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Antisemitismus & Islamisten in Europa gegen Israel: Schluss mit dem Schweigen!

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Die Autoren Chris Veber, Österreich und Uwe Melzer, Deutschland wollen nicht kommentarlos hinnehmen, wenn von Migranten aus islamischen Ländern Gewalt, Hass, Intoleranz und in Europa überwundener religiöser Fanatismus in unsere Gesellschaft getragen werden.

In Wien ziehen Islamisten am 12.05.2021 mit arabischem und türkischem Migrationshintergrund durch die Straßen und drohen den “Juden” mit der “Rückkehr von Mohammeds Heer”. In Deutschland sammelt sich der islamistische Mob auf den Straßen vor den Synagogen und skandiert “Scheiss****n” (wir weigern uns, das auszuschreiben).

Die Reaktionen der Politik? In Deutschland, von Merkel dröhnendes Schweigen.

Von Merkels Wunschnachfolgerin Baerbock und den islamischen Verbänden irgendwas mit “Antisemitismus darf nicht toleriert werden”. Kein Wort, wer den Antisemitismus ausübt. Der ist irgendwie in der Gesellschaft vorhanden, Genaues weiß man nicht. In Österreich bezieht zumindest Sebastian Kurz klar Position und hisst die israelische Fahne am Bundeskanzleramt. Von Werner Kogler, Stille. Auch hier von Islamverbänden und Migrantenverstehern das übliche Geschwafel vom Antisemitismus, der offensichtlich von namenlosen Bösen ausgeübt wird. Die Reaktion der Polizei: Die lässt die Islamisten gewähren. 76 Jahre nach dem Holocaust stehen Islamofaschisten auf der Straße und skandieren “Scheiss****n” ins Gesicht der reglos zusehenden Polizisten.


(Foto: Attacken auf Synagogen & judenfeindliche Demos)

Der islamische Judenhass tritt auch in Deutschland offen zutage

Wir haben dieses Schweigen so satt! Jedes Mal, wenn Gewalt und Terror von Islamisten ausgeht, wird intensiv geschwiegen.

In Deutschland will Merkel offensichtlich die Konsequenzen ihrer Grenzöffnungen und der fehlenden Migrationspolitik nicht zur Kenntnis nehmen. Und wie in Österreich will man sich’s auch nicht mit den Neubürgern verscherzen. Der soziale Friede soll unter allen Umständen gewahrt werden, offensichtlich wäre der bedroht, wenn man Islamisten mit Härte entgegentritt.

Liebe Freunde, so wird das Nichts mit der Integration.

Appeasement hat auch bei den Nationalsozialisten Nichts gebracht. Wir als aufnehmende Bevölkerung dürfen und müssen klar die Einhaltung unserer Spielregeln fordern. Wegsehen stärkt die Islamofaschisten. Wer glaubt, seinen religiösen Wahn in Europa ausleben zu können, der ist hier fehl am Platz.

Wir sollten auch endlich klar definieren, mit welchen Menschen wir zusammenleben wollen. Weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die europäische Menschenrechtskonvention verlangen von uns, Jeden aufzunehmen, der an unserer Außengrenze “Asyl” sagt. Der Missbrauch des Asyltitels diskreditiert das Asylrecht und unterminiert den Schutz von wirklich Schutzbedürftigen.

Ich für meinen Teil will nicht in einem Europa leben, in dem ein wachsender Teil der Einwanderer unsere Gesellschaftsform offen ablehnt und religiöse über weltliche Gesetze stellt.


Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT! – Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

Wer ist hier Antisemit?

Denn es macht einen Unterschied, aus welchem Kulturkreis Menschen kommen, wie sie sozialisiert wurden. Von chinesisch stämmigen Migranten sind mir keine Demos, die zu Gewalt und Hass aufrufen, bekannt. Auch Thailänder, Ungarn und Serben leben friktionsfrei mit der Aufnahmegesellschaft zusammen. Es ist also nicht kommentarlos hinzunehmen, wenn – und jetzt spreche ich das Unsagbare aus – von Menschen aus islamischen Ländern Gewalt, Hass, Intoleranz und in Europa überwundener religiöser Fanatismus in unsere Gesellschaft getragen werden. Diesen Menschen können wir in ihren Ländern helfen, wir müssen ihnen nicht zwingend in Europa helfen.

Und wer hier Schutz und Hilfe gefunden und sein Gastrecht trotzdem missbraucht hat, der sollte Europa auch wieder verlassen. Ich bin für die Ausweisung aller Islamofaschisten ohne europäischem Pass. Wir als Aufnahmegesellschaft haben das Recht und die Pflicht, ein friedliches Zusammenleben einzufordern.

(Quelle: TICHYS EINBLICK, Autoren: Chris Veber, Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer, freier Journalist, Innsbruck. Uwe Melzer, WISSEN Agentur Mittelstandsberatung, Rottweil)


Jerusalem: Es geht nicht um die Rechte der Palästinenser, das eigentliche Ziel ist Israel zu zerstören und alle Juden zu töten! Die Hamas und die Tausende von Palästinensern, die Slogans zur Unterstützung der Hamas und Mohammed Deif skandierten, haben jedoch eine andere Lösung im Sinn: die Vernichtung Israels und den Tod von Juden – je mehr, desto besser. Schon lange bevor über die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Islam / Terrorgruppen wie Hamas und den Palästinensern gegen Israel im deutschen Fernsehen berichtet wurde, hatte ich die Entwicklung verfolgt über internationale englische Nachrichten aus Israel, USA und der englischsprechenden Presse. Bedauerlich ist, daß über die Wahrheiten und Tatsachen in den deutschen Medien und Fernsehen nicht berichtet wird. In den TV-Nachrichten hat man den PA Führer Abbas zu Wort kommen lassen und seine Lügen nicht berichtigt. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Ballon-Feuer-Terror gegen Israel der Hamas im Gazastreifen und die deutschen Medien

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(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Zusätzlich zu den Herausforderungen von COVID-19 sind die israelischen Bürger jetzt in noch größerer Gefahr, da Terroristen im Gazastreifen erneut Angriffe auf die umliegenden Städte starten.

In der vergangenen Woche haben Hamas-Terroristen Höllenfeuer auf israelische Städte in der Nähe des Gazastreifens herunterkommen lassen, indem sie mit Propantanks und Sprengstoff bewaffnete Ballons abgefeuert, über 60 Brände ausgelöst und über 150 Morgen Land verbrannt haben.

Davon hört man in der Regel in den Deutschen Medien und TV-Nachrichten wenig oder gar nichts. Stattdessen wird die Propaganda der Islamisten verbreitet, die immer damit beginnt: … in den von Israel besetzten Gebieten … Dabei hat Israel kein Land besetzt und besitzt heute nur einen kleinen Teil, des Gebietes, das Jahrtausende den Juden gehört hat und dessen Grenzen von GOTT festgelegt wurden. Das Jordantal, Samaria, Judäa und Westjordanland ist israelisches Kerngebiet. Das können Sie hier nachlesen: Die Grenzen von Israel mit Jerusalem als Hauptstadt und der Status der Juden als Volk aus GOTTES Sicht! Auch verstößt Israel gegen kein internationales Recht mit seinen jüdischen Siedlungen. Das können Sie hier nachlesen: Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht! Doch immer wieder wird das Gegenteil in deutschen Medien verbreitet.

Darüber hinaus hat die islamische Terroreinheit Hamas Raketen auf Israel gefeuert und damit gedroht, das Raketenfeuers zu erhöhen. Dies erhöht massiv die bereits wachsenden Spannungen zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn bei.

Der Anstieg der Spannungen begann mit einem versuchten Infiltrationsversuch syrischer Terroristen nach Israel über die südliche Grenze Anfang letzter Woche und eskalierte zuletzt mit dem erneuten Einsatz von Brandballons und Sprengstoffangriffen aus dem Gazastreifen. Dabei hat die Hamas auch Raketen auf das israelische Mittelmeer abgeschossen. Zusätzlich wurden von der Hamas Schüsse auf zivile israelische Arbeiter jenseits der Grenze des südlichen Gazastreifens abgegeben und eine Rakete auf das israelische Sderot geschossen, welche die Israelis abfangen konnten.

Als Reaktion auf diese Aggressionen veröffentlichten die israelischen Bürgermeister der Gemeinden rund um den Gazastreifen eine Erklärung: „Unser tägliches Leben wird immer wieder unterbrochen, durch ohrenbetäubende Explosionen, durch Brände und durch Raketenstarts auf ständiger und kontinuierlicher Basis. All dies während einer medizinischen und wirtschaftlichen Krise, die auch in unserer Region Spuren hinterlassen hat.“

Darüber hinaus gab Israel am Montag bekannt, dass es als Reaktion auf die Brände und Angriffe die kommerzielle Überfahrt von Kerem Shalom nach Gaza und in bestimmte Fischereizonen schließen werde, und Netanjahu kündigte an: „Alle iranischen Streitkräften, einschließlich der Hamas im Gazastreifen werden einen sehr hohen Preis für diesen Ballon-Terror bezahlen!“  Wir werden das nicht weiter zulassen. Wir werden handeln. Wir haben es in der Vergangenheit getan und werden es jetzt tun.

In der Vergangenheit hat Israel Luftangriffe gegen mutmaßliche Ballonwerfer gestartet. Angesichts der Tatsache, dass die IDF (israelische Armee) bereits mit Bedrohungen an der Nord- und Südgrenze zu tun hat, scheinen sie sich noch davor zu hüten, die Gewalt in der Region weiter zu eskalieren. Bis jetzt gab es noch keine körperlichen Verletzungen infolge der Terroranschläge. Es ist aber offen, wie lange die Geduld in Israel noch anhält. (Quelle: FEEDISRAEL 12.08.2020)


Denn ich will die Gefangenschaft meines Volks Israel wenden, daß sie die verwüsteten Städte wieder aufbauen und bewohnen sollen, daß sie Weinberge pflanzen und Wein davon trinken, Gärten anlegen und Früchte daraus essen (bedeutet für die heutige Zeit: Reichtum herrscht im Land Israel). Denn ich will sie in ihr Land pflanzen, daß sie nicht mehr aus ihrem Land (Israel) ausgerottet werden, das ich ihnen gegeben habe, spricht der HERR, dein Gott. (Bibel, AT, Amos 9,11-15)

Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

(Presseartikel über Israel von Autor Uwe Melzer:)
70 Jahre Israel Teil 9800.000 vergessene jüdische Flüchtlinge, die aus arabischen Gebieten vertrieben wurden!
70 Jahre Israel Teil 8Israel mit negativer Berichterstattung im deutschen Fernsehen: Ein Beispiel wie das ZDF & MONITOR geschichtliche Fakten verzerren!
70 Jahre Israel Teil 7Vom britischen „Weißbuch“ zum UN-Teilungsplan und der Staatsgründung Israels
70 Jahre Israel Teil 6Warum wurde 1948 kein arabischer Staat in Palästina gegründet?
70 Jahre Israel Teil 525 Linke und arabische Israel-Mythen entzaubert – von einem linken Araber aus dem Libanon
70 Jahre Israel Teil 4Wie der heutige Staat Israel entstanden ist – Von Pogromen (Judenverfolgungen / gewalttätiger Antisemitismus) bis zur Staatsgründung!
70 Jahre Israel Teil 3Israel existiert zu Recht als Staat und die Juden haben keinen Landraub begangen! Ein Staat Palästina hat nie existiert. Fakten belegen Gerüchte!
70 Jahre Israel Teil 2Volkssport Israelkritik Weltgemeinschaft hat nichts dazu gelernt! Antisemitismus unter neuem Deckmantel!
70 Jahre Israel Teil 1GOTTES Zeichen für die Welt – 70 Jahre feiert der Staat Israel – GOTT existiert und die Bibel ist wahr!

RfD Rettung für DeutschlandMehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Erdogan Besuch in Köln- Lebensgefährlich: Mit Israel-Flagge durch Köln laufen! – die Achse des „BÖSEN“

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In Deutschland erleben wir eine starke Zunahme des Antisemitismus. Das können Sie auch in diesem Presseartikel von uns nachlesen: Antisemitismus / Judenfeindlichkeit ist in Deutschland auch bei vielen „normalen“ Bürgern & Journalisten weit verbreitet!

Aber jetzt ist eine neue Dimension erreicht.
Unserer Regierung ist ein islamischer Diktator namens Erdogan wichtiger als Israel. Wobei in GOTTES Augen folgender Satz aus der Bibel gilt:

Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an.

Frau Bundeskanzlerin Merkel Sie haben sowohl vor der israelischen Knesset in Jerusalem als auch in Deutschland immer wieder eine besondere deutsche Verantwortung für Israel und das jüdische Volk betont. Sie bekennen sich zur deutsch-israelischen Freundschaft und zur Sicherheit Israels, die nach Ihren eigenen Worten zur Staatsräson Deutschlands gehört, sowie zu gemeinsamen Werten. Wir appellieren daher eindringlich an Sie, diesen Bekenntnissen Taten folgen zu lassen und die Feinde Israel als solche auch zu benennen, zu isolieren und zumindest mit rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen.

Aber was tut unsere Regierung mit der Kanzlerin Merkel
Sie lädt nicht nur in Massen die Feinde Israels nach Deutschland ein, das sind im Prinzip alle Islamisten, denn der Islam verlangt im Koran wörtlich die Tötung aller Juden, auch die aller Christen und die Vernichtung des Staates Israel durch die Auslöschung aller Juden.

Und ob das nicht schon genug ist, laden Sie dann auch noch den islamischen Diktator, den türkische Staatspräsident Erdogan nach Köln ein, der nachweislich – siehe Presseartikel – öffentlich seit 22.01.2015 jedes Jahr mehrmals regelmäßig bis heute immer wieder zum Krieg gegen Israel auf ruft. Das kann man regelmäßig in der internationalen Presse aus England, den USA und aus Israel nachlesen. Nur solche öffentlichen Reden und Aufrufe von Erdogan in der Türkei werden erstaunlicherweise nie in Deutschland veröffentlicht. Liebe Leser denken Sie einfach einmal darüber nach warum? Ein Grund ist auch: Medienkrieg: SPD kontrolliert großen Teil der öffentlichen Medien in Deutschland!

Bei dem Besuch von Herrn Erdogan in Köln war es lebensgefährlich mit einer Israel-Flagge durch Köln zu laufen. Und das hat die Iranerin Mehrak Sh am 29. September 2018 in Köln erlebt!

Die nachfolgende Information fanden wir auf dem Facebook Profil der Iranerin Mehrak Sh. Sie notierte auf Facebook am Tag, als Erdogan unter dem Jubel von Tausenden muslimischen „Kölnern“ die Großmoschee in Ehrenfeld eröffnete:

„Ich bin heute als Iranerin mit Israel-Flagge durch Köln gelaufen. Ich bin absolut fertig mit meinen Kräften. Wir wurden von allen Seiten von arabisch-islamischen-türkischen Männern wie Frauen angefeindet. Ich wurde als ,,Landlose“ usw. beleidigt.“

MITTELFINGER GEZEIGT UND MORDDROHUNGEN GERUFEN

Mir wurde nicht nur hundert Mal der Mittelfinger gezeigt, sondern auch Morddrohungen ausgesprochen. Auf dem Rückweg wurden wir von drei Männern verfolgt, die erst gingen, als die Polizei kam. Kurden und Aleviten haben uns herzlich aufgenommen.

Wäre die Polizei nicht da gewesen, wären die Erdogan-Befürworter auf uns gesprungen.
Ich bin absolut erschrocken von dem Antisemitismus in diesem Land. Vor allem wenn man ihn am eignen Leib erlebt. Ich kann Israelis verstehen, die auf Grund von diesem massiven Mobbing das Land verlassen. Link zu Facebook-Text

Englischer Text auf Facebook – 29. September 18:43 Uhr:
Today I walked through Cologne as an Iranian woman with an Israeli flag. I am absolutely finished with my powers. We were attacked on all sides by Arab-Islamic-Turkish men and women. I was called „landless“ etc. They show us the middle finger a hundred times and also pronounced death threats to us. On the way back we were followed by 3 men who did not leave until the police arrived. Kurds and Alevis have welcomed us warmly. Had the police not been there, the Erdogan advocates would have jumped on us. I am absolutely shocked by the anti-Semitism in Germany. Especially if you experience it by yourself. I can understand now Israelis who are leaving the country because of this massive mobbing.

Erdogans Ziel die Vernichtung von Israel, aller Juden und die Einnahme von Jerusalem für den Islam

Dazu hat Erdogan die „Achse des Bösen“ gebildet mit dem Iran und Russland. Diese werden Erdogans Krieg gegen Israel unterstützen. Die ersten offensichtlichen Anzeichen dafür sind vorhanden und können heute schon öffentlich in den Medien nachgelesen werden.

Die Achse des Bösen (Axis of Evil) ist ein am 29. Januar 2002 vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush in einer Rede zur Lage der Nation geprägtes politisches Schlagwort, um Länder zu beschreiben, die Terroristen unterstützen, Krieg anstreben und Massenvernichtungswaffen einsetzen wollen.

Die Achse des Bösen:
Linkes Rad = Russland, rechtes Rad = Iran, Achse in der Mitte und Träger = Erdogan mit der Türkei und dem Islam.

Foto: Ajatollah Sejjed Ali Chāmeneʾi (Khamenei) – Iran, Erdogan – Türkei, Putin – Russland

Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

10 Staaten – Bund – der Krieg gegen Israel unter der Führung der Türkei?
Dieser wird gerade von der Türkei mit einigen anderen arabischen Ländern gebildet. Dazu gehört auch die Annäherung an Russland. Die Namen der Nationen in der vorstehenden Bibelstellen (Versen) werden mit ihrem alttestamentlichen Namen aufgeführt. Diese Nationen, die heute noch existieren, tragen heute die nachstehenden Namen:

Magog, Mesech und Tubal = Russland
Persien = Iran
Kusch = Äthiopien bzw. islamische Staaten
Put = Syrien/Libyen bzw. islamische Staaten
Gomer = Türkei
Togarma = Türkei, Armenien und die türkisch sprechenden Völker von Kleinasien

Seit 22.01.2015 ruft der türkische Staatspräsident Erdogan jährlich bis heute immer wieder öffentlich zum Krieg gegen Israel auf.
Der größte Kriegstreiber und das gefährlichste Staatsoberhaupt in Europa ist der türkische Staatspräsident Erdogan. Ein Präsident der offen zum Krieg gegen Israel aufruft, kann doch nicht Mitglied in der EU werden. Trotzdem führen Deutschland und die EU weiterhin Verhandlungsgespräche zum Eintritt in die EU und vergolden das der Türkei mit jährlichen Zahlungen von 3,5 Milliarden EURO und mehr. Und die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit diesem Erdogan ein Flüchtlingsabkommen geschlossen, bei dem die Bundesrepublik laufend insgesamt mehr als 7,5 Milliarden EURO an die Türkei überweist. Das kann man eigentlich mit einem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehen. Nachfolgend sind nur einige öffentlich belegte Aussagen von Präsident Erdogan aufgeführt, die wir regelmäßig seit 2015 in unseren Presseartikeln veröffentlich haben. … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Giftgas-Angriff in Syrien inszeniert: Auftraggeber aus Europa – Indizien führen in die Türkei – Militärquellen

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Bild: Weiße Helme

Das lässt aufhorchen: Angeblicher Chemiewaffenangriff in Ost-Ghouta

Die Weißen Helme beschuldigen das Assad-Regime, Moskau hat schon länger berichtet, dass die Islamisten einen Chemiewaffenangriff planen, US-Regierung macht Assad und seine Unterstützer verantwortlich?

Russland hatte schon lange berichtet, man habe Kenntnis davon, dass Islamisten einen Angriff mit chemischen Waffen vorbereiten würden, um ihn dann Damaskus und Moskau vorzuwerfen (Russischer Generalstabschef warnt vor inszeniertem Giftgas-Angriff, Putin spricht von geplanten Provokationen mit Chemiewaffen in Syrien).

Gemeldet wurde vor kurzem, man habe in Ost-Goutha in dem Gebiet, aus dem sich die Islamisten zurückgezogen hatten, eine Werkstatt zur Herstellung von Chemiewaffen gefunden. Erst am Freitag sagte das russische Verteidigungsministerium, die Freie Syrische Armee, also die Verbündeten der Türkei (!) und Jaysh al-Islam würden in den noch gehaltenen Gebieten in Ost-Ghouta Chemiewaffenangriffe mit Chlorgas planen. Die Absicht sei, die Folgen des Einsatzes von chemischen Waffen zu fotografieren und zu filmen, um die Regierungstruppen zu beschuldigen.

Nach verschiedenen Berichten, u.a. von SOHR, Reuters, der türkischen Nachrichtenagentur AA oder der Hilfsorganisation UOSSM International soll gestern in der letzten Enklave in Ost-Ghouta, die noch von den islamistischen Kämpfern der Jaysh al-Islam gehalten wird, ein Angriff mit Chemiewaffen stattgefunden haben, durch den 25 Menschen oder auch mehr gestorben und mehr als 500 Menschen verletzt worden sein sollen.

Nach UOSSM sei der Angriff mit zahlreichen Angriffen auf medizinische Einrichtungen in Douma einhergegangen. Das größte Krankenhaus sei nicht mehr funktionsfähig und ein Krankenhaus des Roten Kreuzes sei schwer beschädigt worden. Angeblich würden in dem Gebiet noch 170.000 Menschen, darunter viele Flüchtlinge, leben.

SOHR berichtet von Luftangriffen, Fassbomben und Artilleriebschuss auf Douma, durch die Menschen Atemnot litten und weitere Menschen auf andere Weise getötet worden seien. Von Chemiewaffen wird hier nicht explizit gesprochen. Der Sprecher von Jaysh al-Islam wirft dem Assad-Regime vor, ihre Verbrechen fortzusetzen. Die syrische Nachrichtenagentur Sana meldete, die Islamistengruppe sei wegen der Angriffe am Zusammenbrechen und würde Anschuldigungen eines Angriffs mit chemischen Waffen erheben, um das Vorrücken der syrischen Armee zu verhindern. Die syrische Armee würde allerdings keine Chemiewaffen benötigen, um weiter vorzurücken.


Bild: Weiße Helme

Tatsächlich verbreitet UOSSM mit der Meldung eines angeblichen Chemiewaffenangriffs Bilder von angeblich betroffenen Menschen, die offensichtlich von den Weißen Helmen stammen. Ob es sich tatsächlich um einen Chemiewaffenangriff handelt und von wem er tatsächlich ausgeführt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht entscheiden. Schon lange wird vermutet, dass Islamisten in Syrien Chemiewaffenanschläge ausführen, um die syrische Armee und Russland zu beschuldigen und vorzuführen.

Das könnte auch der Fall gewesen sein, als vor einem Jahr, am 4. April 2017, ein Angriff auf Chan Scheichun stattfand, auf den hin dann Donald Trump Tomahawk-Raketen auf einen syrischen Luftwaffenstützpunkt mit mäßigen Erfolg abfeuern ließ. Die OPCW äußerte auch die Vermutung, dass der Angriff vom Assad-Regime durchgeführt worden sei, Gewissheit besteht darüber aber nicht. Gerade jetzt scheint es gut möglich zu sein, dass die Islamisten-Milizen, die in aussichtloser Lage sind, Chemiewaffen einsetzen könnten, um das Assad-Regime erneut zum Angriffsziel zu machen. Zudem ist die Gelegenheit angesichts des Skripal-Falls günstig, auch die Russen als Unterstützer des Assad-Regimes einzubeziehen, um so den Konflikt zwischen dem Westen und Russland weiter zu eskalieren.

Russlandkritiker könnten einwenden, die Warnungen vor einem Chemiewaffenangriff in Syrien seien in etwa zeitgleich mit dem Anschlag auf die Skripals aufgekommen und womöglich Teil einer Kampagne, um Agenten auszuschalten und weitere Chemiewaffenangriffe in Syrien ausführen zu können. Umgekehrt könnte die in die Defensive geratene britische Regierung – und andere aus der Anti-Russland-Koalition – mit der Beförderung von False-Flag-Angriffen versuchen, Russland weiter zu diskreditieren. Auch Damaskus könnte versuchen, Russland weiter vom Westen zu isolieren, um den Beschützer weiter auf die eigene Seite zu ziehen.

Die türkische Nachrichtenagentur AA bezieht sich auf die White Helmets, die von Russland beschuldigt werden, mit al-Nusra und in dem Fall mit Jaysh al-Islam zusammenzuarbeiten bzw. ein Arm von diesen zu sein, der auch westlichen Interessen dient. Abwegig ist der Verdacht keineswegs, denn die Weißen Helme treten nur in den Gebieten auf, in denen al-Nusra präsent ist. Und sie berichten nicht von Opfern unter den bewaffneten Islamisten, sondern es sind immer nur Zivilisten, die von den Angriffen, auch solchen mit Chemiewaffen, der syrischen und russischen Streitkräfte betroffen sind.

Es sind die Weiße Helme, die behaupten, dass gestern Abend um 20:22 Ortszeit ein Hubschrauber der syrischen Armee eine Fassbombe mit Chemiewaffen in Douma abgeworfen habe. Es seien 40 Menschen, meist Kinder und Frauen, getötet und 500 verletzt worden: „Assad greift mehr als 100.000 Zivilisten in Douma an.“ Ganze Familien in Schutzräumen seien „zu Tode vergast worden“.

Um die Berichte und Bilder einordnen zu können, muss Vertrauen bestehen, dass die Weißen Helme unparteiisch und neutral berichten. Davon aber kann man nicht ausgehen. Und hat Russland seine Finger im Spiel? Kaum vorstellbar eigentlich, dass Moskau intendiert, zur Macht des Bösen zu werden, indem auf den weiterhin mysteriösen Skripal-Fall noch ein Chemiewaffenangriff in Syrien gesetzt wird. Aber wer weiß, in einer Welt, in der Propaganda, Vorurteile, strategische Information und verdeckte Aktionen vorherrschen, ist alles möglich und verlieren Institutionen an Glaubwürdigkeit, die politischen Interessen nachgeben.

Update: Die US-Regierung hat sich in Form der Sprecherin des Außenministeriums, Heather Nauert, eingeschaltet. Ohne Genaueres zu wissen, wird dem „Assad-Regime und seinen Unterstützern“ die Verantwortung zugeschoben: „We are following disturbing reports regarding alleged chemical attack in #Syria. The Assad regime and its backers bear responsibility & the US will continue to use all efforts available to hold those who use chemical weapons accountable.“

Letztlich trage Russland die Verantwortung für diese „brutalen Angriffe“, heißt es in eine Mitteilung des Außenministeriums. (Autor: Florian Rötzer)



Terrorist gesteht mit Weißhelmen Chemiewaffenangriffe inszeniert zu haben – Video ansehen & Presseartikel lesen –

Ein Giftgas-Angriff gegen Zivilisten in Syrien ist laut Meldung vom 04.05.2017 vor wenigen Tagen inszeniert worden, teilte am Donnerstag eine militärisch-diplomatische Quelle mit. Der Auftraggeber komme aus Europa.

Laut der Quelle haben Stringer des Senders Al Jazeera die Inszenierung durchgeführt.
„Es wurde von mehreren Kanälen bestätigt, dass eine Stringer-Videogruppe des Senders Al Jazeera vor einigen Tagen die Inszenierung eines mutmaßlichen Einsatzes von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung durch die syrische Armee aufgenommen hat“, so die Quelle.

Bei der Inszenierung, die in der Provinz stattgefunden haben soll, wurden rund 30 Feuerwehr- und Notrufwagen eingesetzt.
Außerdem hätten sich bis zu 70 örtliche Bewohner, darunter Kinder, an der Aktion beteiligt. Diese seien aus einem Flüchtlingscamp gebracht worden.

„Damit es natürlicher aussieht, wurde alles mit Handys aus mehreren Perspektiven gefilmt. Auch eine Drohne wurde dazu genutzt. Nach der Aufnahme erhielt jeder Teilnehmer, auch die Kinder, von der Videogruppe jeweils 1.000 syrische Pfund und ein Lebensmittelpaket“, erläuterte die Quelle. Ihr zufolge soll das Fake auf „Befehl des Auftraggebers und Sponsors der Aufnahmen“ in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. (Quelle: Fadi Al-Halabi, 04.05.2017, Sputniknews)



Giftgasangriff in Syrien – Es war nicht Assad – Es war nicht die syrische Armee – Es waren nicht die Russen – Beweise 4 Presseartikel = Es waren die islamischen Rebellen / Terroristen / der IS selbst, die in einer eigenen, heimlichen Munitionsfabriken das Giftgas für Waffen aufbereitet haben. Ein Luftangriff der syrischen Luftwaffe, auf einer diese illegalen Munitionsfabriken, hat das Giftgas freigesetzt. Die syrische Luftwaffe konnte nicht wissen, dass die Islamisten in diesem Munitionslager Giftgas gelagert haben. Es waren eindeutig die islamischen Rebellen und alle Welt gibt ASSAD die Schuld. Deshalb auch meine vier Presseartikel über die Medienlügen über Syrien. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Giftgasangriffe in Syrien: 5 Gründe, warum Assad nichts mit den Giftgas-Angriffen zu tun hat! Kaum kam die Nachricht über den angeblichen Giftgas-Angriff ans Licht, schon stand für die westlichen Medien und Politiker der Schuldige Syriens Regierungschef Assad fest. Viel wahrscheinlicher aber ist, dass die von der Türkei unterstützten „islamischen Rebellen“ – Terroristen – IS etc. etwas mit den Giftgas-Angriffen zu tun haben? Denn es gibt Berichte und Aussagen in Videos, dass türkische Filmteams inszenierte Giftgasangriffe filmen. Terrorist gesteht mit Weißhelmen Chemiewaffenangriffe inszeniert zu haben! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Giftgasangriff in Syrien war nicht Assad, sondern wurde schon mehrfach von den islamischen Rebellen inszeniert! Al-Kaida-nahe Quellen wussten bereits Stunden vor der Attacke, dass es in der Gegend einen C-Waffen-Angriff geben würde. Wozu sollte also Assad oder irgendein syrischer Kommandeur zu Chemiewaffen greifen, wohlwissend, dass das umgehend all die unter hohem Blutzoll erreichten Errungenschaften der letzten Jahre in Gefahr bringen würde? Allerdings bekannt ist, dass die islamische Terrororganisation Al-Nusra schon 2013 Sarin aus der Türkei haben wollte! Wahrscheinlich zu Recht wurde dagegen Erdogan und seine islamische Regierung beschuldigt den türkischen Geheimdienst MIT zur Beschaffung von Saringas beauftragt zu haben! …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Russlands Verteidigungsministerium zu Chemiewaffen in Syrien: „Wir wissen, wer und wo“ „Uns liegen Informationen vor, dass der ‚Islamische Staat‘ und die al-Nusra-Front über C-Waffen-Komponenten verfügen. Wir wissen genau, wo sie sind und wer genau sie lagert. Wo ist die Garantie, dass das alles nicht morgen in einem beliebigen Land auftaucht?“, erklärte der Verteidigungsminister. „Heute sind wir uns absolut sicher, dass die meisten Filme und Reportagen [über die Anwendung von Chemiewaffen in Syrien – Anm.d.Red.] inszeniert sind.“ https://deutsch.rt.com/international/51142-russlands-verteidigungsministerium-wir-wissen-wer-und-wo/

Syrische Luftwaffe traf Chemiewaffenfabrik: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/russische-luftraumbeobachtung-syrische-luftwaffe-traf-chemiewaffenfabrik-14958078.html#GEPC;s2

Russland präsentiert unterdessen eine andere Version der Attacke: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/giftgas-in-syrien-russland-nimmt-assad-in-schutz-14958054.html#GEPC;s2

Assad: Terroristen erhalten C-Waffen (Giftgas) direkt aus der Türkei: https://de.sputniknews.com/politik/20170421315451022-assad-tuerkei-c-waffen/

Der Nervengasangriff, der so nicht stattfand! Eine wissenschaftliche Analyse: https://propagandaschau.wordpress.com/2017/04/19/theodore-a-postol-der-nervengasangriff-der-nicht-stattfand-khan-sheikhoun-syrien/

Westen blockiert unabhängige Recherchen zu Giftgas-Vorfall – Vertuschung der Wahrheit für Regimewechsel: https://www.epochtimes.de/politik/welt/lawrow-westen-blockiert-unabhaengige-recherchen-zu-giftgas-vorfall-vertuschung-der-wahrheit-fuer-regimewechsel-a2101008.html?gplus=1

Syrien ist die größte Medienlüge unserer Zeit – Nachweise mit #Videos und Links: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2369

Videos – Aktuelle Beispiele aus dem Syrienkrieg wie Lügenpresse in 120 Sekunden entlarvt wird! – Auswahl zu Links mit Falschmeldungen im Syrienkrieg: httsp://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2183

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

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Bundestagswahl: Wie Ausländer, Migranten, Asylanten, Islamisten und Staatsfeinde illegal wählen können und per Briefwahl auch gewählt haben?

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Die Briefwahl macht’s möglich: Ein Deutscher mit Wahlrecht vermittelt über eine Internetseite sein Wahlrecht an einen Migranten, der bei uns eigentlich nicht wählen darf … (Autor: David Berger)

Man traut seinen Augen nicht recht, wenn man die Internetseite Votebuddy (wir verlinken aus juristischen Gründen nicht zu der Seite) im Netz aufruft. Ganz offen sagen die Seitenbetreiber, worum es ihnen geht:

Die Seite „verbindet Menschen, die nicht wählen wollen – mit Menschen, die nicht wählen können. Melden Sie sich an und wir vermitteln Ihren Stimmentausch zur Bundestagswahl.“

„Nicht wählen können“ heißt doch hier, dass sie kein Wahlrecht haben. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, ob dieser Stimmentausch ihnen letztlich etwas ermöglichen soll, wozu sie kein Recht haben.

Das ist ungefähr so, wie wenn der 18-jährige Mann für seine 14 und 12 Jahre alten, jüngeren Brüder im Pennymarkt Zigaretten und Alkohol kauft.

Und so schaut es für mich tatsächlich aus. Der Text der Seite dann weiterhin ganz offen:

„Ein Drittel aller stimmberechtigten Erwachsenen in Deutschland gehen nicht wählen – weil sie keine Zeit haben oder nicht wissen, wen sie wählen sollen. Auf der anderen Seite leben in Deutschland mehr als acht Millionen Erwachsene, die nicht stimmberechtigt sind. Das sind etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung, die von der repräsentativen Demokratie ausgeschlossen sind, aber mitentscheiden wollen. VoteBuddy bringt diese Menschen zusammen und schafft durch Stimmentausch eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Die Neuanmeldungen, die der Seitenbetreiber in Echtzeit auf der Startseite bekannt gibt, zeigen viele Namen, die auf einen Migrationshintergrund schließen lassen.

Das legen auch die Stimmen nahe, die die Seite zitiert: „Ich bin längst Teil dieser Gesellschaft, natürlich will ich sie auch mitgestalten.“ (Ahmed S.) oder Samira M.: „Ich wollte schon immer mitentscheiden, mit VoteBuddy mach ich das jetzt einfach.“

Im Impressum ist – wohl aufgrund dieser juristisch fraglichen Aktion – ein Kontakt in den USA angegeben: Timo Meissner, VoteBuddy, 641 Lexington Avenue, New York, NY, 10022 USA.

Tatsächlich wird man bei der Internetrecherche fündig. Dort findet man in New York tatsächlich einen Timo Meisner, der sich seit März 2017 als CEO von VoteBuddy bezeichnet. Das Interessante: Bis er dieses neue Amt aufnahm, war er Junior-Berater Berufliche Bildung und Beschäftigungsförderung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, zuvor Projektassistent für Öffentlichkeitsarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung (September 2011 – Mai 2013). Als sein Lebensmotto gibt er übrigens an: „Ich arbeite mit Leidenschaft und Ehrgeiz an einem positiven Gesellschaftswandel.“

Dazu passen dann auch die Angaben auf der juristisch mehr als zweifelhaften Seite, in denen es über VoteBuddy heißt:

„Wir sind ein junges Start-Up, das sich 2017 in Berlin gegründet hat. In der Tradition des Social Enterpreneurship will unser Unternehmen ein gemeinschaftliches Problem lösen und mit innovativen Ideen den gesellschaftlichen Wandel voranbringen.“

Klingt doch sehr stark nach einer linksgrünen Ausrichtung des Berliner „Start-Ups“. Und dann wird man ganz ehrlich:

„Nach deutschem Recht ist Stimmentausch illegal. Unser Geschäftssitz ist daher in New York und wir betreiben die Webseite auf Servern in den USA.“

Da fragt man sich doch:
Wo bleibt nun ein Heiko Maas, der zwar juristisch mehr als zweifelhafte Gesetze erlässt, die de facto dazu dienen, völlig legitime Kritik an der linskgrünen Merkelpolitik und der Islamisierung zu unterdrücken, aber hier anscheinend noch nicht tätig geworden ist.

Zusatzinfo: Facebook versucht das Posten dieses Artikels zu verhindern, da die Informationen die Sicherheit von Facebook nicht mehr gewährleisten… Mit der Facebookpräsenz inzwischen gelöscht – Link zur Originalseite der hier vorgestellten Aktion dagegen hatte das (a)soziale Netzwerk keine Probleme. Selbst eine MDR-Mitarbeiterin hat das zur Seite gehörende, für die illegalen Aktionen Werbung machende Video geliked:

Update 06.09.17, 14.20 h: Während uns die üblichen gemaasten Fakenewsjäger beschuldigen, Fakenews zu verbreiten, hat – wie derzeit auf Twitter umgeht – der Bundeswahlleiter anscheinend Ermittlungen gegen die Seite Votebuddy aufgenommen. Sobald wir uns sicher sein können, dass diese Information stimmt, werden wir – als jenes Portal, das den Skandal aufgedeckt hat – selbstverständlich darüber ausführlich berichten.

Autor Uwe Melzer:


19.09.2017: Aktueller Hinweis: Zu unserer eigenen Überraschung ist die Internetseite: VoteBuddy – Stimmentausch zur Bundestagswahl – immer noch aktiv im Netz. Diese Seite ist unter dem Link erreichbar: https://www.votebuddy.de. Eigentlich hätten wir erwartet, dass diese im Prinzip illegale Internetseite für Wahlfälschung und Wahlbeeinflussung durch den Bundeswahlleiter und die Justiz geschlossen worden ist. Warum nicht? Darüber dürfen Sie sich Ihre eigenen Gedanken machen. Es ist leider keine Fake, sondern tatsächlich Realität!


Autor: Uwe Melzer – Presseartikel vom 07. März 2016: Genderwahn & Genderisierung, Pädophilie, für den Islam – Warum die GRÜNEN & Linke bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen in Deutschland eigentlich nicht wählbar sind! Unabhängig von einer Flüchtlingspolitik – ohne jegliche Kontrolle – und mit absolut offenen Grenzen – für die die GRÜNEN stehen, weil Sie sich davon langfristig ein neues Wählerpotential erhoffen – und dabei aber die reale Gefahr besteht, dass die sozialen Grundlagen in Deutschland gefährdet werden – setzen Sie sich für die Freigabe von Drogen ein, die Gleichsetzung des Islam mit dem Christentum und für eine sexuelle Straffreiheit für Inzest in Familien und von vereinzelten Grünen Mitglieder wurde in der Vergangenheit auch die Straffreiheit für Pädophilie gefordert. Dazu kommt die Genderisierung der Gesellschaft. …… vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Bundestagswahl – Wahlhilfe: Es gibt viele gute Gründe warum Sie die AfD wählen sollten! Die Alternative für Deutschland (abgekürzt AfD) ist eine 2013 in Berlin gegründete politische Partei in Deutschland. Bei der Europawahl 2014 gewann sie erstmals überregionale Mandate und zog ab 2014 in 13 Landesparlamente ein. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wir schaffen das ……. Deutschland zu ruinieren!
Bei dem berühmten Satz der Bundeskanzlerin von Deutschland Frau Dr. Angela Merkel „Wir schaffen das?“ fehlt allerdings der zweite Satzteil …… Deutschland zu ruinieren! Das Problem ist, den Untergang von Deutschland aufzuhalten oder zu verhindern ist nicht mehr möglich. …. vollständigen Presseartikel lesen

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Der Islam und französische Wahlen: Emmanuel Macron, eine Katastrophe für Frankreich & Europa?

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Autor: Guy Millière, Englischer Originaltext: French Elections: Emmanuel Macron, a Disaster, Übersetzung: Daniel Heiniger

  • Anti-westliche, anti-israelische und anti-jüdische Schmähreden wurden vor einer begeisterten Masse von bärtigen Männern (Islamisten?) und verschleierten Frauen gehalten. Einhundertfünfzigtausend Menschen waren da.

  • Emmanuel Macron versprach, den Bau von Moscheen in Frankreich zu erleichtern. Er erklärte, dass „französische Kultur nicht existiert“ und dass er französische Kunst „nie gesehen“ hat. Das Risiko ist hoch, dass Macron die Franzosen noch schneller enttäuschen wird als Hollande.

  • Am Abend des zweiten Wahlgangs werden die Menschen in den schicken Vierteln von Paris und in den Ministerien Parties feiern. In den Bezirken, in denen arme Leute leben, werden Autos in Brand gesetzt werden. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden, wenn es in Frankreich etwas zu feiern gibt, in den Bezirken, in denen arme Leute leben, Autos in Brand gesetzt. Unassimilierte Migranten haben ihre eigenen Traditionen.

Paris, Champs Elysees, 20. April, 20:50 Uhr. Ein islamischer Terrorist schießt auf einen Streifenwagen der Polizei. Ein Polizist wird getötet, ein anderer schwer verwundet.

Der Terrorist versucht zu entkommen und schießt erneut. Die Polizisten töten ihn. Eine Stunde später enthüllt das französische Innenministerium seinen Namen und seine Vergangenheit. Sein Name ist Karim Cheurfi. Er ist ein französischer Muslim, der in einem islamisierten Vorort in Frankreich geboren wurde. Im Jahr 2003 wurde er zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt wegen des versuchten Mordes an zwei Polizisten. Er wurde vor Ablauf seiner Strafe freigelassen. Im Jahr 2014 zielte er auf einen Polizisten und wurde erneut verurteilt. Und wieder freigelassen. Im März wurde der Polizei mitgeteilt, dass er versuchte, militärische Waffen zu kaufen, und dass er ein Mitglied des islamischen Staates in Syrien kontaktierte. Ein Inspektor entdeckte, dass er Nachrichten veröffentlicht hatte über dschihadistische Social Media Netzwerke, die seine Bereitschaft zum Mord an Polizisten ausdrückten. Die Polizei durchsuchte sein Haus und fand mehrere Waffen und eine GoPro Videokamera ähnlich wie sie Terroristen benutzen, um ihre Verbrechen zu filmen. Die Polizei und die Mitglieder des französischen Justizsystems glaubten, sie hätten nicht genügend Beweise, um ihn überwachen zu lassen.

Der Angriff auf den Champs Elysées zeigt deutlich, dass das französische Justizsystem für gefährliche Menschen lax ist und dass die französische Polizei nur wenig Aufmerksamkeit auf Verdächtige lenkt, die mit terroristischen Organisationen kommunizieren und Terrorprojekte hegen.

Dieser Terroranschlag fasst alles zusammen, was heute in Frankreich in Sachen Sicherheit im Argen liegt.

Männer mit einem Profil ähnlich dem von Karim Cheurfi waren in den letzten Jahren für die meisten Terroranschläge in Frankreich und Belgien verantwortlich: Mohamed Merah, der im Jahr 2012 drei jüdische Kinder und den Vater von zweien von ihnen in Toulouse getötet hat; Mehdi Nemmouche, der 2014 das Brüsseler Jüdische Museum angriff; Die Kouachi-Brüder, die das Charlie-Hebdo-Massaker im Jahr 2015 begangen haben; Amedy Coulibaly, der vier Juden im Saint Mandé-Kosher-Geschäft ermordete; Samy Amimour und andere, die im November 2015 130 unschuldige Menschen im Bataclan-Theater verstümmelten und ermordeten; Mohamed Lahouaiej Bouhlel, der im Juli 2016 in Nizza einen LKW in die Menge steuerte, 86 Menschen tötete und viele andere verwundete, und unter anderem diejenigen, die ein paar Wochen nach dem Angriff in Nizza in der Normandie einen Priester enthaupteten.

Die aufeinanderfolgenden französischen Regierungen unter der Präsidentschaft von François Hollande zeigten sich schrecklich schwach und impotent.

Ein Klima der Angst hat das Land eingeholt. Die Teilnahme an Theatervorführungen ist zurückgegangen. Die besonders oft angegriffene jüdische Gemeinde – zwei Drittel der Angriffe in Frankreich in den letzten fünf Jahren zielten auf Juden – fühlt sich im Stich gelassen. Als am 30. März in Waldwisse, Ostfrankreich, ein jüdischer Friedhof vandalisiert wurde, reagierten weder die Medien noch die politischen Führer. Eine Woche später wurde in Paris eine jüdische Frau namens Sarah Halimi gefoltert und dann von einem nicht radikalisierten Muslim aus einem Fenster geworfen, nur weil sie jüdisch war: die französischen Medien und die politischen Führer, mit Ausnahme des mutigen Abgeordneten Meyer Habib, reagierten ebenfalls nicht. Eine schweigende Versammlung unter dem Fenster wurde von einigen Führern der jüdischen Gemeinde organisiert. Nur Juden kamen; Sie wurden von antisemitischen Beleidigungen von arabischen Muslimen in der Nachbarschaft begrüßt. Die Implantation des radikalen Islam im Land verstärkt sich. Das jährliche Treffen der „Muslime Frankreichs“ (der neue Name des französischen Zweiges der Muslimbruderschaft) fand am 14./17. April in Le Bourget, zehn Meilen nördlich von Paris, statt. Anti-westliche, anti-israelische und anti-jüdische Schmähreden wurden vor begeisterten Massen von bärtigen Männern und verschleierten Frauen gehalten. Einhundertfünfzigtausend Menschen waren dabei.

Wirtschaftlich ist Frankreich in schrecklicher Form. Die Arbeitslosenquote liegt über 10%. Neun Millionen Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze – 14% der Bevölkerung. Das Wirtschaftswachstum stagniert. Die Staatsausgaben machen 57% des BIP aus – 13% mehr als in Deutschland, dem wichtigsten Wettbewerber Frankreichs in Europa.

Monat für Monat zeigen Umfragen, dass die französische Bevölkerung ängstlich, wütend, unermesslich enttäuscht ist von der aktuellen französischen Politik. François Hollande beendet seine Amtszeit mit einer Beliebtheit in der Nähe von Null. Er wurde so abgelehnt und diskreditiert, dass er sich entschloss, nicht wieder für die Präsidentschaft anzutreten.

Der erste Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahl fand in diesem Zusammenhang statt und man könnte erwarten, dass die französische Bevölkerung alles ablehnen würde, was wie die Politik von François Hollande aussieht und stattdessen eine neue Richtung für das Land wählt.

Das ist nicht was passiert ist, ganz im Gegenteil.

Benoit Hamon, der Kandidat der Sozialistischen Partei, erlitt einen katastrophalen Schlag und erhielt nur 6% der Stimmen. Jean-Luc Mélenchon, ein weit Links stehender Kandidat, der vor einigen Jahren die Sozialistische Partei verließ und im Jahr 2012 Hollande unterstützte, erhielt eine viel höhere Punktzahl: 19% der Stimmen. Er ist ein Bewunderer von Hugo Chavez, Fidel Castro und dem verstorbenen palästinensischen Führer Jassir Arafat. Unmittelbar nach dem antisemitischen islamischen Angriff in Saint Mandé behauptete er, dass „der jüdische Extremismus gefährlicher ist als der islamische Extremismus“. Diese Aussage hat ihm nicht geschadet.

Vor allem aber hat Emmanuel Macron, ein Kandidat, der Hollande nahe steht, das Rennen gewonnen und wird am 7. Mai zum Präsidenten gewählt. Er war seit mehr als zwei Jahren Hollandes Wirtschaftsberater und der Hauptarchitekt von Hollandes gescheiterter Wirtschaftspolitik. Er wurde dann Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitale Angelegenheiten und hielt diesen Posten, bis er das Präsidentschaftsrennen betrat.

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Nach dem Angriff auf den Champs Elysees vom 20. April sagte er: „unvorhersehbare“ Ereignisse seien aufgetreten, und sie würden „Teil des täglichen Lebens der Franzosen sein in den kommenden Jahren“. Am nächsten Tag, als er gefragt wurde, was er tun würde, um weitere Morde zu verhindern, sagte er, dass er nicht „über Nacht einen Plan entwickeln könne, um den Terrorismus zu bekämpfen.“

Wenn er über die Wirtschaft spricht, klingt er wie Hollande: Er benutzt vage Begriffe, wie die Notwendigkeit für mehr „soziale Mobilität“ und „Erfolg für alle“. Er beharrt darauf, dass er die ganze Sklerose, die vielen so teuer ist, wie die obligatorische 35-stündige Arbeitswoche oder das gesetzliche Alter für den Ruhestand, beibehalten wird: 62. Er sagte, er würde das fast bankrotte Rentensystem so lassen, wie es ist. Er versprach zusätzliche Regelungen, die „den Planeten retten“ sollen, und in einer klassisch-sozialistischen Weise sollten zehn Milliarden Regierungs- „Investitionen“ den „ökologischen Übergang“ und „öffentliche Dienstleistungen“ finanzieren.

Manchmal macht er dermassen enttäuschende Bemerkungen, die nicht einmal Hollande gesagt hätte. In Algerien, in Anwesenheit der Vertreter der Nationalen Befreiungsfront, einer Organisation, die durch Terrorismus an die Macht kam und Hunderttausende „Harkis“ (Algerier, die Frankreich gewählt hatten) massakrierte, sagte er, dass die französische Präsenz in Algerien ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gewesen sei, und später versprach er, die Einwanderung aus der arabischen Welt und von Afrika nach Frankreich zu erleichtern, indem er ein „offenes und einladendes“ Frankreich bewahren werde. Er versprach, den Bau von Moscheen in Frankreich zu erleichtern. Er erklärte, dass „französische Kultur nicht existiert“ und dass er französische Kunst „nie gesehen“ habe.

Er hat oft gezeigt, dass er ein politischer Anfänger ist und dass es sein erster Wahlkampf ist. Er stolperte über die Worte seiner Reden und gab gegenüber seinen Zuhörern zu, dass er die Bedeutung der Sätze, die er gerade gelesen hatte, nicht verstand, was demonstrierte, dass er nicht gelesen hatte, was für ihn geschrieben wurde, bevor er es der Öffentlichkeit vorlas.

Wie lässt ich sein Erfolg unter diesen Bedingungen erklären?

Die erste Erklärung liegt in der Elimination des Kandidaten der moderaten Rechten.

François Fillon hatte ein glaubwürdiges und kohärentes Programm für die Erholung des Landes, aber er konnte kaum darüber sprechen. Seine Kampagne versank rasch in einem Skandal um gefälschte Arbeitsverträge. Er stellte sich als ein tadelloser Kandidat vor, doch er erschien nicht ganz so ohne Tadel. Ein vor kurzem veröffentlichtes Buch zeigte, dass der Skandal sorgfältig von einem „Schattenkabinett“ im Elysépalast orchestriert worden war. Fillon konnte sich nicht mehr davon erholen. Seine Entschuldigungen waren schwach und widersprüchlich. Er bestätigte seine Schwäche, indem er sofort nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Wahlgangs seine bedingungslose Unterstützung für Macron bekannt gab. Zum ersten Mal in mehr als fünfzig Jahren wird die gemäßigte Rechte im zweiten Wahlgang einer französischen Präsidentschaftswahl keinen Kandidaten haben. Ihre eigene Schwäche zeigend, folgten die meisten dem Beispiel des gemäßigten rechten Führers Fillon und beschlossen, Macron zu unterstützen.

Die zweite Erklärung für den Erfolg von Emmanuel Macron liegt in einer sehr ausgeklügelten Kommunikationsstrategie.

Emmanuel Macron profitierte kontinuierlich von der Unterstützung durch François Hollande und den meisten der sozialistischen Minister der letzten fünf Jahre, doch eine angeblich neutrale und unpolitische politische Struktur wurde für ihn geschaffen. Sie heißt En marche! („Unterwegs!“). Die sozialistischen Minister, die sich ihm angeschlossen haben, demonstrierten für En marche! und blieben ansonsten ruhig. Francois Hollande kündigte seine volle Unterstützung sehr spät im Wahlkampf an. Die Kommunikationsstrategie könnte funktionieren, denn Emmanuel Macron erhielt die Unterstützung der Linken Milliardäre, denen er geholfen hatte, als er Wirtschaftsminister war und die enge Beziehungen zu den Machthabern haben: Pierre Bergé, Xavier Niel und Patrick Drahi. Diese Leute besitzen auch die meisten französischen Mainstream-Medien und konnten starke Medienkampagnen zur Unterstützung von Macron durchführen. Kein Kandidat in der Geschichte der französischen Präsidentschaftswahl brachte es auf die Cover von so vielen Zeitschriften und Zeitungen. Emmanuel Macron genießt auch die Unterstützung der wichtigsten französischen Investmentbanken: Er ist Absolvent der Ecole Nationale d’Administration, die alle hochrangigen Beamten und fast alle französischen Politiker seit ihrer Gründung im Jahre 1945 ausbildete und hatte, vor dem Eintritt in Francois Hollandes Kabinett, eine Karriere in einem Finanzinstitut

Die dritte Erklärung für den Erfolg von Emmanuel Macron ist, dass die Kommunikationskampagne zu seinen Gunsten weitgehend ohne politischen Inhalt ist, genauso wie En marche!.

Er wurde als junger Mann präsentiert, der die „Zukunft“ verkörpert, eine „Erneuerung“, eine „Hoffnung“, eine „Veränderung“. Für den grössten Teil der Kampagne hatte Emmanuel Macron kein Programm. Sein Programm wurde erst sechs Wochen vor der Wahl im Internet veröffentlicht. Der Text ist oft ohne Sinn. Angst wird definiert als „tägliche Qual“. Es sagt, Frankreich müsse „Chancen“ bieten und Europa müsse eine „Chance“ sein. Emmanuel Macron sagte den Sozialisten, dass er ein Sozialist sei, dann sagte er, dass er überhaupt kein Sozialist sei, als er ein anderes Publikum ansprach. Meinungsumfragen haben gezeigt, dass viele von denen, die im ersten Wahlgang für ihn stimmten, seine Vorschläge zu beliebigen Themen nicht kannten.

Diejenigen, die die Kampagne von Emmanuel Macron entwarfen, bezogen eine Menge Inspiration von Barack Obamas Präsidentschaftskampagne von 2008, und das Ergebnis zeigt, dass sie recht hatten.

Das Ergebnis ist auch sehr beunruhigend, denn es zeigt, dass eine massive Kommunikationskampagne effektiv sein kann, auch wenn sie Inhaltleer ist und die Wähler als Idioten zu betrachten scheint. Die Kampagnenwirksamkeit von Emmanuel Macron ist auch darauf zurückzuführen, dass in Frankreich praktisch keine Medien im Widerspruch zu dem stehen, was in den Mainstream-Medien gesagt wird: Die französische Wirtschaft ist eine sehr staatliche Wirtschaft, in der die Medienunabhängigkeit von der Regierung und die Schaffung und Erhaltung von Medien unabhängig von staatlichen Subventionen fast unmöglich ist.

Der zweite Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahl findet am 7. Mai statt. Emmanuel Macron wird der einzigen verbleibenden Kandidatin, der populistischen Marine Le Pen, begegnen.

Während der gesamten Kampagne war sie fast die einzige, die klar über die islamische terroristische Bedrohung redete (auch François Fillon, aber diskreter) und glaubwürdige Lösungen anzubieten hatte, um sie zu bekämpfen. Sie war die einzige, die über den Aufstieg des radikalen Islam in Frankreich sprach und die Versammlung der Muslimbruderschaft in Le Bourget verurteilte. Sie war die einzige, die die zunehmenden Gefahren aus unkontrollierter Einwanderung hervorhob, und das Risiko, dass die französische Kultur verschwindet. Sie war auch die einzige, die den demografischen Wandel in Frankreich und in Europa wegen der neuen Migranten erwähnte. Sie war die einzige, die den islamischen Antisemitismus verurteilte, der unablässig Juden in Frankreich tötet. Leider hat sie ein fast marxistisches Wirtschaftsprogramm, in der Nähe von Jean Luc Melenchon. Sie ist Führerin des Front National, einer Partei, die von ihrem Vater gegründet wurde, einem Antisemiten, Jean-Marie Le Pen; Obwohl sie ihren Vater und fast alle seine antisemitischen Freunde aus dem Front National ausgeschlossen hat, ist sie doch die Parteiführerin und gilt als Tochter ihres Vaters.

Marine Le Pen und der Front National werden als Vogelscheuchen benutzt, um die Wähler dazu zu bringen, sich massiv hinter Macron zu stellen, im Namen einer „republikanischen Front“ gegen den „Faschismus“. Die Strategie wurde vor dreißig Jahren von der französischen Linken unter Präsident Francois Mitterrand entwickelt. Es hat immer funktioniert, und in ein paar Tagen wird es wieder funktionieren.

Macron hat jetzt die Unterstützung der gesamten sozialistischen Partei und die Unterstützung von fast allen anderen Politikern. Er hat auch die Unterstützung aller französischen muslimischen Organisationen. Der Rektor der Großen Moschee von Paris sagte, dass Muslime „massiv für ihn“ stimmen müssten. Die jüdischen Gemeindeführer demonstrierten ebenfalls im Namen von Macron. Am 7. Mai wird er wahrscheinlich mehr als 60% der Stimmen bekommen.

Die meisten werden nicht auf der Unterstützung eines Projekts beruhen; Das Risiko ist hoch, dass Macron die Franzosen noch schneller enttäuschen wird als Hollande. Die Franzosen könnten rasch entdecken, dass er nur ein Mann ist, der von der französischen Linken gewählt wurde, um einen nicht nachhaltigen Status quo ein wenig länger zu bewahren, und ein Mitglied der selbst ernannten Eliten, die sich nicht um die Probleme der einfachen Menschen kümmern, die diese terroristischen Handlungen als „unvorhersehbare Ereignisse“ betrachten, und die glauben, dass nationale Identitäten in einer grenzenlosen globalisierten Welt wegschmelzen können. Wenn die Franzosen entdecken, wer Macron ist, wird es nichts geben, was sie tun können, um zu ändern, für wen sie gestimmt haben.

Das Risiko für Frankreich in den nächsten fünf Jahren wird wahrscheinlich für die Franzosen schmerzhaft sein. Gemäss der Polizei leben mehr als 12.000 radikalisierte Muslime im Land und die meisten von ihnen werden nicht überwacht. Die Polizei hat nicht die Mittel, mehr zu tun, als sie derzeit tut, und Macron scheint das egal zu sein. Das Justizsystem liegt in den Händen von Richtern, die den Terroristen gegenüber nachsichtig erscheinen, und Macron scheint das zu akzeptieren. Der Fluss der Migranten wird nicht aufhören, und Macron hat anscheinend nicht vor, etwas dagegen zu unternehmen. Immer mehr segregieren sich die Muslime, weg von der französischen Gesellschaft, in sich ausweitende islamistische Mini-Staaten.

Nichts, was Macron vorschlägt, kann den Niedergang der französischen Wirtschaft und der französischen Gesellschaft umkehren. Terrorangriffe werden zweifellos auftreten. Juden und andere werden zweifellos getötet. Unruhen und Unzufriedenheit werden zweifellos stattfinden.

Am Abend des ersten Wahlgangs gab es Unruhen in Paris und Nantes. Am Abend des zweiten Wahlgangs werden die Menschen in den schicken Vierteln von Paris und in den Ministerien Parties feiern. In den Bezirken, in denen arme Leute leben, werden Autos in Brand gesetzt werden. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden, wenn es einen festlichen Abend gibt in Frankreich, in den Bezirken, in denen arme Leute leben, Autos in Brand gesetzt. Unassimilierte Migranten haben ihre eigenen Traditionen.

Bei der nächsten Wahl im Jahre 2022 könnte das katholische Frankreich auch einen muslimischen Präsidentschaftskandidaten sehen – und gewinnen lassen.

Autor Dr. Guy Millière, ein Profesor an der Universität von Paris, ist Autor von 27 Büchern über Frankreich und Europa.

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Flüchtlingskrise: Ein ganz „normaler“ Monat in Deutschland mit Kinderehen, Mord & Gruppenvergewaltigungen!

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Langsam kehrt die Routine in Deutschland ein: „Normale“ Vergewaltigungen, Angriffe auf Polizisten, „Ehrenmorde“, Diebstähle, Kinderehen, Brandstiftungen in den eigenen Flüchtlingsunterkünften durch die in den letzten 24 Monaten eingereisten Migranten schockieren kaum jemanden mehr in Deutschland. Zu sehr hat man sich an den Schrecken in den „eigenen vier Wänden“ gewöhnt. Die großen, ganz den etablierten Politikern ergebenen Medien berichten gar nicht mehr oder nur widerwillig, beschönigend und am Rande.

Böse Zungen behaupten gar, der Antifa-Ruf „Deutschland verrecke!“ sei das einzige politische Programm, das derzeit wirklich erfolgreich laufe.

In anderen Ländern, zumal in den osteuropäischen, in der Schweiz, Israel und den USA schaut man fassungslos auf Deutschland und die naive Gutmütigkeit der Deutschen, die scheinbar alles mit sich machen lassen. Und sich – kann man den deutschen Medien glauben – sogar noch über die Wiederkandidatur jener Politikerin freuen, die ihnen das alles eingebrockt hat.

Soeren Kern vom renommierten Gatestone-Institut aus den USA hat sich vor diesem Hintergrund einfach einmal die Mühe gemacht, noch einmal einige der bekannt gewordenen Fälle aus dem Monat Oktober in einer Chronik aufzulisten. Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl dessen, was passiert ist und was es bis in die Medien geschafft hat.

Aber schon diese Spitze des Eisbergs ergibt ein solch schockierendes Bild, das eigentlich jeden – ganz unabhängig von seiner parteipolitischen Einstellung – aufrütteln und zum Handeln veranlassen sollte. Vielleicht ist es auch schon zu spät, vielleicht besteht noch Hoffnung. Wie auch immer: Viel Zeit bleibt uns nicht mehr!

1. Oktober: Zwei Migranten vergewaltigen eine 23 Jahre alte Frau in Lüneburg. Die Frau geht mit ihrem Kleinkind in einem Park spazieren, als die beiden Männer sie von hinten umschubsen. Die Männer zwingen das Kind, zuzusehen, wie sie sich abwechselnd an der Frau vergehen. Die Täter fliehen und sind auf freiem Fuß.

2. Oktober: Ein 19-jähriger Migrant vergewaltigt eine 90-jährige Frau, als sie eine Kirche in der Düsseldorfer Innenstadt verlässt. Die Polizei beschreibt den Verdächtigen anfangs als einen „Südeuropäer mit nordafrikanischen Wurzeln“. Später kommt heraus, dass es sich um einen Marokkaner mit spanischem Pass handelt.

2. Oktober: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble fordert die Entwicklung eines „deutschen Islam“, um Muslimen im Land zu helfen, sich zu integrieren. In einem Kommentar für die Welt am Sonntag schreibt er:

„Wir … wollen, gerade angesichts der so vielfältigen Herkunft der Muslime in Deutschland, die Entwicklung eines deutschen Islam fördern, die Entwicklung eines Selbstgefühls der hier lebenden Muslime als Muslime in Deutschland, in einer freiheitlichen, offenen, pluralen und toleranten Ordnung, mit ihrer guten Mischung – nach unserem Grundgesetz – von staatlicher religiöser Neutralität. …“

„Ohne Zweifel ist die wachsende Zahl von Muslimen in unserem Land heute für die Aufgeschlossenheit der Mehrheitsgesellschaft eine Herausforderung. Die Herkunft der allermeisten Flüchtlinge bedeutet auch, dass wir es zunehmend mit Menschen aus ganz anderen Kulturkreisen zu tun haben als bisher. … Wir dürfen in dieser angespannten Situation keine Atmosphäre entstehen lassen, in der gut integrierte Menschen sich in Deutschland fremd fühlen.“

4. Oktober: Wie der Münchner Merkur berichtet, lag die Besucherzahl beim Münchener Oktoberfest auf dem niedrigsten Stand seit 2001. Berichten zufolge blieben die Besucher aus Angst vor Terrorismus und sexuellen Übergriffen durch Migranten fern.

6. Oktober: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über eine Untersuchung deutscher Geheimdienste, wonach fast die Hälfte der Salafisten, die nach Syrien oder Irak ausreisten, zuvor in Moscheen aktiv war. „Die Moscheen spielen für die Radikalisierung von Islamisten in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle“, sagt eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die Untersuchung analysiert fortlaufend Hintergründe und Verlauf der Radikalisierung von Personen, die mit islamistischer Motivation nach Syrien oder Irak ausreisten. Grundlage sind Daten von insgesamt 784 Personen, die ausreisten oder eine solche Ausreise aktiv versuchten. Die Gesamtzahl der Salafisten wird vom Verfassungsschutz bundesweit mit 9200 Personen angegeben.

6. Oktober: Mehr als 400 Einwohner des Essener Stadtteils Altenessen kommen zu einem vom Fernsehen übertragenen „Stadtgespräch“ mit Kommunalpolitikern zusammen, um über die eskalierende Gewalt und Kriminalität in ihren Vierteln zu diskutieren. Anwohner beklagen sich, die Polizei weigere sich oft, auf Hilferufe zu reagieren. Sie flehen die Vertreter der Stadt an, die Ordnung wiederherzustellen. Ein Anwohner sagt: „Ich bin hier geboren und fühle mich nicht mehr sicher.“ Die Kommunalfunktionäre weisen die Beschwerden barsch zurück. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) sagt: „Altenessen ist keine No-go-Area, die Leute hier haben nur einen dicken Hals.“ Polizeipräsident Frank Richter fügt hinzu: „Ich kann es nicht mehr hören, von No-go-Areas in Essen zu hören.“ Er besteht darauf: In Essen und Altenessen lebe man völlig sicher.

7. Oktober: Das Sarah-Nußbaum-Haus, ein Kindergarten in Kassel, erklärt, dieses Jahr nicht Weihnachten zu feiern, „wegen des hohen Anteils muslimischer Kinder“. Wie Lokalmedien berichten, gibt es „keinen Weihnachtsbaum, keine Weihnachtsgeschichten, keine Weihnachtsstimmung“. Nichtmuslimische Eltern argumentieren, zur Integration gehöre es, „die neue Kultur kennenzulernen“. Erzieherinnen sagen, wegen der „unterschiedlichen Kulturen der Kinder“ würde auf „christliche Rituale verzichtet“. Weiter wird bekannt, dass die Erzieherinnen angewiesen sind, darauf zu achten, dass Kinder ihre Pausenbrote nicht tauschen, um zu verhindern, dass muslimische Kinder Schweinefleisch essen.

8. Oktober: Wie die Welt am Sonntag berichtet, wurden in den ersten sechs Monaten von 2016 die Ausweise von mehr als 2.000 Migranten, die Asyl beantragt haben, als Fälschungen entlarvt – trotzdem ließen die Grenzkontrolleure sie nach Deutschland einreisen. Sicherheitsanalysten warnen davor, dass Migranten mit gefälschten Papieren Verbindungen zum Islamischen Staat haben könnten.

10. Oktober: Jaber al-Bakr, ein 22-jähriger Flüchtling aus Syrien, wird verhaftet, nachdem die Polizei in seiner Chemnitzer Wohnung Sprengstoff gefunden hat. Er wird verdächtigt, einen Bombenanschlag auf einen Flughafen in Berlin geplant zu haben. Zwei Tage später erhängt er sich in seiner Gefängniszelle in Leipzig.

14. Oktober: Bundespräsident Joachim Gauck, der aus Gesundheitsgründen nicht noch einmal für sein Amt kandidiert, sagt, er glaube, dass Deutschland irgendwann einen muslimischen Präsidenten haben werde. Von den bisherigen elf Bundespräsidenten waren neun Protestanten und zwei Katholiken. Gaucks Aussage sorgt in Deutschland für Aufregung. Einige sagen, das Amt stehe jedem Deutschen offen, unabhängig von der Konfession; andere meinen, ein muslimischer Präsident würde die Gesellschaft weiter polarisieren. Alexander Graf Lambsdorff, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, sagt: „Ein Mullah mit Turban ginge gar nicht; aber ein Vertreter des modernen, aufgeklärten Islam, wie in London der Bürgermeister – natürlich.“ Das Bundespräsidialamt teilt Bild unterdessen mit, dass der Amtseid keinesfalls von „so wahr mir Gott helfe“ in „so wahr mir Allah helfe“ geändert werde.

14. Oktober: Der Grünen-Politiker Volker Beck ruft die Deutschen dazu auf, Arabisch zu lernen, damit sie sich mit Migranten unterhalten können, die kein Deutsch sprechen. Vom Fernsehsender N-TV gefragt, wie sich Migranten integrieren können sollen, wenn es in vielen Teilen deutscher Städte niemanden gibt, der Deutsch spricht, antwortet er: „Andere Länder gehen damit entspannter um, dass in manchen Vierteln auch mal eine andere Sprache von einer Migrationscommunity gesprochen wird. In den USA finden Sie ihr Chinatown, da finden Sie die Gegenden, wo die Mexikaner wohnen, oder je nachdem, welche Community in der Stadt gerade stark ist.“ Weiter sagt Beck, es sei gut, dass in vielen deutschen Moscheen kein Deutsch gesprochen wird. Arabische Predigten seien „auch ein bisschen Heimat“, so Beck.

14. Oktober: Volker Kauder, einer der wichtigsten Politiker in Angela Merkels CDU, droht Internetgiganten wie Facebook und Google mit Strafen von bis zu 50.000 Euro, sollten sie nicht gegen Hassreden im Internet vorgehen. Hintergrund der Drohung ist eine wachsende Stimmung gegen Einwanderung in Deutschland.

15. Oktober: Ein syrischer Migrant stört eine Hochzeitszeremonie in der Karmel-Kirche in der Duisburger Innenstadt. Er platzt in die Kirche und fängt an, die Madonnenfigur zu streicheln, während er „Allahu Akhbar“ („Allah ist der Größte“) schreit. Der Mann wird in die Psychiatrie gebracht, aus der er erst Tage zuvor entlassen worden war. Dies ist einer von einer wachsenden Zahl von Vorfällen, bei denen muslimische Migranten in deutschen Kirchen stören oder Vandalismus verüben.

16. Oktober: Ein 16-jähriger Junge und seine 15 Jahre alte Freundin gehen in Hamburg an der Alster spazieren, als ein Unbekannter ihnen auflauert und dem Jungen von hinten ein Messer in den Rücken sticht. Der Angreifer schubst anschließend das Mädchen ins Wasser und läuft weg. Das Mädchen überlebt, doch der Junge stirbt an seinen Verletzungen. Der Verdächtige, ein Mann „südländischer Erscheinung“ Anfang zwanzig, ist weiterhin auf freiem Fuß. Nach Angaben der Polizei wurden die Opfer nicht ausgeraubt, es gebe für das Verbrechen kein erkennbares Motiv. Der Verdächtige scheint sein Opfer zufällig ausgewählt und den Jungen erstochen zu haben, weil er gerade Lust dazu hatte. Später bezichtigt sich der Islamische Staat der Tat, doch die Polizei zweifelt an dessen Urheberschaft.

16. Oktober 2016: Video – Mord an Maria L. in Freiburg: Die verschwiegenen Fakten! Nichts davon im Mainstream: Die mutmaßlich von einem afghanischen „Flüchtling“ ermordete Studentin Maria Ladenburger war Flüchtlingshelferin. Mit ihrer Beerdigung wurde sogar Geld für den Verein „Weitblick e.V.“ gesammelt, der sich auch für Flüchtlinge einsetzt. Ihre Familie hat Verbindungen in höchste EU-Kreise. Wo bleiben die Lichterketten?

Die Leiche von Maria L. war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Die Medizinstudentin war auf ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer der Dreisam vergewaltigt und getötet wurde. Als Todesursache stellte die Polizei Ertrinken fest. Im blühenden Alter von 19 Jahren wurde Maria L. am 16.10.2016 erst vergewaltigt und dann ermordet. Täter war ein angeblich minderjähriger Afghane, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland einreiste, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer.

Verbindungen zum Fall Carolin († 27) weiter unklar? Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde im nur 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. († 27) vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bisher noch keine brauchbaren DNA-Spuren des Killers gefunden. Einen Zusammenhang mit dem Mord an Maria L. kann die Polizei bis jetzt nicht ausschließen.

17. Oktober: Der Deutsche Presserat erteilt der Wochenzeitung Junge Freiheit eine Rüge, weil sie die Nationalität dreier afghanischer Teenager genannt hatte, die im April 2016 an einem Wiener Bahnhof eine Frau vergewaltigt hatten. Die Nationalität der Täter, so der Presserat, sei „nicht relevant“ für den Fall; indem die Zeitung sie genannt habe, habe sie sie „bewusst abwertend als Person zweiter Klasse dargestellt“. Im Interesse „fairer Berichterstattung“ verlangte der Presserat, dass die Zeitung den anstößigen Artikel von ihrer Website entfernt. Diese weigerte sich jedoch, der Aufforderung zu folgen und sagte, sie werde auch weiterhin die Nationalitäten von Strafverdächtigen nennen.

17. Oktober: Die deutsche Sektion von Open Doors, einer Nichtregierungsorganisation, die verfolgten Christen hilft, berichtet, dass Muslime überall in deutschen Flüchtlingsunterkünften Christen attackieren. Die NGO hat im Zeitraum zwischen Mai und September 2016 743 Fälle dokumentiert; diese seien nur die „Spitze des Eisbergs“. In dem Bericht heißt es:

„Viele der betroffenen Flüchtlinge haben bereits in ihren islamischen Herkunftsländern Verfolgung und Diskriminierung erlebt und sind deshalb nach Deutschland geflohen. Die in den Herkunftsländern vorherrschende Bedrängung erleben religiöse Minderheiten hier in den Flüchtlingsunterkünften eins zu eins wieder.“

17. Oktober: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat die Geburtenrate in Deutschland 2015 den höchsten Stand seit 33 Jahren erreicht, vor allem getrieben durch Babys, die von Migrantinnen geboren werden. Die Geburtenrate lag 2015 bei 1,5 Geburten pro Frau, gegenüber 1,47 im Jahr 2014. Das ist der höchste Wert seit 1982, damals lag er bei 1,51. Bei deutschen Frauen stieg die Geburtenrate allerdings nur geringfügig: von 1,42 Kinder pro Frau (2014) auf 1,43 (2015). Bei ausländischen Frauen stieg die Rate im selben Zeitraum von 1,86 auf 1,95 Kinder pro Frau.

18. Oktober: Ein Brandbrief wird bekannt, den Sigrid Meierhofer (SPD), die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen an die bayerische Landesregierung geschrieben hat. Darin droht sie die Schließung einer Unterkunft an, die 250 zumeist männliche Migranten aus Afrika beherbergt, sollte die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht wiederhergestellt werden. In dem Brief, der dem Münchner Merkur zugespielt worden ist, heißt es, die örtliche Polizei habe in den vorangegangenen sechs Wochen auf mehr Notrufe hin ausrücken müssen, als in den gesamten 12 Monaten zuvor.

18. Oktober: Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, haben in den ersten acht Monaten von 2016 mehr als 17.000 Migranten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verklagt, weil ihnen nicht der volle Flüchtlingsstatus zugesprochen worden war. Die meisten syrischen Flüchtlinge in Deutschland erhalten nur teilweisen Asylstatus, subsidiärer Schutz genannt, der den Familiennachzug um mindestens zwei Jahre verzögert. Laut dem Bericht der Süddeutschen hätten 90 Prozent der Flüchtlinge, die den subsidiären Schutzstatus angefochten hätten, vor Gericht gewonnen und die vollen Rechte nach der Genfer Konvention erstritten. Flüchtlinge mit vollem Status können sofort einen Antrag einreichen, Ehegatten und Kinder nach Deutschland zu bringen. Wenn alle diese 17.000 Migranten vor Gericht gewinnen, würde Hunderttausenden weiteren Migranten genehmigt, nach Deutschland zu kommen.

19. Oktober: Bild berichtet, dass ein 49-jähriger syrischer Flüchtling in Rheinland-Pfalz Sozialleistungen für seine vier Ehefrauen und 23 Kinder beantragt hat. Der Mann, der als Ghazia A. vorgestellt wird, sagte Bild: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen.“ Behördenvertreter sagten der Zeitung, die Familie integriere sich gut und alle Kinder gingen zur Schule.

19. Oktober: Ein 29-jähriger Migrant aus Syrien muss sich vor Gericht verantworten, weil er in Freiburg und Müllheim zehn Kinder sexuell missbraucht hat. Der Vater eines der Opfer machte ein Foto des Verdächtigen und übergab es der Polizei, doch diese wartete zehn Tage, ehe sie dem Hinweis nachging.

19. Oktober: Eine 16-jährige Deutsch-Marokkanerin muss sich vor Gericht wegen Terrorismus verantworten. Im Februar 2016, als sie 15 war, hatte sie am Hauptbahnhof von Hannover einen Polizisten mit einem Messer angegriffen. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe eine „Märtyreroperation“ für den Islamischen Staat ausgeführt.

20. Oktober: Es wird bekannt, dass Schüler einer Grundschule in Garmisch-Partenkirchen im ökumenischen Gottesdienst die shahada, das islamische Glaubensbekenntnis („Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist sein Gesandter“) auswendig lernen und aufsagen mussten.

21. Oktober: In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagt der Islamexperte und Grünenpolitiker Kurt Edler, um Radikalisierung zu verhindern, solle syrischen Migranten gestattet werden, in Deutschland ihre eigene Stadt zu gründen. Wörtlich sagt er: „Warum richten wir nicht in Vorpommern ein Neu-Aleppo ein? Dann zeigen wir, dass das, was die britischen und irischen Auswanderer im Nordosten der USA geschafft haben, auch bei uns möglich ist.“

24. Oktober: In Hamburg wird eine Gruppe serbischer Teenager, die ein 14-jähriges Mädchen gruppenvergewaltigt und es bei Temperaturen unter null dem Erfrieren ausgesetzt hatte, zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Die Strafen mögen einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagt der Richter, doch hätten die Teenager Geständnisse abgelegt, erschienen reumütig und würden nicht mehr länger eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Das Urteil, das Vergewaltigern de facto einen Freifahrtschein gibt, führt in Deutschland zu einem der seltenen Momente des öffentlichen Aufschreis über das Problem der von Migranten verübten Sexualverbrechen.

24. Oktober: Eine YouGov-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 68 Prozent der Deutschen glauben, die Sicherheitslage in ihrem Land habe sich in den letzten Jahren verschlechtert. Ebenfalls 68 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie fürchteten an Eisenbahn- und U-Bahn-Stationen um Leben und Besitz, 63 Prozent fühlen sich bei großen öffentlichen Veranstaltungen unsicher.

25. Oktober: In einem Berliner Schwimmbad verüben sieben Migrantenjungen, von denen die jüngsten erst sieben sind, einen sexuellen Angriff auf drei Mädchen im Alter von neun, elf und vierzehn.

25. Oktober: Die deutsche Ausgabe der Huffington Post veröffentlicht einen Artikel eines syrischen Migranten namens Aras Bacho, in dem dieser fordert, dass alle Schilder und Produkte in Deutschland auf Arabisch beschriftet zu sein hätten, um Migranten das Leben einfacher zu machen. Er schreibt:

„Ich als Flüchtling finde, dass in Europa die Aufschrift auf Straßenschilder in Arabisch übersetzt werden sollte. Genauso sollte auf der Verpackung von Lebensmitteln auf Arabisch zu lesen sein, was sich darin befindet. Auch in Prüfungen sollte die Möglichkeit bestehen, Arabisch zu sprechen. … Die meisten Flüchtlinge haben den Führerschein in Syrien gemacht. Es wäre doch hilfreich, wenn die Straßenschilder auf Arabisch wären. Wir sollten diesen Menschen mehr helfen. Egal, was es kostet.“

25. Oktober: In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei ein Dutzend Wohnungen und Flüchtlingsunterkünfte. Die Razzia ist Teil einer Antiterrorfahndung. 14 Tschetschenen, die 2013 nach Deutschland kamen, stehen im Zentrum der Ermittlungen zur „Terrorismusfinanzierung“. Niemand wird verhaftet.

25. Oktober: Eine Gruppe muslimischer Kinder wirft, von „Allahu Akbar“-Rufen begleitet, Steine auf einen äthiopischen Priester, der zu Fuß zu einer Kapelle in Raunheim unterwegs ist. Nach Polizeiangaben wird der Priester zum Ziel, weil er ein Kreuz trägt.

27. Oktober: In Leipzig wird ein zehnjähriges Mädchen, das mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule ist, überfallen und vergewaltigt. Die Polizei veröffentlicht ein Phantombild des Verdächtigen, dazu die politisch korrekte Warnung: „Diese Bitte um Veröffentlichung bezieht sich ausschließlich auf Printerzeugnisse im Großraum Leipzig. Eine Veröffentlichung im Internet einschließlich sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) ist von dem richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nicht gedeckt und daher nicht zulässig.“

27. Oktober: Die Stadt Monheim spendet zwei islamischen Organisationen 845.000 Euro an Steuergeldern, um in der Stadt Moscheen zu bauen. Das Geld wird dafür benutzt, Grundstücke für die Moscheen zu kaufen, den Bau bezahlt die türkische Regierung. Bürgermeister Daniel Zimmermann sagt, er hoffe, dass die Moscheen die muslimische Integration beförderten. „Ich hoffe, dass die Moscheen auch stadtbildprägend sein werden und später einmal Baudenkmäler.“ Die Spende ist nur an eine Bedingung geknüpft: Die Minarette dürfen nicht höher als 25 Meter sein.

27. Oktober: Den Eltern eines Teenagers droht, wie die Deutsche Welle berichtet, ein Prozess, weil sie ihren Sohn nicht an einem Schulausflug in eine Moschee haben teilnehmen lassen. Die Eltern sollten für das unentschuldigte Fehlen ihres Sohnes ein Bußgeld von 300 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe prüft nun, ob die Eltern vor Gericht erscheinen müssen, weil sie die Strafe nicht gezahlt haben. Die Schulleiterin Renate Fritzsche sagt, es gebe keine Ausnahmen von der Schulpflicht. Das Erziehungsziel, betont Fritzsche, sei es, „die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“

27. Oktober: Die Berliner Zeitung berichtet, dass ein 19-jähriger syrischer Migrant, der nur als Shaas Al-M. identifiziert wird, in Berlin Terrorziele für den Islamischen Staat ausgespäht habe. Als er im März 2016 verhaftet wurde, soll er in Deutschland aktiv Terroristen rekrutiert und Anschläge vorbereitet haben. Der Mann, der vom Islamischen Staat religiöses und militärisches Training erhielt, kam im Sommer 2015 in Deutschland an und gab sich als syrischer Flüchtling aus.

28. Oktober: Viele arabische Moscheen in Deutschland seien konservativer als die in Syrien; das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. In dem Bericht heißt es: „Ein Dutzend Syrer, die sechs Moscheen in drei Städten besuchen, sagten Reuters, sie fühlten sich unwohl angesichts der sehr konservativen Botschaften in arabischsprachigen Moscheen. Andere Besucher der Moschee würden die Neuankömmlinge dafür kritisieren, wie sie sich kleiden und ihre Religion ausüben, sagen sie. Einige bestünden darauf, den Koran wortwörtlich auszulegen.“

28. Oktober: Vor einer Kirche in Freiburg verübt ein Mob von 17 muslimischen Migranten einen Sexüberfall auf zwei Frauen. Die Polizei verhaftet drei der Männer, die allesamt aus Gambia stammen; sie waren 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und vorher bereits wegen anderer Straftaten festgenommen worden.

28. Oktober: Der Spiegel berichtet, dass Bundesjustizminister Heiko Maas es deutschen Gerichten leichter machen will, Kinderehen für ungültig zu erklären. Derzeit gibt es 1.475 verheiratete Kindern in Deutschland, darunter 361 Kinder unter 14. 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Nach deutschem Recht können Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, heiraten, aber nur, wenn ihr Partner volljährig ist und ein Familiengericht eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Kriterien hierfür will Maas verschärfen. Die Befreiung soll nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“. Dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU) geht das nicht weit genug. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagt er.

31. Oktober: Eine 53-Jährige attackiert zwei Polizisten, als diese ihre Wohnung in Mülheim betreten. Die Beamten werden bei ihr vorstellig, weil sie Möbel aus ihren Fenstern geworfen haben soll. Weil sie sich weigert zu öffnen, brechen die Polizisten die Tür auf. Als die Beamten in der Wohnung sind, greift die verschleierte Frau sie mit einem Teppichmesser an und schreit dabei „Allahu Akbar“ („Allah ist der Größte“). Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine muslimische Konvertitin, die aufgrund einer Serie von früheren Vorfällen, die mit islamischem Extremismus zu tun hatten, bereits polizeibekannt ist.

Quelle: Bitte Links in den Tagesmeldungen anklicken – Autor: Anonymous vom 30.11.2016 – Anmerkungen und Verweise von Autor Uwe Melzer

Die aktuelle Flüchtlingskultur & Asylpolitik in Deutschland und die Folgen!
Krankenkassenbeiträge steigen, Renten sinken, Hartz IV Empfänger nehmen radikal zu, Haushaltskassen leer etc.. Mit Milliardenspritzen will die Bundesregierung im Wahljahr 2017 die finanziellen Folgen der Flüchtlings-Tsunamis kaschieren. Doch danach wird uns die Rechnung für den gutmenschlichen Willkommenskult präsentiert – zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann bei den Renten und auf Dauer eine massive Steigerung der Hartz IV Empfänger! ….. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Islamisierung – 15 Punkte die zeigen, dass unter der Regierung Merkel der Islam in Deutschland eingeführt wurde! Frau Dr. Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“ etc. Der Islam ist keine Religion, sondern eine islamische Staatsdiktatur mit dem Rechtssystem der Scharia: ….. vollständigen Presseartikel lesen!< /a>

Islam gehört nicht zu Deutschland! Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nehmen Sie bitte den Satz zurück: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Der ehemalige Bundespräsident Wulf wurde wegen dieses Satzes von GOTT seines Amtes enthoben – er trat zurück. Ihnen droht damit leider das gleiche Schicksal! – Wollen Sie das wirklich riskieren? Was mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, dass zuerst der damalige Bundespräsident Wulf und nun die Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals öffentlich verkünden: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Dafür gibt es weder historische noch gegenwärtige Grundlagen: ….. vollständigen Presseartikel lesen:

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

Eine Auflistung aller Presseartikel über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.

Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: „50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben“, erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

Rettung & Vision für Deutschland
E-Mail: rfd@rettung-fuer-deutschland.de
Internet: www.rettung-fuer-deutschland.de


Video das Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat!

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USA Wahl Donald Trump ist der neue US-Präsident:
Schon lang vor der Wahlnacht haben wir seit Wochen dieses Video mit deutschen Untertiteln, das unter anderem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gemacht hat, laufend veröffentlicht. Dieses Video zeigt einen völlig anderen Trump, nämlich einen tatsächlich würdigen und fähigen Politiker für das Amt des US-Präsidenten.

Und es gibt Sie doch die Lügenpresse im TV und den Medien, denn diese Rede wurde nie im Deutschen Fernsehen gezeigt. Kein USA-Studio von ARD oder ZDF haben darüber berichtet. Keine deutsche Zeitung hat diese Rede von Donald Trump jemals veröffentlicht. Diese positive Seite von Donald Trump wurde in Deutschland nie erwähnt. Aber die Amerikaner haben diese Rede von Trump gesehen und gehört und entsprechend gewählt.

Für mich als Christ und mittelständischer Unternehmer & Unternehmensberater war klar, dass Trump die Wahl gewinnt. Wieso kenne ich dieses Video und andere mutige und wahren Aussagen von Trump, aber unsere Medien in Deutschland nicht? Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Aber alle deutschen Medien gingen noch bis zum Beginn der US-Wahlnacht von einem überzeugenden Sieg von Frau Clinton aus.

Unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel hat jetzt auch ein großes Problem, denn größer könnten die Unterschiede nicht sein.

Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland!“
Trump: „Einreiseverbot für Islamisten in die USA!“

Die Botschaft von Donald Trump, als neuen Präsidenten der USA in diesem Video könnte fast gleichlautend auf die Bundestagswahl im Herbst 2017 in Deutschland angewandt werden.

Hier das Video mit deutschen Untertiteln: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=vV0Jn8IF8_E

Diese ähnlichen Gründe erwähnt Donald Trump, bezogen auf amerikanische Verhältnisse in seinem Video:
14 Gründe und mehr warum die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Abgrund lebt!

Für viele ist Deutschland eines der reichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder. Doch der Schein trügt: In Wirklichkeit sind wir gerade noch die Besten von den Schlechtesten. Das Land steht am Abgrund.
Grund 1: Die Staatsschulden sind viel höher, als offiziell verkündet
Grund 2: Deutschland hat bereits die höchsten Schulden in der EU
Grund 3: Die EU kostet Deutschland viel mehr als sie uns bringt
Grund 4: Die Gesamtverschuldung ist so hoch wie noch nie
Grund 5: Der Finanzsektor steht am Abgrund
Grund 6: Das Wirtschaftswachstum ist viel zu niedrig
Grund 7: Die Verarmung der Bevölkerung nimmt immer mehr zu
Grund 8: Die Flüchtlingskosten explodieren
Grund 9: Deutschland wird immer „unsicherer“
Grund 10: Einige Bundesländer stehen bereits vor dem Bankrott
Grund 11: Die Mittelschicht stirbt
Grund 12: Eine alternde Gesellschaft und zu geringe Geburtenrate
Grund 13: Wir haben ein völlig falsches Steuersystem
Grund 14: Für Pensionszahlungen und Rentenzuschüsse gibt es keine ausreichenden Rücklagen
So übel sehen die deutschen Finanzen wirklich aus. Nach Aussagen des Finanzministeriums droht Deutschland ein extremes Risiko der Schulden. Eigentlich hätte schon frühzeitiger dagegen gesteuert werden. Alle Details und Informationen lesen Sie in diesem Presseartikel bei WordPress.

Donald Trump ist ein guter Mensch mit Geschichten über die der Mainstream nicht berichtet! Die Berichterstattung über den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump ist überwiegend negativ. Dabei gibt es viele gute andere Geschichten über Trump … vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2325

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Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

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Video mit der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel über die Einwanderungspolitik: Im Prinzip freie Einreise für alle Muslime / Islamisten nach Deutschland!

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wieder gut gemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genauso wenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundesstaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

Berlin, den 5. September 2015 – Karl Albrecht Schachtschneider

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Der Hauptgrund und 3 Hauptschuldige für den BREXIT – Austritt der Engländer aus der EU

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Es gab viele Diskussionen im Vorfeld der BREXIT-Wahlen in England und Europa. Viele Argumente, vor allem wirtschaftliche wurden von beiden Lagern, Gegner und Befürworte ausgetauscht. Dabei gibt es in Wirklichkeit nur einen Grund für den Ausstieg.

Hauptgrund für den BREXIT ist die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016

Die Wahrheit ist, dass tatsächlich nur ein Grund ausschlaggebend für die Wahlentscheidung zum Ausstieg aus Europa in Großbritannien war. Und das ist die Flüchtlingskrise, die zu einem enormen Anstieg von Migranten in ganz Europa geführt hat. Die Engländer hatten einfach Angst, dass Sie über die EU gezwungen werden, immer mehr Flüchtlinge und Migranten aufnehmen zu müssen, die die Sozialsysteme der Engländer plündern würden. Ohne die Flüchtlingskrise hätte es keinen BREXIT gegeben. Alles anderen waren nur Randthemen oder vorgeschobene Gründe. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Katastrophe für England aus der EU aus zu treten. Die entsprechenden Reaktionen gab es an den englischen Börsen mit einem erheblichen Einbruch und gravierender Abwertung der englischen Währung.

Es gibt für die Flüchtlingskrise 3 Hauptschuldige

1. IS – Der Islamische Staat und der Islam insgesamt.

Der IS – islamische Staat hat mehrfach schon vor Jahre damit gedroht – was man in vielen Medien und Videos nachlesen konnte – die „Migrationswaffe“ dazu zu benutzen, um islamische Flüchtlinge in Massen nach Europa zu schicken und zwar mit dem Ziel Europa zu destabilisieren und für den Islam zu erobern. Je mehr der IS angegriffen wird, desto mehr wird er Flüchtlinge nach Europa schleusen. Unabhängig davon, sollten wir alles Erdenkliche unternehmen, um den IS vollständig zu vernichten. Fast alle Schleuserbanden in Nordafrika sind in den Händen der IS. Der IS verdient am Unglück der Flüchtlinge viele Millionen Dollar und es ist ein wichtiges Standbein, neben dem ÖL, um sich selbst zu finanzieren und seine „Söldner“ zu bezahlen. Gezielt werden vom IS alle Christen umgebracht und nur die Muslime als Flüchtlinge nach Europa getrieben. Damit will der IS auch erreichen, dass Europa auseinanderfällt und islamisiert wird. Die EU hat diese Gefahr viel zu spät erkannt und völlig unterschätzt.

2. Präsident Erdogan, die Türkei und der Erdogan-Clan

Es gibt inzwischen nicht mehr übersehbare, handfeste Beweise, dass der Erdogan-Clan den IS gegründet hat. Hier die kurze Zusammenfassung. Vor Jahren, als Erdogan noch am Anfang seiner Ministerpräsidentenlaufbahn war, lag die Erdölindustrie in der Türkei am Boden. Erdogan beantragte im Kabinett und mit Abstimmung im Parlament, dass die Erdölindustrie mit riesigen Staatsgeldern gefördert und unterstütz werden sollte. Als Verteiler und als Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende setze er dann seine Söhne und seinen Familienclan ein. Mit diesem Geld wurde eine Tankerflotte gekauft, die heute größer ist, als die von Onassis und Alles im Besitz des Erdogan-Clan. Als es Gerüchte um Korruption gab, lies Erdogan alle ermittelnde Staatsanwälte und Polizeibeamte (ca. 150) verhaften und wegen Hochverrat anklagen. Jetzt fehlte dem Erdogan-Clan nur noch das Öl für seine Tankerflotte. Dafür gründete der Sohn von Präsident Erdogan = Bilal Erdogan, im Auftrag seines Vaters, den IS – islamischen Staat. Dieser besetzte die Ölquellen im Nordirak und Syrien. Die Türkei bzw. der Erdogan-Clan kaufte das ÖL vom IS zu einem viertel des Weltmarktpreises und verkaufte es zum halben Weltmarktpreis nach Rotterdam. Damit erzielte der Erdogan-Clan riesige Gewinne. Der Krieg gegen die Kurden im Nordirak, der als angeblich Terrorabwehr tituliert wird, dient der völligen Vernichtung / Völkermord der Kurden, damit der Erdogan-Clan einen ungehindert Zugang zu allen Ölquellen im Nordirak hat, die sonst die Kurden beanspruchen könnten. Alles nach zu lesen mit den entsprechenden Beweisen in den folgenden Presseberichten.

Präsident Erdogan hat nur das eine Ziel einen islamischen Staat und ein islamisches Staatenbündnis zu bilden, mit ihm als den obersten Kalifen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht.

Präsident Erdogan verfolgt persönlich das Ziel Europa und insbesondere Deutschland zu islamisieren.
Das geschieht heute schon durch die vielen türkischen Verbände in Deutschland. Dazu kommt, dass die Türkei mit der Unterstützung des IS, die Flüchtlingskrise von 2015 / 2016 selbst verursacht hat. Gezielt werden nur muslimische Flüchtlinge von der Türkei aus nach Europa geschickt. Hochgebildete Muslime erhalten keine Ausreisegenehmigung über die Türkei. Christen werden umgebracht bzw. ebenfalls an der Ausreise gehindert. Damit ist sichergestellt, dass nur muslimische Migranten und Flüchtlinge mit geringer Bildung nach Europa geschwemmt werden. Das plündert unsere Sozialsysteme und sorgt für erhebliche Spannungen in der europäischen Bevölkerung. Die sind jetzt mit dem BREXIT der Engländer eskaliert.

Presseartikel zu Erdogan und der Türkei
Erdogan-Clan kauft und handelt mit Öl von ISIS.
Information über den Mann, der ISIS gründete: Bilal Erdogan, der Sohn des türkischen Präsidenten. Im Internetals PDF-Dokument
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 1
Aktuelle türkische Hilfe für ISIS / Daesh – Ein Bericht des russischen Geheimdienstes – Teil 2
Islamische Türkei – eine biblische Prophezeiung erfüllt sich mit Erdogan als oberster Kalif eines islamischen 10-Staaten-Bundes.

3. Die deutsche Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die offizielle Asylanten-Politik der deutschen Bundesregierung und der Rot-Grün regierten Länder.

Leider ist Frau Dr. Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass 2015 unkontrolliert die Grenzen von Deutschland und Europa geöffnet wurden und ohne jegliche Kontrolle und Prüfung ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Migranten Deutschland und Europa überschwemmten. Auch mit dem Satz von Frau Dr. Angela Merkel: „Der Islam gehört zu Deutschland“, hat Sie im Prinzip alle Islamisten dazu aufgerufen nach Deutschland zu kommen. Dabei waren nur 20 % Kriegsflüchtlinge mit Familien aus Syrien, die uns in den öffentlichen Medien und Tagesschauen präsentiert wurden. Die Mehrheit sind Wirtschaftsflüchtlinge und junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die eigentlich Wehrtauglich wären und auch für Ihr Land kämpfen könnten, anstatt es zu verlassen. Nachweislich hat der IS über die Flüchtlingsrouten auch eine große Anzahl von Terroristen nach Europa eingeschleust. Die ersten davon haben islamische Attentate in Paris und Brüssel verübt. Deutschland wurde bisher von islamischen Attentaten nur deshalb verschont, weil es als Rückzugsraum und strategische Planungsstelle dient, weil wir über die sogenannte „Religionsfreiheit“ den Islamisten einen sicheren Aufenthaltsort bieten und über unsere Sozialhilfen auch noch finanzieren.

Nachdem Frau Dr. Angela Merkel, und ein Großteil der deutschen Bevölkerung alle Flüchtlinge und Migranten über unsere sogenannte „Willkommenskultur“ zu uns eingeladen hatten und fast 1.5 Millionen Menschen kamen, stellte man fest, dass das zu viel ist. Jetzt sollten alle anderen EU-Mitglieder, damit auch die Engländer, diese Flüchtlinge im Nachhinein mit Quoten übernehmen, um Deutschland zu entlasten. Nun, das haben einige EU-Staaten nicht mitgemacht, unter anderem deswegen, weil man Sie vorher nicht gefragt hatte. Diese EU-Staaten sprechen von einem deutschen Problem und nicht von einem europäischen Flüchtlingsproblem.

Die Bilder die im Zuge dieser Massenzuwanderung nach Deutschland und Europa auch in Großbritannien gesendet wurden, haben maßgeblich dazu beigetragen die Kampagne um den BREXIT in England zu befeuern. Die Engländer hatten einfach Angst um Ihre „Werte“, wenn Sie immer mehr Flüchtlinge aufnehmen sollten und immer mehr „Europäern“ freien Zugang zu Ihren Arbeitsplätzen und Sozialsystem gewähren sollten. Diese „Angst“, hochstilisiert zu einer pauschalen „Ausländergefahr“ sorgte dann hauptsächlich dafür, dass die Engländer mit dem BREXIT für den Austritt aus der EU gestimmt haben.

In Ihrer Not, die Flüchtlingswelle nicht mehr in den Griff zu bekommen, hat Frau Dr. Angela Merkel Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist eine demokratische Gesellschaft und gut funktionierende Wirtschaftsnation mit den Engländern aus der EU ausgetreten und wir verhandeln dagegen mit der Türkei, die das Alles zum großen Teil verursacht hat. Toll England raus aus der EU und als Belohnung dafür die Türkei rein in die EU. Das Alles hat Frau Dr. Angela Merkel persönlich zu verantworten. Auch wenn Herr EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) offiziell die Türkei und Präsident Erdogan für sein derzeitiges Verhalten öffentlich kritisiert, so wird doch weiter hinter verschlossenen Türen über einen EU-Beitritt der Türkei verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Normal müsste die Türkei aus der NATO ausgeschlossen werden, weil Sie unter anderem nachweislich unsere NATO-Waffen an den IS liefert und der größte Kriegstreiber in Syrien und dem Nordirak ist und dabei noch einen Völkermord in unserer heutigen Zeit an den Kurden begeht.

Jetzt laufen wir in Gefahr, dass aus den gleichen Gründen wie die Engländer, auch andere Staaten sich aus der EU verabschieden werden.

Liste von Presseartikel zum Thema Flüchtlingskrise mit allen Internetlinks von Autor Uwe Melzer. Droht unserer europäischen Zivilisation und dem sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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