und ihrer Strafe nicht entgehen können. Danke, dass ihr sogar ein Katalog erstellt habt, welche Steine sich dafür am besten eignen.

Danke für die Sehnsucht nach der Familie und dass ich nicht am Sterbebett meiner Oma sein konnte, als sie von uns ging. Danke für die Tränen meiner Großmutter, die sie vergoss, da sie jahrelang ihre „Kinder“ nicht mehr sehen dürfte. Danke, dass ihr mich seelisch getötet habt, als ihr mir ein Kopftuch angezogen habt, als ihr die Schulen mit Bildern der getöteten Soldaten geschmückt habt. Danke, dass ich jahrelang kein Ketchup essen konnte, da es mich an Blut erinnert hat. Blut der gefallenen Kämpfer, deren Leichen man während der Revolution in Pickups durch die Straßen Teherans fuhr, während Überlebende ihre Hände in ihr Blut tunkten, ihr Gesicht damit beschmierten und ihre blutigen Hände in den Himmel streckten, damit es ja niemandem verborgen blieb.

Dank für die Fatwa, iranische Frauen mögen mit irakischen Männern das Bett teilen. Immerhin kämen sie von heiligen Städten und würden nach dem vor fast 1400 Jahren verstorbenen Imam Hossein riechen. Danke für die Abschaffung der Frauenrechte. Danke, dass im Iran, im Land der Arier, eine Frau nur noch die Hälfte eines Mannes wert ist, da laut den islamischen Lehren der Verstand einer Frau sich nur zur Hälfte entwickeln kann.

Danke dafür, dass das Volk kaum noch Medikamente bekommt, während sich euer irakischer Kinderschlächter in Hannover behandeln lässt. Danke, dass ihr euch weigert, einer krebskranken Frau ihre Medikamente zu verkaufen, da das Kopftuch ihrer Tochter nicht islamisch genug getragen wurde.

Danke, dass ich als Kind auf dem Weg zur Schule schon mit Auspeitschungen auf der Straße unterhalten worden bin. Danke, dass ich mich auf dem Friedhof mit dem Blut der gefallenen Soldaten waschen durfte, bevor ich für sie betete und danke, dass dies mein Preis dafür war, dass ich die drittbeste Schülerin der ganzen Schule war.

Danke für 40 Jahre Vergewaltigung iranischer Frauen, ob alt oder jung. Danke für die Schläge, die alte Frauen mit einem Schuh auf ihre Vagina bekommen, bevor sie vergewaltigt werden. Immerhin vergewaltigt das Auge mit und eine alte faltige Vagina vergewaltigt sich nicht so gut, wie eine geschwollene, die saftiger ausschaut.

Danke für den Raub und die Abschaffung der persischen Kultur.
Danke für die Abschaffung aller säkularen Gesetze, da die Scharia über allem steht. Danke, dass ihr das wenige Trinkwasser nach Irak pumpt, während Iraner verdursten. Danke, dass ihr LKW für LKW voller Goldbarren nach Arabistan sendet, während diese dem iranischen Volk als Zeichen der Freundschaft Leichentücher zurückschicken. Danke für die finanzielle Unterstützung des Libanon, während alte Menschen im Iran sich aus Mülltonnen ernähren. Danke für die Waffen, die ihr tagtäglich in Krisengebiete sendet. Danke, dass wegen euch und den Saudis die Menschen in Jemen an Hungertod sterben.

Danke für zerrissene Familien, für zerrissene Seelen. Danke, dass eure Kinder Milliarden nach Westen geschafft haben und ein Leben in Saus und Braus führen, während iranische Kinder barfuß um ein Stück Brot betteln. Danke für all die entführten Kinder, während des Iran/Irak Krieges, die ihr vergewaltigt und über die Minenfelder geschickt habt, um danach mit ihren Leichen Schutzwände zu bauen. Danke für die Massengräber, die sich hinter Evin befinden. Danke für alle die Herzen, die ihr rausgerissen und gebrochen habt.

Danke, dass das Volk seit Jahrzehnten die eigenen Nieren verkauft, um sich Brot für die Familie leisten zu können. Danke für die Mutter, die ihren Körper einem Metzger für ein Stück Fleisch anbietet, damit ihre fünf Kinder nicht verhungern. Danke, dass selbst Kinder sich in eine Welt voller Drogen flüchten, um ihr Leben einigermaßen ertragen zu können. Danke für die Säure-Attacken auf unschuldigen Frauen. Danke, dass kleine Mädchen in verschlossenen Klassenräumen verbrannt und entstellt sind. Danke für die Schreie aller Mütter voller Schmerz, denen ihr die Kinder genommen habt.

Danke für die offene Feindschaft zu Israel, ein Land das Iranern Zuflucht gewährt. Danke, dass die Mehrzahl von euch eben nicht aus Iranern besteht, dass man euch just für diese Regierung aus Arabistan importiert hat. Danke für 40 Jahre Korruption, Mord Diebstahl und Krieg. Danke für Flüsse aus Blut. Von Autorin: Laleh Hadjimohamadvali,  02. Mär 2019. Dieser Text erschien zuerst auf der Facebookseite von Laleh Hadjimohamadvali (Walie). Er erscheint hier mit ihrer freundlichen Genehmigung.

Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur – USA: Über die Definition der Religion – Was der Westen nicht versteht, ist, dass der Islam zugibt, dass die Kontrolle der Regierung für den Islam von zentraler Bedeutung ist, und dass Muslime früher oder später unter einer islamischen Regierung leben müssen. Die Mehrheit der Welt versteht nicht, dass ein Großteil der amerikanischen Medien einen Propagandakrieg gegen die Trump-Regierung führt, bloß weil er den islamischen Dschihad benennt und lieber ein starkes und wohlhabendes Amerika als Weltführer sehen möchte als eine Diktatur – ob säkular oder theokratisch. Der Islam behauptet, eine abrahamitische Religion zu sein, aber tatsächlich kam der Islam 600 Jahre nach Christus in die Welt, nicht um die Bibel zu bestätigen, sondern um sie zu diskreditieren; Nicht um mit den „Leuten des Buches“ – Juden und Christen – zu koexistieren, sondern um sie zu ersetzen, nachdem er ihnen vorgeworfen hatte, die Bibel bewusst zu verfälschen. Der Islam wurde als eine Rebellion gegen die Bibel und ihre Werte geschaffen, und sie fusst auf staatlicher Durchsetzung. Der politische und juristische (Scharia) Islam ist viel mehr als eine Religion. Der Islam ist tatsächlich keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

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Flüchtlingskrise: Nein zum Migrationspakt der UNO – Millioneneinwanderungen von Afrikanern nach Europa – Vollständigen Vertrag lesen!

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Der UNO-Einwanderungs-Pakt ist von der deutschen Regierung maßgeblich gestaltet und vorangetrieben worden!
Die Bundesregierung rühmte sich im Bericht für 2016+2017 wie folgt: „Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung … treibt die Bundesregierung … die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines …Global Compact on Migration…politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration“.

Und weiter: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“.

Im Prinzip wird damit auch das deutsche Asylrecht ausgehebelt.
Denn jeder Asylant / Migrant kann jetzt gegen Deutschland für den Aufenthalt klagen mit dem Hinweis auf den UN-Migrationspakt. Deshalb ist die Aussage grundlegend falsch: „der UN Migrationspakt sei unverbindlich“. In Afrika warten Millionen der sogenannten „angeblichen Flüchtlinge“ nur darauf, dass Deutschland und Teile von Europa diesen Pakt unterschreiben. Dadurch werden wir eine neue, millionenfache Flüchtlingswelle auslösen.

Der Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung der Konferenz in Marrakesch (Marokko) am 10. und 11. Dezember 2018 beinhaltete die Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.

Hier kann der deutsche Text von der UNO gelesen werden:
https://www.rettung-fuer-deutschland.de/download-migrationspakt-un-2018.pdf

Aktuelle Mitteilung vom 31.10.2018: Österreich wird sich aus dem geplanten globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen zurückziehen und nicht unterschreiben. Wie auch die Staaten USA, Ungarn, Polen und Australien.

„Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen …“

Ein Blick in den Punkt 12:

„Dieser Globale Pakt hat das Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen.

Er beabsichtigt, die Risiken und prekären Situationen, denen Migranten in verschiedenen Phasen der Migration ausgesetzt sind, zu mindern, indem ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden und ihnen Fürsorge und Unterstützung zukommen.

Mit dem Pakt wird versucht, legitimen Anliegen von Gemeinschaften Rechnung zu tragen und gleichzeitig anzuerkennen, dass Gesellschaften demografische, wirtschaftliche, soziale und umweltbedingte Veränderungen unterschiedlichen Ausmaßes durchlaufen, die sich auf die Migration auswirken und aus ihr resultieren können.

Er soll förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.“

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Einige Staaten sind bereits aus dem Migrationspakt ausgetreten:
Nach den USA, Australien und Ungarn üben auch Polen, Tschechien und Österreich massive Kritik und wollen nicht unterschreiben. Auch die Schweiz lehnt laut einer Mitteilung vom 02.11.2018 den Un-Migrationspakt ab.

Die polnische Regierung erwägt einen Ausstieg, da der Entwurf für den ersten weltweiten UN-Pakt zum Thema Migration zur „illegalen Migration“ ermuntern könnte und keine „Sicherheitsgarantien für Polen“ bietet, kritisierte Innenminister Joachim Brudzinsk. Er werde seiner Regierung deshalb einen Rückzug aus dem Abkommen empfehlen.

Polens Innenminister Brudzinski monierte, dass der Pakt die wichtigsten Prioritäten seiner Regierung vernachlässige – den Schutz polnischer Bürger und die Begrenzung der Migration. Brudzinski gehört der Regierungspartei PiS an.

Was beinhaltet der „Migrationspakt“? – Migrationspakt nicht bindend? Von wegen!

Keine Benachteiligung von Migranten beim Leistungsbezug!
Das bedeutet unter anderem. Alle Asylanten & Migranten sollen die gleichen Leistungen wie Deutsche erhalten. Zum Beispiel bei Hartz IV und den Renten, ohne jemals ein Deutschland gearbeitet zu haben!

Öffentliche Debatte über Migranten um Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz zu begegnen.
Betonung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Anmerkung: Es gibt Bestrebungen & Ansatzpunkte Kritik am Migrationspakt der UNO, an Migranten und Äußerungen über Fremdenfeindlichkeit unter Strafe zu stellen! Presseartikel: Bundesregierung warnt vor Stimmungsmache gegen UN-Migrationspakt.

Bis spätestens 2065 sollen nach Angaben der Schweizer Morgenpost (Juli 2018) zwischen 200 und 300 Millionen Afrikanern die Einwanderung in Europa erlaubt werden.

Kann die Zahl von 200 bis 300 Millionen stimmen? „Es gibt Befragungen, wonach sich ein Drittel der Erwerbsfähigen zwischen 20 und 40 Jahren mit dem Gedanken trägt zu gehen. Wir haben 1,2 Milliarden Menschen in Afrika, bald über zwei Milliarden.“ Dies sagte Reiner Klingholz, einer der renommiertesten Migrationsexperten, im Oktober 2016 in der „Welt“.

Ob nun tatsächlich 300 Millionen von diesen nach Europa auswandern oder auf dem eigenen Kontinent bleiben, ist fraglich. Den afrikanischen Staaten ist das Problem bekannt und sie wollen mit der Agenda 2063, hier als pdf, die Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Beide neuen UN-Abkommen sollen im völkerrechtlichen Sinne keine verbindlichen Abkommen sein, sondern sogenannte soft laws, also Absichtserklärungen, Leitlinien. Von beiden hat sich die USA zurückgezogen.

Falls diese Zahl stimmen sollte, dann ein paar Vergleichszahlen: Derzeit leben in Europa 9 Millionen afrikanische Menschen. Europa hatte 2015 lt. Wikipedia 747 Millionen Einwohner auf ca. 10,18 Millionen km². Afrika hatte 1,1 Mrd. (2014) auf einer Fläche von 30,2 Millionen km². (ks)

Immer mehr Länder lehnen diese Eingriffe in ihre Souveränität ab
Die Liste der Länder, die den UN-Migrationspakt gar nicht unterzeichnen wollen oder aber nicht in dieser Form, wird immer länger. Hier der aktuelle Stand. Folgende Länder verlangen derzeit zumindest „Nachbesserungen”, wollen Erklärungen abgeben, die Verpflichtungen aus dem UN-Migrationspakt ausschließen oder wollen gar nicht unterzeichnen.

Außerhalb Europas:
USA, Australien, China, Japan, Südkorea, Israel
In Europa:
Ungarn, Österreich, Polen, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Dänemark, Italien, Kroatien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Estland


Bereits am 18. Juli 2017 hat der Autor Uwe Melzer mit dem folgenden Pressebericht auf die UN-Grundlage für die Migrationspolitik der Merkel-Regierung hingewiesen. Dieser Presseartikel beinhaltet auch den PDF-Download eines UN-Berichts, der für Deutschland 24 Millionen Migranten vorsieht, nur damit unsere Sozialsysteme gestützt werden. Hier ein Auszug davon:
Abteilung Bevölkerungsfragen Vereinte Nationen – BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION: EINE LÖSUNG FÜR ABNEHMENDE UND ALTERNDE BEVÖLKERUNGEN?
In Szenario IV, das darauf abzielt, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) konstant zu halten, ist die Zahl der Einwanderer sogar noch höher als in Szenario III. So läge beispielsweise in Deutschland die Gesamtzahl der Einwanderer nach Szenario IV bei 24 Millionen (bzw. 487.000 pro Jahr) gegenüber 17 Millionen (bzw. 344.000 pro Jahr) nach Szenario III.

Ein Geheimnis ist gelüftet: Die Grundlage der Bundeskanzlerin Angela Merkel für Ihre Flüchtlingspolitik – der MIGRATIONSPLAN der Vereinten Nationen! Es ist kein Geheimnis und mit einem einfachen Taschenrechner nachvollziehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grund Ihrer überalternden Gesellschaft in Zukunft die Sozialkosten für Renten, Pensionen und Krankenkassen nicht mehr bezahlen kann. Gründe dafür sind die viel zu niedrige Geburtenrate und die HARTZ IV Einführung vom 1. Januar 2005 (schleichend begonnen ab dem Jahr 2002) durch die SPD / Grüne Regierung unter Bundeskanzler Schröder. Die Frage ist jetzt, wie löst man dieses Problem, ohne öffentlich eingestehen zu müssen, dass die Bundesrepublik Deutschland eigentlich pleite ist. Hierfür gibt es einen Lösungsvorschlag der UN – Vereinten Nationen. Das ist eine Studie mit dem Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“ Diese Studie begeht aber einen grundlegenden Fehler. Sie geht davon aus, dass Flüchtlinge und Migranten sich genauso verhalten wie eine deutsche Gesellschaft und deutsche Arbeitnehmer (-innen). Aber genau das ist der Fehler. Deshalb wird uns die Flüchtlingskrise mehr als 400 Milliarden Euro kosten! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Berichts zur „bestandserhaltenden Migration“, herausgegeben von den Experten für Bevölkerungsfragen bei den Vereinten Nationen, lässt sich hier nachlesen. PDF-Download: Bestandserhaltungsmigration-Vereinte-Nationen Sicherlich interessant für jeden, der sich für „Bestandserhaltung nach Stückzahl unter Ausschluß sämtlicher weiterer Kriterien“ interessiert, so, wie höchstwahrscheinlich die Bundeskanzlerin.

Der globale Migrationspakt zeigt in einem UN-Dokument die geplante Migrationsflutung nach Europa! – Auch deshalb NEIN! Eine Studie über Migration für die EU zeigt die geplante Zukunft des europäischen Kontinents auf. Das Dokument ist der Ansicht, dass Europa die Größe und Kapazität für 4 Milliarden Menschen besitzt. Angegeben sind die Größe des Landes und die Kapazität an Menschen, die auf dem Gebiet angesiedelt werden könnten. Das bedeutet, dass die UN voraussichtlich bald 100 Milliarden glückliche, friedliche Menschen mit niedriger Intelligenz haben wird, die alle gleich sind und alles kostenlos bekommen. Aber wieso ist das UN-Dokument über die Zukunft Europas so wichtig und was sagt es eigentlich aus? Wie viel Quadratmeter steht einem Vertreter unserer Art laut dem Papier zukünftig in Europa zur Verfügung? Eine UN-Grundlage für die Migrationspolitik der Merkel-Regierung sieht in einem UN-Bericht für Deutschland 24 Millionen Migranten vor, nur damit unsere Sozialsysteme gestützt werden. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Lesen Sie dazu auch:
Nein zum „Global Compact of Migration“! – Nein zu diesem trojanischen Pferd!
Polens Regierung erwägt Ausstieg aus UN-Migrationspakt – da dieser den Schutz der eigenen Bürger vernachlässigt
Migrationspakt der UN: In zwei Generationen ist Deutschland gekippt, wenn die Masseneinwanderung nicht gestoppt wird
Donald Trump vor der UNO: „Amerika wird seine Souveränität nie einer globalen Bürokratie opfern“ + Video
Globaler Migrationspakt: Soll bis zu 300 Millionen Afrikanern Einwanderung nach Europa erlaubt werden?
Axel Retz: Würde der Bundeshaushalt vollständig für Flüchtlinge eingesetzt, könnten wir 7,3 Mio Menschen aufnehmen

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur – USA: Über die Definition der Religion

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von Nonie Darwish – Englischer Originaltext: On Defining Religion – Übersetzung: Daniel Heiniger – Ergänzungen und Kommentare Autor Uwe Melzer

Was der Westen nicht versteht, ist, dass der Islam zugibt, dass die Kontrolle der Regierung für den Islam von zentraler Bedeutung ist, und dass Muslime früher oder später unter einer islamischen Regierung leben müssen.

Die Mehrheit der Welt versteht nicht, dass ein Großteil der amerikanischen Medien einen Propagandakrieg gegen die Trump-Regierung führt, bloß weil er den islamischen Dschihad benennt und lieber ein starkes und wohlhabendes Amerika als Weltführer sehen möchte als eine Diktatur – ob säkular oder theokratisch.

Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Die Berichterstattung über den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump ist überwiegend negativ. Dabei gibt es viele gute andere Geschichten über Trump … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2325

Der Islam behauptet, eine abrahamitische Religion zu sein, aber tatsächlich kam der Islam 600 Jahre nach Christus in die Welt, nicht um die Bibel zu bestätigen, sondern um sie zu diskreditieren; Nicht um mit den „Leuten des Buches“ – Juden und Christen – zu koexistieren, sondern um sie zu ersetzen, nachdem er ihnen vorgeworfen hatte, die Bibel bewusst zu verfälschen. Lesen Sie dazu auch den Artikel von Autor Uwe Melzer: „Die Lüge vom friedlichen Islam“

Der Islam wurde als eine Rebellion gegen die Bibel und ihre Werte geschaffen, und sie fusst auf staatlicher Durchsetzung.

Anmerkung: Das Judentum beginnt mit Aufzeichnungen ca. 4.000 Jahre vor Jesus Christus (Jahr NULL). Das Christum entstand aus dem Fundament des Judentums mit dem Tod von Jesus Christus am Kreuz von Golgatha in Jerusalem (Jahr NULL unserer Zeitrechnung. Die Bibel entstand ca. 60 Jahre nach Jesus Tod aus den Schriften des Alten Testamentes (Judentum) und der Schriften der Apostel / Jünger von Jesus Christus im Neuen Testament. Von der Wahrheit und der Realität zeugen viele Generationen mit Aufzeichnungen in der Bibel mit GOTTES Wunder und Zeichen mit einem immer wieder übernatürlichen göttlichen Eingreifen. Viele Generationen von Menschen zeugen von dem Wahrheitsgehalt des Juden- und Christentums einschließlich der Bibel. Der Islam dagegen mit dem Koran beruht ausschließlich auf der Erfindung und Erzählung eines einzelnen Mannes, nämlich Mohammed, dessen Islam erst im Jahr 620 unserer Zeitrechnung entstanden ist. Damit ist der Islam die jüngste aller Religionen. Das sollte Ihnen zu denken geben! Alle heutigen Kriege auf dieser Erde, bis auf den Konflikt in der Ukraine, sind islamische Kriege. Da kann von einer friedlichen Religion absolut nicht die Rede sein!

Der politische und juristische (Scharia) Islam ist viel mehr als eine Religion. Autor Uwe Melzer hat die Bibel und den Koran gelesen und kommt zu dem Ergebnis: „Der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur!“ Ist der Erste Verfassungszusatz der USA ein Selbstmordvertrag? Dieser lautet wie folgt: „Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Der Abgeordnete Keith Ellison (Demokrat aus Minnesota) sagte, dass das 90-tägige Einwanderungsverbot von Präsident Donald Trump aus sieben vorwiegend muslimischen Ländern „ein religiöses Verbot“ sei und „wenn sie Muslime verbieten können, warum können sie nicht Mormonen verbieten?“ Dies hat sich zum Standpunkt der Demokratischen Partei und der Mainstream-Medien entwickelt, der nicht nur die amerikanische Öffentlichkeit überzeugt hat, sondern auch die Mehrheit der Welt, dass Amerika „schlecht“ ist. Wie können wir der Welt und sogar einem guten Teil amerikanischer Bürger die Schuld dafür geben, dass sie Amerika hassen, wenn solche unaufrichtigen und irreführenden Behauptungen von US-Beamten in die Welt gelangen und von amerikanischen Fernsehsendern ausgestrahlt werden?

Die Mehrheit der Welt versteht nicht, dass ein Großteil der amerikanischen Medien einen Propagandakrieg gegen die Trump-Regierung führt, bloß weil er den islamischen Dschihad benennt und lieber ein starkes und wohlhabendes Amerika als Weltführer sehen möchte, statt eine Diktatur – ob säkular oder theokratisch.

Er ließ sich als Republikaner wählen; Inzwischen weigern sich Demokraten und Mainstream-Medien, in eine respektvolle und legitime Debatte über die lebenswichtige Bedrohung für die westliche Zivilisation im einundzwanzigsten Jahrhundert einzutreten: den Islam. Die Wahrheit ist irrelevant geworden; Diese Leute scheinen ein politisches Tauziehens vorzuziehen, um die öffentliche Meinung gegen die Trump-Regierung zu wenden und, vermutlich, immer Demokraten zu wählen. So ist das System aufgebaut.

Politische Diskussionen am Fernsehen sind äußerst frustrierend geworden; sie haben sich in Schreiwettkämpfe und Schimpftiraden auf der am wenigsten informativen Ebene verwandelt. Fernsehmoderatoren werden häufig zu Anstiftern und Teilnehmern in den Schreiwettkämpfen. Sie scheinen zu denken, dass, je lauter sie werden, desto attraktiver die Show wird. Inzwischen reden alle gleichzeitig; Der Zuschauer hört keinen mehr, weshalb die Show nicht langweiliger sein könnte.

Nach der amerikanischen Verfassung ist die Religionsfreiheit geschützt. Und der Islam wurde im Westen auf dieser Grundlage als eine der drei abrahamitischen Religionen willkommen geheißen. Gemäß den westlichen Werten und dem westlichen Verständnis des Wortes soll „Religion“ eine persönliche Beziehung zu Gott sein, wo der freie Wille von größter Bedeutung ist; der Gläubige hat ausschließlich Autorität über sich selbst, wenn es um religiöse Gesetze geht oder um Sünden zu bestrafen (wie etwa das Verlassen der Religion oder einen Ehebruch) – ganz anders als die Gesetze zum Schutz der Gesellschaft. Die westlichen Werte erlauben den Jüngern einer Religion außerdem die Freiheit zu missionieren, jedoch niemals durch staatliche Durchsetzung.

Die westliche Definition der Religion und das Christentum steht im Einklang mit den biblischen Werten der Menschenrechte für das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück, und alle Menschen sind unter dem Gesetz gleich geschaffen. Es gilt als ein grundlegender westlicher Wert, Gott, Familie und Land als oberste Priorität zu sehen.

Und jetzt wollen wir diese Werte mit den islamischen Werten vergleichen:

1. Muslimische Bürger haben das Recht, andere Bürger mit erniedrigenden, schwerwiegenden, grausamen und ungewöhnlichen Strafen wie Tod, Auspeitschung und Amputation zu bestrafen bei Versündigung gegen Allah, den Koran oder den Islam. Diese „Verbrechen“ schließen das Verlassen des Islams ein, homosexuell zu sein, oder das Begehen von Ehebruch. Und wenn die islamische Regierung solche Strafen nicht durchsetzt, hat jeder Moslem auf der Straße das Recht, die Strafe gegen einen anderen Muslim anzuwenden, ohne dafür verfolgt zu werden. Darum können Abtrünnige wie ich keinen muslimischen Bezirk besuchen; Die Angst besteht nicht nur vor islamischen Regierungen, sondern vor jedem auf der Straße.

2. Ein Moslem zu sein ist kein persönliches Verhältnis zu Gott, wie das unter der Bibel der Fall ist, sondern wird vom Staat bei der Geburt durchgesetzt. Wenn in Ägypten ein Kind eines muslimischen Vater geboren wird, steht in der Geburtsurkunde der Stempel „Moslem“ und in allen staatlich ausgegebenen Dokumente auch. Ein Kind muss islamische Studien in der Schule lernen und den Islam während seines ganzen Lebens praktizieren. In Ägypten wurden die Zwillingssöhne einer christlichen geschiedenen Mutter gezwungen, islamische Studien zu lernen und muslimisch zu werden, nur weil ihr ursprünglich christlicher Vater zum Islam übergetreten war. Heute gelte ich in Ägypten immer noch als muslimisch und ein solcher Status kann sich nie ändern, wenn ich jemals wieder dort leben würde.

3. Das islamische Recht und die Führer verlassen sich darauf, dass der Islam durch die Regierung durchgesetzt wird – bei Todesstrafe – um die Muslime im Islam zu halten und die christliche Minderheit zum Islam zu konvertieren. Das islamische Scharia-Gesetz verpflichtet islamische Staaten, religiöses Recht durchzusetzen, und wenn das muslimische Staatsoberhaupt dem religiösen Recht nicht Folge leistet, erlaubt die Scharia den Bürgern, das Staatsoberhaupt aus dem Amt zu entfernen.

4. Der Islam behauptet, eine abrahamitische Religion zu sein, aber tatsächlich kam der Islam 600 Jahre nach Christus in die Welt, nicht um die Bibel zu bestätigen, sondern um sie zu diskreditieren; Nicht um mit den „Leuten des Buches“, Juden und Christen, zu koexistieren, sondern um sie zu ersetzen – nachdem er ihnen vorgeworfen hatte, die Bibel bewusst zu verfälschen. Der Islam wurde als eine Rebellion gegen die Bibel und ihre Werte geschaffen und fusst auf staatlicher Durchsetzung. Lesen Sie dazu auch den Artikel von Autor Uwe Melzer: „Die Lüge vom friedlichen Islam“

Die obigen Grundsätze sind nur einige der Unterschiede in den Werten zwischen dem Islam, der Bibel und dem westlichen Religionsbegriff. Was der Westen nicht versteht, ist, dass der Islam zugibt, dass die Kontrolle der Regierung für den Islam von zentraler Bedeutung ist, und dass Muslime früher oder später verlangen müssen, unter einer islamischen Regierung zu leben. Das könnte den Grund für die ewige Gewalt in fast allen muslimischen Ländern erklären, im hin und her zwischen Regierungen in den Händen einer religiösen Theokratie oder des Militärs. Der Islam, wie er heute praktiziert wird, hat alle westlichen Definitionen von Religion und Werten verletzt.

Der politische und juristische (Scharia) Islam ist viel mehr als eine Religion. Der Islam versucht in jedem Land der Welt eine islamische Regierung ein zu setzen, zuerst mit Täuschung und Unterwanderung und sobald die Islamisten meinen eine Mehrheit erreichen zu können mit Gewalt. Lesen Sie dazu den Presseartikel von Autor Uwe Melzer: „Der Islam – Die aktuelle Bedrohung für Deutschland und die Welt?“

Wenn der Islam als reine Religion betrachtet wird, dann ist der Erste Verfassungszusatz der USA tatsächlich ein Selbstmordvertrag und ein Freibrief für den Islam! Das gilt im Übrigen auch für Deutschland & Europa?

“Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.”

Deutsche Übersetzung
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“

Anmerkung: Nonie Darwish, geboren und aufgewachsen in Ägypten, ist Autorin von „Wholly Different; Why I chose Biblical Values over Islamic Values.“

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2

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Lieferungen von Waffen und Munition aus der Türkei in das von Daesh kontrollierte syrische Staatsgebiet

Der Hauptlieferant für die Waffen und das Rüstungsmaterial, mit dem die Kämpfer des IS versorgt werden, ist die Türkei; sie handelt durch Vermittlung von Nichtregierungsorganisationen. Die Aktivitäten in diesem Bereich werden überwacht von der nationalen türkischen Geheimdienstorganisation [MIT]. Die Lieferungen werden in erster Linie auf dem Straßenweg befördert, auch mit Fahrzeugen, die Bestandteil von humanitären Hilfskonvois sind.

Die Stiftung Beşar (Präsident ist D. Şanlı) ist sehr aktiv in die Operationen verstrickt, die auf die genannten Ziele ausgerichtet sind. 2015 organisierte sie etwa 50 Konvois an Bestimmungsorte in den turkmenischen Regionen von Bayırbucak und Kızıltepe (260 Kilometer nördlich von Damaskus). Spenden von Privatpersonen und Körperschaften sind „offiziell“ ihre wichtigste Finanzierungsquelle. In Wahrheit stammen die Gelder, die auf das Konto dieser Organisation gelangen, aus Sonderhaushaltsmitteln der nationalen Geheimdienstorganisation MIT. Die Stiftung Beşar hat mit Unterstützung der Regierung Girokonten bei türkischen und ausländischen Banken eröffnet.

Die Stiftung İyilikder (Präsident ist I. Bahar) liefert ebenfalls eine bedeutende Menge Waffen und Militärausrüstung an das syrische Staatsgebiet unter Kontrolle des IS.
2015 hat sie ungefähr 25 Konvois mit verschiedenen Waren abgeschickt. Die Leitung dieser Nichtregierungsorganisation wird finanziert aus Quellen in europäischen Ländern und im Nahen Osten. Die Fonds in harten Währungen werden auf Konten bei den Banken Kuveyt Türk und Vakıf geleitet.

Die Stiftung für Menschenrechte, Freiheiten und Humanitäre Hilfe [IHH] (Präsident ist B. Yildirim) ist eng in die Lieferung militärischer Ausrüstung an Terroristen in Syrien involviert.
Sie wird offiziell von der türkischen Regierung unterstützt und handelt unter Anleitung der türkischen Geheimdienste. Seit 2011 hat diese Stiftung 7.500 Fahrzeuge mit verschiedener Fracht in das Gebiet geschickt, das vom IS kontrolliert wird. Sie wird aus Quellen finanziert, die in der Türkei und in anderen Staaten angesiedelt sind, und nutzt die türkischen Banken Ziraat und Vakif, um Gelder zu beschaffen.

Um die Probleme zu lösen, die sich durch die Lieferungen von Waffen und Rüstungsmaterial in das vom IS kontrollierte Gebiet stellen, haben die Agenten der nationalen Geheimdienstorganisation außerdem Vorkehrungen zur Kontrolle der Waffen- und Munitionslager getroffen, die in den Grenzstädten Bükülmez und Sansarin liegen (530 Kilometer südöstlich von Ankara in der Provinz Hatay). Die Waffenlieferungen für die Kämpfer passieren im Allgemeinen mit Hilfe von Geheimdienstbeamten und Polizeikräften der Türkei den Grenzposten Cilvegözü (530 Kilometer südöstlich von Ankara).

Zum Beispiel ist zwischen dem 2. und 8. November 2015 ein Posten Waffen vom Grenzposten Cilvegözü zu der Stadt Atma (310 Kilometer nördlich von Damaskus) transportiert worden. Die Kämpfer, die sich in diesem Gebiet befanden, wurden mit Munition für die Panzerabwehrlenkwaffensysteme TOW, für Granatwerfer RPG-7 und für leichte Waffen versorgt.

Im November 2015 wurde eine Überführung von Militärausrüstung für die illegalen bewaffneten Gruppen in der Provinz Latakia organisiert. Die Islamisten erhielten rückstoßfreie Maschinengewehre M-60 mit der zugehörigen Munition, 82-mm-Granatwerfer, 23-mm- und 12,7-mm-Munition, Handgranaten, Kommunikationsgeräte und Ausrüstung, die von den türkischen Geheimdiensten stammten.

Zwischen dem 11. und 21. Januar 2016 lieferten Agenten der türkischen Geheimdienste den Terroristen der Organisation Jabhat al-Sham Kartuschen des Kalibers 7,62mm und 12,7mm sowie Munition für die Granatwerfer RPG-7. Die Lieferung wurde zu einem Lager von Kämpfern in der Provinz Latakia transportiert, die türkisch-syrische Grenze wurde dabei in der Gegend von Kizilcat (540 Kilometer südöstlich von Ankara) überquert. Ein Teil der erhaltenen Waffen und Munition wurde schließlich durch die Kommandanten der Einsätze an Vertreter des IS weiterverkauft (im Austausch gegen Ölprodukte, Verpflegung und verschiedene Waren).

Am 25. Januar 2016 hat die Stiftung für Menschenrechte, Freiheiten und Humanitäre Hilfe die Auslieferung einer Ladung von Ausrüstung und Lebensmitteln (etwa 55 Tonnen), die für die IS-Terroristen bestimmt war, finanziert. Die Vereinigung der philanthropischen Gesellschaften und Stiftungen der Türkei war damit beauftragt, diesen Konvoi zu organisieren. Die „humanitäre Fracht“ wurde über den Grenzübergang Yayladağı (530 Kilometer südöstlich von Ankara in der Provinz Hatay) in den Distrikt Bayırbucak befördert. Zuvor hatte die Stiftung im Juli 2015 der Vereinigung für Menschenrechte und Solidarität mit den unterdrückten Völkern geholfen, den Transport einer Lieferung von mehr als 177 Tonnen militärischer Ausrüstung in den Norden Syriens zu organisieren.

Darüber hinaus wird für terroristische Gruppen, die in Syrien im Einsatz sind, der Schmuggel von Sprengstoff und von chemischen Industrieprodukten organisiert mit Bewegungen, die im Allgemeinen von türkischem Staatsgebiet aus und über die Grenzübergänge in der Nähe von Reyhanlı (Türkei), Azaz (Syrien), Qamichli (Syrien) und Jarablos (Syrien) erfolgen. Die schiffbaren Wege, vor allem der Euphrat, werden häufig zum Transport großer Lieferungen chemischer Komponenten für die Herstellung von Sprengstoff (Nitroglycerin, Ammoniumnitrat, Schießpulver und Trinitrotoluol) genutzt.

Insgesamt wurden in 2015 die Lieferungen durch Vermittlung der Türkei an die Terroristen mit 2.500 Tonnen Ammoniumnitrat (entsprechend einem Wert von ungefähr 788.700 US-Dollar), 456 Tonnen Salpeter (468.700 Dollar) und 75 Tonnen Aluminiumpulver (496.500 Dollar) zahlenmäßig erfasst oder auf 19.400 Dollar für Natriumnitrat, 102.500 Dollar für Glycerin und 34.000 Dollar für Salpetersäure geschätzt.

Der größte Teil der chemischen Komponenten wird in den südöstlichen Provinzen der Türkei (Mersin, Hatay, Kilis, Gaziantep und Şanlıurfa) mit Hilfe lokaler Firmen gekauft. Insbesondere ist die Firma Tevhid Bilişim Merkezi (in der Stadt Şanlıurfa, Distrikt von Alcak, Handelszentrum Bağdat, Büro 1) einer der Zwischenhändler. Ihre Eigentümer – Ismail und Ahmet Bayaltun – erwerben die Erzeugnisse bei den Unternehmen der „Wirtschaftsfreizone von Mersin“ (Stadt Mersin) und stellen die spätere Ausfuhr der Waren an die Kämpfer sicher. Im Übrigen liefert die Firma Tsitrkimya (Istanbul, Eigentümer ist Zaur Guliyev) Aluminiumpulver direkt an den IS.

Die Firmen Trend Limited Şirketi (Stadt Şanlıurfa) und Maxam Anadolu (Stadt Malatya) sind auf die Lieferung von Zündschläuchen und Sprengschnüren (wichtigster Wirkstoff: Nitropenta) wie auch auf Schlagkolben (Amorces) und Elektrozünder für Terroristen spezialisiert.

Um das Passieren der Grenzkontrollen ohne Behinderung zu ermöglichen, werden die Waren mit dem impliziten Einverständnis der türkischen Behörden verwaltungstechnisch an Firmen befördert, die vorgeblich in Jordanien und im Irak registriert sind. Die Versanddokumente tragen in dem Abschnitt zur Versandart an den Empfänger den Vermerk „Transit durch die Arabische Republik Syrien“. Die Warenerfassung und die damit verbundenen Verwaltungsformalitäten erfolgen in den Zollstellen der Städte Antalya, Gaziantep und Mersin (Türkei). Nach Abschluss der notwendigen Formalitäten passieren diese Waren problemlos die Grenzposten von Cilvegözü und Öncüpınar (520 Kilometer südöstlich von Ankara in der Provinz Kilis).

Übersetzung: Sabine / Voltaire Netzwerk | Moskau (Russland) | 14. April 2016
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08.12.2015 Türkei – Beweise: Erdogan-Clan kauft ÖL von ISIS – und verkauft Waffen an den IS. Der Sohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – Bilal Erdogan – finanziert ISIS. *** Bericht lesen ***

19.02.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1: *** Bericht lesen ***

14.04.2016 Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2: *** Bericht lesen ***

17.10.2016 Erdogan Clan in der Türkei Verbindungen zum Islamischen Staat mehrfach nachgewiesen! *** Bericht lesen ***

08.01.2017 Erdogan-Clan herrscht in der Türkei über Energie, Öl und Wasser – Dokumente bestätigen Beziehungen zwischen Erdogan und IS *** Bericht lesen ***

Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes. *** Bericht lesen ***

Präsident Erdogan der Türkei hat nur das eine Ziel die Demokratie ab zu schaffen und eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia einzuführen mit ihm als den Oberkalifen. *** Bericht lesen ***
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I S L A M – T E R R O R – in Brüssel & Paris – E S – R E I C H T ! – Der Westen muss reagieren – Die Toleranzgrenze ist überschritten!

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Der Koran ruft auf zu: Krieg, Terror, Mord, Totschlag, Gewalt, Sklaverei, Vergewaltigungen, Unterdrückung, Missachtung aller Menschenrechte und der Weltherrschaft! Der ISLAM ist die größte, schlimmste und grausamste Geißel des 20. Jahrhunderts!

Wann ist die freiheitliche, westliche Welt endlich dazu bereit den Islam zu ächten und zu bekämpfen, anstatt ihn als eine „normale Religion“ zu betrachten. Denn genau das ist der Islam nicht.

Die islamischen Terroranschläge in Brüssel / Belgien am 22.03.2016 und Paris / Frankreich am 13.11.2015 sind nicht die Tat sogenannter, weniger, gewaltbereiter, islamitischer Terroristen, sondern spiegeln das tatsächliche Wesen des Islam wieder.

Denn der Islam ist keine Religion sondern eine „islamische Staatsdiktatur“ mit dem Rechtssystem der Scharia, auf Basis des Koran, der zur Weltherrschaft und zur Tötung aller „Ungläubigen“ aufruft, insbesondere der Christen und der Juden.

Es gibt im Koran über 200 Suren die zum Mord, Folterung, Verstümmelung, Gewalt überwiegend an „Ungläubigen“, besonders Christen und Juden und zur Unterdrückung und Entrechtung von Frauen auffordern. Denn eine Religion die dazu aufruft „alle Ungläubigen zu töten“ handelt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hat damit das Anrecht auf Religionsfreiheit verwirkt. Nicht die friedlichen Muslime, die überwiegend selbst nie den Koran gelesen haben, sind das Problem, sondern der Islam, der mit allen Strömungen als Basis den Koran hat.

Eine Partei, die in Deutschland in ihrem Grundsatzprogramm schreiben würde, dass sie auffordert alle „Andersgläubigen“ zu töten, würde sofort verboten werden. Warum gilt dies nicht für den Islam in Deutschland, der genau das im Koran stehen hat?

Nun, Sie glauben das nicht?
Der Autor hat den Koran und die Bibel gelesen. Das Ergebnis ist, dass im Koran genau das Gegenteil steht von dem was in der Bibel steht. Allah ist auch nicht GOTT. Denn GOTT hat einen Sohn Jesus Christus und hat die Bibel diktiert. Allah ist sein Gegenspieler und hat keinen Sohn, kennt keine Erlösung und hat den Koran diktiert. Hier nur 2 Beispiele:

Koran, Sure 2,191: „Und tötet sie (d.h. die heidnischen Gegner, Andersgläubige), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt.“

Bibel, Neues Testament, Lukas 6,35: „Vielmehr liebt eure Feinde; tut Gutes ….“ Matthäus 5,44: Ich (Jesus Christus) aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen. Liebt eure Feinde, segnet, die euch fluchen, tut wohl denen, die euch hassen, und bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen. Anmerkung: Auch im Alten Testament der Bibel wird nirgends geboten den Feind zu hassen.

Das Wort „Liebe“ (liebt) kommt in der Bibel insgesamt 396-mal vor.

Dagegen gibt es das Wort „Liebe“ nicht ein einziges Mal im Koran. Eine moralische Basis, wie die 10 Gebote aus der Bibel, existieren ebenfalls im Koran nicht.

GOTT, der die Wahrheit ist, und sich nie ändert, würde niemals zu einer Religion sagen: Islam = töte deine Feinde (im Koran) und zum Christentum und den Juden (Bibel) 10 Gebote: „Du sollst nicht töten!“ Auch deswegen ist Allah nicht GOTT!

Das ist die Geschichte des Koran in Kurzfassung:
Der Koran entstand erst ca. im Jahre 630 nach dem Tod von Jesus Christus = unserer Zeitrechnung Jahr NULL. Die Bibel und das Judentum, später mit dem Land Israel, wurden schon ca. 2.500 vor Jesus Christus, mit Noah, erstmals erwähnt. Entsprechende Aufzeichnungen inklusive der Thora der Juden und der Bibel der Christen sind also ca. 3100 Jahre älter als der Islam.

Mohammed als Religionsgründer des Islam wurde am Anfang seiner Laufbahn von seinen arabischen Feinden verfolgt. Deshalb beginnt der Koran in der ersten Hälfte auch friedlich. Nach dem Sieg über alle seine Feinde kam Mohammed über das Ausrauben von Karawanen zu großem Reichtum. Dabei wurden unter den Karawanen und seinen Feinden entsetzliche Bluttaten verübt, genau in dem gleichen Umfang, wie es heute die ISIS in Syrien und im Irak tut. Auch tausende von Juden lies Mohammed einfach brutal hinrichten. Deshalb ist der Koran in der zweiten Hälfte sehr kriegerisch und ruft zur Tötung aller „Ungläubigen“ auf, mit dem Ziel die Weltherrschaft zu erlangen.

Auch war Mohammed zu seiner Zeit nie in Israel oder Jerusalem gewesen.
Er war zu Lebzeiten immer mindestens 800 km von Jerusalem entfernt. Ein Anspruch des Islam auf Jerusalem oder Israel besteht deshalb nicht. Deswegen wurde nachträglich in den Koran die Legende eingefügt, Mohammed sei von Mekka nach Jerusalem entrückt worden und vom Felsen auf dem Tempelberg in den Himmel aufgestiegen. Dabei ist von einer schlechten Kopie der Himmelfahrt Christi auszugehen, die 630 Jahre vorher stattgefunden hat. Es ist anzunehmen, dass Mohammed diesen biblischen Bericht mindestens vom Hörensagen kannte. Israel war damals fast nur Wüste und ziemlich menschenleer. Ab 1299 gehörte Israel zum osmanisches Reich und die Römer hatten 60 Jahre nach Jesus Tod, also im Jahr 60 alle Juden aus Israel in das Römische Reich deportiert und hatten Jerusalem geschleift und dem Boden gleich gemacht. Deshalb fängt der Koran damit an, dass GOTT sein Volk der Juden verlassen hätte und sich jetzt ausschließlich den Arabern mit dem „Neuen Glauben“ des Islam zugewandt hätte. Damit geht der Koran gleichzeitig davon aus, dass es kein Israel, keine Juden mehr ins Israel geben würde und schon gar keine Hauptstadt Jerusalem der Juden. Da dies heute Realität ist, beginnt der Koran schon mit einer Lüge. Deshalb auch die Feindschaft des Islam und der Moslems gegenüber Juden.

Damit der Koran recht behält, müssen jetzt alle Juden getötet und ins Meer getrieben werden und der Islam muss Jerusalem in Besitzt nehmen. Deswegen wird es so lange wie es den Islam und den Koran gibt, keinen Frieden mit Israel und im Nahen Osten geben.

Mohammed selbst hat den Koran nicht geschrieben. Er hat sich auf der Höhe seiner Macht in eine Höhle zurückgezogen, aus der er nach ca. 10 bis 30 Tagen erschien mit dem Hinweis, dass Allah ihm begegnet sei und ihm, als seinen Propheten, durch den Erzengel Gabriel, die erste Offenbarung für den Koran gegeben hätte. Danach soll Mohammed immer wieder neue Offenbarungen für den Koran von Allah erhalten haben. Die Verbreitung des Koran und des Islam geschah mit Gewalt. Wer den neuen Glauben nicht annehmen wollte, wurde einfach geköpft. Es ist verständlich, dass den Menschen ihr Leben lieber war. Auch deshalb verbreitet der Islam heute überall Krieg und Gewalt. Fast alle derzeitigen, kriegerischen Konflikte, sind weltweit durch den Islam entstanden. Der Koran in seiner heutigen Form wurde erst zwei Generationen nach Mohammed von einem Oberkalifen in der heutigen Form verfasst und als allgemein gültig erklärt.

Eines der Hauptprobleme im Koran ist, dass gemäß der weltweit gültigen Koranlehre, nachfolgende Suren die vorhergehenden Suren ersetzen.
Deshalb gelten alle friedlichen Suren aus der ersten Hälfte des Koran nicht mehr, sondern nur noch die kriegerischen Suren aus der zweiten Hälfte des Koran mit Mord, Totschlag, Krieg usw. mit dem Ziel die Weltherrschaft zu erlangen. Dabei ist jedes Mittel recht und wird vom Koran legitimiert wie Lüge, Unwahrheit, Täuschung, Unterwanderung etc.. In jeder Talkshow in Europa zitieren islamische Gelehrte immer nur friedliche Suren aus der ersten Hälfte des Koran, um der westlichen Welt einen „friedlichen Islam“ vorzugaukeln. Das geht allein schon aus dem Wort „Islam“ hervor:

Denn Islam heißt nicht Frieden, sondern Unterwerfung!
In Talkshows beteuern Imame oder Sprecher muslimischer Vereinigungen: „Islam bedeutet Frieden“. Aber sie sagen nicht dazu, dass dieses Verständnis von Frieden erst dann einkehren kann, wenn die ganze Welt dem Islam unterworfen ist. Denn in Wahrheit heißt Islam “Unterwerfung“.

Und genau diesen Islam, mit diesem Koran, gestattet wir an unseren Schulen zu unterrichten. Gerade wird in Baden-Württemberg diskutiert und voraussichtlich auch entschieden, dass der Islam flächendeckend als Religionsunterricht in den Schulen eingeführt wird. Damit geben wir einer Lehre Raum, die nichts anderes im Sinn hat, als das Christentum zu zerstören und alle Christen zu töten. Wir sind so dumm und bereiten unserem eigenen Untergang freiwillig und ohne Not, den Weg. Dagegen sollten wir flächendeckend protestieren und das nicht einfach tatenlos hin nehmen.

Im Gegensatz zum Koran beziehen sich alle kriegerischen Stellen im Alten Testament der Bibel ausschließlich auf den Kampf um Israel und die Verteidigung von Israel durch die Juden.
Ab dem Tag, als GOTT seinem Volk der Juden das Land Israel als Eigentum gegeben hat, musste das Volk der Juden um das Land kämpfen. Es ging also nur immer um das eigene Land Israel. Der Islam aber greift die ganze Welt an und bedroht jedes Land dieser Erde mit Terror. Es gibt kaum ein Land auf dieser Erde ohne islamische Terroranschläge, weil der Koran aufruft zur Weltherrschaft im politischen, religiösen und wirtschaftlichem Bereich. Während Jesus Christus in der Bibel sagt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ (Bibel, Neues Testament, Johannes 18,36) Die Annahme des christlichen Glaubens und der Glaube an das Reich GOTTES ist eine persönliche Angelegenheit die jeder Mensch frei treffen kann oder auch nicht. Der Islam aber wird mit Waffengewalt und Krieg verbreitet. Das war schon zu Mohammeds Zeiten so und ist heute genau wieder so. Im Übrigen waren die Kreuzritterzüge im Mittelalter nicht christlich, stehen nicht in der Bibel, und wurden lediglich vom katholischen Papst, der damals als weltliches Oberhaupt wie weltliche Kaiser und Könige regiert hat, befohlen. Nur die katholische Kirche war daran der Auslöser, aber nicht die Christen nach der Bibel.

Lesen Sie dazu auch die Presseartikel:
ISLAM – Taqiyya – Die Strategie der Täuschung – Unterwerfung statt Frieden! – Teil 1
Islam – Taqiyya (arabisch Täuschung) Teil 2 – konkret – Koran & Bibel
124 Seiten umfassende Hintergrund-Information
zu diesem Thema finden Sie in der neuen Ausgabe des Z-Magazins. Eine Initiative von „Zukunft Europa e.V.“; die zu diesem Thema mit 124 Seiten erschiene Z 13/14 ist der Bundeskanzlerin gewidmet. Z für Zukunft, Postfach 1409, 73014 Göppingen, info@ZwieZukunft.de

Muslime ja, aber der Islam gehört wirklich nicht zu Deutschland! Warum der ehemalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel falsch liegen!

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Was ist zu tun?
Die freie, westliche Welt muss sich einig sein islamischen Terror weltweit gemeinsam zu bekämpfen, egal wo er statt findet. In Europa, im Nahen Osten, in Afrika oder Asien. Das gilt für den IS, Boko Haram in Afrika, Taliban in Afghanistan, Hamas der PLO und im Gazastreifen und für alle anderen islamischen Terroreinheiten: siehe Liste aller islamischen und sonstiger Terroreinheiten weltweit. Weil IS / ISIS der islamische Staat genau das in Syrien und im Irak tut, was auch Mohammed, der Islamgründer, getan hat. Der IS tötet wahlweise, insbesondere Christen und Andersgläubige auf bestialische Art und Weise. Alle nichtmuslimischen Frauen gelten als Freiwild, sind völlig schutzlos und Vergewaltigungen und der Sklaverei ausgesetzt. Der IS unterhält Freudenhäuser in denen diese Frauen von IS-Kämpfern jederzeit immer und immer wieder missbraucht werden. Zum Schluss werden Sie umgebracht oder als Sklavinnen und Sexsklavinnen in andere moslemische Länder verkauft, z.B. auch nach Saudi-Arabien. Gleichzeit wird der islamische Terror in die ganze Welt exportiert. Das können wir nicht mehr zulassen. Dazu komm noch, dass der IS von der Türkei durch Ölankäufe, Waffen, etc. und von Präsident Erdogan persönlich unterstützt wird. Peinlich ist dann, wenn die EU genau mit diesem Präsidenten über die Flüchtlingsfrage verhandelt.

Es müssen endlich Bodentruppen und Eliteeinheiten der USA, NATO und EU dort einmarschieren und dem Spuk eine Ende bereiten. Das ist auch die einzige Möglichkeit die Flüchtlingsströme zu drosseln.

Das Manifest und die Botschaft von GOTT – Die Bergpredigt von Jesus Christus
An alle Kriegstreiber, Kriegsverbrecher, Mörder, Massenmörder, Terroristen, islamische Terroristen, Machtsüchtige, Gottesverleugner, Umweltsünder, Zerstörer der Natur, Tierquäler und alle bösen und herzlosen Menschen auf dieser Erde. Das ist das Manifest und die Botschaft von GOTT an Euch:

„Ihr werdet es nicht schaffen meine Schöpfung, die Erde mit Ihrer gesamten Natur zu vernichten. Ihr werdet es nicht schaffen mein Ebenbild – die Menschen – vollständig zu zerstören und zu töten. Ihr werdet es nicht schaffen meinen Augapfel – mein Land Israel und mein Volk der Juden – vollständig zu töten. Ihr werdet es nicht schaffen, den Glauben an mich auf dieser Erde auszulöschen. Mein Sohn Jesus Christus wird vorher kommen und euch die Macht nehmen und mit meiner Vollmacht über die ganze Erde herrschen. Ich, GOTT, setze dagegen das Manifest der Liebe und die Botschaft meines Sohnes Jesus Christus = „Die Bergpredigt!“

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Liberale Medien schützen den Islam und machen das Christentum schlecht – Warum? – Atheistischer Professor nimmt Stellung

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Aus diesen Gründen machen liberale Medien das Christentum schlecht, jedoch der Islam einen Freifahrtsschein erhält:

Atheistischer Professor macht ANGST dafür verantwortlich, dass der Islam in den Medien einen „Freifahrtschein“ bekommt, das Christentum hingegen nicht. HBO Moderator Bill Maher redet mit dem atheistischen Autor Richard Dawkins. Ein atheistischer Professor, der für seine weltliche Standards vertretenden Blog-Posts berühmt ist, erklärte neulich, warum die Medien das Christentum bewusst verreißen, während sie den Islam mit Respekt behandeln.

Phil Zuckerman, Professor weltlicher Studien am Pitzer College, bestätigte CNSNews.com, dass die liberalen Medien es anscheinend als angemessen betrachten, „das Christentum zu kritisieren, sich darüber lustig zu machen, es zu verspotten“, während der Islam einen Freifahrtschein erhalte. „Das ist so merkwürdig, weil wenn es um Frauenrechte, Menschenrechte und Homosexuellenrechte geht, ist der Islam weitaus problematischer“, sagte der Professor.

Aus humanrechtlicher Perspektive seien die christlichen Nationen unter den erfolgreichsten, während muslimische Länder unwiderlegbar unterdrückerisch seien.

„Als Atheist, wo auf dem Planet Erde gibt es die Todesstrafe unter Atheisten? Es gibt sie nur in, Ich denke, in 24 muslimischen Ländern. Wo sind die Menschenrechte am meisten aufgeblüht? In christlichen Nationen“.

Obwohl der Islam unwiderlegbar „problematisch“ für Menschenrechtsbefürworter sei, wäre er geneigter dazu, das Christentum zu verachten als den Islam zu kritisieren, sagte Zuckerman. Der Grund dafür sei, dass Christen viel toleranter als Muslime seien. „Ich sehe das Christentum als einen großen Freund der weltlichen Kultur“, sagte er. „Den Islam sehe ich viel mehr als Bedrohung für Viele“.

Er erklärte: „Ich rede nicht über muslimische Einzelpersonen, neben denen ich in einem Flugzeug sitzen könnte oder meinen Nachbarn. Ich rede von den Lehren und der Macht, dieser Glaubenssätze in Form eines Scharia-Rechts durchzusetzen“. …. Siehe auch Presseartikel bei WordPress von Autor Uwe Melzer: „Der Islam ist keine Religion sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia auf Basis des Koran.“

Im Übrigen ist der Koran die Grundlage und das Fundament aller islamischen Strömungen und Glaubensrichtungen in dieser Welt.
Den folgenden Satz hat der türkische, islamische Präsident Erdogan gesagt: „Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam. – Recep Erdogan, türkischer Präsident, 2008!“ Der Islam ist keine friedliche Religion. Unter anderem fordert der Koran alle „Ungläubigen“ = nicht Muslime zu töten. Nach dem Koran sind „Ungläubigen“ Menschen zweiter Klasse, mit denen man tun kann, was man will. Es gibt über 200 Suren im Koran die zu direkter Gewalt, Mord, Folterungen und Krieg gegenüber „Ungläubigen“ – insbesondere Juden und Christen aufrufen. Siehe auch Presseartikel bei WordPress von Autor Uwe Melzer: „Die Lüge vom friedlichen Islam!“

Zuckerman gab zu, dass Angst ihn daran hindere, den Islam beim Schreiben seiner Blogs und Bücher zu kritisieren. „Ich kann alles über das Christentum oder Mormonentum sagen, was ich will, ohne in Angst leben zu müssen“. Außerdem drückte er seine Achtung davor aus, dass es möglich sein müsste, Religionen zu kritisieren, ohne um sein Leben fürchten zu müssen oder um das seiner drei Kinder. „Ich würde nie etwas Vergleichbares über den Islam schreiben wie ich es über bestimmte Religionen, wie dem Judentum, Christentum und den Mormonen, tue. Aus purer Angst“, sagte Zuckerman.

Zwei andere bekannte Atheisten, der HBO Moderator Bill Maher und der Evolutionsbiologe Richard Dawkins, kritisieren ebenfalls Liberale, die dem Islam einen Freifahrtschein bezüglich der Menschenrechtsverletzungen in muslimischen Ländern geben. Im Oktober war Dawkins in Mahers Show „Real Time“ Gast, wo Maher davon sprach, dass es absurd sei, dass einige Menschen Muslime wie eine „geschützte Art“ behandeln. Maher und Dawkins kritisierten vor allem Liberale, die ihrer Meinung nach, die Redefreiheit einschränken, um muslimische Empfindlichkeiten zu schützen. Dawkins nannte den Fall der Studentenversammlung der Warwick Universität, bei der im Oktober aus Angst, den Islam zu beleidigen, der bekennenden Atheistin und Islamkritikerin Maryam Namazie die Gelegenheit, eine Rede zu halten, verwehrt wurde.

„Wenn man auf einem Universitätscampus nicht mehr seine Gedanken teilen kann, wo kann man es dann? Ich meine, darum geht es doch in Universitäten. Es geht um Redefreiheit“, sagte Dawkins.

„Also denken sie, dass man rassistisch ist wenn man den Islam kritisiert und Sie haben völlig Recht wenn Sie sagen, dass rückschrittliche [Liberale] dem Islam einen Freifahrtschein geben“, fuhr der atheistische Autor fort. „Sie haben auch mit allem anderen Recht, ich meine, sie haben Recht im Hinblick auf Frauenfeindlichkeit und all die anderen guten Dinge. Aber wenn es um den Islam geht, kann sich dieser alles erlauben und ich denke das liegt daran, dass die meisten sich dem entziehen wollen, als Rassisten angesehen zu werden“. Maher fügte hinzu, dass die, die den Islam kritisieren, Islamophobe genannt würden, was ein „bescheuertes Wort“ sei, das nichts bedeute.

Im April veröffentlichte Dawkins Twitter Nachrichten, in denen er darauf hinweist, dass der Islam Bestrafungen wie Steinigungen und Predigten über die Weltherrschaft aufrechterhalte, während das Christentum und das Judentum von solchen „Mittelalter-Lehren“ abgekehrt seien.

„Gesetze, die für die Wüstenstammgesellschaften des siebten Jahrhunderts bestimmt waren, sind unter modernen Bedingungen nicht immer passend. Juden & Christen verstehen das meistens“, schrieb Dawkins in einem Post. „Ja, das Christentum & Judentum sind ebenfalls so bescheuert wie der Islam. Aber sie predigen keine Weltherrschaft, theokratisch verhängte Gesetze, Steinigung etc.“, ergänzte er in einer weiteren Nachricht. „Und ja, das Christentum und das Judentum haben früher ebenfalls schreckliche Dinge gepredigt. Aber wir leben jetzt, nicht im Mittelalter. Das ist ziemlich relevant“. (Autor Tyler Koop)

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